Die Konsequenzen der beitragsfreien Entgeltumwandlung bei Betriebsrente
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Katja Kipping, Elke Reinke, Frank Spieth und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die momentan gültige Begünstigung der betrieblichen Altersvorsorge durch die sozialabgaben- und steuerbefreite Umwandlung von Lohnteilen in betriebliche Altersvorsorge (beitragsfreie Entgeltumwandlung) soll Ende 2008 auslaufen. In diesem Kontext entsteht eine heftige Debatte um die Fortführung dieser Regelung. Dabei werden sozialpolitische und ökonomische Konsequenzen dieser Regelung teilweise nicht bedacht. So führt die beitragsfreie Entgeltumwandlung zu zwar schwer bezifferbaren aber nicht unerheblichen Einnahmeverlusten für die sozialen Sicherungssysteme. Aufgrund des in der Gesetzlichen Rentenversicherung gültigen Nachhaltigkeitsfaktors sinken dadurch nicht nur die Einnahmen der GRV, was höhere Beitragssätze notwendig macht, sondern das Leistungsniveau der Rentenversicherung wird dadurch sogar abgeschmolzen. Dies bedeutet zuallererst, dass die Rentnerinnen und Rentner sowie die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler die keine Betriebsrenten abschließen (können) diejenigen subventionieren, die Betriebsrenten abschließen. Mehr noch, wird die Summe aus GRV- und Betriebsrente mit und ohne beitragsfreie Entgeltumwandlung verglichen, zeigt sich, dass vor allem ältere Erwerbspersonen durch die beitragsfreie Umwandlung schlechter gestellt werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Stimmt die Bundesregierung zu, dass die Beitragsfreistellung der Entgeltumwandlung für Betriebsrenten die zukünftigen Rentenerhöhungen dämpft (bitte erläutern warum)?
Wie groß wäre der Rentenwert mindernde Effekt, wenn 10, 25 oder 50 Prozent der Beitragszahlenden 4 Prozent ihres Bruttoentgeltes entgeltfrei umwandeln würden (auf Basis der aktuellsten verfügbaren Zahlen)?
Wie groß wäre der Steuervorteil der sich aus der Steuerfreiheit der Entgeltumwandlung ergeben würde, wenn 10, 25 oder 50 Prozent der Beitragspflichtigen Entgelte umgewandelt würden (bei durchschnittlichen Einkommen und bei den 10, 25 oder 50 Prozent höchsten beitragspflichtigen Entgelten)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass durch die oben erwähnten Effekte der beitragsfreien Umwandlung auf die GRV-Rente, jüngere Personen stärker profitieren als ältere?
Ab welchem Alter einer Person ist die Summe aus GRV und Betriebsrente durch die Effekte der beitragsfreien Entgeltumwandlung niedriger, als sie es bei gleicher Umwandlungshöhe jedoch ohne Beitragsfreiheit wäre (bitte die Randbedingungen, wie z. B. Verzinsung der Betriebsrente u. Ä. mit angeben)?
Kann die Bundesregierung bestätigen, dass Betriebe die eine betriebliche Altersvorsorge anbieten überdurchschnittliche Löhne zahlen?
Welcher Anteil der Betriebe abhängig von der Zahl der Beschäftigten bietet jeweils eine betriebliche Altersvorsorge an und wie hoch ist in diesen jeweils das durchschnittliche Entgelt (die Betriebe bitte in sinnvolle/ verfügbare Betriebsgrößenklassen einteilen)?