Bildung in der humanitären Hilfe und Übergangshilfe
der Abgeordneten Peter Meiwald, Uwe Kekeritz, Claudia Roth (Augsburg), Corinna Rüffer, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Tabea Rößner, Annalena Baerbock, Marieluise Beck (Bremen), Dr. Franziska Brantner, Agnieszka Brugger, Tom Koenigs, Dr. Tobias Lindner, Omid Nouripour, Cem Özdemir, Manuel Sarrazin, Dr. Frithjof Schmidt, Jürgen Trittin, Doris Wagner, Katja Dörner, Kai Gehring, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In 35 von Konflikten betroffenen Ländern haben rund 75 Millionen Kinder zwischen drei und 18 Jahren keinen oder allenfalls stark eingeschränkten Zugang zu Bildung. Flüchtlingskinder haben eine fünfmal geringere Chance, eine Schule zu besuchen. So gehen nur 50 Prozent zur Grundschule und nur 25 Prozent zur Sekundarschule. Mädchen sind in Konfliktregionen besonders benachteiligt. Die Wahrscheinlichkeit, dass sie keinen Schulzugang haben, ist zweieinhalb Mal höher als bei Jungen (Overseas Development Institute 2016, Education Cannot Wait: a fund for education in emergencies, www.odi.org/publications/10405-education-cannot-wait-fund-education-emergencies). Generell ist die Qualität der Bildungsmöglichkeiten für Flüchtlinge zu niedrig. Dies ist z. B. durch sehr hohe durchschnittliche Schülerzahlen pro Lehrer und geringe Qualifikation der Lehrkräfte bedingt (UNHCR 2011, Refugee Education. A Global Review, www.unhcr.org/4fe317589.html).
Der Bildungszugang von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen ist häufig schon unter stabilen Lebensumständen schwierig. In Krisensituationen verschlimmert sich ihre Lage zusätzlich. Mangelnde Barrierefreiheit der Registrierungsstellen oder fehlende Informationen über den Registrierungsprozess können dazu führen, dass sie überhaupt nicht registriert werden. Auch hat das Fehlen oder der Verlust von Hilfs- und Mobilitätsmitteln immer wieder zur Folge, dass sie von Unterstützungsangeboten nicht gleichsam profitieren können (Globale Bildungskampagne 2016, Bildung kann nicht warten – Deutschland kann mehr tun, um Kindern in Krisen und Konflikten Bildung zu ermöglichen, www.bildungskampagne.org/sites/default/files/gbk_fact_sheet_bildungsfinanzierung.pdf).
Dabei sind Bildungsangebote besonders wichtige Interventionen in der humanitären Hilfe. Sie bieten Kindern sowie Erwachsenen in Konflikt- und Krisensituationen nicht nur Stabilität und Struktur, sondern auch einen Schutzraum zur Verarbeitung von Erlebtem und Möglichkeiten zur Bereitstellung psychosozialer Betreuungsangebote. Schulische Einrichtungen können vor Risiken, wie Ausbeutung, Kinderarbeit, Gewalt und sexuellen Übergriffen, schützen. Richtig eingesetzt, fördert Bildung zudem Toleranz, Respekt und Frieden und kann somit eine stabilisierende Wirkung auf die von Konflikten betroffenen Gemeinschaften haben. Erfahrungswerte und Studien verschiedener internationaler Organisationen belegen, dass die von Konflikten und Katastrophen betroffenen Bevölkerungsgruppen selbst Bildung einen hohen Stellenwert im Rahmen der humanitären Hilfe einräumen (Save the Children 2014, Hear it from the Children: Why education in emergencies is critical, www.savethechildren.org.uk/sites/default/files/images/Hear_it_from_the_children.pdf).
