[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 14. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9206
18. Wahlperiode 18.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch,
Harald Ebner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9006 –
Bilaterale Zusammenarbeit der Agrarwirtschaft mit dem Iran
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Am 16. Januar 2016 hat die Europäische Union bis dahin bestehende
Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran aufgehoben. Deutschland, das vor
dem Erlass der Zwangsmaßnahmen infolge des iranischen Nuklearprogramms
einer der wichtigsten Partner des Schwellenlandes war, erwartet Milliarden-
Geschäfte. Seither reiste der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft,
Christian Schmidt, und weitere Vertreter aus dem Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zu politischen Gesprächen in den Iran.
Ziel ist es, die Zusammenarbeit im Agar- und Lebensmittelsektor zwischen
Deutschland und Iran zu intensivieren. Unter anderem soll der Export von
Tieren und Fleisch in den Iran für deutsche Unternehmen vereinfacht werden. Doch
Europas Ausrichtung auf den Export setzt eine Orientierung an Weltmarktpreise
voraus. Besonders bei Milch und Fleisch wird aus Sicht der Fragesteller dadurch
die Produktion von Massenware gefördert und die lokalen Märkte in Drittländer
geraten unter Druck.
Bilaterale Zusammenarbeit
1. Wie viele Reisen wurden vom BMEL seit dem Jahr 2013 in den Iran
durchgeführt (bitte nach Datum, Dauer und Ziel aufschlüsseln)?
Seit 2013 wurden vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
(BMEL) drei Reisen in den Iran durchgeführt:
Auf Abteilungsleiter-Ebene vom 30. November bis 2. Dezember 2015 nach
Teheran zur Vorbereitung des Abschlusses einer Gemeinsamen
Absichtserklärung zur Zusammenarbeit im Bereich der Agrar- und Ernährungswirtschaft. Im
Zuge der Reise wurden Gespräche in den Bundesministerien für
Landwirtschaft, für Wirtschaft und Finanzen, für Industrie, Bergbau und Handel sowie
mit der Veterinärbehörde geführt.
Unter Leitung von Bundesminister Christian Schmidt vom 9. bis 10. April
2016 nach Teheran in Begleitung einer hochrangigen Wirtschaftsdelegation zu
politischen Gesprächen mit seinem iranischen Amtskollegen Hojjati und dem
Präsidenten der Iran-Kammer für Industrie, Bergbau, Handel und
Landwirtschaft.
Unter Leitung des Parlamentarischen Staatssekretärs im BMEL Peter Bleser
vom 26. bis 30. April 2016 nach Teheran und Shiraz mit einer
Wirtschaftsdelegation zur Übernahme des Ko-Vorsitzes in der Gemeinsamen Arbeitsgruppe
Agrar- und Ernährungswirtschaft (Teheran) sowie zum Besuch der
Landtechnikmesse Agrotech Agropars (Shiraz).
2. Wie waren die Delegationen der vom BMEL durchgeführten Reisen
zusammengesetzt (bitte nach Reisedatum, Ziel, Teilnehmer aufschlüsseln)?
Zu den Zielen der Reisen wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. An den
vorgenannten drei Reisen des BMEL nahmen die folgenden Personen teil:
An der Reise vom 30. November bis zum 2. Dezember 2015 haben folgende
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BMEL teilgenommen: Abteilungsleiter
„EU-Politik, Internationale Zusammenarbeit, Fischerei“, Leiter „Stabsstelle
Koordinierung Export“, Unterabteilungsleiter „Sicherheit der
Lebensmittelkette“, Referent „Stabsstelle Koordinierung Export“, Referentin
„Veterinärangelegenheiten beim Export“, Referentin Länderreferat Naher und Mittlerer
Osten.
An der Delegationsreise von Bundesminister Christian Schmidt vom 9. bis
zum 10. April 2016 haben neben Bundesminister Christian Schmidt
teilgenommen: Abteilungsleiter „EU-Politik, Internationale Zusammenarbeit,
Fischerei“, Leiter „Stabsstelle Koordinierung Export“, Unterabteilungsleiter
„Produktsicherheit/Innovation“, Leiter der Arbeitseinheit „Bilaterale
Veterinärzusammenarbeit mit Drittstaaten“, Pressesprecher, zwei Referenten der
Pressestelle, Persönliche Referentin von Bundesminister Christian Schmidt,
zuständiger Referent im Länderreferat Naher und Mittlerer Osten; auf eigene Kosten
fünf Präsidenten, Vizepräsidenten bzw. Vorstandsmitglieder des Deutschen
Raiffeisenverbands e. V., der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter
e. V., des Deutschen Bauernverbands e. V., der Deutschen Landwirtschafts-
Gesellschaft e. V. sowie des Verbands Deutscher Maschinen- und Anlagenbau
e. V., zudem vier Pressevertreter und ein Fotograf.
