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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Angebot der Patientenberatung durch die Sanvartis GmbH

Zahlenangaben zu Fördermitteln, Auftragsvergaben und zur Beratungstätigkeit der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) seit Aufnahme der Beratungstätigkeit durch das Unternehmen Sanvartis, Details zum Leistungsumfang, insb. zur Erreichbarkeit diverser Beratungsangebote, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Personal, fremdsprachige Angebote, Beratungskonzept, Informationen zur Qualitätssicherung, u.a. Workshopangebote, Qualitäts- und Beschwerdemanagement, Zertifizierung sowie externe Evaluation des Angebots; etwaiger Beherrschungsvertrag und Befreiung der UPD von der Umsatzsteuerpflicht, Rücklagen<br /> (insgesamt 53 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Gesundheit

Datum

29.08.2016

Antwortdauer

18 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/938911.08.2016

Angebot der Patientenberatung durch die Sanvartis GmbH

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/9389 18. Wahlperiode 11.08.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Kordula Schulz-Asche, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Franziska Brantner, Katja Dörner, Kai Gehring, Ulle Schauws, Tabea Rößner, Doris Wagner, Beate Walter-Rosenheimer und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Angebot der Patientenberatung durch die Sanvartis GmbH Der GKV-Spitzenverband hat sich im September 2015 im Einvernehmen mit dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung im Rahmen eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens gegen die bisherige Angebotsgemeinschaft aus dem Sozialverband VdK Deutschland e. V., dem Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., sowie dem Verbund unabhängige Patientenberatung (VuP e. V.) und für die Sanvartis GmbH als neuen Auftragnehmer der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland gGmbH (UPD) entschieden. Die Sanvartis GmbH hat zum Jahresbeginn die Beratungstätigkeit aufgenommen. Seit Anfang Juli 2016 soll, nach einer sechsmonatigen Anlaufphase, das gesamte Beratungsspektrum zur Verfügung stehen (Antwort auf die Kleine Anfrage „Künftiges Angebot der Unabhängigen Patientenberatung (UPD) durch die Sanvartis GmbH“ der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136). Mehrfach hat der Patientenbeauftragte der Bundesregierung erklärt, die erhöhten Fördermittel sollten zu einem wirksamen Ausbau der Patientenberatung führen – hin zu einer besseren Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr Regionalität und mehr Bürgernähe (u. a. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit – BMG – vom 11. Mai 2016). Fraglich ist, ob diese Ziele mit einem auf Callcenter spezialisierten Unternehmen erreicht werden können. Das Duisburger Unternehmen betreibt u. a. Callcenter für Krankenkassen und Pharmafirmen. Damit unterhält es Geschäftsbeziehungen genau zu den Akteuren, mit denen Patientinnen und Patienten u. a. im Konflikt stehen, wenn sie sich an die UPD wenden. Zudem wurden die Personalstellen für die Beratung in den Regionalstellen massiv gekürzt. Insgesamt sind nur noch sechs Vollzeitäquivalente für die Regionalstellen vorgesehen (vgl. Antwort zu Frage 10b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136). Das bedeutet, dass die Beratungsstellen durchschnittlich nur noch an zwei halben Tagen pro Woche für Ratsuchende erreichbar sind. Zu befürchten ist nach Auffassung der Fragesteller, dass die ursprünglich auf Information angelegte Beratung auf eine reine telefonische Informationsauskunft reduziert wird. Der Bayerische Rundfunk (BR) hat in der Sendung „Gesundheit!“ erste Testanfragen mit ungenügenden Ergebnissen veröffentlicht (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, 7. Mai 2016). Von vier online versandten Testanfragen wurde nur eine Frage zügig beantwortet. Auf zwei Fragen musste die Testperson bis zu zwölf Tage lang warten, eine Frage blieb unbeantwortet. Zudem war eine Antwort irreführend und wurde erst nach zweimaliger Beschwerde von der UPD korrigiert. Die antragstellende Fraktion möchte in Erfahrung bringen, ob das Beratungsangebot der neuen UPD dem im Vergabeverfahren abgegebenen Angebot der Sanvartis GmbH entspricht, als auch inwieweit es die Ziele des Patientenbeauftragten der Bundesregierung – bessere Erreichbarkeit, mehr Qualität, mehr Regionalität und mehr Bürgernähe – erreicht. