[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Gesundheit vom
25. August 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9484
18. Wahlperiode 29.08.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink,
Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, weiterer Abgeordneter und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
–Drucksache 18/9389 –
Angebot der Patientenberatung durch die Sanvartis GmbH
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Der GKV-Spitzenverband hat sich im September 2015 im Einvernehmen mit
dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Rahmen eines
europaweiten Ausschreibungsverfahrens gegen die bisherige Angebotsgemeinschaft aus
dem Sozialverband VdK Deutschland e. V., dem Verbraucherzentrale
Bundesverband e. V., sowie dem Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP e. V.)
und für die Sanvartis GmbH als neuen Auftragnehmer der Unabhängigen
Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) entschieden. Die Sanvartis GmbH
hat zum Jahresbeginn die Beratungstätigkeit aufgenommen. Seit Anfang Juli
2016 soll, nach einer sechsmonatigen Anlaufphase, das gesamte
Beratungsspektrum zur Verfügung stehen (Antwort auf die Kleine Anfrage „Künftiges
Angebot der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) durch die Sanvartis GmbH“
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136).
Mehrfach hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung erklärt, die
erhöhten Fördermittel sollten zu einem wirksamen Ausbau der Patientenberatung
führen – hin zu einer besseren Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr Regionalität und
mehr Bürgernähe (u. a. Pressemitteilung des Bundesministeriums für
Gesundheit – BMG – vom 11. Mai 2016). Fraglich ist, ob diese Ziele mit einem auf
Callcenter spezialisierten Unternehmen erreicht werden können. Das
Duisburger Unternehmen betreibt u. a. Callcenter für Krankenkassen und
Pharmafirmen. Damit unterhält es Geschäftsbeziehungen genau zu den Akteuren, mit
denen Patientinnen und Patienten u. a. im Konflikt stehen, wenn sie sich an die
UPD wenden. Zudem wurden die Personalstellen für die Beratung in den
Regionalstellen massiv gekürzt. Insgesamt sind nur noch sechs Vollzeitäquivalente
für die Regionalstellen vorgesehen (vgl. Antwort zu Frage 10b der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/7136). Das bedeutet, dass die Beratungsstellen durchschnittlich nur noch an
zwei halben Tagen pro Woche für Ratsuchende erreichbar sind. Zu befürchten
ist nach Auffassung der Fragesteller, dass die ursprünglich auf Information
angelegte Beratung auf eine reine telefonische Informationsauskunft reduziert
wird.
Der Bayerische Rundfunk (BR) hat in der Sendung „Gesundheit!“ erste
Testanfragen mit ungenügenden Ergebnissen veröffentlicht (BR, „Unabhängige
Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, 7. Mai 2016). Von vier
online versandten Testanfragen wurde nur eine Frage zügig beantwortet. Auf zwei
Fragen musste die Testperson bis zu zwölf Tage lang warten, eine Frage blieb
unbeantwortet. Zudem war eine Antwort irreführend und wurde erst nach
zweimaliger Beschwerde von der UPD korrigiert.
Die antragstellende Fraktion möchte in Erfahrung bringen, ob das
Beratungsangebot der neuen UPD dem im Vergabeverfahren abgegebenen Angebot der
Sanvartis GmbH entspricht, als auch inwieweit es die Ziele des
Patientenbeauftragten der Bundesregierung – bessere Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr
Regionalität und mehr Bürgernähe – erreicht.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen fördert gemäß § 65b des Fünften
Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) Einrichtungen, die Verbraucherinnen und
Verbraucher sowie Patientinnen und Patienten in gesundheitlichen und
gesundheitsrechtlichen Fragen qualitätsgesichert und kostenfrei informieren und
beraten, mit dem Ziel, die Patientenorientierung im Gesundheitswesen zu stärken und
Problemlagen im Gesundheitssystem aufzuzeigen.
Nach einem europaweiten Vergabeverfahren hat die Trägerschaft der o. g.
Förderung mit dem 1. Januar 2016 gewechselt. Die Patientenberatung wird seitdem
gemäß der Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und der Sanvartis
GmbH durch die UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH durchgeführt.
