[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 1. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9322
18. Wahlperiode 03.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Christian Kühn (Tübingen),
Harald Ebner, Oliver Krischer, weiterer Abgeordneter und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9156 –
Holzbau und andere nachwachsende Rohstoffe im Baubereich
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Bisher ist nachhaltiges Bauen im Wesentlichen mit Energiesparen in der
Nutzungsphase in Verbindung gebracht worden. Diese Einschätzung greift nach
Auffassung der Fragesteller zu kurz, ist sogar irreführend. Für die Erstellung
eines Gebäudes wird das 20 bis 25-fache der Energie benötigt, die dieses
Gebäude später pro Jahr benötigt. Angesichts dieser Relation stellt sich die Frage,
wie zielführend es ist, lediglich den Energieverbrauch in der Nutzungsphase zu
betrachten.
Herkömmlicher Vollwärmeschutz ist schwer zu recyceln, denn es werden
verschiedene Baustoffe miteinander verklebt respektive verbaut. Eine sortenreine
Trennung dieser Baustoffe ist oftmals kaum noch möglich.
Trotz Klimakrise ist nach wie vor Beton auf Basis des energieintensiven
Zementes der Baustoff der Wahl. Unternehmen der Zementindustrie sind als
energieintensive Unternehmen bislang in erheblichem Umfang von Energiesteuern
und CO2-Kosten befreit und haben von daher wenig Anreiz zur Umstellung
ihrer Produktion auf ökologischere Alternativen. Die Zementindustrie ist
außerdem einer der größten Nutzer von Ersatzbrennstoffen aus Abfall, was dem Ziel
einer Kreislaufwirtschaft zunehmend entgegensteht.
Durch die Substitution von Stahl und Beton durch Holz kann der Ausstoß von
CO2 in die Atmosphäre um ein hohes Maß verringert werden. Für jeden
Kubikmeter Holz, als Substitut für konventionelle Baumaterialien, gelangt ungefähr
eine Tonne CO2 weniger in die Atmosphäre (Martin Höbarth, Holzverwendung
als Beitrag zum Klimaschutz, Nachhaltiger Klimaschutz – österreichisches
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft). Dies ist vor allem bedingt durch die Fähigkeit von Holz, CO2 zu lagern.
Bei einer 70 m2 Wohnung in einem mehrgeschossigen Wohnhaus entspricht
dies, je nach Bautechnik, zwischen 15 und 25 Tonnen CO2. Klimaschutz lässt
sich damit auch in hohem Maße im Baubereich erreichen.
1. Plant die Bundesregierung eine nationale Holzbaustrategie, bspw. nach
schwedischem Vorbild?
Wenn ja, wann, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung plant keine nationale Holzbaustrategie nach schwedischem
Vorbild. Die Bundesregierung ist der grundsätzlichen Überzeugung, dass auch
Holz als Baustoff sich sein Marktpotential in Konkurrenz selbst erschließen soll.
2. Wie hoch ist der Anteil von nachwachsenden Rohstoffen am
Dämmstoffmarkt, und wie hat sich dieser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Hier wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 7 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 18/4129 verwiesen. Neuere Zahlen liegen derzeit
nicht vor.
Zum Dämmstoffmarkt in Deutschland erfolgen von der Bundesregierung keine
eigenen regelmäßigen statistischen Datenerhebungen. Im Rahmen von für das
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in den Jahren
2006, 2008 und 2014 erstellten Marktanalysen und Studien wurden für die Jahre
2003, 2004, 2005, 2009 und 2011 Daten zur Dämmstoffverwendung aus
nachwachsenden Rohstoffen erhoben. Für das Jahr 2012 wurden im Thünen-Report 9
„Holzverwendung im Bauwesen – Eine Marktstudie im Rahmen der Charta für
Holz“ aktuelle Zahlen ermittelt.
2003 2004 2005 2009 2011 2012
0,98 Mio. m³ 1,1 Mio. m³ 1,2 Mio. m³ 1,25 Mio. m³ 2,03 Mio. m³ 2,94 Mio. m³
Für das Jahr 2011 wurde im Rahmen der o. g. Marktanalysen in Deutschland für
Dämmstoffe ein Gesamtmarkt von 28,4 Millionen Kubikmeter (m3) ermittelt. Die
Marktanteile von Dämmstoffen aus nachwachsenden Rohstoffen lagen somit im
Jahr 2003 bei ca. 4 Prozent. Im Jahr 2009 wurde ein Anteil von 5 Prozent und im
Jahr 2011 ein Anteil von 7,2 Prozent am Gesamtdämmstoffmarkt abgeschätzt.
3. Wie hoch ist der Marktanteil von nachwachsenden Rohstoffen im
Baubereich, und wie hat sich dieser in den vergangenen zehn Jahren entwickelt?
Für die Nutzung nachwachsender Rohstoffe im Bausektor sind nur Daten zu
Teilmärkten über das Statistische Bundesamt vorhanden. Das BMEL hat im Jahr 2012
in einer Marktanalyse die Marktanteile für das Jahr 2011 für bestimmte Bereiche
ermitteln lassen, darunter für Bodenbeläge und Möbel.
Für die Teilmärkte Anteil von Holzbauweisen an allen Neubauten in Deutschland,
Bodenbeläge, Möbel stehen Zahlen zur Verfügung.
Für den Teilmarkt Holzbauweisen in Neubauten wird auf die Antwort zu Frage 7
verwiesen. Eine Unterscheidung in Neubau und Sanierung ist nicht möglich, da
eine Sanierung zumeist nicht der Genehmigung bedarf und somit nur
unzureichend in der amtlichen Statistik abgebildet ist. Für den Teilmarkt „Dämmstoffe
aus nachwachsenden Rohstoffen“ wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
Für den Teilmarkt Bodenbeläge verfügt die Bundesregierung allerdings nicht
über statistischen Zahlen der letzten zehn Jahre. Für das Jahr 2011 wurde bei
einem Gesamtmarkt für Bodenbeläge von 353 Millionen m² ein Marktanteil von
118,2 Millionen m² für Bodenbeläge aus nachwachsenden Rostoffen ermittelt,
was 33,5 Prozent ausmacht.
