[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 11. August 2016
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9404
18. Wahlperiode 15.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Dr. André Hahn,
Ulla Jelpke, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9299 –
Förderung des Spitzensports von Menschen mit Behinderung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren hat der internationale Wettbewerb im Behindertensport
weiter zugenommen. Das Interesse am Spitzensport von Menschen mit
Behinderung nimmt zu, Weltmeisterschaften, Weltcupveranstaltungen und andere
internationale Wettkämpfe finden inzwischen in fast allen Teilen der Welt statt.
Das internationale Leistungsniveau und die Leistungsdichte im Spitzensport
von Menschen mit Behinderung steigen seit einigen Jahr kontinuierlich an.
Immer mehr Staaten und nationale Sportverbände fördern den Leistungssport von
Menschen mit Behinderung im gleichen Umfang, wie den Leistungssport von
Menschen ohne Behinderung.
Der Präsident des Deutschen Behindertensportverbandes e. V. (DBS),
Friedhelm Julius Beucher, sagte u. a. während des Parlamentarischen Frühstücks in
Berlin am 11. Mai 2016 mit Blick auf die Paralympics in Rio de Janeiro, dass
mit den derzeitigen Mitteln der Leistungsstand im internationalen Vergleich
nicht zu halten sei. Bereits im Jahr 2013 wurde gegenüber dem
Bundesinnenministerium ein Finanzbedarf von 4,7 Millionen Euro artikuliert. Dem stehen
aktuell 3,2 Millionen Euro gegenüber. Der DBS braucht vergleichbare
professionelle Strukturen wie die konkurrierenden Sportverbände. Derzeit verfügt der
DBS über sieben hauptamtliche Bundestrainer. Die Mehrzahl der 44
Nationalmannschaften wird durch Honorarkräfte betreut. Es fehlen Mittel für
hauptamtliche Trainerinnen und Trainer, für ein ganzjähriges professionelles Training
und die Teilnahme an internationalen Wettkämpfen. Ebenso fehlen barrierefreie
Sportanlagen für den Spitzen- und den Breitensport.
Wenn die Bundesrepublik Deutschland auch künftig eine der führenden
Nationen im sportlichen Wettkampf von Menschen mit Behinderung bleiben möchte,
müssen die Sportverbände die Rahmenbedingungen für die Sportlerinnen und
Sportler, Trainingsumfang und -methoden anpassen, Wettkampfstrukturen
weiter entwickeln und auch eine ganzjährige Teilnahme an internationalen
Veranstaltungen gewährleisten. Daraus erwachsen eine Reihe neuer Anforderungen
hinsichtlich Professionalisierung und Finanzierung des Sports. Hierzu müssen
auch der Bund und die Länder einen angemessenen Beitrag leisten. Das betrifft
sowohl Fragen der Finanzierung, der Nachwuchsgewinnung und der Förderung
von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern mit Behinderung. Getreu dem
Motto: „Ohne Breite keine Spitze und ohne Spitze keine Breite“ stehen auch
neue Herausforderungen für die Entwicklung des Schulsportes (einschließlich
des Sports an Berufsschulen und Hochschulen) sowie des Breitensports.
Es reicht auch nicht aus, den Sport von Menschen mit Behinderung
gleichermaßen zu fördern, wie den Sport von Menschen ohne Behinderung, denn eine
Gleichbehandlung von Ungleichen verfestigt Ungleichheit. Im
Behindertensport bestehen deutlich höhere Aufwendungen für Sportgeräte und -anlagen, an
Betreuungspersonal und für Reisekosten. So besteht zum Beispiel ein großer
finanzieller Unterschied zwischen einer Basketballmannschaft und einer
Rollstuhlbasketballmannschaft. Diese behindertenbedingten Nachteile müssen – so
auch die sich aus der UN-Behindertenrechtskonvention ergebenen
Verpflichtungen des Staates – ausgeglichen werden. Hinzu kommt, dass im
Nichtbehindertensport deutlich mehr private Gelder von Sponsoren sowie durch Werbung
und Fernsehübertragungen zur Verfügung stehen.
1. Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass der internationale
Wettbewerb im Behindertensport in den letzten Jahren weiter zugenommen
hat, und dass das internationale Leistungsniveau und die Leistungsdichte im
Spitzensport von Menschen mit Behinderung seit einigen Jahr kontinuierlich
ansteigen?
Die Aussage, dass der internationale Wettbewerb in den letzten Jahren weiter
zugenommen habe und dass das internationale Leistungsniveau und die
Leistungsdichte im Spitzensport der Menschen mit Behinderung seit einigen Jahren
kontinuierlich angestiegen sei, wird von der Bundesregierung grundsätzlich geteilt.
Dies trifft insbesondere auf den paralympischen Sommersport zu.
2. Inwieweit ist es ein Anliegen der Bundesregierung, dass die Bundesrepublik
Deutschland auch künftig eine der führenden Nationen im sportlichen
Wettkampf von Menschen mit Behinderung bleibt?
3. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung zur
Förderung des Spitzensports von Menschen mit Behinderung in Deutschland,
und welchen Beitrag müssen dafür aus Sicht der Bundesregierung die
Sportverbände sowie die Länder leisten?
Die Fragen 2 und 3 werden gemeinsam beantwortet.
Es ist unverändertes Anliegen der Bundesregierung, eine führende Sportnation zu
sein. Dies gilt auch für den Spitzensport der Menschen mit Behinderung. Die
Bundesregierung steht im Dialog mit dem Deutschen Behindertensportverband
e. V. (DBS) und dem Deutschen Gehörlosen-Sportverband e. V. (DGS), um die
dem Spitzensport der Menschen mit Behinderung zur Verfügung stehenden
Ressourcen möglichst effizient im Sinne des Anliegens einzusetzen.
4. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Bundesregierung zur
Förderung des Schul- und Breitensports von Menschen mit Behinderung in
Deutschland, und welchen Beitrag müssen dafür aus Sicht der
Bundesregierung die Sportverbände sowie die Länder leisten?
Für die Förderung des Schul- und Breitensports sind ausschließlich die Länder
zuständig. Unter Wahrung der in der Verfassung verankerten Kompetenzen kann
die Bundesregierung hierzu keine Einschätzung geben.
5. Wie viele Sportlerinnen und Sportler sind derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Bundeskader (bitte aufschlüsseln nach A-, B- und C-Kadern,
Geschlecht sowie Sportlern mit und ohne Behinderung)?
Spitzensport der Menschen ohne Behinderung
Mit Stand Juni 2016 befanden sich nach Kenntnis der Bundesregierung insgesamt
4.282 Sportlerinnen und Sportler im Bundeskader des olympischen Spitzensports.
Olympischer Sommersport Olympischer Wintersport
A-Kader 395 120
B-Kader 1277 324
C-Kader 1786 380
Gesamt 3458 824
Gesamt Olympischer Sport 4282
Eine weitergehende Aufschlüsselung ist nicht möglich.
Spitzensport der Menschen mit Behinderung
DBS DGS
A-Kader männlich 55 48 weiblich 46 15
B-Kader männlich 93 81 weiblich 48 53
C-Kader männlich 46 - weiblich 30 -
P-Kader männlich - 37 weiblich - 10
T-Kader männlich - 17 weiblich - 2
Gesamt 318 263
Der DGS verfügt nach seinen Kaderkriterien über keinen C-Kader. Als
vergleichbare Kadereinstufung können der Perspektivkader (P-Kader) und der Talentkader
(T-Kader) angesehen werden.
6. Wie viele dieser und weiterer im Spitzen- bzw. Leistungssport aktiven
Sportlerinnen und Sportler sind derzeit beim Bund beschäftigt (bitte aufschlüsseln
nach Bundesbehörden sowie getrennt nach Behinderten- und
Nichtbehindertensport sowie Geschlecht)?
Der Bundesregierung liegen keine standardisierten Daten darüber vor, welche
ihrer Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit im Spitzensport aktiv sind. Die Frage
kann daher nur für die Spitzensportfördereinrichtungen bei Bundespolizei,
Bundeswehr und Zoll beantwortet werden sowie für die in den Bundesbehörden
geschaffenen Arbeitsplätze für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit
Behinderung.
