[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 12. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9411
18. Wahlperiode 16.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Özcan Mutlu,
Beate Walter-Rosenheimer, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
– Drucksache 18/9305 –
Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Eltern schulpflichtiger Kinder
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Mit der Einschulung ihrer Kinder stehen viele Eltern vor der Herausforderung,
dass die zuvor (meist ganztägigen) Betreuungsangebote neu arrangiert werden
müssen, um den Alltag mit Familie und Beruf vereinbaren zu können. In der
Zeit des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule verändern sich zudem
Bildungsanforderungen und Freizeitbedürfnisse der Kinder.
Verlässliche und qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung ist dabei eine
extrem wichtige Unterstützung im familiären Betreuungsarrangement. Von
ebensolcher Bedeutung ist ein verlässliches und für die Kinder vertrautes
Betreuungsangebot in den Ferienzeiten. Nicht alle Eltern können sich während der
gesamten Schulferien Erholungsurlaub nehmen, mit den Kindern Urlaub
machen bzw. die Betreuung selbst übernehmen.
In den letzten zehn Jahren stand vor allem der Ausbau der Angebote
frühkindlicher Bildung für Kinder im Alter von einem bis zum vollendeten dritten
Lebensjahr und damit die Vereinbarkeitswünsche von Familien mit Kindern im
Krippen- oder Kindergartenalter im Fokus. Bis heute klaffen zwischen
bedarfsgerechtem und qualitativ gutem Angebot und der Nachfrage vielerorts große
Lücken. Aber auch für viele Familien mit Schulkindern ist die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf eine anstrengende Herausforderung.
Nach bundesweiten Meinungsumfragen (vgl. z. B. Studie von forsa – Gesellschaft
für Sozialforschung und statistische Analysen mbH: „Wenn Eltern die Wahl
haben“, 2013; Monitor Familienleben 2013 des INSTITUTS FÜR DEMOSKOPIE
ALLENSBACH; 3. JAKO-O-Bildungsstudie, 2014) wünschen seit mehreren
Jahren konstant 70 bis 80 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder ganztägige
Angebote (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beiträge der Bundesregierung zur
Stärkung der Bildungsgerechtigkeit“, Bundestagsdrucksache 18/8974).
Im Grundschulbereich lag der Anteil der Kinder, die eine Ganztagsschule
besuchen, bei nur gut 33 Prozent (Sekretariat der Ständigen Konferenz der
Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Allgemeinbildende
Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland –
Statistik 2010 bis 2014 –, S. 36). Knapp 40 Prozent der Eltern hätten also
offensichtlich gern ein Ganztagsangebot für ihre Kinder, finden das aber nicht.
Eltern schulpflichtiger Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren schätzten daher
die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland mehrheitlich als nicht
so gut ein (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
(Hrsg.), „Zur Vereinbarkeitssituation von Eltern mit Schulkindern – Monitor
Familienforschung – Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik,
Ausgabe 25, 2011).
Laut dem aktuellen Bericht „Ganztagsschule 2014/2015“ der „Studie zur
Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, der auf einer bundesweiten
repräsentativen Befragung von Schulleitungen basiert, übersteigt in rund einem Viertel
der Ganztagsgrundschulen die Nachfrage das Angebot (vgl. Antwort der
Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
auf Bundestagsdrucksache 18/8974).
Kinder ab sechs Jahren haben darüber hinaus andere und meist wachsende
Ansprüche an die Freizeitgestaltung. Die allermeisten Kinder benötigen
Unterstützung, Begleitung und Kontrolle bei den Hausaufgaben und am Nachmittag
altersgerechte Freizeitangebote. Aufgrund des fehlenden Angebots an ganztätigen
Betreuungsangeboten stehen viele Eltern mit dieser veränderten
Herausforderung allein da; allen voran die Mütter, die zumeist ihre eigenen Erwerbswünsche
zurückstellen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden.
Während das Achte Buch Sozialgesetzbuch für die Förderung von Kindern im
Alter von unter drei Jahren bereits seit der Änderung im Jahr 2005 in § 24
vorsieht, dass sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen
Bedarf richtet und damit also – etwa bei einem erzieherischen Bedarf oder
ganztägiger Berufstätigkeit – auch einen Ganztagsplatz umfasst, besteht im Hinblick
auf Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis jetzt nur eine
allgemeine Pflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, „darauf hinzuwirken,
dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen
oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht“.
Abhängig vom Alter des Kindes besteht gegenwärtig ein unterschiedlicher
Verpflichtungsgrad hinsichtlich der Bereitstellung eines Angebotes an
nachmittäglicher Bildung und Betreuung.
Am 21. Juli 2016 wurde vom Statistischen Bundesamt für den Bereich der
Kindertagesbetreuung das vorläufige statistische Ergebnis (Stichtag: 1. März 2016)
veröffentlicht.
1. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele
schulpflichtige Kinder an einem Ganztagsangebot teilnehmen?
Laut aktueller Statistik der Kultusministerkonferenz („Allgemein bildende
Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland –
Statistik 2010 bis 2014“ vom 5. Februar 2016) nutzten 37,7 Prozent aller Schülerinnen
und Schüler der allgemeinbildenden Schulen bis zur Sekundarstufe I im Schuljahr
2014/2015 ein Ganztagsangebot (KMK 2016). Im Schuljahr 2002/2003 waren es
9,8 Prozent der Schülerinnen und Schüler.
2. Wie viele Schulkinder nutzen am Nachmittag eine Kindertageseinrichtung
(sog. Hort in Trägerschaft eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe), und
wie viele ein Angebot im Rahmen von Ganztagsschulen (bitte nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Die amtliche Statistik „Allgemein bildende Schulen in Ganztagsform in den
Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – Statistik 2010 bis 2014“ der
Kultusministerkonferenz vom 5. Februar 2016 bietet Zahlen für das Schuljahr 2014/2015.
Gezählt werden die am Ganztagsschulbetrieb teilnehmenden Schülerinnen und
Schüler, nicht die jeweils zur Verfügung stehenden Plätze. Zukünftig werden in
der Statistik als offene Ganztagsangebote auch diejenigen Angebote gezählt
werden, bei denen neben anderen Kriterien die Schulleitung auf der Basis eines
gemeinsamen pädagogischen Konzeptes mit einem außerschulischen Träger
kooperiert und eine Mitverantwortung der Schulleitung für das Angebot besteht. Für
die vorliegende Statistik greift diese ergänzende Definition noch nicht, da die
Erhebung der Daten vor der Beschlussfassung zur neuen Zählung (4. Dezember
2015) erfolgte.
