[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 28. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9290
18. Wahlperiode 28.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Uwe Kekeritz, Harald Ebner,
Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/8987 –
Umsetzung verbindlicher Umwelt- und Sozialstandards in der internationalen
Palmölproduktion
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Palmöl ist das meist produzierte Pflanzenöl weltweit. Die Produktion hat sich
seit 1990 auf über 58 Millionen Tonnen nahezu versechsfacht. Neben der
Herstellung von Nahrungsmitteln, wird Palmöl für Haushalts- und
Körperpflegemittel, als Kraftstoff und in der chemischen Industrie verwendet. Schätzungen
zufolge enthält bis zu jedes zweite Produkt im Supermarkt Palmöl. Damit gilt
Palmöl als eines der wichtigsten Pflanzenöle weltweit (vgl.
www.suedwind-
institut.de/fileadmin/fuerSuedwind/Publikationen/2015/2015-22_Palmoel_eine_
Industrie_mit_verheerenden_Folgen.pdf).
Die wachsende Nachfrage an Palmöl geht Berichten zufolge mit verheerenden
sozialen und ökologischen Konsequenzen einher. Auf vielen Plantagen wurden
Menschenrechtsverletzungen und die Missachtung grundlegender Arbeitsrechte
dokumentiert. Bei der Erschließung neuer Anbauflächen kommt es zu
gewaltsamen Landkonflikten, der Missachtung der Landrechte indigener
Minderheiten, zur Ermordung von Aktivistinnen und Aktivisten sowie der Vertreibung der
lokalen Bevölkerung. Der Ausbau der Plantagen durch Agrarkonzerne drängt
die traditionelle und kleinbäuerliche Landbewirtschaftung zunehmend zurück.
Dadurch gerät die Ernährungssouveränität von Kleinbäuerinnen und
Kleinbauern vielerorts in Gefahr (vgl.
www.fian.de/fallarbeit/bajo-aguanhonduras/).
Die wichtigsten Anbauregionen von Palmöl befinden sich rund um den Äquator,
wo über viele Jahrhunderte intakte Regenwälder gewachsen sind. Mit der
Erschließung neuer Anbaugebiete kommt es zu großflächigen Rodungen und der
Zerstörung wertvoller Ökosysteme. Durch Abholzungen, Trockenlegung von
Torfmooren und Brandrodungen werden bedeutende Kohlendioxidspeicher
zerstört. Um Platz für neue Holz- und Palmölplantagen zu schaffen, wurden allein
zwischen Juli und November 2015 insgesamt 1,8 Millionen Hektar Torf- und
Regenwälder zerstört. Durch die erhöhte Feinstaubbelastung erlitten über
500 000 Menschen Atemwegserkrankungen. Aufgrund von Brandrodungen und
Abholzungen ist Indonesien als wichtigster Palmölproduzent auf Platz drei der
weltweit größten Verursacher von Treibhausgasen vorgestoßen (
www.reuters.
com/article/environment-climate-indonesia-dc-idUSJAK26206220070604).
Die Beschaffung von Palmöl, das hinreichende soziale und ökologische
Mindeststandards erfüllt, ist derzeit nahezu unmöglich. Als das größte
Zertifizierungssystem steht der Runde Tisch für nachhaltiges Palmöl (RSPO) aufgrund
von schwachen Standards, lückenhaften Kontroll- und
Beschwerdemechanismen und fehlender Transparenz in der Kritik (vgl.
https://eia-international.org/
wp-content/uploads/EIA-Who-Watches-the-Watchmen-FINAL.pdf). Auf
zahlreichen bereits zertifizierten Plantagen wurden wiederholt gravierende
Verletzungen der vorhandenen RSPO-Standards dokumentiert. Neben der Abholzung
und Brandrodung von besonders schützenswerten Primärwäldern, kommt es
auch auf RSPO-zertifizierten Plantagen zu Vertreibungen und
schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen (vgl.
www.greenpeace.org/international/en/
publications/reports/united-plantations-certified-d/).
Die Bundesregierung setzt bislang auf das freiwillige Engagement
palmölverarbeitender Unternehmen. Das Bundesministerium für Landwirtschaft und
Ernährung fördert das bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) GmbH angesiedelte Forum für Nachhaltiges Palmöl (FONAP).
Das FONAP hat in der Vergangenheit die Schwächen des RSPO zwar öffentlich
thematisiert, aber akzeptiert weiterhin Mitglieder, die ausschließlich RSPO-
zertifiziertes Palmöl verwenden (
www.forumpalmoel.org/de/aktuelles/
nachrichtdetailansicht/article/fonap-lehnt-die-aktuelle-version-der-rspo-remediation-and-
compensation-procedures-ab.html). In der gemeinsamen „Amsterdam
Deklaration“ bekräftigten der Bundesminister für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung, Dr. Gerd Müller, und der Bundesminister für Ernährung und
Landwirtschaft, Christian Schmidt, zuletzt am 7. Dezember 2015 zusammen mit
Frankreich, Dänemark, Großbritannien und den Niederlanden, weiterhin auf
freiwillige Initiativen zu bauen (
www.euandgvc.nl/documents/publications/2015/
december/7/declarations-palm-oil).
Angesichts der anhaltenden Missstände im Palmölsektor, steht die Einführung
gesetzlicher Umwelt- und Sozialstandards auf EU-Ebene zur Diskussion.
1. Inwiefern bewertet die Bundesregierung das Zertifizierungssystem des
Roundtable of Sustainable Palm Oil (RSPO) als ausreichend, insbesondere
vor dem Hintergrund der durch das Forum für Nachhaltiges Palmöl
(FONAP) geäußerten Kritik, dass nach RSPO-Kriterien zukünftig
Palmölproduzenten zertifiziert werden könnten, auch wenn sie nach dem Jahr
2007 besonders schützenswerte Flächen (HCV-Gebiete) zerstört haben (vgl.
www.forumpalmoel.org/de/aktuelles/nachricht-detailansicht/article/
fonaplehnt-die-aktuelle-version-der-rspo-remediation-and-compensation-procedures-
ab.html)?
Das Zertifizierungssystem des Roundtable on Sustainable Palm Oil (RSPO) ist
neben der International Sustainability Carbon Certification (ISCC)) eines der am
weitesten verbreiteten Zertifizierungssysteme für Palmöl. RSPO, ISCC +, Rain
Forest Alliance sowie Round Table of Sustainable Biomass sind die vom Forum
Nachhaltiges Palmöl e. V. (FONAP) anerkannten Nachhaltigkeitsstandards für
Palmölproduktion.