Bundesbehörde ohne Behinderung mit Behinderung
m w m w
Bundespolizei 97 67 1 0
Bundeswehr 470 224 4 0
Zoll 26 22 1 0
7. Wie viele dieser Sportlerinnen und Sportler sind darüber hinaus nach
Kenntnis der Bundesregierung im öffentlichen Dienst in Ländern und Kommunen
beschäftigt und können dadurch im erforderlichen Umfang ihren Sport
ausüben (bitte aufschlüsseln nach Ländern sowie Sportlerinnen und Sportler mit
und ohne Behinderung)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
8. Wie viele Trainerinnen und Trainer, Sportfunktionäre und sonstiges Personal
(Mediziner, Sportwarte usw.) sind derzeit nach Kenntnis der
Bundesregierung im Spitzensport hauptamtlich tätig (bitte aufschlüsseln nach Trainern,
Sportfunktionären und sonstigem Personal für den Spitzensport von
Menschen mit bzw. ohne Behinderung)?
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über die insgesamt im
Spitzensport hauptamtlich tätigen Trainerinnen und Trainer, Sportfunktionäre und
sonstigen Personals vor.
An den Olympiastützpunkten (OSP) waren 2015 insgesamt 206 hauptamtliche
OSP-Trainer und an den Olympiastützpunkten einschließlich dem
Bundesleistungszentrum Kienbaum aufgerundet 274 Beschäftigte (Vollzeitäquivalente) als
sonstiges hauptamtliches Personal beschäftigt. Olympiastützpunkte sind
Serviceeinrichtungen, die insbesondere der Betreuung von Kaderathletinnen und
-athleten in olympischen und paralympischen Sportarten / Disziplinen sowie
deren Trainerinnen und Trainern im täglichen Training vor Ort oder bei zentralen
Trainingsmaßnahmen der Bundessportfachverbände dienen. Dabei ist die
Betreuung von olympischen und paralympischen Sportarten / Disziplinen gleichgestellt.
Eine Ausdifferenzierung findet nicht statt.
Darüber hinaus liegen der Bundesregierung lediglich für den Bereich des
Spitzensports Informationen im Sinne der Fragestellung vor, wie der aufgeführte
Personenkreis für einen Bundessportfachverband tätig ist, der durch die
Bundesregierung finanziell gefördert wird. Hinsichtlich der Beantwortung dieser Frage wird
auf die Antwort zu Frage 10 verwiesen.
9. Wie viele dieser im Spitzen- bzw. Leistungssport tätigen Trainerinnen und
Trainer, Sportfunktionäre und sonstigen Beschäftigten sind derzeit beim
Bund beschäftigt (bitte aufschlüsseln nach Bundesbehörden sowie getrennt
nach Behinderten- und Nichtbehindertensport)?
Der Bundesregierung liegen keine standardisierten Daten darüber vor, welche
ihrer Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit im Spitzensport aktiv sind. Die in den
Bundesbehörden geschaffenen Arbeitsplätze für Spitzensportlerinnen und
Spitzensportler mit Behinderung stehen nur für Sportlerinnen und Sportler zur
Verfügung und nicht für die genannten Personengruppen.
Die Frage kann daher nur für die Spitzensportfördereinrichtungen bei
Bundespolizei, Bundeswehr und Zoll beantwortet werden. Im Behindertensport gibt es dort
keine entsprechenden Beschäftigten.
Spitzensport der Menschen ohne Behinderung
Bundesbehörde Trainer/innen Sportfunktionäre Sonstige
Bundespolizei 21 0 0
Bundeswehr 41 0 9
Zoll 9 0 0
10. Wie viele dieser im Spitzen- bzw. Leistungssport tätigen Trainerinnen und
Trainer, Sportfunktionäre und sonstigen Beschäftigten sind derzeit mit
Förderung durch den Bund bei Sportverbänden beschäftigt (bitte aufschlüsseln
nach Art der Tätigkeit, nach Behinderten- und Nichtbehindertensport sowie
Sportverbänden)?
Im Bereich des Spitzensports kann die Bundesregierung den
Bundessportfachverbänden für das Leistungssportpersonal eine Förderung gewähren.