In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Bildung in der Entwicklungszusammenarbeit vom Februar 2016 (Bundestagsdrucksache 18/7622) hat die Bundesregierung angekündigt, sie werde „in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode im Bildungsbereich einen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Flüchtlingen legen“. Ein beim Humanitären Weltgipfel im Mai 2016 in Istanbul neu aufgesetztes internationales Hilfspaket zur Finanzierung von Bildung in Krisen und Konflikten muss bislang jedoch ohne direkte deutsche Beiträge auskommen. Die Bundesregierung hat für den Fonds „Education Cannot Wait – Bildung kann nicht warten“, der im Kontext humanitärer Hilfe die finanzielle Basis der Bildungsförderung stärken soll, noch keine Mittel zugesagt. Förderzusagen machten demgegenüber bereits u. a. die Niederlande, Norwegen, das Vereinigte Königreich und die Vereinigten Staaten sowie im geringen Umfang auch die Europäische Union.
Wir fragen die Bundesregierung:
Finanzierung von Bildung in der humanitären Hilfe und Übergangshilfe
Fragen40
Wie bewertet die Bundesregierung den Nutzen und die Wirksamkeit des neuen internationalen Fonds zur Förderung von Bildung im Kontext von Krisen und Konflikten und die Initiative zu „Education Cannot Wait“?
a) Inwieweit und in welchem Umfang plant die Bundesregierung, den Fonds „Education Cannot Wait“ finanziell sowie durch sonstige begleitende und politische Maßnahmen zu unterstützen?
b) Falls die Bundesregierung kein direktes finanzielles Engagement im Rahmen des Fonds „Education Cannot Wait“ plant, warum nicht?
c) Welches Bundesressort ist federführend für eine politische und finanzielle Unterstützung des Fonds „Education Cannot Wait“ zuständig, und welche weiteren Bundesressorts sind daran beteiligt?
d) Wie bewertet die Bundesregierung die Überlegungen, den Fonds „Education Cannot Wait“ nach einer maximal einjährigen Aufbauphase unter dem Dach des Kinderhilfswerks der Vereinten Nationen UNICEF künftig an die Global Partnership for Education (GPE) anzugliedern?
Inwiefern strebt es die Bundesregierung an, ihren Beitrag an die GPE im Haushaltsjahr 2017 zu erhöhen? Falls eine Erhöhung geplant ist, in welchem Umfang? Falls nicht, warum nicht?
Inwiefern und in welcher Höhe sind Teile der vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Zuge des Eckwertebeschlusses für das Haushaltsjahr 2017 öffentlich angekündigten Aufwüchse der Budgets des Auswärtigen Amts (AA) und des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) um insgesamt 2,8 Mrd. Euro zur Bekämpfung von Fluchtursachen (www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2016/03/2016-03-23-PM09-Eckwerte-anl1.pdf?__blob=publicationFile&v=3) vorgesehen für
a) deutsche Beitragszahlungen zu „Education Cannot Wait“?
b) deutsche Beitragszahlungen zur GPE?
Mit welchen Fördervorhaben und Projekten, in welchen Bildungsbereichen (frühkindliche Bildung, Grundbildung, Sekundarschulbildung, berufliche Bildung etc.), in welchen Ländern bzw. Regionen, mit welchen Partnern und mit welchen Zielen fördert die Bundesregierung gegenwärtig Bildung in Krisen- und Konfliktregionen (bitte detailliert für die gesamte laufende Legislaturperiode nach Jahren aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich im jüngsten Sachstand des BMZ zu „Bildung in der deutschen Entwicklungszusammenarbeit“ die bezüglich der Mittelherkunft ausgewiesenen AA-Mittel in Höhe von 242 Mio. Euro nach Bildungssektoren und nach Ländern (bitte analog entsprechende AA-Mittel im Bereich der Bildungsförderung für die Jahre 2011 bis 2016 auflisten – soweit noch keine Ist-Werte vorliegen, bitte Soll-Zahlen angeben)?
Welcher Anteil dieser Mittel ist in Vorhaben im Kontext von Krisen und Konflikten geflossen?
Inwieweit ermitteln Planungsinstrumente der humanitären Hilfe im Ausland, der Übergangshilfe und der Entwicklungszusammenarbeit die Bedarfe in allen Bildungsbereichen (und nicht ausschließlich für Primarbildung), und wie greifen diese ineinander?
Wie wird in diesem Zusammenhang sichergestellt, dass zeitnah umfassende und vergleichbare Daten über Mittelverwendung und Ergebnisse erhoben und analysiert sowie allen relevanten Akteuren zugänglich gemacht werden?