Auch für den Teilmarkt Möbel verfügt die Bundesregierung über keine
statistischen Zahlen der letzten zehn Jahre. Für das Jahr 2011 wurde bei einem
Gesamtmarkt für Möbel von 16,4 Mrd. Euro ein Marktanteil von 10,8 Mrd. Euro für
Holzmöbel ermittelt, was 66 Prozent ausmacht.*
* Die farbige Darstellung der Abbildungen ist auf Bundestagsdrucksache 18/9322 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
abrufbar.
4. Ist es Ziel der Bundesregierung, den Anteil von Holz und anderen
nachwachsenden Rohstoffen im Baubereich zu erhöhen?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen der Nachhaltigkeit werden Baustoffe nach dem Bewertungssystem
für nachhaltiges Bauen, das der Bund verbindlich als Erlass für seine Bauwerke
eingeführt hat, auf ingenieurmäßiger Grundlage nach Maß und Zahl bewertet.
Holz und andere nachwachsende Rohstoffe können damit ihren Vorteil klar
darlegen und dieses kann zu höheren Marktanteilen verhelfen. Das Thünen-Institut,
Bundesforschungsinstitut für ländliche Räume, Wald und Fischerei, beforscht
u. a. Möglichkeiten zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe.
5. Wie viele Unternehmen in Deutschland bieten ausschließlich
nachwachsende Bau- und/oder Dämmstoffe an?
6. Wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind dort beschäftigt?
Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam beantwortet.
Über die Anzahl der Unternehmen, die ausschließlich nachwachsende Bau- und
Dämmstoffe anbieten, und deren Beschäftigtenzahlen werden keine besonderen
Statistiken geführt. In der Sache wird auf die Antwort zu Frage 2 verwiesen.
7. Wie viele Mehr-, Ein- und Zweifamilienhäuser wurden mit nachwachsenden
Rohstoffen errichtet (bitte einzeln und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Die Statistik des Statistischen Bundesamtes unterscheidet für Neubauten bzw.
Baufertigstellungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden seit dem Jahr 2000
nach dem überwiegend verwendeten Baustoff (vgl. Statistisches Bundesamt
2015). Neben den konventionellen Baustoffen Stahl, Stahlbeton, Ziegel,
Kalksandstein, Porenbeton und Leitbeton/Bims ist als nachwachsender Rohstoff
lediglich Holz ausgewiesen. Die sich daraus ergebende Holzbauquote ist in
Abbildung 1 ausgewiesen. Eine detaillierte Übersicht über die Anzahl der
vornehmlich in Holz errichteten Wohngebäude (Ein- und Zweifamilienhäuser sowie
Mehrfamilienhäuser) aufgeschlüsselt nach Bundesländern bieten die Tabellen 1
und 2.
Abbildung 1 Baufertigstellungen von Wohngebäuden in Deutschland (gesamt
und Holzbau), die Prozentangaben beziffern den Holzbauanteil
[in 1 000 Stück und Prozent] (Statistisches Bundesamt 2015 in
Rüter 2016)
0
50
100
150
200
250
2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014
Baufertigstellungen Wohngebäude
davon aus Holz
11,9% 11,4% 12,3% 12,2% 12,1% 12,3% 12,7% 13,0% 13,5% 14,0% 14,7% 15,0% 14,9% 15,8% 15,2%
Tabelle 1: Anzahl der Neubauten von Ein- und Zweifamilienhäusern in den
Bundesländern nach Baustoffen für das Jahr 2014 (Statistisches
Bundesamt 2015)
Tabelle 2: Anzahl der Neubauten von Mehrfamilienhäusern in den Bundesländern
nach Baustoffen für das Jahr 2014 (Statistisches Bundesamt 2015)
Bundesland Stahl Stahlbeton Ziegel KS Porenbeton
Leichtbeton
/Bims Holz
Sonstiger
Baustoff
Schleswig‐Holstein 0 220 719 1066 2606 21 883 46
Mecklenburg‐Vorpomme 0 11 176 210 1262 83 303 29
Hamburg 0 92 86 403 333 9 49 5
Niedersachsen 0 561 3864 2572 4176 53 1297 354
Nordrhein‐Westfalen 1 1596 4166 4824 2631 806 1685 652
Rheinland‐Pfalz 0 341 1014 402 868 1642 1260 484
Saarland 3 30 72 130 152 219 141 42
Hessen 0 373 1674 1089 703 289 1202 144
Baden‐Württemberg 0 1431 3555 1313 2815 211 3646 188
Bremen 0 43 11 178 88 30 22 2
Brandenburg 0 77 1163 547 2308 290 601 216
Berlin 0 78 307 656 458 56 149 102
Sachsen.Anhalt 0 74 824 146 441 25 144 30
Sachsen 1 162 1179 353 1126 67 454 84
Thüringen 0 30 748 72 554 24 267 18
Bayern 0 1061 11652 1238 1429 149 4182 158
Deutschland 5 6180 31210 15199 21950 3974 16285 2554
Bundesland Stahl Stahlbeton Ziegel KS Porenbeton
Leichtbeton
/Bims Holz
Sonstiger
Baustoff
Schleswig‐Holstein 0 16 77 236 82 3 14 8
Mecklenburg‐Vorpomme 0 9 20 92 74 2 2 1
Hamburg 0 80 13 256 16 10 3 1
Niedersachsen 0 92 259 467 246 5 21 40
Nordrhein‐Westfalen 1 506 539 1021 154 118 26 93
Rheinland‐Pfalz 0 64 82 102 37 119 9 52
Saarland 0 2 2 35 7 9 2 8
Hessen 0 128 183 363 49 23 14 20
Baden‐Württemberg 0 637 529 439 271 20 75 49
Bremen 2 15 0 21 4 1 0 1
Brandenburg 0 29 44 92 53 10 5 14
Berlin 0 110 31 164 10 3 2 5
Sachsen.Anhalt 0 10 29 24 2 0 0 0
Sachsen 0 48 72 74 22 2 2 5
Thüringen 0 18 43 31 12 10 1 0
Bayern 0 531 1570 340 63 12 67 14
Deutschland 3 2295 3493 3757 1102 347 243 311
8. Inwieweit könnte nach Ansicht der Bundesregierung die Abschaffung der
Steuerbefreiung für die stoffliche Nutzung von fossilem Erdöl und Erdgas
dazu beitragen, umweltverträglichere Dämmstoffe aus nachwachsenden
Rohstoffen gegenüber erdölbasierten Kunststoffprodukten zu fördern, und
plant die Bundesregierung ggf. entsprechende Schritte?
