Zur menschenrechtlichen Lage der Dalits in Indien
der Abgeordneten Omid Nouripour, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Uwe Kekeritz, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Cem Özdemir, Claudia Roth (Augsburg), Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Nach offiziellen Angaben gibt es in Indien 201 Millionen Dalits, weltweit (vor allem in den Ländern Südasiens) sind es 250 Millionen.
Früher nannte man sie „Kastenlose“ oder „Unberührbare“, weil sie keiner der vier großen Kasten im Hinduismus angehören und weil kein Kastenhindu in ihre Nähe und noch weniger in Kontakt mit ihnen kommen möchte. Heute nennen sie sich „Dalit“ („unterdrückte oder gebrochene Menschen“). Ihnen bleiben aufgrund ihrer Herkunft oft nur die einfachsten und schmutzigen Arbeiten. Diskriminiert werden sie sowohl wegen ihrer Familienabstammung als auch wegen ihrer Arbeit. Sie werden häufig auf Grundlage des hinduistischen Kastensystems ausgegrenzt, weil sie nach den heiligen Schriften des Hinduismus als unrein gelten. Dalit ist man von Geburt an – und im Gegensatz zur Klassenzugehörigkeit kann ein Dalit seinen Status im Kastensystem nicht verändern.
Dalits haben in der Regel keinen oder nur sehr eingeschränkten Zugang zu Land – ein Großteil der Dalits ist landlos. Das hat insofern gravierende Konsequenzen, als die Lebensgrundlage von Dalits hauptsächlich im ländlichen Raum liegt.
Bis heute kommt es zudem zu öffentlichen Demütigungen von Dalits. Müll und Kadaver werden ganz selbstverständlich zur Entsorgung vor den Haustüren von Dalits abgelegt. In Dörfern, aber auch noch in Großstädten sind Dalits für die manuelle Entsorgung von Fäkalien zuständig. In 48 Prozent der indischen Dörfer dürfen Dalits keine öffentlichen Wasserquellen benutzen. Sie verdienen für gleiche Arbeit weniger Geld.
Das alles geschieht oft, obwohl „Unberührbarkeit“ nach Artikel 17 der indischen Verfassung von 1950 abgeschafft und ihre Praktizierung verboten ist. Und doch bestimmt Diskriminierung den Alltag von Dalits. Es gibt zahlreiche Gesetze zu ihrem Schutz sowie staatliche Programme, um die ökonomische Situation von Dalits zu verbessern, doch die Benachteiligung ist tief verwurzelt in der Gesellschaft.
Staatliche Institutionen setzen die Gesetze nicht immer um. Deshalb ist nach Übergriffen, sexueller Belästigung oder sogar nach Gruppenvergewaltigung und Zwangsarbeit oftmals für die Opfer nicht mit Hilfe und Unterstützung durch die Polizei zu rechnen.
Nach Statistiken des Amts für die Registrierung von Straftaten in Indien werden durchschnittlich jede Stunde zwei Dalits angegriffen, jeden Tag drei Dalit-Frauen vergewaltigt und zwei Dalits ermordet. Die renommierte Tageszeitung „Times of India“ hat im Jahr 2014 konstatiert, dass Übergriffe gegenüber Dalits in den letzten zehn Jahren um 245 Prozent zugenommen haben.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen16
Welche Rolle spielt das Thema kastenbasierter Diskriminierung im Menschenrechtsdialog der Europäischen Union und Deutschlands mit Indien? Welche konkreten politischen Programme der Bundesregierung beschäftigen sich mit der Dalit-Frage?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der institutionellen Missachtung des Diskriminierungsverbotes durch nachgeordnete Behörden (z. B. Kultusbehörden, die keine Disziplinarmaßnahmen gegenüber Lehrkräften ergreifen, welche Dalit-Kinder auf dem Boden und abgesondert sitzen lassen)?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Gegebenheit, dass die Sprache in indischen Schulbüchern mit ihren stereotypischen und vorurteilsbehafteten Darstellungen über Dalits und andere niedrigkastige Gemeinden Unberührbarkeit und Ausgrenzung fördert, wie von der Sonderberichterstatterin für Minderheiten der Vereinten Nationen (UN), Rita Izsák, im Jahr 2016 konstatiert?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus den durch soziale Diskriminierung eingeschränkten Zugang von Dalits und Indigenen, insbesondere von Frauen und Mädchen, zu Bildung, Gesundheit, Landtiteln, Sozialleistungen, rechtlicher Vertretung?
a) Inwieweit ist die Quoten-Politik der indischen Regierung für Dalits und Indigene förderlich?
b) Inwieweit spielen Quoten im Privatsektor für Dalits und Indigene eine Rolle in bilateralen Gesprächen?
c) Inwieweit kann sich die Bundesregierung vorstellen, Quoten für Dalits und Indigene bei der Einstellung von Personal in Botschaften, Konsulaten und halbstaatlichen Institutionen, wie dem Goethe-Institut e. V., zu berücksichtigen?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, die EU-Politik im Rahmen der Arbeitsgruppe Menschenrechte (COHOM) zur Beseitigung von kastenbasierter Diskriminierung zu beeinflussen?
Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der weit verbreiteten Straflosigkeit bei Vergehen gegenüber religiösen Minderheiten, Dalits und Adivasi in Indien, wie sie auch im Rahmen der letzten allgemeinen regelmäßigen Länderüberprüfung (Universal Periodic Review – UPR) vom Jahr 2012 von der UN-Delegation der Vereinigten Staaten und der Sonderberichterstatterin für Minderheiten, Rita Izsák, im Jahr 2016 angesprochen wurde?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, dass nach Angaben des Amts für Registrierung von Straftaten in Indien Dalits und Adivasi nach wie vor täglichen Gräueltaten und Diskriminierungspraktiken ausgesetzt sind vor dem Hintergrund, dass die deutsche UN-Delegation im Rahmen der letzten UPR vom Jahr 2012 die Empfehlung ausgesprochen hat, dass die indische Regierung eine effektive Implementierung des Gesetzes für die Verhinderung von Gräueltaten gegenüber Dalits und Indigenen (Prevention of Atrocities Act) garantieren muss?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Umsetzung der von der japanischen UN-Delegation im Rahmen der letzten UPR vom Jahr 2012, ebenso wie von der Sonderberichterstatterin für Minderheiten, Rita Izsák, im Jahr 2016, empfohlenen Einführung von Quoten für Dalits und Indigene in den Bereichen Bildung, Beschäftigung, Polizeispezialkräfte (special police) und Sondergerichten?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Zunahme an kastenbasierter Diskriminierung, insbesondere sexualisierter Gewalt und Vergewaltigungen von Frauen und Mädchen, und das Herunterspielen von sexualisierter Gewalt seitens Staatsbediensteter, wie sie im Jahr 2014 vom UN-Ausschuss für die Beseitigung von Diskriminierung der Frau/CEDAW-Ausschuss konstatiert wurde?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den Dissens der indischen Regierung mit dem UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung, nach dessen Einschätzung kastenbasierte Diskriminierung durch Artikel 1 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung abgedeckt ist („is fully covered by article 1 of the convention“, International Convention on the Elimination of All Forms of Racial Discrimination)?
Welchen Beitrag leistet die Bundesregierung zur Entwicklung einer EU-Politik gegen Kastendiskriminierung („EU policy on caste discrimination“) und zur Unterstützung des Entwurfes für Prinzipien und Leitlinien für die effektive Beseitigung von Diskriminierung aufgrund von Arbeit und Abstammung („UN Draft Principles and Guidelines for the Effective Elimination of Discrimination Based on Work and Descent“), wie vom Europäischen Parlament in seiner Resolution vom 13. Dezember 2012 (Absatz 7) und von der UN-Sonderberichterstatterin für Minderheiten, Rita Izsák, im Jahr 2016 gefordert?
Werden die negativen Konsequenzen der Infrastrukturprojekte zur Förderung des Wirtschaftswachstums (z. B. Industriekorridore, Kohlekraftwerke, Straßenbau, Staudämme), wodurch Dalits häufig von ihrem Land vertrieben und nicht oder nicht ausreichend entschädigt werden, im Politikdialog seitens der Bundesregierung thematisiert?
Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass in Industriekorridoren und im Rahmen von Infrastrukturprojekten, an denen die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beteiligt ist und für die Hermesbürgschaften vergeben werden, die Rechte der Dalits (u. a. Bodenrechte) respektiert werden? Welche Projekte werden in diesem Zusammenhang mit welchen bundesdeutschen Mitteln gefördert? Für welche Projekte liegen der Bundesregierung Förderungs- bzw. Absicherungsanträge vor?
Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass es im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit sowie bei Projekten, an denen deutsche Unternehmen beteiligt sind, zu keinen Menschenrechtsverstößen gegen Dalits kommt?
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand der Erarbeitung der Konvention über die Rechte von Kleinbauern, -bäuerinnen und ländlicher Bevölkerung, die nach einem Beschluss des UN-Menschenrechtsrats zurzeit bei der UN erarbeitet wird, und wie schätzt sie diese ein?
In welchem Rahmen ist es der Bundesregierung möglich, auf die Einhaltung der „Freiwilligen Leitlinien für die verantwortungsvolle Verwaltung von Boden- und Landnutzungsrechten, Fischgründen und Wäldern“ der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UN angesichts der vielfältigen Probleme von Dalits in Bezug auf ihre Zugangsrechte zu Land und anderen produktiven Ressourcen hinzuwirken?