Vertragspartner ist damit der GKV-Spitzenverband, bzw. hinsichtlich des
Angebots an muttersprachlicher Beratung der PKV-Verband. Die Bundesregierung
hatte bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage “Künftiges Angebot der
Unabhängigen Patientenberatung (UPD) durch die Sanvartis GmbH“ der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs. 18/7136 darauf hingewiesen, dass sie
bei der Beantwortung von Fragen aus dem Parlament verfassungsrechtlich
verpflichtet ist, die Grundrechte Dritter zu wahren. Hierunter fallen auch die durch
Artikel 12 Absatz 1 und Artikel 14 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG), im
Übrigen nach Artikel 2 Absatz 1 GG geschützten Betriebs- und
Geschäftsgeheimnisse. Einige der Fragen kann die Bundesregierung vor diesem Hintergrund nicht
oder nur teilweise beantworten.
In dem oben angesprochenen Vergabeverfahren hat einer der unterlegenen Bieter
die Vergabekammer des Bundes angerufen. Diese hat am 3. September 2015 die
vom GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Beauftragten der
Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten sowie Bevollmächtigten
für Pflege getroffene Entscheidung in vollem Umfang bestätigt. Die
Vergabekammer des Bundes hat dabei in ihrem Beschluss ausdrücklich und
unmissverständlich festgestellt, dass die in dem Konzept vorgesehenen Maßnahmen zur
Gewährleistung der Unabhängigkeit und Neutralität die Voraussetzungen des § 65b
Absatz 1 Satz 3 SGB V erfüllen und die Wertung der Angebote fehlerfrei erfolgt
ist. Der Beschluss der Vergabekammer ist auf der Internetseite des
Bundeskartellamts (
www.bundeskartellamt.de) veröffentlicht.
Die Bundesregierung hatte bereits in ihrer Antwort vom 21. Dezember 2015 auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/7136 darauf hingewiesen, dass allen Bietern für den Aufbau eines
effizienten und qualitätsorientierten Beratungsbetriebs ein Übergangszeitraum
von sechs Monaten (1. Januar 2016 bis 30. Juni 2016) eingeräumt wurde, in dem
der Beratungsbetrieb sukzessive aufgebaut werden kann. Somit ist ein
vollständiges und umfassendes Beratungsangebot der UPD in dieser Übergangphase nicht
zu erwarten gewesen.
1. a) In welcher Höhe standen der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im
Jahr 2015 Fördermittel zur Verfügung und wie hoch sind die Fördermittel
für das Jahr 2016?
Im Jahr 2015 standen der UPD laut Verwendungsnachweis 7 059 372 Euro zur
Verfügung. Dieser Betrag setzt sich aus der im Gesetz vorgesehenen
Fördersumme der GKV, den PKV-Mitteln und den Überträgen aus den Vorjahren
zusammen. Mit dem GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsweiterentwicklungsgesetz
wurde § 65b Absatz 2 SGB V geändert und die Fördersumme für das Jahr 2016
auf 9 000 000 Euro inklusive der Kosten für den Auditor und die Evaluation für
dieses Jahr festgesetzt.
b) Wie viele Beratungen insgesamt hat die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung im Juli 2015 sowie im Juli 2016 durchgeführt und wie viele
Fördermittel standen ihr dazu jeweils zur Verfügung?
Im Juli 2015 fanden ca. 7 500 Beratungen statt. Im Monat Juli 2016 wurden
ca. 7 000 Beratungen durchgeführt. Im Übrigen wird auf die Antwort zu
Frage 1 a verwiesen.
2. a) In welcher Höhe hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der neuen Förderphase Fördermittel verausgabt (bitte nach
Bereichen wie Technik, Personal, Öffentlichkeitsarbeit etc. aufschlüsseln)?
b) Wie viele Aufträge hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit
Beginn der neuen Förderphase an Dritte vergeben, und wie viele Kosten
sind ihr dadurch entstanden (bitte aufschlüsseln nach Unternehmen der
Vendus Sales & Communication Group GmbH und anderen)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
3. Wie viele Ratsuchende hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von
Januar bis einschließlich Juli 2016
telefonisch
schriftlich
online
in den Regionalstellen
in den UPD-Mobilen sowie
zu Hause
beraten (bitte nach Monaten sowie den einzelnen Bereichen aufschlüsseln)?
Gerundet wurden jeweils im Januar 5 400, im Februar 5 900, im März 6 300, im
April 6 500, im Mai 6 700, im Juni 7 100 und im Juli 7 000 Ratsuchende beraten.
