„Familienarbeitszeit“ und „Familiengeld“
der Abgeordneten Katja Dörner, Dr. Franziska Brantner, Ulle Schauws, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer, Elisabeth Scharfenberg, Kai Gehring, Maria Klein-Schmeink, Tabea Rößner, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Özcan Mutlu und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Jeder Dritte (34 Prozent) hat Probleme, Beruf und Familie miteinander zu vereinbaren. Das gilt vor allem für Väter (57 Prozent) sowie in Vollzeit erwerbstätige Mütter (61 Prozent) (vgl. IfD Allensbach 2011, Zweite Akzeptanzanalyse).
Zudem wünschen sich gut 60 Prozent der Eltern eine partnerschaftliche Aufteilung der Sorgearbeit. Dies können jedoch nur 14 Prozent der Eltern in ihrem Alltag auch realisieren (vgl. DIW Wochenbericht, 46/2013). 48 Prozent der Mütter wünschen sich eine längere Arbeitszeit und 79 Prozent der Väter wünschen sich mehr Zeit für die Familie. Diese Zahlen machen einen politischen Handlungsbedarf nach Auffassung der Fragesteller mehr als deutlich.
Am Montag, den 18. Juli 2016, hat die Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Manuela Schwesig, in ihrem Bundesministerium der Presseöffentlichkeit Eckpunkte einer „Familienarbeitszeit“ und eines „Familiengeldes“ vorgestellt. Damit sollen junge Eltern unterstützt werden, sich Erwerbs- und Familienarbeit partnerschaftlich aufzuteilen. Bisher ist jedoch noch kein umfassendes Konzept veröffentlicht worden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen26
Wann wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Einführung der Familienarbeitszeit und des Familiengeldes vorlegen?
Liegt bereits ein Referentenentwurf im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) vor?
War das Konzept der Familienarbeitszeit und das Familiengeld mit weiteren Mitgliedern des Bundeskabinetts abgestimmt?
Ist die Vorstellung eines (ggf.) nicht abgestimmten Konzepts durch eine Bundesministerin in ihrem Bundesministerium ein übliches Vorgehen innerhalb der Bundesregierung?
Wie bewertet die Bundesregierung dieses Vorgehen?
Mit welchen Kosten für die Einführung des Familiengeldes rechnet die Bundesregierung? Wie wurden diese berechnet?
Welche Zugangsvoraussetzungen müssen die Familien (hinsichtlich der Wochenarbeitszeit, des individuellen und Familieneinkommens, der Anzahl und des Alters des Kindes/der Kinder) erfüllen, um einen Anspruch auf das Familiengeld zu haben?
Wie hoch ist das Familiengeld, und auf welcher Grundlage wurde diese Höhe festgelegt?
Wie lange kann das Familiengeld in Anspruch genommen werden?
Besteht der Anspruch auf Familiengeld gemeinsam mit dem Elterngeld und dem Elterngeld Plus? Wenn ja, wie möchte die Bundesregierung das administrieren? Wenn nein, welche Leistung wird hier vorrangig behandelt?
Wie begründet die Bundesregierung die Entscheidung, mit dem Familiengeld eine große Teilzeit zu fördern, wohingegen das Elterngeld und das Elterngeld Plus vor allem auf die Förderung einer kleinen Teilzeit (Umfang von 20 Stunden) abzielen, da sich der Bezugszeitraum – egal ob Mutter oder Vater, auf eine halbe Stelle reduziert oder auf 70 Prozent – nur verdoppeln kann?
Kann der Bezug des Familiengeldes auch unterbrochen werden? Wenn ja, in welchen Zeiträumen? Wenn nein, warum nicht?
Wie viele Eltern erfüllen derzeit die Anspruchsvoraussetzung für das Familiengeld?
Mit welcher Steigerung hinsichtlich der Anzahl der Anspruchsberechtigten rechnet die Bundesregierung mit der Einführung eines Familiengeldes?
Haben alle in Teilzeit beschäftigten Elternteile einen Anspruch auf das Familiengeld oder nur solche, die vor Beginn ihrer Teilzeittätigkeit in Vollzeit tätig waren?
Geht die Bundesregierung davon aus, dass eines oder beide Elternteile den Arbeitgeber wechseln müssen, um die Anspruchsvoraussetzung für das Familiengeld hinsichtlich der Wochenarbeitszeit zu erfüllen, weil sie zuvor z. B. nur halbtags tätig waren und der Arbeitgeber einer Stellenaufstockung nicht zustimmt bzw. weil der Arbeitgeber bei vorheriger Vollzeittätigkeit einer Stellenreduzierung nicht zustimmt?
Beinhaltet die Familienarbeitszeit einen umfassenden Rechtsanspruch auf die Reduzierung ihrer Arbeitszeit in dem von ihnen gewünschten Umfang im Rahmen des Korridors für alle anspruchsberechtigten Elternteile?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Eltern nach Ablauf dieser Familienarbeitszeit wieder auf ihre Vollzeitstelle zurückkehren können, bzw. beinhaltet das Konzept der Familienarbeitszeit ein so genanntes Rückkehrrecht auf Vollzeit?
Wie definiert sich der Arbeitszeitkorridor, in dem die Eltern arbeiten dürfen, um einen Anspruch auf das Familiengeld geltend zu machen? Handelt es sich hierbei um einen fixen Stundenkorridor von 28 bis 36 Wochenarbeitsstunden, oder hängt die wöchentliche Stundenanzahl von der vertraglich vereinbarten Vollzeitstelle ab?
Wie gedenkt die Bundesregierung Familien zu unterstützen, die sich die Erwerbs- und Familienarbeit nicht gleichzeitig, sondern nacheinander partnerschaftlich aufteilen wollen?
Wann wird die Bundesregierung – unabhängig von der Einführung eines Familiengeldes – einen Gesetzentwurf vorlegen, um einen Anspruch auf befristete Teilzeit für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu schaffen, wie es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbart ist?
Warum soll es sich beim Familiengeld um eine Pauschalleistung handeln, während das Elterngeld und das ElterngeldPlus als Lohnersatzleistung konzipiert sind?
Inwieweit schätzt die Bundesregierung eine Pauschalleistung als wirkungsvolles familienpolitisches Instrument ein, um den Anteil teilzeitarbeitender Väter zu erhöhen?
Hat die Einführung eines Familiengeldes Auswirkungen auf die Regelungen zur Elternzeit?
Inwieweit wurden die Ergebnisse einer Umfrage des INSTITUTS FÜR DEMOSKOPIE ALLENSBACH – Gesellschaft zum Studium der öffentlichen Meinung mbH im Auftrag des BMFSFJ bei der Familienarbeitszeit berücksichtigt, wonach sich 28 Prozent der Eltern eine Erwerbskonstellation wünschen, in der beide Partner 15 bis 34 Wochenstunden arbeiten und 20 Prozent eine Vollzeittätigkeit der Väter und eine kürzere Teilzeit (15 bis 24 Wochenstunden) der Mütter?
Plant die Bundesregierung darüber hinaus ein Gesetz zur Reform des Elterngeldes und des ElterngeldPlus in den Deutschen Bundestag einzubringen? Wenn ja, mit welchem Ziel, und wie und bis wann möchte sie dieses Gesetzesvorhaben einbringen? Wenn nein, warum nicht?