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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Integriertes Flüchtlingsmanagement beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Einrichtung von Ankunftszentren für Geflüchtete in den Bundesländern als zentrales Element des integrierten Flüchtlingsmanagements: Rechtsgrundlage, Projektverantwortung, Unterbringungskapazitäten, Personalausstattung, Bearbeitung der Asylverfahren in Clustern, durchschnittliche Fallbearbeitungszeit, Anzahl durchgeführter Verfahren, Durchführung der Prüfung besonderer Schutzbedürftigkeit, unabhängige Beratungsangebote zum Asylverfahren, Qualitätssicherung<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

25.07.2016

Antwortdauer

19 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/912006.07.2016

Integriertes Flüchtlingsmanagement beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

der Abgeordneten Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Renate Künast, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Dr. Konstantin von Notz, Corinna Rüffer, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bei der Bearbeitung von Asylanträgen hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine zentrale Rolle inne. Nur wenn das BAMF funktioniert, können Flüchtlingsaufnahme, die Durchführung der Asylverfahren und die Integration gelingen.

Als Reaktion auf die gestiegenen Flüchtlingszahlen hat das BAMF unter Leitung von Frank-Jürgen Weise das sogenannte Integrierte Flüchtlingsmanagement entwickelt (ausführlich: www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/ Broschueren/leitfade-aufbau-ankunftszentrum.pdf?__blob=publicationFile). Die grundlegende Idee ist, dass durch eine Optimierung von Verfahrensabläufen die Handlungsfähigkeit des BAMF im Asylverfahren wiederhergestellt wird.

Zentrales Element des Integrierten Flüchtlingsmanagements ist die Einrichtung von Ankunftszentren in allen Bundesländern und die dortige Bearbeitung der Asylverfahren in Clustern.

Für den Verlauf des Asylverfahrens ist aber neben der bloßen Organisation insbesondere die Qualität der Anhörungen und der Entscheidungen zentral. Bislang gibt es keine ausführlichen Informationen, wie die Qualitätssicherung des BAMF – insbesondere auch in den Schnellverfahren in den Ankunftszentren – durchgeführt bzw. gewährleistet wird.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Auf welcher Rechtsgrundlage werden die Ankunftszentren betrieben, welche Behörde bzw. welches Bundesministerium ist für den Betrieb und die Durchführung der Verfahren letztendlich verantwortlich?

Ist es richtig, dass das BAMF die letztliche Projektverantwortlichkeit hat, wie in einem Leitfaden des BAMF ausgeführt wird (vgl. Leitfaden zum Aufbau eines Ankunftszentrums, www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/ Publikationen/Broschueren/leitfade-aufbau-ankunftszentrum.pdf?__blob= publicationFile, S. 8), und wenn ja, welche Konsequenzen hat dies für den Betrieb und die Zusammenarbeit mit den Bundesländern?

2

a) Welche Kapazitäten bieten die Ankunftszentren (bitte in die einzelnen Ankunftszentren und jeweils die Unterbringungskapazitäten aufschlüsseln und die prognostizierte durchschnittliche Fallbearbeitungszeit zuordnen)?

Wie viele Anhörer/Entscheider und wie viele Dolmetscher stehen je Ankunftszentrum zum Stichtag 1. Juli 2016 zur Verfügung?

2

b) Auf welcher Prognose beruht die Schaffung der genannten Kapazitäten (bitte ausführen)?

2

c) Beabsichtigt die Bundesregierung in Kooperation mit den Bundesländern, weitere Ankunftszentren einzurichten, und wenn ja, bis wann?

3

Wie viele Entscheidungen wurden in den Ankunftszentren im Jahr 2016 getroffen (bitte nach Ankunftszentren, nach Monaten, den 20 Hauptherkunftsländern und der Art der Entscheidung aufschlüsseln)?

4

Welche Cluster werden in den einzelnen Ankunftszentren bearbeitet (bitte Zuständigkeit für Cluster nach Ankunftszentren aufschlüsseln)?

Gibt es eine Spezialisierung auf die Anhörung bestimmter Herkunftsländer (insbesondere Cluster C) in den Ankunftszentren (bitte Ankunftszentren mit etwaiger Herkunftslandzuständigkeit aufschlüsseln)?

5

a) Wie wird in den Ankunftszentren die in der EU-Aufnahmerichtlinie (2013/33/EU) festgelegte besondere Schutzbedürftigkeit geprüft?

Wie viele Stellen stehen zur Prüfung der besonderen Schutzbedürftigkeit an den einzelnen Ankunftszentren zur Verfügung (bitte nach jeweiligem Ankunftszentrum aufschlüsseln)?

5

b) Welche Institutionen bzw. Verbände bzw. sonstige externe Dienstleister sind hierfür zuständig (bitte nach den einzelnen Ankunftszentren aufschlüsseln)?

5

c) Wie ist das Personal auf diese Arbeit vorbereitet worden, und wie und durch wen wird es fortlaufend geschult?

5

d) Welche Materialien und Maßnahmen (bspw. Interview) werden zur Erkennung einer besonderen Schutzbedürftigkeit eingesetzt?

6

Wie viele Mitarbeitende des BAMF wurden aus den bisherigen Außenstellen in die Ankunftszentren versetzt, und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden neu angestellt (bitte nach jeweiligen Ankunftszentrum aufschlüsseln)?

7

Welche Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind in den Ankunftszentren bei der Durchführung der Asylverfahren vorgesehen?

8

a) Gibt es – und wenn ja, durch wen – eine unabhängige Verfahrensberatung in den Ankunftszentren, und wie viele Vollzeitäquivalente stehen je Ankunftszentrum zur Verfügung (bitte nach den einzelnen Ankunftszentren aufschlüsseln)?

8

b) Gibt es – und wenn ja, durch wen – eine Sozialberatung in den Ankunftszentren, und wie viele Vollzeitäquivalente stehen je Ankunftszentrum zur Verfügung (bitte nach den einzelnen Ankunftszentren aufschlüsseln)?

8

c) Gibt es – und wenn ja, durch wen – eine Rückkehrberatung in den Ankunftszentren, und wie viele Vollzeitäquivalente stehen je Ankunftszentrum zur Verfügung (bitte nach den einzelnen Ankunftszentren aufschlüsseln)?

9

Wie kann angesichts der engen Zeitvorgaben der Zugang zu einer unabhängigen Rechtsberatung vor der Antragstellung bzw. vor der Anhörung garantiert werden?

Berlin, den 6. Juli 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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