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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz

Schaffung der gesetzlichen Sonderzuständigkeit 2013: Bilanz, eingesetztes Personal und Fortbildungsmöglichkeiten, Ermittlungsverfahren und Strafverfahren vor und nach 2013, Beteiligung von GBA und Einsatzführungskommando, Straftatbestände und Beschuldigte; Reformforderungen, Ermittlungsbefugnisse für Feldjäger und Gefährdung der Schutzrechte Beschuldigter<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

10.08.2016

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/917608.07.2016

Entwicklung des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz

der Abgeordneten Jan Korte, Frank Tempel, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Dr. Alexander S. Neu, Katrin Kunert, Dr. Petra Sitte, Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Spezialkenntnisse in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht werden allen Gerichten in den unterschiedlichsten Verfahren abverlangt. Begingen Bundeswehr- Soldaten bei Auslandseinsätzen Straftaten, dann musste vor dem 1. April 2013 entsprechend die Staatsanwaltschaft am Standort oder am Wohnsitz des Soldaten ermitteln.

Seit drei Jahren erfahren Soldaten jedoch eine Sonderbehandlung: § 11 a der Strafprozessordnung (StPO) sieht nun einen besonderen Gerichtsstand beim Amtsgericht Kempten im Allgäu für Straftaten, welche von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr in besonderer Auslandsverwendung (§ 62 Absatz 1 des Soldatengesetzes) außerhalb des Geltungsbereichs der Strafprozessordnung begangen wurden, vor. Die Staatsanwaltschaft Kempten ist auch zur Verfolgung solcher Straftaten aufgrund der gesetzlichen Sonderzuständigkeit berufen und arbeitet dabei mit dem Einsatzführungskommando der Bundeswehr zusammen.

Obwohl gegen die ungewöhnliche Konstruktion einer bundesweit zuständigen Landesstaatsanwaltschaft u. a. ernsthafte verfassungsrechtliche Bedenken vorgetragen wurden, da diese nicht nur eine Umgehung des Artikels 96 Absatz 2 des Grundgesetzes (GG), sondern auch einen Eingriff in die justiziellen Kompetenzen der Länder darstellt, und zudem weder der Deutsche Richterbund e. V. noch der Deutsche Anwaltverein e. V. irgendeinen nachgewiesenen Bedarf sahen, wurde die Sonderzuständigkeit eingeführt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der bisherigen Arbeit des Sondergerichtsstands und der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kempten für Straftaten Bundeswehrangehöriger im Auslandseinsatz (bitte begründen)?

2

Wie viele spezialisierte Richter und Staatsanwälte arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell beim Sondergerichtsstand in Kempten und sind mit Verfahren gegen Soldatinnen und Soldaten befasst?

3

Worin bestand nach Kenntnis der Bundesregierung die besondere Spezialisierung der Richter und Staatsanwälte beim Amtsgericht Kempten oder wie wurde diese, jenseits der Beschäftigung mit den anhängigen Verfahren des Gerichtsstandes, erreicht (bitte ggf. alle entsprechenden Schulungen, Weiterbildungen, Seminare etc. nach Datum, Thema, Teilnehmerzahl und Veranstalter aufführen)?

4

Inwieweit und mit welchem Personal ist das Einsatzführungskommando der Bundeswehr im Detail in die Arbeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft eingebunden?

5

Inwieweit ist der Generalbundesanwalt in die Arbeit eingebunden, und was waren der Inhalt der Fälle, die von der Generalbundesanwaltschaft direkt bearbeitet wurden (bitte nach Datum, Inhalt und Ausgang des Falls auflisten)?

6

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Bundeswehrangehörige aus welchen Bundesländern hat es vor Einrichtung des Gerichtsstands für besondere Auslandsverwendung der Bundeswehr gegeben (bitte für den Zeitraum 1990 bis 2013 nach Jahren, Anzahl der Beschuldigten, Bundesland und Auslandseinsatz auflisten)?