Spitzensport der Menschen ohne Behinderung
In den aktuellen Zyklen (Sommersport, Wintersport, nichtolympischer Sport)
werden rund 290 hauptberufliche Bundestrainerinnen und -trainer sowie rund
300 Bundestrainerinnen und -trainer auf Honorarbasis mit unterschiedlichem
Stundenumfang im Bereich des olympischen und nichtolympischen Spitzensports
mit Bundesmitteln beschäftigt.
Mit der Förderung von hauptamtlichem Personal für das
Spitzensportmanagement sollen die geförderten Bundessportfachverbände darüber hinaus
organisatorisch in die Lage versetzt werden, ihren Leistungssport entsprechend den
sportfachlichen Notwendigkeiten zu betreiben. Neben den Bundestrainerinnen und -
trainern werden daher in den aktuellen Zyklen auch 34 Sportdirektorinnen/
Sportdirektoren sowie 26 Sportreferentinnen/Sportreferenten gefördert. „Sonstige
Beschäftigte“ im Sinne der Fragestellung werden nicht bezuschusst.
Spitzensport der Menschen mit Behinderung
Beim DBS werden derzeit sieben hauptamtliche Trainer und 20 Honorartrainer
sowie vier Sportfunktionäre (zwei Sportdirektoren und zwei Sportreferenten) und
acht sonstige Beschäftigte gefördert, beim DGS eine Sportdirektorin und vier
sonstige Beschäftigte. Bei den sonstigen Beschäftigten handelt es sich jeweils um
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, die mit Aufgaben des
Leistungssports betraut sind.
11. Wie viele Guides für Spitzenathletinnen und -athleten mit Behinderung
werden gefördert, und wie viele davon sind beim Bund beschäftigt (bitte
aufschlüsseln nach Bundesbehörden)?
Die Förderung des Spitzensports der Menschen mit Behinderung erfolgt sportart-
und nicht athletenbezogen. Der Bundesregierung liegen daher Erkenntnisse im
Sinne der Fragestellung nur bezüglich der Spitzensportfördereinrichtungen des
Bundes vor. Im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung
(BMVg) ist derzeit ein Guide im Status eines Sportsoldaten beschäftigt.
12. Welche Veränderungen hat es seit März 2014 bezüglich der Anzahl der im
Spitzen- bzw. Leistungssport aktiven Sportlerinnen und Sportler sowie
Trainerinnen und Trainer und sonstigen Sportpersonal, die beim Bund
beschäftigt sind, gegeben (bitte aufschlüsseln nach Bundesbehörden, nach Sportlern,
Trainern und sonstigem Personal sowie getrennt nach Behinderten- und
Nichtbehindertensport)?
Der Bundesregierung liegen keine standardisierten Daten darüber vor, welche
ihrer Beschäftigten außerhalb der Arbeitszeit im Spitzensport aktiv sind. Die Frage
kann daher nur für die Spitzensportfördereinrichtungen bei Bundespolizei,
Bundeswehr und Zoll beantwortet werden sowie für die in den Bundesbehörden
geschaffenen Arbeitsplätze für Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit
Behinderung. Letztere stehen nur für Sportlerinnen und Sportler zur Verfügung und
nicht für Trainer/innen und sonstiges Personal.
Hinweis: Es liegen keine Daten vor, die sich konkret auf den Zeitraum März 2014
beziehen. In den nachstehenden Tabellen sind die Zahlen des Jahres 2014
aufgeführt.
Spitzensport der Menschen ohne Behinderung
Bundesbehörde Sportler/innen Trainer/innen Sonstige
2016 2014 2016 2014 2016 2014
Bundespolizei 164 162 21 22 0 0
Bundeswehr 694 698 41 38 9 8
Zoll 48 42 9 8 1 2
Spitzensport der Menschen mit Behinderung
Bundesbehörde Sportler/innen Trainer/innen Sonstige
2016 2014 2016 2014 2016 2014
Bundespolizei 1 0 0 0 0 0
Bundeswehr 4 3 0 0 0 0
Zoll 1 2 0 0 0 0
Bundesakademie für öffentliche Verwaltung
(BMI)
0 1 Daten liegen nicht vor
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung 0 1 Daten liegen nicht vor
13. Wie hoch ist die aktuelle Schwerbehindertenquote im Bund (bitte
aufschlüsseln nach Ausbildung und Arbeit sowie Bundesbehörden)?
