Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei Eltern schulpflichtiger Kinder
der Abgeordneten Dr. Franziska Brantner, Özcan Mutlu, Beate Walter-Rosenheimer, Katja Dörner, Ulle Schauws, Doris Wagner und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Mit der Einschulung ihrer Kinder stehen viele Eltern vor der Herausforderung, dass die zuvor (meist ganztägigen) Betreuungsangebote neu arrangiert werden müssen, um den Alltag mit Familie und Beruf vereinbaren zu können. In der Zeit des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule verändern sich zudem Bildungsanforderungen und Freizeitbedürfnisse der Kinder.
Verlässliche und qualitativ hochwertige Nachmittagsbetreuung ist dabei eine extrem wichtige Unterstützung im familiären Betreuungsarrangement. Von ebensolcher Bedeutung ist ein verlässliches und für die Kinder vertrautes Betreuungsangebot in den Ferienzeiten. Nicht alle Eltern können sich während der gesamten Schulferien Erholungsurlaub nehmen, mit den Kindern Urlaub machen bzw. die Betreuung selbst übernehmen.
In den letzten zehn Jahren stand vor allem der Ausbau der Angebote frühkindlicher Bildung für Kinder im Alter von einem bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und damit die Vereinbarkeitswünsche von Familien mit Kindern im Krippenoder Kindergartenalter im Fokus. Bis heute klaffen zwischen bedarfsgerechtem und qualitativ gutem Angebot und der Nachfrage vielerorts große Lücken. Aber auch für viele Familien mit Schulkindern ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf eine anstrengende Herausforderung.
Nach bundesweiten Meinungsumfragen (vgl. z. B. Studie von forsa – Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH: „Wenn Eltern die Wahl haben“, 2013; Monitor Familienleben 2013 des INSTITUTS FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH; 3. JAKO-O-Bildungsstudie, 2014) wünschen seit mehreren Jahren konstant 70 bis 80 Prozent der Eltern schulpflichtiger Kinder ganztägige Angebote (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Beiträge der Bundesregierung zur Stärkung der Bildungsgerechtigkeit“, Bundestagsdrucksache 18/8974).
Im Grundschulbereich lag der Anteil der Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen, bei nur gut 33 Prozent (Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland: Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – Statistik 2010 bis 2014 –, S. 36). Knapp 40 Prozent der Eltern hätten also offensichtlich gern ein Ganztagsangebot für ihre Kinder, finden das aber nicht.
Eltern schulpflichtiger Kinder im Alter von sechs bis 13 Jahren schätzten daher die Vereinbarkeit von Familie und Beruf in Deutschland mehrheitlich als nicht so gut ein (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hrsg.), „Zur Vereinbarkeitssituation von Eltern mit Schulkindern – Monitor Familienforschung – Beiträge aus Forschung, Statistik und Familienpolitik, Ausgabe 25, 2011).
Laut dem aktuellen Bericht „Ganztagsschule 2014/2015“ der „Studie zur Entwicklung von Ganztagsschulen – StEG“, der auf einer bundesweiten repräsentativen Befragung von Schulleitungen basiert, übersteigt in rund einem Viertel der Ganztagsgrundschulen die Nachfrage das Angebot (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/8974).
Kinder ab sechs Jahren haben darüber hinaus andere und meist wachsende Ansprüche an die Freizeitgestaltung. Die allermeisten Kinder benötigen Unterstützung, Begleitung und Kontrolle bei den Hausaufgaben und am Nachmittag altersgerechte Freizeitangebote. Aufgrund des fehlenden Angebots an ganztätigen Betreuungsangeboten stehen viele Eltern mit dieser veränderten Herausforderung allein da; allen voran die Mütter, die zumeist ihre eigenen Erwerbswünsche zurückstellen, um dieser Herausforderung gerecht zu werden.
Während das Achte Buch Sozialgesetzbuch für die Förderung von Kindern im Alter von unter drei Jahren bereits seit der Änderung im Jahr 2005 in § 24 vorsieht, dass sich der Umfang der täglichen Förderung nach dem individuellen Bedarf richtet und damit – etwa bei einem erzieherischen Bedarf oder ganztägiger Berufstätigkeit – auch einen Ganztagsplatz umfasst, besteht im Hinblick auf Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, bis jetzt nur eine allgemeine Pflicht des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe, „darauf hinzuwirken, dass für diese Altersgruppe ein bedarfsgerechtes Angebot an Ganztagsplätzen oder ergänzend Förderung in Kindertagespflege zur Verfügung steht“.
Abhängig vom Alter des Kindes besteht gegenwärtig ein unterschiedlicher Verpflichtungsgrad hinsichtlich der Bereitstellung eines Angebotes an nachmittäglicher Bildung und Betreuung.
Am 21. Juli 2016 wurde vom Statistischen Bundesamt für den Bereich der Kindertagesbetreuung das vorläufige statistische Ergebnis (Stichtag: 1. März 2016) veröffentlicht.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung dazu, wie viele schulpflichtige Kinder an einem Ganztagsangebot teilnehmen?
Wie viele Schulkinder nutzen am Nachmittag eine Kindertageseinrichtung (sog. Hort in Trägerschaft eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe), und wie viele ein Angebot im Rahmen von Ganztagsschulen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder (bitte soweit möglich nach Alter der Kinder, Schultyp, Betreuungsangebot und Bundesland differenzieren)?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, insbesondere wenn beide Eltern ganztägig berufstätig sind, oder bei alleinerziehenden Eltern?