Wenn nein, warum nicht?
Für die stoffliche (oder anders ausgedrückt: nichtenergetische) Verwendung von
fossilen Energieerzeugnissen, wie Erdöl und Erdgas, wird keine Energiesteuer
erhoben. Insoweit bedarf es auch keiner gesetzlichen Steuerbefreiungsregelung.
Die EU-Energiesteuerrichtlinie (2003/96/EG) ist die Rechtsgrundlage für die
harmonisierte Besteuerung von Energieerzeugnissen in der Europäischen Union. Sie
schreibt eine Besteuerung von Energieerzeugnissen vor, sofern diese als
Kraftstoffe oder als Heizstoffe eingesetzt werden. Die stoffliche Nutzung von Erdöl
und Erdgas hingegen ist vom Anwendungsbereich der Energiesteuerrichtlinie und
damit auch des deutschen Energiesteuergesetzes nicht erfasst.
9. Wann werden mit dem giftigen Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan
(HBCD) behandelte Dämmstoffe zu gefährlichem Abfall (Sondermüll)
erklärt, und mit welcher Begründung?
Der Hexabromcyclododecan-(HBCD)Grenzwert in Anhang IV der Europäischen
Verordnung (EG) Nr. 850/2004 wurde am 30. März 2016 im Europäischen
Amtsblatt veröffentlicht. Dieser Grenzwert wird ab dem 30. September 2016
rechtswirksam. In Verbindung mit der am 11. März 2016 in Kraft getretenen Novelle
der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) sind alle Abfälle, deren Gehalt an
persistenten organischen Schadstoffen gleich oder größer der im Anhang IV der EU-
POP-V gelisteten Grenzwerte ist, als gefährlicher Abfall einzustufen. Hiernach
sind ab dem 30. September 2016 Wärmedämmplatten deren HBCD-Gehalt
größer oder gleich 1 000 mg/kg ist, als gefährlicher Abfall einzustufen.
10. Warum plant die Bundesregierung kein Marktanreizprogramm für
nachwachsende Baustoffe vor dem Hintergrund ihrer eigenen Klimaschutzziele?
Die Bundesregierung prüft gegenwärtig, wie der Einsatz von nachwachsenden
Baustoffen als Beitrag zum Klimaschutz vorangebracht werden kann. Die
Bundesregierung ist der grundsätzlichen Überzeugung, dass Baustoffe sich ihre
Marktpotentiale auch ohne finanzielle Förderungen in Konkurrenz selbst
erschließen sollten. Nachwachsende Baustoffe sollen an einem unverfälschten
Preis- und Qualitätswettbewerb teilnehmen und so ihre Marktposition dauerhaft
subventionsfrei besetzen können.
11. Unterstützt die Bundesregierung eine Vereinheitlichung der
Länderbauordnungen?
Wenn ja, wie, und wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung empfiehlt den Ländern, die Landesbauordnungen noch
konsequenter als bisher an der Musterbauordnung zu orientieren und sich dort, wo
die Musterbauordnung Wahlmöglichkeiten vorsieht, auf einheitliche Regelungen
zu verständigen. Das Ziel ist eine einheitliche Übernahme der Musterbauordnung
in allen Ländern. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit wird zu diesem Zweck Empfehlungen für eine Überarbeitung der
Musterbauordnung ausarbeiten, und in den kommenden Monaten mit den
Ländern diskutieren.
12. Plant die Bundesregierung Änderungen in der Musterbauordnung im
Hinblick auf nachwachsende Rohstoffe?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche?
13. Plant die Bundesregierung Änderungen in der Musterbauordnung im
Hinblick auf Holzbau?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, welche?
14. Plant die Bundesregierung eine Musterbauordnung Holzbau?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie ist der Zeitplan?
Die Fragen 12 bis 14 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Frage einer Überarbeitung der Musterbauordnung wird auf die Antwort zu
Frage 11 verwiesen. Eine Initiative für eine Musterbauordnung Holzbau ist durch
die Bundesregierung nicht geplant.
15. Plant die Bundesregierung Initiativen im Bereich der Ausbildung bzw. des
Studiums, um Holzbau und das Know-how weiterzuentwickeln bzw. dem
Nachwuchsmangel in dem Bereich zu begegnen?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung ist in Nachwuchs- und Gewinnungsfragen für Fachkräfte in
stetigem Kontakt mit den Kammern der Architekten und Ingenieure.
Damit wird versucht, geeignete Ausbildungsmöglichkeiten zu gestalten, Fort-
und Weiterbildungsangebote zu schaffen und so dem Fachkräftemangel
entgegenzuwirken.
16. Warum findet die sogenannte graue Energie in der Bewertung für KfW-
Effizienzhäuser (KfW: Kreditanstalt für Wiederaufbau) oder der
Energieeinsparverordnung (EnEV) keine Berücksichtigung?
Die sogenannte graue Energie von Baustoffen findet in der Bewertung der
energetischen Eigenschaften von KfW-Effizienzhäusern oder bei der Bewertung
energetischer Eigenschaften von Gebäuden nach der Energieeinsparverordnung
(EnEV) keine Berücksichtigung, da der Betrachtungsgegenstand bei den
energetischen Anforderungen die aufzuwendende Energie während der Nutzungs- und
Betriebsphase von Gebäuden ist.
17. Welche Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
wurden in Holzbauweise errichtet?
18. Welche Liegenschaften der BImA wurden mit nachwachsenden Rohstoffen
saniert?
19. Welche nachwachsenden Rohstoffe wurden hierbei eingesetzt?
20. Wie viele Gebäude wurden von der Bundesbauverwaltung in Holzbau
errichtet?
21. Wie viele Gebäude wurden von der Bundesbauverwaltung mit
nachwachsenden Rohstoffen saniert?
22. Welche nachwachsenden Rohstoffe wurden hierbei eingesetzt?
23. Plant die Bundesregierung in den kommenden Jahren den Anteil zu erhöhen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie sieht die Strategie aus?
Die Fragen 17 bis 23 werden gemeinsam beantwortet, da ein Sachzusammenhang
besteht.
