Agrarstrukturwandel und flächenabhängige Agrarzahlungen
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Harald Ebner, Matthias Gastel, Bärbel Höhn, Nicole Maisch, Markus Tressel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe ist im Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr um 2,3 Prozent auf etwa 280 000 (Quelle: Situationsbericht 2015/2016 – Trends und Fakten zur Landwirtschaft, Deutscher Bauernverband (DBV), Berlin, 2015), die Anzahl der milchviehhaltenden Betriebe um 3200 Betriebe, d. h. um 4,2 Prozent (Quelle: www.destatis.de/DE/PresseService/Presse/Pressemitteilungen/ 2015/12/PD15_484_413.html), gesunken. Von 1999 bis 2013 hat sich die Zahl der landwirtschaftlichen Betriebe um 40 Prozent reduziert, die Zahl der Milchviehbetriebe um 49 Prozent, die Zahl der Betriebe mit Mastschweinen um 65 Prozent und die Zahl der Zuchtsauen-haltenden Betriebe um 73 Prozent (Quelle: Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen Fragen 57 bis 59 auf Bundestagsdrucksache 18/3215 vom 5. November 2014).
Die Landwirtschaft ist mit einem Strukturwandel erheblichen Ausmaßes konfrontiert. Mehr noch, sie steht vor einem dramatischen Strukturbruch. Die bäuerliche Landwirtschaft droht zu verschwinden. Die Erzeugung konzentriert sich in der Folge in immer weniger Betrieben und die Tierhaltung in immer weniger Regionen. Das hat dramatische Auswirkungen auf den ländlichen Raum, Umwelt und Tiere. Die Weidehaltung von Kühen droht zu verschwinden, mit ihr das Grünland und die mit ihm verbundene Artenvielfalt und positiven Klimawirkungen.
3 700 Betriebe mit einer Flächenausstattung von mehr als 500 ha pro Betrieb machen 1,3 Prozent aller Betriebe aus. Diese Riesenbetriebe bewirtschaften alleine 24,1 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. 4,1 Prozent aller Betriebe (11 800 Betriebe mit einer Flächenausstattung von mehr als 200 ha pro Betrieb) bewirtschaften knapp 38,2 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Dagegen bewirtschaften 70,4 Prozent der Betriebe (201 800 Betriebe) nur 21,8 Prozent der Fläche (Quelle: Situationsbericht 2015/2016 – Trends und Fakten zur Landwirtschaft, Deutscher Bauernverband (DBV), Berlin, 2015).
Auf die 1 832 größten Betriebe, 0,56 Prozent aller Betriebe in Deutschland, mit einer durchschnittlichen Fläche von 1 522 ha Fläche, entfielen im Jahr 2014 mehr als16 Prozent der Agrarzahlungsansprüche. Das entspricht 523 000 Euro pro Betrieb und insgesamt knapp 960 Mio. Euro (Quelle: „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik: Allgemeine Situation und Handlungsoptionen“, Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 16. Januar 2015; S. 14).
Der Kaufpreis für Boden hat im Jahr 2013 gegenüber dem Jahr 2007 im Durchschnittswert für Deutschland um 78 Prozent zugenommen, für das frühere Bundesgebiet um 54 Prozent und für die ostdeutschen Bundesländer um 154 Prozent (Quelle: „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik: Allgemeine Situation und Handlungsoptionen“, Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 16. Januar 2015; S. 10).
Der Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarkt“ kommt zu dem Ergebnis: „Diese Angaben zeigen bezüglich der landwirtschaftlich genutzten Flächen und der Zahlungsansprüche eine nicht zu vernachlässigende Konzentration auf einzelne Betriebe.“ (Quelle: „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik: Allgemeine Situation und Handlungsoptionen“, Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 16. Januar 2015; S. 14) und: „Es ist also davon auszugehen, dass zumindest ein Teil der Direktzahlungen zu einer tendenziellen Erhöhung der Pachtpreise und Druck auf den Bodenmarkt führt.“ (Quelle: „Landwirtschaftliche Bodenmarktpolitik: Allgemeine Situation und Handlungsoptionen“, Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Bodenmarktpolitik“ vom 16. Januar 2015; S. 18).
Nach Artikel 11 der Direktzahlungsverordnung der Europäischen Union sind Mitgliedstaaten berechtigt, betriebliche Zahlungen über 150 000 Euro, also bei den großen Betrieben, zu kürzen oder zu kappen.
