[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung vom 14. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9207
18. Wahlperiode 18.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Uwe Kekeritz,
Claudia Roth (Augsburg), weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9002 –
Bildung in der humanitären Hilfe und Übergangshilfe
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In 35 von Konflikten betroffenen Ländern haben rund 75 Millionen Kinder
zwischen drei und 18 Jahren keinen oder allenfalls stark eingeschränkten Zugang
zu Bildung. Flüchtlingskinder haben eine fünfmal geringere Chance, eine
Schule zu besuchen. So gehen nur 50 Prozent zur Grundschule und nur 25
Prozent zur Sekundarschule. Mädchen sind in Konfliktregionen besonders
benachteiligt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie keinen Schulzugang haben, ist
zweieinhalb Mal höher als bei Jungen (Overseas Development Institute 2016, Education
Cannot Wait: a fund for education in emergencies,
www.odi.org/publications/
10405-education-cannot-wait-fund-education-emergencies). Generell ist die
Qualität der Bildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu niedrig. Dies ist z. B.
durch sehr hohe durchschnittliche Schülerzahlen pro Lehrer und geringe
Qualifikation der Lehrkräfte bedingt (UNHCR 2011, Refugee Education. A Global
Review,
www.unhcr.org/4fe317589.html).
Der Bildungszugang von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist
häufig schon unter stabilen Lebensumständen schwierig. In Krisensituationen
verschlimmert sich ihre Lage zusätzlich. Mangelnde Barrierefreiheit der
Registrierungsstellen oder fehlende Informationen über den Registrierungsprozess
können dazu führen, dass sie überhaupt nicht registriert werden. Auch hat das
Fehlen oder der Verlust von Hilfs- und Mobilitätsmitteln immer wieder zur Folge,
dass sie von Unterstützungsangeboten nicht gleichsam profitieren können
(Globale Bildungskampagne 2016, Bildung kann nicht warten – Deutschland kann
mehr tun, um Kindern in Krisen und Konflikten Bildung zu ermöglichen, www.
bildungskampagne.org/sites/default/files/gbk_fact_sheet_bildungsfinanzierung.
pdf).
Dabei sind Bildungsangebote besonders wichtige Interventionen in der
humanitären Hilfe. Sie bieten Kindern sowie Erwachsenen in Konflikt- und
Krisensituationen nicht nur Stabilität und Struktur, sondern auch einen Schutzraum zur
Verarbeitung von Erlebtem und Möglichkeiten zur Bereitstellung
psychosozialer Betreuungsangebote. Schulische Einrichtungen können vor Risiken, wie
Ausbeutung, Kinderarbeit, Gewalt und sexuellen Übergriffen, schützen. Richtig
eingesetzt, fördert Bildung zudem Toleranz, Respekt und Frieden und kann
somit eine stabilisierende Wirkung auf die von Konflikten betroffenen
Gemeinschaften haben. Erfahrungswerte und Studien verschiedener internationaler
Organisationen belegen, dass die von Konflikten und Katastrophen betroffenen
Bevölkerungsgruppen selbst Bildung einen hohen Stellenwert im Rahmen der
humanitären Hilfe einräumen (Save the Children 2014, Hear it from the
Children: Why education in emergencies is critical,
www.savethechildren.org.uk/
sites/default/files/images/Hear_it_from_the_children.pdf).
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
zu Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit vom Februar 2016
(Bundestagsdrucksache 18/7622) hat die Bundesregierung angekündigt, sie werde „in
der zweiten Hälfte der Legislaturperiode im Bildungsbereich einen
Schwerpunkt auf die Unterstützung von Flüchtlingen legen“. Ein beim Humanitären
Weltgipfel im Mai 2016 in Istanbul neu aufgesetztes internationales Hilfspaket
zur Finanzierung von Bildung in Krisen und Konflikten muss bislang jedoch
ohne direkte deutsche Beiträge auskommen. Die Bundesregierung hat für den
Fonds „Education Cannot Wait – Bildung kann nicht warten“, der im Kontext
humanitärer Hilfe die finanzielle Basis der Bildungsförderung stärken soll, noch
keine Mittel zugesagt. Förderzusagen machten demgegenüber bereits u. a. die
Niederlande, Norwegen, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten
sowie im geringen Umfang auch die Europäische Union.
Finanzierung von Bildung in der humanitären Hilfe und Übergangshilfe
1. Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen und die Wirksamkeit des
neuen internationalen Fonds zur Förderung von Bildung im Kontext von
Krisen und Konflikten und die Initiative zu „Education Cannot Wait“?
a) Inwieweit und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, den Fonds
„Education Cannot Wait“ finanziell sowie durch sonstige begleitende und
politische Maßnahmen zu unterstützen?
b) Falls die Bundesregierung kein direktes finanzielles Engagement im
Rahmen des Fonds „Education Cannot Wait“ plant, warum nicht?
Die Fragen 1 bis 1b werden gemeinsam beantwortet.
Der Fonds „Education Cannot Wait“ befindet sich derzeit noch im Aufbau. Die
Bundesregierung verfolgt seine Entwicklung aufmerksam, beispielweise durch
die BMZ-Mitgliedschaft im Vorstand der Global Partnership for Education
(GPE) sowie durch Mitgliedschaft der Bundesregierung in internationalen
Gremien und Netzwerken. Das Grundanliegen des Fonds, Maßnahmen der
humanitären Hilfe mit Vorhaben der Übergangshilfe und Entwicklungszusammenarbeit
im Bildungsbereich enger zu verzahnen und die Koordinierung zwischen den
Akteuren zu verbessern, ist aus Sicht der Bundesregierung sinnvoll. Noch sind
jedoch viele grundsätzliche Fragen bzgl. des Mandats, der Funktionsweise und
des tatsächlichen Mehrwerts des Fonds gegenüber bereits existierenden
Mechanismen ungeklärt.
Die Bundesregierung plant daher derzeit keine finanzielle Beteiligung an dem
Fonds. Das laufende bi- und multilaterale Engagement der Bundesregierung für
Bildung im Kontext von Krisen und Konflikten wird weiter fortgesetzt.
c) Welches Bundesressort ist federführend für eine politische und finanzielle
Unterstützung des Fonds „Education Cannot Wait“ zuständig, und welche
weiteren Bundesressorts sind daran beteiligt?
Für die Unterstützung des „Education Cannot Wait“ Fonds gibt es derzeit keine
Federführung in der Bundesregierung, da die Bundesregierung den Fonds bislang
nicht unterstützt.
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen, den Fonds
„Education Cannot Wait“ nach einer maximal einjährigen Aufbauphase unter
dem Dach des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF künftig
an die Global Partnership for Education (GPE) anzugliedern?
Aus Sicht der Bundesregierung sollte der Aufbau von Parallelstrukturen und eine
Proliferation von Akteuren und Mechanismen im Bildungsbereich im Sinne einer
Harmonisierung und aus Effizienzgründen vermieden werden. Die GPE prüft
derzeit intern, ob eine Eingliederung des Fonds „Education Cannot Wait“ unter das
Dach der GPE sinnvoll sein kann. Die Ergebnisse des Prüfprozesses werden ab
Herbst erwartet.
2. Inwiefern strebt es die Bundesregierung an, ihren Beitrag an die GPE im
Haushaltsjahr 2017 zu erhöhen?
Falls eine Erhöhung geplant ist, in welchem Umfang?
Falls nicht, warum nicht?
Deutschland hat bei der letzten Wiederauffüllungskonferenz der GPE im Jahr
2014 verbindlich Mittel für 4 Jahre zugesagt (28 Mio. Euro für die Jahre 2015-
2018, d. h. 7 Mio. Euro pro Jahr). Im Haushaltsjahr 2017 werden GPE somit gem.
Regierungsentwurf 7 Mio. Euro zur Verfügung gestellt. Eine Erhöhung ist nicht
vorgesehen. Die nächste Wiederauffüllungskonferenz der GPE ist im Jahr 2018.
3. Inwiefern und in welcher Höhe sind Teile der vom Bundesministerium der
Finanzen (BMF) im Zuge des Eckwertebeschlusses für das
Haushaltsjahr 2017 öffentlich angekündigten Aufwüchse der Budgets des
Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um insgesamt 2,8 Mrd. Euro zur
Bekämpfung von Fluchtursachen (
www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/
Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2016/03/2016-03-23-PM09-Eckwerte-
anl1.pdf?__blob=publicationFile&v=3) vorgesehen für
a) deutsche Beitragszahlungen zu „Education Cannot Wait“?
Derzeit sind keine Beitragszahlungen für den „Education Cannot Wait“ Fonds
vorgesehen (vgl. Antwort zu Frage 1).
b) deutsche Beitragszahlungen zur GPE?
Der deutsche Beitrag für GPE im Haushaltsjahr 2017 beläuft sich auf 7 Mio. Euro
(vgl. Antwort zu Frage 2).
Abgrenzung bzw. Koordination von Maßnahmen des AA sowie des BMZ zur
Bildungsförderung im Kontext von Not- und Übergangshilfe
4. Mit welchen Fördervorhaben und Projekten, in welchen Bildungsbereichen
(frühkindliche Bildung, Grundbildung, Sekundarschulbildung, berufliche
Bildung etc.), in welchen Ländern bzw. Regionen, mit welchen Partnern und
mit welchen Zielen fördert die Bundesregierung gegenwärtig Bildung in
Krisen- und Konfliktregionen (bitte detailliert für die gesamte laufende
Legislaturperiode nach Jahren aufschlüsseln)?
