[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 15. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9414
18. Wahlperiode 17.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Eva Bulling-Schröter, Caren Lay,
Birgit Menz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9320 –
Verbrennung von Braunkohlestaub in Asphaltmischanlagen für den Straßenbau
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In der Bevölkerung kommt es immer wieder zu Protesten gegen den
Betrieb von Asphaltmischanlagen, so zuletzt durch eine Bürgerinitiative im
bayerischen Nußdorf (
www.mitmacher.net/wp-content/uploads/2015/08/flyer_
asphaltmischanlage.pdf). Auch wurde eine Petition „Immissionsschutz –
Einführung einer Dauermessung von Luftschadstoffen in Asphaltmischanlagen“ an
den Deutschen Bundestag eingereicht (
www.openpetition.de/petition/online/
immissionsschutz-einfuehrung-einer-dauermessung-von-luftschadstoffen-
inasphaltmischanlagen).
Deutschland verfügt mit rund 700 000 Kilometern Asphalt über das dichteste
Straßennetz Europas. Für die Asphaltproduktion stehen von 4 000
Asphaltmischanlagen in der gesamten EU schätzungsweise 700 Anlagen in
Deutschland. Aus Gestein und Erdölprodukten (Bitumen) wurden 2015 rund 40
Millionen Tonnen Asphalt hergestellt (Deutscher Asphaltverband e. V., Deutsche
Asphaltproduktion 2015,
www.asphalt.de).
Die Asphaltwirtschaft ist geprägt von einer hohen Marktkonzentration, wobei
vier Unternehmen (Wilhelm Werhahn KG, STRABAG AG, EUROVIA GmbH,
KEMNA BAU – Andreae GmbH & Co. KG) rund 75 Prozent der
Asphaltmischanlagen (Stand: 2009) mit weitgehend entsprechenden Anteilen am
bundesweiten Absatz und Umsatz kontrollieren. Der Umsatz bei Walzasphalt
(98 Prozent des verbauten Asphalts) macht mit ca. 1,9 Mrd. Euro (Stand: 2009)
etwa 16 Prozent des Umsatzes bei Straßenbauleistungen in Deutschland aus
(Bundeskartellamt, Sektoruntersuchung Walzasphalt,
www.bundeskartellamt.de/
SharedDocs/Publikation/DE/Sektoruntersuchungen/Sektoruntersuchung%20
Walzasphalt%20-%20Abschlussbericht.pdf).
Die Produktion von Asphalt erfolgt bei Mischtemperaturen von typisch
180 Grad Celsius, da Bitumen bei Umgebungstemperatur fest ist. Der für die
Hitzeherstellung relevante Prozess ist die Trocknung von Gesteinskörnungen
(Mineralstoffe) in der Trockentrommel bzw. für Asphaltgranulat in der
Paralleltrommel der Asphaltmischanlage. Zur Erwärmung der eingesetzten
Gesteinskörnungen sowie zur Warmlagerung des Bitumens muss Energie
eingesetzt werden. Für Asphaltmischanlagen sind die Brennstoffe Heizöl, Erdgas
und Braunkohlestaub mengenmäßig relevant (Umweltbundesamt, Texte,
41/2009,
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/publikation/
long/3883.pdf).
Kamen zur Beheizung von Bitumentanks Anfang der 90er-Jahre noch
überwiegend Thermalöl-Heizaggregate zum Einsatz, wurden diese im Rahmen von
Anlagenerneuerungen in der Mehrzahl durch elektrisch beheizte Bitumentanks
ersetzt. In einem weiteren Schritt wurde wegen zwischenzeitlich steigender
Brennstoffkosten (Öl, Gas) eine zunehmende Brennstoffumstellung auf
Braunkohlestaub beobachtet. Für die nationale Berichterstattung über den Umfang
nationaler Emissionen heißt es im Teilbericht Asphaltmischanlagen: „Eine
genauere Quantifizierung in Hinblick auf den CO-Emissionsfaktor der gegenläufigen
Trends (Brennstoffumstellung auf Braunkohlestaub, höhere Mischleistungen)
kann derzeit nicht vorgenommen werden, da detaillierte Zahlenangaben
(Statistiken) über diese Entwicklungen des Anlagenparks von Asphaltmischanlagen
nicht vorliegen“ (ebd.: 18). Auch die beim Asphaltieren entstehenden
Emissionen werden in der Berichterstattung nicht erfasst (Nationaler Inventarbericht
Deutschland, 2015, S. 853,
www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/
medien/378/publikationen/climate_change_02_2016_berichterstatting_unter_
der_klimarahmenkonvention_der_vereinten_nationen_2015.pdf).
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung weist darauf hin, dass der Vollzug des Bundes-
Immissionsschutzgesetzes den Bundesländern als eigene Aufgabe obliegt, dazu gehört auch
die Erteilung von Genehmigungen, die Festlegung emissionsbegrenzender
Anforderungen im Einzelfall sowie die dazu erforderliche Datenhaltung. Der
Bundesregierung liegen derartige Daten allenfalls in Einzelfällen vor; eine
bundesweite oder gar nach Bundesländern differenzierte Darstellung ist daher nicht
möglich. Soweit im Folgenden Angaben zu Anlagenzahlen gemacht werden,
beruhen diese im Wesentlichen auf Angaben des Deutschen Asphaltverbandes
(DAV). Da nicht alle in Deutschland tätigen Betreiber von Asphaltmischwerken
im DAV organisiert sind, repräsentieren die aus den Angaben des DAV
abgeleiteten Zahlenwerte möglicherweise nur Anlagen der im DAV organisierten
Unternehmen.
1. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung vor über den
Zusammenhang zwischen der Verwendung von Braunkohlestaub in
Asphaltmischanlagen und dem Ausstoß von Klimagasen?
Der durch die Verwendung von Braunkohlenstaub zur Wärmeerzeugung
entstehende Ausstoß von Klimagasen ist unabhängig vom Verwendungszweck der
erzeugten Wärme.
Bei der Verbrennung von Braunkohlestaub entstehen Treibhausgase (hier
Klimagase genannt), vor allem Kohlenstoffdioxid (CO2). Die von der Deutschen
Emissionshandelsstelle gemäß EU-Monitoringverordnung (EU) Nr. 601/2012 für
Braunkohlenstäube berechneten Emissionsfaktoren liegen, je nach Herkunft des
Braunkohlestaubs, zwischen 0,098 und 0,099 Tonnen CO2 je GJ Energiegehalt
(DEHSt 2016).
2. Sieht die Bundesregierung klimapolitischen Handlungsbedarf bezüglich der
Verwendung von Braunkohlestaub in Asphaltmischanlagen, und wenn nein,
warum nicht?
Zur Beantwortung von Frage 2 wird auf die Darstellung der CO2-Emissionen von
Asphaltmischanlagen verwiesen (s. Antwort zu Frage 9).
3. Wie viele genehmigungsbedürftige Asphaltmischanlagen werden in
Deutschland nach Kenntnis der Bundesregierung betrieben (Tabelle: seit 2005, nach
Bundesländern, prozentuale Ab- und Zunahme)?
Der Vollzug des BImSchG obliegt gemäß der verfassungsrechtlichen
Kompetenzverteilung den Ländern in eigener Zuständigkeit. Der Bundesregierung liegen
keine Angaben über die Anzahl genehmigter Anlagen vor. Laut Angaben des
DAV werden in Deutschland derzeit 608 stationäre Asphaltmischanlagen
betrieben. Seit den 90er Jahren hat die Zahl von circa 800 Anlagen kontinuierlich
abgenommen. Das entspricht einer Abnahme von circa 24 Prozent. Eine
Aufstellung nach Bundesländern ist mit den vorliegenden Daten nicht möglich.
4. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die aktuelle jährliche
Produktion und Verwendung von Asphalt (Tabelle: seit 2005, nach
Bundesländern, absolut/t, in Straßenkilometer, prozentuale Ab- und Zunahme)?
Der Bundesregierung liegen Zahlen der Gesamtasphaltproduktionsmenge für alle
Straßenklassen vor. Eine Differenzierung getrennt nach Straßenklassen,
Bundesländern oder eine Zuordnung nach Straßenkilometern ist anhand der vorliegenden
Zahlen nicht durchführbar. Die Gesamtproduktionsmenge von Asphaltmischgut
in Deutschland beträgt:
Jahr
Produktionsmenge
Asphaltmischgut in Deutschland
[Mio. t/a]
Veränderung zum Vorjahr
absolut [Mio. t] und
relativ [%]
2005 57
2006 57 0 (0%)
2007 51 -6 (-11%)
2008 51 0 (0%)
2009 55 +4 (+8%)
2010 45 -10 (-18%)
2011 50 +5 (+11%)
2012 41 -9 (-8%)
2013 41 0 (0%)
2014 39 -2 (-5%)
2015 39 0 (0%)
Damit wurden im Jahr 2015 laut DAV in Deutschland 39 Mio. Tonnen
Asphaltmischgut produziert, was gegenüber 2005 einem Rückgang von rund 32 Prozent
entspricht.
5. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbrennung von
Braunkohlestaub in Deutschland insgesamt entwickelt (Tabelle: seit 2005,
nach Wirtschaftssektoren, absolut/t, prozentuale Ab- und Zunahme)?
Die Entwicklung der Verbrennung von Braunkohlestaub ist der folgenden Tabelle
zu entnehmen (Quelle: Statistik der Kohlenwirtschaft e. V. in 1000 t):
Jahr
Allg.
Elektrizitätsversorgung
Glas,
Keramik,
Steinverarb.
Chem.
Industrie
Steine
und
Erden
Zellstoff,
Papier,
Pappe
Ernährungs-/
Genussmittel
Sonst.
