[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 28. Juli 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9310
18. Wahlperiode 01.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9185 –
Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im zweiten Quartal 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung
empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den
Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht in
die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im eigenen
Land, jeder vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland verbieten
(
www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien über
gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit, wie die im Zweijahresrhythmus durchgeführte
Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V, verweisen auf eine tiefsitzende
Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der Bevölkerung
(
www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120presse-handout.pdf).
Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von
teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog
„Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren
Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und zum
Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für die
Pro-Bewegung (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient islamfeindliche
Agitation, etwa gegen Moscheeneubauten, als ein Mittel, um die so genannte
Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu erreichen.
Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem
Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An
wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis zu
25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und fremdenfeindlichen
Aufmärschen.
Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit
äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die
von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu
Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627).
Wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7498 mitteilte, wurde
Ende des Jahres 2015 die Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das
Unterthema „Islamfeindlichkeit“ vom zuständigen Fachgremium befürwortet,
die Erweiterung des Themenfeldkatalogs der politisch motivierten Kriminalität
(PMK) liegt damit bei der Innenministerkonferenz (IMK).
1. Inwieweit und in welchem Zusammenhang war Islamfeindlichkeit ein
Thema bei der Innenministerkonferenz vom 14. bis 17. Juni 2016?
a) Inwieweit und in welchem Zusammenhang steht Islamfeindlichkeit
bereits als ein Thema der kommenden Innenministerkonferenz fest?
b) Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand und
weitere Zeitplan der Überarbeitung des Themenfeldkataloges beim
Oberthema „Hasskriminalität“ um ein Unterthema „Islamfeindlichkeit“ durch
das zuständige Gremium bei der IMK?
Islamfeindlichkeit war im Rahmen der Beschlussfassung zum Abschlussbericht
der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Kriminalpolizeilicher Meldedienst Politisch
motivierte Kriminalität“ (BLAG KPMD-PMK) Thema. Der Erweiterung des
Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema „islamfeindlich“ (BLAG
KPMD-PMK) wurde auf der Innenministerkonferenz vom 14. bis 17. Juni 2016
zugestimmt. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 treten die Änderungen in Kraft.
Die Themen der kommenden Innenministerkonferenz stehen noch nicht fest.
2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als
verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern
für Verfassungsschutz überwacht?
Zu den Beobachtungsobjekten der einzelnen Landesbehörden für
Verfassungsschutz wird auf die jeweiligen Verfassungsschutzberichte der Länder verwiesen.
3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche
einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas
oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2016 statt (bitte Datum, Ort,
Teilnehmerzahl, Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)?
Der Bundesregierung sind für das zweite Quartal 2016 folgende Kundgebungen
rechtsextremistischer Organisationen mit dezidiert islamfeindlichem Motto im
Sinne der Anfrage bekannt geworden:
Datum Bundesland Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN*
12.06.2016 BW Tuttlingen NPD-LV
Baden-
Württemberg
NPD/JN „1. Tuttlinger
Nachmittagsspaziergang gegen
Asylmissbrauch und Islamischen
Terror in Europa“
20
* TN: Teilnehmer
Darüber hinaus sind der Bundesregierung die nachfolgenden Kundgebungen
gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands im zweiten Quartal 2016
bekannt geworden, bei denen eine rechtsextremistische bzw.
verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher
Ausprägung erkennbar war:
Datum Bundesland Ort Name TN*
02.04.2016 TH Schmölln THÜGIDA 150
04.04.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
04.04.2016 BY München PEGIDA München 140
04.04.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 250
04.04.2016 TH Rudolstadt THÜGIDA 140
07.04.2016 BB Potsdam POGIDA 60
07.04.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 120
08.04.2016 BB Schönwalde PEGIDA Havelland 70
09.04.2016 TH Altenburg THÜGIDA 75
11.04.2016 BB Strausberg BraMM-PEGIDA 70
11.04.2016 BE Berlin BÄRGIDA 80
11.04.2016 BY München PEGIDA München 150
11.04.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 130
15.04.2016 MV Neustrelitz MVGIDA 80
16.04.2016 TH Bad Lobenstein THÜGIDA 35
18.04.2016 BE Berlin BÄRGIDA 80
18.04.2016 BY München PEGIDA München 120
18.04.2016 MV Ludwigslust MVGIDA 70
18.04.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 170
20.04.2016 TH Jena THÜGIDA 200
23.04.2016 TH Eisenberg THÜGIDA 55
25.04.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
25.04.2016 BY München PEGIDA München 70
25.04.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 140
02.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 80
02.05.2016 BY München PEGIDA München 90
02.05.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 150
06.05.2016 BB Senftenberg BraMM-PEGIDA 20
06.05.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 80
09.05.2016 BB Strausberg BraMM-PEGIDA 40
09.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 50
09.05.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 120
16.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 45
Datum Bundesland Ort Name TN*
18.05.2016 BB Potsdam POGIDA 30
21.05.2016 TH Greiz THÜGIDA 150
21.05.2016 TH Rudolstadt THÜGIDA 50
21.05.2016 TH Weimar THÜGIDA 30
23.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
23.05.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 95
30.05.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75
30.05.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 50
06.06.2016 BE Berlin BÄRGIDA 70
06.06.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 95
13.06.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75
13.06.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 50
18.06.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 85
20.06.2016 BE Berlin BÄRGIDA 90
27.06.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
* TN: Teilnehmer
4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige
islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung im zweiten Quartal 2016 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der
Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und
Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der
Tatverdächtigen auflisten)?