Im Jahr 2014, neuere Daten liegen noch nicht vor, lag die Beschäftigungsquote
der schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Menschen nach § 71 Absatz 1
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) beim Bund insgesamt bei 9,03
Prozent1.
Eine Differenzierung der Beschäftigungsquote nach Obersten Bundesbehörden
stellt sich wie folgt dar, eine weitergehende Aufschlüsselung ist nicht möglich:
1 Statistik der Bundesagentur für Arbeit, Schwerbehinderte Menschen in Beschäftigung (Anzeigeverfahren SGB IX), Nürnberg, 2016;
eigene Berechnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
Bundesbehörde Beschäftigungs-quote in %
Auswärtiges Amt 6,63
Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien 11,26
Bundesarbeitsgericht 13,83
Bundeseisenbahnvermögen – Hauptverwaltung 13,69
Bundesfinanzhof 10,57
Bundeskanzleramt 7,98
Bundesministerium der Finanzen 9,19
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 10,47
Bundesministerium der Verteidigung 10,48
Bundesministerium des Innern 6,44
Bundesministerium für Arbeit und Soziales 11,33
Bundesministerium für Bildung und Forschung 12,16
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft 7,50
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 9,59
Bundesministerium für Gesundheit 12,05
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit 8,44
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur 9,25
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 7,92
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung 7,16
Bundespräsidialamt 8,65
Bundessozialgericht 16,54
Bundesverfassungsgericht 6,86
Bundesverwaltungsgericht 7,94
Der Präsident des Bundesgerichtshofs 9,10
Deutsche Bundesbank 8,59
Deutscher Bundestag – Verwaltung 10,88
Präsident des Bundesrechnungshofes 10,53
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 9,50
Sekretariat des Bundesrates 8,94
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, BA-ELAN
(Daten für das Anzeigejahr 2014, Stichtagsbetrachtung zum 30. September 2015)
Eine gesonderte Beschäftigungsquote für Ausbildungsplätze wird statistisch nicht
erhoben.
14. Welche Anstrengungen hat das BMI in den letzten drei Jahren unternommen,
um weitere Ausbildungs- und Arbeitsplätze für Spitzenathletinnen und -
athleten mit Behinderung zu suchen, die es ermöglichen, professionelleres
Training mit Beruf und Ausbildung in Einklang zu bringen?
Welche Ergebnisse wurden dabei erreicht?
Worin liegen aus Sicht der Bundesregierung die Ursachen, trotz aller
Anstrengungen nicht bessere Ergebnisse erreicht zu haben?
Ist es beabsichtigt, die Beschäftigungsinitiative auszuweiten, wenn ja, durch
welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
15. Wie viele der in Bundesbehörden geschaffenen Ausbildungs- und
Arbeitsplätze für Spitzenathletinnen und -athleten mit Behinderung sind aktuell
nicht besetzt, und welche Anstrengungen wird das BMI unternehmen, um
diese Stellen zu besetzen?
Die Fragen 14 und 15 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium des Innern (BMI) unterstützt Spitzensportlerinnen und
Spitzensportler mit Behinderung, die eine Ausbildung oder Beschäftigung im
öffentlichen Dienst im Bereich der Bundesbehörden anstreben.
Zu diesem Zweck meldet der DBS interessierte Sportlerinnen und Sportler in
regelmäßigen Abständen dem BMI. Das BMI spricht Bundesbehörden mit
geeigneten Beschäftigungsmöglichkeiten gezielt an oder startet Abfragen bei allen
Obersten Bundesbehörden, zuletzt im März 2016 für fünf Sportlerinnen und
Sportler. Im Ergebnis haben neun Bundesministerien bzw. deren
Geschäftsbereiche Interesse an einzelnen Sportlerinnen und Sportlern angemeldet, bisher kam
es jedoch aus unterschiedlichen Gründen zu keiner Anstellung. Hauptgrund war,
dass derzeit keine zu den beruflichen Kenntnissen passenden freien Arbeitsplätze
zur Verfügung stehen.