Die Bundesregierung betrachtet die vom RSPO-Vorstand im Jahr 2015
beschlossenen Kompensationsregeln kritisch. Das FONAP, in dem die Bundesregierung
durch das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
vertreten ist, hat im Rahmen einer öffentlichen Konsultation des RSPO im Vorfeld des
Beschlusses seine ablehnende Haltung gegenüber diesen Regelungsentwürfen
deutlich gemacht. Der RSPO-Vorstand, in dem alle Stakeholder-Gruppen –
einschließlich Nichtregierungsorganisationen (NGOs) – vertreten sind, hat die
Kompensationsregeln nach einem kontroversen zweijährigen Diskussionsprozess
ohne Gegenstimme beschlossen. Nach Angaben des RSPO fallen aktuell etwa
300 000 Hektar unter die Kompensationsregel.
Hintergrund der Entscheidung ist die Tatsache, dass der RSPO von allen
Produzenten fordert, dass diese ihre gesamten Anbauflächen zu 100 Prozent
zertifizieren lassen müssen. Da es bei einigen Produzenten seit dem Stichtag im Jahr 2005
Verstöße gegen das Verbot der Anlage neuer Plantagen auf schützenswerten
Flächen gegeben hat, hätten diese Produzenten für sämtliche Flächen ihre RSPO-
Zertifizierung verloren. Der RSPO verfolgt hier einen anderen Ansatz als ISCC.
Dieser schreibt zwar vor, dass Produzenten sich im Grundsatz auf allen Flächen
konform mit dem Standard verhalten müssen, kontrolliert wird dies jedoch nicht.
Da zahlreiche Produzenten sowohl RSPO- als auch ISCC-zertifiziert sind, hätten
diese ohne eine Kompensationsregel im Falle der oben genannten Verstöße
lediglich ihre RSPO-Zertifizierung verloren.
Die Bundesregierung unterstützt die Forderung des FONAP e. V. gegenüber dem
RSPO nach öffentlicher Bekanntgabe der kompensierten Flächen. Außerdem
wird eine Überprüfung der Kompensationsregeln im Jahr 2017 gefordert.
2. Inwiefern setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass Mitglieder des
FONAP, die ausschließlich RSPO-zertifiziertes Palmöl verwenden, künftig
Palmöl-Zertifizierungssysteme mit strengeren Qualitätsstandards verwenden
müssen, die mindestens die Kriterien der Palm Oil Innovations Group
Charter erfüllen, und befürwortet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang
eine Anpassung des FONAP-Regelwerks (vgl.
www.forumpalmoel.org/de/
ueber-palmoel/haeufig-gestellte-fragen.html)?
Die Bundesregierung hat sich gemeinsam mit weiteren Mitgliedern des FONAP
erfolgreich dafür eingesetzt, dass die FONAP-Selbstverpflichtung der
Unternehmen zur Nutzung von 100 Prozent nachhaltig produziertem Palmöl über die
Anforderungen der oben genannten anerkannten Standardsysteme hinausgeht. In der
Selbstverpflichtung ist festgeschrieben, dass sich die Mitglieder um die
Einhaltung folgender Zusatzkriterien bemühen müssen: Stopp des Anbaus auf
Torfböden, Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen, Stopp der Nutzung gefährlicher
Pestizide und Verarbeitung von Rohmaterial nur aus legalem Anbau. Außerdem
müssen sie die Rückverfolgbarkeit innerhalb ihrer Lieferkette verbessern. Die
FONAP-Mitglieder sind aufgefordert, hier zusammen mit ihren Lieferanten nach
Lösungen zu suchen. Eine dieser Lösungen ist der Bezug von Palmöl, das den
Kriterien der Palm Oil Innovations Group (POIG) entspricht. Die POIG-
Mitglieder produzieren aktuell ca. 340 000 Tonnen Palmöl pro Jahr. Dies entspricht
ca. einem Viertel des Verbrauchs in Deutschland pro Jahr.
3. Seit welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang fördert die
Bundesregierung das FONAP, und wie begründet sie die Ressortzuständigkeit im
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft angesichts der
Ansiedlung des FONAP innerhalb der GIZ?
Das Bundesunternehmen Deutsche Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ) ist die Durchführungsorganisation zur internationalen
Zusammenarbeit für nachhaltige Entwicklung der gesamten Bundesregierung und handelt im
Falle von FONAP im Auftrag des BMEL. Das BMEL hat die GIZ über die
Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) in einer ersten Phase von Juni 2013 bis
August 2015 mit einem Gesamtvolumen von 711 786 Euro beauftragt, ein Forum
zu schaffen, das Unternehmen dabei unterstützt, ihr Palmöl zu 100 Prozent aus
zertifizierten Plantagen zu beziehen. In dieser Summe enthalten ist ein Anteil von
300 000 Euro, der im Rahmen einer Kofinanzierung von drei Unternehmen
(REWE Group, Henkel und Unilever) erbracht wurde. In einer zweiten Phase
wurde die GIZ beauftragt, von September 2015 bis August 2018 das Forum
Nachhaltiges Palmöl zu etablieren und die Zahl der beteiligten Unternehmen deutlich
zu erhöhen. Das Gesamtvolumen dieses Auftrags beläuft sich auf 2 025 000 Euro.
In dieser Summe ist eine Kofinanzierung des „Forum Nachhaltiges Palmöl e. V.“
in Höhe von 750 000 Euro enthalten, die von den Mitgliedsunternehmen erbracht
wird.
4. Welche Palmöl-Zertifizierungssysteme erfüllen nach Ansicht der
Bundesregierung ausreichende Qualitätsstandards, um das durch den Bundesminister
für Ernährung und Landwirtschaft, Christian Schmidt, erklärte Ziel von der
Verwendung von 100 Prozent zertifiziertem Palmöl in Deutschland zu
erreichen (vgl.
www.bmel.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/2015/207-SC-Forum-
Nachhaltiges-Palmoel.html)?
Die Zertifizierungssysteme des RSPO, ISCC plus, Rainforest Alliance und Round
Table of Sustainable Biomaterials sind ebenso wie einige weitere kleinere
Standards im Bereich der ökologischen Produktion (mit eher kleinen
Produktionsvolumen) insoweit ausreichende Standards, als dass sie Mindestanforderungen an
eine nachhaltige Palmölproduktion berücksichtigen. Alle diese
Zertifizierungssysteme haben jedoch Verbesserungsbedarf, teilweise hinsichtlich der Prinzipien
und Kriterien, teilweise hinsichtlich Transparenz, teilweise hinsichtlich der
Anforderungen an das System. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen ihrer
Mitgliedschaft im FONAP für eine Verbesserung der Kriterien ein.
5. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass
Palmölimporte in die Europäische Union an gesetzlich verbindliche Umwelt- und
Sozialstandards geknüpft werden sollten, die mindestens die Kriterien der
POIG-Charter (POIG: Palm Oil Innovation Group) erfüllen und die
Einhaltung international anerkannter Umwelt- und Menschenrechtsabkommen
gewährleisten (bitte begründen, vgl. Bundestagsdrucksache 18/8398)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Importbeschränkungen grundsätzlich
im Einklang mit den völkerrechtlichen Vorgaben des internationalen
Handelsrechts stehen sollten. Sozialstandards sind danach von den in Artikel XX des
Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) der Welthandelsorganisation
(WTO) abschließend aufgezählten Rechtfertigungsgründen für
handelsbeschränkende Maßnahmen nicht umfasst.
Grundsätzlich setzt sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für die Verankerung
von hohen Nachhaltigkeitsstandards und deren Monitoring in der EU-
Handelspolitik ein. Im Übrigen setzt die Bundesregierung entsprechend dem
völkerrechtlichen Kooperationsgebot auf enge Zusammenarbeit und Dialog mit den
Erzeugerländern. So hat der Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung Schmidt
während seiner Gespräche mit der indonesischen Regierung im April 2016 in
Jakarta die Erwartungen der Bundesregierung an den nachhaltigen Anbau von
Ölpalmen erläutert und die Einrichtung einer Arbeitsgruppe zur Förderung der
nachhaltigen Produktion und des nachhaltigen Konsums von Palmöl entlang der
gesamten Wertschöpfungskette vereinbart. Darüber hinaus stimmt sich die
Bundesregierung auch mit weiteren Konsumentenländern ab, zum Beispiel im
Rahmen der Amsterdam-Erklärungen.
6. Befürwortet die Bundesregierung die Einrichtung eines unabhängigen
Kontroll- und Beschwerdemechanismus auf EU-Ebene, der die Einhaltung
verbindlicher Umwelt- und Sozialstandards für Palmölimporte in die
Europäische Union gewährleisten könnte (bitte begründen, vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8398)?
Die Bundesregierung befürwortet dies nicht. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 5 verwiesen.
7. Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Bundesregierung für das
öffentliche Beschaffungswesen, eine Nachhaltigkeitszertifizierung von Palmöl
(etwa entsprechend der Kriterien der Palmoil Innovations Group Charter) als
Kriterium bei Produktausschreibungen zu verankern?
Das Vergaberecht sieht schon heute vor, dass umweltbezogene und soziale
Aspekte bei der Auftragsvergabe berücksichtigt werden können. Nach dem neuen
Vergaberecht können öffentliche Auftraggeber für öffentliche Aufträge oberhalb
der EU-Schwellenwerte als Beleg dafür, dass eine Liefer- oder Dienstleistung
bestimmten, in der Leistungsbeschreibung geforderten Merkmalen entspricht, die
Vorlage von Gütezeichen verlangen.
Die geforderten Merkmale des Auftragsgegenstandes müssen nicht
notwendigerweise materielle Bestandteile der Leistung sein, sondern können sich auch auf
den Produktionsprozess und die Produktionsmethode beziehen. Dadurch können
soziale und ökologische Anforderungen an die Herstellung berücksichtigt werden.
Um die Vorlage von Gütezeichen verlangen zu können, müssen die strengen
Anforderungen an Gütezeichen – § 34 der Vergabeverordnung – erfüllt sein. So
müssen insbesondere alle Anforderungen des Gütezeichens für die Bestimmung der
Merkmale der Leistung geeignet sein und mit dem Auftragsgegenstand in
Verbindung stehen.
Allerdings besteht sowohl für Vergaben oberhalb wie auch unterhalb der
EU-Schwellenwerte die Möglichkeit, auch ohne Bezug auf ein Gütezeichen, im
Rahmen der Leistungsbeschreibung konkrete Anforderungen an den
Herstellungsprozess von Palmöl zu stellen. Diese Anforderungen dürfen aber nicht
diskriminierend sein.
8. Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass externe
Umwelt-, Klima- und Gesellschaftskosten internalisiert werden sollten, um die
Kosten für die Bewältigung der durch den Palmölanbau verursachten
Schäden direkt in den Produktpreis einfließen zu lassen (bitte begründen, vgl.
Bundestagsdrucksache 18/8398)?
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Internalisierung externer
Kosten zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Produktionsprozess beitragen kann.
Dabei sind ökologische, ökonomische und soziale Kriterien angemessen zu
berücksichtigen. Eine Internalisierung externer Kosten muss auf Basis
wissenschaftlich gesicherter Methoden, zielgerichtet sowie über die gesamte
Wertschöpfungskette erfolgen und sollte darüber hinaus umfassend sein, also nicht ein
einzelnes Produkt, sondern alle Erzeugnisse berücksichtigen. Bei der Festlegung
von Kriterien sind die jeweiligen Standortbedingungen zu berücksichtigen.
Entscheidungen über die Internalisierung externer Kosten im Rahmen der
Palmölproduktion liegen im Verantwortungsbereich der Erzeugerländer von Palmöl.
Aus Sicht der Bundesregierung ist zudem die Förderung nachhaltiger
Produktionsmethoden auch in globalen Lieferketten von großer Bedeutung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 5 verwiesen.
9. Wie bewertet die Bundesregierung die Umwelt- und Klimabilanz der in der
Europäischen Union verwendeten palmölenthaltenden biogenen Kraftstoffe
und auf Grundlage welcher wissenschaftlichen Studien kommt sie zu dieser
Bewertung?
12. Wird die Bundesregierung auf EU-Ebene darauf hinwirken, dass biogene
Kraftstoffe aus Palmöl nicht mehr für die Erreichung der Klimaziele im
Rahmen der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) und
Kraftstoffqualitätsrichtlinie (FQD) anrechenbar sind (bitte begründen)?
Die Fragen 9 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Eine von der Europäischen Kommission in Auftrag gegebene Studie durch die
Institute Ecofys und IIASA (Globiom-Studie vom 27. August 2015) kommt zu
dem Ergebnis, dass durch Biokraftstoffe auf Basis von Palmöl und Sojaöl im
Vergleich zu anderen Biokraftstoffen sehr viel höhere Treibhausgasemissionen pro
Energieeinheit durch indirekte Landnutzungsänderungen verursacht werden. Die
Ergebnisse der Studie basieren im Wesentlichen auf ökonomischen
Modellrechnungen. Die Studie ist wesentlich differenzierter als frühere Studien in diesem
Themenfeld. Ältere Studien in diesem Themengebiet (u. a. Laborde et al 2011,
Searchinger et al. 2008, Keeney and Hertel 2009, CARB 2009, EPA 2010, Britz
and Hertel 2011, Plevin 2012, Taheripour and Tyner 2013) kommen aufgrund
unterschiedlicher Annahmen und Berechnungsmethoden zu stark abweichenden
Ergebnissen. Indirekte Landnutzungsänderungen sind allerdings nicht messbar,
sondern nur durch Berechnungsmethoden darstellbar.