Nahezu jedes Gebäude wird teilweise in Holzbauweise errichtet, da bei
Dachstühlen Holz das traditionelle Material ist. Reine Holzbauten sind für den Bund
bisher nur in geringem Umfang errichtet worden, da die Probleme im
Brandschutz, bei der Schalldämmung und bei den Verbindungsmitteln beträchtlich sind
und einen höheren finanziellen Einsatz als bei Gebäuden in herkömmlicher
Bauweise erfordern.
Andere nachwachsende Rohstoffe wurden ebenfalls teilweise eingesetzt.
Sowohl hinsichtlich Holz als auch anderer nachwachsende Rohstoffe werden hier
keine Statistiken geführt.
Die Bundesregierung plant keine speziellen gesetzlichen Regelungen, um dem
Baustoff Holz zu privilegierten und damit zu einer besseren Marktpositionierung
zu verhelfen.
Um dieses Ziel zu erreichen, sollen durch Standardisierungen nach
österreichischem Vorbild bestehende Hindernisse für die Verwendung von Holz als
Baustoff soweit wie möglich ausgeräumt werden.
24. Warum sieht die Bundesregierung Holz in der Bauwirtschaft nicht als
zentralen Baustein, die angestrebte CO2-Reduktion bis zum Jahr 2020 doch noch
zu erreichen?
Holz ist als nachwachsender Roh-, Bau- und Werkstoff in der Lage, Materialien
auf Basis fossiler und endlicher Rohstoffe zu ersetzen. So betragen nach
Berechnungen des Thünen-Instituts die durch Holzverwendung vermiedenen
Emissionen allein durch die stoffliche Substitution rd. 30 Millionen Tonnen CO2-
Äquivalenten (CO2e) pro Jahr. Im Wohnungsbau konnte der Holzbau im Jahr 2015
einen Marktanteil von rund 16 Prozent erreichen und ist damit um einen
Prozentpunkt gegenüber dem Vorjahr gestiegen. In einem aktuell laufenden
Waldklimafondsprojekt „THG-Holzbau“ (FKZ 28W-B-3-054-03) wird derzeit untersucht,
wie empirische und normkonform hergeleitete Substitutionsfaktoren auf Basis
real existierender Gebäude ermittelt werden können. Angesichts der
Herausforderungen des Klimawandels und aufgrund der positiven Effekte des Einsatzes
von Holz für den Klimaschutz ist es zielführend, Holz als Baustoff einzusetzen,
wo dies möglich und sinnvoll ist. Hierzu können Politik, öffentliche Hand,
Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger ihren Beitrag leisten. Doch auch Holz aus
nachhaltiger Forstwirtschaft steht nicht unbegrenzt zur Verfügung. Daher gilt es,
den Rohstoff Holz von der Produktion über die Verwendung als Bau- und
Werkstoff bis hin zum Recycling und einer späteren energetischen Nutzung möglichst
effizient einzusetzen. Die Bundesregierung wird Forschungsbedarf zur
Optimierung in diesem Bereich weiter unterstützen.
25. Welche Bedeutung hat die Kohlenstoff-Speicherkapazität von Holz aus Sicht
der Bundesregierung hinsichtlich der nationalen wie globalen
Klimaschutzziele bzw. im Zusammenhang mit den Herausforderungen der Großen
Transformation?
Die Kohlenstoff-Speicherung durch Wälder und Holzprodukte wird in der bis
zum Jahr 2020 laufenden Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls zwar
berücksichtigt, allerdings nicht auf die nationalen Klimaschutzziele Deutschlands
angerechnet. Im Paris-Abkommen wurde festgelegt, dass in der zweiten Hälfte
dieses Jahrhunderts weltweit ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen
Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch
Senken erreicht werden soll. Die Kohlenstoffspeicherung in Wäldern und
Holzprodukten wird dabei eine zunehmende Bedeutung erlangen. Die
Kohlenstoffspeicherkapazität von Holz und der damit verbundene Netto-Beitrag zur
Nationalen Treibhausgasbilanz werden seit dem Jahr 2013 unter der 2.
Verpflichtungsperiode des Kyoto-Protokolls und der Klimarahmenkonvention
berücksichtigt. Im Jahr 2014 wurden in den Wäldern in Deutschland ca. 58 Millionen
Tonnen CO2-Äquivalent und in langlebigen Holzprodukten etwa 2 Millionen Tonnen
CO2-Äquivalent eingebunden. Hierzu wird in der Quellgruppe Landnutzung,
Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (kurz LULUCF) im Nationalen
Inventarbericht (NIR) berichtet. Zudem soll die Verwendung von Holz aus
nachhaltiger Forstwirtschaft zur Substitution energieintensiver Materialien mit
nachteiliger Öko- und CO2-Bilanz über geeignete Maßnahmen gefördert werden
(siehe dazu auch Antwort zu Frage 24).
26. Plant die Bundesregierung einen Architekturwettbewerb Holzbau?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie ist der Zeitplan?
In den Jahren 2012 und 2014 fand bereits der Bundeswettbewerb „HolzbauPlus“
– Bauen mit nachwachsenden Rohstoffen des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft statt. „HolzbauPlus“ ist der einzige Bauwettbewerb in
Deutschland, der bewusst ganzheitliche Projekte mit nachwachsenden Rohstoffen
in Konstruktion, Dämmung und Ausbau prämiert.
Am 19. Januar 2016 lobte die Parlamentarische Staatssekretärin beim
Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft, Dr. Maria Flachsbarth, den alle zwei
Jahre stattfindenden Wettbewerb aus.
Noch bis zum 1. September 2016 können Bauherren realisierte Neubauten und
Sanierungsprojekte in den Kategorien „Städtischer und Ländlicher
Wohnungsbau“ sowie „Öffentliches und Gewerbliches Bauen“ bei der Geschäftsstelle des
Wettbewerbs, der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR),
einreichen.
Die unabhängige Wettbewerbsjury wird am 20. Oktober 2016 unter Vorsitz des
Architekten und Holzbau-Experten Professor Ludger Dederich tagen. Die
Verleihung der „HolzbauPlus“-Preise erfolgt im Rahmen der Internationalen Grünen
Woche 2017 in Berlin.