Im Rahmen der humanitären Hilfe und der Überganghilfe hat die
Bundesregierung in der laufenden Legislaturperiode folgende Fördervorhaben und Projekte
im Bereich Bildung finanziert:
A) Maßnahmen mit ausgewiesenem Anteil im Bildungssektor, aus Mitteln der humanitären Hilfe 2014 - 2016
finanziert
Land Träger Projekt- bezeichnung
Anteil Bildung
(in EUR)
Bildungsbereiche und
Zielsetzung
Förderungszeitraum
Inklusion
Afghanistan Johanniter
Bildungskomponente und
psychosoziale Betreuung
der Flüchtlinge aus
Pakistan in Khost,
Afghanistan
50.201 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Äthiopien Save the
Children
Kinderschutz- und
Bildungsangebote
für somalische
Flüchtlingskinder
in Dolo Ado/
Äthiopien
250.000 € Grundbildung
Äthiopien
Global CERF 23,2 Mio. €
Einzahlung in den
VN-Nothilfefonds,
ca. 1,5% der
Ausgaben sind für
Bildung vorgesehen
350.000 Grundbildung 2014
Global CERF 40,1 Mio. €
Einzahlung in den
VN-Nothilfefonds,
ca. 1,5% der
Ausgaben sind für
Bildung vorgesehen
600.000 Grundbildung 2015
Global CERF 50 Mio. €
Einzahlung in den VN-
Nothilfefonds, ca.
1,5% der
Ausgaben sind für
Bildung vorgesehen
750.000 Grundbildung 2016
Irak World Vision Einrichtung von
Child-und
Adolescent-Friendly
Spaces,
psychosoziale Unterstützung
315.749 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Land Träger Projekt- bezeichnung
Anteil Bildung
(in EUR)
Bildungsbereiche und
Zielsetzung
Förderungszeitraum
Inklusion
Irak Deutscher
Caritasverband
Stabilisierung der
Lebensbedingungen durch
Förderung des
Schulbesuchs für
Binnenflüchtlinge und
Bedürftige
169.000 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Iran UNHCR Hilfs- und
Schutzmaßnahmen für
afghanische und
irakische Flüchtlinge
in Iran
600.000 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Kenia CARE
Deutschland
Sanierungen,
Schulmaterial,
Seminare für
Flüchtlinge
388.180 Grundbildung 2015
mitberücksichtigt
Kenia UNHCR Humanitäre Hilfe
und
Flüchtlingsschutz in Kenia
1.500.000 Grundbildung 2015
mitberücksichtigt
Mali Plan
International
Beiträge zur
Sicherung der
Grundbedürfnisse für von
dem militärischen
Konflikt im
Norden Malis
betroffene Menschen
in der Sahelzone
120.000 € Sekundäre
Bildung
2014
mitberücksichtigt
Niger und
Mali
Konsortium
Plan
International und Arche
Nova und
Maßnahmen für
Jugendliche
1.011.100 € Berufliche
Bildung
2016
mitberücksichtigt
Nigeria UNHCR Hilfe für von der
Krise in Nigeria
betroffene
Binnenvertriebene und
Flüchtlinge in
Kamerun, Niger und
Tschad sowie
Binnenvertriebene in
Nigeria
100.000 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Palästinensisches
Autonomiegebiet
World Vision Psychosoziale
Unterstützung für
konfliktbetroffene
Kinder und ihre
Familien in Gaza
61.738 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Somalia Diakonie
Katastrophenhilfe
Bildung für
Binnenvertriebene und
Gastgemeinden
171.508 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Somalia UNHCR Hilfe für
Flüchtlinge und
Binnenvertriebene in
Somalia
600.000 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Land Träger Projekt- bezeichnung
Anteil Bildung
(in EUR)
Bildungsbereiche und
Zielsetzung
Förderungszeitraum
Inklusion
Südsudan Deutsche
Welthungerhilfe
Temporäre
Schulbauten für
schutzbedürftige Kinder.
200.000 2014
mitberücksichtigt
Syrien UNHCR UNHCR Schutz-
und
Hilfsmaßnahmen für syrische
Flüchtlinge in
Ägypten, Irak,
Jordanien, Libanon
und Türkei sowie
für IDPs in Syrien
2.025.000 Grundbildung 2015
mitberücksichtigt
Tschad UNHCR Berufsausbildung
für Flüchtlinge
1.000.000 € Grundbildung 2014
mitberücksichtigt
Syrien Arche Nova
Schulbaurehabilitierung
90.096 Grundbildung 2015
mitberücksichtigt
Syrien Save the
Children
Bereitstellung von
Bildungsmöglichkeiten für Kinder
in Nordsyrien
289.094 Grundbildung 2015
mitberücksichtigt
Syrien UNICEF Bildung für
syrische
Flüchtlingskinder in der
Türkei
2.000.000 Grundbildung 2015
mitberücksichtigt
Syrien HELP e. V. Bereitstellung von
Bildungsmöglichkeiten für Kinder
in Nordsyrien
73.077 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Syrien Save the
Children
Notschulaufrechterhaltung
742.500 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Syrien UNHCR UNHCR Schutz-
und
Hilfsmaßnahmen für syrische
Flüchtlinge in
Ägypten, Irak,
Jordanien, Libanon
und Türkei sowie
für IDPs in Syrien
8.000.000 Grundbildung 2016
mitberücksichtigt
Ukraine IKRK Hilfs-, Schutz-,
Präventions- und
Kooperationsmaßnahmen gemäß
dem IKRK
Emergency Appeal
2016
250.000 Grundbildung 2016
Ukraine Arbeiter-
Samariter-Bund
Bildungsmaßnahmen für intern
Vertriebene und durch
den Konflikt
betroffene Menschen
293.616 Berufliche
Bildung
2016
mitberücksichtigt
B) Maßnahmen im Bildungsbereich (Grundbildung, Sekundarbildung, berufliche Bildung) finanziert aus Mitteln
der strukturbildenden Übergangshilfe 2013 - 2016
Land Träger BMZ-Nr.
Projektbezeichnung
Bewilligung
(in EUR)
Bildungsbereiche
und Zielsetzung
Projektdauer Inklusion
Irak UNICEF 201618
040
Bildungsprogramm
30.000.000 Grund- und
Sekundarbildung:
Zugang zu
formeller und informeller
Bildung/
Schulbildung für Kinder
und Jugendliche,
Lehrerfort- und
Ausbildung sowie
psychosoziale
Betreuung
01/2016 -
12/2016
mitberücksichtigt
Irak UNICEF 201418
409
Regional-
Response-Plan
(Wasserversorgung,
Winterquartiere,
Bildung,
Kinderschutzmaßnahmen)
8.000.000 Grund- und
Sekundarbildung:
Zugang zu
formeller und informeller
Bildung und
psychosoziale
Betreuung
12/2014 -
04/2015
mitberücksichtigt
Irak Deutsche
Welthungerhilfe e. V. -
DWHH
201518
190
Rehabilitierung
sozialer
Basisinfrastruktur
von Wasser-
und
Stromanschlüssen sowie
die Sanierung
von Schulen
und Arztpraxen
2.998.988 Grund- und
Sekundarbildung
05/2015 -
09/2016
Jemen UNICEF 201518
430
Education in
Emergency
Response in
Yemen
6.000.000 Grund- und
Sekundarbildung:
SchülerInnen der
4.-6. Klasse
erhalten Textbücher
und
Selbstlernprogramme
11/2015-
04/2016
mitberücksichtigt
Kongo,
Demokratische
Republik
Verein "Haus
Amani - Wir
helfen den
Kindern
e. V."/Verein
„Help
Goma“,
Italien
201618
560
Neubau eines
Schulgebäudes
in Goma
65.000 Grundbildung 5/2016 -
4/2017
mitberücksichtigt
Land Träger BMZ-Nr.
Projektbezeichnung
Bewilligung
(in EUR)
Bildungsbereiche
und Zielsetzung
Projektdauer Inklusion
Libanon Berufliche
Fortbildungszentren
der
Bayerischen
Wirtschaft (bfz)
gGmbH (Int.
NGO „Right
to Play“)
201618
073
Berufsausbildung für
syrische Flüchtlinge
im Libanon
1.500.000 Beruflichen
Qualifizierungsmaßnahmen für
Jugendliche
05/2016 -
04/2019
Libanon UNICEF 201618
032
Unterstützung
von RACE II
mit
Komponente von
beruflicher Bildung
für Jugendliche
über UNICEF
30.000.000 Grundbildung:
Zugang zu
öffentlicher
Grundbildung,
Unterstützung von
Transportmöglichkeiten,
Zugang zu
psychosozialer
Betreuung, informelle
Angebote zur
Kompetenzentwicklung
02/2016-
12/2017
mitberücksichtigt
Palästinensische
Gebiete
United
Nations Relief
and Works
Agency for
Palestine
Refugees in
the Near East
201418
425
Hilfe im
Bereich
Ausbildung,
Gesundheit und
Gleichberechtigung im
Übergang von
der
Noterleichterung bis zum
Wiederaufbau
2.500.000 Grund- und
Sekundarbildung
Schulunterricht,
für Kinder und
Jugendliche,
Nachhilfe
11/2014 -
04/2015
mitberücksichtigt
Simbabwe
HELP- Hilfe
zur
Selbsthilfe e. V./
lokale
Bildungsbehörde AGRI-
TEX
201418
060
Ausweitung und
Konsolidierung
des Projektes an
Schulen im
Kwekwe
Distrikt
880.000 Grund- und
Sekundarbildung:
Unterstützung von
6 Schulen (Kinder
und Jugendliche)
sowie
Frauengruppen, die
landwirtschaftliches
Training erhalten
8/2014 -
11/2016
mitberücksichtigt
Somalia Deutsche
Welthungerhilfe e. V.-
DWHH
201218
361
Ernährungssicherung und
Grundbildung
im westlichen
Somaliland
100.000 Grundbildung 8/2012 -
12/2013
mitberücksichtigt
Land Träger BMZ-Nr.
Projektbezeichnung
Bewilligung
(in EUR)
Bildungsbereiche
und Zielsetzung
Projektdauer Inklusion
Südsudan,
Republik
Deutsche
Welthungerhilfe e. V.-
DWHH
201218
981
Schulinfrastruktur in Northern
Bahr El Ghazal
40.000 Grund- und
Sekundarbildung:
Errichtung von 20
Klassenräumen
(inklusiv gestaltet
mit Rampen am
Eingang für
Rollstühle, Ausstattung
der Klassenräume)
für Kinder von 6
bis 14 Jahren
10/2012 -
8/2013
mitberücksichtigt
Sudan Kreditanstalt
für
Wiederaufbau
201618
610
UNICEF
Stärkung sozialer
Grunddienste
für vulnerable
Kinder
innerhalb von
aufnehmenden
Gemeinden in
Kassala und
Gedaref
6.000.000 Grundbildung 6/2016 -
12/2017
mitberücksichtigt
Syrien arche noVa –
Initative für
Menschen in
Not e. V.