Die Kommission sollte die Palmölnutzung weiter beobachten und bei Bedarf
unter Nutzung der besten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Daten prüfen, ob
eine Anrechnung von Biokraftstoffen aus Palm- und Sojaöl auf künftige EU-Ziele
weiterhin mit den europäischen Zielen im Bereich des Klimaschutzes vereinbar
ist.
10. Welcher Prozentsatz der gesamten Palmölimporte in die Europäische Union
wird nach Kenntnis der Bundesregierung zur energetischen Nutzung
verwendet?
11. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung des Naturschutzbunds
Deutschland e. V. (NABU), wonach rund 45 Prozent der gesamten europäischen
Palmölimporte zur Herstellung biogener Kraftstoffe verwendet werden (vgl.
www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/verkehr/160530-nabu-studie-
palmoel-kraftstoff.pdf)?
Die Fragen 10 und 11 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die EU-28 importierte im Jahr 2014 nach Angaben der Generaldirektion Eurostat
rund. 6,97 Millionen Tonnen Palmöl (Position 1511 des Zolltarifs). Eine amtliche
Statistik über die Verwendungszwecke pflanzlicher Öle in der EU wird nicht
geführt. Nach Expertenschätzungen ist die Verwendung von Palmöl für
energetische Zwecke (überwiegend Biokraftstoffe) im Jahr 2014 im Vergleich zu den
Vorjahren auf Grund der günstigen Preisrelation zu anderen Rohstoffen
gestiegen. Der genannte Anteil von 45 Prozent der Palmölimporte ist der
Bundesregierung als Expertenschätzung bekannt, deren Belastbarkeit jedoch nicht bewertet
werden kann.
Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie der Europäischen Union (EU) und die von
der EU anerkannten Zertifizierungssysteme stellen sicher, dass die Erzeugung
von Palmöl für die energetische Nutzung in Europa festgelegte
Nachhaltigkeitskriterien erfüllen. Dies beinhaltet jedoch nicht die Auswirkungen von
indirekten Landnutzungsänderungen.
13. Befürwortet die Bundesregierung eine Ausweitung der
Kennzeichnungspflicht für Palmöl auf Kosmetika, Wasch- und Reinigungsmittel und biogene
Kraftstoffe (bitte begründen)?
Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ist auf Ebene der Europäischen Union in
der Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 über kosmetische Mittel geregelt. Die
Verordnung schreibt vor, dass alle Bestandteile kosmetischer Mittel auf der
Verpackung in der Liste der Bestandteile angegeben werden müssen. Die Bestandteile
werden dabei gemäß der sogenannten INCI-Nomenklatur (International
Nomenclature of Cosmetic Ingredients) benannt. Die Verwendung von Palmöl oder
direkt daraus gewonnenen Stoffen ist beispielsweise durch Wortkombinationen
erkennbar, die „Palm“ oder „Elaeis guineensis“ enthalten. Stoffbezeichnungen
und weitergehende verbraucherrelevante Informationen stehen in der CosIng
(Cosmetics Ingredients)-Datenbank der Europäischen Kommission unter http://
ec.europa.eu/growth/tools-databases/cosing/ zur Verfügung.
Die Kennzeichnung von Wasch- und Reinigungsmitteln ist auf Ebene der
Europäischen Union harmonisiert und in der Verordnung (EG) Nr. 648/2004 über
Detergenzien geregelt. Anhang VII Abschnitt D der EG-Verordnung schreibt vor,
dass alle Inhaltsstoffe von Wasch- und Reinigungsmitteln für den privaten
Endverbraucher im Internet auf der Webseite des Herstellers in Form einer Liste
veröffentlicht werden müssen. Die Inhaltsstoffe sind dabei vorrangig gemäß der
sogenannten INCI-Nomenklatur (International Nomenclature of Cosmetic
Ingredients) benannt, soweit diese INCI-Bezeichnung für den jeweiligen Stoff
verfügbar ist. In Wasch- und Reinigungsmitteln wird üblicherweise kein Palmöl
verwendet, jedoch basieren verschiedene der darin enthaltenen Seifen und Tenside
auf Palmkernöl, einem Abfallprodukt der Palmöl-Produktion aus dem
Lebensmittelbereich. Die Verwendung von direkt aus Palmkernöl gewonnenen Stoffen
ist ebenfalls durch Wortkombinationen erkennbar, die „Palm“ enthalten. So ist
z. B. der Bestandteil „Palmkernöl-Seife“ unter der Bezeichnung „sodium palm
kernelate“ anzugeben. Bei anderen Tensiden, deren Herstellung mehrere
Syntheseschritte benötigt, ist eine eindeutige Zuordnung zur Quelle der Ausgangsstoffe
allein auf Basis der Bezeichnung, z. B. „sodium laureth sulfate“, hingegen nicht
ohne weiteres möglich, da der namensgebende Laurylalkohol nicht zwingend aus
Palmkernöl stammen muss.
Eine Angabe zur anteiligen Verwendung von Palmöl in biogenen Kraftstoffen
und damit eine Kennzeichnung kann nicht sichergestellt werden. Im Wege des
bisherigen nach EU-Recht vorgegebenen Massenbilanzsystems ist bislang diese
Rückverfolgbarkeit des Einsatzes von Palmöl pro Tankfüllung nicht möglich.
Auch in der Praxis wäre eine zuverlässige Auszeichnung pro Tankfüllung kaum
zu realisieren. Dies gilt insbesondere, da aufgrund der Logistik an Tankstellen
eine Durchmischung von bereits vorhandenem und neu angeliefertem Kraftstoff
in den unterirdischen Tanks möglich ist. Des Weiteren wäre zu prüfen, ob die
alleinige Kennzeichnung eines einzigen Rohstoffes mit dem Europäischen
Wettbewerbsrecht bzw. mit dem WTO-Abkommen vereinbar wäre.
14. Im Rahmen welcher Projektvorhaben unterstützt die Bundesregierung
palmölproduzierende Länder dabei, verbleibende und besonders schützenswerte
Torf- und Regenwaldflächen kartografisch zu erfassen?
Die Internationale Klimaschutzinitiative (IKI) des Bundesministeriums für
Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit finanziert seit 2008 Klima- und
Biodiversitätsprojekte in Entwicklungs- und Schwellenländern sowie in
Transformationsstaaten. Im Hinblick auf palmölproduzierende Länder ist die
Kooperation im Rahmen der IKI mit Indonesien, Thailand und Kolumbien am
intensivsten.
