[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung vom
18. Juli 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9245
18. Wahlperiode 20.07.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer,
Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9012 –
Zwischenbilanz des Qualitätspakts Lehre
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren ist die Zahl der Studierenden stark angestiegen. Inzwischen
sind fast 2,8 Millionen an den Hochschulen in Deutschland eingeschrieben.
Einige Länder haben darauf mit einer Steigerung der Grundfinanzierung ihrer
Hochschulen reagiert, die in vielen Fällen über die finanzielle Entlastung durch
die Übernahme der Kosten für das BAföG
(Bundesausbildungsförderungsgesetz) durch den Bund hinausgeht. Außerdem haben Bund und Länder auf den
Anstieg mit einem ganzen Bündel an befristeten Projekten und Pakten reagiert.
Befristete Finanzierungen führen im Personalbereich dazu,
Qualifizierungsstellen einzurichten. Dementsprechend hat sich das Betreuungsverhältnis
verschlechtert. Laut Statistischem Bundesamt kommt eine Professorin bzw. ein
Professor auf 66 Studierende. Im Jahr 2013 lag das Verhältnis bei 1:65, 2010
bei 1:60 (siehe Forschung & Lehre, Ausgabe 1/2016).
Einer der Pakte, mit denen Bund und Länder an den Hochschulen für bessere
Studienbedingungen und die Betreuung der Studierenden sorgen wollen, ist der
„Qualitätspakt Lehre“. In der ersten Förderphase (2010 bis 2016) wurden
186 Hochschulen aus allen 16 Ländern gefördert. Für die zweite Förderphase
bis Ende 2020 sind Fortsetzungsanträge von 156 Hochschulen ausgewählt
worden.
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, eine Zwischenbilanz zu ziehen: Die
Bundesregierung soll über die Wirkung des Programms Auskunft geben sowie
Einblicke gewähren, welche Perspektiven es aus Sicht der Bundesregierung für die
Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Verbesserung von Studienbedingungen und
die Betreuung gibt. Denn auch künftig werden viele Studienanfängerinnen und
Studienanfänger erwartet.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung hat ihr Engagement für Hochschulen und Studierende in
den letzten Jahren in beispielloser Weise gesteigert, insbesondere mit der
Exzellenzinitiative, dem Hochschulpakt 2020 bzw. dem Programm für bessere
Studienbedingungen und mehr Qualität in der Lehre (Qualitätspakt Lehre). Ziele des
Qualitätspakts Lehre sind gemäß Verwaltungsvereinbarung eine Verbesserung
der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung, die
Unterstützung von Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung
ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung sowie die
Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre.
Der Qualitätspakt Lehre leistet eine breit wirksame Unterstützung, die sehr vielen
Studierenden in ganz Deutschland zugutekommt: Aktuell werden 186
Hochschulen durch den Qualitätspakt Lehre gefördert.
156 Hochschulen haben mit ihrem Konzept für eine zweite Förderperiode
überzeugt. Damit werden weiterhin zwei Drittel aller staatlichen Hochschulen in
Deutschland durch den Qualitätspakt Lehre bis Ende 2020 gefördert – von der
großen, forschungsstarken Volluniversität bis zur kleinen, regional orientierten
Fachhochschule. Die positiven Begutachtungen sind auch ein Symbol für den
Wirkungskreis des Qualitätspakts. Denn jede einzelne geförderte Hochschule hat
im Rahmen ihres Fortsetzungsantrags aufgezeigt, welche Fortschritte ihre
Maßnahmen bislang erbracht haben.
Den bundesweiten Wirkungen des Programms gehen im Auftrag des
Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zudem eine unabhängige
Evaluation des Förderprogramms und 15 wissenschaftliche Begleitforschungsprojekte
nach. Auch wenn es für eindeutige Antworten über alle geförderten Hochschulen
hinweg noch zu früh ist, sind positive Entwicklungen doch nicht zu übersehen.