Dies wird im Erwägungsgrund 13 der Verordnung folgendermaßen begründet: „Die Verteilung der direkten Einkommensstützung auf die Betriebsinhaber ist durch die Bewilligung eines unverhältnismäßig hohen Anteils der Zahlungen an eine recht kleine Anzahl großer Begünstigter gekennzeichnet. Größere Begünstigte benötigen allerdings aufgrund ihrer Fähigkeit, Skaleneffekte zu nutzen, nicht denselben einheitsbezogenen Stützungsumfang, damit das Ziel der Einkommensstützung wirksam erreicht wird. Außerdem macht ihr Anpassungspotenzial es den größeren Begünstigten leichter, mit einem geringeren Umfang an einheitsbezogener Stützung zu arbeiten. Die Mitgliedstaaten sollten daher den Anteil der den Betriebsinhabern zu gewährenden Basisprämie, der 150 000 EUR übersteigt, um mindestens 5 % kürzen.“
Mitgliedstaaten können diese Kürzungen bei Großbetrieben umgehen, wenn sie von der Umverteilung auf die ersten Hektare, nach Artikel 41 und 42 der Direktzahlungsverordnung Gebrauch machen. So könnten 30 Prozent der Direktzahlungen auf die ersten Hektare eines Betriebes festgelegt werden. Damit würden gerade kleinere Betriebe profitieren und der im Erwägungsgrund 13 der Direktzahlungsverordnung angesprochene „unverhältnismäßig hohen Anteil der Zahlungen an eine recht kleine Anzahl großer Begünstigter“ aufgebrochen werden.
Die Bundesregierung macht von der ersten Möglichkeit der Kappung oder Kürzung keinen und von der Umschichtung auf die ersten Hektare nur minimalen Gebrauch.
Diese Bestandsaufnahme macht deutlich, dass die flächengebundenen Agrarzahlungen nicht nur zu einer einseitigen Förderung der größten Betriebe beitragen und kleine und mittlere Betriebe benachteiligen. Sie zeigt auch, dass die Praxis der Flächenförderung zugunsten der größten Betriebe zu einer Erhöhung der Bodenpreise beiträgt und damit den Ausschluss kleiner und mittlerer Betriebe vom Bodenmarkt befördert.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen17
Wie hat sich die Anzahl der landwirtschaftlichen Betriebe (gesamt), der milchviehhaltenden Betriebe, der schweinehaltenden Betriebe (gesamt) und der sauenhaltenden Betriebe in den Jahren von 2005 bis 2015 verändert (Halbjahresdaten), und wie viele Betriebe mussten jedes Jahr aufgeben (bitte prozentuale Angabe der Veränderung)?
Wie haben sich die Preise für landwirtschaftliche Flächen (Pacht- und Kaufpreise) in den Jahren von 2005 bis 2015 entwickelt (bitte nach Bund und Bundesländerländer und ein Ost- und Westvergleich aufschlüsseln)?
Welcher Gesamtwert an Zahlungsansprüchen entfiel im Jahr 2014 bzw. 2015 auf 0.1, 0.2, 0.5, 1, 2, 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50, 60, 70, 75, 80, 90 und 100 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe (absteigend mit den 0,1 größten Prozent beginnend), und wie viele Betriebe waren jeweils betroffen?
Welche flächengebundenen Gesamtzahlungen (Flächenprämien, Greeningprämie, Umverteilungsprämie und andere mögliche flächengebundene Zahlungen) wurden in den Jahren 2014 bzw. 2015 an die, in der Antwort zu Frage 3 genannten Betriebe (gleiche Zahlenreihe), ausgezahlt?
Wie viele Betriebe (absolut und prozentual) wären in den Jahren 2014 und 2015 von einer Kappung der flächengebundenen Zahlungen betroffen gewesen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Summe hätte bei einer maximal möglichen Umschichtung von 30 Prozent, entsprechend der EU-Direktzahlungsverordnung, für eine Umschichtung auf die ersten Hektare zur Verfügung gestanden?
Welche flächengebundenen Gesamtzahlungen (Flächenprämien, Greeningprämie, Umverteilungsprämie und andere mögliche flächengebundene Zahlungen) wären in den Jahren 2014 bzw. 2015 an die, in der Antwort zu Frage 3 genannten Betriebe (gleiche Zahlenreihe) ausgezahlt worden, wenn Deutschland eine Kappung der Direktzahlungen umgesetzt hätte und von der Umverteilung auf die ersten Hektare, im maximal möglichen Umfang Gebrauch gemacht hätte?
Auf wie viel Prozent der Betriebe entfielen in den Jahren 2014 bzw. 2015 Zahlungsansprüche in den Größenklassen <5 000 Euro, 5-10 000 Euro, 10-25 000 Euro, 25-50 000 Euro, 50-75 000 Euro, 75-100 000 Euro, 100-150 000 Euro, 150-200 000 Euro, 200-250 000 Euro, 250-300 000 Euro, 300-400 000 Euro, 400-500 000 Euro, 500-750 000 Euro, 750-1 000 000 Euro und > 1 000 000 Euro, und wie hoch ist der jeweilige Gesamtwert der Zahlungsansprüche in den jeweiligen Größenklassen?