201618
172
Verbesserung
des
Bildungszugangs für
SchülerInnen durch
die
Unterstützung lokaler
Schulen in den
westlichen
ländlichen Gebieten
von Aleppo
2.900.000 Grund- und
Sekundarbildung:
Schulunterricht
und Nachhilfe für
Kinder und
Jugendliche
06/2016 -
12/2018
mitberücksichtigt
Syrien Save the
Children
201618
206
Förderung der
Resilienz von
Jugendlichen
und ihren
Familien durch den
Wiederaufbau
von
Bildungsangeboten mit
Schutzkomponenten in Nord-
Syrien
3.190.000 Grund- und
Sekundarbildung;
Berufliche
Bildung:
Schulunterricht für Kinder
und Jugendliche,
Berufliche
Ausbildung für junge
Erwachsene
noch
nicht
gestartet
mitberücksichtigt
Syrien Deutsche
Welthungerhilfe e. V. -
DWHH
201518
182
Reintegration
von
Flüchtlingen durch
berufsausbildende
Maßnahmen für
syrische
Inlandsvertriebene
und
Unterstützung der
medizinischen
Infrastruktur
750.000 Berufliche
Bildung: Ausbildung
zum
medizinischen
Hilfspersonal für junge
Erwachsene
05/2015 -
04/2016
Land Träger BMZ-Nr.
Projektbezeichnung
Bewilligung (in
EUR)
Bildungsbereiche
und Zielsetzung
Projektdauer Inklusion
Türkei Deutsche
Gesellschaft für
internationale
Zusammenarbeit GmbH
(GIZ)
201618
529
Arbeitsmarkt
und berufliche
Bildung für
syrische
Flüchtlinge und
aufnehmende
Gemeinden
7.000.000 Berufliche
Bildung: Maßnahmen
der beruflichen
Qualifizierung an
Berufsoberschulen
(berufsbildend
sowie
berufsvorbereitend, sprachlich,
interkulturell, inkl.
Konfliktprävention
und
Konfliktmanagement)
06/2016 -
05/2019
Türkei Deutsche
Gesellschaft für
internationale
Zusammenarbeit GmbH
(GIZ)
201618
537
Bildungsprogramm für
syrische Flüchtlinge
und
aufnehmende
Gemeinden
15.000.000 Grund- und
Sekundarbildung:
Syrische und
türkische Kinder und
Jugendliche
besuchen den
Unterricht, syrische
SchülerInnen
(Klasse 1-8)
werden mit neu
entwickelten Lehr- und
Lernmaterialien
unterrichtet
06/2016 -
05/2019
mitberücksichtigt
5. Wie verteilen sich im jüngsten Sachstand des BMZ zu „Bildung in der
deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ die bezüglich der Mittelherkunft
ausgewiesenen AA-Mittel in Höhe von 242 Mio. Euro nach Bildungssektoren
und nach Ländern (bitte analog entsprechende AA-Mittel im Bereich der
Bildungsförderung für die Jahre 2011 bis 2016 auflisten – soweit noch keine
Ist-Werte vorliegen, bitte Soll-Zahlen angeben)?
Tabellen: Bildung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit/ODA hier:
AA, Aufteilung nach Förderbereichen und Ländern 2011 bis 2014
A) AA ODA im Bildungsbereich - Aufteilung pro Jahr nach Förderbereichen (alle Angaben in Euro)
DAC 5
Code FBS Beschreibung 2011 2012 2013 2014 Gesamt
111 Bildung
allgemein 147.032.314 119.448.173 115.777.238 132.512.868 514.770.593
11110 Bildungspolitik
und Verwaltung
im
Bildungswesen
9.660 4.906 119.880 0 134.446
11120
Bildungseinrichtungen und
Fortbildung
119.779.671 103.178.897 86.474.367 123.283.393 432.716.328
11130 Lehreraus- und -
fortbildung 27.242.984 16.264.370 29.048.059 9.109.595 81.665.008
11182 Forschung im
Bereich Bildung 0 0 134.931 119.880 254.811
112 Grundbildung 1.935.757 1.354.549 610.746 769.178 4.670.229
11220
Grundschulbildung 643.897 527.990 12.246 8.900 1.193.033
11230 Grundlegende
Alltagsfähigkeiten für
Jugendliche und
Erwachsene
1.291.860 826.559 598.500 760.278 3.477.197
11240
Vorschulunterricht 0 0 0 0 0
113
Sekundarbildung 2.920.212 6.685.831 3.187.207 3.797.933 16.591.183
11320
Sekundarschulbildung 96.382 836.402 782.981 568.737 2.284.502
11330 Berufliche
Bildung 2.823.831 5.849.430 2.404.226 3.229.196 14.306.682
114 Bildung
oberhalb der
Sekundarstufe
127.956.397 142.597.114 157.365.967 104.920.418 532.839.896
11420
Hochschulbildung 127.830.123 142.548.708 157.231.307 103.886.118 531.496.255
11430 Fortbildung von
Fach- und
Führungskräften
126.274 48.406 134.660 1.034.300 1.343.641
Gesamt 279.844.680 270.085.668 276.941.158 242.000.396 1.068.871.902
B) AA ODA im Bildungsbereich - Aufteilung pro Jahr nach Entwicklungsländern und -regionen (nur FBS-
Bereich 111- 114), (alle Angaben in Euro)
Kontinent/Land 2011 2012 2013 2014 Gesamt
Europa - Gesamt 31.295.778 27.742.603 27.744.389 23.551.643 110.334.414
Albanien 1.138.757 1.544.444 1.468.533 1.002.187 5.153.923
Belarus 2.408.507 2.037.900 1.892.347 1.620.800 7.959.554
Bosnien und
Herzegowina 1.560.913 1.214.820 1.489.844 1.418.198 5.683.774
Kosovo 1.054.504 549.332 539.362 1.233.274 3.376.473
Mazedonien 1.138.629 726.860 898.858 390.555 3.154.902
Moldau 982.325 993.075 490.071 407.554 2.873.025
Montenegro 341.395 308.062 336.516 320.862 1.306.834
Serbien 3.164.842 2.914.334 3.132.397 2.238.779 11.450.351
Türkei 12.234.843 11.261.088 9.635.549 10.142.952 43.274.432
Ukraine 7.271.064 6.192.687 5.892.913 4.776.483 24.133.146
nicht aufteilbar 0 0 1.968.000 0 1.968.000
Afrika - Gesamt 50.607.342 62.052.179 62.216.481 47.900.374 222.776.376
Afrika nördlich
der Sahara -
Gesamt
16.761.967 33.528.210 34.495.224 24.437.106 109.222.507
Ägypten 12.981.061 15.977.682 19.222.519 18.126.591 66.307.852
Algerien 708.943 519.094 459.957 396.758 2.084.752
Libyen 64.321 7.059 7.432 29.969 108.780
Marokko 1.325.117 1.412.765 737.652 1.259.377 4.734.910
Tunesien 1.682.525 5.754.411 3.936.356 3.105.974 14.479.266
nicht aufteilbar 0 9.857.200 10.131.307 1.518.438 21.506.945
Afrika südlich
der Sahara -
Gesamt
33.740.375 27.134.196 27.586.597 22.803.268 111.264.438
Angola 476.077 31.598 2.064 6.000 515.739
Äquatorialguinea 0 6.909 1.447 0 8.356
Äthiopien 2.294.192 1.952.386 2.028.730 1.544.917 7.820.226
Benin 389.920 362.670 407.895 268.999 1.429.486
Botsuana 2.754 1.094 2.476 17.472 23.795
Burkina Faso 299.954 268.504 189.747 151.630 909.835
Burundi 9.000 500 450 854 10.804
Cabo Verde 1.439 0 0 0 1.439
Côte d'Ivoire 655.506 399.620 368.341 297.341 1.720.809
Dschibuti 0 0 0 0 0
Eritrea 40.960 21.871 30.115 9.628 102.574
Gabun 19.730 52.485 64.149 62.252 198.616
Gambia 2.061 28.610 31.621 20.826 83.118
Ghana 2.378.133 1.931.370 1.709.075 1.381.105 7.399.684
Guinea 1.110 8.958 0 11.161 21.229
Guinea-Bissau 1.525 2.000 2.750 2.000 8.275
Kamerun 1.659.074 1.368.992 1.059.592 1.422.646 5.510.305
Kenia 2.992.160 2.916.868 2.937.289 2.560.888 11.407.205
Komoren 0 0 0 0 0
Kongo 37.131 0 8.995 27.283 73.409
Kongo,
Demokratische Republik 525.433 489.947 649.504 463.071 2.127.955
Lesotho 0 0 0 0 0
Liberia 92 1.340 0 0 1.432
Madagaskar 269.629 230.091 247.767 162.834 910.321
Malawi 25.765 43.415 9.364 979 79.524
Mali 155.427 51.730 82.382 71.070 360.609
Mauretanien 2.781 2.098 660 2.841 8.380
Mauritius 23.640 23.654 28.373 23.740 99.407
Mosambik 32.544 64.515 92.074 79.966 269.098
Namibia 2.771.281 2.532.160 2.487.820 2.191.588 9.982.849
Niger 32.804 43.565 28.498 15.777 120.643
Nigeria 1.415.498 611.128 717.734 840.477 3.584.837
Ruanda 219.096 86.774 218.795 86.045 610.710
Sambia 61.815 69.357 35.094 15.804 182.070
São Tomé und
Príncipe 0 0 0 0 0
Senegal 644.511 326.517 365.381 406.022 1.742.430
Seychellen 0 0 0 0 0
Sierra Leone 39.788 64.792 57.079 34.283 195.942
Simbabwe 237.482 192.029 173.595 148.773 751.880
Somalia 4.886 0 0 12.033 16.919
St. Helena 0 0 0 0 0
Südafrika 11.939.915 9.818.747 10.138.373 7.933.302 39.830.337
Sudan 1.148.274 886.452 830.388 670.024 3.535.137