Schülerinnen und Schüler im Ganztagsschulbetrieb an allgemeinbildenden
Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft im Schuljahr 2014/2015 (KMK
2016)
Gesamt Gesamt in % Grundschule in %
Gesamt 2.717.397 37,7 33,1
Baden-Württemberg 216.424 21,4 12,3
Bayern 173.083 15,0 9,9
Berlin 180.629 64,2 77,7
Brandenburg 94.266 47,8 42,1
Bremen 19.033 35,4 38,2
Hamburg 129.700 88,3 96,7
Hessen* 230.152
Mecklenburg-Vorpommern 52.632 42,4 1,4
Niedersachsen* 329.702
Nordrhein-Westfalen 738.363 44,0 40,6
Rheinland-Pfalz 95.244 26,0 31,5
Saarland 22.562 28,6 43,7
Sachsen 47.242 79,3 85,6
Sachsen-Anhalt* 37.264
Schleswig-Holstein 66.520 25,6 19,1
Thüringen 84.581 51,3 85,2
* Für diese drei Länder wurden in der KMK-Statistik keine Anteile berechnet, da Angaben
über Ganztagsangebote in privater Trägerschaft fehlen.
Die Anzahl der Schulkinder unter 11 Jahren, die einen Hort bzw. Hortgruppen in
Trägerschaft eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe besuchten, beliefen sich
gemäß den Angaben der amtlichen Kinder- und Jugendhilfestatistik am 1. März
2015 auf 451 459 Kinder.
Schulkinder in Kindertageseinrichtungen sowie Quote der
Bildungsbeteiligung 2015 nach Ländern
Quelle: Statistische Ämter des Bundes und der Länder, Kinder- und Jugendhilfestatistik,
Bevölkerungsstatistik, eigene Berechnungen TU Dortmund
Die klare Abgrenzung von Horten und Ganztagsschulen ist nicht durchweg
möglich, sodass es zu Doppelzählungen der KMK-Statistik zu Ganztagsschulen und
der Kinder- und Jugendhilfestatistik kommt (Autorengruppe
Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland 2016. Ein indikatorengestützter Bericht mit
einer Analyse zu Bildung und Migration. Bielefeld, S. 57, S. 84). Ganztagsschulen
können auch Schule-Hort-Kombinationen sein, wenn ein gemeinsames
pädagogisches Konzept vorliegt und die Steuerung durch die Schulleitung erfolgt.
Als solche wurden Schulen mit angegliederten Horten sowie
Kooperationsmodelle zwischen Schule und Trägern der Jugendhilfe auf der Grundlage eines
gemeinsamen pädagogischen Konzepts durch das Investitionsprogramm „Zukunft
Bildung und Betreuung“ (IZBB, 2003-2009) gefördert, „wenn die
Weiterentwicklung zu einem in die Schule fachlich integrierten Ganztagsangebot
angestrebt wird“ (Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung, Art. 1 vom 12. Mai 2003).
Schulkinder unter 11
Jahren in
Kindertageseinrichtungen
(Horten)
Beteiligungsquote
Anzahl in %
D 451.549 10,6
W 190.862 6,1
O 260.687 37,3
BW 26.945 4,2
BY 77.413 7,7
BE – 0,1
BB 65.343 61,5
HB 3.065 16,0
HH 4.773 21,5
HE 27.879 9,9
MV2) 34.231 47,2
NI 29.453 3,6
NW 3.365 5,1
RP 7.792 4,0
SL 2.147 6,0
SN 112.653 66,0
ST 47.655 47,8
SH 8.030 5,2
TH 805 2,6
Land
3. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder
(bitte soweit möglich nach Alter der Kinder, Schultyp, Betreuungsangebot
und Bundesland differenzieren)?
Danach gefragt, wofür sich ein Familienpolitiker zurzeit besonders einsetzen
sollte, nennen Eltern mit schulpflichtigen Kindern von 6 bis 15 Jahren mit 73
Prozent an erster Stelle die Erleichterung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Dabei nennen mit 79 Prozent die Väter die Vereinbarkeit häufiger als die Mütter
mit 66 Prozent. Mehr als die Hälfte der Eltern (57 Prozent) spricht sich konkret
für ein besseres Angebot an Betreuungsmöglichkeiten für Schulkinder, zum
Beispiel über Ganztagsangebote oder Horte aus (Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage
11056, 2016). Eine weitergehende Differenzierung kann mit den vorliegenden
Daten nicht vorgenommen werden.
Neben einem guten Betreuungsangebot sind Eltern u. a. auch auf
familienfreundliche Arbeitsbedingungen angewiesen, um Familie und Beruf gut vereinbaren zu
können. Laut dem aktuellen „Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit
2016“ des Instituts der deutschen Wirtschaft bietet zwar die Mehrheit der
Unternehmen familienfreundliche Maßnahmen an, es gibt aber nach wie vor Defizite
bei der Umsetzung und in der Unternehmenskultur. Die Bundesregierung setzt
sich daher wie z. B. im Unternehmensprogramm „Erfolgsfaktor Familie“
gemeinsam mit Wirtschaftsverbänden und Gewerkschaften für eine familienfreundliche
Arbeitswelt ein.
4. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere wenn beide Eltern
ganztägig berufstätig sind, oder bei alleinerziehenden Eltern?
Nach den Daten der Akzeptanzanalyse II, die im Rahmen der Gesamtevaluation
der ehe- und familienbezogenen Leistungen durchgeführt wurde, gaben 2011
42 Prozent der berufstätigen Eltern mit schulpflichtigen Kindern aus Familien, in
denen beide Elternteile Vollzeit berufstätig sind, an, manchmal Probleme zu
haben, Beruf und Familie gut miteinander zu vereinbaren. Von den erwerbstätigen
Alleinerziehenden mit Schulkindern sagten dies 51 Prozent. (Allensbacher
Archiv, IfD-Umfrage 6119, 2011).
Die 2005 etablierte bundesweite Begleitforschung „Studie zur Entwicklung von
Ganztagsschulen“ (StEG) und andere Studien unterstreichen die arbeitsmarkt-
und familienpolitische Bedeutung der Ganztagsschule, die die Vereinbarkeit
von Familie und Beruf unterstützen. Ganztagsschulen werden besonders von
doppelerwerbstätigen Eltern und Alleinerziehenden genutzt. (Fischer, N. et al.
(Hrsg.) (2011): Ganztagsschule: Entwicklung, Qualität, Wirkungen.
Längsschnittliche Befunde der Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen (StEG).
Weinheim und Basel: Juventa; Marcus, J., Nemitz, J. & Spieß, C. K. (2013):
Ausbau der Ganztagsschule: Kinder aus einkommensschwachen Haushalten im
Westen nutzen Angebote verstärkt. DIW Wochenbericht Nr. 27/2013). Laut
dem Monitor Familienleben 2013 des Instituts für Demoskopie Allensbach
meinen 80 Prozent der Eltern, dass Schulen mit Ganztagsbetreuung die
Berufstätigkeit erleichtern.
Besonders entscheidend für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind
bedarfsgerechte und verlässliche Öffnungszeiten. Nach der bundesweiten
Befragung von Schulleitungen im Rahmen von StEG“, werden weit überwiegend an
mindestens vier Tagen pro Woche Ganztagsangebote bereitgestellt.
Ganztagsangebote an fünf Tagen pro Woche stellen 56 Prozent der Grundschulen, 36 Prozent
der Gymnasien und 16 Prozent der Sekundarstufe-I-Schulen (ohne Gymnasien)
bereit.