Die Unterstützung bei der kartographischen Erfassung von besonders
schützenswerten Torf- oder Regenwaldflächen erfolgt zum einen über die direkte
Förderung von Kartierungsmaßnahmen oder indirekt über die Konzipierung und/oder
Umsetzung von Monitoringmaßnahmen im Rahmen von
Biodiversitätsschutzoder REDD+ (Reducing Emissions from Deforestation and Forest Degradation)-
Projekten (insbesondere zum Kohlenstoffmonitoring – MRV [Monitoring,
Review and Verification] Measurement, Reporting and Verification). IKI-Projekte,
die sich mit Kartierungs- und MRV-Fragen befassen, werden insbesondere in
folgenden palmölproduzierenden Ländern umgesetzt: Indonesien, Kolumbien,
Thailand, Brasilien und Indien.
Kartierungen besonders schützenswerter Torf- und Regenwaldflächen können
Bestandteil verschiedener Vorhabentypen der deutschen
Entwicklungszusammenarbeit im Bereich Management natürlicher Ressourcen sein: (i)
Unterstützung bei der Ausweisung von Naturschutzgebieten, (ii) Förderung nachhaltiger
Waldwirtschaft (iii) Unterstützung des REDD+ Mechanismus, (iv) Unterstützung
von Landnutzungsplanung.
Von den größten Palmölproduzentenländern weltweit unterstützt das
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) im
Rahmen der bilateralen Kooperation folgende Länder im Bereich Management
natürlicher Ressourcen: Indonesien, Kolumbien, Honduras, Côte d’Ivoire, Guatemala,
Brasilien, Ecuador, Demokratische Republik Kongo, Kamerun und Peru. In
Indonesien bereitet die deutsche Entwicklungszusammenarbeit derzeit eine
Maßnahme „Aufbau der Torfrehabilitierungs-Initiative in Indonesien“ vor.
15. Welche Projekte und Unternehmen im Zusammenhang mit der
Palmölproduktion werden durch die GIZ, KfW, DEG – Deutsche Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft mbH und andere Institutionen mit Bundesbeteiligung
gefördert (bitte auflisten nach Land, Fördersummen, Förderungs- bzw.
Kreditempfänger und Fördergegenstand), und welchen entwicklungspolitischen
Nutzen verspricht sich die Bundesregierung dabei?
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit fördert aktuell mehrere Vorhaben
mit Bezug zu Palmöl, die Palmölproduktion ist aber nicht Schwerpunkt der
Maßnahmen. Ziel dieser Vorhaben ist die Förderung nachhaltiger
Wertschöpfungsketten, die Stärkung kleinbäuerlicher Produktion, der Schutz von Umwelt, Wald
und Biodiversität.
Laufende Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit mit Bezug zu Palmöl:
Land Thema Volumen
Durchführungsorganisation
Projektpartner
Côte d‘Ivoire Entwicklung der Natur- und
Wirtschaftsräume Tai und
Comoé.
Palmöl ist eine der
geförderten Wertschöpfungsketten.
Im Fokus steht die Förderung
umwelt- und
biodiversitätsfreundlicher Methoden
und Einkommenserhöhung
für die ländliche Bevölkerung
(Produzenten).
14,5 Mio. Euro
(Gesamtvolumen)
GIZ Ivorische Regierung
(Landwirtschaftsministerium)
Ghana Programm zur Förderung
marktorientierter
Landwirtschaft;
Gesamtvolumen des Fonds
10 Mio. Euro
(Haushaltsmittel)
Palmölprojekt ist ein
Teilaspekt dieses Vorhabens.
Zielgruppe sind ausschließlich
kleinbäuerliche Betriebe, die
mit Familienkräften arbeiten.
0,34 Mio. Euro
(Haushaltsmittel)
KfW Ghanaische Regierung
(Landwirtschaftsministerium)
Guatemala
Honduras
Belize
Panama
Dominikanisc
he Republik
Costa Rica
El Salvador
Nicaragua
Förderung der
Wirtschaftspotentiale der Biodiversität in
gerechter und nachhaltiger
Weise zur Umsetzung des
Nagoya Protokolls in
Mittelamerika
5 Mio. Euro GIZ Public Private
Partnership mit „Estee
Lauder“ zur Nutzung von
Palmöl, das von der
indigenen Gruppe
Mosquita in Honduras
gewonnen wird
Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit unterstützt zudem zahlreiche
Vorhaben zum Waldschutz und zur Landnutzungsplanung. Wirksames
Waldmanagement und integrierte Landnutzungsplanung sind Voraussetzung für
vorausschauende Waldbrandprävention und nachhaltige Palmölbewirtschaftung. Im Zeitraum
2010 bis 2015 hat die Bundesregierung beispielsweise rund 80 Mio. Euro
Zuschussmittel für Waldschutz in Indonesien bereitgestellt.
Laufende Vorhaben im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB mit direktem oder
indirektem Bezug zu Palmöl:
Land Thema Volumen
Durchführungsorganisation
Projektpartner
Indonesien Kosten-Nutzen optimierte
Förderung erneuerbarer
Energie;
Förderung der energetischen
Verwendung organischer
Palmrückstände und
hochgradig methanbelasteten
Abwässer aus der Palmölherstellung
durch Biogaserzeugung
4,9 Mio. Euro GIZ Directorate General of
New and Renewable
Energy (NREEC) unter
dem
Energieministerium
Indonesien Emissionsarme Palmöl-
Entwicklung in Ost-Kalimantan;
Projekt bringt
Regierungsinstitutionen, Privatsektor und
zivilgesellschaftliche
Gruppen zusammen, um
Implementierung eines
nachhaltigen Palmöl-Programms auf
Distriktebene zu entwickeln
und zu pilotieren.
