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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Sogenannte hybride Bedrohungen und deren tatsächliche Gefährlichkeit

Nachfrage zu BT-Drs 18/8631 und weitere Fragen; EU- oder NATO-Mitgliedsstaaten als Ziele hybrider Aktivitäten, Cyberdimension bei Angriffen in der Ukraine, Maßnahmen zur Prävention und Bewältigung hybrider Bedrohungen, Einsatz von Desinformations- und Propagandamaßnahmen als Mittel hybrider Konfliktaustragung in Deutschland, Einrichtung einer "Hybrid Fusion Cell" im EU-Lagezentrum der Inlandsgeheimdienste (INTCEN), Kooperation mit EU-Gremien, Kenntnisse zu einer "diplomatic toolbox", Strategie der NATO<br /> (insgesamt 14 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

11.08.2016

Antwortdauer

28 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/922114.07.2016

Sogenannte hybride Bedrohungen und deren tatsächliche Gefährlichkeit

der Abgeordneten Andrej Hunko, Dr. Alexander S. Neu, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Ulla Jelpke, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 6. April 2016 veröffentlichten die Europäische Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst ihre Initiative „Gemeinsamer Rahmen für die Abwehr hybrider Bedrohungen, die Stärkung der Resilienz der EU, ihrer Mitgliedstaaten und Partnerländer und den Ausbau der Zusammenarbeit mit der NATO bei der Bekämpfung solcher Bedrohungen“. Ein entsprechendes Papier enthält Vorschläge für 22 operative Maßnahmen (JOIN(2016) 18 final). Laut einer am gleichen Tag herausgegebenen Pressemitteilung seien die Europäische Union (EU) und ihre Mitgliedstaaten „in zunehmendem Maße hybriden Bedrohungen ausgesetzt“. Das Sicherheitsumfeld habe sich drastisch verändert, auch an den Außengrenzen der EU nähmen „hybride Bedrohungen“ zu. „Hybride“ Aggressionen würden nicht nur unmittelbaren Schaden anrichten und Verwundbarkeiten ausnutzen, sondern Gesellschaften destabilisieren und „durch Verschleierungstaktik“ die Entscheidungsfindung zu einer gemeinsamen Antwort behindern. Innere und äußere Sicherheit müssten deshalb noch stärker miteinander verknüpft werden. Auch Geheimdienste sollen sich an der Abwehr von „hybriden Angriffen“ unterhalb der Schwelle militärischer Gewalt beteiligen.

Im September 2015 rief der Europäische Auswärtige Dienst ein Team für „Strategische Kommunikation“ (EU EAST STRATCOM) ins Leben, um damit die politischen EU-Ziele in der östlichen Nachbarschaft „voranzutreiben“ (Bundestagsdrucksache 18/6486). Die Arbeitsgruppe soll „Desinformationskampagnen über den Ukrainekonflikt“ kontern. Inzwischen hat die EU zahlreiche Folgedokumente und Strategien zu „hybriden Bedrohungen“ veröffentlicht. Die Bundesregierung bestätigt jedoch, dass solche „hybriden Bedrohungen“ in Deutschland bislang nicht festzustellen sind. Allenfalls würden „Desinformations- und Propagandamaßnahmen“ beobachtet.

Der Begriff der „hybriden Bedrohungen“ ist nicht eindeutig begrifflich definiert. Als Beispiel gilt der Einsatz verdeckt operierender oder nicht gekennzeichneter Spezialkräfte bei „gleichzeitigem Aufbau einer konventionellen militärischen Drohkulisse“. Die Europäische Kommission schreibt von einer „Vermischung militärischer und ziviler Kriegsführung durch staatliche und nichtstaatliche Akteure wie verdeckte Militäroperationen, intensive Propaganda und wirtschaftliche Drangsalierung“ (https://ec.europa.eu/germany/news/eu-verst%C3%A4rkt-antwort-auf-hybride-bedrohungen_en). Ziel sei dabei nicht nur, unmittelbaren Schaden anzurichten und Verwundbarkeiten auszunutzen, „sondern auch Gesellschaften zu destabilisieren und durch Verschleierungstaktik die Entscheidungsfindung zu behindern“. Dies trifft nach Ansicht der Fragesteller aber genauso auf die Kriegsführung im Jemen, in Syrien oder Libyen zu, insbesondere auch auf die Aufstandsbekämpfung der US-Regierung in den 80er-Jahren in Lateinamerika.