Die täglichen Öffnungszeiten sind mit acht bis zehn Stunden in Grundschulen
länger als in der Sekundarstufe und in Ostdeutschland tendenziell umfassender
als in Westdeutschland. Die Nutzung von Ganztagsangeboten ist in
Ostdeutschland konstant höher als in Westdeutschland. Ganztagsgrundschulen in
Ostdeutschland „sichern eine Zeitstruktur ab, die die Vollzeiterwerbstätigkeit beider
Eltern ohne weitere Betreuungsarrangements erleichtert“. (StEG-
Schulleitungsbefragung „Ganztagsschule 2014/2015“, S. 30). Nicht in die Untersuchung
einbezogen waren Grundschulen aus Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-
Anhalt, deren Schule-Hort-Kombinationen (mit vergleichbaren Öffnungszeiten)
bisher nicht in die KMK-Statistik eingebracht werden (siehe auch Antwort zu
Frage 2).
Nach den Erkenntnissen von StEG fühlen sich Eltern mit niedrigem
sozioökonomischem Status durch Ganztagsschulen besonders unterstützt. Da die
Wahrscheinlichkeit der Nutzung öffentlicher Kinderbetreuung mit dem Einkommen
steigt, sind die Kosten für Ganztagsangebote ein Faktor für die
Erwerbsbeteiligung, die wiederum Armutsrisiken senkt und Chancengleichheit befördert.
Hortbetreuung wird laut Bildungsbericht 2016 in der Regel an fünf Tagen pro
Woche mit durchschnittlich fünf Stunden pro Tag angeboten, wobei eine exakte
Abgrenzung von Ganztagsschulen nicht überall möglich ist (siehe auch Antwort
zu Frage 2; Autorengruppe Bildungsberichterstattung: Bildung in Deutschland
2016. Bielefeld, S. 84).
Zur Bedeutung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verweisen.
5. Für wie relevant hält die Bundesregierung die Tatsache, dass
Ganztagsschulen bundesweit keine einheitlichen Qualitätsstandards aufweisen?
Sieht die Bundesregierung darin einen Grund, dass berufstätige Eltern sich
nicht allerorts angemessen entlastet fühlen?
Wird die Bundesregierung die Länder unterstützen, „Ganztag“ überall
qualitativ hochwertig umsetzen zu können, um die Eltern angemessen zu
entlasten?
Schulische Bildung, einschließlich der in Ganztagsschulen, liegt entsprechend der
föderalen Staatsstruktur in der Zuständigkeit der Länder und wird durch
Schulgesetze und Erlasse geregelt. Fragen der schulischen Bildung von überregionaler
Bedeutung regelt die Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der
Bundesrepublik Deutschland (KMK). Der bedarfsgerechte Ausbau und die
Ausgestaltung der Ganztagangebote erfolgen außerdem vor Ort durch Kommunen
und andere Schulträger. Zu regionalen Bedarfen berufstätiger Eltern liegen der
Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
Die qualitativ hochwertige Umsetzung der Ganztagsangebote liegt im Interesse
von Bund, Ländern und Kommunen im Hinblick auf die Stärkung der
Leistungsfähigkeit des Bildungswesens insgesamt. Der Bericht „Ganztagsschulen in
Deutschland“ (2015,
www.kmk.org/fileadmin/Dateien/pdf/PresseUndAktuelles/
2015/352-KMK-TOP-009-Ganztagsschulbericht.pdf) der KMK enthält auch
länderspezifische Angaben zur Qualitätssicherung an Ganztagsschulen, z. B. durch
„regelmäßige Überprüfungen (zyklische Evaluation und regelmäßiges
Qualitätsmanagement) zur laufenden Weiterentwicklung und ggf. für das Anpassen des
Ganztagsschulangebots an veränderte bildungs-, sozial- und familienpolitische
Rahmenbedingungen“ (S. 9). In den Ländern liegen dazu Kriterienkataloge,
„Qualitätsrahmen“, „Orientierungsrahmen“ bzw. „Referenzrahmen“ zur
Schulqualität vor. Schulinspektionen werden für alle Schulen durchgeführt, wobei das
Ganztagsprofil zusätzlich bewertet wird. Der Sicherung qualitativ hochwertiger
Ganztagsangebote dienen auch die Aus- und Fortbildung von Lehrkräften und
pädagogischem Personal sowie Beratungs- und Unterstützungssysteme.
Die Bundesregierung unterstützt die qualitativ hochwertige Umsetzung der
Ganztagsangebote durch weitere Förderung der bundesweiten „Studie zur Entwicklung
von Ganztagsschulen“ (2016-2019), die empirische Grundlagen zur
Weiterentwicklung von Ganztagsschulen bietet. Für die Qualitätsentwicklung von
Ganztagsschulen liegen außerdem Fortbildungsmodule und -materialien aus dem
länderübergreifenden Programm „Lernen für den GanzTag“ (2005 bis 2008) vor.
6. Sieht die Bundesregierung auf Basis der von ihr mitfinanzierten
Bildungsforschung in zusätzliche Lernzeit und einer höheren Personalausstattung an
Ganztagsschulen einen Weg, um sowohl die Unterrichtsqualität zu erhöhen
als auch um möglichen Unterrichtausfall und den dadurch entstehenden
enormen Aufwand für berufstätige Eltern zu vermeiden?
Wenn ja, will die Bundesregierung sich an dieser Aufgabe zukünftig
beteiligen?
Für die Regelung des Umfangs an Lernzeit und die Lerninhalte sind die Länder
zuständig. Die Personalausstattung obliegt für die Lehrkräfte den Ländern, für
das weitere pädagogische Personal den Ländern und Kommunen bzw. Trägern.
Nach Befunden der Schulforschung ist nicht allein die Lernzeit maßgeblich für
Unterrichtsqualität und Schulleistungen. Allerdings korreliert die Nutzung
regulärer Unterrichtszeit positiv mit Schulleistungen. (OECD (2011): Quality Time
for Students: Learning In and Out of School.) Nach Erkenntnissen von StEG sind
die Qualität der Ganztagsangebote und die Intensität der Teilnahme die
entscheidenden Faktoren, um die Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler zu
verbessern.
Einfluss auf die Unterrichtsqualität haben besonders die fachlichen und
fachdidaktischen Kompetenzen der Lehrkräfte. Bund und Länder haben daher 2014 die
gemeinsame Qualitätsoffensive Lehrerbildung gestartet (
www.bmbf.de/de/
qualitaetsoffensive-lehrerbildung-525.html). Die Bundesregierung fördert
außerdem Bildungsforschung zur „Professionalisierung des pädagogischen Personals“
und leistet damit einen Beitrag, Wissen, Kompetenz und berufliches Handeln des
pädagogischen Personals zu stärken und die Qualität der Ausbildung zu erhöhen.
Aus der Ganztagsschulforschung liegen Ergebnisse zur Kooperation von
Lehrkräften und zur Arbeit in multiprofessionellen Teams vor.
