BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Ausbau und Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer in der Altmark

Angaben zur Nutzung im Jahr 2015, Nutzungsbestimmungen für befreundete Staaten, Einnahmen seit 2007, Präsentationen von Wehrtechnik oder Rüstungsprodukten seit 2005; Fertigstellung der Kampfübungsstadt Schnöggersburg und Kostenentwicklung, Controlling und Evaluierung durch das Kompetenzzentrum Strausberg (BAIUDBBw), Mängel bei Bauausführung, Losvergabe für jeweilige Bauabschnitte, Dekontaminierungsmaßnahmen, Durchführung von Medientagen auf der Baustelle der Übungsstadt, Bedeutung des Standorts, Interessensbekundungen zur militärischen Nutzung<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

24.08.2016

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/927621.07.2016

Ausbau und Nutzung des Gefechtsübungszentrums Heer in der Altmark

der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Frank Tempel, Christine Buchholz, Roland Claus, Annette Groth, Heike Hänsel, Dr. Rosemarie Hein, Inge Höger, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Michael Leutert, Niema Movassat, Dr. Petra Sitte und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Bundeswehr unterhält in der Altmark (Colbitz-Letzlinger Heide, Bundesland Sachsen-Anhalt) ein Gefechtsübungszentrum (GÜZ) Heer. Das GÜZ ist die „zentrale Ausbildungseinrichtung des Heeres zur Einsatzausbildung und truppengattungsgebundenen Ausbildung von Verbänden und Einheiten aller Truppengattungen des Heeres sowie MilOrgBer (militärischer Organisationsbereiche) in Einsatz- bzw. Gefechtsgliederung für landbasierte Operationen verbundener Kräfte“ (www.deutschesheer.de). Das GÜZ kann zudem durch Truppenteile von anderen NATO-Partnern oder „befreundeten Staaten“ zu Ausbildungs- und Trainingszwecken mitgenutzt werden.

Auf dem Areal des insgesamt ca. 23 000 Hektar umfassenden Truppenübungsgeländes, dessen Ost-West-Ausdehnung ca. 15 km und Nord-Süd-Ausdehnung ca. 30 km beträgt, entsteht derzeit die „Kampfübungsstadt Schnöggersburg“, um die Einsatzszenarien in urbanen Ballungsräumen nachzustellen. Die Übungsstadt wird nach ihrer Fertigstellung eine Fläche von rund 6,25 km2 im nördlichen Teil des GÜZ einnehmen. In fünf Bauabschnitten wird eine typische städtische Bebauung dargestellt. Dazu gehören über 500 Gebäude und über 300 Hütten, darunter Hochhaussiedlungen, Elendsviertel mit Müllkippen, ein Bahnhof sowie ein Flughafen mit Behelfslandebahnen, 16,5 km Straßenanlagen mit Betonstraßen einschließlich Regenentwässerung und Asphaltstraßen sowie ein Stück zweispurige Autobahn zwischen zwei Kreisverkehren, 800 m Kanalanlagen mit fünf verschiebbaren und einer festen Brücke, 1,5 km Gleisanlagen, 540 m Übungskanalisation, ein 350 m langer U-Bahn-Tunnel sowie ein Industriegebiet und ein Stadtwald (vgl. www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw).

Das GÜZ mit seiner Kampfübungsstadt soll der Bundeswehr bzw. NATO-Truppen künftig als zentrales Drehkreuz für die Vorbereitung von Kampfeinsätzen dienen, insbesondere im Hinblick auf asymmetrische Konflikte und die Aufstandsbekämpfung in zerfallenden bzw. instabilen Staaten.

Die technische und logistische Betreuung des GÜZ erfolgt durch die Rheinmetall Dienstleistungszentrum Altmark GmbH im Auftrag des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw). Die Teilübergabe eines ersten Bereichs der Kampfübungsstadt ist für Ende 2017 geplant, sodass in diesem Teilabschnitt ab dem Jahr 2018 trainiert werden könnte. Die Fertigstellung der Gesamtstadt ist für das Jahr 2020 vorgesehen. Am 1. Oktober 2015 wurde auf der Baustelle der Übungsstadt ein erster Medientag mit rund 30 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt (vgl. ebd.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

In welchem Umfang haben Truppengattungen des Heeres sowie ggf. auch Spezialkräfte der Bundeswehr (z. B. Kommando-Spezialkräfte-Einheiten) oder der Bundespolizei bzw. der Polizei der Bundesländer (z. B. Spezialeinsatzkommando-Einheiten) im Kalenderjahr 2015 das GÜZ Heer zu militärischen, polizeilichen oder anderweitigen Ausbildungs- und Übungszwecken genutzt (bitte nach Organisationseinheit, Art der Maßnahme und Anzahl der teilgenommenen Soldatinnen und Soldaten bzw. Angehörigen von Spezialkräften auflisten)?

2

Welche Nationen haben im Kalenderjahr 2015 das GÜZ Heer zu militärischen, polizeilichen oder anderweitigen Ausbildungs- und Übungszwecken genutzt, und

a) welche NATO-Mitglieder befanden sich darunter (bitte die Anzahl der jeweils teilgenommenen Soldatinnen und Soldaten mit angeben)?

b) welche „befreundeten Staaten“ befanden sich darunter (bitte die Anzahl der jeweils teilgenommenen Soldatinnen und Soldaten mit angeben)?

3

Welche Voraussetzungen müssen die „befreundeten Staaten“ erfüllen, um sich für die Nutzung des GÜZ Heer zu qualifizieren (bitte erläutern)?