Der seit dem Haushalt 2011 bestehende und im Einzelplan 08
(Bundesministerium der Finanzen – BMF) veranschlagte Stellenpool für Spitzensportlerinnen
und Spitzensportler mit Behinderung umfasst zehn Stellen verschiedener
Entgeltgruppen, die einstellungsbereiten Bundesbehörden zugewiesen werden können,
wenn diese für die Beschäftigung von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern
mit Behinderung der Verstärkung ihres Stellenhaushalts bedürfen. Derzeit sind
zwei dieser Stellen besetzt.
Die Sportförderressorts BMI, BMF und BMVg haben sich auf Fachebene darauf
verständigt, die Fördermöglichkeiten für Spitzensportlerinnen und
Spitzensportler mit Behinderung weiterzuentwickeln.
16. In welchem Umfang fördert der Bund den Spitzensport sowie den
Breitensport in den Jahren 2014 bis 2016 und welche Förderungen sind für 2017 auf
Grundlage des von der Bundesregierung beschlossenen Entwurfs des
Bundeshaushaltsplanes vorgesehen (bitte aufschlüsseln nach Jahren,
Förderungen für den olympische Spitzensport, den nichtolympischen Spitzensport,
den paralympischen Spitzensport und die Deaflympics; für den Breitensport
von Menschen mit bzw. ohne Behinderungen; nach Zuweisungen an die
Sportverbände, Personal- und Sachkosten des Bundes in den jeweiligen
Bundesbehörden sowie Projektförderungen und sonstige Förderungen in den
jeweiligen Bundesministerien)?
Nachstehend die bezüglich vorstehender Frage aus den Ressorts erfolgten
Angaben. Es ist zu beachten, dass die in der Frage genannten Kategorien nicht
verbindlich definiert sind und insbesondere der Begriff „Breitensport“ unterschiedlich
ausgelegt wird.
Es lassen sich außerdem nicht alle Angaben präzise einer in der Frage genannten
Kategorie zuordnen, vielmehr können in Kategorien Mittel eingestellt sein, die
auch anderen Kategorien zu Gute kommen (bspw. Mittel für Forschungen, die
sowohl behinderten wie nicht behinderten Spitzensportlern dienen oder
Projektförderung zum Nutzen von Olympischen wie Nichtolympischen Spitzensport).
Des Weiteren wurden in den Tabellen übergreifende Bereiche verbunden, sofern
eine Ausdifferenzierung nicht möglich ist.
Es werden nur Kategorien und Jahre dargestellt, in denen Mittel im jeweiligen
Ressort etatisiert sind. Die Beträge in den folgenden Tabellen sind in T€.
Ergänzend wird auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftlichen
Fragen 30 und 31 des Abgeordneten Dr. André Hahn auf Bundestagsdrucksache
18/9295 Bezug genommen.
Bundesministerium des Innern (Einzelplan 06)
Vorbemerkung
„Deaflympics“ wurde im Sinne der Anfrage weitergefasst und als
„deaflympischer Spitzensport“ verstanden.
Die Zuweisungen an die Sportverbände differieren zwischen den Jahren, weil
diese die Entsendekosten für die Paralympischen bzw. Deaflympischen Spiele
enthalten.
2017
Im Entwurf des Bundeshaushalts 2017 sind im Einzelplan des BMI für den
„Leistungssport der Menschen mit Behinderung“ (Kapitel 0601 Titel 684 21 Erl. 7)
Haushaltsmittel in Höhe von 6 078 000 Euro veranschlagt. Aus dem Titel werden
Ausgaben der Sportjahresplanung des DBS, des DGS und des Deutschen
Blinden- und Sehbehindertenschachbund e. V. (DBSB) sowie Ausgaben für das
Leistungssportpersonal beim DBS und DGS gefördert. Ferner werden hieraus die
Organisationskosten zur Durchführung nationaler und internationaler
Veranstaltungen im Inland bezuschusst. Außerdem sind Mittel für Maßnahmen zur
Verbesserung des Leistungssports der Menschen mit Behinderung, insbesondere zur
Ausgestaltung inklusiver Sportangebote im Leistungssport eingeplant.