7

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Bundeswehrangehörige aus welchen Bundesländern hat es seit dem 1. April 2013 beim Gerichtsstand für besondere Auslandsverwendung der Bundeswehr gegeben (bitte nach Jahren, Anzahl der Beschuldigten, Bundesland und Auslandseinsatz auflisten)?

8

Wie hat sich die Verfahrensdauer vor und nach der Schaffung des Gerichtsstandes im Detail entwickelt (bitte entsprechend für die Zeiträume Januar 2002 bis März 2013 und April 2013 bis Mai 2016 im Durchschnitt und unter Nennung der kürzesten und längsten Verfahrensdauer angeben)?

9

Welche Ergebnisse liegen dazu jeweils vor?

a) Wie viele Ermittlungsverfahren sind abgeschlossen?

b) In wie vielen Fällen kam es zur Einstellung der Ermittlungsverfahren durch die Staatsanwaltschaft insgesamt?

c) In wie vielen Fällen erfolgte insgesamt Anklage?

d) Gegen wie viele Angeklagte wurde Anklage erhoben?

e) Wie viele der Beschuldigten wurden freigesprochen, zu Geldstrafe, zu Freiheitsstrafe auf Bewährung und zu Freiheitsstrafe ohne Bewährung (Jahre bzw. Monate) verurteilt (bitte entsprechend nach Jahren und Auslandseinsatz aufschlüsseln)?

f) Wie viele Ermittlungsverfahren sind noch anhängig?

g) Wie viele Fälle wurden von einem spezialisierten Staatsanwalt bzw. Richter behandelt?

h) Wie viele Ermittlungsverfahren wurden wohin abgegeben?

10

In wie vielen Fällen wurde gegen wie viele Personen insgesamt Untersuchungshaft bzw. Arrest verhängt?

11

In wie vielen Ermittlungsverfahren ging es um bundeswehrspezifische Straftaten, und welche waren dies im Einzelnen?

12

In wie vielen Ermittlungsverfahren ging es um unnatürliche Todesfälle?

13

Wie viele Ermittlungsverfahren gegen wie viele Beschuldigte betrafen Straftaten gegen Zivilpersonen im jeweiligen Land des Auslandseinsatzes, um welche Straftaten handelte es sich dabei, und in wie vielen Fällen führten die Ermittlungen zu Anklagen und Verurteilungen (bitte entsprechend aufschlüsseln)?

14

Wie viele Ermittlungsverfahren betrafen Straftaten wegen Unterschlagung, Untreue, Beleidigung, Diebstahl oder Verkehrsunfälle?

15

Wie viele der Beschuldigten waren

a) jünger als 20 Jahre,

b) zwischen 20 und 30 Jahre alt,

c) zwischen 30 und 40 Jahre alt,

d) älter als 40 Jahre?

16

Sind seit dem Jahr 2013 an die Bundesregierung Forderungen herangetragen worden, die bisherige Rechtsgrundlage erneut zu verändern?

a) Wenn ja, von wem, in welche Richtung gehend, und mit welcher Begründung?

b) Hat die Bundesregierung eigene Vorhaben, und wenn ja, welche?

17

Sind der Bundesregierung Überlegungen bekannt, Feldjäger ggf. in einzelnen Verfahren zu Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft zu bestellen, und welche Position bezieht sie hierzu gegebenenfalls?

18

Sieht die Bundesregierung Probleme in der Arbeit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft, da die Schutzrechte Beschuldigter, aufgrund der Regelung in § 13 des Soldatengesetzes, wonach Soldaten verpflichtet sind, in dienstlichen Angelegenheiten die Wahrheit zu sagen, mit ihren soldatischen Pflichten kollidieren?

a) Wenn ja, was gedenkt sie diesbezüglich zu unternehmen, um das fundamentale Recht des Beschuldigten zu schweigen und sich nicht selbst zu belasten, zu wahren?

b) Wenn nein, warum nicht?

Berlin, den 8. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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