1,8 Mio. Euro GIZ, The
Nature
Conservancy
District Government of
Berau; East Kalimantan
Provincial Climate
Change Cente; Local
Development Planning
Agency Berau; Ministry
of Environment and
Forestry; Ministry of
Finance; State Ministry of
National Development
Planning
Äthiopien,
Kenia,
Paraguay,
Vietnam
Zwei Projekte: Capacity
Bulding zur Nutzung der Global
Bioenergy Partnership-
Indikatoren für nachhaltige
Bioenergie;
Stärkung der Regierungen,
ökologische, soziale und
wirtschaftliche Auswirkungen der
Bioenergieproduktion und
-nutzung zu überwachen und
eine tragfähige Politik zu
erarbeiten
1,4 Mio. Euro
und 950.000
Euro
FAO,
UNDP
Ministry of Industry and
Trade – Vietnam;
Ministry of Water and
Energy – Äthiopien)
National Environment
Management Authority
(NEMAKENYA) –
Kenia;
Paraguayan national oil
company (PETROPAR)
– Paraguay
Zu den Finanzierungen der Deutschen Investitions- und
Entwicklungsgesellschaft (DEG) können keine Angaben gemacht werden. Die DEG ist in der Form
einer GmbH ein privatrechtlich organisiertes Unternehmen, das für seine
Unterstützung Eigenmittel einsetzt, sodass keine Haushaltsmittel des Bundes in Frage
stehen. Zudem würden durch die Offenlegung von Details der Unternehmen und
ihrer Vorhaben das Bank- und Betriebsgeheimnis berührt. Dabei handelt es sich
um kaufmännisches Wissen, das Rückschlüsse der Konkurrenz auf
Betriebsführung, Strategie und Kostengestaltung zulässt, und nur einem begrenzten
Personenkreis bekannt ist.
Die drei Engagements der DEG in Afrika (u. a. Feronia) sind auf die Versorgung
der lokalen und regionalen Märkte ausgerichtet, ersetzen Importe und tragen
damit zur Ernährungssicherung bei. Nach Kenntnis der Bundesregierung ergeben
sich durch die Vorhaben folgende entwicklungspolitische Wirkungen in den
Gemeinden: 25 000 Menschen finden Beschäftigung bei den drei Unternehmen,
weitere 45 000 Menschen werden indirekt beschäftigt. Die Unternehmen
unterstützen die lokale Entwicklung durch die Rehabilitierung bzw. den Ausbau
technischer und sozialer Infrastruktur, insbesondere von Verkehrswegen und
Wasserversorgung, sowie durch den Aufbau bzw. die Unterstützung von
Krankenhäusern, Gesundheitsstationen und Schulen. Gemeinsam zahlen die von der DEG
finanzierten Unternehmen jährlich über 17 Mio. Euro Steuern in den jeweiligen
Partnerländern.
16. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass es im Rahmen der geförderten
Palmölprojektvorhaben nicht zu Menschenrechtsverletzungen, Landraub,
ausbeuterischer Beschäftigung und Umweltzerstörung kommt?
18. Welche Aktivitäten haben sowohl das Bundesministerium für
wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) als auch GIZ, KfW und DEG
unternommen, um Projekte und Kreditvergaben im Kontext der
Palmölproduktion im Hinblick auf soziale und ökologische Auswirkungen
(insbesondere Waldzerstörung und Menschenrechtsverletzungen) unter Beteiligung
von zivilgesellschaftlichen Akteuren zu evaluieren, und falls bislang keine
Evaluierungen stattfinden, plant das BMZ, eine externe Evaluierung
anzuweisen?
Die Fragen 16 und 18 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Menschenrechte sind Leitprinzip deutscher Entwicklungspolitik. Im Jahr 2011
veröffentlichte das BMZ das Menschenrechtskonzept, das verbindliche
menschenrechtliche Vorgaben für die staatlichen Durchführungsorganisationen
enthält. Der im Februar 2013 in Kraft getretene Leitfaden zur Berücksichtigung
menschenrechtlicher Standards und Prinzipien bei der Erstellung von
Programmvorschlägen der deutschen staatlichen Zusammenarbeit konkretisiert diese Vorgaben
und verlangt die Prüfung menschenrechtlicher Wirkungen und Risiken im
Vorfeld, das heißt bereits bei der Konzipierung, aller bilateralen
entwicklungspolitischen Vorhaben der technischen und finanziellen Zusammenarbeit. Der Leitfaden
bezieht sich u. a. auf die „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle
Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern im
Rahmen der Ernährungssicherung“ und die „UN Basic Principles and Guidelines
on Development Based Evictions and Displacement“. Menschenrechtswidrige
Zwangsvertreibungen bzw. -umsiedlungen sowie Arbeitsbedingungen, die nicht
in Einklang stehen mit den Kernarbeitsnormen der Internationalen
Arbeitsorganisation, im Zusammenhang mit entwicklungspolitischen Vorhaben werden unter
keinen Umständen in Kauf genommen.
Seit 2011 wird die Handreichung zur Umwelt und Klimaprüfung (UKP) des BMZ
verbindlich in der bilateralen staatlichen Entwicklungszusammenarbeit
angewandt und erweitert die frühere, projektbezogene Umweltverträglichkeitsprüfung
um eine strategische Umweltprüfung und eine Klimaprüfung. Ziel der UKP ist es
sicherzustellen, dass bei Planung und Umsetzung von Strategien/Maßnahmen
nachteilige Auswirkungen auf die Umwelt und das Klima vermieden/verringert
werden, (zusätzliche) Potenziale für mehr Umweltqualität und zur Vermeidung
von Treibhausgasen in allen Sektoren/Programmen erschlossen werden und
Auswirkungen des Klimawandels berücksichtigt und die Anpassungskapazitäten
erhöht werden.
Im Rahmen der Internationalen Klimaschutzinitiative des BMUB hat der
Antragssteller im Auswahlverfahren zu dem Punkt „Sicherstellung sozialer und
ökologischer Standards (Safeguards)“ im Projektvorschlag Stellung zu nehmen.
Weitere Erläuterungen hierzu gibt es in dem Dokument „Hinweise zur
wirkungsorientierten Projektplanung und zum Monitoring von Projekten der Internationalen
Klimaschutzinitiative (IKI)“, das ebenfalls an den Antragssteller versandt wird
und ihn bei der Erstellung des Projektvorschlages anleiten soll. Im Rahmen der
Prüfung des Projektvorschlags wird dieser Punkt ausdrücklich im Fachvotum
geprüft (Prüfpunkt 12 „Besteht die Gefahr negativer sozialer, wirtschaftlicher oder
ökologischer Auswirkungen und wie geht der Vorschlag damit um
(Safeguards)?“) und enthält eine Prüfanleitung.