a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen
islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien,
Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das zweite Quartal 2016 bekannt
geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer
möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe,
Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen
auflisten)?
b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und
sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im zweiten
Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen
der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich,
Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)?
„Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische
Einrichtungen“ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges
Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je nach
den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände
verwirklicht.
Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit
oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig
und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist.
Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht
herausfiltern.
Hingegen erfolgt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen Meldedienstes –
Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der Taten nach
Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt in seiner Zentraldatei
LAPOS (Lage – Abbildung politisch motivierte Straftaten) Angriffsziele
katalogisiert. Die nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt
Auskunft zu den für das zweite Quartal 2016 erfassten politisch motivierten
Straftaten mit dem Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass
jede Tat einem Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem Unterthema
erfolgt nur dann, wenn ein solches relevant ist. Sofern in der Tabelle einem
Oberthema keine (in Klammern angeführten) Unterthemen zugeordnet werden,
erfolgte keine diesbezügliche Erfassung. Der BKA-interne LAPOS-Begriff für das
Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“ gilt nur für Moscheen selbst. Sonstige
Stätten der Religionsausübung, Moscheevereine oder islamische Einrichtungen
sind nicht enthalten.
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV* PMK-
rechts
PMK-
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
1 01.04.16 Aachen NW
Sachbeschädigung -
§ 303 StGB
X
Konfrontation/
Politische Einstellung
(zwischen
Ausländern)
0
2 03.04.16 Düsseldorf NW
Verwenden
von
Kennzeichen
verfassungswidriger
Organe -
§ 86a StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion),
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung/Propaganda)
0
3 08.04.16 Bamberg BY
Körperverletzung -
§ 223 StGB
X
Befreiungsbewegung/Internationale
Solidarität
(PKK/
Kurden/TUR),
Konfrontation/
Politische Einstellung
(zwischen
Ausländern)
1
4 15.04.16 Berlin BE
Störung des
öffentl.
Friedens
durch
Androhung
von
Straftaten -
§ 126 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion),
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
5 17.04.16 Castrop-Rauxel NW
Sachbeschädigung -
§ 303 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
0
6 19.04.16 Syke NI Bedrohung - § 241 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
0
7 21.04.16 Delmenhorst NI
Straftaten
gegen das
Vereinsgesetz
X
Innen- und
Sicherheitspolitik
(Betätigungsverbote),
Islamismus/
Fundamentalismus
(Kalifatstaat/
Kaplanverband)
0
8 24.04.16 Schwabach BY
Sachbeschädigung -
§ 303 StGB
X
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
9 27.04.16 Hann. Münden NI
Volksverhetzung -
§ 130 StGB
X
Ausländer-
/Asylthematik,
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
0
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV* PMK-
rechts
PMK-
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
10 07.05.16 Essen NW
Sachbeschädigung -
§ 303 StGB
X Hasskriminalität (Religion) 0
11 12.05.16 Reutlingen BW
Volksverhetzung -
§ 130 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Rassismus,
Religion),
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
12 12.06.16 Rotenburg/ Wümme NI
Gemeinschädliche
Sachbeschädigung -
§ 304 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
0
13 14.06.16 Osnabrück NI
Gemeinschädliche
Sachbeschädigung -
§ 304 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
1
14 26.06.16 Ludwigshafen RP
Volksverhetzung -
§ 130 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion),
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
* TV: Tatverdächtige
5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte
Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige
islamische Einrichtungen wurden im zweiten Quartal 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der
Straftat und Bundesländer aufschlüsseln)?