An der Delegationsreise des Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser
vom 26. bis zum 30. April 2016 haben neben dem Parlamentarischen
Staatssekretär teilgenommen: der Leiter der „Stabsstelle Koordinierung Export“, der
Unterabteilungsleiter „Produktsicherheit/Innovation“, der
Unterabteilungsleiter „Sicherheit der Lebensmittelkette“, der Unterabteilungsleiter
„Internationale Zusammenarbeit, Welternährung“, der Persönliche Referent des
Parlamentarischen Staatssekretärs, der zuständige Referent im Länderreferat Naher
und Mittlerer Osten; aus eigenen Reisemitteln aus dem nachgeordneten
Bereich der Ressortforschungsinstitute der Präsident des Julius Kühn-Instituts
(JKI) und ein weiterer Wissenschaftler des JKI sowie 14 Repräsentanten des
Dt. Raiffeisenverbands e. V., der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe
e. V., des Wirtschaftsausschusses für Außenhandelsfragen, des
Zentralverbands der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V., des Verbands der
Fleischwirtschaft e. V., des Milch-Industrieverbands e. V., der Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Rinderzüchter e. V., des Verbands Deutscher Maschinen- und
Anlagenbau – Fachverbände Nahrungsmittel- und -Verpackungsmaschinen sowie
Landtechnik, des Bundes Deutscher Pflanzenzüchter e. V., der Deutschen
Landwirtschafts-Gesellschaft e. V., des Industrie-Verbands Agrar e. V.
(bereits vor Ort) sowie der Firma Claas KGaA mbH.
3. Welche Privatunternehmen haben das BMEL als Interessenvertreter
begleitet?
Aufgrund des Schwerpunkts im Landtechnik-Bereich und langjähriger
Geschäftsbeziehungen mit dem Iran nahm an der Delegationsreise des
Parlamentarischen Staatssekretärs Peter Bleser vom 26. bis zum 30. April ein Vertreter des
Unternehmens Claas KGaA mbH teil.
4. Waren in der Delegation auch Vertreter besonders tier- und
umweltschonender Tierhaltungsverfahren vertreten?
5. Wie ist die bilaterale gemeinsame Arbeitsgruppe Agrar- und
Ernährungswirtschaft zwischen dem Iran und Deutschland aufgebaut (bitte nach
Personen und zugehörige Organisation/Unternehmen aufschlüsseln)?
6. In welchem Turnus soll die gemeinsame Arbeitsgruppe Agrar- und
Ernährungswirtschaft mit welchen Schwerpunktthemen tagen (bitte nach Ort,
Teilnehmer und thematischen Schwerpunkt aufschlüsseln)?
Die Fragen 4, 5 und 6 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Errichtung einer bilateralen Gemeinsamen Arbeitsgruppe Agrar- und
Ernährungswirtschaft basiert auf der Mitte Januar 2016 von Bundesminister Christian
Schmidt und seinem iranischen Amtskollegen Hojjati unterzeichneten
Gemeinsamen Absichtserklärung und soll den bilateralen Dialogprozess in den Sektoren
Agrar- und Ernährungswirtschaft verstetigen. Als Felder einer möglichen
Zusammenarbeit sind in der Absichtserklärung exemplarisch nachhaltige
landwirtschaftliche Produktion, Agrarforschung und -ausbildung, Stärkung des
bilateralen Handels, insbesondere in den Bereichen Landtechnik, Nutztiergenetik, Saat-
und Pflanzgut sowie Nahrungs- und Futtermittel, ferner die nachhaltige Nutzung
erneuerbarer Energien (insbesondere Bioenergie), Verarbeitung und Verpackung
von Lebensmitteln sowie Lebensmittelsicherheit/Rückverfolgbarkeit genannt.
Den Ko-Vorsitz in der Arbeitsgruppe führen auf deutscher Seite ein
Parlamentarischer Staatssekretär (PSt) des BMEL (2016: PSt Peter Bleser) sowie auf
iranischer Seite ein Vizeminister (VM) des iranischen Landwirtschaftsministeriums
(2016: VM Keshavarz). Auf deutscher Seite erfolgt die Einbindung der
notwendigen Fach- und Branchenkompetenz neben den zuständigen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern des BMEL vor allem über die Teilnahme der einschlägigen
Verbände der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die im Mandatsbereich der
Gemeinsamen Absichtserklärung (s. o.) aktiv sind. An der konstituierenden Sitzung der
Arbeitsgruppe am 27. April 2016 haben die in der Antwort zu Frage 2 benannten
Verbände und Firmen teilgenommen. Die Auswahl der iranischen Teilnehmer
obliegt dem dortigen Ministerium für Landwirtschaft und richtet sich nach der
geforderten fachlichen Expertise auf der Grundlage der Agenda der
Gemeinsamen Absichtserklärung, ist aber – der iranischen Wirtschaftsordnung
entsprechend – insgesamt stärker auf staatliche und halbstaatliche Akteure konzentriert.