27. Plant die Bundesregierung eine Neuauflage des Aktionsplans zur stofflichen
Nutzung nachwachsender Rohstoffe?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie wird er ausgestaltet sein?
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft weist ein neu
ausgerichtetes Förderprogramm „Nachwachende Rohstoffe“ aus. Es ist mit knapp
60 Mio. Euro unterlegt. Mit der Umsetzung ist die Fachagentur Nachwachsende
Rohstoffe (FNR), Hofplatz 1, 18276 Gülzow, beauftragt; dort sind auch die
Förderbedingungen veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat im Jahr 2015 die übergreifende Politikstrategie
Bioökonomie verabschiedet. Die verschiedenen Aktionspläne der Bundesregierung sind
darin aufgegangen.
28. Wie hoch schätzt die Bundesregierung das Einsparpotential an grauer
Energie von nachwachsenden Dämmstoffen im Vergleich zu
a) mineralischen, und
b) synthetischen Dämmstoffen?
Die Bundesregierung schätzt das Einsparpotential an grauer Energie bei
nachwachsenden Rohstoffen größer ein als bei mineralischen oder synthetischen
Dämmstoffen.
Allerdings sollte bei Dämmstoffen immer die Gesamtenergiebilanz über den
gesamten Lebenszyklus betrachtet werden. Diese kann bei nachwachsenden
Rohstoffen weniger vorteilhaft ausfallen, weil deren Dämmleistungen i. d. R. sehr viel
geringer ausfallen.
29. Plant die Bundesregierung Änderungen bei der Bestimmung für
Bemessungswerte von Dämmstoffen?
a) Wenn ja, welche, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Bemessungswerte der Wärmeleitfähigkeit für Dämmstoffe dienen bei einer
Baumaßnahme als Eingangswerte für den Nachweis nach der EnEV. Ihre Festlegung
fällt in den Zuständigkeitsbereich der Länder.
30. Werden die Ergebnisse des Positionspapiers des Umweltbundesamts (UBA)
„Nachhaltigkeitsaspekte in den Bauordnungen der Länder“ in den
Nachhaltigkeits-Bewertungen von Bau- und Dämmstoffen zu finden sein?
Das UBA-Positionspapier nimmt Bezug auf die Kriterien des
Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen (BNB), das die aus Baustoffen entstehenden
Umweltwirkungen, aber auch Fragen der Innenraumlufthygiene sowie Rückbau,
Trennung und Verwertung transparent ausweist. Das Bewertungssystem ist
Bestandteil des Leitfadens Nachhaltiges Bauen, der im Bundesbau verbindlich zu beachten
ist. Die Forderung nach einer praxisgerechten Fortentwicklung der dazu
notwendigen Berechnungsgrundlagen und -hilfsmittel (wie z. B. Ökobilanzdatenbank –
ÖkoBaudat 2013, ökologische Baustoffinformationssystem „WECOBIS“,
Ökobilanzrechentool eLCA) wird vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) über die Geschäftsstelle Nachhaltiges Bauen
im Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) sichergestellt und
kostenfrei auf der Seite
www.nachhaltigesbauen.de veröffentlicht.
Die Bundesregierung hat auf die Gestaltung der 16 Landesbauordnungen nur
einen geringen Einfluss. Es bleibt abzuwarten, ob und in welchem Umfang die
Länder Nachhaltigkeitsüberlegungen in die jeweiligen Landesbauordnungen
übernehmen. Zielführender erscheint, die Nachhaltigkeitsbewertungen von Bau- und
Dämmstoffen im Rahmen des Bauprodukterechts zu gestalten.
31. Plant die Bundesregierung Änderungen beim Brandschutz im
Holzbaubereich, und wenn nicht, warum nicht?
Brandschutzfragen im Hochbaubereich werden auf der Grundlage der jeweiligen
Landesbauordnung behandelt. Diese sind aber ausschließliches Rechtsgut der
Länder. Der für Bundesbauten verbindlich eingeführte Brandschutzleitfaden geht
über die Forderungen der jeweiligen Landesbauordnung hinaus und stellt eine
Selbstverpflichtung des Bundes als Bauherr, nicht als Gesetzgeber, dar.
32. Wie wird das Programm Variowohnungen angepasst, um den Mittelabfluss
zu erhöhen?
Die geänderte Förderrichtlinie für das Programm Variowohnungen ist bereits in
Kraft gesetzt und kann im Internet unter
www.bmub.bund.de/themen/bauen/
bauwesen/details-bauwesen/artikel/foerderrichtlinie-fuer-modellvorhaben-
zumnachhaltigen-und-bezahlbaren-bau-von-variowohnungen/ eingesehen werden.
33. Plant die Bundesregierung Forschungsvorhaben im Bereich Holzbau?
a) Wenn ja, welche, und warum?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung fördert Forschungsvorhaben im Bereich des Programmes
„Zukunft Bau“. Beispielsweise wird die Entwicklung eines standardisierten
Holzbauteilkataloges gefördert, um die Gutachterkosten für Holz zu mindern und so
die Bauweise kostengünstiger zu machen. Weitere Forschungsvorhaben beziehen
sich nicht ausschließlich auf Holz, sondern Holz wird dort im Kontext mit
anderen Fragestellungen beforscht. Herausragendes Beispiel sind hier die
Forschungsarbeiten im Bereich der Nachhaltigkeit.
34. Was ist aus der Charta für Holz geworden?
35. Gibt es Pläne, die Charta für Holz wiederaufzulegen?
a) Wenn nein, warum nicht?
b) Wenn ja, wie ist der Zeitplan?
39. Welche Ergebnisse der Charta sprechen aus Sicht der Bundesregierung für
und welche gegen eine Fortsetzung der Charta für Holz?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 34, 35 und 39
zusammen beantwortet.
