Stand der Sicherungsmaßnahmen für das Zwischenlager Nord
der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Markus Tressel, Dr. Julia Verlinden, Dr. Valerie Wilms und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Aufgrund eines Erlasses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU; heute Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, BMUB) vom 28. März 2011 forderte das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) die Betreiber von Atommüll-Zwischenlagern mit Schreiben vom 15. April 2011 auf, die zur Verbesserung der Sicherungsmaßnahmen der Zwischenlager erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, vgl. Plenarprotokoll 17/151, Anlage 18. Unter dem Begriff der Sicherung von Atomanlagen versteht man in Abgrenzung zum Begriff der Sicherheit den Schutz gegen Störmaßnahmen oder sonstige Einwirkungen Dritter (kurz SEWD), also beispielsweise Wachschutzmaßnahmen. Umgangssprachlich wird die Sicherung oft auch verengt als Terrorschutz bezeichnet.
Das von der bundeseigenen Energiewerke Nord GmbH (EWN) als Betreiber des bei Lubmin gelegenen Nuklearstandorts Zwischenlager Nord zunächst entwickelte und beantragte Konzept zur SEWD-Nachrüstung des Standorts erwies sich als nicht genehmigungsfähig. Die EWN zogen daher den betreffenden Genehmigungsantrag mit Schreiben vom 20. Juli 2015 an das für die Genehmigung zuständige BfS zurück. Die Bundesregierung ging in der Folge davon aus, dass die Formulierung eines neuen Genehmigungsantrags baldmöglichst erfolgen werde, vgl. Bundestagsdrucksache 18/6961.
Ein Jahr nach Rücknahme des ursprünglichen Antrags ist der Stand der Arbeiten an diesem neuen Genehmigungsantrag öffentlich unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist die Optionenprüfung der EWN zu baulichen und technischen SEWD-Maßnahmen am Standort Zwischenlager Nord nach Kenntnis der Bundesregierung bereits abgeschlossen?
Wenn nein, aus welchen Gründen nicht, und bis wann soll die Prüfung nach derzeitigem Stand voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – abgeschlossen sein?
Wenn ja, was sind die Ergebnisse der Prüfung, und welcher Zeitbedarf ist für a) die Beantragung und b) die Umsetzung derjenigen Maßnahmen, die als umsetzungswert bzw. sinnvoll aus der Prüfung hervorgingen, voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – anzusetzen?
Haben die EWN beim BfS bereits einen Genehmigungsantrag zur SEWD-Nachrüstung des Standorts Zwischenlager Nord eingereicht?
Wenn nein, – bis wann soll der Antrag nach derzeitigem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung voraussichtlich – hilfsweise schätzungsweise – erstellt sein, – bis wann sollte er nach ursprünglicher Planung nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt sein, – aus welchen konkreten Gründen ist der Antrag nach Kenntnis der Bundesregierung noch nicht erstellt, und – ist zumindest das für einen solchen Antrag nötige Konzept für den Gesamtstandort nach Kenntnis der Bundesregierung erstellt oder kurz vor der Fertigstellung (ggf. bitte mit konkretisierender zeitlicher Angabe)?