Eine abschließende Liste der iranischen Teilnehmer an der
Arbeitsgruppensitzung am 27. April 2016 liegt dem BMEL nicht vor.
Da Tierhaltung in der Absichtserklärung nicht als eigenständiger Punkt genannt
wird, waren keine Repräsentanten bestimmter Tierhaltungsverfahren in den
Delegationen von Bundesminister Christian Schmidt bzw. dem Parlamentarischen
Staatssekretär Peter Bleser vertreten.
Für die Arbeitsgruppe ist ein jährlicher Turnus mit alternierenden Tagungsorten
vorgesehen, d. h. die nächste Sitzung wird 2017 in Deutschland stattfinden. Ein
genaues Datum steht noch nicht fest. Auf der Basis der Verhandlungen in der AG-
Sitzung am 27. April 2016 werden voraussichtliche Themenschwerpunkte
Rinderzucht/Milchproduktion, Saat- und Pflanzgutwesen/Pflanzenbau,
Landtechnik/Mechanisierung, Pflanzenschutzmittel, Lebensmittelverarbeitungs- und -
verpackungstechnik, Agrarforschung sowie Agrarhandel sein. Die Abstimmung
einer gemeinsamen Tagesordnung wird im Einvernehmen mit der iranischen Seite
einige Monate vor der Sitzung erfolgen.
7. Wie hoch sind die bisherigen und die geplanten zukünftigen Kosten für die
gemeinsame Arbeitsgruppe Agrar- und Ernährungswirtschaft?
Von den unter Ziffer 1 genannten Reisen ist nur die Delegationsreise von
Parlamentarischem Staatssekretär Peter Bleser der gemeinsamen Arbeitsgruppe
zuzurechnen. Die vom BMEL zu tragenden Kosten hierfür betrugen rd. 29 000 Euro.
Zukünftig anfallende Kosten sind bislang nicht kalkuliert und können nicht
beziffert werden.
8. Welchem Haushaltstitel sind die Kosten aus den Fragen 1 bis 7 zugeordnet?
Die Reisekosten für Angehörige des BMEL werden aus Kapitel 1012, Titel 527 01
gezahlt. Repräsentationsmaßnahmen anlässlich dieser Reisen werden aus
Kapitel 6002, Titel 529 03 gezahlt.
9. Welche konkreten Pläne bestehen mit welchem Zeitplan, eine ständige
Repräsentanz der deutschen Agrarwirtschaft im Iran zu etablieren?
10. Wie hoch sind die finanziellen Mittel, mit denen das BMEL oder weitere
Bundesministerien die ständige Repräsentanz der deutschen Agrarwirtschaft
im Iran fördern wird?
11. Wie soll die ständige Repräsentanz personell aufgestellt sein, und in welchen
Räumlichkeiten soll sie verortet werden?
Der Bundesregierung ist das Vorhaben der Wirtschaft bekannt, einen
Repräsentanten im Iran einzusetzen. Der Repräsentant soll die bilateralen
Agrarwirtschaftskontakte koordinieren und Geschäftsbeziehungen anbahnen. Weiter soll
die Stelle den Unternehmen dienen, um detaillierte Marktkenntnisse zu erhalten,
die Kontakte zwischen deutschen und iranischen Unternehmen der Agrar- und
Ernährungswirtschaft zu verstetigen und Verbindungen zu einschlägigen
iranischen Institutionen herzustellen und zu pflegen.
Es besteht die Absicht, hierzu beim BMEL einen Antrag auf Förderung zu stellen.
Ein solcher Antrag, der zwingend eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens
sowie einen ausführlichen Kostenplan enthalten muss, ist bis zu diesem Zeitpunkt
noch nicht gestellt worden.
Daher liegen noch keine prüffähigen Unterlagen vor und es können noch keine
Angaben zu geplantem Personal, Aufgabenumfang und vorgesehener Dauer des
Vorhabens sowie der Fördersumme des BMEL gemacht werden.
12. Wurden seit der Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen
den Iran am 16. Januar 2016 Hermesdeckungen und
Ausfuhrgewährleistungen beim Bund beantragt?
13. Welche Hermesdeckungen und Ausfuhrgewährleistungen wurden seit der
Aufhebung der Wirtschafts- und Finanzsanktionen gegen den Iran am
16. Januar 2016 beim Bund beantragt (bitte nach Unternehmen, Datum,
Vorhaben und Volumen aufschlüsseln)?
Die Fragen 12 und 13 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Seit dem 16. Januar 2016 befinden sich 22 Anträge auf Übernahme von
Exportkreditgarantien mit einem Volumen von rd. 7,4 Mio. Euro mit Bezug zum
Agrarsektor in Bearbeitung. Hierbei handelt es sich um Lieferungen von Düngemitteln,
Tiernahrung sowie landwirtschaftlichen Fahrzeugen. Mit Blick auf die laufenden
Antragsverfahren, insbesondere die Tatsache, dass die Anträge dem
interministeriellen Ausschuss als zur Entscheidung berufenem Organ der Exekutive noch
nicht vorgelegt wurden, sind detailliertere Angaben derzeit nicht möglich.