Trotz der vagen Begriffsbestimmung sind nun konkrete Maßnahmen geplant. Das Lagezentrum EU Intelligence and Situation Centre (EU INTCEN) in Brüssel soll eine „Hybrid Fusion Cell“ eröffnen. Die Zelle erstellt Frühwarnberichte und arbeitet mit anderen Agenturen zusammen. Genannt werden die bei Europol angesiedelten Zentren gegen Cyberkriminalität sowie gegen Terrorismus, die Grenzschutzagentur Frontex und das Computersicherheits-Ereignis- und Reaktionsteam der EU (CERT-EU). Schließlich soll die „Hybrid Fusion Cell“ ein Abkommen mit der Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ bei der NATO schließen. Anvisiert sind unter anderem gemeinsame Übungen „auf politischer und technischer Ebene“. Auch die Bundeswehr will mit militärischen und zivilen Mitteln zur „Krisenfrüherkennung“ reagieren.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

In welchen EU- oder NATO-Mitgliedstaaten ist das tatsächliche Vorkommen allgemeiner „hybrider Bedrohungen“ aus Sicht der Bundesregierung derzeit zu beobachten?

2

Inwiefern teilt die Bundesregierung die Einschätzung der EU-Gruppe „Politisch-militärische Angelegenheiten“, wonach eine „Cyberdimension“ bei „hybriden Bedrohungen“ unter anderem in der Ukraine und einigen EU-Mitgliedstaaten zu beobachten sei (Ratsdokument 9701/16; bitte die aus Sicht der Bundesregierung eingetretenen „Bedrohungen“ benennen)?

3

Mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung die „Schlussfolgerungen des Rates zur Bewältigung hybrider Bedrohungen“ vom 19. April 2016 (Ratsdokument 7928/16) berücksichtigen und/oder umsetzen, der ein „rasches und angemessenes Handeln zur Prävention und Bewältigung von hybriden Bedrohungen für die Union und ihre Mitgliedstaaten sowie für ihre Partner“ anmahnt?

4

Wann sollen Details zur Umsetzung dieser Maßnahmen vorliegen bzw. inwiefern befinden sich diese weiterhin in der „ressortübergreifende[n] Ableitung der Bundesregierung“ (Bundestagsdrucksache 18/8631)?

5

Inwiefern sieht sich die Bundesregierung weiterhin lediglich „Desinformations- und Propagandamaßnahmen“ und keinen belegbaren „hybriden Bedrohungen“ ausgesetzt (Bundestagsdrucksache 18/8631)?

6

Inwiefern hält die Bundesregierung Cyberangriffe nicht für ein „denkbar[es]“ Mittel hybrider Konfliktaustragung, sondern konnte diese tatsächlich als „hybride Bedrohungen“ werten?

7

Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung zur Abwehr eines hypothetischen „großangelegten, schweren hybriden Angriffs“, der laut Bundestagsdrucksache 18/8631 zwar nicht zu erwarten ist, aber auch nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden kann?

