Strompreiszonen
der Abgeordneten Bärbel Höhn, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Matthias Gastel, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 23. September 2015 hat sich die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) in einem maßgeblich von Polen angestoßenen Prozess für eine Teilung der deutsch-österreichischen Strompreiszone ausgesprochen. In der Folgezeit fanden Verhandlungen Deutschlands und Österreichs zusammen mit den Nachbarländern Polen und Tschechien statt, um eine Lösung zu erarbeiten.
Im Januar 2016 endete die von ACER gesetzte viermonatige Frist für Verhandlungen ohne Einigung auf eine Teilung, wobei sich Österreich vehement dagegen ausgesprochen hat und auch eine Klage vor dem Gericht der Europäischen Union gegen das ACER-Votum angestrengt hat.
Österreichs Energieregulierer hat in der Vergangenheit argumentiert, dass an der deutsch-österreichischen Grenze kein Netzengpass besteht und deshalb auch keine Obergrenze im Stromhandel zwischen beiden Ländern gezogen werden muss. Außerdem finde derzeit eine EU-weite Untersuchung der Strompreiszonen durch den Verband Europäischer Übertragungsnetzbetreiber (ENTSO-E) statt, deren Ergebnisse abgewartet werden sollten.
Die Bundesnetzagentur hat dagegen am 2. Mai 2016 mitgeteilt, dass eine Teilung der Preiszone an der Grenze zwischen beiden Ländern bewirkt, „dass die in wenigen Stunden eines Jahres auftretenden handelsseitigen Exportspitzen zwischen Österreich und Deutschland, die aktuell die gefährlichen Netzengpässe in Deutschland verursachen, künftig verhindert werden“ (www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/ Pressemitteilungen/DE/2016/160502_Netzreserve.html). Zudem rechnete der Energieregulierer damit, dass eine Teilung vor dem Winter 2018/2019 den Bedarf an Netzreservekapazitäten um etwa zwei Drittel auf 1 900 MW verringern würde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Welche Maßnahmen sieht die Bundesregierung abgesehen vom Netzausbau als geeignet an, um eine von der Europäischen Kommission angedachte Spaltung des Strommarktgebietes in Deutschland zu verhindern?
Und welche Rolle kann dabei aus Sicht der Bundesregierung die angedachte regionale Differenzierung der Einspeiseentgelte für die Erzeugungskapazitäten spielen?
Inwieweit trägt aus Sicht der Bundesregierung die Einführung eines Engpassmanagements (also einer Limitierung der Stromhandelskapazitäten wie an den anderen deutschen Außengrenzen) an der Grenze zwischen Deutschland und Österreich zur Beibehaltung einer innerdeutschen Preiszone bei?
Mit welcher Größenordnung an Einsparungen (in Euro) bei den Verbrauchern rechnet die Bundesregierung bei einer Teilung der Preiszone im Vergleich zum Beibehalten der Preiszone mit Österreich (aufgrund der errechneten Absenkung des Bedarfs an Netzreservekapazitäten und damit verbundener Einsparungen bei den Übertragungsnetzbetreibern)?
Welche Obergrenze in Megawatt für den grenzüberschreitenden Day-Ahead-Stromhandel zwischen Deutschland und Österreich ist nach Kenntnis der Bundesregierung nötig, um die von der Bundesnetzagentur genannte Absenkung des Netzreservebedarfs auf 1 900 MW im Winter 2018/2019 zu erreichen?
Welchen Vorschlag haben die Bundesregierung und/oder die Bundesnetzagentur den österreichischen Behörden bezüglich der Einführung eines Engpassmanagements an der Grenze konkret gemacht?
Könnte aus Sicht der Bundesregierung die lastflussbasierte Marktkopplung, die bereits mit westlichen Nachbarländern existiert, ein Modell für das Engpassmanagement zwischen Deutschland und Österreich sein (bitte begründen)?
Bis wann will die Bundesregierung mit Österreich (und ggf. den anderen europäischen Nachbarn) eine Lösung bzw. ein Ergebnis gefunden haben?
Wie viel Vorlaufzeit würde die Einführung des von der Bundesnetzagentur ab dem Winter 2018/2019 berechneten Engpassmanagements für den Stromhandel an der deutsch-österreichischen Grenze nach Erkenntnissen der Bundesregierung benötigen?
Ist nach Erkenntnissen der Bundesregierung die Einführung eines Engpassmanagements für den Stromhandel an der deutsch-österreichischen Grenze ohne Zustimmung Österreichs, das sich in der Vergangenheit immer dagegen ausgesprochen hat, machbar?
Inwiefern verringern sich durch eine Beschränkung des Stromhandels zwischen Deutschland und Österreich nach Erkenntnissen der Bundesregierung innerdeutsche Netzengpässe?
Inwiefern würde durch die Einführung eines Engpassmanagements für den Stromhandel an der deutsch-österreichischen Grenze auch der Bedarf für die im Strommarktgesetz angedachte Möglichkeit zum Neubau von Reservekraftwerken in Süddeutschland (bis zu 2 GW) beeinflusst?