Wie viele Betriebe bzw. wie viel Prozent der Betriebe erhielten in den Jahren 2014 bzw. 2015 betriebliche flächengebundene Gesamtzahlungen (Flächenprämien, Greeningprämie, Umverteilungsprämie und andere mögliche flächengebundene Zahlungen) in den in Frage 8 genannten Größenklassen und in welcher Höhe?
Welche flächengebundenen Gesamtzahlungen erhält ein Betrieb in Deutschland bei Nutzung aller Möglichkeiten (Flächenprämien, Greeningprämie, Umverteilungsprämie und mögliche andere flächengebundene Zahlungen) bei einer Flächenausstattung von 0-10, 10-20, 20-30, 30-40, 40…, 50, 75, 100, 150, 200, 250, 300, 400, 500, 750, 1 000, 1 250, 1 500, 2 000, 2 500, 3 000, 3 500, 4 000, 5 000, 6 000, 7 000, 8 000, 9 000, 10 000 ha landwirtschaftlicher Fläche?
Wie viele Betriebe mit einer Flächenausstattung von mehr als 1 000,1 250, 1 500, 2 000, 2 500, 3 000, 3 500, 4 000, 5 000, 6 000, 7 000, 8 000, 9 000, 10 000 ha gibt es in Deutschland, und welchem Prozentsatz an der Gesamtzahl der landwirtschaftlichen Betriebe entsprechen diese Betriebe?
Wie hoch war die Bruttowertschöpfung der landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland und den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 und 2015?
Wie hoch war die Flächenproduktivität (Bruttowertschöpfung bezogen auf ha landwirtschaftliche Nutzfläche) in Deutschland und den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 und 2015?
Wie hoch war der Anteil der durchschnittlichen flächengebundenen Direktzahlungen an der durchschnittlichen Bruttowertschöpfung in Deutschland und den einzelnen Bundesländern in den Jahren 2014 und 2015?
In welcher Höhe haben die Industrieunternehmen Rheinmetall, E.ON und RWE in den Jahren 2014 bzw. 2015 Agrarzahlungen erhalten, und wie bewertet die Bundesregierung die Zahlungen an diese Unternehmen (bitte nach Unternehmen, erstattetem Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme/Ausfuhrerstattung, Direktzahlung/Greeningprämie – aufschlüsseln)?
In welcher Höhe haben die Unternehmen der Lebensmittelindustrie Südzucker, Ferrero, Tönnies, Vion und Westfleisch in den Jahren 2014 bzw. 2015 Agrarzahlungen erhalten, und wie bewertet die Bundesregierung die Zahlungen in dieser Größenordnung an diese Unternehmen (bitte nach Unternehmen, erstattetem Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme/Ausfuhrerstattung, Direktzahlung/Greeningprämie – aufschlüsseln)?
In welcher Größenordnung haben die folgenden landwirtschaftlichen Unternehmen der KTG Agrar (Quelle: Abfrage Bisnode Firmenprofil; Bisnode Deutschland GmbH, Robert-Bosch-Str. 11, 64293 Darmstadt, Telefon (0 61 51) 380-555, info.de@bisnode.com) 1) „Zur Spetze“, Agrarproduktionsgesellschaft mbH, Flechtingen, Betr.nr.: 322960521; 2) Agrar GmbH Kohlberg, Trusetal, Betr.nr.: 324478304; 3) AGRAR GmbH Landwirtschaftlicher Produktionsbetrieb Altdöbern, Luckaitztal, Betr.nr.: 322752866; 4) AK Feldfrucht GmbH, Postlow, Betr.nr.: 567213505; 5) ATU Herzsprung Ackerbau und Tierzucht GmbH, Heiligengrabe, Betr.nr.: 324293604; 6) Biogas Produktion Lübs GmbH, Oranienburg, Betr.nr.: 326488911; 7) Biogas Produktion Schöllnitz GmbH, Luckaitztal, Betr.nr.: 323403429; 8) BZ Foods SE, Bonn, Betr.nr.: 327080852; 9) Delta Agrar GmbH, Linthe, Betr.nr.: 326805458; 10) Delta Agrar Handels GmbH, Oranienburg, Betr.nr.: 326895943; 11) Delta Agrar und Handels GmbH, Frankfurt am Main, Betr.nr.: 317677562; 12) fentus 10. GmbH, Hamburg, Betr.nr.: 655754145; 13) FZ Foods AG, Ringleben, Betr.nr.: 325658919; 14) GranoProjekt GmbH, Bremen, Betr.nr.: 327709635; 15) KTG Bioenergie AG, Hamburg, Betr.nr.: 324059479; 16) KTG Biomethan AG, Hamburg, Betr.nr.: 325478719; 17) KTG Frischedienst GmbH, Linthe, Betr.nr.: 327096113; 18) KTG Immobilien GmbH, Hamburg, Betr.nr.: 327059363; 19) LAE Landhof Agrar und