8

Wann liegen der Bundesregierung Details zu der geplanten „Hybrid Fusion Cell“ im geheimdienstlichen EU-Lagezentrum INTCEN in Brüssel vor, bzw. inwiefern hat sie seit ihrer Antwort auf Bundestagsdrucksache 18/8631 vom 1. Juni 2016 versucht, diese Details zu erfragen?

a) Inwiefern wurde die für Juni 2016 geplante Inbetriebnahme der „Hybrid Fusion Cell“ tatsächlich umgesetzt (Ratsdokument 9701/16)?

b) Was ist der Bundesregierung mittlerweile über die (geplanten) Tätigkeiten der „Hybrid Fusion Cell“ bekannt?

c) Welche In- oder Auslandsgeheimdienste oder sonstigen Beteiligten sollen dieser „Hybrid Fusion Cell“ angehören?

d) Inwiefern soll die neue „Hybrid Fusion Cell“ auch Internetbeobachtung betreiben, und wer würde auf diese Weise beobachtet?

e) Welche Aufgaben werden dort von welchen Behörden übernommen?

f) Was ist der Bundesregierung über geplante Zusammenarbeitsformen dieser „Hybrid Fusion Cell“ mit der NATO bekannt?

g) Inwiefern hat die „Hybrid Fusion Cell“ mittlerweile Abkommen mit der NATO-Abteilung gegen „hybride Bedrohungen“ geschlossen?

h) Inwiefern stehen mittlerweile Einzelheiten dazu fest, bei welcher Behörde bzw. Abteilung die Bundesregierung eine nationale Kontaktstelle für die „Hybrid Fusion Cell“ einrichten wird?

9

Mit welchen „diesbezüglich relevanten EU-Gremien“ sollte die „Hybrid Fusion Cell“ aus Sicht der Bundesregierung kooperieren (Bundestagsdrucksache 18/8631)?

a) Mit welchen Anstrengungen sind nach Kenntnis der Bundesregierung auch die Polizeibehörde Europol und die Grenzschutzagentur Frontex sowie der Ständige Ausschuss des Rates für die innere Sicherheit (COSI) hinsichtlich „hybrider Bedrohungen“ befasst?

b) Mit welchen Drittstaaten sollen Europol, Frontex und der COSI hierzu Kontakt aufnehmen (Ratsdokument 14636/15)?

10

Welche gemeinsamen Übungen der „Hybrid Fusion Cell“ und der NATO sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit „auf politischer und technischer Ebene“ geplant?

a) Welche Stäbe der EU und der NATO sind zur Ausformulierung von parallelen oder gemeinsamen Übungen „in engem Kontakt“?

b) Auf welche Weise unterstützt die Bundesregierung das „Vorhaben“ gemeinsamer Übungen?

11

Was ist der Bundesregierung über den Inhalt eines technischen Abkommens zwischen dem CERT-EU und dem NATO-Kommando „Computer Incident Response Capability“ hinsichtlich „hybrider Bedrohungen“ bekannt?

12

Was ist der Bundesregierung über eine „diplomatic toolbox“ hinsichtlich „hybrider Bedrohungen“ bekannt (Ratsdokument 6908/16)? Wer hat diese „toolbox“ entwickelt bzw. umgesetzt?

13

Welche Aussagen trifft die „toolbox“ zur Frage, auf welche Weise betroffene oder unterstützende Staaten Cyberangriffe oder „hybride Bedrohungen“ auf politischer, diplomatischer, rechtlicher oder wirtschaftlicher Ebene beantworten sollen?

14

Welche konkreten Maßnahmen trifft der in Wales 2014 beschlossene „Readiness Action Plan“ der NATO hinsichtlich „hybrider Konfliktszenarien“, zu denen der Bundesregierung zufolge „unter anderem asymmetrische Einsatzformen, Propaganda und Desinformation oder auch Cyberattacken und -sabotage und die Nutzung des Informationsraums“ gehören (Bundestagsdrucksache 18/8904)?

a) Mit welchen Einzelmaßnahmen gehen auch eine „Strategie [der NATO] zum Umgang mit hybrider Kriegsführung“ und ein dazugehöriger Implementierungsplan auf „hybride Konfliktszenarien“ ein?

b) Auf welche Weise wird die Bundesregierung die Aufforderung der NATO an die Mitgliedstaaten zur Eigenverantwortung bei der „Resilienzstärkung“ bezüglich „hybrider Konfliktszenarien“ bzw. „hybrider Bedrohungen“ umsetzen?

Berlin, den 14. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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