Zum Beispiel ist in besonders problematischen Fächern wie Elektrotechnik und
Maschinenbau die Studienabbruchquote innerhalb weniger Jahre um ein Drittel
gesunken. Natürlich sind diese erfreulichen Verbesserungen nicht alleine dem
Qualitätspakt Lehre zu verdanken. Sie zeigen aber sehr deutlich, dass die
Bundesregierung mit ihrer Förderung auf dem richtigen Weg ist, um die
Studienbedingungen nachhaltig zu verbessern. Klar zu erkennen ist auch eine
strukturbildende Wirkung in den Hochschulen. Gute Lehre wird nicht mehr dem
persönlichen Engagement einzelner Lehrender überlassen, sondern als strategische
Aufgabe der gesamten Hochschule verstanden und strukturell verankert. Maßnahmen
werden gezielt auf ihre Wirksamkeit hin überprüft, erforderlichenfalls wird
nachgesteuert. In der Gesamtschau lässt sich konstatieren, dass der Qualitätspakt
Lehre in den Hochschulen einen Kulturwandel ausgelöst hat und die Lehre
spürbar aufwertet. Das ist ein Erfolg, der auch über die Förderdauer hinaus
weiterwirken wird.
1. Was versteht die Bundesregierung unter Qualität in der Lehre, bzw. was sind
Kriterien für Qualität in der Lehre?
2. Nach welchen Kriterien soll der Erfolg des Qualitätspakts Lehre nach
Auffassung der Bundesregierung gemessen werden?
Die Fragen 1 und 2 werden im Zusammenhang beantwortet.
Forschung und Lehre sind gleichwertige Aufgaben der Hochschulen. Dies wird
im Qualitätspakt Lehre unterstrichen. Der Erfolg der Exzellenzuniversitäten im
Qualitätspakt Lehre ist ein Beispiel für die gelebte Einheit von exzellenter
Forschung und Lehre.
Zu den übergreifenden Merkmalen guter Lehre gehören Aktivitäten, die
den Einstieg ins Studium optimieren werden,
die Vielfalt der Studierenden durch flexible Studienangebote aufgreifen,
digitale Medien zur Verbesserung von Studium und Lehre nutzen,
das Lehrpersonal besser als bisher qualifizieren und
innovative Konzepte für mehr Praxisorientierung, mehr Forschungsbezug und
mehr Kompetenzorientierung des Studiums.
Durch die Zuwendung im Qualitätspakt Lehre erhalten die Hochschulen die
Möglichkeit, spezifische Maßnahmen zur Verbesserung der Lehrsituation zu
ergreifen, die an ihre jeweiligen Bedarfe und Schwerpunkte angepasst sind.
Erfolgreiche externe Evaluierungen sowie eine positive Zwischenbegutachtung der
Projekte für eine zweite Förderphase zeigen vielfältige Verbesserungen in den
jeweils identifizierten Bereichen.
Beantragte Maßnahmen wurden danach bewertet, ob sie mit Blick auf die
spezifische Ausgangslage und den begründeten Bedarf der einzelnen Hochschule zur
Erreichung der Programmziele geeignet sind. Wichtige Kriterien sind: der
Qualitative Mehrwert im Vergleich zur dargelegten Ausgangslage, die Konsistenz
sowie Einbettung in Profil und Leitbild der Hochschule, Überlegungen zur
bedarfsgerechten Nachhaltigkeit der Maßnahmen, Überlegungen der Hochschulen zur
Prozessbegleitung und Zielerreichung, externe Vernetzung des Verbundes und
die Leistungsfähigkeit der Verbundpartner im jeweiligen Gebiet sowie – im Falle
einer gemeinsamen Antragstellung mehrerer Einrichtungen – die Synergie und
der strukturelle Mehrwert der Kooperation.
3. Anhand welcher Kriterien macht die Bundesregierung fest, dass der
Qualitätspakt Lehre die horizontale Differenzierung nach hochschulischen
Leistungsbereichen unterstützt hat?
Wie hat sich die Leistung verbessert (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Pläne der Bundesregierung zur
Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative“ auf Bundestagsdrucksache 18/7917)?
Im Rahmen des Qualitätspakts Lehre werden vielfältige Maßnahmen zur
Entwicklung und Erprobung von neuen Lehr-Lernformen, problemzentrierten
Ansätzen und Lehrinnovationen gefördert.