Südsudan 0 0 5.189 12.867 18.056
Swasiland 0 0 0 0 0
Tansania 1.669.406 1.372.838 1.649.075 1.037.353 5.728.672
Togo 560.084 476.912 472.034 479.215 1.988.244
Tschad 42.534 28.158 3.381 2.100 76.174
Uganda 351.071 360.043 410.551 311.966 1.433.631
Zentralafrikanische Republik 5.978 3.500 38.747 12.671 60.896
nicht aufteilbar 299.915 0 0 3.465 303.380
Afrika, nicht
aufteilbar 105.000 1.389.772 134.660 660.000 2.289.432
Amerika -
Gesamt 78.810.228 73.641.691 70.184.466 65.743.493 288.379.878
Nord- und
Mittelamerika - Gesamt 17.553.671 16.165.714 16.206.109 14.386.370 64.311.865
Antigua und
Barbuda 0 9.809 0 0 9.809
Belize 0 0 0 0 0
Costa Rica 2.253.514 2.165.421 2.410.506 1.982.255 8.811.696
Dominica 0 0 0 0 0
Dominikanische
Republik 15.955 16.748 23.357 17.445 73.505
El Salvador 927.773 872.258 864.877 776.002 3.440.910
Grenada 3.390 0 0 0 3.390
Guatemala 1.344.985 1.457.285 1.409.366 1.252.812 5.464.449
Haiti 466 0 12.755 0 13.221
Honduras 45.429 47.535 83.686 74.156 250.806
Jamaika 4.984 0 0 0 4.984
Kuba 793.246 676.005 563.753 356.678 2.389.681
Mexiko 10.924.949 9.782.167 9.627.373 8.936.399 39.270.887
Montserrat 0 0 0 0 0
Nicaragua 915.859 953.107 992.622 754.639 3.616.228
Panama 320.250 185.378 208.048 235.985 949.662
St. Lucia 0 0 2.668 0 2.668
St. Vincent und die
Grenadinen 2.869 0 3.839 0 6.708
nicht aufteilbar 0 0 3.260 0 3.260
Südamerika -
Gesamt 61.256.557 57.475.977 53.978.356 51.357.123 224.068.013
Argentinien 9.177.813 8.495.287 8.011.727 6.833.825 32.518.653
Bolivien 3.052.291 2.821.679 2.581.143 2.468.281 10.923.395
Brasilien 17.632.113 17.502.999 16.760.604 15.811.655 67.707.371
Chile 8.590.804 7.895.790 7.422.637 6.993.529 30.902.760
Ecuador 3.650.488 3.439.513 3.387.895 3.444.144 13.922.040
Guyana 0 0 0 0 0
Kolumbien 8.338.989 7.358.687 6.480.605 6.260.161 28.438.442
Paraguay 1.108.614 990.877 1.037.966 957.333 4.094.791
Peru 5.093.270 4.916.941 4.627.000 4.140.246 18.777.457
Suriname 0 0 0 0 0
Uruguay 1.780.754 1.506.655 1.386.902 1.522.915 6.197.226
Venezuela 2.831.418 2.547.548 2.281.877 2.925.034 10.585.878
nicht aufteilbar 0 0 0 0 0
Amerika, nicht
aufteilbar -
Gesamt
0 0 0 0 0
Asien - Gesamt 109.234.344 100.877.823 104.969.307 83.345.564 398.427.038
Naher und
Mittlerer Osten -
Gesamt
21.327.161 18.422.187 18.326.862 15.086.797 73.163.007
Irak 5.845.789 5.066.614 4.112.883 3.031.965 18.057.250
Iran 4.310.644 3.597.000 3.766.750 3.189.196 14.863.591
Jemen 820.644 620.528 685.286 457.587 2.584.045
Jordanien 2.707.966 2.149.745 2.439.985 1.705.352 9.003.048
Libanon 1.177.876 534.747 741.093 740.152 3.193.866
Palästinensische
Gebiete 4.492.283 4.678.090 5.008.904 4.115.254 18.294.531
Syrien 1.971.959 1.775.464 1.571.961 937.579 6.256.962
nicht aufteilbar 0 0 0 909.714 909.714
Süd- und
Zentralasien - Gesamt 45.335.310 42.278.311 43.191.463 34.247.374 165.052.457
Afghanistan,
Islamische Republik 8.399.560 11.769.561 11.320.279 8.409.584 39.898.984
Armenien 1.282.365 1.353.589 1.489.826 1.025.023 5.150.804
Aserbaidschan 834.736 860.406 781.129 728.678 3.204.949
Bangladesch 1.098.293 702.771 768.921 768.127 3.338.112
Bhutan 28.226 14.950 7.438 13.313 63.926
Georgien 3.769.956 2.927.581 2.968.229 2.213.504 11.879.270
Indien 14.391.220 10.512.943 10.760.547 9.645.876 45.310.586
Kasachstan 5.084.134 4.663.725 5.049.423 3.508.676 18.305.958
Kirgisistan 1.863.751 1.997.025 1.884.113 1.391.801 7.136.690
Malediven 0 0 0 0 0
Myanmar 349.793 355.915 403.695 352.236 1.461.639
Nepal,
Demokratische
Bundesrepublik
189.117 169.996 199.133 161.994 720.240
Pakistan 3.025.501 3.080.129 3.590.853 2.594.794 12.291.277
Sri Lanka 672.194 522.128 459.713 387.207 2.041.242
Tadschikistan 768.439 791.671 899.124 622.537 3.081.771
Turkmenistan 348.552 279.120 412.600 405.929 1.446.200
Usbekistan 3.073.704 2.276.801 2.196.442 1.693.795 9.240.742
Südasien, nicht
aufteilbar 28.450 0 0 0 28.450
Zentralasien, nicht
aufteilbar 127.318 0 0 324.300 451.618
Ostasien -
Gesamt 42.571.874 40.177.325 43.450.981 34.011.393 160.211.574
China 23.746.802 23.241.679 23.570.763 20.342.283 90.901.527
Indonesien 6.723.025 5.695.264 5.232.381 4.530.906 22.181.577
Kambodscha 183.784 133.870 59.195 74.873 451.722
Korea,
Demokratische Volksrepublik 248.313 243.620 302.906 180.567 975.407
Laos 156.704 137.947 161.436 123.647 579.734
Malaysia 1.391.139 1.402.799 1.309.125 1.393.200 5.496.262
Mongolei 1.644.613 1.616.339 1.545.511 1.115.552 5.922.015
Philippinen 1.417.808 1.147.831 1.023.100 1.012.475 4.601.215
Thailand 3.577.166 3.528.662 2.435.605 2.545.445 12.086.879
Timor-Leste 0 0 0 0 0
Vietnam 3.482.518 3.029.314 7.810.961 2.692.445 17.015.237
nicht aufteilbar 0 0 0 0 0
Asien, nicht
aufteilbar - Gesamt 0 0 0 0 0
Ozeanien -
Gesamt 1.687 1.726 12.246 8.900 24.559
Cookinseln 0 0 12.246 8.900 21.146
Fidschi 0 1.726 0 0 1.726
Kiribati 0 0 0 0 0
Marshallinseln 0 0 0 0 0
Mikronesien 0 0 0 0 0
Nauru 0 0 0 0 0
Niue 0 0 0 0 0
Palau 0 0 0 0 0
Papua-Neuguinea 313 0 0 0 313
Salomonen 0 0 0 0 0
Samoa 1.374 0 0 0 1.374
Tokelau 0 0 0 0 0
Tonga 0 0 0 0 0
Tuvalu 0 0 0 0 0
Vanuatu 0 0 0 0 0
Wallis und Futuna 0 0 0 0 0
nicht aufteilbar 0 0 0 0 0
Enwicklungsländer, nicht
aufteilbar
9.895.300 5.769.645 11.814.269 21.450.421 48.929.636
Gesamt 279.844.680 270.085.668 276.941.158 242.000.396 1.068.871.902
Für die Jahre 2015 bis 2016 liegen die offiziellen Daten zur bilateralen ODA-
Auszahlung der Bundesregierung noch nicht vor.
6. Welcher Anteil dieser Mittel ist in Vorhaben im Kontext von Krisen und
Konflikten geflossen?
Da es für die angefragte Ländergruppierung (Länder im Kontext von Krisen und
Konflikten) keinen Datenbankschlüssel gibt, kann Frage 6 im Rahmen der Frist
der Kleinen Anfrage nicht beantwortet werden.
7. Inwieweit ermitteln Planungsinstrumente der humanitären Hilfe im Ausland,
der Übergangshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit die Bedarfe in
allen Bildungsbereichen (und nicht ausschließlich für Primarbildung), und wie
greifen diese ineinander?
Die Ermittlung des Bedarfs in der Primar- und Sekundarbildung in humanitären
Situationen erfolgt durch Joint Education Needs Assessments (JENA) der
Education Cluster des humanitären Systems bzw. in Flüchtlingssituationen durch den
UNHCR und seine Partner. Deren Ergebnisse bilden die Grundlage für die
Planung im Bildungsbereich im Rahmen des Strategic Response Plans bzw. des
Refugee Response Plans.
Die Verantwortung für die Durchführung und Gesamtsteuerung von
Bildungsvorhaben der Entwicklungszusammenarbeit (inkl. der strukturbildenden
Übergangshilfe) liegt bei den zuständigen Ministerien in den Partnerländern. Die
Schwerpunktsetzung und die Aufteilung zwischen den Bildungssubsektoren wird
mit den verantwortlichen Partnern vor Ort und – im Rahmen der Einholung der
außenpolitischen Unbedenklichkeit – mit dem Auswärtigen Amt und den
Botschaften abgestimmt. Die konkreten Maßnahmen des BMZ in der erweiterten
Grundbildung, der Sekundarschulbildung, der beruflichen Bildung und der
Hochschulbildung werden auf der Grundlage von Bedarfsanalysen und
Planungsprozessen, die von den Durchführungsorganisationen in Abstimmung mit den
Partnern vor Ort gewährleistet werden, geplant.