Inwieweit greifen Ansätze und Maßnahmen des AA sowie des BMZ im Bereich Bildung in Krisenregionen zur Sicherung längerfristiger Bildungsbedarfe?
Inwieweit sichert das Engagement des AA sowie des BMZ bezüglich Bildungsförderung in Krisenregionen die Kapazitätsbildung nationaler Akteure in den jeweiligen Partnerländern?
Wie wird dabei gezielt der Aufbau paralleler Strukturen vermieden?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den Bildungszugang besonders benachteiligter Bevölkerungsgruppen, wie Mädchen oder Kinder und Jugendliche mit Behinderungen, im Kontext von Krisen, Konflikten und Flucht?
Welche Defizite bestehen diesbezüglich bei der Datenerfassung und Datendisaggregierung?
Welche Selbstverpflichtungen und welche konkreten Maßnahmen leitet die Bundesregierung aus der beim Humanitären Weltgipfel in Istanbul verabschiedeten und von Deutschland mitgetragenen „Charter on Inclusion of Persons with Disabilities in Humanitarian Action“ ab?
Welche Umsetzungsschritte hat die Bundesregierung dazu bereits geplant?
Inwiefern und in welchem Umfang sind die Maßnahmen der Bundesregierung zu Bildungsförderung im Rahmen von humanitärer Hilfe und Übergangshilfe inklusiv gestaltet?
Was unternimmt die Bundesregierung konkret, um Menschen mit Behinderungen gleichsam barrierefreien Zugang zu ihren Maßnahmen bezüglich Bildungsförderung im Rahmen von humanitärer Hilfe und Übergangshilfe zu verschaffen (wie z. B. niederschwellige non-formale Angebote, Transport, Schuluniformen und -material, psychosoziale Angebote etc. – bitte detailliert erläutern)?
In welcher Höhe (nach Jahren und Sektoren aufgeschlüsselt) sind in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 (zur Aufschlüsselung der bilateralen Öffentlichen Entwicklungszusammenarbeit – ODA – der Jahre 2010 bis 2014 nach Bildungssektoren) jeweils Mittel des AA als Teilsummen dargestellt?
Wie verteilen sich die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 dargestellten Mittel zwischen technischer und finanzieller Zusammenarbeit?
In welcher Höhe sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 21 aufgeschlüsselten Mittel im Kontext von Krisen und Konflikten eingesetzt worden (unabhängig von der Mittelherkunft, also z. B. in der humanitären Hilfe des AA und in der Übergangshilfe des BMZ)?
In welcher Höhe (nach Jahren und Sektoren aufgeschlüsselt) sind in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 (zur Aufschlüsselung der bilateralen ODA der Jahre 2010 bis 2014 für den Bereich der Grundbildung) jeweils Mittel des AA als Teilsummen dargestellt?
In welcher Höhe sind die in der Antwort der Bundesregierung zu Frage 24 aufgeschlüsselten Mittel im Kontext von Krisen und Konflikten eingesetzt worden (unabhängig von der Mittelherkunft, also z. B. in der humanitären Hilfe des AA und in der Übergangshilfe des BMZ)?
Welche konkreten Instrumente, Projekte und Maßnahmen, die durch das AA umgesetzt werden, werden zur Umsetzung des vierten Sustainable Development Goal (Bildungsziel) beitragen, und welche konkreten Mittel sind dafür vorgesehen?
Wie hoch ist der Anteil der humanitären Hilfe an der gesamten deutschen ODA (bitte nach den Jahren 2011 bis 2015 aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich diese Mittel auf
a) den Kontext von Krisen und Konflikten?
b) fragile Staaten?
Welchen Anteil hat dabei jeweils der Bereich der Bildungsförderung (bitte nach den Jahren 2011 bis 2015 sowie nach Bildungssektoren aufschlüsseln)?
Mit welchem Anteil der Mittel wird psychosoziale Betreuung in Kombination mit Bildungsangeboten gefördert (bitte nach den Jahren 2011 bis 2015 aufschlüsseln)?