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) In welcher Höhe standen der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 Fördermittel zur Verfügung und wie hoch sind die Fördermittel für das Jahr 2016? b) Wie viele Beratungen insgesamt hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung im Juli 2015 sowie im Juli 2016 durchgeführt und wie viele Fördermittel standen ihr dazu jeweils zur Verfügung? 2. a) In welcher Höhe hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Förderphase Fördermittel verausgabt (bitte nach Bereichen wie Technik, Personal, Öffentlichkeitsarbeit etc. aufschlüsseln)? b) Wie viele Aufträge hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung seit Beginn der neuen Förderphase an Dritte vergeben, und wie viele Kosten sind ihr dadurch entstanden (bitte aufschlüsseln nach Unternehmen der Vendus Sales & Communication Group GmbH und anderen)? 3. Wie viele Ratsuchende hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis einschließlich Juli 2016  telefonisch  schriftlich  online  in den Regionalstellen  in den UPD-Mobilen sowie  zu Hause beraten (bitte nach Monaten sowie den einzelnen Bereichen aufschlüsseln)? Telefonische, schriftliche und online Beratung 4. a) Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis einschließlich Juli 2016 bei der telefonischen Erreichbarkeit die angestrebte Annahmequote von 90 Prozent sowie die Gesprächsannahme innerhalb von 20 Sekunden bei 80 Prozent der eingehenden Anrufe erreicht (vgl. Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? b) Wenn nein, wie hoch war die Annahmequote sowie die Quote der Gesprächsannahme innerhalb von 20 Sekunden von Januar bis einschließlich Juli 2016 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 5. Wie waren nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Reaktionszeiten der UPD bei Inanspruchnahme des Rückrufservices von Januar bis einschließlich Juli 2016 (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 6. Wie lange waren die durchschnittlichen Wartezeiten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis einschließlich Juli 2016 sowie von Januar bis einschließlich Juli 2015 bis Ratsuchende die UPD nicht nur telefonisch erreichten, sondern eine inhaltliche Beratung erhielten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 7. Welchen Anteil an der Telefonberatung machten nach Kenntnis der Bundesregierung Anfragen nach 18 Uhr von Januar bis einschließlich Juli 2016 aus (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 8. a) In wie vielen Fällen der Online-Beratung hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung, wie von ihr angeboten, seit Januar 2016 E-Mail- Anfragen innerhalb von 24 Stunden beantwortet (vgl. Antwort zu Frage 19 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? b) Wie lange war die durchschnittliche Reaktionszeit? 9. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über technische Probleme und datenschutzrechtliche Sicherheitslücken bei der Online-Beratung der UPD und insbesondere a) über das vom Geschäftsführer der UPD geäußerte Problem, dass Antworten vom Server zurückgewiesen und daher die Empfänger nicht erreicht würden (BR, „Unabhängige Patientenberatung: Wie macht sich der neue Anbieter?“, vom 7. Mai 2016) sowie b) über den Versand unverschlüsselter E-Mails aufgrund nicht funktionierender Zugangscodes für die Online-Plattform? Beratung vor Ort 10. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung bislang für die Beratung in den Regionalstellen eingestellt? 11. Wie viele Vollzeitäquivalente standen nach Kenntnis der Bundesregierung im Juli 2015 und im Juli 2016 für die Beratung pro Regionalstelle zur Verfügung (bitte Regionalstellen einzeln benennen)? 12. Wie viele Stunden pro Woche wurden von April bis einschließlich Juli 2015 und von April bis einschließlich Juli 2016 Beratungen in den einzelnen Regionalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung angeboten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? 13. a) Wie viele Ratsuchende hat die UPD von April bis Juli 2016 nach Kenntnis der Bundesregierung durch Hausbesuche beraten (bitte nach Monaten aufschlüsseln) b) Wurden die Termine nach Kenntnis der Bundesregierung innerhalb von 48 Stunden ermöglicht (vgl. Antwort zu Frage 12 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136; bitte nach Monaten aufschlüsseln)? Wenn nein, welche Gründe sind der Bundesregierung bekannt, weshalb dies nicht ermöglicht wurde? 