Messen
14. Welche Ziele verfolgt die Bundesregierung mit der Teilnahme an Messen im
Iran?
Infolge des Abschlusses der Verhandlungen über das iranische Atomprogramm
und der Aufhebung der Iran-Sanktionen ist das Land Bestandteil des
Auslandsmesseprogramms des BMEL. Mit einer weiteren Öffnung dieses bedeutenden
Zielmarktes, der bereits in den Jahren vor der islamischen Revolution wichtig für
den Absatz deutscher Produkte war, besteht für die Bundesregierung die
Möglichkeit, deutsche Firmen bei der Erschließung dieses Marktes auch über
Messebeteiligungen offiziell zu unterstützen und die auf privatwirtschaftlicher Ebene
nie abgerissenen Handelskontakte zu verstärken.
15. In welcher Art und Weise nahm das BMEL vom 26. bis zum 29. April 2016
an der iranischen Leitmesse für Landtechnik, der Agrotech Agropars in
Shiraz teil?
Das BMEL hat sich an der Agrotech Agropars mit einer
Firmengemeinschaftsbeteiligung mit angeschlossenem Informationsstand beteiligt.
16. Wie hoch waren die Kosten, mit denen die Teilnahme an der iranischen
Leitmesse für Landtechnik, der Agrotech Agropars in Shiraz von Seiten des
BMEL gefördert wurde?
Für die Teilnahme an der Agrotech Agropars sind ca. 289 000 Euro veranschlagt
worden.
17. In welcher Art und Weise wird das BMEL an zwei weiteren Messen im Iran,
der Lebensmittelfachmesse Iran food + hospitality Anfang Juni 2016 in
Teheran sowie der Iran Plex im Oktober 2016 mit den Schwerpunkten
Nutztierbzw. Geflügelhaltung und Milchindustrie, teilnehmen?
Das BMEL hat sich an der Iran food + hospitality mit einer
Firmengemeinschaftsbeteiligung mit angeschlossenem Informationsstand beteiligt und beabsichtigt,
dies auch bei der IranPlex in Teheran zu tun.
18. Wie hoch sind die bisher geplanten Kosten für das BMEL für die
Lebensmittelfachmesse Iran food + hospitality Anfang Juni 2016 in Teheran sowie
der Iran Plex im Oktober 2016?
Für die Iran food + hospitality sind ca. 168 000 Euro und für die IranPlex
ca. 184 000 Euro veranschlagt worden.
19. Wie und in welcher Weise wurde bzw. wird der Auftritt deutscher
Wirtschaftsunternehmen bei den drei iranischen Messen (Agrotech Agropars in
Shiraz, Iran food + hospitality, IranPlex) gefördert (bitte nach Messe,
Unternehmen, Gegenstand der Förderung aufschlüsseln)?
Im Rahmen seines Auslandsmesseprogramms bietet das BMEL den
teilnehmenden Unternehmen neben einer repräsentativen Plattform mit einer einheitlichen
Rahmengestaltung unter dem Dach von „Made in Germany“ ein Infrastruktur-
und Servicepaket. Dabei handelt es sich um die Koordinierung und Durchführung
der gesamten Messelogistik sowie die technische und organisatorische Betreuung
während der gesamten Vorbereitung und Durchführung einer Messebeteiligung.
Inbegriffen ist die Nutzung des allgemeinen Informationsstandes des BMEL und
der daran angeschlossenen Gästelounge während der Laufzeit der jeweiligen
Messe.
Für diese Leistungen sowie für die Bereitstellung eines Messestandes mit
Basisausstattung und einheitlichem Standdesign entrichten die teilnehmenden
Unternehmen einen pauschalen Beteiligungsbeitrag pro Quadratmeter der durch sie
angemieteten Fläche. Dieser Beteiligungspreis betrug/beträgt bei der
Agrotech Agropars 180 Euro pro m²
Iran food + hospitality 315 Euro pro m²
IranPlex 340 Euro pro m².
20. Welche Tierhaltungssysteme deutscher Unternehmen werden bei der Iran
Plex im Oktober 2016 mit den Schwerpunkten Nutztier- bzw.
Geflügelhaltung und Milchindustrie vorgestellt werden?
Die teilnehmenden Unternehmen stellen ihre branchenspezifische
Angebotspalette vor. Informationen über ggf. weitere deutsche auf der IranPlex außerhalb des
Firmengemeinschaftsstands ausstellende Unternehmen liegen dem BMEL nicht
vor.
21. Werden bei der Iran Plex im Oktober 2016 mit den Schwerpunkten
Nutztierbzw. Geflügelhaltung und Milchindustrie auch Tierhaltungssysteme
deutscher Unternehmen vorgestellt, die den deutschen und europäischen
Tierschutzstandards widersprechen (z. B. Käfige für Legehennen, Einzelhaltung
von Kälbern)?