8. Wie wird in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass zeitnah umfassende
und vergleichbare Daten über Mittelverwendung und Ergebnisse erhoben
und analysiert sowie allen relevanten Akteuren zugänglich gemacht werden?
Eine enge Koordinierung und Abstimmung im Rahmen von Education Clustern
bzw. Education Working Groups und Geberabstimmungsrunden ist eine wichtige
Voraussetzung für die effiziente Planung und Umsetzung von Maßnahmen im
Bildungsbereich, insbesondere in akuten Krisen, in denen eine Vielzahl
verschiedener Akteure aus der humanitären Hilfe und der Entwicklungszusammenarbeit
zusammenwirken. Koordinierungsstrukturen werden meist auf zentraler und
dezentraler Ebene eingerichtet. Das Bildungsministerium wird grundsätzlich
einbezogen und hat in vielen Kontexten den (Ko-) Vorsitz. Alle
Durchführungsorganisationen und Partner sind verpflichtet, regelmäßig über die Verwendung von
Mitteln und über Fortschritte in der Umsetzung der entwicklungspolitischen
Maßnahmen, einschließlich der Übergangshilfe, zu berichten.
9. Inwieweit greifen Ansätze und Maßnahmen des AA sowie des BMZ im
Bereich Bildung in Krisenregionen zur Sicherung längerfristiger
Bildungsbedarfe?
Die Entwicklungszusammenarbeit der Bundesregierung mit ihren Partnern ist
langfristig ausgelegt. Mehr als die Hälfte der Partnerländer des BMZ sind von
Konflikt, Gewalt und Fragilität betroffen. In vielen dieser Länder kann auf eine
langjährige und erfolgreiche Zusammenarbeit im Bildungsbereich zurückgeblickt
werden, so beispielsweise in Afghanistan, Pakistan, Äthiopien und Jemen, wo
Bildung und berufliche Bildung mit den Regierungen seit vielen Jahren
vereinbarte Schwerpunkte der Zusammenarbeit sind.
10. Inwieweit sichert das Engagement des AA sowie des BMZ bezüglich
Bildungsförderung in Krisenregionen die Kapazitätsbildung nationaler Akteure
in den jeweiligen Partnerländern?
Das Engagement des AA in Krisenregionen im Rahmen der humanitären Hilfe ist
nicht auf strukturellen Kapazitätsaufbau im Bildungsbereich ausgerichtet,
allerdings ist Kapazitätsaufbau eine wichtige Komponente von Maßnahmen der
Entwicklungszusammenarbeit. Im Bereich der Beschulung der Kinder bzw.
Ausbildung der Jugendlichen sind Fortbildungen für das Lehr-/Ausbildungspersonal
möglich. Zentral sind hier – je nach Kontext-spezifischem Bedarf – gezielte
Schulungen zum Umgang mit traumatisierten Kindern, Opfern sexueller oder
genderspezifischer Gewalt (SGBV) oder anderen besonders vulnerablen Gruppen,
Sensibilisierung des Schulpersonals zum Recht auf Bildung für schwangere
Mädchen/minderjährige Mütter und ähnliche Maßnahmen.
Auch in Krisenregionen ist die Unterstützung der nationalen Akteure beim Auf-
und Ausbau von Kapazitäten zentraler Bestandteil der technischen
Zusammenarbeit und eine Grundvoraussetzung für die Nachhaltigkeit der Maßnahmen. In der
bilateralen Bildungszusammenarbeit arbeitet das BMZ eng mit nationalen
Regierungen und Verwaltungseinheiten zusammen und stärkt zugleich Akteure auf
Gemeindeebene. Auch in den BMZ-geförderten Programmen des Deutschen
Akademischen Austauschdienstes ist die Kapazitätsentwicklung vor Ort ein zentrales
Element. So wurde z. B. die Initiative „1 000 Stipendien für Afrika“ aufgesetzt,
um gezielt zukünftige Hochschullehrer/-innen in den Bereichen
Konfliktbearbeitung und Ernährungssicherung auszubilden.
11. Wie wird dabei gezielt der Aufbau paralleler Strukturen vermieden?
Durch die enge Zusammenarbeit mit nationalen Regierungen wird dem Entstehen
von Parallelstrukturen entgegengewirkt. In humanitären Krisensituationen wird
die Koordinierungsfunktion von den nationalen Education Cluster bzw. Working
Groups übernommen, die in Subsidiarität zum nationalen Bildungssystem
(de-)aktiviert werden und in denen oft leitende Angestellte des
Bildungsministeriums den (Ko-)Vorsitz übernehmen. Die Koordinierung zwischen den
verschiedenen Akteuren der humanitären Hilfe, der Übergangshilfe und der
Entwicklungszusammenarbeit trägt zur Erhöhung der Effizienz und Vermeidung von
Parallelstrukturen bei. Hier übernehmen auch Geber und
Durchführungsorganisationen mit „dualem“ Mandat (wie UNICEF, Save the Children, etc.) oft die
Funktion des Bindeglieds. In der Durchführung zeigt sich dies vor allem in neuen
Allianzen und Partnerschaften zwischen den verschiedenen Akteuren. So hat zum
Beispiel das AA-geförderte Programm des UNHCR „Deutsche Akademische
Flüchtlingsinitiative Albert Einstein-DAFI“ die Auswahl der syrischen
Flüchtlinge für das BMZ-geförderte Hochschulvorhaben in Jordanien begleitet.
Förderung des Bildungszugangs von im Fluchtkontext besonders benachteiligten
Bevölkerungsgruppen
12. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bildungszugang
besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie Mädchen oder Kinder
und Jugendliche mit Behinderungen, im Kontext von Krisen, Konflikten und
Flucht?
Vulnerable Bevölkerungsgruppen sehen sich im Kontext von Krisen und auf der
Flucht erhöhten Herausforderungen gegenüber und sind daher in besonderem
Maße schutzbedürftig. Sie bedürfen einer besonderen Berücksichtigung bei der
Planung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen. Daher sollte Bildung
möglichst früher Bestandteil der humanitären Soforthilfe sein, wie in der Strategie des
AA zur humanitären Hilfe in Situationen von Flucht und Vertreibung ausgeführt.
Im Einklang mit der BMZ-Bildungsstrategie ist die Förderung von inklusiver,
chancengerechter und hochwertiger Bildung auch im Kontext von Krisen,
Konflikten und Flucht eine Priorität für die Bundesregierung. Erkenntnisse über die
Bedarfe liegen im Rahmen von Erhebungen durch internationale Akteure wie
UN-Organisationen und Nichtregierungsorganisationen vor und werden durch
Prüfmissionen auf die jeweiligen Kontextbedingungen und Zielgruppen vor Ort
abgestimmt.
Die Verbesserung des Zugangs besonders bedürftiger Gruppen zu sozialen
Basisdiensten ist auch in der humanitären Hilfe zentral, sei dies physischer Zugang
(wie z. B. zu schulischer Infrastruktur für Menschen mit Behinderung) oder der
Abbau von Stigmatisierung und Durchsetzung des Rechts auf Bildung für
schwangere Mädchen/minderjährige Mütter, denen der Schulbesuch vielerorts
systematisch verwehrt wird. In einem neuen, AA-geförderten Vorhaben in
Kooperation mit Handicap Deutschland e. V. setzen wir uns dafür ein, dass das
Eingehen auf die spezifischen Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung in den
Projekten der deutschen humanitären Nichtregierungsorganisationen als
Querschnittsaufgabe verankert wird.
13. Welche Defizite bestehen diesbezüglich bei der Datenerfassung und
Datendisaggregierung?
Die Erhebung zuverlässiger und aussagekräftiger Daten ist unerlässlich für die
Ermittlung von Bedarfen, die Planung und das Monitoring von
Bildungsmaßnahmen. Im Kontext von Krisen und Konflikten stellt dies eine besondere
Herausforderung dar.
Eine Datendisaggregierung, die besonders vulnerable Gruppen noch stärker
berücksichtigt, ist ein internationales Anliegen, um dem Anspruch des Sustainable
Development Goals 4 gerecht zu werden, bis 2030 Bildung und lebenslanges
Lernen für alle zu ermöglichen und niemanden zurückzulassen. Die Bundesregierung
erkennt diese Herausforderungen und befürwortet die internationalen
Bemühungen zur Verbesserung der Datenerfassung und -disaggregierung.
14. Welche Selbstverpflichtungen und welche konkreten Maßnahmen leitet die
Bundesregierung aus der beim Humanitären Weltgipfel in Istanbul
verabschiedeten und von Deutschland mitgetragenen „Charter on Inclusion of
Persons with Disabilities in Humanitarian Action“ ab?
Die Bundesregierung hat neben der Indossierung der „Charter on Inclusion of
Persons with Disabilities in Humanitarian Action“ fünf konkrete
Selbstverpflichtungen in diesem Bereich abgegeben:
1) Die Bundesregierung stellt sicher, dass ihre humanitären Programme bis 2020
auf den Bedarf und die Fähigkeiten von Frauen, Mädchen, Männern und
Jungen mit Behinderung eingehen.
2) Die Bundesregierung wird die Beteiligung von Menschen mit Behinderung in
Entscheidungs- und Planungsprozessen von humanitären Projekten erhöhen,
inklusive bei sog. Assessments und in Koordinierungsmechanismen.
3) Die Bundesregierung wird einen Leitfaden (guideline) entwickeln zur
Inklusion von Menschen mit Behinderung in der Implementierung der Strategie des
AA zur humanitären Hilfe.