Welcher Anteil des mit humanitärer Hilfe und Übergangshilfe betrauten Personals in den Bundesressorts und Durchführungsorganisationen ist explizit mit Bildungsförderung beschäftigt (bitte möglichst detailliert erläutern)?
Welcher Anteil der Mittel des AA fließen gegenwärtig in Bildungsprojekte in Syrien bzw. dessen Anrainerstaaten, und welcher Anteil in Bildungsprojekte in andere Krisen- und Konfliktsituationen?
Wie wird die folgende Vorgabe aus der Strategie des AA zur humanitären Hilfe im Ausland im Kontext von Bildungsförderung umgesetzt: „Über eine Reaktion auf plötzliche Katastrophen und Krisen hinausgehend werden Instrumente der humanitären Hilfe zunehmend vorausschauend eingesetzt. Verantwortungsbewusste humanitäre Hilfe entfaltet nicht nur reaktive, sondern gestaltende Wirkung“?
Sofern im Kontext von Krisen-, Konflikt- und Flüchtlingssituationen Bildungsmaßnahmen umgesetzt werden, inwiefern sind diese eingebettet oder anschlussfähig an das formale Bildungssystem entweder des Herkunftslandes von Flüchtlingen oder des Aufnahmelandes?
Wie verteilt sich anteilig die Förderung von formalen und non-formalen Bildungsangeboten im Kontext von Krisen-, Konflikt- und Flüchtlingssituationen?
Welche psychosozialen Angebote werden mit Bildungsmaßnahmen im Fluchtkontext kombiniert, und welche Ausprägungen haben sie (Spielangebote, Gruppentherapie, Einzeltherapie)? Wie werden diese Angebote kontextualisiert (Anpassung an autochthone Trauma-Bewältigungsstrategien, Einbindung lokaler Fachkräfte etc.)?
Wie sind – bezugnehmend auf den „Leitfaden zur Erläuterung der Aufgaben des AA und des BMZ in den Bereichen der humanitären Hilfe und der entwicklungsfördernden und strukturbildenden Übergangshilfe“ – Bildungsmaßnahmen strategisch bzw. konzeptionell in den verschiedenen Bereichen der humanitären Hilfe verankert:
a) Soforthilfe,
b) Nothilfe,
c) Übergangshilfe,
d) Katastrophenvorsorge,
e) Minen- und Kampfmittelräumen,
f) Stärkung des internationalen Systems der Humanitären Hilfe?
Welchen Anteil haben Bildungsmaßnahmen jeweils im Rahmen der Gesamtförderung dieser Sektoren?
Wie werden die Prinzipien der Neutralität, Menschlichkeit, Unabhängigkeit und Unparteilichkeit für Maßnahmen des Bildungssektors im Kontext von Krisen und Konflikten operationalisiert? Welche Indikatoren gibt es zur Umsetzung dieser Prinzipien im Bildungssektor?
Welche Maßnahmen wurden zur Umsetzung der Empfehlungen aus der „Gemeinschaftsevaluierung: Die deutsche humanitäre Hilfe im Ausland“ ergriffen (u. a. zu Kapazitätsaufbau und -weiterentwicklung, Verbesserung der statistischen Erfassung sowie Schnittstellenmanagement zwischen den Bundesressorts etc.), und welche Fortschritte bzw. Ergebnisse wurden im Zuge dessen erzielt?
Wie gewährleisten die jeweils zuständigen Bundesressorts den Übergang von Nothilfe zu Übergangshilfe und von Übergangshilfe zu Entwicklungszusammenarbeit – insbesondere im Bildungsbereich?
Wie sieht ein erfolgreiches Schnittstellenmanagement zwischen dem AA und dem BMZ für Maßnahmen von Bildung im Kontext von Krisen und Konflikten aus (bitte Positivbeispiele benennen und kurz erläutern)?
Inwiefern beteiligen sich das AA und BMZ bei Projekten, die über humanitäre Hilfe oder Übergangshilfe gefördert werden, an deren freiwilligen Erfassung im Financial Tracking System des Amts für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten der Vereinten Nationen (UN OCHA)?