Inlandsabsatz
Ausfuhr Gesamt-absatz -
2005 596 1.699 242 232 37 74 308 396 3.583
2006 538 1.662 243 273 32 69 433 494 3.743
2007 552 1.671 255 224 32 52 517 576 3.878
2008 566 1.611 258 263 41 56 606 715 4.117
2009 392 1.288 252 237 44 81 748 579 3.621
2010 387 1.424 263 303 78 113 773 699 4.040
2011 475 1.610 247 337 101 138 865 816 4.589
2012 519 1.520 232 348 110 147 967 837 4.680
2013 552 1.471 252 289 127 141 1.132 889 4.854
2014 423 1.459 251 303 135 143 1.069 1.033 4.816
2015 492 1.443 244 294 145 139 1.094 982 4.835
Prozentuale Änderung bezogen auf das Vorjahr
2005
2006 -9,73% -2,18% 0,41% 17,67% -13,51% -6,76% 40,58% 24,75% 4,47%
2007 2,60% 0,54% 4,94% -17,95% 0,00% -24,64% 19,40% 16,60% 3,61%
2008 2,54% -3,59% 1,18% 17,41% 28,13% 7,69% 17,21% 24,13% 6,16%
2009 -30,74% -20,05% -2,33% -9,89% 7,32% 44,64% 23,43% -19,02% -12,05%
2010 -1,28% 10,56% 4,37% 27,85% 77,27% 39,51% 3,34% 20,73% 11,57%
2011 22,74% 13,06% -6,08% 11,22% 29,49% 22,12% 11,90% 16,74% 13,59%
2012 9,26% -5,59% -6,07% 3,26% 8,91% 6,52% 11,79% 2,57% 1,98%
2013 6,36% -3,22% 8,62% -16,95% 15,45% -4,08% 17,06% 6,21% 3,72%
2014 -23,37% -0,82% -0,40% 4,84% 6,30% 1,42% -5,57% 16,20% -0,78%
2015 16,31% -1,10% -2,79% -2,97% 7,41% -2,80% 2,34% -4,94% 0,39%
Änderung im Zeitraum 2005-2015
-17,45% -15,07% 0,83% 26,72% 291,89% 87,84% 255,19% 147,98% 34,94%
6. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Verbrennung von
Braunkohlestaub für die Verfeuerung in Asphaltmischanlagen in
Deutschland entwickelt (Tabelle: seit 2005, absolut/t, prozentuale Ab- und
Zunahme)?
Seit den frühen 90er Jahren wird Braunkohlestaub verstärkt zur
Asphaltherstellung als Brennstoff eingesetzt. Waren 2004 circa 220 Anlagen mit Braunkohle
befeuert, waren es 2006 bereits 310. Heute setzen nach Angaben des DAV circa
90 Prozent der Asphaltmischanlagen Braunkohlestaub ein.
7. Aus welchen Braunkohlerevieren wird nach Kenntnis der Bundesregierung
wie viel Braunkohlestaub in den Markt gebracht (Tabelle: seit 2005, nach
Braunkohlerevieren, prozentuale Ab- und Zunahme)?
Der folgenden Tabelle kann die Herkunft der in Deutschland hergestellten und
vermarkteten Braunkohlestäube entnommen werden (Quelle: Statistik der
Kohlenwirtschaft e. V.):
Herstellung von Braunkohlenstaub- und Wirbelschichtkohle – 1 000 t
Jahr
Staubkohle Wirbelschichtkohle
Rheinland Lausitz Mittel-deutschland Insgesamt Rheinland Lausitz Insgesamt
2005 2.238 493 192 2.924 408 252 660
2006 2.331 597 228 3.157 413 206 619
2007 2.312 690 272 3.274 386 221 607
2008 2.442 829 259 3.530 364 225 590
2009 2.307 705 183 3.194 315 125 440
2010 2.610 817 205 3.632 294 121 415
2011 2.985 897 210 4.093 360 158 518
2012 2.947 1.007 204 4.158 355 171 526
2013 3.173 988 154 4.315 356 188 544
2014 3.248 1.027 142 4.417 247 160 407
2015 3.174 1.065 159 4.398 323 127 450
Prozentual, bezogen auf das Vorjahr
2006 4,16% 21,10% 18,75% 7,97% 1,23% -18,25% -6,21%
2007 -0,82% 15,58% 19,30% 3,71% -6,54% 7,28% -1,94%
2008 5,62% 20,14% -4,78% 7,82% -5,70% 1,81% -2,80%
2009 -5,53% -14,96% -29,34% -9,52% -13,46% -44,44% -25,42%
2010 13,13% 15,89% 12,02% 13,71% -6,67% -3,20% -5,68%
2011 14,37% 9,79% 2,44% 12,69% 22,45% 30,58% 24,82%
2012 -1,27% 12,26% -2,86% 1,59% -1,39% 8,23% 1,54%
2013 7,67% -1,89% -24,51% 3,78% 0,28% 9,94% 3,42%
2014 2,36% 3,95% -7,79% 2,36% -30,62% -14,89% -25,18%
2015 -2,28% 3,70% 11,97% -0,43% 30,77% -20,63% 10,57%
Prozentual, 2005 – 2015
2005-2015 41,82% 116,02% -17,19% 50,41% -20,83% -49,60% -31,82%
8. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Emissionen klimaschädlicher Gase aus der Verbrennung von Braunkohlestaub in
Deutschland (Tabelle: seit 2005, nach Wirtschaftssektoren, prozentuale Ab-
und Zunahme)?