Von der GIZ durchgeführte Projekte unterliegen einem aufwändigen internen
Prüfverfahren, z. B. der Umwelt- und Klimaprüfung, sowie einem regelmäßigen
projektbezogenen Evaluierungsverfahren, wodurch soziale und ökologische
Auswirkungen auch aus dem Blickwinkel der Zivilgesellschaft geprüft werden. Die
neue Nachhaltigkeitsrichtlinie der GIZ führt zudem verschiedene Instrumente zu
einem zentralen Umwelt-, Klima-und Sozialverträglichkeitsmanagement
zusammen, das in den gesamten Projektverlauf integriert wird. Bei der Planung und
Durchführung von Palmölprojekten legt die GIZ besonderen Wert auf die
Beteiligung verschiedener, vor allem zivilgesellschaftlicher, Stakeholdergruppen.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Bankengruppe unterzieht geplante
Förderungen und Finanzierungen in Schwellen- und Entwicklungsländern sowie
Export- und Projektfinanzierungen standardmäßig einer Umwelt- und
Sozialverträglichkeitsprüfung (USVP) nach internationalen Standards (insbesondere
Performance Standards der International Finance Corporation (IFC), Environmental,
Health and Safety Guidelines (EHS) der World Bank, Kernarbeitsnormen der
International Labour Organization (ILO)). Ziel ist es, mögliche negative
Auswirkungen und Risiken für Mensch und Umwelt zu vermeiden, durch geeignete
Maßnahmen zu mindern oder auszugleichen. Belange zur Wahrung der
Menschenrechte, gerade auch für vulnerable Gruppen, sind integraler Bestandteil der
USVP. Für die Prüfung der sozialen Belange und des Schutzes der
Menschenrechte ist u. a. erforderlich, dass eine Information der Öffentlichkeit, die
Beteiligung der Betroffenen vor Ort und der Umgang mit kritischen Einwänden gegen
Projekte nach internationalen Standards erfolgt sind und dokumentiert wurden.
Die KfW Entwicklungsbank berücksichtigt im Rahmen der USVP zusätzlich zu
internationalen Standards die Vorgaben bzw. das Menschenrechtskonzept des
BMZ.
Alle Vorhaben der KfW Entwicklungsbank unterliegen der mit dem BMZ
abgestimmten Nachhaltigkeitsrichtlinie für den Geschäftsbereich der KfW
Entwicklungsbank. Die Vorgehensweise bezüglich der Kriterien zur Vermeidung von
Landraub, zu ausbeuterischer Beschäftigung und Umweltzerstörung ist eindeutig
geregelt (
www.kfw-entwicklungsbank.de/PDF/Download-Center/PDF-Dokumente-
Richtlinien/Nachhaltigkeitsrichtlinie_DE.pdf).
Der Menschenrechtsleitfaden des BMZ ist für alle Vorhaben der KfW-
Entwicklungsbank anzuwenden. Darüber hinaus verfügt die KfW seit 2015 auch über
einen Beschwerdemechanismus, der es Stakeholdern vor Ort ermöglicht,
Missstände anzusprechen. Aktuell liegen weder Evaluierungsberichte der
Evaluierungsabteilung der KfW zu Palmölvorhaben vor, noch sind Evaluierungen zu
Palmölvorhaben konkret geplant. Der wesentliche Grund hierfür besteht darin,
dass die Palmölproduktion im Rahmen der bilateralen Finanziellen
Zusammenarbeit nur in seltenen Ausnahmefällen gefördert wird.
Die DEG überprüft in den von ihr mitfinanzierten privatwirtschaftlichen
Palmölprojekten die Umwelt- und Sozialverträglichkeit inklusive der
menschenrechtlichen Wirkungen und Landrechte. Grundlage dieser umfassenden Prüfung sind
die nationale Gesetzgebung und die international anerkannten Performance
Standards der IFC. Vor Zusage eines Engagements werden umwelt- und
sozialrelevante Abweichungen zu den Standards identifiziert und gemeinsam mit dem
Unternehmen entsprechende Maßnahmen entwickelt und vertraglich vereinbart. Die
Umsetzung und die entwicklungspolitischen Wirkungen ihres Engagements
werden regelmäßig und über die gesamte Laufzeit der Vorhaben durch die DEG
überwacht. Die DEG stellt die Ergebnisse im jährlichen Bericht ihrer
Entwicklungseffekte aggregiert vor. In Ergänzung zum jährlichen Monitoring ihrer
Entwicklungseffekte führt die DEG externe themenspezifische Evaluierungen durch.
Aufgrund der geringen Zahl der Palmölvorhaben stellten diese bisher keinen
thematischen Evaluierungsschwerpunkt dar. Informationen zur Messung und
Evaluierung von DEG-Engagements sind unter
www.deginvest.de/Internationale-
Finanzierung/DEG/Die-DEG/Was-wir-bewirken zu finden.
17. Zu welchem der geförderten Projektvorhaben mit dem Schwerpunkt
Palmölanbau liegen der Bundesregierung Beschwerden oder Berichte über
Menschenrechtsverletzungen, Landraub, ausbeuterischer Beschäftigung oder
Umweltzerstörung vor?
Zu den geförderten Vorhaben der deutschen Entwicklungszusammenarbeit und
der Internationalen Klimaschutzinitiative liegen der Bundesregierung hierzu
keine Informationen vor. Außerdem wird auf die Antwort zu den Fragen 16 und
19 verwiesen.
19. Welche Handlungsimplikationen ergeben sich für die Bundesregierung aus
den Berichten über Menschenrechtsverletzungen, Landraub und
ausbeuterischer Beschäftigung im Rahmen eines durch die DEG geförderten
Palmölprojekts des Konzerns F. in der Demokratischen Republik Kongo (vgl. www.
farmlandgrab.org/post/view/24993-agro-colonialism-in-the-congo)?
Die Bundesregierung nimmt Berichte und Hinweise zu den Vorhaben der DEG
sehr ernst und ist im regelmäßigen Dialog mit der DEG. Die DEG hat sich mit
der genannten Studie im Rahmen der Prüfung der Umwelt- und
Sozialverträglichkeit auseinandergesetzt und einen Umwelt- und Sozialaktionsplan mit dem
Unternehmen vereinbart. Die DEG hält die Umsetzung der Maßnahmen durch
eigene Besuche und durch extern beauftragtes Monitoring nach. Aus Sicht der
Bundesregierung unterstreichen die beschriebenen Aktivitäten, dass die DEG
verantwortungsvoll mit Umwelt- und Sozialaspekten bei ihren Projekten umgeht.
20. Inwiefern wird die Bundesregierung die bilateralen
Regierungsverhandlungen mit palmölproduzierenden Ländern dazu nutzen, strengere Umwelt- und
Sozialstandards für die Palmölproduktion zu fordern (bitte geplante
Konsultationen mit Datum und Anlass auflisten)?
In Indonesien wird das Thema regelmäßig im Politikdialog aufgegriffen. Die
nächsten Regierungskonsultationen sind für Ende August 2016 vorgesehen, die
nächsten Regierungsverhandlungen sollen im Jahr 2017 stattfinden. Auch hier
wird die Bundesregierung das Thema nachhaltige Palmölproduktion ansprechen.