Anmeldeberechtigt zur Beteiligung an Messen im Rahmen des
Auslandsmesseprogramms des BMEL sind gemäß den „Allgemeinen Teilnahmebedingungen
für Beteiligungen des Bundes an Messen und Ausstellungen im Ausland“ Firmen
aus der Bundesrepublik Deutschland sowie deren ausländische Niederlassungen
und Vertretungen mit Ausstellungsgütern, die in der Bundesrepublik Deutschland
oder im Ausland von deutschen Niederlassungen bzw. in deutscher Lizenz
hergestellt wurden. Die teilnehmenden Unternehmen sind grundsätzlich gehalten,
die in Deutschland bzw. im Gastland geltenden Bestimmungen einzuhalten.
22. Welchem Haushaltstitel sind die Kosten aus den Fragen 14 bis 21
zugeordnet?
Diese Kosten sind dem Kapitel 1011, Titel 545 01 (Konferenzen, Messen,
Ausstellungen und Tagungen) zugeordnet.
Handel mit Agrarprodukten
23. Welche Agrarprodukte und -waren wurden seit dem Jahr 2013 in den Iran
exportiert (bitte nach Jahr, Produktgruppe, Menge und Handelsvolumen
aufschlüsseln)?
Die nachfolgende Übersicht zeigt die deutschen Ausfuhren von Gütern der Land-
und Ernährungswirtschaft in den Iran in den Jahren 2013 bis 2015.
Warenart
2013 2014 20151) 2013 2014 20151)
Tonnen 1.000 €
Lebende Tiere
Pferde (Stück) 84 328 219 369 2.643 3.030
Rinder (Stück) - 3 - - 35 -
Hausgeflügel (Stück) 55.994 128.284 62.691 200 609 592
Lebende Tiere, a.n.g. (Stück) - - 1 - - 8
Nahrungsmittel tierischen Ursprungs
Milch und Milcherzeugnisse 1.828,2 2.527,0 1.658,1 5.735 9.555 4.195
Fleisch und Fleischwaren 0,3 0,9 0,3 4 9 3
Eier, Eiweiß, Eigelb 31,4 0,1 1,9 341 5 18
Fisch-, Fleischmehl und ähnl.
Erzeugnisse
- 1,3 0,0 - 3 0
Nahrungsmittel tierischen
Ursprungs, a.n.g.
1,3 4,8 7,2 104 287 343
Nahrungsmittel pflanzlichen Ursprungs
Getreide, ohne Reis 1.023.244,3 2.598.440,1 1.312.322.9 241.115 571.076 254.408
Getreideerzeugnisse, ohne
Reiserzeugnisse
0,2 64,3 163,2 0 42 105
Backwaren u.a. Zubereitungen aus
Getreide
2.429,1 4.227,6 4.840,5 11.107 6.302 7.550
Saat- und Pflanzgut, ohne Ölsaaten 172,8 126,8 137,2 4.134 5.198 6.363
Hülsenfrüchte 30,0 0,1 4,2 43 0 6
Kartoffeln und
Kartoffelerzeugnisse
0,4 244,4 8,2 2 300 15
Schalen- und Trockenfrüchte 2,2 7,5 6,6 8 92 46
Gemüsezubereitungen u. -
konserven
2,8 4,8 2,0 5 8 5
Obstzubereitungen u. -konserven 2,0 9,0 6,9 4 16 16
Obst- und Gemüsesäfte 20,7 25,5 22,5 86 91 97
Kakao u. -erzeugnisse 1.197,5 1.215,2 1.348,1 4.122 6.067 7.629
Warenart
2013 2014 20151) 2013 2014 20151)
Tonnen 1.000 €
Gewürze 6,9 16,3 25,7 32 134 210
Zucker, -erzeugnisse, Zuckerrüben 109,4 367,2 344,8 368 934 1.034
Ölfrüchte 0,0 4,5 17,6 0 66 236
Pflanzliche Öle und Fette 148,3 110,4 205,9 623 584 935
Kleie, Abfallerz. zur Viehfütter.
u.a. Futterm.
2.381,0 2.639,6 2.254,2 6.275 6.587 6.714
Nahrungsmittel pflanzlichen
Ursprungs, a.n.g.
7.677.1 4.716,8 4.616,8 25.805 33.425 36.106
Genussmittel
Hopfen 17,9 14,0 8,0 217 272 94
Kaffee 12,5 63,7 44,4 142 495 291
Tee und Mate 4,1 5,2 13,5 37 25 105
Rohtabak u. -erzeugnisse 0,0 0,1 318,8 0 5 2.006
Bier (hl) 71 88 89 12 16 18
Branntwein (hl-Alk. 100 %) 3 3 3 3 5 5
Wein (hl) 16 22 21 3 5 8
Güter der Land- und
Ernährungswirtschaft
. . . 300.896 644.891 332.191
1) Vorläufig.