Die Förderung trägt damit nicht nur zur (didaktischen) Weiterentwicklung der
Hochschullehre bei, sondern fördert auch die Profilbildung der Hochschulen im
Bereich der Lehre. Denn mithilfe des Qualitätspakts Lehre können die
Hochschulen individuell (neue) Schwerpunkte in der Hochschullehre setzen und damit ihre
Position in der deutschen Wissenschaftslandschaft definieren. In verschiedenen
Hochschulen wurden im Rahmen der bisherigen Laufzeit sich positiv bewährende
Konzepte bereits über Verankerungen in Curricula oder Prüfungsordnungen
nachhaltig aufgenommen.
Mit dem Qualitätspakt Lehre wird der Leistungsbereich der Hochschullehre
unterstützt und es den Hochschulen ermöglicht, entsprechende Schwerpunkte zu
profilieren. Insofern ist der Qualitätspakt Lehre komplementär zu anderen
Programmen wie der Exzellenzinitiative, dem Wettbewerb „Aufstieg durch Bildung:
offene Hochschulen“ oder der neuen Förderinitiative Innovative Hochschule, mit
denen weitere Leistungsbereiche adressiert und somit insgesamt eine horizontale
Differenzierung im Hochschulbereich unterstützt wird.
4. Haben Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Förderung
durch den Qualitätspakt Lehre bei Stellenausschreibungen oder in der
Ansprache von Studieninteressierten aktiv genutzt?
Wenn ja, wie und wie oft?
Wenn nein, warum nicht?
Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, warum wurde diese
Tatsache vom Mittelgeber, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung,
BMBF, nicht beobachtet?
Mit dem Zuwendungsbescheid sind die geförderten Hochschulen dazu
verpflichtet, bei Veröffentlichungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf die
Förderung des BMBF hinzuweisen. Die ausdrückliche Benennung des
„Qualitätspakts Lehre“ ist nicht verpflichtend, dennoch wird häufig auf den „Qualitätspakt
Lehre“ als übergeordnete Marke verwiesen.
Die sonstige Gestaltung der Stellenausschreibung liegt in der Verantwortung der
einzelnen Hochschulen.
5. Welche Ergebnisse hat die Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre bisher
gebracht:
a) bezogen auf die Qualität in der Lehre,
b) bezogen auf die Ziele des Programms,
Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre,
Betreuung und Beratung,
Unterstützung der Hochschulen bei der Qualifizierung bzw.
Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung
und Beratung,
Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen
Hochschullehre?
Die Fragen 5a und 5b werden im Zusammenhang beantwortet.
In der Förderlinie „Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre“ geht es
vornehmlich darum, die in der Lehre selbst sowie in den dazugehörigen
Unterstützungsstrukturen durch den Qualitätspakt Lehre geförderten Interventions- und
Implementationsprojekte als Datengrundlage für Bildungs- bzw.
Organisationsforschung heranzuziehen. Ergebnisse werden nach Abschluss der Projekte im Jahr
2018 vorliegen. Analysen und Untersuchungen zu den „Zielen des Programms“
Qualitätspakt Lehre sind demgegenüber nicht Gegenstand der Begleitforschung,
sondern Gegenstand der flankierenden Programm-Evaluation des Qualitätspakts
Lehre (gemäß § 8 der Verwaltungsvereinbarung).
Stellen, die im Rahmen des Qualitätspakts Lehre gefördert werden, führen
grundsätzlich zu einer besseren Betreuungsrelation, da sie nicht kapazitätsrelevant sind.
Hiermit werden insbesondere solche Fächer entlastet, in denen eine
Zulassungsbeschränkung besteht.