Der bundesseitigen Förderung von Maßnahmen im Bereich der Ganztagsschulen
lagen gemäß Bund-Länder-Vereinbarung folgende Ziele zugrunde:
Qualitätsverbesserung des Bildungssystems (nachhaltige
gesamtwirtschaftliche Dimension),
frühzeitige und individuelle Förderung aller Potenziale zur Sicherung des
Bedarfs an Fachkräften,
bessere Ausschöpfung des Potentials gut ausgebildeter Arbeitskräften durch
Schaffung zusätzlicher Ganztagsschulen und der qualitativen
Weiterentwicklung bestehender (Bund-Länder-Verwaltungsvereinbarung vom 12. Mai 2003,
Präambel).
Die Kompensation von Unterrichtsausfall durch Ganztagsschulen war und ist
nicht intendiert.
7. Kennt die Bundesregierung die Auswirkungen bei Problemen mit der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder auf das
Wohlbefinden der betroffenen Kinder und Eltern und auf die Realisierung
der Wünsche nach einer partnerschaftlicheren Aufteilung der
Kinderbetreuung, der Erziehung oder der Haushaltsarbeit?
Bekannt ist, dass sich die Lebenszufriedenheit von Frauen und Männern
nachweislich verringert, wenn sie nicht im gewünschten Stundenumfang beschäftigt
werden können. Insbesondere Unterbeschäftigung (im Sinne einer Beschäftigung
mit einem Stundenumfang, der geringer ist als gewünscht) wirkt sich negativ auf
die Lebenszufriedenheit aus (BMFSFJ (2015) Dossier Wohlergehen von
Familien und dort angegebene Quellen zum Beispiel Heineck, Guido/Wunder,
Christoph (2013): Working time preferences, hours mismatch and well-being of
couples: Are there spillovers? Labour Economics 24, Nr. October 2013, S. 244–252).
Die Gesamtevaluation der ehe- und familienbezogenen Leistungen hat zudem
gezeigt, dass die Lebenszufriedenheit der Mutter das Wohlergehen von Kindern
positiv beeinflusst.
In der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulangeboten“ wurde eine Reihe
von Analysen zur Einschätzung von Einflüssen der Ganztagsteilnahme der
Kinder auf die Unterstützung bei der Vereinbarkeitsproblematik und das
Familienleben unternommen.
Sie lassen sich wie folgt zusammenfassen: Ganztagsangebote unterstützen vor
allem erwerbstägige Eltern – insbesondere mit Kindern im Primarschulalter – bei
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf; sie entlasten Eltern bei der
Hausaufgabenunterstützung, unterstützen sie bei erzieherischen Problemen und sie
entspannen das Familienklima. Allerdings lässt sich mit dem derzeitigen zeitlichen
Umfang von Ganztagesangeboten, insbesondere in Westdeutschland, noch nicht
hinreichend der Betreuungsbedarf bei doppelter Vollerwerbstätigkeit in Paarfamilien
bzw. einer Vollerwerbstätigkeit von Alleinerziehenden abdecken.
Wissenschaftliche Untersuchungen über die Auswirkungen von Problemen bei
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder auf
deren Realisierung von Wünschen nach partnerschaftlicher Aufteilung der
genannten Lebensbereiche sind der Bundesregierung nicht bekannt.
8. Wie viele Eltern schulpflichtiger Kinder können nach Erkenntnissen der
Bundesregierung ihre Arbeitszeit nicht ausweiten, weil sie keine passende
Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben (bitte wenn möglich nach
Müttern und Vätern getrennt aufschlüsseln)?
9. Wie viele nicht erwerbstätige Eltern schulpflichtiger Kinder können nach
Erkenntnissen der Bundesregierung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, weil
sie keine adäquate Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben (bitte wenn
möglich nach Müttern und Vätern getrennt aufschlüsseln)?
Die Fragen 8 und 9 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Im Jahr 2010 gaben 32 Prozent der Mütter und 11 Prozent der Vätern mit
schulpflichtigen Kindern an, dass sie nicht so viele Stunden berufstätig sein können,
wie sie es gerne wären (BMFSFJ (2011): Vereinbarkeit von Familie und Beruf
mit Schulkindern, S. 15). Im Rahmen der Gesamtevaluation der ehe- und
familienbezogenen Leistungen wurde ermittelt, dass im Jahr 2010 die
Erwerbsbeteiligung von Müttern mit jüngstem Kind zwischen 7 und 12 Jahren um 0,21
Prozentpunkte höher gelegen hätte, wenn jede nach den Modellrechnungen erwerbstätige
Mutter auch einen Kinderbetreuungsplatz verfügbar hätte. Die durchschnittliche
Arbeitszeit wäre um 0,54 Prozent höher gewesen (Endbericht Gesamtevaluation
S. 244). Ergänzend wurde herausgefunden, dass erwerbstätige Mütter, deren
Schulkinder Ganztagsangebote nutzen, durchschnittlich 2,7 Stunden länger pro
Woche erwerbstätig sind als erwerbstätige Mütter, deren Schulkinder keine
Ganztagsbetreuung nutzen (Endbericht Gesamtevaluation S. 245). Auf das
Erwerbsverhalten von Vätern konnte auf Basis der Daten von 2004 bis 2008 kein Einfluss
von Ganztagsbetreuung der Schulkinder festgestellt werden.
10. Inwieweit berücksichtigen die vorliegenden Studien zur Nutzung von
Betreuungsangeboten am Nachmittag die Perspektive der Eltern und vor allem
der Schulkinder?
In der Kinder- und Jugendforschung, der Familienforschung und auch in der
Ganztagsschulforschung gehört die Einbeziehung der Perspektive der Eltern und
der Kinder bereits zum Standard. Die „Studie zur Entwicklung von
Ganztagsschulen“ wie die meisten Studien der vom BMBF geförderten
Ganztagsschulforschung (2005-2013) haben Befragungen, aber auch die teilnehmende
Beobachtung von Eltern und Kindern einbezogen, beispielsweise:
„Familien als Akteure in der Ganztagsgrundschule“ (Universität Bielefeld),
„Individuelle Förderung in ganztägig organisierten Schulformen des
Primarbereichs“ (Deutsches Jugendinstitut - DJI),
„Die soziale Konstruktion der Hausaufgabensituation“ (DJI),
„Bildungsprozesse zwischen Familie und Ganztagsschule“ (DJI),
„Förderung von Ausbildungsfähigkeit und Berufsfindungsprozessen in
Ganztagsschulen“ (PH Weingarten),
„GIM - Ganztagsschulbesuch und Integrationsprozesse bei Migranten“
(Universität Würzburg/ Universität Hamburg),
„Leistungsfähigkeit schulischer Ganztagsangebote – Wechselseitige
Verantwortung für Bildung, Erziehung und Betreuung im Spannungsfeld von Schule,
Hort und Familie in Sachsen“ (TU Dresden),
„PIN – Peers in Netzwerken/Freundschaften in der Ganztagsschule“ (Leuphana-
Universität Lüneburg),
„Studie zur Entwicklung von Bewegung, Spiel und Sport in der
Ganztagsschule“ (Philipps-Universität Marburg).