Quelle: Statistisches Bundesamt
24. Wie schätzt das BMEL die Entwicklung des Exports von Molkereiprodukten
in den Iran für die nächsten fünf Jahre ein (bitte nach Jahr, Produktgruppe,
Menge und Handelsvolumen aufschlüsseln)?
Eine Quantifizierung der Exporte in den nächsten fünf Jahren nach
Produktgruppen, Mengen und Handelsvolumina ist der Bundesregierung wegen der
unsicheren Wirtschaftsentwicklung im Iran und der noch nicht klaren rechtlichen
Bedingungen bei der Einfuhr derzeit nicht möglich.
25. Wie schätzt das BMEL die Entwicklung des Exports von Fleisch und
Schlachttieren in den Iran für die nächsten fünf Jahre ein (bitte nach Jahr,
Produktgruppe, Menge und Handelsvolumen aufschlüsseln)?
Eine Quantifizierung der Exporte in den nächsten fünf Jahren nach
Produktgruppen, Mengen und Handelsvolumina ist der Bundesregierung wegen der
unsicheren Wirtschaftsentwicklung im Iran und der noch nicht klaren rechtlichen
Bedingungen bei der Einfuhr derzeit nicht möglich. Im Hinblick auf die Entwicklung
des Exports von Schlachttieren wird auf den Beschluss des Bundesrates 786/09
vom 18. Dezember 2009 verwiesen, wonach das BMEL mit Drittländern keine
Veterinärzertifikate für Schlachttiere verhandelt. Der Handel mit Schlachttieren
auf bilateral abgestimmten Veterinärzertifikaten ist demnach nicht möglich.
Den zuständigen Amtstierärzten der Kreise und kreisfreien Städte ist es jedoch
unbenommen, weiterhin wirtschaftseigene Bescheinigungen zur Abfertigung von
Schlachttieren auszustellen, da der Beschluss des Bundesrates 786/09 vom
18. Dezember 2009 diese Möglichkeit nicht ausschließt. Informationen darüber,
wie viele Schlachttiere auf wirtschaftseigenen Bescheinigungen und in welche
Drittländer ausgeführt werden, liegen dem BMEL nicht vor.
26. Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem Jahr 2000 auf einem Transport mit mehr als acht Stunden
Dauer exportiert (bitte nach Jahr, Tierart, Zielland und Dauer in acht Stunden
Schritten aufschlüsseln)?
In der Außenhandelsstatistik werden die Exporte lebender Tiere nicht nach der
Dauer ihres jeweiligen Transportes unterschieden. Insoweit liegen der
Bundesregierung hierzu keine Angaben vor. Auch die Wirtschaft verfügt über keine
diesbezüglichen Statistiken.
27. Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung zwischen Deutschland und dem Iran, der EU und dem Iran seit
dem Jahr 2000 gehandelt?
Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenstellung der aus Deutschland
und der EU in den Iran ausgeführten landwirtschaftlichen Zucht-, Nutz- und
Schlachttiere (jeweils in Stück):
Tierart 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007
Deutschland
Pferde - - - - 25 37 14 47
Rinder - - 105 185 113 221 - -
Hausgeflügel
48.820 10.000 8.352 - 29.520 150.880 - 135.656
EU-28
Pferde - - 48 89 95 58 61 74
Rinder - - 315 862 113 221 - -
Schweine - - - - 349 - -
Schafe - - 456 - - - - -
Ziegen - - - - - - - -
Hausgeflügel
177.069 236.486 562.696 568.552 554.825 758.175 520.900 601.793
Esel,
Maultiere,
-esel
- - - - 12 15 - -
Tierart 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 20151)
Deutschland
Pferde 151 114 191 222 126 84 328 219
Rinder - - - - - - 3 -
Hausgeflügel
226.175 220.504 373.354 329.495 62.492 55.994 128.284 62.691
EU-28
Pferde 180 155 304 423 200 246 491 455
Rinder - - - - - 1 3 -
Schweine - - - - - - - -
Schafe - - - - - - - 113
Ziegen - - 244 312 - 133 632
Hausgeflügel
749.256 1.459.525 2.797.207 6.978.865 1.965.725 2.359.478 1.632.711 1.027.468
Esel,
Maultiere,
-esel
- - - - 3 - 113 20
1) Vorläufig.
Quelle: Statistisches Bundesamt, EUROSTAT
Im Zeitraum 2000 bis 2015 wurden keine landwirtschaftlichen Zucht-, Nutz- und
Schlachttiere aus dem Iran nach Deutschland geliefert. In die EU wurden während
dieses Zeitraums aus dem Iran lediglich in den Jahren 2005, 2007, 2009 und 2014
jeweils ein Pferd und 2011 14 Pferde eingeführt.