Für wie relevant hält die Bundesregierung die Tatsache, dass Ganztagsschulen bundesweit keine einheitlichen Qualitätsstandards aufweisen?
Sieht die Bundesregierung darin einen Grund, dass berufstätige Eltern sich nicht allerorts angemessen entlastet fühlen?
Wird die Bundesregierung die Länder unterstützen, „Ganztag“ überall qualitativ hochwertig umsetzen zu können, um die Eltern angemessen zu entlasten?
Sieht die Bundesregierung auf Basis der von ihr mitfinanzierten Bildungsforschung in zusätzliche Lernzeit und einer höheren Personalausstattung an Ganztagsschulen einen Weg, um sowohl die Unterrichtsqualität zu erhöhen als auch um möglichen Unterrichtsausfall und den dadurch entstehenden enormen Aufwand für berufstätige Eltern zu vermeiden?
Wenn ja, will die Bundesregierung sich an dieser Aufgabe zukünftig beteiligen?
Kennt die Bundesregierung die Auswirkungen bei Problemen mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder auf das Wohlbefinden der betroffenen Kinder und Eltern und auf die Realisierung der Wünsche nach einer partnerschaftlicheren Aufteilung der Kinderbetreuung, der Erziehung oder der Haushaltsarbeit?
Wie viele Eltern schulpflichtiger Kinder können nach Erkenntnissen der Bundesregierung ihre Arbeitszeit nicht ausweiten, weil sie keine passende Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben (bitte wenn möglich nach Müttern und Vätern getrennt aufschlüsseln)?
Wie viele nicht erwerbstätige Eltern schulpflichtiger Kinder können nach Erkenntnissen der Bundesregierung keine Erwerbstätigkeit aufnehmen, weil sie keine adäquate Betreuungsmöglichkeit für ihre Kinder haben (bitte wenn möglich nach Müttern und Vätern getrennt aufschlüsseln)?
Inwieweit berücksichtigen die vorliegenden Studien zur Nutzung von Betreuungsangeboten am Nachmittag die Perspektive der Eltern und vor allem der Schulkinder?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zum Zusammenhang von Qualität der Ganztagsangebote und Bildungs- und Teilhabechancen der schulpflichtigen Kinder?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich des Verhältnisses von Angebot und Nachfrage von Kindertageseinrichtungen (sog. Horten in Trägerschaft eines Trägers der Kinder- und Jugendhilfe) und von Ganztagsschulen (bitte wenn möglich nach Art des Angebotes und nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder während der Schulferien?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder bei Unterrichtsausfall?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Eltern schulpflichtiger Kinder, bei der Einschulung der Kinder sowie beim Wechsel auf eine weiterführende Schule?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung zur Linderung der Probleme?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung in dieser Wahlperiode unternommen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Eltern schulpflichtiger Kinder zu verbessern (bitte nach Schulzeit und Ferienzeit differenzieren)?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse darüber vor, ob es systematische Qualitätsunterschiede zwischen sog. Horten und Ganztagsschulen gibt, und wenn ja, welche?
Wenn nein, beabsichtigt die Bundesregierung Studien in Auftrag zu geben oder sich an Studien zu beteiligen, die sich dieser Frage widmen?
Wie begründet die Bundesregierung den unterschiedlichen gesetzlichen Verpflichtungsgrad hinsichtlich der Bereitstellung von Angeboten der Kindertagesbetreuung für Kinder bis zum vollendeten ersten Lebensjahr, für Kinder vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und vom dritten Lebensjahr an bis zum Schuleintritt sowie für schulpflichtige Kinder (bitte in der Begründung differenziert auf die Altersgruppen eingehen; siehe Vorbemerkung der Fragestellenden)?
Plant die Bundesregierung gesetzliche Änderungen hinsichtlich des unterschiedlichen gesetzlichen Verpflichtungsgrades bei der Bereitstellung von Angeboten der Kindertagesbetreuung?
Wenn ja, zu wann?
Wenn nein, warum nicht?
Welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung zu den Bedürfnissen von berufstätigen Eltern schulpflichtiger Kinder, ihre Arbeitszeit reduzieren zu wollen?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung, dem von Eltern schulpflichtiger Kinder jenseits externer Betreuungsarrangements artikulierten Bedarf nach mehr Zeit für die Kinder, für den Haushalt oder für sich selber zu begegnen (bitte wenn möglich nach Einkommenssituation der Eltern differenzieren)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Kostenbeiträge der Eltern schulpflichtiger Kinder (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung hinsichtlich der Belastung von einkommensschwachen und kinderreichen Familien durch die Beteiligung an den Kosten für die Kindertagesbetreuung schulpflichtiger Kinder?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob und im Rahmen welcher Angebote Kinder Nachhilfe bekommen (bitte nach Bundesländern aufschlüsseln)?
In welchen Bundesländern wird nach Erkenntnissen der Bundesregierung den Kindern ein kostenloses Mittagessen angeboten?
In welchen Bundesländern werden generelle Beiträge für die Teilnahme am „Ganztag“ erhoben?
Wie geht die Bundesregierung mit der Empfehlung der Autoren der StEG-Studie um, auf generelle Kostenbeiträge für Ganztagsangebote zu verzichten, um die Chancengerechtigkeit im Bildungswesen zu verbessern und letztlich möglichst viele berufstätige Eltern zu entlasten?