Hiervon entfielen auf die telefonische Beratung ebenfalls jeweils gerundet
5 100 Beratungen im Januar, 5 300 Beratungen im Februar, 5 500 Beratungen im
März, 5 600 Beratungen im April, 5 800 Beratungen im Mai, 6 200 Beratungen
im Juni und 6 100 Beratungen im Juli.
Im Januar 2016 wurden rund 300 schriftliche Anfragen beantwortet, rund 600 im
Februar, rund 800 im März, rund 500 im April, rund 550 im Mai, rund 600 im
Juni und rund 550 im Juli. Die Vor-Ort-Beratung, welche am 1. April 2016
startete, nutzten jeweils gerundet im April 450 Ratsuchende und von Mai bis Juli
jeweils gerundet 350 Ratsuchende.
Telefonische, schriftliche und online Beratung
4. a) Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis
einschließlich Juli 2016 bei der telefonischen Erreichbarkeit die angestrebte
Annahmequote von 90 Prozent sowie die Gesprächsannahme innerhalb
von 20 Sekunden bei 80 Prozent der eingehenden Anrufe erreicht (vgl.
Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?
b) Wenn nein, wie hoch war die Annahmequote sowie die Quote der
Gesprächsannahme innerhalb von 20 Sekunden von Januar bis einschließlich
Juli 2016 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Seit Juni 2016 erreichen Ratsuchende die UPD telefonisch mit durchschnittlich
1,1 Anrufen, dies entspricht einer Erreichbarkeit von 90 Prozent. Dabei konnten
im Juli 2016 76 Prozent der Anrufe innerhalb von 20 Sekunden angenommen
werden. Eine monatliche Aufschlüsselung ist der Bundesregierung nicht möglich.
5. Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen
Reaktionszeiten der UPD bei Inanspruchnahme des Rückrufservices von Januar
bis einschließlich Juli 2016 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
6. Wie lange waren die durchschnittlichen Wartezeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung von Januar bis einschließlich Juli 2016 sowie von Januar bis
einschließlich Juli 2015 bis Ratsuchende die UPD nicht nur telefonisch
erreichten, sondern eine inhaltliche Beratung erhielten (bitte nach Monaten
aufschlüsseln)?
7. Welchen Anteil an der Telefonberatung machten nach Kenntnis der
Bundesregierung Anfragen nach 18 Uhr von Januar bis einschließlich Juli 2016 aus
(bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
8. a) In wie vielen Fällen der Online-Beratung hat die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung, wie von ihr angeboten, seit Januar 2016 E-Mail-
Anfragen innerhalb von 24 Stunden beantwortet (vgl. Antwort zu Frage 19 der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/7136)?
b) Wie lange war die durchschnittliche Reaktionszeit?
Die Fragen 5 bis 8 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über technische Probleme und
datenschutzrechtliche Sicherheitslücken bei der Online-Beratung der UPD
und insbesondere
a) über das vom Geschäftsführer der UPD geäußerte Problem, dass
Antworten vom Server zurückgewiesen und daher die Empfänger nicht erreicht
würden (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue
Anbieter?“, vom 7. Mai 2016) sowie
b) über den Versand unverschlüsselter E-Mails aufgrund nicht
funktionierender Zugangscodes für die Online-Plattform?
Der Bundesregierung ist bekannt, dass es in der Aufbauphase technische
Probleme gab, Detailkenntnisse hierüber hat die Bundesregierung jedoch nicht.
Beratung vor Ort
10. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung bislang für die Beratung in den Regionalstellen eingestellt?
Hinsichtlich der Personalplanung wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/7136 verwiesen. Die UPD gGmbH verfügt ab September 2016
über insgesamt 83 festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (72,5 FTE).
Detailkenntnisse zum Personaleinsatz und der Personaleinsatzplanung hat die
Bundesregierung nicht. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird
verwiesen.
11. Wie viele Vollzeitäquivalente standen nach Kenntnis der Bundesregierung
im Juli 2015 und im Juli 2016 für die Beratung pro Regionalstelle zur
Verfügung (bitte Regionalstellen einzeln benennen)?
Zum Personaleinsatz in den einzelnen Regionalstellen liegen der
Bundesregierung für die genannten Zeiträume keine Daten vor. Die Bundesregierung weist
ergänzend darauf hin, dass ein Vergleich aufgrund der unterschiedlichen
Organisationsstruktur der alten und neuen UPD nicht sachgerecht wäre.