14. In wie vielen Städten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mithilfe der drei UPD-Mobile von April bis Juli 2016 Beratungen angeboten (bitte nach Monaten aufschlüsseln)? a) Wie lange waren die UPD-Mobile nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich in einer Stadt verfügbar? b) Wie oft wird in diesem Jahr nach Kenntnis der Bundesregierung ein mobiles Beratungsangebot pro Stadt jeweils verfügbar sein und für wie lange? c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Probleme der Ratsuchenden gelöst werden, wenn eine einmalige Beratung dafür nicht ausreicht und der nächste Besuch des UPD-Mobils erst Monate später erfolgt? d) Was geschieht nach Kenntnis der Bundesregierung, wenn notwendig zuzuschaltende Expertinnen und Experten nicht verfügbar sind? 15. a) Inwieweit wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die angebotenen Öffnungszeiten der UPD-Mobile bislang von Ratsuchenden in Anspruch genommen? b) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung der konkrete Beratungsbedarf ermittelt, damit sich die Beratung durch die UPD-Mobile künftig am konkreten Bedarf orientieren wird (Antwort zu Frage 15 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? 16. Welche konkreten Maßnahmen sind nach Kenntnis der Bundesregierung zur Bekanntmachung der UPD als Breitenangebot bislang durchgeführt worden (vgl. Antwort auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN, Bundestagsdrucksache 18/7136: „zielgerichtete Presse- und Öffentlichkeitsarbeit in lokalen, regionalen und bundesweiten Medien“)? Personalbesetzung 17. a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter insgesamt hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung bislang eingestellt und entspricht dies den im Angebot vorgesehenen 120 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie 79 Vollzeitäquivalenten (vgl. Antwort zu Frage 8 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? b) Wenn nein, in welchen Bereichen sind Stellen nach Kenntnis der Bundesregierung noch unbesetzt, und aus welchen Gründen? c) Wie werden kurzfristige Personalausfälle in den Regionalstellen und den UPD-Mobilen nach Kenntnis der Bundesregierung kompensiert? 18. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bereiche telefonische und schriftliche Beratung, Online-Beratung, Beratung in Regionalstellen, in den UPD-Mobilen, Beratung durch Hausbesuche und Kompetenzzentrum verteilt (bitte nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nach Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? 19. a) Wie viele Stunden pro Woche arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung durchschnittlich (bitte aufschlüsseln nach telefonischer, schriftlicher, Online- und Vor-Ort- Beratung)? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung unter 10 Stunden pro Woche, und wie viele zwischen 10 und 15 Stunden pro Woche (bitte aufschlüsseln nach telefonischer, schriftlicher, Online- und Vor-Ort-Beratung)? 20. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bereiche rechtliche, gesundheitliche und psychosoziale Beratung verteilt (bitte nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nach Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? 21. Wie sind die Personalstellen nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Bereiche Annahme-, Fach- und Expertenlevel verteilt (bitte nach Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie nach Vollzeitäquivalenten aufschlüsseln)? 22. a) Welche Qualifikationen und Vorerfahrungen weist das Personal nach Kenntnis der Bundesregierung auf (bitte aufschlüsseln nach Annahme-, Fach- und Expertenlevel sowie nach Beratungssprache)? b) Wie stellt sich die Verteilung der Qualifikationen und Vorerfahrungen in der telefonischen, schriftlichen, Online- und Vor-Ort-Beratung dar? 23. Inwiefern können nach Ansicht der Bundesregierung studentische Hilfskräfte, die auf FAQ-Basis Anfragen beantworten, eine gute und evidenzbasierte Beratung sicherstellen (vgl. Stellenausschreibung der UPD, https://upd-deutschland.concludis.de/prj/shw/37693cfc748049e45d87b8c7d 8b9aacd_0/23/Studentische_Mitarbeiter_fuer_die_Uebernahme_arabischer_ Anfragen_in_unserer_Beratungszentrale_m_w.htm?stellort=1&xid=2)? 24. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung gleichzeitig für die Sanvartis GmbH, weitere Unternehmen der Vendus Sales & Communication Group GmbH oder Leistungserbringer im Gesundheitssystem? 25. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD haben nach Kenntnis der Bundesregierung zuvor bei einem Unternehmen der Vendus Sales & Communication Group GmbH gearbeitet? 