Ergebnisse sind in zahlreichen Publikationen und zusammenfassend in der
Broschüre „Ganztägig bilden. Eine Forschungsbilanz“ (2012) veröffentlicht
(
www.ganztagsschulen.org/_media/bmbf_gts_forschungsbilanz.pdf).
In dem 2013/2014 vom BMBF geförderten „Kinderwertemonitor 2014“
(Humboldt-Universität Berlin, Prof. Hans Bertram) wurden 1.012 Kinder (6- bis 14-
Jährige), 1.002 Mütter und 846 Väter zu Familie und Freundschaften,
Auswirkungen der Berufstätigkeit der Eltern auf die Kinder, zur Schule als Ort der
Wertevermittlung sowie zur Bewertung von Hort/ Kindergarten und von
Ganztagsschulen befragt.
Die laufende „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ (2016-2019)
bezieht ebenfalls Befragungen von Kindern und Eltern ein, z. B. in der Teilstudie
„StEG-Bildungsorte: Ganztagsbildung aus Sicht von Schulkindern und ihren
Eltern“ des DJI.
Darüber hinaus werden in zahlreichen weiteren Studien die Perspektiven der
Eltern und der Kinder erfragt, z. B. in den World Vision Kinderstudien (bisher
2007-2013) zur Nutzung und zur Zufriedenheit mit Ganztagsschulen oder in den
JAKO-O-Studien (2010-2014), in denen Eltern schulpflichtiger Kinder zur
Bedeutung von Ganztagsschulen befragt werden.
11. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum
Zusammenhang von Qualität der Ganztagsangebote und Bildungs- und
Teilhabechancen der schulpflichtigen Kinder?
Qualitativ hochwertige Ganztagsangebote fördern das Sozialverhalten, die
Motivation, das Selbstkonzept und damit auch den Schulerfolg von Schülerinnen und
Schülern. Die Wirkung der Ganztagsangebote hängt auch von der Intensität und
Dauerhaftigkeit der Teilnahme ab.
12. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des
Verhältnisses von Angebot und Nachfrage von Kindertageseinrichtungen
(sog. Horten in Trägerschaft eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe) und
von Ganztagsschulen (bitte wenn möglich nach Art des Angebotes und nach
Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu sind der Bundesregierung keine detaillierten Erkenntnisse bekannt.
Im Rahmen der bundesweiten Schulleitungsbefragung der „Studie zur
Entwicklung von Ganztagsschulen“ wurden die Schulleitungen gebeten, die Entwicklung
der Nachfrage nach Ganztagsangeboten an ihrer Schule in den vergangenen zwei
Jahren einzuschätzen. 2015 gaben 57 Prozent der Schulleitungen von
Grundschulen an, dass die Nachfrage zunehme. In den weiterführenden Schulen wird die
Nachfrage überwiegend als konstant eingeschätzt. Ein Drittel der
Ganztagsgymnasien und ein Viertel der Schulen der Sekundarstufe I (ohne Gymnasien) gaben
eine wachsende Nachfrage an.
Tabelle: Hat sich die Nachfrage nach Ganztagsplätzen in den vergangenen zwei
Jahren an Ihrer Schule verändert? (StEG 2016)
Primar Sek. I (ohne Gymnasien) Gymnasien
2012 2015 2012 2015 2012 2015
zugenommen 62,3 57,1 35,7 25,1 37,2 32,0
abgenommen 2,7 2,7 10,5 16,2 8,0 10,7
konstant 35,0 40,1 53,8 57,7 54,9 57,3
Quelle: StEG-Schulleitungsbefragung 2014/2015, S. 87 (Angaben in % ).
13. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder
während der Schulferien?
Eine Sonderauswertung von Befragungen des Instituts für Demoskopie
Allensbach aus dem Jahr 2013 für berufstätige Eltern mit Schulkindern von 6 bis 13
Jahren erlaubt, unterschiedliche, in der nachfolgenden Tabelle dargestellte Aspekte
der Ferienbetreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu
betrachten.
Frage: „Wie sehen die Betreuungsmöglichkeiten in den Ferien
bei Ihnen in der Nähe aus?“
Berufstätige Eltern mit Schulkindern
- Mehrfachangaben, Auszug - Insgesamt West- deutschland
Ostdeutschland
% % %
Die Betreuung findet nicht durchgehend die ganzen Ferien lang
statt 59 66 (33)
Passende Betreuungsangebote gibt es nur in den Sommerferien 42 45 (29)
Es gibt ein großes Betreuungsangebot für Kinder in den Ferien 39 34 (58)
Die Betreuung ist meist nicht lang genug, z.B. nur halbtags 32 35 (18)
Das Angebot richtet sich nur an bestimmte Altersgruppen bzw.
nur an Kinder mit bestimmten Interessen 31 34 (17)
Es gibt nicht ausreichend Plätze für die Ferienbetreuung 30 31 (28)
Die Ferienbetreuung ist teuer 27 28 (24)
Es gibt kein Mittagessen 13 14 (6)
n = 188 128 52
( ) = Indikatorwerte, kleine Befragtenzahl
Basis: Bundesrepublik Deutschland, berufstätige Eltern mit Schulkindern von 6 bis 13 Jahre
Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfragen 11017.11018, 2013
Bildung und Betreuung von Kindern in den Schulferien sind für Eltern mit Blick
auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie von großer Bedeutung. Nach
Erkenntnissen der Bundesregierung stellen immer mehr Ganztagsschulen auch in
den Schulferien Bildungs- und Betreuungsangebote zur Verfügung (z. B.
Ferienspiele, Ferien- und Lerncamps). Laut StEG-Schulleitungsbefragung
„Ganztagsschule 2014/2015“ (S. 4) bieten 60 Prozent der Grundschulen mit
Ganztagsangebot ein Ferienangebot an. Rund die Hälfte von ihnen deckt auch in den
Schulferien die vollen Betreuungszeiten ab. Nach der Schulleitungsbefragung 2012/2013
boten sogar 73 Prozent der Grundschulen mit Ganztagsangebot eine
Ferienbetreuung an.
In den Ganztagsschulen der Sekundarstufe I haben nur 9 bis 12 Prozent der
Schulen auch Ferienangebote, wobei auch die Ferienöffnungszeiten geringer als im
Primarbereich sind. Anders als in weiterführenden Schulen wird an Grundschulen
das Ganztagsangebot häufiger mit Hilfe von externen Trägern organisiert.
Ferienprogramme für Schulkinder werden von Kommunen und vielen
verschiedenen Anbietern und Trägern bis hin zur Zivilgesellschaft wie z. B.
Landessportverbänden, Sportjugend und Vereinen in den Schulferien angeboten.
Im Einzelnen müssten daher Länder und Kommunen zuständigkeitshalber
befragt werden.
14. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder bei
Unterrichtsausfall?
Unabhängig von eigener Erwerbstätigkeit gaben 29 Prozent der Eltern mit einem
jüngsten schulpflichtigen Kind zwischen 6 und 13 Jahren 2010 an, dass es sie vor
Probleme stellt, wenn Unterricht ausfällt (BMFSFJ 2011: Vereinbarkeit von
Familie und Beruf mit Schulkindern, S. 15f.).
15. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder, bei
der Einschulung der Kinder sowie beim Wechsel auf eine weiterführende
Schule?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Es wird auf die
Zuständigkeit der Länder für schulische Übergänge verwiesen.
16. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Linderung der
Probleme?
Eine gute und zuverlässige Ganztagsbetreuung von Schulkindern kann diese in
ihrer Entwicklung fördern und eröffnet gleichzeitig den Eltern Chancen auf eine
existenzsichernde Erwerbstätigkeit. Die Bundesregierung befürwortet daher den
weiteren Ausbau der Ganztagsangebote für Schulkinder.
17. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode
unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern
schulpflichtiger Kinder zu verbessern (bitte nach Schulzeit und Ferienzeit
differenzieren)?
Das BMFSFJ fördert mit dem Bundesprogramm „KitaPlus: Weil gute Betreuung
keine Frage der Uhrzeit ist“ passgenaue, am Bedarf der Familien orientierte (von
Beginn der Betreuung bis in den Schulhort hinein) Betreuungsangebote. Dabei
geht es ausdrücklich nicht um längere Betreuungszeiten, sondern um Betreuung
zu anderen Zeiten. Von dem Programm profitieren vor allem Alleinerziehende
und Eltern, deren Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten von
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege liegen.
Von 2016 bis 2018 fördert der Bund mit bis zu 100 Mio. Euro zukunftsfähige
Angebote von bedarfsgerechten Betreuungszeiten. Kindertageseinrichtungen
können Fördermittel in Höhe von bis zu 200 000 Euro jährlich erhalten. Für
Tagespflegepersonen sind es jährlich bis zu 15 000 Euro.
Neben der Förderung verlässlicher institutioneller Betreuungsangebote wie
Ganztagsschulen und Hortbetreuung können zivilgesellschaftlich organisierte
Angebote in Randzeiten, Notfällen und den Ferien zu einer Verbesserung der
Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern mit Schulkindern beitragen. Im
Rahmen der Bundesinitiative Lokale Bündnisse für Familie richten Lokale
Bündnisse vor Ort verlässliche, qualitätsvolle Betreuungsangebote für
Schulkinder in der Früh-, Nachmittags- und Randzeitenbetreuung in der Schulzeit
sowie Ferienbetreuungsangebote ein, 2015 bereits an über 370 Standorten.
18. Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es systematische
Qualitätsunterschiede zwischen sog. Horten und Ganztagsschulen gibt, und
wenn ja, welche?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung Studien in Auftrag zu geben
oder sich an Studien zu beteiligen, die sich dieser Frage widmen?
Mit Blick auf die Strukturqualität sind Horte und Schülerläden nach dem Kinder-
und Jugendhilfegesetz (KJHG) genehmigungspflichtig und unterliegen im Wege
von Verordnungen bestimmten Vorgaben (z. B. Raumgröße, Gruppengröße,
Personalschlüssel, Mindestqualifikation der Hortleitung). Horte liegen in
Verantwortung der jeweiligen Träger der Kinder- und Jugendhilfe. Sie umfassen eine
Vielfalt von Einrichtungen: von eigenständigen Horten für Grundschulkinder mit
freizeitpädagogischen Konzepten über Kindertagesstätten mit Horten, Kurzhorte bis
zu offenen Angeboten. Horte an Schulen mit enger Verbindung zur Schule und
Kooperation der Lehr- und Fachkräfte finden sich vor allem in den neuen
Bundesländern (Hössl, A. u. a. (Hrsg.) (1999): Kevin lieber im Hort oder zu Hause?
Eine Studie zur Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. DJI, S. 30 f.).
Ganztagsschulen unterliegen den Schulgesetzen der Länder. Das
Ganztagsangebot liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Lehrziele und Bildungsgänge,
Betrieb von Schulen und wissenschaftliche Ausbildung der Lehrkräfte für
öffentliche und private Schulen regeln die Landesgesetze und Verordnungen zur
ganztägigen Bildung sowie die KMK. Auch bei den Ganztagsangeboten zeigt sich eine
Vielfalt von Organisationsformen. In den Ländern ist die sukzessive Integration
weiterer Angebote der Nachmittagsbetreuung in Ganztagsschulen erkennbar. So
wurden in einigen Ländern Horte und andere Formen der Schulkinderbetreuung
in die Ganztagsschulen überführt und/oder Vorgaben für die Kooperationen von
Schulen und Horten erlassen.
Unterschiede zwischen Horten und Ganztagsschulen ergeben sich aus den
jeweiligen Systemzugehörigkeiten. Die gemeinsame Betrachtung beider
Angebotsformen – Ganztagsschule und Hort – ist mit Blick auf Aussagen zur
Bildungsbeteiligung an außerunterrichtlichen Angeboten der Bildung, Betreuung und
Erziehung methodisch äußerst problematisch (siehe dazu auch Bock-Famulla/Lange,
Länderreport Frühkindliche Bildungssysteme 2013). Es ist auf Basis vorliegender
Daten nicht möglich, detaillierte und verlässliche Aussagen dazu zu treffen, wie
viele Kinder der Primarstufe insgesamt ein Angebot (Ganztagsschule und/oder
Hort) nutzen.
Nach Forschungsbefunden aus der Kinder- und Jugendhilfe haben sowohl Horte
wie auch Ganztagsschulen ihre spezifischen Stärken. So wird die Verlagerung
von Betreuungsleistungen in die Ganztagsschulen grundsätzlich als Chancen
gesehen, da so neue Angebotsformen für Schulkinder entstanden sind, integrierte
Modelle von Bildung und Betreuung den Eltern eine Betreuung „aus einer Hand“
ermöglichen, die Förderung der Kinder durch abgestimmte Konzepte verbessert
werden kann, die Schulkindbetreuung im Rahmen der Ganztagsschule für die
Eltern ein kostenfreies bzw. kostengünstiges Angebot im Vergleich zu den Horten
darstellen kann. Hingewiesen wird allerdings auf die notwendige Einhaltung der
bisher für Horte geltenden Raum- und Personalstandards, da an der
Ganztagsschule die Vorgaben der Betriebserlaubnis für die Schulkindbetreuung entfallen
(KVJS-Studie Maykus, S. et al. (2012): Auswirkungen des Ausbaus der
Ganztagsschulen auf die Strukturen und Arbeitsweisen der Kinder- und Jugendhilfe in
Baden-Württemberg. Hochschule Osnabrück und Institut für soziale Arbeit e. V.
ISA, Münster).
Im Rahmen von StEG zeigt sich, dass die Organisation und Umsetzung des
Ganztagsbetriebes in enger Zusammenarbeit mit dem Hort und in Trägerschaft der
Schule bzw. des Schulträgers, wie sie besonders in Ostdeutschland verbreitet ist,
z. B. mit längeren Öffnungszeiten, aber auch einer stärkeren Verbindung von
Angebot und Unterricht und mehr Förderangeboten einhergeht.