12. Wie viele Stunden pro Woche wurden von April bis einschließlich Juli 2015
und von April bis einschließlich Juli 2016 Beratungen in den einzelnen
Regionalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte nach
Monaten aufschlüsseln)?
Die Wochenstundenanzahl der Vor-Ort-Beratungen in den regionalen
Beratungsstellen von April bis Juli 2016 ist der Bundesregierung nicht bekannt. In der
vorangegangenen Förderperiode waren die regionalen Beratungsstellen dem
Abschlussbericht der UPD zur Förderphase 2011 bis 2015 zufolge jeweils für
mindestens 16 Stunden in der Woche geöffnet. In welchem zeitlichen Umfang in
diesem Zeitraum in den einzelnen Beratungsstellen eine persönliche Beratung vor
Ort durchgeführt wurde, ist der Bundesregierung nicht bekannt.
13. a) Wie viele Ratsuchende hat die UPD von April bis Juli 2016 nach Kenntnis
der Bundesregierung durch Hausbesuche beraten (bitte nach Monaten
aufschlüsseln)
b) Wurden die Termine nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb von
48 Stunden ermöglicht (vgl. Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136;
bitte nach Monaten aufschlüsseln)?
Wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb
dies nicht ermöglicht wurde?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
14. In wie vielen Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mithilfe
der drei UPD-Mobile von April bis Juli 2016 Beratungen angeboten (bitte
nach Monaten aufschlüsseln)?
a) Wie lange waren die UPD-Mobile nach Kenntnis der Bundesregierung
durchschnittlich in einer Stadt verfügbar?
b) Wie oft wird in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein
mobiles Beratungsangebot pro Stadt jeweils verfügbar sein und für wie
lange?
c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
Probleme der Ratsuchenden gelöst werden, wenn eine einmalige Beratung
dafür nicht ausreicht und der nächste Besuch des UPD-Mobils erst
Monate später erfolgt?
d) Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn notwendig
zuzuschaltende Expertinnen und Experten nicht verfügbar sind?
In den Monaten April bis Juni 2016 fanden in 96 Städten Beratungen mit den
Beratungsmobilen statt. Die Mobile sollen einmal im Quartal in insgesamt
100 Städten vor Ort sein. Zahlen für Juli 2016 und weitere Detailinformationen
liegen der Bundesregierung nicht vor.
15. a) Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die angebotenen
Öffnungszeiten der UPD-Mobile bislang von Ratsuchenden in Anspruch
genommen?
b) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete
Beratungsbedarf ermittelt, damit sich die Beratung durch die UPD-Mobile künftig am
konkreten Bedarf orientieren wird (Antwort zu Frage 15 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/7136)?
Die Beratung in den UPD-Mobilen wurde bis zum 31. Juli 2016 in etwa 850
Fällen in Anspruch genommen. Weitere Informationen liegen der Bundesregierung
dazu nicht vor.
16. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur
Bekanntmachung der UPD als Breitenangebot bislang durchgeführt worden
(vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Bundestagsdrucksache 18/7136: „zielgerichtete Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit in lokalen, regionalen und bundesweiten Medien“)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die in der Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/7136 dazu dargestellten Maßnahmen aufgenommen, u. a. in Form von
Pressemitteilungen, Fachinformationen und Ankündigungen der Standorte und
Termine der UPD-Mobile. Die UPD verzeichnete hierbei nach eigenen Angaben
innerhalb des ersten Halbjahres 2016, also innerhalb der Aufbauphase,
3 330 Clippings.
Personalbesetzung
17. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt hat die UPD nach
Kenntnis der Bundesregierung bislang eingestellt und entspricht dies den
im Angebot vorgesehenen 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie
79 Vollzeitäquivalenten (vgl. Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?
b) Wenn nein, in welchen Bereichen sind Stellen nach Kenntnis der
Bundesregierung noch unbesetzt, und aus welchen Gründen?
c) Wie werden kurzfristige Personalausfälle in den Regionalstellen und den
UPD-Mobilen nach Kenntnis der Bundesregierung kompensiert?
18. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Bereiche telefonische und schriftliche Beratung, Online-Beratung, Beratung in
Regionalstellen, in den UPD-Mobilen, Beratung durch Hausbesuche und
Kompetenzzentrum verteilt (bitte nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter sowie nach Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?
19. a) Wie viele Stunden pro Woche arbeiten die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte
aufschlüsseln nach telefonischer, schriftlicher, Online- und Vor-Ort-
Beratung)?