Die Holzcharta wurde als gemeinsame Initiative der Bundesregierung mit den
forst- und holzwirtschaftlichen Branchen sowie Ländern und Verbänden auf
Grundlage einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag vom 16. Oktober 2002 in
einem partizipatorischen Prozess erarbeitet. Ihre Veröffentlichung erfolgte im
September 2004. Sie hatte zum Ziel, den Pro-Kopf-Verbrauch von Holz und
Holzprodukten aus nachhaltiger Erzeugung in Deutschland um 20 Prozent in zehn Jahren
von 1,1 m³ (r = Rohholzäquivalent) auf 1,3 m³ (r) zu steigern1. Die Erreichung
dieses quantitativen Zieles ist mit qualitativen Zielsetzungen wie z. B. der
Stärkung des Bewusstseins über die Vorzüge von Holz als umweltfreundlicher Roh-
und Werkstoff auf Verbraucherebene, der Intensivierung der Bildung von
Netzwerken im Wald- und Holzbereich (Cluster) und der Unterstützung der Nachfrage
nach Holz und Holzprodukten auf möglichst marktkonforme Weise hinterlegt.
Der Koalitionsvertrag vom 11. November 2005 sah die weiterführende
Umsetzung der Holzcharta vor.
In der ersten Umsetzungsphase der Holzcharta haben hohe Preise für fossile
Energieträger und die Förderung erneuerbarer Energien eine verstärkte Nachfrage
nach Holz zur energetischen Nutzung ausgelöst mit der Folge eines verschärften
Wettbewerbs zwischen stofflicher und energetischer Holznutzung. Gleichzeitig
ergab sich auf Grund von Kapazitätsausweitungen der Säge- und
Zellstoffindustrie in Deutschland eine gestiegene Nachfrage nach Rohholz. Diese Situation
führte im Jahr 2006 zu regionalen Engpässen bei der Rohholzversorgung. Daher
wurde bei den Chartamaßnahmen eine Schwerpunktverlagerung in Richtung
Holzmobilisierung vorgenommen. Von der globalen Immobilien- und
Finanzkrise 2008/2009 war der Bereich der stofflichen Holzverwendung deutlich stärker
betroffen als die energetische Holznutzung. Seit etwa dem Jahr 2010 entwickeln
sich beide Verwendungssektoren wieder leicht nach oben. Zuletzt haben
vergleichsweise milde Winter die Energieholznachfrage v. a. im Bereich der
Kleinfeuerungsanlagen abgeschwächt.
Erkenntnisse aus der Umsetzung der Holzcharta sowie Fragestellungen und
Herausforderungen, die weiteren Handlungsbedarf erkennen ließen, flossen in die
Entwicklung der Waldstrategie 2020 der Bundesregierung ein, die ab dem Jahr
2008 in mehreren Symposien diskutiert und immer weiter konkretisiert wurde
(Kabinettsbeschluss im Jahr 2011). Zukunftsaufgaben wie z. B. die „Sicherung
und Steigerung der Klimaschutzleistung von Wald und Holz“ oder die
„Verbesserung der Rahmenbedingungen für die nachhaltige Bereitstellung von
Rohstoffen für die Holz-, Papier- und Energiewirtschaft“ sind damit in eine
Querschnittsstrategie für den Natur- und Wirtschaftsraum Wald eingebettet, die das gesamte
Spektrum unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen repräsentiert und
ganzheitliche Lösungsansätze im Sinne einer vernünftigen Ausbalancierung
unterschiedlicher gesellschaftlicher Interessen anstrebt. Die Fortsetzung der
Holzcharta als thematisch eingeengte Sektorstrategie wäre vor diesem Hintergrund mit
der Gefahr von Doppelarbeit und Akzeptanzproblemen verbunden gewesen.
Spezifische Anliegen der früheren Holzcharta, die einer weiteren Bearbeitung
bedürfen, fanden insbesondere Eingang in die Handlungsfelder „Klimaschutz und
Anpassung an den Klimawandel“, „Eigentum, Arbeit und Einkommen“,
„Rohstoffe, Verwendung und Effizienz“ sowie „Bildung, Öffentlichkeitsarbeit und
Forschung“ der Waldstrategie 2020. Aufgrund der verstärkten Diskussion um die
Rohstoffverfügbarkeit aus heimischen Wäldern erlangten dabei die
Themenkomplexe „Klimaschutz“ und „Ressourceneffizienz“ besonderen Stellenwert. Beide
Herausforderungen sind mit entsprechenden Lösungsansätzen hinterlegt. Die
Förderung aus dem im Jahr 2013 unter gemeinsamer Federführung der
Bundesministerien für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit sowie
Ernährung und Landwirtschaft errichteten Waldklimafonds leistet hierzu einen
wichtigen Beitrag.
1 Zur zusammenfassenden Bilanzierung von Rohholz und unterschiedlichen Holzprodukten ist die Umrechnung aller Warenpositionen auf
die Mengeneinheit Kubikmeter Rohholzäquivalent (m³ (r)) erforderlich.
Beginnend mit dem Jahr 2015 setzte das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft in der Umsetzung der Waldstrategie 2020 mit der „Allianz für den
Wald“ zusätzliche Akzente zur Bearbeitung forstpolitisch prioritärer Felder. Das
für die Holzverwendung wichtige Thema „Rohstoffe, Verwendung, Effizienz“ ist
neben Themenbereichen wie „Waldnaturschutz und Biodiversität“ einer der
Schwerpunkte. Neben der gezielten Förderung im Rahmen des FNR-
Förderschwerpunktes „Stärkung der nachhaltigen Forstwirtschaft zur Sicherung der
Waldfunktionen“ bildet der Dialog mit den gesellschaftlichen Gruppen eine
wichtige Säule der Allianz für den Wald. Den Auftakt dazu bildete die
Veranstaltungsreihe „Dialogforen Waldstrategie 2020“ an der im Zeitraum vom Juli 2015 bis
April 2016 über 400 interessierte Akteure in drei Veranstaltungen teilgenommen
haben.
Das 2. Dialogforum befasste sich mit dem Thema „Holz – Rohstoff der Zukunft“.