28. Wie viele landwirtschaftliche Nutztiere sollen nach Kenntnis der
Bundesregierung in den nächsten fünf Jahren in den Iran geliefert werden (bitte nach
Tierart, Anzahl und Jahr aufschlüsseln)?
Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e. V. beziffert das
Liefervolumen in den nächsten fünf Jahren wie folgt:
Weibliche Zuchtrinder Männliche Zuchtbullen
2016 500 5
2017 2.000 3
2018 3.000 5
2019 5.000 0
2020 5.000 3
Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. beziffert das jährliche
Liefervolumen in den nächsten fünf Jahren wie folgt:
Export Eintagsküken Iran
Großelterntiere Elterntiere
Legehennen 20.000 100.000
Broiler 100.000 (im Jahr 2017:
350.000)
Enten 10.000 – 15.000
Puten 100.000
29. Gibt es nach Ansicht der Bundesregierung tierschutzrelevante Probleme bei
Lebendtransporten in den Iran?
30. Falls ja, wieso setzt sich das BMEL dafür ein, kurzfristig den Export von
Zuchtrindern in den Iran zu ermöglichen (
www.bmel.de/DE/Ministerium/
IntZusammenarbeit/BilateraleZusammenarbeit/_Texte/Dossier-Europa.html;
jsessionid=1952C622C26F8E636CBA1A095BE554C6.2_cid367?nn=2669
630¬First=true&docId=7770586)?
Die Fragen 29 und 30 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Um mögliche Transportbelastungen für die Tiere zu vermeiden, enthalten die
tierschutzrechtlichen Regelungen besondere Anforderungen an
Lebendtiertransporte. Der Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den nach
Landesrecht zuständigen Behörden. In der laufenden Legislaturperiode haben die
Bundesländer der nationalen Kontaktstelle am Bundesamt für Verbraucherschutz
und Lebensmittelsicherheit bzw. der Bundesregierung keine tierschutzbezogenen
Probleme im Zusammenhang mit Ausfuhren in den Iran mitgeteilt.
31. Für welche tierischen Agrargüter (Eier, Milch, Fleisch, Lebendtiere) werden
aktuell Veterinärvereinbarungen zwischen Deutschland und dem Iran
diskutiert?
Derzeit werden bilateral mit dem iranischen Veterinärdienst Veterinärzertifikate
für die Ausfuhr von Zuchtrindern und Rindersamen ausgehandelt.
32. Welche Transportrouten und -mittel werden für Zuchttiertransporte im
Allgemeinen bei Transporten in den Iran (und andere Drittländer) verwendet?
Welcher Anteil davon fällt auf Flugzeug, Straße und Schiff (nach Ländern/
Regionen aufschlüsseln)?
Laut Informationen der Wirtschaft werden folgende Transportrouten und -mittel
gewählt:
Geographisches Europa: 99,9 Prozent per LKW
Vorderasien (Kasachstan, Georgien, Armenien, Usbekistan etc.): 90 Prozent
LKW und
10 Prozent Flugzeug
Arabische Halbinsel: ausschließlich Flugzeug
Syrien, Libanon, Ägypten, Libyen, Algerien: Schiff
Tunesien, Marokko: LKW
Iran: Flugzeug/Schiff/LKW (nachdem Veterinärzertifikat ausgehandelt wurde)
Irak: Schiff
Afrika (Sudan): Schiff.
33. Welches sind nach Ansicht der Bundesregierung die Hauptgründe für
Lebendtierexporte in den Iran (nach Tierarten aufschlüsseln)?
Der Iran hat großes Interesse an Zuchtbullen und Zuchtfärsen zur Verbesserung
der Milch- und Mastleistung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 25 verwiesen.
34. Mit welchen Drittländern bestehen aktuell Abkommen, die den Export von
Zuchttieren erleichtern?
Für den Export von Zuchttieren ist grundsätzlich kein Abkommen notwendig. Der
Export von Zuchttieren ist möglich, wenn bilateral mit dem Veterinärdienst des
Drittlandes ein Veterinärzertifikat abgestimmt wurde bzw. die
Wirtschaftsverbände eine wirtschaftseigene Bescheinigung mit dem Kunden im Drittland
ausgehandelt haben.
Veterinärzertifikate zur Ausfuhr von Zuchtrindern sind mit Algerien, Ägypten,
Bosnien und Herzegowina, Irak, Jordanien, Kasachstan, Libanon, der Libysch-
Arabischen Dschamahirija, Marokko, der Russischen Föderation, Serbien,
Tunesien, Ukraine sowie den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgehandelt worden.
35. Welche Freihandelsabkommen werden derzeit von Deutschland und der
Europäischen Union diskutiert, die einen Handel mit Zucht- und anderen
Lebendtieren in Zukunft erleichtern sollen?