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der
Bundesregierung unter 10 Stunden pro Woche, und wie viele zwischen
10 und 15 Stunden pro Woche (bitte aufschlüsseln nach telefonischer,
schriftlicher, Online- und Vor-Ort-Beratung)?
20. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Bereiche rechtliche, gesundheitliche und psychosoziale Beratung verteilt (bitte
nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nach
Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)?
21. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die
Bereiche Annahme-, Fach- und Expertenlevel verteilt (bitte nach Anzahl der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nach Vollzeitäquivalenten
aufschlüsseln)?
22. a) Welche Qualifikationen und Vorerfahrungen weist das Personal nach
Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte aufschlüsseln nach Annahme-,
Fach- und Expertenlevel sowie nach Beratungssprache)?
b) Wie stellt sich die Verteilung der Qualifikationen und Vorerfahrungen in
der telefonischen, schriftlichen, Online- und Vor-Ort-Beratung dar?
Die Fragen 17 bis 22 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet. Detailinformationen zum Personaleinsatz, der Personaleinsatzplanung
oder dem beruflichen Werdegang der Mitarbeiter oder Mitarbeiterinnen liegen
der Bundesregierung nicht vor. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/7136 die Vorbemerkung sowie die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
23. Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung studentische
Hilfskräfte, die auf FAQ-Basis Anfragen beantworten, eine gute und
evidenzbasierte Beratung sicherstellen (vgl. Stellenausschreibung der UPD,
https://upd-deutschland.concludis.de/prj/shw/37693cfc748049e45d87b8c7d
8b9aacd_0/23/Studentische_Mitarbeiter_fuer_die_Uebernahme_arabischer_
Anfragen_in_unserer_Beratungszentrale_m_w.htm?stellort=1&xid=2)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Detailinformationen vor. Die
Bundesregierung weist allerdings darauf hin, dass die telefonische Beratung auf Arabisch
im Umfang von derzeit 4 Stunden pro Woche angeboten wird und nach der in der
Frage genannten Stellenausschreibung als Aufgaben unter anderem die
Entgegennahme, Steuerung, Koordination und Weiterleitung von Patientenanrufen auf
Arabisch, der Versand von Informationsmaterial und die Terminkoordinierung
für Juristen, Ärzte, Rückrufe etc. genannt wurden. Zur Organisation der
muttersprachlichen Beratung insgesamt und insbesondere der Vereinbarung von
Terminen für einen Rückruf, an dem neben dem jeweiligen Fachexperten ein
Dolmetscher teilnimmt, verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Kleine
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache
18/7136.
24. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD arbeiten nach Kenntnis
der Bundesregierung gleichzeitig für die Sanvartis GmbH, weitere
Unternehmen der Vendus Sales & Communication Group GmbH oder
Leistungserbringer im Gesundheitssystem?
25. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD haben nach Kenntnis
der Bundesregierung zuvor bei einem Unternehmen der Vendus Sales &
Communication Group GmbH gearbeitet?
26. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor, dass
bei Kapazitätsengpässen ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis GmbH
bei der UPD zum Einsatz gekommen ist?
a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH wurden
nach Kenntnis der Bundesregierung speziell für die Annahme von
Anrufen im System der UPD geschult (vgl. Antwort zu Frage 39 der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/7136)?
b) Welchen Inhalt haben die Schulungen für die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der Sanvartis GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung, und
von wem wurden sie durchgeführt?
c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei dem
gleichzeitigen Einsatz für die Sanvartis GmbH und die UPD keine
Interessenkonflikte entstehen und Verletzungen des Datenschutzes
ausgeschlossen werden?
27. Wie viele freiberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nach
Kenntnis der Bundesregierung für die UPD tätig, und in welchen Bereichen?
28. Inwiefern sind die Beraterinnen und Berater der UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in der
Region vertraut, und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren vernetzt,
um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu informieren und
sie weiterzuvermitteln?
Die Fragen 24 bis 28 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und die Antworten zu
den Fragen 10, 17 bis 22 verwiesen. Darüber hinaus weist die Bundesregierung
darauf hin, dass eine Nebentätigkeit festangestellter Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter der UPD ausgeschlossen wurde.
Muttersprachliches Beratungsangebot
29. Wie viele russisch-, türkisch- und arabischsprachige Beratungsgespräche
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar und Juli 2016
geführt?