In weiteren Kooperationsländern des BMZ (z. B. Kolumbien, Honduras und
Guatemala) werden in Regierungsverhandlungen allgemeine Fragen der Entwaldung
(z. B. im Dialog über REDD+) wie auch der Landnutzung angesprochen.
Unter den palmölproduzierenden Ländern befinden sich auch Kooperationsländer
mit fokussierter regionaler oder thematischer Zusammenarbeit mit denen weder
Regierungskonsultationen noch Regierungsverhandlungen stattfinden.
21. Hat sich die Bundesregierung aktiv dafür eingesetzt und ist es Teil des
Verhandlungsmandates bzw. der Verhandlungsleitlinien für das
Handelsabkommen mit Indonesien bzw. des Entwurfs der relevanten Präsidentschaftsnote,
dass das Nachhaltigkeitskapitel keinem rein dialogorientierten Ansatz
folgen, sondern der Rückgriff auf Sanktionen möglich sein soll, und ist
vorgesehen, dass in diesem Kapitel verbindliche Standards für eine nachhaltige
Palmölproduktion vereinbart werden?
Der Abschluss von Freihandelsabkommen zwischen der EU und den Staaten des
Verbands Südostasiatischer Nationen (ASEAN) ist für die Bundesregierung von
strategischer Bedeutung. Es handelt sich um Schwellenländer mit starkem
Wachstums- und Marktpotential. Verhandlungen können auf Grundlage des
ASEAN-Mandats aus dem Jahr 2007 geführt werden. Da ein interregionales
Abkommen EU/ASEAN nicht zustande kam, werden die Verhandlungen nun
bilateral geführt. Die Verhandlungsleitlinien für Indonesien sind dementsprechend
nur und notwendigerweise allgemein, ohne spezifische Erwähnung von Palmöl,
enthalten aber wohl Hinweise auf die Bedeutung von nachhaltiger Entwicklung
und Nachhaltigkeit. Die von der Europäischen Union verhandelten
Nachhaltigkeitsbestimmungen in Freihandelsabkommen enthalten standardmäßig auch
verbindliche Regelungen für eine nachhaltige Nutzung der Wälder. Diese
Verpflichtungen werden auch rechtlich bindend verhandelt und sollen einem speziellen
Mechanismus einer dialogorientierten Durchsetzung unterliegen. Unabhängig
davon ist der Europäischen Kommission die Bedeutung von nachhaltigem Palmöl
in Indonesien gerade auch im Zusammenhang mit den Freihandelsverhandlungen
bewusst. Sie führt, unterstützt von der Bundesregierung, mit Indonesien einen
Dialog mit dem Ziel der Vereinbarung von Nachhaltigkeitsstandards zu Palmöl.
22. Welche EU-Mitgliedstaaten haben nach Kenntnis der Bundesregierung
wann, warum, für wie lange und in welchem Umfang Zollpräferenzen auf
die Einfuhr von Palmöl ausgesetzt bzw. ähnliche Maßnahmen ergriffen, und
was geschieht mit diesen Maßnahmen für den Fall, dass ein
Freihandelsabkommen mit Indonesien fertig verhandelt wird und in Kraft tritt?
Zu entsprechenden Maßnahmen einzelner EU-Mitgliedstaaten liegen der
Bundesregierung keine Kenntnisse vor. Aussetzungen (sogenannte Graduierungen) von
Zollpräferenzen für Waren eines Abschnitts mit Ursprung in einem vom
Allgemeinen Präferenzsystem (APS) der EU begünstigten Land erfolgen nicht durch
einzelne EU-Mitgliedstaaten sondern im Rahmen der gemeinsamen
Handelspolitik auf der Grundlage der unilateralen EU-Verordnung des Europäischen
Parlaments und des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen sowie der
einschlägigen Schwellenwerte durch die EU.
Für den Fall, dass ein bilaterales Freihandelsabkommen der EU mit Indonesien
fertig verhandelt wird und in Kraft tritt, würde Indonesien aus der Liste APS-
begünstigten Länder gestrichen, der entsprechende Beschluss würde zwei Jahre
nach Beginn der Anwendung des Freihandelsabkommens wirksam. Dabei wäre
Voraussetzung für eine derartige Streichung, dass im Rahmen des
Freihandelsabkommens praktisch für den Gesamthandel dieselben oder bessere Zollpräferenzen
als im Rahmen des APS gewährt werden. Infolge einer derartigen Streichung
würde auch die zuvor erörterte Graduierung nicht mehr greifen.
23. Welche Projekte zur Produktion von Palmöl aus biologischem Anbau und/
oder in Kleinbauernprojekten werden momentan vom BMZ bzw. der GIZ
gefördert?
Auf die Antwort zu Frage 15 wird verwiesen.
24. Plant die Bundesregierung, die Förderung von Projekten des biologischen
Anbaus von Ölpalmen bzw. von Projekten des Anbaus in kleinbäuerlichen
Strukturen auszuweiten, und wenn nein, warum nicht?
Die Förderung sozial, ökologisch und ökonomisch nachhaltiger
Wertschöpfungsketten und die Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen sind ein wichtiges Anliegen
der Bundesregierung. Die deutsche Entwicklungszusammenarbeit beabsichtigt,
künftig den Aufbau entwaldungsfreier, nachhaltiger Lieferketten und die
Stärkung kleinbäuerlicher Strukturen im Rahmen eines rohstoffübergreifenden
Landschaftsansatzes (u. a. Palmöl, Kakao, Kautschuk) zu unterstützen.
25. Welche Forschungsaktivitäten werden durch die Bundesregierung gefördert,
um Möglichkeiten zur nachhaltigen Substituierung von Palmöl in
Lebensmitteln und Kosmetika durch (heimische) Ölpflanzenprodukte zu
erforschen?
Mit Mitteln des BMEL sind im Max Rubner-Institut, Bundesforschungsinstitut
für Ernährung und Lebensmittel (MRI) aktuell Projekte angelaufen, Pflanzenöle
so zu formulieren, dass sie u. a. auch Palmöl ersetzen können. Dabei geht es zum
Beispiel darum, die Verwendung der für die Konsistenz von fettreichen und
trockenen Backwaren wichtigen Backmargarinen auf Basis von Palmöl durch
Oleogele auf Basis von Rapsöl zu ersetzen.
Daneben werden am Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für
Kulturpflanzen (JKI), Forschungsvorhaben bearbeitet, die das Ziel haben, das
Ertragsniveau sowie das Substitutions- und Kompensationspotenzial heimischer Öl- und
Eiweißpflanzen zu verbessern. Mit diesen Forschungsvorhaben wird ein Beitrag
zur schrittweisen Substitution von Importen durch heimische Öl- und
Eiweißpflanzen geleistet.
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ISSN 0722-8333]