Der Handel von Zucht- und Lebendtieren wurde bereits im Rahmen bestehender
umfassender Freihandelsabkommen liberalisiert und soll auch in geplanten
Freihandelsabkommen unter der WTO-rechtlichen Maßgabe der weitgehenden
Liberalisierung des gesamten Handels liberalisiert werden. Allerdings unterliegen
Zucht- und Lebendtiere bereits jetzt schon im Rahmen der WTO keinen oder nur
sehr geringen Zöllen.
Eine Übersicht über bestehende und geplante Freihandelsabkommen bietet
die Webseite
www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Markt-Handel-Export/_Texte/
UebersichtStandDerVerhandlungen.html.
36. Wie lange ist die durchschnittliche Transportdauer bei Lebendtiertransporten
von Deutschland in den Iran?
Nach Auskunft der Wirtschaftsbeteiligten beträgt die durchschnittliche
Transportdauer mit dem Flugzeug etwa fünf Stunden und mit dem Schiff etwa acht
Tage, wobei der Verschiffung ein Transport mit dem LKW von 14 bis 15 Stunden
zum Hafen Koper (Slowenien) vorausgeht.
37. Ist der Bundesregierung das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH)
vom 23. April 2015 zum Geltungsbereich von EU-Tierschutzvorschriften
auf Teilstrecken von der EU-Außengrenze bis zum Zielort außerhalb der
Europäischen Union bekannt?
38. Wie wird sichergestellt, dass die Tiertransportverordnung 1/2005 im
Hinblick auf das Urteil des EuGH (siehe Frage 37) bei Transporten in Drittländer
eingehalten wird?
Die Fragen 37 und 38 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ist der Bundesregierung bekannt. Der
Vollzug der tierschutzrechtlichen Bestimmungen obliegt den nach Landesrecht
zuständigen Behörden. Deren Aufgaben und Pflichten bei der Überwachung von
langen Tierbeförderungen zwischen Mitgliedstaaten und von und nach
Drittländern ergeben sich zunächst aus Artikel 14 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005. Der
Organisator einer langen Beförderung muss der zuständigen Behörde am
Versandort spätestens zwei Werktage vor dem Versand den Abschnitt 1 des
Fahrtenbuchs gemäß Anhang II der vorgenannten Verordnung übermitteln. Anhand
dieser Transportplanung kontrolliert die Behörde, ob die involvierten
Transportunternehmer und Transportmittel bzw. Fahrer und Betreuer über gültige
Zulassungen bzw. Sachkundenachweise verfügen. Darüber hinaus wird kontrolliert, ob die
verpflichtenden Angaben der Orte, an denen die Tiere ruhen oder umgeladen
werden sollen, wirklichkeitsnah sind und auf eine Beförderung im Einklang mit den
Vorschriften der in Frage stehenden Verordnung schließen lassen. Diese Prüfung
umfasst u.a. die Zeitabstände für das Füttern und Tränken, die Beförderungsdauer
und Ruhezeiten, die eingereichten Notfallpläne sowie die erwarteten Wetter- und
Verkehrsbedingungen entlang der Transportroute. Sofern begründete Zweifel an
der Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bestehen, verpflichtet die
Behörde den Organisator zu Änderungen der Transportplanung.
Zusätzlich zur beschriebenen Überwachung der Transportplanung wird die
Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 bei Transporten in Drittländer auch
durch Kontrollen nach Artikel 15 dieser Verordnung sichergestellt. Sie finden im
Gebiet der Gemeinschaft entlang der Strecke vom Versand- zum Bestimmungsort
statt, also auch an Ausgangsorten vor Transportabschnitten außerhalb des Gebiets
der Europäischen Union. Ergeben diese Kontrollen Beanstandungen, z. B.
bezüglich der Transportfähigkeit der Tiere, des ihnen zur Verfügung stehenden
Raumangebots, ihrer Versorgung mit Futter oder Wasser, der Ausstattung der
Transportmittel oder der Ruhe- und Beförderungszeiten, trifft die zuständige Behörde
Maßnahmen gemäß der Artikel 23 und 26 der in Frage stehenden Verordnung.
Sie sehen unter anderem vor, dass Tiere an einer geeigneten Stelle entladen und
versorgt, an den Versandort zurückgesendet oder getötet werden und dass Fahrern
und Betreuern Befähigungsnachweise und Transportunternehmern deren
Zulassung entzogen werden können. Straßentransportmittel müssen im Falle langer
grenzüberschreitender Beförderungen mit Navigationssystemen ausgestattet sein,
die automatisch Ort und Uhrzeit sowie das Öffnen und Schließen der Ladeklappe
registrieren. Auch die Temperatur im Laderaum ist mittels Sensoren zu messen
und aufzuzeichnen, wobei das System den Fahrer alarmieren muss, wenn die
Werte außerhalb des zulässigen Bereichs liegen. Die zuständige Behörde kann
die genannten Aufzeichnungen einsehen und so auch nach Abschluss des
Transportes die Einhaltung von Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 1/2005
kontrollieren, was Transportabschnitte innerhalb von Drittstaaten einschließt.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]