Der Beitrag nachhaltiger Waldbewirtschaftung und Holznutzung zum
Klimaschutz und zum nachhaltigen urbanen Bauen, die Rolle von Holz in der
Bioökonomie sowie die Erfordernisse von Innovationen in der stofflichen Verwertung
von Laubholz standen neben Fragen der künftigen Rohstoffversorgung im
Mittelpunkt von Vorträgen und Diskussionen. In Bezug auf die
Klimaschutzwirkungen wurde deutlich, dass neben der Kohlenstoffspeicherung im Wald
insbesondere die Substitutionseffekte der stofflichen und energetischen Holznutzung
(Alternative zu Materialien auf Basis endlicher fossiler und mineralischer Rohstoffe)
bereits heute einen enormen Anteil an der Vermeidung und damit Minderung von
Treibhausgasemissionen haben. Gleichzeitig wurde betont, dass es im Interesse
eines ressourcen- und energieeffizienten Rohstoffeinsatzes darauf ankommt, die
bestehenden innovativen Potenziale optimierter Materialkombinationen und
konsequenter „kaskadischer“ Holznutzung (Wiederverwendung, Recycling) zu
erschließen. Intensive Forschung und Entwicklung sowie konstruktive
Zusammenarbeit der Akteure im Cluster Forst und Holz werden nach Auffassung der
Teilnehmer eine Schlüsselrolle dabei spielen, die positiven Beiträge des
nachwachsenden Rohstoffs Holz für Umwelt, Klima und Gesellschaft mit Hilfe des
technischen Fortschritts und verbesserter rechtlicher Rahmenbedingungen weiter
ausbauen zu können.
Der Beitrag nachhaltiger Waldbewirtschaftung und Holzverwendung wird nicht
zuletzt mit den Beschlüssen des Pariser Klimaabkommens vom Dezember 2015
besonders gewürdigt. Die Mitgliedsstaaten sind aufgefordert, die positive
Klimawirkung durch nachhaltige Waldbewirtschaftung und Holzverwendung weiter zu
erschließen. Im Lichte dieser Beschlüsse wird der „1. Deutschen Waldtag“ des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft am 18./19. Oktober 2016
unter dem Motto „Unser Wald – Klimaschützer und Multitalent“ auch der Frage
zum Beitrag intelligenter Holznutzung zum Schutz des Klimas nachgehen und im
Dialog mit den Stakeholdern mögliche Schlussfolgerungen und Empfehlungen
für Politik und Akteure zur Zukunft der Holzverwendung diskutieren.
36. Sind die Ziele der Charta für Holz aus Sicht der Bundesregierung erreicht
worden?
a) Wenn ja, stehen Aufwand und Ergebnisse aus Sicht der Bundesregierung
in einem angemessenen Verhältnis zueinander?
b) Wenn nicht, welche Maßnahmen haben sich als unzureichend erwiesen?
37. Welche Entwicklungen schreibt die Bundesregierung der Charta für Holz
gesichert zu?
38. Mit welchen Methoden wurden die Ergebnisse bzw. die Umsetzung
evaluiert?
Aufgrund des inhaltlichen Zusammenhangs werden die Fragen 36 bis 38
zusammen beantwortet.
Die quantitative Zielgröße der Holzcharta (Entwicklung des jährlichen „Pro-
Kopf-Verbrauchs“ von Holz) wird über den rechnerischen Verbrauch aus der
Gesamtholzbilanz für Holz und Produkte auf der Basis von Holz für Deutschland
ermittelt. Die Gesamtholzbilanz stellt Gesamtaufkommen und
Gesamtverwendung an Holz und Produkten auf der Basis von Holz in der Bunderepublik
Deutschland gegenüber. Der Begriff Holz und Produkte auf der Basis von Holz
umfasst alle holzbasierten Rohstoffe sowie Halb- und Fertigwaren. Das
Gesamtaufkommen umfasst die Bilanzposten inländischer Einschlag, Inlandsaufkommen
von Altpapier und Altholz, Einfuhr sowie Lagerbestandsabnahmen. Die
Gesamtverwendung teilt sich in die Positionen Zunahme der Lagerbestände, Ausfuhren
und (rechnerischer) Inlandsverbrauch auf. Der Inlandsverbrauch berechnet sich
als Restgröße aus den anderen Bilanzpositionen (vgl. Tabelle 3).
Tabelle 3: Gesamtholzbilanz der Bundesrepublik Deutschland der Jahre 2013,
2014 und 2015 in Mio. m³ (r) (Rohholzäquivalente)
Quellen: Weimar (2016). Berechnung auf Basis StBA; VDP; Mantau et al. (2012)
Anmerk.: *) vorläufige Daten
°) Wert fortgeschrieben
Der Pro-Kopf-Verbrauch lag nach dieser Berechnung im Jahr 2014 bei 1,42 m³
(r). Im Vergleich zu dem in der Holzcharta genannten Ausgangswert von 1,1 m³
(r) ergibt sich damit eine Steigerung von 29 Prozent (vgl. Abbildung 2).
2013 2014 2015 *) 2013 2014 2015 *)
Einschlag 53,2 54,4 56,5 Lagerbestände, 0,0 2,1 0,6
Zunahme
Altpapier, 44,4 43,8 44,1
Inlandsaufkommen Ausfuhr 121,1 123,2 123,1
Altholz 10,7 10,7 10,7 °) Inlandsverbrauch 115,3 115,2 119,0
Inlandsaufkommen
Einfuhr 127,5 131,6 131,4
Lagerbestände, 0,5 0,0 0,0
Abnahme
GESAMTAUFKOMMEN 236,4 240,4 242,7 GESAMTVERBLEIB 236,4 240,4 242,7
A U F K O M M E N V E R W E N D U N G
Abbildung 2: Pro-Kopf-Verbrauch von Holz und Produkten auf Basis Holz in
Deutschland in der Zeitreihe seit dem Jahr 1991 in m³ (r) je Einwohner
Für diese Berechnungen werden für den Bilanzposten inländischer Einschlag
Angaben der amtlichen Einschlagstatistik verwendet (Statistisches Bundesamt,
Fachserie 3 Reihe 3.3.1). Die gemeldete amtliche Einschlaghöhe liegt jedoch
regelmäßig unter der Höhe verwendungs- oder inventurseitiger
Einschlagrückrechnungen (vgl. Abbildung 3). Eine Anpassung der Holzbilanz an die tatsächliche
Situation würde für die Holzbilanzierung eine Erhöhung des Gesamtaufkommens
und entsprechend eine Erhöhung des rechnerisch ermittelten Inlandsverbrauchs
bedeuten. Der generelle Trend der Steigerung des Pro-Kopf-Verbrauchs an Holz
und Produkten auf der Basis von Holz in Deutschland wäre davon nicht betroffen.