6. Wie viele Stellen (sowohl in Personen als auch in Vollzeitäquivalenten,
VZÄ) werden im Rahmen des Qualitätspakts Lehre durch das BMBF
finanziert und entsprechend durch das DLR als Projektträger (Deutsches Zentrum
für Luft- und Raumfahrt e. V.) verwaltet (bitte bundesweit sowie nach den
einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
7. Wie verteilen sich die Stellen auf die einzelnen Personalkategorien
„Professoren“, „Juniorprofessoren“, „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“,
„Wissenschaftliche Mitarbeiter“, „Lehrbeauftragte“, „Studentische und
wissenschaftliche Hilfskräfte“ (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach
den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
8. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden im Rahmen des
Qualitätspakts Lehre beschäftigt (bitte nach Personalkategorien, nach Frauen/Männern
sowie nach den einzelnen Bundesländern und bundesweit aufschlüsseln)?
Die Fragen 6 bis 8 werden im Zusammenhang beantwortet. Zusätzlich wird auf
Anlage 1 verwiesen.
In die Gesamtaufzählung wurden Stellen für Professorinnen und Professoren,
wissenschaftliches Personal sowie nicht-wissenschaftliches Personal einbezogen.
Diese Zahlen beziehen sich auf den Stand der Bewilligung 2012. Spätere
Änderungen in den Projekten können nicht berücksichtigt werden, da diese nicht in
allen Fällen von den Hochschulen verpflichtend mitzuteilen sind.
„Professoren“ werden als eine Gesamtkategorie dargestellt, da die Hochschulen
die Art der Professur bei Beantragung der Mittel nicht angeben müssen: Die
jeweilige Stellenbesetzung obliegt den Hochschulen.
Lehrkräfte für besondere Aufgaben wurden unter der Kategorie
„wissenschaftliche Mitarbeiter“ subsummiert. Da sich die Vergütung nicht unterscheidet, können
diese beiden Kategorien nicht unterschieden werden.
Studentische Hilfskräfte und Wissenschaftliche Hilfskräfte können nicht
mitgezählt werden, da hier keine Stellen, sondern Stundenkontingente finanziert
werden.
Der Bund stellt die Mittel für das Personal bereit; die jeweilige Stellenbesetzung
obliegt allein den Hochschulen, die auch die Vertragspartner sind. Eine
Aufschlüsselung nach Frauen und Männern ist daher nicht möglich.
9. Wie ist das quantitative Verhältnis zwischen Vollzeit- und
Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen (bitte bundesweit sowie nach den einzelnen
Bundesländern aufschlüsseln)?
10. Wie hoch ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (Anteil am VZÄ) (bitte
in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern
aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 und 10 werden im Zusammenhang beantwortet.
Der Bund stellt die Mittel für das Personal bereit; die jeweilige Stellenbesetzung
hingegen obliegt den Hochschulen, die auch die Vertragspartner sind. Die
Ausgestaltung der arbeitszeitlichen Regelungen obliegt allein den Hochschulen.
11. Wie viele der Stellen des Qualitätspakts Lehre sind ausdrücklich mit
Lehraufgaben verbunden (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den
einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Alle Stellen im Rahmen des Qualitätspakts Lehre sind ausdrücklich unmittelbar
oder mittelbar mit Lehraufgaben verbunden. Die Stellen der Professorinnen und
Professoren sowie der überwiegenden Anzahl an wissenschaftlichen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sind unmittelbar mit Lehraufgaben verbunden. Der
überwiegende Teil der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern
übernimmt z. B. koordinative Aufgaben im Kontext der Lehre, ist im Bereich der
Qualitätssicherung guter Lehre tätig oder beschäftigt sich mit der Entwicklung
innovativer Lehr-Lern-Formate und ist somit mittelbar mit Lehraufgaben betraut.
12. Wie viele befristete Professuren wurden im Rahmen des Qualitätspakts Lehre
eingerichtet (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den
einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Förderung durch den Qualitätspakt Lehre beschränkt sich auf den Zeitraum
der Förderdauer, die Frage der Befristung liegt in der Verantwortung der
Hochschule, die die Stellenbesetzung vornimmt und Vertragspartner des Personals ist.
13. Wie organisieren die Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung die
Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung des Personals im Rahmen des
Qualitätspakts Lehre
in eigenen Weiterbildungszentren,
��� durch externe Partner?
Wie hoch sind die Kurskosten bei Inanspruchnahme externer Partner?