Darüber hinaus bezuschusst das Bundesministerium des Innern die
Entsendekosten zu den Paralympischen und Deaflympischen Spielen sowie zu den World
Games von Special Olympics International. Für die Entsendekosten von DBS, DGS
und Special Olympics Deutschland sind im Bundeshaushalt 2017 bei
Kapitel 0601 Titel 684 23 Erl. 2 Haushaltsmittel in Höhe von 1 050000 Euro
eingeplant.
Eine Aufschlüsselung auf den paralympischen oder deaflympischen Spitzensport
ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich.
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2014 Zuweisung Sportverbände 54.073 2.207 5.271 738 345
2015 Zuweisung Sportverbände 62.017 2.424 5.153 797 595
2016 Zuweisung Sportverbände 63.144 2.460 6.413 814 22
2017 Zuweisung Sportverbände 62.786 2.400 s.o. s.o.
Ministerium
2014 Personal- und Sachkosten 3.889 588
2015 Personal- und Sachkosten 4.650 605
2016 Personal- und Sachkosten 3.979 602
2017 Personal- und Sachkosten 4.085 618
BISP
2014 Personal- und Sachkosten 2.803
2015 Personal- und Sachkosten 3.267
2016 Personal- und Sachkosten 3.860
2017 Personal- und Sachkosten 3.728
BPol
2014 Personal- und Sachkosten 8.951
2015 Personal- und Sachkosten 9.772
2016 Personal- und Sachkosten 9.963
2017 Personal- und Sachkosten 10.156
2014 Projektförderung 69.026 192
2015 Projektförderung 72.070 440
2016 Projektförderung 75.397 630
2017 Projektförderung 71.564 323
Bundesministerium der Finanzen (Einzelplan 08, Kapitel 0813 – Zoll)
Vorbemerkung
Zur Unterstützung von Bundesbehörden, die Sportförderplätze für
Spitzensportlerinnen und Spitzensportler mit Behinderung zur Verfügung stellen, sind bei
Kapitel 0813 Titelgruppe 01 insgesamt 10 Stellen unterschiedlicher Entgeltgruppen
mit entsprechenden Personalausgaben veranschlagt, die einstellungsbereiten
Bundesbehörden zugewiesen werden können (vgl. Antwort zu den Fragen 14
und 15). Die Ausgaben sind in der Spalte „paralympischer Spitzensport“
berücksichtigt.
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2014 Personal- und Sachkosten 1.571 220
2015 Personal- und Sachkosten 1.668 166
2016 Personal- und Sachkosten 1.757 556
2017 Personal- und Sachkosten 1.960 556
2014 sonstige Förderung 103
2015 sonstige Förderung 238
2016 sonstige Förderung 163
2017 sonstige Förderung 191
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Einzelplan 11)
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2014 Zuweisung Sportverbände 295
2015 Zuweisung Sportverbände 227
2016 Zuweisung Sportverbände 230
2017 Zuweisung Sportverbände 210
2014 Personal- und Sachkosten 348
2015 Personal- und Sachkosten 348
2016 Personal- und Sachkosten 350
2017 Personal- und Sachkosten 350
2014 Projektförderung 63
2015 Projektförderung 335
2016 Projektförderung 68
Bundesministerium der Verteidigung (Einzelplan 14)
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2014 Personal- und Sachkosten 30.010 30.452
2015 Personal- und Sachkosten 29.901 35.660
2016 Personal- und Sachkosten 35.715 31.090
2017 Personal- und Sachkosten 30.278 49.769
2014 Projektförderung 76
2015 Projektförderung 56
2016 Projektförderung 56
2014 sonstige Förderung 30
2015 sonstige Förderung 47
2016 sonstige Förderung 84
2017 sonstige Förderung 80
Bundesministerium für Gesundheit (Einzelplan 15)
Seitens des Bundesministeriums für Gesundheit werden die Teilnehmer der
Weltspiele der Organtransplantierten, die alle zwei Jahre in einem anderen Land
stattfinden, mit der Übernahme der Flugkosten (günstigstes Ticket) und der
Teilnehmerpauschale unterstützt. Durch die Weltspiele der Organtransplantierten wird
die Öffentlichkeit grundsätzlich auf das wichtige Thema Organspende
aufmerksam gemacht und gleichzeitig kann aufgezeigt werden, wie leistungsfähig
Organtransplantierte sein können. Im Jahr 2015 wurden dafür 50 000 Euro
bereitgestellt; auch in den Entwurf des Bundeshaushalts 2017 wurden Mittel in gleicher
Höhe für diese Aktivität aufgenommen.
