Entwicklungen des aktuellen Rentenwerts und des aktuellen Rentenwerts (Ost) nach dem RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz (Rente ab 67)
der Abgeordneten Klaus Ernst, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Lothar Bisky, Heidrun Bluhm, Roland Claus, Diana Golze, Dr. Barbara Höll, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Dr. Kirsten Tackmann, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz hat die Bundesregierung die als Nachholfaktor bekanntgewordene Rentendämpfung unter dem Namen „modifizierte Schutzklausel“ umgesetzt. Diese sieht vor, aufgrund der von der vorherigen rot-grünen Bundesregierung zusammen mit dem Nachhaltigkeitsfaktor eingeführten Schutzklausel, unterlassene Rentenkürzungen zukünftig mit Rentenerhöhungen zu verrechnen. Dies bedeutet, dass die Renten auf mittlere Sicht weiter hinter der Lohnentwicklung zurück bleiben werden. Zweck dieser Regel ist es, die Ausgaben der Rentenversicherung an den Einnahmen zu orientieren und damit eine Abkehr vom Leistungsprinzip. Damit ist nicht mehr das Ziel der Lebensstandardsicherung im Mittelpunkt der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern die Begrenzung des Beitragssatzes und damit die Kostendämpfung für die Unternehmen. Ergebnis ist damit zukünftig ein Sicherungsniveau, das für die meisten Versicherten höchstens noch geringfügig oberhalb der Sozialhilfe liegt. Insbesondere Frauen, die schon heute sehr geringe Renten beziehen, werden so verstärkt in die Sozialhilfe gedrängt. Bedeutung hat die modifizierte Schutzklausel aber auch für die – bei gleichen Entgeltpunkten – niedrigeren Renten in den neuen Bundesländern.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen4
Ist bei der modifizierten Schutzklausel im RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz vorgesehen, den unterbliebenen Minderungsbedarf (Ausgleichsbedarf) getrennt für den aktuellen Rentenwert sowie den aktuellen Rentenwert (Ost) zu berechnen und getrennt auszugleichen?
Wenn ja, wie groß ist der Nachholbedarf für die neuen Bundesländer und wie groß für die alten Bundesländer?
Wenn nein, welche Daten werden der Ermittlung des Nachholbedarfs zu Grunde gelegt, und wie groß ist der so ermittelte Nachholbedarf?
Wie würden sich der aktuelle Rentenwert sowie der aktuelle Rentenwert (Ost) bis 2020 entwickeln, wenn sich eine Lohnentwicklung wie in den letzten 10 Jahren ergeben würde (keine durchschnittliche Betrachtung, sondern unter Betrachtung der jährlichen Schwankungen) unter Berücksichtigung der modifizierten Schutzklausel?
Bis wann wäre der aktuell aufgebaute Nachholbedarf ausgeglichen, wenn sich die Löhne und Gehälter analog zu den Annahmen im Rentenversicherungsbericht 2006 entwickeln würden (gegebenenfalls getrennt nach Ost- und Westdeutschland angegeben)?