Unter Heranziehung weiterer Studien (z. B. „Leistungsfähigkeit schulischer
Ganztagsangebote – Wechselseitige Verantwortung für Bildung, Erziehung und
Betreuung im Spannungsfeld von Schule, Hort und Familie in Sachsen“ und der
Landesbegleitforschung in Sachsen) dürfte dies auf die traditionelle Bindung des
Hortes an die Schule und die enge Kooperation des Personals mit gemeinsamen
Bildungs- und Erziehungsplänen zurückzuführen sein.
Qualitätskriterien für die Schulqualität sind durch die Länder festgelegt (siehe
Antwort zu Frage 5). Diese finden auch auf Ganztagsschulen Anwendung.
Qualität und Wirkungen von Ganztagsangeboten werden erstmals bundesweit in der
„Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen“ untersucht.
Im Mittelpunkt steht die Frage, wie außerunterrichtliche Bildungsangebote so zu
gestalten sind, dass sie die größten Effekte für die individuelle
Kompetenzentwicklung und für mehr Bildungsgerechtigkeit erzielen.
Die derzeit laufende Teilstudie „StEG-Bildungsorte: Ganztagsbildung aus Sicht
von Schulkindern und ihren Eltern“ des DJI wird im Rahmen einer
Haushaltsbefragung die Bedeutung von Ganztagsschulen im Vergleich zu anderen Bildungs-
und Betreuungskontexten (z. B. Horten) für die Familien sowie deren Wirkungen
auf die Freizeitaktivitäten der Kinder untersuchen.
19. Wie begründet die Bundesregierung den unterschiedlichen gesetzlichen
Verpflichtungsgrad hinsichtlich der Bereitstellung von Angeboten der
Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, für Kinder
vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr
und vom dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt sowie für
schulpflichtige Kinder (bitte in der Begründung differenziert auf die Altersgruppen
eingehen; siehe Vorbemerkung der Fragestellenden)?
§ 24 SGB VIII regelt Anspruchsvoraussetzungen und Leistungsverpflichtungen
bezüglich der Förderung in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege.
Seit Inkrafttreten des SGB VIII wurden die Regelungen des § 24 SGB VIII
etappenweise geändert. Neben den rechtlichen Zugangsvoraussetzungen zu den
einzelnen Formen der Kindertagesbetreuung spiegelt vor allem die Ausgestaltung
der Rechtsanspruchsnorm die zunehmende gesellschaftspolitische Bedeutung der
Kindertagesbetreuung wieder.
Durch das Schwangeren- und Familienhilfegesetz vom 27. Juli 1992 war § 24
SGB VIII geändert und erstmalig ein Rechtsanspruch auf einen
Kindergartenplatz – zunächst nach Maßgabe des Landesrechts und ab 1. Januar 1996 auch
bundesrechtlich – geschaffen worden. Seit dem 1. Januar 1999 gilt der
Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder vom vollendeten dritten
Lebensjahr bis zum Schuleintritt einschränkungslos.
Durch das Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) vom 27. Dezember 2004 hat
§ 24 SGB VIII erneut eine grundlegende Änderung erfahren; für Kinder unter
drei Jahren wurde durch die Verpflichtung zur Vorhaltung eines bedarfsgerechten
Angebots an Betreuungsplätzen ein gesetzlich definierter Mindestbedarf
gesichert.
Durch das Kinderförderungsgesetz (KiföG) vom 10. Dezember 2008 wurde der
mit dem TAG begonnene Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder unter drei
Jahren weiter ausgestaltet.
Mit einer erneuten Neufassung der Norm ist mit Wirkung ab dem 1. August 2013
für Kinder ab dem ersten Lebensjahr bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres
ein Rechtsanspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung oder in
Kindertagespflege eingeführt worden. Seitdem wird in Absatz 1 bis Absatz 4 chronologisch
nach Altersstufen unterschieden.
Nach § 24 Absatz 4 SGB VIII (Kinder im schulpflichtigen Alter) besteht eine
Vorhaltepflicht für ein bedarfsgerechtes Angebot für schulpflichtige Kinder, aber
kein Rechtsanspruch auf einen geeigneten Tageseinrichtungsplatz oder auf einen
Platz in Kindertagespflege.
20. Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen hinsichtlich des
unterschiedlichen gesetzlichen Verpflichtungsgrades bei der Bereitstellung von
Angeboten der Kindertagesbetreuung?
Wenn ja, zu wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung prüft, wie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und die
Erhöhung der Teilhabechancen von Kindern durch die Inanspruchnahme von
Ganztagsangeboten – über bereits bestehende Maßnahmen und Regelungen
hinaus – weiter verbessert werden kann. Dazu gehört auch die Prüfung etwaiger
gesetzlicher Änderungen.
21. Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Bedürfnissen
von berufstätigen Eltern schulpflichtiger Kinder, ihre Arbeitszeit reduzieren
zu wollen?
Wünsche zur Zeitverwendung von Eltern hat das Statistische Bundesamt 2012 bis
2013 erfragt. Die folgenden Angaben basieren auf einer Sonderauswertung der
Ergebnisse zur Zeitverwendung durch das Statistische Bundesamt.
Tabelle: Gewünschte Zeit für Erwerbsarbeit (Haupterwerbstätigkeit) von
erwerbstätigen Vätern und Müttern zwischen 18 und 64 Jahren mit jüngstem Kind im
Alter von 6 bis unter 15 Jahren
Ergebnisse der Zeitverwendungserhebung 2012/2013
Insgesamt
Wunscharbeitzeit ist im Vergleich zur normalerweise geleisteten Arbeitszeit …
kleiner gleich größer
%
Insgesamt 100,0 39,6 42,5 17,9
dav: Mütter 100,0 23,7 46,8 29,6
Väter 100,0 55,2 38,3 (6,5)
() = Ergebnis ist relativ unsicher (relativer Standardfehler etwa zwischen 10% und 20%).
© Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016.
22. Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, dem von Eltern
schulpflichtiger Kinder jenseits externer Betreuungsarrangements artikulierten
Bedarf nach mehr Zeit für die Kinder, für den Haushalt oder für sich selber
zu begegnen (bitte wenn möglich nach Einkommenssituation der Eltern
differenzieren)?
Väter und Mütter unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Zeitwünsche.
Insbesondere das Elterngeld sowie das neue ElterngeldPlus unterstützt Väter dabei, Zeit
mit ihren Kindern zu verbringen und hilft so auch Müttern bei der Umsetzung
ihrer Wünsche nach einer frühen Rückkehr an den Arbeitsplatz und einem
Wiedereinstieg mit höherem Stundenumfang.
Mit dem Partnerschaftsbonus im neuen ElterngeldPlus werden Eltern dabei
unterstützt, sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen. Die Erfahrungen
mit einer partnerschaftlichen Aufgabenteilung, die unterstützt von den
Familienleistungen gemacht werden, wenn die Kinder noch nicht schulpflichtig sind,
können für das weitere Familienleben genutzt oder fortgeführt werden, wenn das
Kind schulpflichtig ist.
Zur Bedeutung familienfreundlicher Arbeitsbedingungen wird auf die Antwort zu
Frage 3 verwiesen.
23. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der
Kostenbeiträge der Eltern schulpflichtiger Kinder (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
24. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Belastung
von einkommensschwachen und kinderreichen Familien durch die
Beteiligung an den Kosten für die Kindertagesbetreuung schulpflichtiger Kinder?
Die Fragen 23 und 24 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Für die Betreuung in Horten werden Elternbeiträge zu den Betreuungskosten
erhoben. Auch eine Teilnahme am Mittagessen ist in der Regel kostenpflichtig. Zur
jeweiligen Höhe der Beiträge für den Hortbesuch oder die Teilnahme an
Ganztagsschulen liegen der Bundesregierung aufgrund der Zuständigkeit der Länder
und Kommunen keine Erkenntnisse vor.
Nach dem 14. Kinder- und Jugendbericht (S. 119) sind Hortangebote in der Regel
kostenintensiver als schulische Ganztagsangebote, wobei sich hinsichtlich der
Zufriedenheit der Eltern mit den Kosten Unterschiede zwischen den
Betreuungsformen finden.
In Bezug auf Hortangebote können nach geltendem Recht Länder und
Kommunen eigenverantwortlich entscheiden, ob und in welcher Höhe sie Elternbeiträge
erheben wollen. Soweit Landesrecht nicht anderes bestimmt, sind die
Kostenbeiträge zu staffeln. Dabei ist insbesondere eine soziale Staffelung der Beiträge
möglich. Zudem kann der Elternbeitrag vom Träger der öffentlichen Jugendhilfe –
entsprechend den Bestimmungen in § 90 SGB VIII – ganz oder teilweise
übernommen werden, wenn der Beitrag den Eltern nicht zugemutet werden kann.
Näheres ist den Ausführungsgesetzen der Länder zum SGB VIII zu entnehmen.
In der bundesweiten repräsentativen Befragung von Schulleitungen
„Ganztagsschule 2014/2015“ wurden die Schulleitungen befragt, ob Eltern für den
Ganztagsbetrieb einen finanziellen Beitrag zu entrichten haben. Danach wird in fast
allen Ganztagsschulen ein Beitrag für das Mittagessen erhoben. Darüber hinaus
werden Beiträge für die Teilnahme am Ganztagsbetrieb und/oder Beiträge für
einzelne Angebote erhoben.
Tabelle: Finanzielle Elternbeiträge an Ganztagsschulen (StEG 2016)
Primar Sek. I (ohne Gymnasien) Gymnasien
2012 2015 2012 2015 2012 2015
Mittagessen 97,2 98,7 97,5 96,3 97,8 95,1
Genereller Beitrag für Teilnahme am Ganztag 54,4 59,5 5,7 6,2 7,9 9,2
Einzelne Angebote (regelmäßig) 17,9 17,3 14,5 13,2 24,2 24,5
Einzelne Angebote (unregelmäßig) 27,6 31,3 36,3 30,6 37,6 32,3
Quelle: StEG-Schulleitungsbefragung 2014/2015, S. 80 (Mehrfachnennungen, Angaben in %).
Nach Erkenntnissen von StEG wählen tendenziell vor allem in Grundschulen
immer noch häufiger Familien mit höherem sozioökonomischem Status ein
Ganztagsangebot für ihre Kinder.
Jedoch nutzen nach einer DIW-Studie besonders in Westdeutschland verstärkt
Kinder aus einkommensschwachen Haushalten schulische Ganztagsangebote.
(Marcus, J. Nemitz, J. & Spieß, C. K. (2013): Ausbau der Ganztagsschule: Kinder
aus einkommensschwachen Haushalten im Westen nutzen Angebote verstärkt.
DIW Wochenbericht Nr. 27/2013 (
www.diw.de/documents/publikationen/73/
diw_01.c.423906.de/13-27-3.pdf).
Zur Nutzung von Horten durch Kinder aus einkommensschwachen Familien bzw.
nach sozioökonomischen Merkmalen liegen der Bundesregierung keine Daten
vor.
25. Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und im Rahmen
welcher Angebote Kinder Nachhilfe bekommen (bitte nach Bundesländern
aufschlüsseln)?
Dazu liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
26. In welchen Bundesländern wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung
den Kindern ein kostenloses Mittagessen angeboten?
Für die schulische Verpflegung und die Erhebung von Elternbeiträgen für das
schulische Mittagessen sind die Schulträger und Kommunen zuständig.
In Ganztagsschulen haben entsprechend der Definition der
Kultusministerkonferenz alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler an allen Tagen des
Ganztagsschulbetriebs den Zugang zu einer Mittagsverpflegung. Über die Verbreitung von
Mittagsangeboten außerhalb von Ganztagsschulen und/oder kostenlose
Mittagessen liegen der Bundesregierung keine Daten vor.
27. In welchen Bundesländern werden generelle Beiträge für die Teilnahme am
„Ganztag“ erhoben?
Auf die Antwort zu den Fragen 23 und 24, insbesondere Tabelle zu Frage 24 aus
dem Bericht „Ganztagsschule 2014/2015 wird verwiesen. Deskriptive Befunde
einer bundesweiten Befragung“ der „Studie zur Entwicklung von
Ganztagsschulen“ (
www.projekt-steg.de/sites/default/files/StEG_Bundesbericht%202015_
total%20barrierefrei.pdf, S. 80). Detailliertere Erkenntnisse, darunter zu den
Kosten in einzelnen Bundesländern bzw. Kommunen, liegen der
Bundesregierung nicht vor.
28. Wie geht die Bundesregierung mit der Empfehlung der Autoren der StEG-
Studie um, auf generelle Kostenbeiträge für Ganztagsangebote zu
verzichten, um die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu verbessern und
letztlich möglichst viele berufstätige Eltern zu entlasten?
Die Autoren des Berichts „Ganztagsschule 2014/2015“, der auf einer
bundesweiten Befragung von Schulleitungen basiert, befürchten mit Blick auf die
Teilnahmequoten in Ganztagsgrundschulen nachteilige Bedingungen für Kinder aus
sozioökonomisch schlechter gestellten Familien. Sie führen das auf die Kosten
zurück, aber auch darauf, dass teilweise das Ganztagsangebot an die Berufstätigkeit
der Eltern geknüpft ist, und empfehlen daher den weiteren Ausbau „von
kostenlosen Ganztagsplätzen in der Grundschule ... nicht nur in Bezug auf die
Nachfragesituation, sondern auch mit Blick auf eine Verbesserung der
Chancengleichheit“ (S. 105).
Vergleichbares gilt für die Horte, für die ebenfalls Elternbeiträge erhoben werden.
(Hössl, A. u. a. (Hrsg.) (1999): Kevin lieber im Hort oder zu Hause? Eine Studie
zur Nachmittagsbetreuung von Schulkindern. DJI.)
Untersuchungen zum Umfang der Kosten (auch im Vergleich) liegen nicht vor.
Die Bundesregierung begrüßt es, dass der weitere bedarfsgerechte Ausbau von
Ganztagsangeboten ein bildungspolitischer Schwerpunkt in den Ländern ist, um
für alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft die
Förderung durch zusätzliche Bildungsangebote zu ermöglichen.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
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ISSN 0722-8333]