Durch den Qualitätspakt Lehre geförderte Weiterqualifizierungsangebote werden
durch die Hochschulen selbst organisiert und in sehr unterschiedlichen Formaten
umgesetzt, z. B.: intern kollegial, intern unter Einbezug externer Referentinnen
und Referenten, bei externen Anbietern oder im Rahmen von Zertifikatskursen.
Die inneruniversitäre Anbindung variiert zwischen den Hochschulen, wobei der
Größe der Hochschule eine wesentliche Rolle zukommt. So werden
Weiterbildungsangebote sowohl durch Abteilungen zur Personalfortbildung als auch durch
gesonderte Einheiten – dies insbesondere im Bereich der Hochschuldidaktik –
verantwortet. Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass zentrale
Angebotsstrukturen die Regel darstellen.
Ungeachtet der Organisation der Weiterqualifizierung greifen die Einrichtungen
zu einem hohen Maß auf externe Referentinnen und Referenten zurück. Die
Kurskosten sind abhängig vom jeweiligen Angebot. Bei Honorarvergütungen obliegt
die Ausgestaltung der Vertragsmodalitäten der einzelnen Hochschule und ist
unter Beachtung der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen zwischen
Auftraggeber und Auftragnehmer zu verhandeln. Die Erstattung im Rahmen des
Qualitätspakts Lehre muss den Richtlinien des BMBF für Zuwendungsanträge auf
Ausgabenbasis entsprechen. Die Obergrenzen der Kosten dürfen einen
Stundensatz von 85 Euro nicht überschreiten.
14. Welche Vertretungsregelungen für das sich weiterqualifizierende Personal
gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
15. Ist die Teilnahme an der Qualifizierung nach Kenntnis der Bundesregierung
verpflichtend und wird die Teilnahme auf das Lehrdeputat angerechnet?
Die Fragen 14 und 15 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die bisherigen Ergebnisse aus der flankierenden Programm-Evaluation (gemäß
§ 8 der Verwaltungsvereinbarung) deuten darauf hin, dass die Verpflichtung zur
Teilnahme an Qualifizierungsangeboten je nach Hochschule unterschiedlich
geregelt ist. In der Mehrzahl sind Angebote sowohl im Hinblick auf die
hochschuldidaktische Weiterqualifizierung als auch im Rahmen der Fortbildung von
Mitarbeitenden im Bereich lehrunterstützender Prozesse nicht verpflichtend.
Allerdings lässt sich eine Entwicklung hin zu einem höheren Verpflichtungsgrad im
Kontext der hochschuldidaktischen Weiterqualifizierung für spezifische Gruppen
und hier insbesondere für Neuberufene beobachten.
Format, Umfang und Nutzung von „Vertretungsregelungen“ für sich
weiterqualifizierendes Personal sowie Regelungen zur Teilnahme und einer etwaigen
Anrechnung auf das Lehrdeputat sind Gegenstand hochschulinterner Absprachen,
die dem Förderer nicht im Detail bekannt sind.
16. Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Erkenntnisse aus den
Qualifizierungen bzw. Weiterqualifizierungen in die Breite transferiert und
nachhaltig gesichert?
Gibt es Vernetzungsangebote in oder zwischen den Hochschulen?
Aspekte des Transfers und der Nachhaltigkeit werden auf vielfältige Weise in den
einzelnen Projekten des Qualitätspakts Lehre adressiert. Ein großer Teil dieser
Projekte steht mit anderen geförderten Projekten in Kontakt. Auch haben sich seit
Beginn des Förderprogramms neue Netzwerke bzw. Communities gebildet, die
sich sowohl innerhalb der Hochschulen als auch hochschulübergreifend an der
Qualitätsverbesserung von Studium und Lehre beteiligen. Dies ermöglicht den
Hochschulen insbesondere einen inhaltlichen Austausch zu vergleichbaren
Herausforderungen in der Umsetzung der Maßnahmen.