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Einzelplan 17)
Eine spezifische Differenzierung der Fördermittel gemäß der Kategorisierung der
Frage ist hier nicht möglich. Bei den vom Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Maßnahmen handelt es sich um
Bildungs-, Engagement- sowie Beteiligungs-/Partizipationsmaßnahmen im und
durch den Sport, die die Förderung bzw. die Angebote für die Zielgruppe Kinder
und Jugendliche bzw. junge Menschen mit Behinderung mit einschließen.
Die Fördermittel für die Haushaltsjahre 2014 bis 2017 lassen sich wie folgt
beziffern:
Maßnahmen/Projekte
für jungen Menschen mit und ohne Behinderung
2014 2015 2016 2017
Bundesjugendspiele 138 40 200 200
Integrationsprojekt ZERUM 62 62 62 62
ZI:EL 3.000 1.500 1.500 1.500
Deutsche Sportjugend 2.900 2.900 3.130 3.130
FSJ 4.256 4.419 4.527 4.525
BFD 4.658 4.781 5.841 5.742
Bundesministerium für Bildung und Forschung (Einzelplan 30)
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2014 Projektförderung 944
2015 Projektförderung 1.272
2016 Projektförderung 1.304
2017 Projektförderung 1.320
17. Mit welchen Maßnahmen unterstützt bzw. beabsichtigt die Bundesregierung,
die zunehmende Professionalisierung im Spitzensport für Menschen mit
Behinderungen zu unterstützen?
18. Inwieweit gewährleistet die Bundesregierung, dass der im Spitzensport von
Menschen mit Behinderungen gestiegenen Professionalisierung Rechnung
getragen werden kann und der Deutsche Behindertensportverband (DBS)
sowie der Gehörlosenverband (DGS) im internationalen Vergleich
wettbewerbsfähig bleiben?
Inwieweit schlägt sich das zukünftig in der Finanzierung des Spitzensports
von Menschen mit Behinderungen nieder?
19. Teilt die Bundesregierung die Auffassung des DBS, dass sich das
gegenwärtige Leistungsniveau im Spitzensport von Menschen mit Behinderung nur
annähernd aufrechterhalten lässt, sofern die Sportjahresplanung auf 5
Millionen Euro aufgestockt wird?
Wenn ja, welche Konsequenzen zieht sie daraus für das Finanzierungsjahr
2017 bzw. die Folgejahre?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 17 bis 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung begleitet die zunehmende Professionalisierung des
Spitzensports der Menschen mit Behinderung, indem sie eine Priorisierung vorhandener
Ressourcen, eine bessere Vernetzung mit den Strukturen des Spitzensports der
Menschen ohne Behinderung sowie die Entwicklung von angepassten
Sportgeräten unterstützt. Um die Wettbewerbsfähigkeit im Spitzensport den Menschen mit
Behinderung auch in den kommenden Jahren aufrechterhalten zu können, sind
die genannten Maßnahmen zu verstetigen.
Für die Aufstellung des Bundeshaushalts werden die mittelfristigen Bedarfe der
Verbände jährlich erhoben. Die beschriebene Bedarfshöhe ist der
Bundesregierung nicht bekannt und kann auch nicht aus der mittelfristigen Bedarfsplanung
des DBS abgeleitet werden.
20. Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung unter dem Gesichtspunkt
der Inklusion zur frühzeitigen Talentfindung und -förderung im
Nachwuchsbereich des Spitzensports von Menschen mit Behinderungen?
Die Bundesregierung fördert im Rahmen der Sportjahresplanung des DBS und
des DGS die Durchführung von Sichtungsveranstaltungen.
21. In welcher Weise unterstützt die Bundesregierung den Sportler Markus
Rehm und den DBS in ihren Bemühungen, auch mittels internationaler
Gutachten das Startrecht bei internationalen Wettkämpfen im
Nichtbehindertensport zu bekommen?
Der Bundesregierung liegt keine Anfrage zur Unterstützung zum beschriebenen
Sachverhalt vor.
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ISSN 0722-8333]