4) Die Bundesregierung wird eine Bestandsaufnahme und Analyse ihrer
regionalen und Länderstrategien durchführen, um bestehende Defizite bei der
Inklusion von Menschen mit Behinderung zu identifizieren und beseitigen zu
können.
5) Die Bundesregierung wird Programme durchführen, um das Bewusstsein für
die Problematik und das Verständnis bei humanitären Akteuren für die
Bedürfnisse von Menschen mit Behinderungen zu schärfen.
15. Welche Umsetzungsschritte hat die Bundesregierung dazu bereits geplant?
Das Auswärtige Amt hat im Rahmen des Koordinierungsausschusses Humanitäre
Hilfe ein Projekt initiiert, das in Zusammenarbeit mit Handicap International e. V.
und der Christoffel-Blindenmission e. V., die über eine herausgehobene Expertise
im Bereich inklusiver und behinderungsspezifischer humanitärer
Hilfsmaßnahmen verfügen, umgesetzt wird. Dieses Projekt zielt darauf ab, staatlichen und
nichtstaatlichen Akteuren der deutschen humanitären Hilfe die erforderlichen
Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, damit diese Behinderung als
Querschnittsthema in ihrer programmatischen Arbeit und Organisationsstruktur
systematisch verankern.
16. Inwiefern und in welchem Umfang sind die Maßnahmen der
Bundesregierung zu Bildungsförderung im Rahmen von humanitärer Hilfe und
Übergangshilfe inklusiv gestaltet?
Bei Maßnahmen der humanitären Hilfe stellt die Berücksichtigung besonders
vulnerabler Gruppen einschließlich Menschen mit Behinderung sowie die adäquate
Ausrichtung der Hilfsmaßnahmen auf die Bedürfnisse besonders vulnerabler
Gruppen ein Entscheidungskriterium für die Förderung dar. Die Förderung des
unter Ziffer 15 skizzierten Projekts hat die systematische Verankerung von
Behinderung als Querschnittsthema in der programmatischen Arbeit und
Organisationsstruktur staatlicher und nicht-staatlicher Akteure der deutschen humanitären
Hilfe zum Ziel.
Auch die strukturbildende Übergangshilfe legt besonderen Wert auf die
Unterstützung vulnerabler Bevölkerungsgruppen. Die Inklusion von Menschen mit
Behinderungen ist dort ein wichtiges Querschnittsthema. In 13 von 17 Vorhaben der
Übergangshilfe (vgl. Tabelle 2 in der Antwort zu Frage 4) wurde und wird
Inklusion bei der Planung und Umsetzung systematisch berücksichtigt.
17. Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um Menschen mit
Behinderungen gleichsam barrierefreien Zugang zu ihren Maßnahmen bezüglich
Bildungsförderung im Rahmen von humanitärer Hilfe und Übergangshilfe zu
verschaffen (wie z. B. niederschwellige non-formale Angebote, Transport,
Schuluniformen und -material, psychosoziale Angebote etc. – bitte detailliert
erläutern)?
Diese Unterstützung kann – je nach lokalem Kontext – viele Formen annehmen.
Beim Bau von Schulen wird systematisch auf behindertengerechte Zugänge –
auch für Rollstühle – geachtet. Insbesondere im Kontext von gewaltsamen
Konflikten, z. B. im Irak, werden Lehrkräfte für den Umgang mit traumatisierten
Kindern sensibilisiert und geschult. Zudem werden psychosoziale
Betreuungsangebote und sichere Räume außerhalb von Schulen eingerichtet und unterstützt. Wo
notwendig, werden auch Transportkosten übernommen, um den Zugang zu
Bildung zu erleichtern, so z. B. durch Finanzierungsbeiträge an UNICEF im Jemen.
Nachfragen zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu „Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit“
auf Bundestagsdrucksache 18/7622
18. In welcher Höhe (nach Jahren und Sektoren aufgeschlüsselt) sind in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 (zur Aufschlüsselung der bilateralen
Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit – ODA – der Jahre 2010 bis
2014 nach Bildungssektoren) jeweils Mittel des AA als Teilsummen
dargestellt?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
19. Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21
dargestellten Mittel zwischen technischer und finanzieller Zusammenarbeit?
Zur Beantwortung der Frage 21 in der genannten Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Bundestagsdrucksache 18/7622) wurden die
bilateralen ODA-Auszahlungen der Bundesregierung im Zeitraum 2010 bis 2014 in
einer Tabelle dargestellt.
Die Tabelle in der Antwort zu Frage 21 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 18/7622 wurde nun um die Spalten TZ und FZ ODA-Beiträge des
BMZ und um ODA-Beiträge des AA ergänzt.
Brutto-ODA-Auszahlungen der Bundesregierung in Mio. Euro (Quelle: ODA-
Statistikmappe):
Förderbereich 2010 Davon TZ1
Davon
FZ BMZ
Davon
AA
2011 Davon
TZ1
Davon
FZ BMZ
Davon
AA
BILDUNG 1.269,20 63,22 122,66 264,80 1.297,91 69,25 134,18 279,85
Bildung allgemein 187,26 8,95 23,14 134,35 191,41 17,84 1,89 147,03
Grundbildung 140,91 23,76 85,89 2,06 158,31 17,13 108,16 1,94
Sekundarbildung 73,37 27,01 12,32 3,91 76,70 30,02 13,66 2,92
Sekundarschulbildung 3,18 0 0,22 0,38 5,82 0 1,82 0,10
Berufliche Bildung 70,18 27,01 12,10 3,53 70,87 30,02 11,83 2,82
Bildung oberhalb der
Sekundarstufe exkl. Studienplatzkosten 198,20
3,51 1,31 124,48 206,36 4,27 10,48 127,96
Studienplatzkosten 669,65 0 0 0 665,13 0 0 0
Förderbereich 2012 Davon TZ1
Davon
FZ BMZ
Davon
AA
2013 Davon
TZ1
Davon
FZ BMZ
Davon
AA
BILDUNG 1.337,17 129,60 127,89 270,10 1.303,95 128,62 101,89 276,94
Bildung allgemein 181,85 33,97 8,93 119,45 182,60 31,39 3,99 115,78
Grundbildung 146,77 22,02 98,11 1,36 112,15 19,48 73,17 0,61
Sekundarbildung 89,38 50,47 13,25 6,69 88,37 51,84 13,35 3,19
Sekundarschulbildung 4,63 0 1,39 0,38 6,92 0,64 2,04 0,78
Berufliche Bildung 84,75 50,47 11,86 5,8 81,45 51,20 11,30 2,40
Bildung oberhalb der
Sekundarstufe exkl. Studienplatzkosten
228,77 23,14 7,60 142,60 2.260,07 25,91 11,39 157,37
Studienplatzkosten 690,40 0 0 0 670,77 0 0 0
1 Dies bezieht sich auf die Budgetlinien „Bilaterale Technische Zusammenarbeit“ (2302 896 03 alt, 2301 896 03) sowie TZ-Vorhaben aus
dem IZR-Titel (2302 896 06 alt, 2301 896 06).
Förderbereich 2014 Davon TZ1
Davon
FZ BMZ
Davon
AA
BILDUNG 1.362,47 116,43 139,70 242,00
Bildung allgemein 190,34 25,28 0,57 132,51
Grundbildung 125,65 17,59 91,86 0,77
Sekundarbildung 112,53 57,85 30,89 3,80
Sekundarschulbildung 7,08 1,56 1,73 0,57
Berufliche Bildung 105,45 56,30 29,17 3,23
Bildung oberhalb der
Sekundarstufe exkl. Studienplatzkosten
194,11 15,71 16,37 104,92
Studienplatzkosten 1.362,47 115,23 139,70 242,00
20. In welcher Höhe sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21
aufgeschlüsselten Mittel im Kontext von Krisen und Konflikten eingesetzt
worden (unabhängig von der Mittelherkunft, also z. B. in der humanitären
Hilfe des AA und in der Übergangshilfe des BMZ)?
Da es für die angefragte Ländergruppierung (Länder im Kontext von Krisen und
Konflikten zwischen den Jahren 2010 und 2014) keinen Datenbankschlüssel gibt,
kann Frage 20 im Rahmen der Frist der Kleinen Anfrage nicht beantwortet
werden.
21. In welcher Höhe (nach Jahren und Sektoren aufgeschlüsselt) sind in der
Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 (zur Aufschlüsselung der bilateralen
ODA der Jahre 2010 bis 2014 für den Bereich der Grundbildung) jeweils
Mittel des AA als Teilsummen dargestellt?
Auf die Antwort zu Frage 19 wird verwiesen.
22. In welcher Höhe sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 24
aufgeschlüsselten Mittel im Kontext von Krisen und Konflikten eingesetzt
worden (unabhängig von der Mittelherkunft, also z. B. in der humanitären
Hilfe des AA und in der Übergangshilfe des BMZ)?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
23. Welche konkreten Instrumente, Projekte und Maßnahmen, die durch das AA
umgesetzt werden, werden zur Umsetzung des vierten Sustainable
Development Goal (Bildungsziel) beitragen, und welche konkreten Mittel sind dafür
vorgesehen?
Die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) beim
UNHCR, ein Drittlandstipendienprogramm für anerkannte Flüchtlinge, fördert
jedes Jahr rund 2 300 Studierende in über 40 Ländern, über 50 Prozent davon in
Afrika. DAFI wird aus Mitteln des AA mit rund 3,4 Mio. Euro jährlich finanziert.
Es besteht seit 1992 und hat mehr als 8 000 Flüchtlingen ein Studium in ihrem
Aufnahmeland ermöglicht. 2016 sind 2 560 zusätzliche Stipendien geplant,
darunter 1 700 Stipendien für SYR Flüchtlinge in TUR, LNB, JOR, EGY und IRQ;
300 Stipendien für AFG Flüchtlinge in IRN, PAK, IND und 560 Stipendien in
Afrika.
Darüber hinaus finanziert die Bundesregierung über den DAAD rund 200
Drittlandstipendien für syrische Flüchtlinge an den transnationalen Bildungsprojekten
deutscher Hochschulen in den Nachbarländern Syriens, wie z. B. an der Deutsch-
Türkischen Universität, der German Jordanian University und der German
University Cairo.