Neben den von den Hochschulen oder Dritten selbst organisierten
Vernetzungsmöglichkeiten sind die programmbegleitenden Veranstaltungen des BMBF
(Programmkonferenzen, Fachkonferenzen, Workshop-Reihen) ein wichtiger Aspekt
für die Vernetzung: Sie befördern den Austausch zwischen den Projekten und
erfahren seitens der Projekte hohen Zuspruch – insbesondere hinsichtlich der
Möglichkeiten eines fachlichen Austauschs werden sie geschätzt.
Daneben betreibt das BMBF ein Internetportal mit einer Datenbank (www.
qualitaetspakt-lehre.de), über die sich Hochschulen themenbezogen über andere
im Qualitätspakt Lehre geförderte Projekte informieren können.
17. Welche Evaluationsinstrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung einer
qualitativ hochwertigen Hochschullehre haben die Hochschulen nach
Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre entwickelt
und eingeführt?
18. Inwiefern fließen die Rückmeldungen von Studierenden nach Kenntnis der
Bundesregierung in die Evaluation ein?
Die Fragen 17 und 18 werden im Zusammenhang beantwortet.
Eine Vielzahl der eingesetzten Projekte an den Hochschulen beinhaltet die
(Weiter-)Entwicklung von Qualitätsmanagement- und Qualitätssicherungssystemen in
der Lehre. Dazu werden verschiedene Instrumente zur Sicherung und
Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre eingesetzt. Konkret zu
benennen sind unter anderem der Aufbau von Berichtssystemen, die Erstellung
von Handbüchern zur Thematik, die Etablierung von Qualitätskreisläufen, die
Weiterentwicklung oder auch Vereinheitlichung vorhandener
Qualitätsmanagementsysteme und -strukturen, das Monitoring der Lehre z. B. durch die
Sammlung von Daten und Kennzahlen sowie Befragungen von Studierenden.
Organisiert sind diese Tätigkeiten in unterschiedlichen Einrichtungen (Zentren,
Netzwerke, Fachzirkel). Rückmeldungen seitens Studierender werden an den
geförderten Hochschulen zumeist über Lehrveranstaltungs- sowie
Studiengangevaluationen berücksichtigt.
19. Inwiefern haben Hochschulen im Rahmen des Qualitätspakts Lehrstühle für
Didaktik auf- bzw. ausgebaut (bitte nach Hochschulart und Fächern
differenziert auflisten)?
Der Aufbau von Lehrstühlen ist nicht unmittelbar Gegenstand der Förderung des
Qualitätspakts Lehre. Im Qualitätspakt Lehre werden vorgezogene oder
zusätzliche Berufungen von Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern zur
Verbesserung der Personalausstattung gefördert. Einige der geförderten Professuren sind
mit der Umsetzung innovativer didaktischer Formate befasst.
Einige Beispiele hierzu sind:
Hochschule Magdeburg-Stendal: Professur für die Leitung des Zentrums für
Hochschuldidaktik und angewandte Hochschulforschung; Professur für Lehr-
und Lernforschung.
Hochschule Ostwestfalen-Lippe: Professur für Didaktik.
Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg: Professur für
Hochschulforschung und Professionalisierung der akademischen Lehre an der
Humanwissenschaftlichen Fakultät.
Universität Erfurt: Professur für Geschichtsdidaktik.
Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main: Vorgezogene
Besetzung der Professur für Fachdidaktik in den Lehramtsstudiengängen
Geographie.
Universität Vechta: Professur für Hochschuldidaktik mit dem Schwerpunkt
„überfachliche Kompetenzen/Kompetenzentwicklung“.
Technische Hochschule Mittelhessen: Zwei Professuren für Fachdidaktik der
Hochschullehre in Angewandten Wissenschaften mit Schwerpunkten in den
MINT-Fächern und den Wirtschaftswissenschaften.
Justus-Liebig-Universität Gießen: Professur für Hochschuldidaktik und
Evaluation.
20. Inwiefern berücksichtigen die Hochschulen die Erkenntnisse aus den
Projekten im Rahmen des Qualitätspakts Lehre nach Kenntnis der Bundesregierung
in Stellenausschreibungen bzw. beabsichtigen dieses?
Die Ausgestaltung der Stellenausschreibungen liegt in der Verantwortung der
einzelnen Hochschulen, die darüber den Zuwendungsgeber nicht informieren
müssen.