Die folgende Tabelle zeigt die Entwicklung der jährlichen Emissionen von
Treibhausgasen aus der Verbrennung von Braunkohlestaub nach Wirtschaftssektoren
in Deutschland:
Datenquelle: ZSE Submission 2016
Emissionen in t CO2 2005 2006 2007 2008 2009 2010
öffentliche Versorgung 974.077 1.007.701 954.515 1.152.926 769.020 670.118
Braun- und Steinkohlenbergbau 10.694 19.228 23.789 40.564 32.778 8.621
Mineralische Industrie 3.559.849 3.375.135 3.583.383 3.733.587 3.238.197 3.640.397
sonstige Industrie 1.429.993 1.432.162 1.734.930 1.975.843 1.754.038 1.917.379
N2O Emissionen in t CO2
Äquivalente
öffentliche Versorgung 10.283 10.642 10.108 12.159 8.079 6.970
Braun- und Steinkohlenbergbau 104 187 232 395 319 84
Mineralische Industrie 34.703 32.936 35.028 36.340 31.562 35.441
sonstige Industrie 15.623 15.842 19.205 21.676 19.252 20.769
CH4 Emissionen in t CO2
Äquivalente
öffentliche Versorgung 409 422 397 500 356 342
Braun- und Steinkohlenbergbau 9 16 20 35 28 7
Mineralische Industrie 3.039 2.881 3.065 3.191 2.772 3.112
sonstige Industrie 838 797 973 1.147 1.023 1.173
CO2 Äquivalente Gesamt
öffentliche Versorgung 984.770 1.018.765 965.020 1.165.585 777.455 677.430
Braun- und Steinkohlenbergbau 10.808 19.431 24.042 40.993 33.125 8.712
Mineralische Industrie 3.597.591 3.410.953 3.621.477 3.773.118 3.272.531 3.678.950
sonstige Industrie 1.446.455 1.448.801 1.755.108 1.998.665 1.774.313 1.939.320
Datenquelle: ZSE Submission 2016
Emissionen in t CO2 2011 2012 2013 2014
öffentliche Versorgung 826.990 964.965 809.027 641.812
Braun- und Steinkohlenbergbau 38.465 11.079 8.628 4.316
Mineralische Industrie 4.200.751 3.874.490 3.515.875 3.553.253
sonstige Industrie 2.112.262 1.990.304 2.145.926 2.107.686
N2O Emissionen in t CO2
Äquivalente
öffentliche Versorgung 8.626 10.092 8.509 6.729
Braun- und Steinkohlenbergbau 374 108 84 42
Mineralische Industrie 40.828 37.686 34.198 34.543
sonstige Industrie 22.890 21.543 23.384 22.980
CH4 Emissionen in t CO2
Äquivalente
öffentliche Versorgung 401 459 360 295
Braun- und Steinkohlenbergbau 33 9 7 4
Mineralische Industrie 3.585 3.310 3.003 3.034
sonstige Industrie 1.279 1.216 1.276 1.248
prozentual
CO2 Äquivalente Gesamt 2005-2014
öffentliche Versorgung 836.017 975.516 817.896 648.836 -34,11%
Braun- und Steinkohlenbergbau 38.871 11.196 8.719 4.362 -59,64%
Mineralische Industrie 4.245.164 3.915.485 3.553.076 3.590.829 -0,19%
sonstige Industrie 2.136.430 2.013.062 2.170.586 2.131.913 47,39%
9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die jährlichen
Emissionen klimaschädlicher Gase aus der Asphaltproduktion und
Asphaltmischanlagen und ihr prozentualer Anteil an den Emissionen aus Frage 6 (seit 2005,
Art des Klimagases, CO2-Äquivalente)?
Bei einem angenommenen Anteil von braunkohlestaubgefeuerten Anlagen von
90 Prozent, Erdgas/Butan 5 Prozent und Heizöl EL 5 Prozent liegen die
durchschnittlichen CO2 Emissionen bei 27 kg pro Tonne Asphaltmischgut. Bei einer
erwarteten Produktion von 38 Millionen Tonnen Asphaltmischgut im Jahr 2016
(Angaben des DAV) ergeben sich CO2 Emissionen in Höhe von 1 026
Kilotonnen (kt). Das entspricht circa 0,1 Prozent der Gesamtemissionen an
klimaschädlichen Gasen in Deutschland.
Auf der Basis der derzeit verwendeten Anlagentechnik könnten die
Gesamtemissionen der Asphaltmischanlagen bei einer Umstellung auf emissionsärmere
Brennstoffe (Heizöl/Erdgas) um gut ein Drittel gesenkt werden. Über den
gesamten Anlagenbestand hinweg entspricht dieses CO2-Minderungspotenzial circa
0,03 Prozent der nationalen CO2-Emissionsmenge. Zur Erreichung der
Klimaschutzziele ist aus Sicht der Bundesregierung im Energiebereich eine
weitgehende Reduktion der CO2-Emissionen erforderlich.
10. Wie groß ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche Material- bzw.
Rohstoffeinsatz in der Asphaltproduktion und Asphaltmischanlagen
(Tabelle: seit 2009, nach Stoffen, absolut/t, prozentuale Ab- und Zunahme)?
Laut DAV werden bei der derzeitigen Asphaltproduktion von 39 Millionen
Tonnen circa 10 Millionen Tonnen Ausbauasphalt verwertet. Die übrigen 29
Millionen Tonnen bestehen circa zu 96 Prozent aus natürlichen (und in untergeordnetem
Maß industriell hergestellten) Gesteinskörnungen sowie zu circa 4 Prozent aus
Bitumen und gegebenenfalls Additiven. Zahlen aus früheren Jahren liegen der
Bundesregierung nicht vor.
11. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der jährliche
Energieeinsatz für die Produktion von Asphalt (Tabelle: seit 2005, absolut, prozentuale
Ab- und Zunahme)?
Der mittlere spezifische Wärmebedarf der gängigen Trockentrommel liegt bei
circa 70 bis 100 Kilowattstunden (kWh) pro Tonne (t) Asphaltmischgut, also
durchschnittlich 85 kWh/t, bzw. 306 MJ/t. Ausgehend von einer vom DAV
prognostizierten Gesamtproduktion von 39 Millionen Tonnen Asphaltmischgut
bedeutet das einen Wärmebedarf von circa 12 Petajoule (PJ). Die jährliche
Entwicklung ergibt sich analog aus den Produktionsmengen (s. Antwort zu Frage 4).
12. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche
Leistung einer Asphaltmischanlage in Deutschland (in MW), und teilt die
Bundesregierung die Einschätzung, dass die Umrüstung von
Asphaltmischanlagen auf die Verfeuerung von Braunkohlestaub der Betriebsleistung von vier
bis fünf Kohlekraftwerken entspricht, und wenn nein, warum nicht?
Die durchschnittliche installierte Wärmeleistung einer Asphaltmischanlage liegt in
Deutschland laut DAV bei circa 16 bis 18 Megawatt (MW), bei einer
Produktionskapazität von dann circa 160 Tonnen pro Stunde (t/h). Bei 608 Anlagen bedeutet
dies eine insgesamt installierte Wärmeleistung von circa 10 Gigawatt (GW).
Angenommen, ein Kohlekraftwerk hätte eine durchschnittliche elektrische
Leistung von 800 MW bei einem Wirkungsgrad von 40 Prozent. So kommt man auf
eine Wärmeleistung von circa 2 GW bei Volllast.
Unter Berücksichtigung der durchschnittlichen Laufzeit von Kraftwerken (circa
5 000 Stunden pro Jahr) und Asphaltmischanlagen (circa 400 Stunden pro Jahr)
stehen den Emissionen aus der Erzeugung von 10 000 GWh Strom in
Kraftwerken die Emissionen aus 4 000 GWh erzeugter Wärme in Asphaltmischanlagen
gegenüber. Die mit der Energieumwandlung assoziierten Emissionen aus
Asphaltmischanlagen betragen somit weniger als die Hälfte der entsprechenden
Emissionen eines Kohlekraftwerkes.
13. Welche gesetzlichen Emissionsvorgaben müssen Asphaltmischanlagen
einhalten (Auflistung nach EU-Recht, nationalem Recht, Länderrecht, Datum
der Einführung, Grenzwerten)?
Bei Asphaltmischanlagen handelt es sich um genehmigungsbedürftige Anlagen
nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Für die Zulassung
und den Betrieb von Asphaltmischanlagen gelten das vereinfachte Verfahren
nach § 19 BImSchG und die allgemeinen Emissionsanforderungen der
Nummer 5.2 in Verbindung mit den besonderen Anforderungen der Nummer 5.4.2.15
der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) sowie die
TA Lärm.
14. Welche gesetzlichen Mitbestimmungsmöglichkeiten für betroffene
Gemeinden und Bürgerinnen und Bürger für die Genehmigung und den Betrieb von
Asphaltmischanlagen bestehen (Auflistung nach EU-Recht, nationalem
Recht, Länderrecht, Datum der Einführung)?
Auf der Ebene des Europarechts bestehen keine Beteiligungsregelungen bei der
Genehmigung von Asphaltmischanlagen. Diese Anlagen fallen weder in den
Anwendungsbereich der Richtlinie 2010/75/EU (Industrieemissionsrichtlinie), noch
in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2011/92/EU (UVP-Richtlinie).
Die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb und zur wesentlichen Änderung
von Asphaltmischanlagen erfolgt nach nationalem Recht auf Grundlage des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG). Nach den §§ 4 Absatz 1 und 19
Absatz 1 BImSchG in Verbindung mit Nummer 2.15 des Anhangs 1 der Verordnung
über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) bedürfen
Asphaltmischanlagen einer Genehmigung im vereinfachten Verfahren. Eine förmliche
Beteiligung der Öffentlichkeit, d. h. der Bürgerinnen und Bürger findet im vereinfachten
Verfahren nicht statt. Die Behörde kann aber von Amts wegen oder auf Antrag
diejenigen Personen, deren rechtliche Interessen berührt sind, zu dem
Genehmigungsverfahren hinzuziehen (§ 13 VwVfG in Verbindung mit den
Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder) und ist verpflichtet, diese Beteiligten anzuhören,
wenn die Genehmigung in ihre Rechte eingreifen würde (§ 28 VwVfG in
Verbindung mit den Verwaltungsverfahrensgesetzen der Länder). Betroffene
Gemeinden sind gemäß § 10 Absatz 5 BImSchG auch im vereinfachten Verfahren stets
zu beteiligen.