4

Wie sehen die Nutzungsbestimmungen des GÜZ Heer für die „befreundeten Staaten“ insbesondere im Hinblick auf den Demokratie- und Menschenrechtsschutz aus, um eine mögliche Zweckentfremdung der bei der Nutzung des GÜZ Heer erworbenen bzw. trainierten militärischen Fähigkeiten zu repressiven oder demokratiefeindlichen Zielen auszuschließen, und welche diesbezüglichen Überprüfungsmechanismen wurden seit der Einführung der Nutzungsmöglichkeit des GÜZ Heer für „befreundete Staaten“ im Jahr 2007 mit welchem Ergebnis angewandt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 2b auf Bundestagsdrucksache 18/5025; bitte erläutern)?

5

Welche Einnahmen konnten seit dem Jahr 2007 mit der Vollkostenerstattung durch die ausländischen Streitkräfte erzielt werden, die das GÜZ Heer genutzt haben, und welcher Anteil entfiel hierbei auf die Streitkräfte von NATO-Partnern sowie auf „befreundete Staaten“ (bitte pro Jahr sowie getrennt nach NATO-Mitgliedern und -Nichtmitgliedern angeben)?

6

Welche Anbieter aus dem In- und Ausland haben seit dem Jahr 2005 das GÜZ Heer (inklusive der Kampfübungsstadt Schnöggersburg oder Teilen davon) zur Präsentation von Wehrtechnik oder Rüstungsprodukten (über Prototypen von schweren Waffensystemen hinaus) genutzt, und in wie vielen Fällen wurden ggf. daraufhin durch das BAAINBw ausstattungs- bzw. nutzungsrelevante, wehrtechnische Güter in welcher Menge beschafft bzw. entsprechende Folgeaufträge vereinbart (bitte pro Jahr, Anbieter, Gut, Stückzahl und Wert auflisten)?

7

Wie ist der aktuelle Fertigstellungsstand bei den einzelnen Bauabschnitten der Kampfübungsstadt Schnöggersburg, und wie haben sich die tatsächlichen Kosten für die jeweiligen Bauabschnitte bislang entwickelt (bitte nach Bauabschnitt, Bezeichnung der Baumaßnahme, Soll- und Ist-Wert der Baukosten auflisten)?

8

Worauf sind etwaige Kostensteigerungen in den einzelnen Bauabschnitten konkret zurückzuführen (bitte detailliert ausführen)?

9

Wie sind das Controlling und die Evaluierung der einzelnen Bauabschnitte durch das Kompetenzzentrum Baumanagement des Bundesamts für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw) in Strausberg geregelt, das praktisch die Bauherrenrolle gegenüber der Landesbauverwaltung sowie das Bauprojektmanagement für die Bundeswehr wahrnimmt, und wie viel militärisches und ziviles Personal steht hierfür in den gemischten Teamstrukturen zur Verfügung (vgl. www.iud.bundeswehr.de/portal/a/iudbw; bitte getrennt nach militärischem und zivilem Personal angeben)?

10

In welchen Bereichen wurden durch das Kompetenzzentrum Strausberg des BAIUDBw bislang Mängel bei der Bauausführung festgestellt, und wie sind in diesen Fällen die Gewährleistungspflichten der bauausführenden Firmen geregelt (bitte detailliert angeben)?

11

Wie viele Lose wurden für die jeweiligen Bauabschnitte bislang vergeben, und in welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung die Bauverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ausgeschriebene Aufträge an Firmen in der Region bzw. in Sachsen-Anhalt vergeben (bitte detailliert angeben)?

12

In welchem Umfang wurden seit der Wiedervereinigung im Jahr 1990 im Zusammenhang mit dem Ausbau des GÜZ Heer und dem Bau der Kampfübungsstadt Schnöggersburg Dekontaminierungsmaßnahmen durchgeführt (bitte nach Jahr und Art der Maßnahme angeben)?

13

Welche Anforderungen gelten für die Flugsicherheit auf den Behelfslandebahnen der Kampfübungsstadt Schnöggersburg, und für welche Luftfahrzeugtypen sind diese zur Landung geeignet?

14

Wie viele „Medientage“ wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bislang auf der Baustelle der Kampfübungsstadt Schnöggersburg durchgeführt, und nach welchem Verfahren wurden bzw. werden die Interessentinnen und Interessenten akkreditiert (bitte nach Datum und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer auflisten)?

15

Welche Bedeutung misst die Bundesregierung dem GÜZ Heer und der Kampfübungsstadt Schnöggersburg als Standort im Rahmen des aktuellen Weißbuchs zur Sicherheitspolitik Deutschlands und für die Militärstrategie der Bundeswehr und NATO im Hinblick auf die praxisnahe Vorbereitung von zukünftigen Auslandseinsätzen in Krisen- und Konfliktgebieten bei (bitte erläutern)?

16

Liegen nach Kenntnis der Bundesregierung zum gegenwärtigen Zeitpunkt bereits konkrete Anfragen zu militärischen Nutzungsabsichten für die voraussichtlich zum Jahresende 2017 zu erwartende Teilübergabe der fertiggestellten Bereiche der Kampfübungsstadt Schnöggersburg vor, und wenn ja, wer hat ein solches Interesse bislang bekundet?

17

Inwieweit dient das GÜZ Heer (inklusive der Kampfübungsstadt Schnöggersburg) derzeit bzw. künftig als Prototyp für die Ausfuhr von mobilen Gefechtsübungszentren oder den Aufbau von baugleichen Gefechtsübungszentren in Drittstaaten, und für welche Länder hat die Bundesregierung ggf. nach dem Jahr 2010 eine Ausfuhrgenehmigung für Gefechtsübungszentren erteilt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 14 auf Bundestagsdrucksache 18/5025)?

Berlin, den 21. Juli 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen