Zwischenbilanz des Qualitätspakts Lehre
der Abgeordneten Kai Gehring, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Elisabeth Scharfenberg, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In den letzten Jahren ist die Zahl der Studierenden stark angestiegen. Inzwischen sind fast 2,8 Millionen an den Hochschulen in Deutschland eingeschrieben. Einige Länder haben darauf mit einer Steigerung der Grundfinanzierung ihrer Hochschulen reagiert, die in vielen Fällen über die finanzielle Entlastung durch die Übernahme der Kosten für das BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) durch den Bund hinausgeht. Außerdem haben Bund und Länder auf den Anstieg mit einem ganzen Bündel an befristeten Projekten und Pakten reagiert. Befristete Finanzierungen führen im Personalbereich dazu, Qualifizierungsstellen einzurichten. Dementsprechend hat sich das Betreuungsverhältnis verschlechtert. Laut Statistischem Bundesamt kommt eine Professorin bzw. ein Professor auf 66 Studierende. Im Jahr 2013 lag das Verhältnis bei 1:65, 2010 bei 1:60 (siehe Forschung & Lehre, Ausgabe 1/2016).
Einer der Pakte, mit denen Bund und Länder an den Hochschulen für bessere Studienbedingungen und die Betreuung der Studierenden sorgen wollen, ist der „Qualitätspakt Lehre“. In der ersten Förderphase (2010 bis 2016) wurden 186 Hochschulen aus allen 16 Ländern gefördert. Für die zweite Förderphase bis Ende 2020 sind Fortsetzungsanträge von 156 Hochschulen ausgewählt worden.
Ziel dieser Kleinen Anfrage ist es, eine Zwischenbilanz zu ziehen: Die Bundesregierung soll über die Wirkung des Programms Auskunft geben sowie Einblicke gewähren, welche Perspektiven es aus Sicht der Bundesregierung für die Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Verbesserung von Studienbedingungen und die Betreuung gibt. Denn auch künftig werden viele Studienanfängerinnen und Studienanfänger erwartet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Was versteht die Bundesregierung unter Qualität in der Lehre, bzw. was sind Kriterien für Qualität in der Lehre?
Nach welchen Kriterien soll der Erfolg des Qualitätspakts Lehre nach Auffassung der Bundesregierung gemessen werden?
Anhand welcher Kriterien macht die Bundesregierung fest, dass der Qualitätspakt Lehre die horizontale Differenzierung nach hochschulischen Leistungsbereichen unterstützt hat? Wie hat sich die Leistung verbessert (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, „Pläne der Bundesregierung zur Weiterentwicklung der Exzellenzinitiative“ auf Bundestagsdrucksache 18/7917)?
Haben Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung ihre Förderung durch den Qualitätspakt Lehre bei Stellenausschreibungen oder in der Ansprache von Studieninteressierten aktiv genutzt? Wenn ja, wie und wie oft? Wenn nein, warum nicht? Wenn die Bundesregierung keine Kenntnisse hat, warum wurde diese Tatsache vom Mittelgeber, dem Bundesministerium für Bildung und Forschung, BMBF, nicht beobachtet?
Welche Ergebnisse hat die Begleitforschung zum Qualitätspakt Lehre bisher gebracht:
a) bezogen auf die Qualität in der Lehre,
b) bezogen auf die Ziele des Programms,
Verbesserung der Personalausstattung von Hochschulen für Lehre, Betreuung und Beratung,
Unterstützung der Hochschulen bei der Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung ihres Personals für die Aufgaben in Lehre, Betreuung und Beratung,
Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre?
Wie viele Stellen (sowohl in Personen als auch in Vollzeitäquivalenten, VZÄ) werden im Rahmen des Qualitätspakts Lehre durch das BMBF finanziert und entsprechend durch das DLR als Projektträger (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.) verwaltet (bitte bundesweit sowie nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie verteilen sich die Stellen auf die einzelnen Personalkategorien „Professoren“, „Juniorprofessoren“, „Lehrkräfte für besondere Aufgaben“, „Wissenschaftliche Mitarbeiter“, „Lehrbeauftragte“, „Studentische und wissenschaftliche Hilfskräfte“ (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden im Rahmen des Qualitätspakts Lehre beschäftigt (bitte nach Personalkategorien, nach Frauen/Männern sowie nach den einzelnen Bundesländern und bundesweit aufschlüsseln)?
Wie ist das quantitative Verhältnis zwischen Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigungsverhältnissen (bitte bundesweit sowie nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie hoch ist die durchschnittliche Wochenarbeitszeit (Anteil am VZÄ) (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele der Stellen des Qualitätspakts Lehre sind ausdrücklich mit Lehraufgaben verbunden (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie viele befristete Professuren wurden im Rahmen des Qualitätspakts Lehre eingerichtet (bitte in Frauen/Männer sowie bundesweit und nach den einzelnen Bundesländern aufschlüsseln)?
Wie organisieren die Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualifizierung bzw. Weiterqualifizierung des Personals im Rahmen des Qualitätspakts Lehre
in eigenen Weiterbildungszentren,
durch externe Partner? Wie hoch sind die Kurskosten bei Inanspruchnahme externer Partner?
Welche Vertretungsregelungen für das sich weiterqualifizierende Personal gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung?
Ist die Teilnahme an der Qualifizierung nach Kenntnis der Bundesregierung verpflichtend und wird die Teilnahme auf das Lehrdeputat angerechnet?
Wie werden nach Kenntnis der Bundesregierung die Erkenntnisse aus den Qualifizierungen bzw. Weiterqualifizierungen in die Breite transferiert und nachhaltig gesichert? Gibt es Vernetzungsangebote in oder zwischen den Hochschulen?
Welche Evaluationsinstrumente zur Sicherung und Weiterentwicklung einer qualitativ hochwertigen Hochschullehre haben die Hochschulen nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen des Qualitätspakts Lehre entwickelt und eingeführt?
Inwiefern fließen die Rückmeldungen von Studierenden nach Kenntnis der Bundesregierung in die Evaluation ein?
Inwiefern haben Hochschulen im Rahmen des Qualitätspakts Lehrstühle für Didaktik auf- bzw. ausgebaut (bitte nach Hochschulart und Fächern differenziert auflisten)?
Inwiefern berücksichtigen die Hochschulen die Erkenntnisse aus den Projekten im Rahmen des Qualitätspakts Lehre nach Kenntnis der Bundesregierung in Stellenausschreibungen bzw. beabsichtigen dieses?
Welche Hochschulen haben nach Kenntnis der Bundesregierung Lehrpreise im Rahmen des Qualitätspakts Lehre eingeführt?
Was sind aus Sicht der Bundesregierung die nächsten Schritte und Projekte, um die Bund-Länder-Zusammenarbeit zur Verbesserung von Studienbedingungen und Betreuung zu verbessern?
Hält die Bundesregierung auch vor dem Hintergrund der bisherigen Erfahrungen mit dem Qualitätspakt Lehre eine Fortsetzung des Programms für grundsätzlich sinnvoll? Wo sieht sie Bedarf nachzusteuern?
Welche neuen Möglichkeiten ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung für den Qualitätspakt Lehre durch die Neufassung des Artikels 91b des Grundgesetzes?
Inwiefern erachtet es die Bundesregierung für sinnvoll, den Hochschulpakt in Zukunft enger mit dem Qualitätspakt Lehre zu verbinden?
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das Betreuungsverhältnis von Professorinnen und Professoren zu Studierenden nachhaltig zu verbessern?