6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im zweiten
Quartal 2016 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt, bzw.
c) getötet
(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische
Straftaten im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 ausgeführt, ist eine
differenzierte Ausweisung von islamfeindlichen Straftaten im Rahmen des KPMD-
PMK derzeit noch nicht möglich. Im Hinblick auf die Einführung eines
entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung
bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im
zweiten Quartal 2016 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten
Quartal 2016 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation
der Straftaten aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung zur Kleinen Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im Jahr 2014“ auf
Bundestagsdrucksache 18/4269 wird verwiesen. Im Hinblick auf die Einführung
eines entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen.
9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im
zweiten Quartal 2016 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und
Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten
im zweiten Quartal 2016 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und
Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im zweiten Quartal 2016 zu
welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation
der Straftaten aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im zweiten
Quartal 2016 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und
islamfeindlicher Straftaten eingeleitet.
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des GBA bei der Prüfung seiner
Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
„Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2015“ vom 23. November
2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6762 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach
Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer und
islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache
18/8290 gibt es bezüglich des ersten Quartals 2016?
Für das erste Quartal 2016 wurden der Bundesregierung folgende Kundgebungen
mit dezidiert islamfeindlichem Motto rechtsextremistischer Organisationen im
Sinne der Frage 3 nachträglich bekannt:
* TN: Teilnehmer
Darüber hinaus wurden hier für das erste Quartal 2016 folgende Kundgebungen
des GIDA-Spektrums im Sinne der Frage 3 nachträglich bekannt:
Datum Bundesland Ort Name TN*
29.03.2016 TH Saalfeld THÜGIDA 130
* TN: Teilnehmer
Datum Land Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN*
17.03.2016 SN
Sebnitz
„Demokratischer Aufbruch
Sächsische Schweiz“
NPD/JN „Gegen die weitere
Islamisierung und den
Bevölkerungsaustausch!“
65
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort auf Frage 4 wurden der
Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt:
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV* PMK-
recht
s
PMK
-
links
PMK
-
Ausl.
PMK
-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
1 19.01.16 Moers NW
Beschimpfung von
Religionsgesellschaften -
§ 166 StGB
X
Hasskriminalität
(Religion),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
2 24.01.16 Marl NW
Verwenden
von
Kennzeichen
verfassungswidriger Organe -
§ 86a StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich),
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung/Propaganda)
0
3 30.01.16 Marl NW
Verwenden
von
Kennzeichen
verfassungswidriger Organe -
§ 86a StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung/
Propaganda)
0
4 16.02.16 Waldbronn BW
Verwenden
von
Kennzeichen
verfassungswidriger Organe -
§ 86a StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Nationalsozialismus/Sozialdarwinismus
(Verherrlichung/
Propaganda),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
1
5 24.02.16 Dillingen SL Beleidigung - § 185 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion), 0
6 12.03.16 Gelsenkir-chen NW
Beschimpfung von
Religionsgesellschaften -
§ 166 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich),
Konfrontation/
Politische Einstellung (gegen
religiöse Gemeinden,
deren Einrichtungen
und Repräsentanten)
0
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV* PMK-
recht
s
PMK
-
links
PMK
-
Ausl.
PMK
-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
7 13.03.16 Stuttgart BW
Sachbeschädigung -
§ 303 StGB
X
Befreiungsbewegung/Internationale
Solidarität (PKK/
Kurden/TUR),
Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten, zwischen
Aus-ländern),
Politischer Kalender
(Anschlag gegen Aleviten
in Istanbul)
0
8 20.03.16 Parchim MV
Sachbeschädigung -
§ 303 StGB
X
Hasskriminalität
(Religion),
Islamismus/
Fundamentalismus,
Konfrontation/
Politische Einstellung (gegen
religiöse Gemeinden,
deren Einrichtungen
und Repräsentanten)
0
9 29.03.16 Steinen BW
Volksverhetzung -
§ 130 StGB
X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich, Religion),
Konfrontation/
Politische Einstellung (gegen
religiöse Gemeinden,
deren Einrichtungen
und Repräsentanten,
zwischen Ausländern)
0
* TV: Tatverdächtige
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