Abbildung 3: Rohholzeinschlag in Mio. m³ Efm. o. R. (Erntefestmeter ohne
Rinde, Derbholz) in den Jahren 1995 bis 2013, gegliedert nach
Ergebnissen der amtlichen Statistik, Ergebnissen der
verwendungsseitigen Rückrechnung des Thünen-Instituts und Ergebnissen der
dritten Bundeswaldinventur
Quellen: StBA; BWI3 (2014); Jochem et al. 2015 (2015a, 2015b)
Welcher Beitrag den Einzelmaßnahmen in der Holzcharta zur Zielerreichung
zuzuschreiben ist, lässt sich in Ermangelung geeigneter Parameter und
Vergleichsdaten nicht ermitteln. Eine Kosten-Nutzenanalyse ist mit vertretbarem Aufwand
nicht möglich, weil die Umsetzungsaktivitäten auf mehreren Ebenen und in
vielen Fällen eigenverantwortlich durchgeführt worden sind (Bund, Länder, Städte
und Gemeinden, Wirtschaft und Verbände, Forschung etc.). Über konkrete
Maßnahmen wurde schon in der Antwort der Bundesregierung vom 12.
September 2012 auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 17/10667 zur
„Zwischenbilanz der Charta für Holz“ ausführlich berichtet. Diese Maßnahmen
wurden bis zum planmäßigen Ablauf der Holzcharta im Jahr 2014 fortgeführt. In
Kenntnis der Auswirkung der gestiegenen Energieholznachfrage auf den
Verbrauch von Holz standen dabei insbesondere Fragen der verstärkten stofflichen
Nutzung, der Laubholzverwendung aber auch der Verbreiterung der
Rohstoffbasis im Vordergrund. Beispielhaft hervorzuheben sind zudem Maßnahmen im
Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit auf Bundesebene (diverse Wald- und
Holzbroschüren des BMEL, Aktivitäten im Zusammenhang mit dem 300-jährigen
Jubiläum nachhaltiger Forstwirtschaft in Deutschland in 2013) oder im
Forschungsbereich die Erstellung einer umfassenden Studie „Holzverwendung im
Bauwesen – Eine Marktstudie im Rahmen der Charta für Holz“ des Thünen-Instituts2.
Aufgrund der besonderen Vorzüge der stofflichen Verwendung von Holz für den
Klimaschutz und der höheren Wertschöpfung wurde mit dieser Studie bewusst
ein Akzent auf das Bauwesen als wesentlichste Größe der stofflichen
Holzverwendung gesetzt. In der Studie wurden neben der Erhebung relevanter
Marktdaten insbesondere auch Fragen der baurechtlichen Hemmnisse und Ansatzpunkte
zu deren Überwindung bearbeitet. Vorausschauend wurde zudem das Thema
„Innenentwicklung von Städten als Marktperspektive für die Holzverwendung“ im
Rahmen der Studie aufgegriffen, das vor dem Hintergrund des aktuell
diskutierten Wohnraummangels im urbanen Raum große Aktualität besitzt.
Bei der Umsetzung der Charta für Holz, deren Steuerung und Evaluierung spielte
der Holzabsatzfonds bis zu seiner Auflösung (aufgrund eines Beschlusses des
Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Mai 2009) eine maßgebliche Rolle. In
seinen Fachgremien wurden unter Mitwirkung von Vertretern aus Wirtschaft,
Verbänden, Wissenschaft sowie Bund und Ländern zielgerichtet Maßnahmen u. a. in
den Bereichen Verbrauchinformation, Forschung, Normung,
Hochschulausbildung, Fachberatung und Wissenstransfer an Architekten, Bauingenieure,
Bauentscheider sowie Genehmigungsbehörden, Markt- und Meinungsforschung
entwickelt und umgesetzt. Schwerpunktmaßnahmen wurden regelmäßig durch externe
Institutionen evaluiert. Durch die Ergebnisse konnten Wirkung und Erfolg der
Aktivitäten, sei es im Bereich von Maßnahmen zur Steigerung der Akzeptanz der
Waldbewirtschaftung, dem Abbau von Vorurteilen und Wissensdefiziten bei
Bauplanern und -entscheidern oder bei den Hemmnissen der Holzverwendung
z. B. im mehrgeschossigen Wohnungsbau sowie im Brandschutz, weitgehend
bestätigt werden. Die Erkenntnisse dienten neben der Erfolgskontrolle und zugleich
der daraus abgeleiteten Planung und Steuerung künftiger Maßnahmen. Der
Mitteleinsatz des Holzabsatzfonds betrug zuletzt rund 16 Millionen Euro (2008).
Nach dessen Auflösung im Jahr 2009 konnten der finanzielle sowie personelle
(21 Mitarbeiter) Beitrag zur Umsetzung der Charta für Holz nicht ohne weiteres
aufgefangen werden. Der Versuch, auf freiwilliger Basis eine entsprechende
Einrichtung auf Bundesebene zu schaffen, blieb bis heute ergebnislos. Somit konnte
2 Weimar H, Jochem D (eds) (2013) Holzverwendung im Bauwesen - Eine Marktstudie im Rahmen der "Charta für Holz". Hamburg:
Johann Heinrich von Thünen-Institut, 356 p, Thünen Rep 9, DOI:10.3220/REP_9_2013.
die skizzierte weitere programmatische Umsetzung unter Einbeziehung der
genannten Akteure auf dem bis dahin erreichten Niveau nicht weiter fortgesetzt
werden.
40. Werden die Ergebnisse der aktuellen Meinungsforschung der Fachagentur
Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) zu Dämmstoffen auf der Basis
nachwachsender Rohstoffe in die weitere Arbeit bzw. Bewertung der
Bundesregierung einfließen, und wenn ja wie, und wenn nicht, warum nicht?
Die Ergebnisse der aktuellen Meinungsforschung werden von der
Bundesregierung zur Kenntnis genommen. Die Bundesregierung stützt sich in ihrer
Bewertung hinsichtlich nachwachsender Rohstoffe jedoch vorzugsweise auf
naturwissenschaftliche Tatbestände und ingenieurmäßige Betrachtungsweisen.
Die FNR führt keine aktuellen Vorhaben zur Meinungsforschung zu
Dämmstoffen auf der Basis nachwachsender Rohstoffe durch und betreut derzeit auch als
Projektträger des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft kein
Vorhaben über das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe dazu.
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ISSN 0722-8333]