Humanitäre Hilfe wird unter Maßgabe der Wahrung der humanitären Prinzipien
geleistet. Die Humanitäre Hilfe verfolgt keine politischen, wirtschaftlichen,
entwicklungspolitischen o. ä. Ziele und ist a priori kein spezifisches Instrument zur
Erreichung einzelner Sustainable Development Goals; gleichwohl können der
Einsatz und die Ergebnisse humanitärer Hilfe sich positiv auf deren Erreichung
auswirken.
24. Wie hoch ist der Anteil der humanitären Hilfe an der gesamten deutschen
ODA (bitte nach den Jahren 2011 bis 2015 aufschlüsseln)?
Der Anteil der humanitären Hilfe an der bilateralen ODA (ohne deutsche ODA-
Mittel, die als ungebundene Beiträge an internationale Organisationen gehen)
betrug im Jahr 2011 4,15 Prozent, im Jahr 2012 3,86 Prozent im Jahr 2013
5,08 Prozent und im Jahr 2014 6,08 Prozent. Für das Jahr 2015 liegt noch keine
Auswertung der ODA-Mittel vor.
25. Wie verteilen sich diese Mittel auf
a) den Kontext von Krisen und Konflikten?
b) fragile Staaten?
Für die Mittel des AA in den Jahren 2011 bis 2013 wird auf die Anlage 4 zum
Bericht der Bundesregierung über die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland
2010 bis 2013 verwiesen. Die regionale Verteilung der Mittel des AA für die
Jahre 2014 und 2015 sind nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Eine detaillierte
Aufschlüsselung wie in Anlage 4 kann im Rahmen der Frist der Kleinen Anfrage
nicht erstellt werden.
2014 in Mio. € 2015 in Mio. €
Afrika 106,4 103,0
Amerika 2,7 2,8
Asien 22,9 23,9
Europa 8,6 17,5
Nahost 231,1 270,0
Humanitäres Minenräumen und
überregionale Projekte
21,9 35,7
Central Emergency Response Fund
(CERF)
23,3 40,1
26. Welchen Anteil hat dabei jeweils der Bereich der Bildungsförderung (bitte
nach den Jahren 2011 bis 2015 sowie nach Bildungssektoren aufschlüsseln)?
Da es für den angefragten Bildungssektor keinen Datenbankschlüssel im
internationalen System zur Meldung der Mittel der Humanitären Hilfe gibt, kann
Frage 26 nicht im Detail beantwortet werden. Bildung ist eine sektorale Aufgabe,
die einen impliziten Anteil in zahlreichen Projekten der humanitären Hilfe hat,
der jedoch statistisch nicht separat erfasst wird.
27. Mit welchem Anteil der Mittel wird psychosoziale Betreuung in
Kombination mit Bildungsangeboten gefördert (bitte nach den Jahren 2011 bis 2015
aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen.
28. Welcher Anteil des mit humanitärer Hilfe und Übergangshilfe betrauten
Personals in den Bundesressorts und Durchführungsorganisationen ist explizit
mit Bildungsförderung beschäftigt (bitte möglichst detailliert erläutern)?
Bildung ist eine sektorale Aufgabe, die in zahlreichen Projekten der humanitären
Hilfe einen impliziten Anteil hat. Daher sind sämtliche mit Projektarbeit
betrauten Kolleginnen und Kollegen anteilig mit Bildungsförderung beschäftigt.
Die Betreuung der in Frage 4 aufgeführten Projekte zur Bildungsförderung richtet
sich im einschlägigen Referat des BMZ nach regionalen Zuständigkeiten. Im
BMZ erfolgt eine enge Abstimmung mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem
für Bildung zuständigen Fachreferat. Ein Mitarbeiter des Referats ist
ausschließlich für UNICEF-Vorhaben zuständig, einem wichtigen Partner für
Bildungsförderung im Kontext der Übergangshilfe.
Über den Anteil des mit Bildungsförderung betrauten Personals bei
Durchführungsorganisationen liegen der Bundesregierung keine detaillierten Angaben vor.
29. Welcher Anteil der Mittel des AA fließen gegenwärtig in Bildungsprojekte
in Syrien bzw. dessen Anrainerstaaten, und welcher Anteil in
Bildungsprojekte in andere Krisen- und Konfliktsituationen?
Projekte der humanitären Hilfe mit expliziten Bildungskomponenten werden im
laufenden Jahr in Syrien bzw. dessen Anrainerstaaten mit ca. 8,8 Mio. Euro
gefördert. In anderen Krisen- und Konfliktsituationen werden
Bildungskomponenten mit 3,4 Mio. Euro gefördert. Darüber hinaus ist Bildung eine sektorale
Aufgabe, die auch in zahlreichen anderen Projekten der humanitären Hilfe implizit
umgesetzt wird, jedoch nicht separat statistisch erfasst wird.
Leitfadenpapiere und Strategien der Bundesregierung zu humanitärer Hilfe im
Ausland sowie Übergangshilfe
30. Wie wird die folgende Vorgabe aus der Strategie des AA zur humanitären
Hilfe im Ausland im Kontext von Bildungsförderung umgesetzt: „Über eine
Reaktion auf plötzliche Katastrophen und Krisen hinausgehend werden
Instrumente der humanitären Hilfe zunehmend vorausschauend eingesetzt.
Verantwortungsbewusste humanitäre Hilfe entfaltet nicht nur reaktive,
sondern gestaltende Wirkung“?
Um Hilfe wirksamer zu gestalten, setzt sich die Bundesregierung für die Stärkung
nationaler und lokaler Akteure ein sowie für ein vorausschauendes humanitäres
System, das Krisen frühzeitig erkennt und durch entsprechend vorausschauendes
Agieren negative Folgen und humanitäre Implikationen reduziert oder vermeidet.
Notwendiger Planbarkeit und Planungssicherheit humanitärer Operationen wird
die Bundesregierung durch überjährig angelegte Projekte (bedarfsgerecht und
krisenspezifisch) und mehrjährige Finanzierungszusagen in andauernden Krisen
(z. B. Syrien-Krise) gerecht. Die Bundesregierung macht sich darüber hinaus für
effiziente und innovative Instrumente humanitärer Hilfe stark, wie zum Beispiel
den Einsatz von Bargeld-Programmen in der humanitären Hilfe. Durch die
Bereitstellung von Mitteln für länderbasierte humanitäre Gemeinschaftsfonds
ermöglicht das Auswärtige Amt lokalen Akteuren der humanitären Hilfe den
Zugang zu Finanzierung und damit den Auf- und Ausbau von Fähigkeiten und
Selbsthilfekräften vor Ort. Darüber hinaus legt das Auswärtige Amt bei der
Entscheidung über die Förderung von Projekten von Hilfsorganisationen Wert auf
Komponenten zum Kapazitätsaufbau und zur humanitären Katastrophenvorsorge
(preparedness) sowie auf die Beteiligung und Mitwirkung der betroffenen
Bevölkerungsgruppen.
31. Sofern im Kontext von Krisen-, Konflikt- und Flüchtlingssituationen
Bildungsmaßnahmen umgesetzt werden, inwiefern sind diese eingebettet oder
anschlussfähig an das formale Bildungssystem entweder des
Herkunftslandes von Flüchtlingen oder des Aufnahmelandes?
Der UNHCR strebt grundsätzlich eine Einbindung von Flüchtlingskindern in das
nationale Bildungssystem des Aufnahmelandes an und arbeitet hierzu eng mit den
nationalen Bildungsministerien zusammen. Dies gilt sowohl im urbanen wie auch
ländlichen Umfeld oder für Flüchtlingscamps. Allerdings bieten nicht alle
Flüchtlinge aufnehmenden Staaten (insbesondere solche, die die Genfer
Flüchtlingskonvention nicht unterzeichnet haben) den Flüchtlingskindern Zugang zum
nationalen Bildungssystem, so dass gesonderte Schulen für Flüchtlingskinder
eingerichtet und unterhalten werden müssen. Welchem Curriculum diese dann folgen, dem
des Aufnahmelandes oder dem des Heimatlandes, ist kontextspezifisch und
abhängig von den Präferenzen der Flüchtlinge.
Die zum Einsatz kommenden Maßnahmen der Bundesregierung müssen – in
Abhängigkeit von den jeweiligen Handlungsspielräumen vor Ort – an den Kontext
angepasst und mit den zuständigen Behörden in den Aufnahme- und z. T.
Herkunftsländern abgestimmt werden. Grundsätzlich gilt für alle Maßnahmen – auch
kurzfristig aufgesetzte ad-hoc Bildungs- und/oder Qualifizierungsmaßnahmen –
die Maxime, mittel- bis langfristig die Anschlussfähigkeit an das formale
Bildungssystem (entweder des Herkunfts- oder Aufnahmelandes) zu ermöglichen.
In einem BMZ-geförderten Hochschulvorhaben werden beispielsweise syrische
Flüchtlinge in das jordanische Hochschulsystem integriert, um einen
jordanischen Masterabschluss zu erlangen. Damit dies gelingt, werden die Stipendiaten/
-innen durch gezielte Begleitmaßnahmen vorbereitet, während des Studiums
gefördert und im Anschluss bei der Arbeitssuche unterstützt. In einem BMZ-
geförderten Wasservorhaben, ebenfalls in Jordanien, werden Jordanier/-innen und
syrische Flüchtlinge zu Klempnern ausgebildet. Die Ausbildung erfolgt in enger
Zusammenarbeit mit staatlichen Berufsschulen und Zertifizierungsbehörden. Die
erworbenen Abschlüsse sind staatlich anerkannt.
Die Deutsche Akademische Flüchtlingsinitiative Albert Einstein (DAFI) beim
UNHCR unterstützt jedes Jahr ca. 2 300 Flüchtlinge weltweit mit mehrjährigen
Stipendien, um ihnen eine Hochschulausbildung im Erstaufnahmeland zu
ermöglichen. Über Stipendien des DAAD wird bis zu 200 syrischen Flüchtlingen ein
Studium an einer der bi-nationalen Universitäten in der Region, u. a. an der
Türkisch-Deutschen Universität, der German-Jordanian University oder der German
University Cairo, ermöglicht.