Energie GmbH, Breydin, Betr.nr.: 324768971; 20) Landgut Deltus AG, Berlin, Betr.nr.: 326198811; 21) Landwirtschaftliche Produktionsgesellschaft mbH Frehne Zwei, Marienfließ, Betr.nr.: 318141841; 22) Landwirtschaftsbetrieb Ahrendt GmbH, Karft, Betr.nr.: 323186534; 23) LaTherm Abwicklungsgesellschaft mbH, Dortmund, Betr.nr.: 546128112; 24) LT Holding AG Berlin DE 100 771218523; 25) NGH Agrar GmbH Nonnendorf DE 100 873013281; 26) NGH Agrar Verwaltungs GmbH, Niedergörsdorf, Betr.nr.: 317748149; 27) NOA Naturoel Anklam AG, Anklam, Betr.nr.: 326199418; 28) norus 26. AG, Berlin, Betr.nr.: 588139762; 29) PAE / AVN Agrar GmbH, Putlitz, Betr.nr.: 317637513; 30) PAE norus Agrar GmbH, Podelzig, Betr.nr.: 323089984; 31) PAE norus Marktfrucht GmbH, Putlitz, Betr.nr.: 322892304; 32) Roloff Agrar GmbH, Postlow, Betr.nr.: 324188997; 33) Schmilauer Landwirtschafts GmbH, Schmilau, Betr.nr.: 323246534; 34) Wuthenower Agrargesellschaft mbH, Wuthenow, Betr.nr.: 325722252; 35) Wuthenower Milchproduktions GmbH, Wuthenow, Betr.nr.: 215500507; 36) Korntec GmbH, Wedemark, Betr.nr.: 327690288; 37) PAE Marktfrucht GmbH Putlitz, Putlitz, Betr.nr.: 324300102; 38) KTG Energie AG, Hamburg, Betr.nr.: 324995734; 39) PAE Agrarproduktions- und Verwaltungs-Aktiengesellschaft Putlitz, Putlitz, Betr.nr.: 318380490; und der Lindhorst-Gruppe (Abfrage Bisnode Firmenprofil; Bisnode Deutschland GmbH Robert-Bosch-Str. 11 64293 Darmstadt Telefon (0 61 51) 380-555 info.de@bisnode.com); 40) Ackerbau-GmbH Stechow, Stechow-Ferchesar, Betr.nr.: 323469029; 41) Baukonzept Liplan GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 321511779; 42) BIO Energie Niederndorf GmbH, Winsen (Aller) Betr.nr.: 320334219; 43) BIO Energie Rhinow GmbH¸Wusterhausen, Betr.nr.: 220370257; 44) BIO Energie Saara GmbH, Saara, Betr.nr.: 320667339; 45) Bioenergie Dargun GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 328354630; 46) Bioenergie Dargun Immobilien GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 328343289; 47) Bioenergie Jessen GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 328336227; 48) Bioenergie Jessen Immobilien GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 328343290; 49) Bioenergie Ludwigsfelde GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 327532822; 50) Bioenergie Wiesenburg GmbH & Co.KG, Wiesenburg/Mark, Betr.nr.: 326361099; 51) Biogas Friedersdorf GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 220248513; 52) Biogas GmbH Rhinsmühlen, Stechow-Ferchesar, Betr.nr.: 325669619; 53) Biogas Winsen 1 GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 323395474; 54) Gröninger Landwirtschafts GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 323064754; 55) Landgut Schweizer Hof GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 318054290; 56) PVA Landwirtschaftliche Produktion und Vertrieb GmbH, Bantikow, Betr.nr.: 323409060; 57) Schweinemast Felgentreu GmbH & Co KG, Winsen (Aller), Betr.nr.: 324590874; 58) Schweinemast Felgentreu Verwaltungs-GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 324104464; 59) Schweineproduktion Neinstedt GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 325337071; 60) SP Verwaltungs GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 323897489; 61) Köhler Landwirtschafts GmbH, Winsen (Aller), Betr.nr.: 316842379; 62) Landgut Reppinichen GmbH, Wiesenburg/Mark, Betr.nr.: 528764937; 63) Agrargesellschaft Werbig mbH, Wiesenburg/Mark, Betr.nr.: 324949055; 64) Landgut Rhinow GmbH, Stechow-Ferchesar, Betr.nr.: 324431871 in den Jahren 2010 bis 2015 Agrarzahlungen erhalten (bitte nach Unternehmen, erstattetem Gesamtbetrag – Summe aller Agrarzahlungen – und Art der Agrarzahlung – beispielsweise Agrarmarktmaßnahme/Ausfuhrerstattung, Direktzahlung/Greeningprämie – aufschlüsseln)?