Das Genehmigungsbedürfnis für Asphaltmischanlagen war auf Bundesebene
bereits in der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen nach § 16 der
Gewerbeordnung vom 4. August 1960 (BGBl. I S. 690) vorgeschrieben.
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt das Verfahren ohne
Abweichungsmöglichkeit für die Länder, § 73 BImSchG. Regelungsbefugnisse für das
Genehmigungsverfahren bestehen daher auf Landesebene nicht.
15. Welche weiteren Luftschadstoffe werden durch Asphaltmischanlagen
freigesetzt, und wie schätzt die Bundesregierung ihre gesundheitsschädliche
Wirkung ein?
Asphaltmischanlagen verursachen neben dem in den Antworten zu den Fragen 5
bis 9 thematisierten Kohlenstoffdioxid (CO2) weitere Emissionen in die Luft. Wie
bei Verbrennungsprozessen üblich entstehen bei der Beheizung der
Mischtrommeln – je nach Brennstoff – in unterschiedlichem Ausmaß insbesondere
Stickoxide (NOx), Staub, Kohlenstoffmonoxid (CO) und Schwefeldioxid (SO2).
Zusätzlich kann es zu Emissionen von organischen Schadstoffen, z. B. aus den
Brennstoffen und den Bindemitteln kommen. Daneben treten Emissionen
weiterer, z. B. geruchsintensiver oder CMR-Stoffe, z. B. Benzol und 1.3-Butadien auf.
Für die Genehmigung der Anlagen gelten die Anforderungen der TA Luft, die
alle relevanten Stoffe adressiert. Die nach TA Luft zulässigen Emissions-
Grenzwerte reflektieren die gesundheitsschädliche Wirkung dieser Stoffe.
16. Ist es zutreffend, dass Asphaltmischanlagen im Gegensatz zu früheren
gesetzlichen Regelungen im vereinfachten Genehmigungsverfahren behandelt
werden, und wenn ja, wann wurde die Änderung vorgenommen, und was
waren die Gründe für die Änderung?
Vor der 2007 in Kraft getretenen Neufassung der 4. BImSchV (BGBl. I. S. 2470)
wurden Anlagen bis 200 Tonnen Asphaltmischgut pro Stunde nach dem
vereinfachten Verfahren genehmigt und Anlagen mit einer höheren Produktionsleitung
als 200 Tonnen nach dem förmlichen Verfahren. Mit dieser Neufassung wurde
diese Aufteilung aufgegeben.
Auch vor dieser Neufassung wurde jedoch der Großteil der Anlagen nach dem
vereinfachten Verfahren genehmigt, da nur etwa 15 Prozent der Anlagen oberhalb
von 200 Tonnen Produktionsleistung liegen.
Die amtliche Begründung (Bundestagsdrucksache 16/1337) führt dazu aus:
„Ein europarechtliches Erfordernis zur Aufnahme in die Spalte 1 der 4. BImSchV
besteht nicht. Auch sonstige fachliche Gründe für einen Verbleib in Spalte 1
liegen nicht vor. Die bisherige Pflicht zur Durchführung eines förmlichen
Genehmigungsverfahrens nach § 10 BImSchG kann deshalb entfallen und die Anlagen
können unter Beibehaltung der materiellen Anforderungen in die Spalte 2
verschoben werden.“
17. Wie bewertet die Bundesregierung Ergebnisse der Richtlinie VDI 2283 zu
„Aufbereitungsanlagen für Asphaltmischgut“ von Juni 2008, woraus
hervorgeht, dass mehr als 50 Prozent der Messwerte einer Reihe von 650
Messwerten an Asphaltmischanlagen mit Heißzugabe von Asphaltgranulat über dem
Grenzwert von 50 mg/m³ für den Gesamtkohlenstoff nach Bundes-
Immissionsschutzgesetz liegen, und welchen regulatorischen Handlungsbedarf leitet
sie daraus ab?
Die Ursache für einen erhöhten Ausstoß von Gesamtkohlenstoff liegt u. a. in der
Erwärmung des bitumenhaltigen Ausbauasphaltes. Die Betreiberpflicht nach
§ 5 Absatz 1 Nummer 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes fordert die
Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Die Heißverwertung von Ausbauasphalt
stellt die hochwertigste Verwertungsmöglichkeit von Ausbauasphalt dar. Von
jährlich etwa 14 Millionen Tonnen statistisch erfassten Ausbauasphaltes werden
circa 11,5 Millionen Tonnen auf diese Weise verwertet.
Die Betreiber müssen den Ausbauasphalt so schonend wie möglich erhitzen, um
das wertvolle Bindemittel Bitumen nicht zu zerstören. Durch den verstärkten
Einsatz von Paralleltrommeln im Gegenstrombetrieb mit Temperaturüberwachung
konnten die Emissionen an organischen Stoffen inzwischen gesenkt werden.