32. Wie verteilt sich anteilig die Förderung von formalen und non-formalen
Bildungsangeboten im Kontext von Krisen-, Konflikt- und
Flüchtlingssituationen?
In Krisensituationen müssen oft Ansätze formaler Bildung mit non-formalen
Bildungsangeboten kombiniert werden, um alle Kinder zu erreichen. Dies gilt
besonders für von Flucht und Vertreibung geprägte Kontexte, in denen zunächst der
Zugang zum formalen Schulsystem wegen Sprachbarrieren und/oder
ungeklärtem Aufenthaltsstatus schwierig ist. Maßnahmen der humanitären Hilfe
berücksichtigen dieses z. B. durch Child-Friendly Spaces, die Bereitstellung von
Lesematerialien und Angebote, die Sprache des Aufnahmelandes zu erlernen. In
vielen Vorhaben der Übergangshilfe findet deshalb situationsangepasste
zweigleisige Unterstützung statt. Allen Kindern zu einem formalen Bildungsabschluss zu
verhelfen ist jedoch auch im Kontext von Krisen, Katastrophen und Konflikten
oberstes Ziel der Unterstützung.
33. Welche psychosozialen Angebote werden mit Bildungsmaßnahmen im
Fluchtkontext kombiniert, und welche Ausprägungen haben sie
(Spielangebote, Gruppentherapie, Einzeltherapie)?
Wie werden diese Angebote kontextualisiert (Anpassung an autochthone
Trauma-Bewältigungsstrategien, Einbindung lokaler Fachkräfte etc.)?
Die Verbindung von Bildungsmaßnahmen mit Angeboten psychosozialer
Betreuung ist äußerst relevant im Kontext von Krisen, Konflikt und Flucht, da die
Auswirkungen von traumatischen Kriegs- und Gewalterlebnissen,
Verlusterfahrungen und Ängsten oftmals ein Hindernis für die Bewältigung von Alltagsaufgaben
und für ein effektives Lernen darstellen. Das Spektrum der eingesetzten
Maßnahmen ist breit und richtet sich an den jeweiligen Bedarfen und Voraussetzungen
der Zielgruppe aus. Hierbei wird auch der kulturelle Kontext berücksichtigt.
Lehrpersonal wird im Umgang mit traumatisierten Kindern und Jugendlichen
besonders geschult. In jedem Fall wird darauf geachtet, dass die Behandlung von
Traumata nur durch gut ausgebildetes und erfahrenes Fachpersonal stattfindet,
um Retraumatisierung zu vermeiden. Gegebenenfalls werden
Überweisungsstrukturen eingerichtet, die Zugang zu qualifizierter Betreuung für besonders
traumatisierte Kinder und Jugendliche ermöglichen. So wird beispielsweise in
einem Stipendienprogramm in Jordanien individuelle psychologische Betreuung
durch eine lokale Fachkraft angeboten. Im Jemen werden Lehrkräfte für das
Thema sensibilisiert und angeleitet, ihren Unterricht inklusiv und lernerzentriert
zu gestalten. In der Türkei werden psychosoziale Maßnahmen sowie Sport- und
Freizeitangebote für Jugendliche an Gemeindezentren durchgeführt. Die
Bildungsmaßnahmen von UNICEF im Libanon, die das BMZ als größter Geber
fördert, beinhalten ebenfalls psychosoziale Betreuungsmaßnahmen wie
Spielangebote und die Einrichtung von sicheren Lernorten. Über ein GIZ-Vorhaben im
Nordirak wird zudem die Ausbildung von dringend benötigtem therapeutisch
qualifiziertem Fachpersonal unterstützt. Ein Regionalvorhaben fördert zusätzlich
die Entwicklung und Harmonisierung von Standards psychosozialer
Unterstützung.
34. Wie sind – bezugnehmend auf den „Leitfaden zur Erläuterung der Aufgaben
des AA und des BMZ in den Bereichen der humanitären Hilfe und der
entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe“ –
Bildungsmaßnahmen strategisch bzw. konzeptionell in den verschiedenen Bereichen
der humanitären Hilfe verankert:
a) Soforthilfe,
b) Nothilfe,
c) Übergangshilfe,
d) Katastrophenvorsorge,
e) Minen- und Kampfmittelräumen,
f) Stärkung des internationalen Systems der Humanitären Hilfe?
In den unter 34a bis 34d genannten Bereichen ist Bildung eine sektorale Aufgabe,
die in multisektoralen Projekten gefördert werden kann. Im Bereich 34e sind
Maßnahmen der Gefahrenaufklärung Teil des Förderspektrums des AA. Im
Bereich 34f trägt das AA über Beiträge zum Zentralen Nothilfefonds der Vereinten
Nationen sowie zu länderbasierten humanitären Gemeinschaftsfonds zu als
prioritäre Bedarfe identifizierten Bildungsmaßnahmen bei.
35. Welchen Anteil haben Bildungsmaßnahmen jeweils im Rahmen der
Gesamtförderung dieser Sektoren?
Bildung ist eine sektorale Aufgabe, die einen impliziten Anteil in zahlreichen
Projekten der humanitären Hilfe hat, der nicht statistisch erfasst wird.
36. Wie werden die Prinzipien der Neutralität, Menschlichkeit, Unabhängigkeit
und Unparteilichkeit für Maßnahmen des Bildungssektors im Kontext von
Krisen und Konflikten operationalisiert?
Welche Indikatoren gibt es zur Umsetzung dieser Prinzipien im
Bildungssektor?
Die Wahrung der Humanitären Prinzipien der Menschlichkeit, Neutralität,
Unparteilichkeit und Unabhängigkeit ist Grundvoraussetzung dafür, dass humanitäre
Akteure vor Ort – in häufig schwierigem politischen Umfeld mit schlechter
Sicherheitslage – tätig werden können. Sie sind Grundlage für
Förderentscheidungen des AA. Dies gilt auch für den Bildungssektor.
37. Welche Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Empfehlungen aus der
„Gemeinschaftsevaluierung: Die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“
ergriffen (u. a. zu Kapazitätsaufbau und -weiterentwicklung, Verbesserung der
statistischen Erfassung sowie Schnittstellenmanagement zwischen den
Bundesressorts etc.), und welche Fortschritte bzw. Ergebnisse wurden im Zuge
dessen erzielt?
Die Ergebnisse der Gemeinschaftsevaluierung sind u. a. in die Ausgestaltung der
Ressortvereinbarung zwischen dem AA und dem BMZ eingeflossen. Wie in der
gemeinsamen fachlichen Stellungnahme des AA und des BMZ zu den
Empfehlungen der Gemeinschaftsevaluierung angekündigt, hat das AA ein strategisches
Gesamtkonzept für die deutsche Humanitäre Hilfe entwickelt. Durch dieses
Konzept wurde die bis dahin existierende Fragmentierung reduziert und die deutsche
Humanitäre Hilfe systematisch auf Länder und Bereiche komparativer Stärken
ausgerichtet. Die Humanitäre Hilfe “aus einer Hand“ erhöht die Kohärenz und
Effizienz innerhalb der Bundesregierung und ermöglicht es nun, Menschen in
humanitären Notlagen schneller, bedarfsgerechter und effizienter zu erreichen
sowie durch strukturelle Übergangshilfe Menschen über die Linderung akuter
Notlagen hinaus Perspektiven zu eröffnen.
Damit wird, wie im Abschlussbericht der Gemeinschaftsevaluierung gefordert,
ein substantieller Beitrag zu einer stetigen Steigerung der Wirksamkeit und
Effizienz der deutschen Humanitären Hilfe geleistet.
38. Wie gewährleisten die jeweils zuständigen Bundesressorts den Übergang
von Nothilfe zu Übergangshilfe und von Übergangshilfe zu
Entwicklungszusammenarbeit – insbesondere im Bildungsbereich?
Auf die Antwort zu den Fragen 7 und 8 wird verwiesen.
Die Ressorts BMZ und AA stimmen ihre Maßnahmen vor Beauftragung bzw.
Zuwendungsvereinbarung ab. Die jeweiligen Regionalreferate werden frühzeitig
und systematisch in die Planung und Umsetzung von Vorhaben eingebunden.
Dies trägt zu einer Kohärenz mit Maßnahmen der bilateralen
Entwicklungszusammenarbeit bei.
39. Wie sieht ein erfolgreiches Schnittstellenmanagement zwischen dem AA
und dem BMZ für Maßnahmen von Bildung im Kontext von Krisen und
Konflikten aus (bitte Positivbeispiele benennen und kurz erläutern)?
Kontextabhängig kann das Schnittstellenmanagement die Entscheidung
beinhalten, im gleichen Sektor mit komplementären Ansätzen tätig zu sein oder eine
sektorale Arbeitsteilung vorzunehmen. Ein Beispiel für eine gelungene
Arbeitsteilung innerhalb des Bildungssektors ist der Libanon. Dort unterstützt das BMZ
den Zugang zu Grundbildung, während das AA über den UNHCR
Hochschulbildung für anerkannte Flüchtlinge ermöglicht.
40. Inwiefern beteiligen sich das AA und BMZ bei Projekten, die über
humanitäre Hilfe oder Übergangshilfe gefördert werden, an deren freiwilligen
Erfassung im Financial Tracking System des Amts für die Koordinierung
humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN OCHA)?
Sämtliche Projekte der humanitären Hilfe werden in das Datenerfassungssystem
EDRIS der Europäischen Kommission eingespeist, welches die Daten
automatisch an das Financial Tracking System von UN OCHA überträgt.
Mittelbeiträge des BMZ, die zur Deckung von in VN-Plänen aufgeführten
Bedarfen beitragen, werden über die Implementierungspartner in das Financial
Tracking System eingespeist und so erfasst.
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ISSN 0722-8333]