Rund 400 telefonische Beratungen sind bis zum 31. Juli 2016 in russischer, etwa
170 Beratungen in türkischer und gut 20 in arabischer Sprache erfolgt.
30. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch,
Türkisch oder Arabisch ist, hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung
eingestellt und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies (bitte
aufschlüsseln nach Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratung sowie nach
Annahmelevel, Fachabteilung und Expertenlevel)?
Auf die Antwort zu Frage 10 wird verwiesen.
31. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar
bis Juli 2016 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu der Beratung
hinzugezogen werden, weil die Beratung durch eine Expertin oder einen Experten
ohne entsprechende Sprachkenntnisse notwendig war (vgl. Antwort zu
Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/7136)?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
Qualitätssicherung
32. Inwiefern erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratung durch die
UPD auf Basis eines theoretisch und methodisch fundierten
Beratungskonzepts (bitte Konzept im Einzelnen erläutern)?
33. a) Mit welcher Verfahrensweise wird nach Kenntnis der Bundesregierung
sichergestellt, dass die Beratung auf Basis des bestverfügbaren Wissens
sowie nach Arbeitsweisen und Methoden der evidenzbasierten Medizin
erfolgt?
b) Arbeitet die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Institut für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zusammen, um
beispielsweise Berater und interne Rechercheteams zu schulen und
Rechercheleitfäden zu entwickeln (vgl. Vorgehensweise der alten UPD)?
Wenn nein, warum nicht?
34. Wie viele Schulungen und Workshops hat die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung von Januar bis Juli 2016 monatlich zur Qualitätssicherung
angeboten und zu welchen Themen (Antwort zu Frage 7b der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/7136)?
a) Wie lange dauerten Schulungen und Workshops jeweils?
b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, gemessen an der
Gesamtzahl der Mitarbeiter, an den Schulungen und Workshops
teilgenommen?
c) An wie vielen Workshops und Schulungen haben die Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter durchschnittlich teilgenommen?
d) Wer führt die Schulungen und Workshops durch, und welche
Qualifikationen besitzen die Durchführenden?
35. Unter welchen Voraussetzungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Fallbesprechungsrunden bei der UPD geführt, wer nimmt daran teil, und wie
oft sind Fallbesprechungsrunden von Januar bis Juli 2016 monatlich
durchgeführt worden (Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?
36. Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD haben nach
Kenntnis der Bundesregierung an den Qualitätszirkeln der UPD teilgenommen und
wie oft haben diese Qualitätszirkel zwischen Januar und Juli 2016 monatlich
stattgefunden (Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?
37. a) Wer, und wie häufig erstellt nach Kenntnis der Bundesregierung die
Qualitäts- und Beschwerdeberichte bei der UPD (Antwort zu Frage 7b der
Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,
Bundestagsdrucksache 18/7136)?
b) Werden die Berichte veröffentlicht und ausgewertet, und wenn ja, wann
und wo?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 32 bis 37 werden gemeinsam beantwortet. Hinsichtlich der von
der UPD gGmbH geplanten Maßnahmen der internen Qualitätssicherung wird
auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 18/7136 verwiesen.
Zum Stand der Umsetzung der einzelnen Maßnahmen liegen der
Bundesregierung keine Detailinformationen vor. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
wird verwiesen.
Die Bundesregierung weist ergänzend darauf hin, dass die UPD auch in der
aktuellen Förderphase evaluiert werden wird. Aufgabe der Evaluation ist es zu prüfen,
ob das Regelangebot die Ziele der unabhängigen Patientenberatung erreicht,
insbesondere im Hinblick auf die Sicherstellung einer bundesweit einheitlichen
Beratungsqualität, die Einhaltung von Qualitätskriterien wie Neutralität und
Unabhängigkeit und auch die Erreichbarkeit. Die Evaluation hat auf der Grundlage der
Leistungsbeschreibung die Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität zu messen
sowie Erkenntnisse und Erfahrungen aus der Beratung, ihre Effekte und ihre
Steuerung kontinuierlich und systematisch aufzubereiten und auszuwerten, um
Hinweise geben zu können, ob die gesetzlich intendierten Ziele erreicht werden. Nach
einer europaweiten Ausschreibung und nach Beratung im Beirat der UPD hat der
GKV-Spitzenverband im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der
Bundesregierung den Zuschlag für die Evaluation an die Prognos AG erteilt.
38. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung „für die
interessierte Öffentlichkeit eine vollständige Transparenz über die Qualität der
Arbeit erzeugt“ (vgl. Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen Anfrage der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass der GKV-Spitzenverband wie auch in
der Vergangenheit die Berichte der Evaluation auf seiner Internetseite
veröffentlichen wird.
39. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD arbeiten nach Kenntnis
der Bundesregierung im multiprofessionellen Qualitätsmanagement, und
welche Qualifikationen weisen sie vor?
Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies?
40. Ist das Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO EN 9001:2008 und
DIN EN 15838 nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zertifiziert (vgl.
Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)?
Wenn nein, warum nicht, und wann rechnet die Bundesregierung mit einer
Zertifizierung?
41. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Beschwerdemanagement
der UPD aufgebaut (vgl. Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen
Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache
18/7136)?
a) Wie viele Personalstellen sind dafür besetzt?
b) Wie werden Ratsuchende auf welche Beschwerdemöglichkeiten
hingewiesen?
c) Werden die Beschwerden veröffentlicht und ausgewertet, und wenn ja, wo?
Wenn nein, warum nicht?
42. Wie viele und welche Beschwerden über die Erreichbarkeit des
Beratungsangebots der UPD und dessen Qualität sind nach Kenntnis der
Bundesregierung seit Anfang des Jahres bei der UPD eingegangen?
Die Fragen 38 bis 42 werden gemeinsam beantwortet. Hierüber liegen der
Bundesregierung keine Informationen vor.
43. Wie viele und welche Beschwerden über die Erreichbarkeit des
Beratungsangebots der UPD und dessen Qualität sind seit Anfang des Jahres bei dem
Patientenbeauftragten der Bundesregierung eingegangen?
Soweit in der Kürze der Zeit recherchierbar, sind zur Erreichbarkeit der UPD und
der Qualität der Beratung bis zum 15. August 2016 etwa 15 Beschwerden
eingegangen und beantwortet worden. Sie bezogen sich u. a. auf die in Frage 9
angesprochenen technischen Probleme in der Aufbauphase.
44. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bericht der
Beratungstätigkeit, entsprechend dem alten „UPD-Monitor“, der jährlich im Juli
vorgestellt wurde, veröffentlicht?
Der erste Monitorbericht wird im Sommer 2017 vorliegen.
45. Ist die externe Evaluation des Angebots der UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung bereits vergeben?
Wenn nein, warum nicht, und wann ist die Vergabe geplant?
a) Wenn ja, wer wird die externe Evaluation durchführen?
b) Wenn ja, welcher Zeitraum soll evaluiert werden, und bis wann soll die
Evaluation vorliegen und veröffentlicht werden?
c) Wenn ja, inwiefern ist sichergestellt, dass ein direkter Qualitätsvergleich
mit dem Angebot der bisherigen UPD ermöglicht wird?
Die externe Evaluation ist an die Prognos AG vergeben worden. Der
Evaluierungszeitraum beträgt 6.5 Jahre und beginnt mit dem 1. Juli 2016. Die
Vergleichbarkeit mit dem vorigen Förderzeitraum ist Bestandteil der
Leistungsvereinbarung. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 37 verwiesen.
46. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Auditor zur Kontrolle der
Neutralität und Unabhängigkeit der UPD benannt worden?
a) Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird der Auditor voraussichtlich
im Einsatz sein?
b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der fehlenden
Besetzung der Stelle ergriffen?
Der Auditor wird zum 1. September 2016 benannt.
47. Wann wurde der Beirat nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt über die
Entwicklung der UPD informiert und welche Information wurde ihm zur
Verfügung stellt?
Die letzte Beiratssitzung fand am 11. Juli 2016 statt. Der Sachstandsbericht der
UPD in dieser Sitzung befasste sich mit den Schwerpunkten Beratung sowie PR
und Kommunikation.
Beherrschungsvertrag zwischen der Sanvartis GmbH und der UPD
48. Haben die Sanvartis GmbH und die UPD nach Kenntnis der
Bundesregierung einen Beherrschungsvertrag geschlossen, um steuerrechtlich eine
Organschaft zu bilden, mit dem Ziel, die UPD von der Umsatzsteuerpflicht zu
befreien?
49. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die für eine
Organschaft gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG erforderliche finanzielle,
wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft (UPD)
in das Unternehmen des Organträgers (Sanvartis GmbH) vereinbar mit dem
Gebot, eine unabhängige Einrichtung sowie Beratungstätigkeit
sicherzustellen, welches die UPD insbesondere verpflichtet, eine – auch mittelbare –
Steuerung der Beratungstätigkeit oder -inhalte durch die
Trägerorganisationen auszuschließen (vgl. § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch –
SGB V –, Nummer 3 der Leistungsbeschreibung sowie § 6 der
Fördervereinbarung)?
Die Fragen 48 und 49 werden wegen des Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet. Wie bereits in der Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin
Annette Widmann-Mauz vom 12. Februar 2016 auf die Schriftliche Frage der
Abgeordneten Klein-Schmeink zum Themenkomplex Beherrschungsvertrag
ausgeführt wurde, regelt der Beherrschungsvertrag zwischen der Sanvartis GmbH
und der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH das Verhältnis zwischen
der Obergesellschaft (Sanvartis GmbH, die die gGmbH gegründet hat) und der
Untergesellschaft, der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH. Der
Beherrschungsvertrag steht in einem engen Zusammenhang mit der Gründung der UPD
als gGmbH im September 2015. Sanvartis hat, wie auch die Gesellschafter der
früheren UPD, gesetzlich vorgesehene Weisungsbefugnisse wahrzunehmen, um
sicherzustellen, dass die gGmbH ihre vorgesehenen Ziele laut Satzung umsetzt.
Damit trifft die Obergesellschaft die Verpflichtung zu gewährleisten, dass die
Ziele der gGmbH jederzeit gewahrt sind, z. B. im Hinblick auf Neutralität und
Unabhängigkeit, aber auch auf ein gesichertes Finanzcontrolling. An diese
Pflichten ist sie bei Ausübung der Weisungsbefugnis gebunden. Um gleichzeitig eine
inhaltliche Einflussnahme der Sanvartis auszuschließen, wurden zusätzlich zum
Beherrschungsvertrag sowohl auf Ebene der Ober- als auch der Untergesellschaft
Gesellschafterbeschlüsse gefasst, die unwiderruflich die inhaltliche
Einflussnahme ausschließen. Konkret bedeutet dies, dass durch Gesellschafterbeschluss
der Geschäftsführer der Sanvartis GmbH angewiesen ist, keinerlei Einflussnahme
auf die Beratungen der UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH
durchzuführen oder zu dulden, die die Unabhängigkeit und Neutralität der UPD
Patientenberatung Deutschland gGmbH betrifft. Ein Verstoß wird mit einer fristlosen
Kündigung sanktioniert, zusätzlich haftet der Geschäftsführer persönlich für eine
etwaige Rückzahlung der Fördermittel. Der Gesellschafterbeschluss ist für die
Dauer der Förderperiode unwiderruflich.
50. Ist die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umsatzsteuerpflicht
befreit?
Wenn ja, mit welcher Begründung?
Einer Beantwortung der Frage steht das Steuergeheimnis (§ 30 AO) entgegen.
51. Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung Rücklagen gebildet für den
Fall, dass sie nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit wird?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Wenn nein, warum nicht?
Hierüber liegen der Bundesregierung keine Informationen vor.
52. War nach Kenntnis der Bundesregierung die vorangegangene UPD bis Ende
2015 von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil auch bei ihren
Gesellschaftern (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Sozialverband VdK
Deutschland e. V., Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD) die
Gemeinnützigkeit anerkannt war?
Wenn nein, aus welchen Gründen war die damalige UPD nicht
umsatzsteuerpflichtig?
Auf die Antwort zu Frage 50 wird verwiesen.
53. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die
UPD den vereinbarten Leistungsumfang auch bei Zahlung der Umsatzsteuer
erfüllen wird?
Die Frage der Konsequenzen einer möglichen Umsatzsteuerpflicht wurde im
Verfahren vor der Vergabekammer erörtert. Die Vergabekammer hat dazu
ausgeführt: „…der Ag <Antragsgegner – GKV-Spitzenverband> hat sich im Rahmen
der Angebotsaufklärung ausdrücklich bestätigen lassen, dass der von der Bg
<Beigeladenen – Sanvartis GmbH> zugesicherte Leistungsumfang unabhängig
von der Realisierbarkeit der umsatzsteuerlichen Organschaft sei“ (S. 38 des
Beschlusses). Darüber hinaus wird auf die Antwort zu Frage 50 verwiesen.
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