26. Wie häufig kam es nach Kenntnis der Bundesregierung bislang vor, dass bei Kapazitätsengpässen ein sogenanntes Überlaufteam der Sanvartis GmbH bei der UPD zum Einsatz gekommen ist? a) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH wurden nach Kenntnis der Bundesregierung speziell für die Annahme von Anrufen im System der UPD geschult (vgl. Antwort zu Frage 39 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? b) Welchen Inhalt haben die Schulungen für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Sanvartis GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung, und von wem wurden sie durchgeführt? c) Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass bei dem gleichzeitigen Einsatz für die Sanvartis GmbH und die UPD keine Interessenkonflikte entstehen und Verletzungen des Datenschutzes ausgeschlossen werden? 27. Wie viele freiberufliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind nach Kenntnis der Bundesregierung für die UPD tätig, und in welchen Bereichen? 28. Inwiefern sind die Beraterinnen und Berater der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung mit den Strukturen der Gesundheitsversorgung in der Region vertraut, und mit den jeweiligen Institutionen und Akteuren vernetzt, um Ratsuchende über passende Angebote in ihrer Nähe zu informieren und sie weiterzuvermitteln? Muttersprachliches Beratungsangebot 29. Wie viele russisch-, türkisch- und arabischsprachige Beratungsgespräche wurden nach Kenntnis der Bundesregierung zwischen Januar und Juli 2016 geführt? 30. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren Muttersprache Russisch, Türkisch oder Arabisch ist, hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung eingestellt und wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies (bitte aufschlüsseln nach Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratung sowie nach Annahmelevel, Fachabteilung und Expertenlevel)? 31. In wie vielen Fällen mussten nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2016 Dolmetscherinnen und Dolmetscher zu der Beratung hinzugezogen werden, weil die Beratung durch eine Expertin oder einen Experten ohne entsprechende Sprachkenntnisse notwendig war (vgl. Antwort zu Frage 2 der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? Qualitätssicherung 32. Inwiefern erfolgt nach Kenntnis der Bundesregierung die Beratung durch die UPD auf Basis eines theoretisch und methodisch fundierten Beratungskonzepts (bitte Konzept im Einzelnen erläutern)? 33. a) Mit welcher Verfahrensweise wird nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die Beratung auf Basis des bestverfügbaren Wissens sowie nach Arbeitsweisen und Methoden der evidenzbasierten Medizin erfolgt? b) Arbeitet die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung mit dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen zusammen, um beispielsweise Berater und interne Rechercheteams zu schulen und Rechercheleitfäden zu entwickeln (vgl. Vorgehensweise der alten UPD)? Wenn nein, warum nicht? 34. Wie viele Schulungen und Workshops hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von Januar bis Juli 2016 monatlich zur Qualitätssicherung angeboten und zu welchen Themen (Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? a) Wie lange dauerten Schulungen und Workshops jeweils? b) Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben, gemessen an der Gesamtzahl der Mitarbeiter, an den Schulungen und Workshops teilgenommen? c) An wie vielen Workshops und Schulungen haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchschnittlich teilgenommen? d) Wer führt die Schulungen und Workshops durch, und welche Qualifikationen besitzen die Durchführenden? 35. Unter welchen Voraussetzungen werden nach Kenntnis der Bundesregierung Fallbesprechungsrunden bei der UPD geführt, wer nimmt daran teil, und wie oft sind Fallbesprechungsrunden von Januar bis Juli 2016 monatlich durchgeführt worden (Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? 36. Wie viele der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD haben nach Kenntnis der Bundesregierung an den Qualitätszirkeln der UPD teilgenommen und wie oft haben diese Qualitätszirkel zwischen Januar und Juli 2016 monatlich stattgefunden (Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? 37. a) Wer, und wie häufig erstellt nach Kenntnis der Bundesregierung die Qualitäts- und Beschwerdeberichte bei der UPD (Antwort zu Frage 7b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? b) Werden die Berichte veröffentlicht und ausgewertet, und wenn ja, wann und wo? Wenn nein, warum nicht? 38. Auf welche Weise wird nach Kenntnis der Bundesregierung „für die interessierte Öffentlichkeit eine vollständige Transparenz über die Qualität der Arbeit erzeugt“ (vgl. Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? 39. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der UPD arbeiten nach Kenntnis der Bundesregierung im multiprofessionellen Qualitätsmanagement, und welche Qualifikationen weisen sie vor? Wie vielen Vollzeitäquivalenten entspricht dies? 40. Ist das Qualitätsmanagementsystem nach DIN ISO EN 9001:2008 und DIN EN 15838 nach Kenntnis der Bundesregierung bereits zertifiziert (vgl. Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜND- NIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? Wenn nein, warum nicht, und wann rechnet die Bundesregierung mit einer Zertifizierung? 41. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Beschwerdemanagement der UPD aufgebaut (vgl. Antwort zu den Fragen 25a und b der Kleinen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Bundestagsdrucksache 18/7136)? a) Wie viele Personalstellen sind dafür besetzt? b) Wie werden Ratsuchende auf welche Beschwerdemöglichkeiten hingewiesen? c) Werden die Beschwerden veröffentlicht und ausgewertet, und wenn ja, wo? Wenn nein, warum nicht? 42. Wie viele und welche Beschwerden über die Erreichbarkeit des Beratungsangebots der UPD und dessen Qualität sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Anfang des Jahres bei der UPD eingegangen? 43. Wie viele und welche Beschwerden über die Erreichbarkeit des Beratungsangebots der UPD und dessen Qualität sind seit Anfang des Jahres bei dem Patientenbeauftragten der Bundesregierung eingegangen? 44. Wann wird nach Kenntnis der Bundesregierung ein Bericht der Beratungstätigkeit, entsprechend dem alten „UPD-Monitor“, der jährlich im Juli vorgestellt wurde, veröffentlicht? 45. Ist die externe Evaluation des Angebots der UPD nach Kenntnis der Bundesregierung bereits vergeben? Wenn nein, warum nicht, und wann ist die Vergabe geplant? a) Wenn ja, wer wird die externe Evaluation durchführen? b) Wenn ja, welcher Zeitraum soll evaluiert werden, und bis wann soll die Evaluation vorliegen und veröffentlicht werden? c) Wenn ja, inwiefern ist sichergestellt, dass ein direkter Qualitätsvergleich mit dem Angebot der bisherigen UPD ermöglicht wird? 46. Ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Auditor zur Kontrolle der Neutralität und Unabhängigkeit der UPD benannt worden? a) Wenn nein, warum nicht, und ab wann wird der Auditor voraussichtlich im Einsatz sein? b) Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung aufgrund der fehlenden Besetzung der Stelle ergriffen? 47. Wann wurde der Beirat nach Kenntnis der Bundesregierung zuletzt über die Entwicklung der UPD informiert und welche Information wurde ihm zur Verfügung stellt? Beherrschungsvertrag zwischen der Sanvartis GmbH und der UPD 48. Haben die Sanvartis GmbH und die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung einen Beherrschungsvertrag geschlossen, um steuerrechtlich eine Organschaft zu bilden, mit dem Ziel, die UPD von der Umsatzsteuerpflicht zu befreien? 49. Inwiefern ist nach Einschätzung der Bundesregierung die für eine Organschaft gemäß § 2 Absatz 2 Nummer 2 UStG erforderliche finanzielle, wirtschaftliche und organisatorische Eingliederung der Organgesellschaft (UPD) in das Unternehmen des Organträgers (Sanvartis GmbH) vereinbar mit dem Gebot, eine unabhängige Einrichtung sowie Beratungstätigkeit sicherzustellen, welches die UPD insbesondere verpflichtet, eine – auch mittelbare – Steuerung der Beratungstätigkeit oder -inhalte durch die Trägerorganisationen auszuschließen (vgl. § 65b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V –, Nummer 3 der Leistungsbeschreibung sowie § 6 der Fördervereinbarung)? 50. Ist die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung von der Umsatzsteuerpflicht befreit? Wenn ja, mit welcher Begründung? 51. Hat die UPD nach Kenntnis der Bundesregierung Rücklagen gebildet für den Fall, dass sie nicht von der Umsatzsteuerpflicht befreit wird? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, warum nicht? 52. War nach Kenntnis der Bundesregierung die vorangegangene UPD bis Ende 2015 von der Umsatzsteuerpflicht befreit, weil auch bei ihren Gesellschaftern (Verbraucherzentrale Bundesverband e. V., Sozialverband VdK Deutschland e. V., Unabhängige Patientenberatung Deutschland – UPD) die Gemeinnützigkeit anerkannt war? Wenn nein, aus welchen Gründen war die damalige UPD nicht umsatzsteuerpflichtig? 53. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung sichergestellt, dass die UPD den vereinbarten Leistungsumfang auch bei Zahlung der Umsatzsteuer erfüllen wird? Berlin, den 11. August 2016 Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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