Neuere Daten aus der laufenden Novellierung der VDI 2283 zeigen, dass die
Emissionen an Gesamtkohlenstoff bei der Heißzugabe deutlich gesenkt wurden.
Der Gesetzgeber sieht daher keinen Bedarf für eine Änderung der geltenden
Anforderungen zur Emissionsbegrenzung.
18. Wie bewertet die Bundesregierung das Urteil des Bayerischen
Verwaltungsgerichtshofes (Az.: 22B 14.1514, 19. Dezember 2014) und die Entscheidung
des 7. Senats des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG 7 B 16.15, 16.
September 2015) über die Rechtmäßigkeit kontinuierlicher
Kohlenstoffmessungen an Asphaltmischanlagen, Registrierung und Auswertung der Ergebnisse,
plant sie diese engmaschigen Messungen bundesrechtlich zu verankern, und
wenn nein, warum nicht?
19. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die generelle
Verhältnismäßigkeit zwischen Aufwand und Nutzen kontinuierlicher Messungen auch für
den Stand der Technik erforderlich ist, und wenn ja, welchen regulatorischen
Handlungsbedarf für die Kontrolle von Asphaltmischanlagen leitet sie
daraus ab?
Die Fragen 18 und 19 werden gemeinsam beantwortet.
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft vom 24. Juli 2002 (GMBl.
S. 511) (TA Luft 2002) enthält in ihrer Nummer 5.3.3.2 Vorgaben zu
Emissionsmassenströmen, bei deren Überschreitung kontinuierliche Messungen
durchzuführen sind. Es ist in diesen Fällen davon auszugehen, dass die Forderung nach
entsprechenden Messungen verhältnismäßig ist. Relevant für
Asphaltmischanlagen sind insbesondere die Emissionen an organischen Stoffen, die
Massenstromschwelle liegt bei 2,5 kg/h Gesamtkohlenstoff. Das genannte Urteil des
Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes bestätigt, dass diese Vorgaben der
TA Luft 2002 für Asphaltmischanlagen den Stand der Technik abbilden. Diese
Einschätzung wird vom Bundesverwaltungsgericht in dem genannten Beschluss
nicht beanstandet.
Da die kontinuierlichen Messungen bereits auf Grundlage des geltenden Rechts
im Regelfall angeordnet werden sollen, sieht die Bundesregierung an dieser Stelle
keinen regulatorischen Handlungsbedarf.
20. Wie schätzt die Bundesregierung die sog. „500-Stunden-Regel“ ein, der
zufolge Betreiber von Asphaltmischanlagen von kontinuierlichen Messungen
freigestellt werden, wenn die Anlage nicht mehr als 500 Stunden im Jahr
betrieben wird, was Beobachtern zufolge jedoch wegen mangelnder
Kontrolle die Gefahr der Manipulation und Umgehung von Messungen mit sich
bringt (
www.ovb-online.de/rosenheim/rosenheim-land/500-stunden-regel-
bremst-urteil-6334271.html)?
Aufgrund der Massenstromschwellen für kontinuierliche Messungen in
Nummer 5.3.3.2 der TA Luft 2002 müssen die Emissionen relevanter Luftschadstoffe
bei Asphaltmischanlagen bis auf Gesamtkohlenstoff nur diskontinuierlich
gemessen werden. Gesamtkohlenstoff muss ab einem Massenstrom von 2,5 kg
Gesamtkohlenstoff pro Stunde kontinuierlich gemessen werden, was üblicherweise für
Anlagen ab 200 Tonnen Asphalt pro Stunde gilt. Bei der Asphaltherstellung
handelt es sich um einen sogenannten batch-Betrieb, bei dem Asphalt bei Bedarf
kurzfristig hergestellt wird. Viele Anlagen werden nur wenige Stunden am Tag
betrieben. Die 500-Stunden Regel trägt in besonderem Maße dem
Verhältnismäßigkeitsprinzip Rechnung.
Eine Kontrolle der tatsächlichen Betriebszeiten erscheint somit sicher möglich.
Somit lässt sich auch die Betriebszeit sicher ermitteln. Zu dem Argument
möglicher Manipulationen kann sich die Bundesregierung nicht äußern.
21. Wie hoch ist der aktuelle Umsatz der Asphaltbranche (seit 2005, absolut,
prozentuale Ab- und Zunahme)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor. Auch von Seiten des
Deutschen Asphaltverbandes werden diese Zahlen nicht erfasst bzw. verfügbar
gemacht.
22. Welche konkreten Maßnahmen zum Abbau der Monopolisierung im
Straßenbau (Sektor Walzasphalt) hat die Bundesregierung seit dem Bericht der
Monopolkommission (siehe Einleitung) ergriffen, und wie haben sich diese
auf die Vielfalt der Marktakteure ausgewirkt?
Die von der Kleinen Anfrage in der Einleitung erwähnte und im Jahr 2012
beendete Sektoruntersuchung im Bereich Walzasphalt des Bundeskartellamtes hat ein
deutschlandweites dichtes Netz von teilweise kartellrechtswidrigen
Unternehmensverflechtungen aufgedeckt. Die daraufhin vom Bundeskartellamt geführten
circa 100 Entflechtungsverfahren sind mittlerweile abgeschlossen. In 81 Fällen
wurden kartellrechtlich problematische Unternehmensverbindungen aufgelöst.