21. Welche Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Lehrpreise
im Rahmen des Qualitätspakts Lehre eingeführt?
An vielen der geförderten Hochschulen werden Lehrpreise für herausragende
Leistungen in der Lehre vergeben. Beiträge des Qualitätspakts Lehre zeigen sich
insbesondere in der Weiterentwicklung und Wahrnehmung von Lehrpreisen. So
wurden beispielsweise im Rahmen von einzelnen Projekten in verschiedenen
Hochschulen Kriterien und Vergabeprozesse von Lehrpreisen überarbeitet. Des
Weiteren zeigt sich vielerorts eine Zunahme von Bewerbungen und Interessierten
an Lehrpreisen. Lehrpreise als Auszeichnung für bereits erfolgten
herausragenden Verdienst für die Qualität von Lehre werden z. B. vergeben von der
Technischen Universität Braunschweig und der Hochschule Magdeburg-Stendal.
Lehrpreise werden auch als Auszeichnung für vielversprechendes Vorhaben
(prospektiv) vergeben. Zu den Hochschulen, die interne Wettbewerbe
durchführen, gehören beispielsweise die Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, die
Technische Universität München, die HafenCity Universität Hamburg, die Universität
Rostock, die Fachhochschule Münster, die Universität Leipzig, die Universität
Bremen, die Justus-Liebig-Universität Gießen, die Johannes Gutenberg-
Universität Mainz oder die Christian-Albrechts-Universität Kiel.
22. Was sind aus Sicht der Bundesregierung die nächsten Schritte und Projekte,
um die Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Verbesserung von
Studienbedingungen und Betreuung zu verbessern?
23. Hält die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der bisherigen
Erfahrungen mit dem Qualitätspakt Lehre eine Fortsetzung des Programms für
grundsätzlich sinnvoll?
Wo sieht sie Bedarf nachzusteuern?
Die Fragen 22 und 23 werden im Zusammenhang beantwortet.
Die Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern über den
Qualitätspakt Lehre ist bis zum 31. Dezember 2020 geschlossen worden. Die dort
verankerte Überprüfung der Projekte auf Grundlage von Zwischenbegutachtungen hat
im November 2015 stattgefunden. Auf dieser Basis wird die Förderung der
zweiten Förderung bis 2020 gestaltet. Gemäß § 8 der Verwaltungsvereinbarung wird
das Programm zudem durch eine programmbegleitende unabhängige Evaluation
bewertet. Daher stellt sich die Frage einer Ausgestaltung etwaiger künftiger
Programme aktuell nicht.
24. Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung
für den Qualitätspakt Lehre durch die Neufassung des Artikels 91b des
Grundgesetzes?
Die Gemeinsame Wissenschaftskonferenz hat in ihrer Sitzung vom 22. April
2016 die Staatssekretärsarbeitsgruppe gebeten, die in der Begründung der
Bundesregierung zum Gesetz zur Änderung des Artikels 91b des Grundgesetzes (GG)
skizzierten Möglichkeiten zur Anwendung des neuen Artikels 91b GG im
Hochschulbereich zu prüfen und der Konferenz das Prüfergebnis zu ihrer
Frühjahrssitzung 2017 zu berichten. Diese Prüfung bleibt abzuwarten.
25. Inwiefern erachtet es die Bundesregierung für sinnvoll, den Hochschulpakt
in Zukunft enger mit dem Qualitätspakt Lehre zu verbinden?
26. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das
Betreuungsverhältnis von Professorinnen und Professoren zu Studierenden nachhaltig zu
verbessern?
Die Fragen 25 und 26 werden im Zusammenhang beantwortet.
Sowohl der Hochschulpakt 2020, mit dem die Aufnahme zusätzlicher
Studienanfängerinnen und Studienanfänger durch zusätzliches Lehrpersonal unterstützt
wird, als auch der Qualitätspakt Lehre sind mit einer Laufzeit bis 2020 vereinbart.
Die Frage einer Ausgestaltung etwaiger künftiger Programme stellt sich derzeit
nicht.
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ISSN 0722-8333]