Infolge dessen sind jetzt deutlich mehr selbständige Anbieter auf den einzelnen
Märkten tätig.
Außerdem soll eine etwaige Ersetzung der aufgelösten gesellschaftsrechtlichen
Verflechtungen durch ein wirkungsgleiches Geflecht gegebenenfalls
kartellrechtswidriger Bieter- und Liefergemeinschaften im Bereich Walzasphalt
vermieden werden. Das Bundeskartellamt ist hierzu auch in einem intensiven
Austausch mit Vertretern der Branche.
23. Welche wirtschaftlich marktfähigen alternativen Asphalte für den
Straßenbau sind der Bundesregierung bekannt, und wie groß ist die Einsparung an
Klimagasen, Energie und Rohstoffen im Vergleich zu Bitumenasphalt pro
Straßenkilometer?
Die Frage bezieht sich aus Sicht der Bundesregierung auf die Herstellung von
Asphaltmischgut, also auf ein Gemisch aus Füller, Gesteinskörnungen sowie
Bitumen als Bindemittel und gegebenenfalls Zusätzen. Die Beantwortung bezieht
sich daher auf die Herstellung von Asphaltmischgut für Walzasphalt in einer
Asphaltmischanlage.
Bei der Produktion von Asphaltmischgut wird bereits seit Jahren Asphaltgranulat
wiederverwendet, das als Recycling-Baustoff aus der bestehenden Straße
gewonnen wird. Stand der Technik sind derzeit in Abhängigkeit der verfügbaren
Verarbeitungstechnik des Asphaltmischwerks Zugabemengen von Asphaltgranulat in
den Herstellprozess von Asphaltmischgut im Wesentlichen für Trag- und
Binderschichten zwischen 30 und 60 Massenprozent. Hierdurch erfolgt eine Substitution
von ungebrauchten Gesteinen und Bitumen durch bereits verwendete Baustoffe.
Für die Verbindung von Bitumen mit den Gesteinskomponenten im
Asphaltmischgut sowie für die Erzielung der für den Einbauprozess geeigneten viskosen
Eigenschaften des Asphaltmischguts, müssen die Bestandteile auch bei der
Wiederverwendung jedoch erhitzt werden. Daneben existieren unterschiedliche
Ansätze, die Herstell- und Verarbeitungstemperaturen von Asphaltmischgut zu
reduzieren. Hierzu werden Additive oder Schaumbitumen im Herstellungsprozess
zugegeben, die die Viskositätseigenschaften des Asphaltmischgutes verändern
und dadurch zu einer Reduzierung der notwendigen Herstelltemperaturen
beitragen. Diese Technologien werden als „Warm-Mix Asphalt“ bezeichnet und zeigen
ein Potenzial zur Reduzierung der Herstelltemperatur beim Walzasphalt in
Abhängigkeit des verwendeten Bitumens zwischen 20 – 30 °C. Die Produkte und
Verfahren sind vielfach noch in der Erprobung, so dass noch keine ausreichend
validierten Ergebnisse zum Langzeitverhalten und bezüglich der Auswirkungen
auf die Wiederverwendbarkeit des damit modifizierten Asphaltmischgutes
vorhanden sind. Erste Forschungs-Erfahrungen sollen zukünftig mit dem
Mischgutkonzept „Kaltasphalt als Walzasphalt“ gesammelt werden, das
Produktionstemperaturen des Asphaltmischgutes unter 100 °C statt der im Mittel erforderlichen
180 °C verspricht.
24. Sehen der Bundesverkehrswegeplan 2030, Gesetze oder Verordnungen die
Nutzung alternativer Asphalte für den Straßenbau vor, und wenn nein,
warum nicht?
Die Vorgabe zur Verwendung unterschiedlicher Asphaltmischgutkonzepte ist
Aufgabe des technischen Regelwerks und nicht Gegenstand der übergeordneten
Planung oder Gesetzgebung. Bei diesen Entscheidungen zur Nutzung alternativer
Asphalte für den Straßenbau handelt es sich um die technische
Weiterentwicklung von Baustoffen, die im Rahmen des technischen Regelwerks für den
Straßenbau begleitet, beobachtet und beurteilt werden muss. Die Festlegungen zum
Einsatz sowie die Beobachtung der Auswirkungen der Verwendung auf die
Dauerhaftigkeit der Asphaltbefestigung erfolgen daher im Rahmen der
Fortschreibung des technischen Regelwerks für den Straßenbau.
25. Welche Förderung leistet die Bundesregierung für die Verwendung
alternativer Straßenbaumaterialien, und wie groß ist der Mitteleinsatz (seit 2005)?
Im Rahmen der Fortentwicklung des technischen Regelwerks werden bei Bedarf
begleitende Forschungsprojekte durchgeführt, die einzelne Fragestellungen auch
zum Einsatz von alternativen Straßenbaumaterialien beinhalten können.
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
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ISSN 0722-8333]