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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Anwendung der Richtlinie für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten (Zusammenarbeitsrichtlinie)

Anwendung der Zusammenarbeitsrichtlinie: beteiligte Behörden, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren, Grund der Intervention der Geheimdienstbehörde; Berufung ausländischer Nachrichtendienste auf die Zusammenarbeitsrichtlinie<br /> (insgesamt 8 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

05.09.2016

Antwortdauer

21 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/942215.08.2016

Anwendung der Richtlinie für die Zusammenarbeit der Verfassungsschutzbehörden, des Bundesnachrichtendienstes (BND), des Militärischen Abschirmdienstes (MAD), der Polizei und der Strafverfolgungsbehörden in Staatsschutzangelegenheiten (Zusammenarbeitsrichtlinie)

der Abgeordneten Martina Renner, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Katrin Kunert, Petra Pau, Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

In der o. g. Richtlinie vom 18. September 1970 in der Fassung vom 23. Juli 1973 wird die Zusammenarbeit der verschiedenen Geheimdienstbehörden mit Polizei und Staatsanwaltschaften geregelt. Im Kontext mit dem parlamentarischen Aufklärungsbemühen zur Rolle staatlicher Stellen im Zusammenhang mit dem rechtsterroristischen Netzwerk Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) ergaben sich vielfältige Fragen im Hinblick auf mögliche Einflussnahmen der Verfassungsschutzbehörden auf Ermittlungs- und Strafverfolgungstätigkeit der Polizei, Staatsanwaltschaften und den Gerichten (vgl. u. a.: Das NSU-Prozess-Blog auf zeit-online vom 10. Mai 2016: „Wie die Fahndung nach den Terroristen behindert wurde“, http://blog.zeit.de/nsu-prozess-blog/2016/05/10/geheimniskramer-bleiben-geheim/oder neues deutschland vom 18. Januar 2013: Schnüffelei beim Staatsanwalt, www.neues-deutschland.de/artikel/810282.schnueffelei-beim-staatsanwalt. html sowie „Untersuchungsausschuss Rechtsterrorismus in Bayern“, Drucksache 16/17740 des Bayerischen Landtages, www.bayern.landtag.de/fileadmin/ images/content/NEU_Drs_16-17740_NSU_FINAL_18072013.pdf, S. 73ff.).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 9 unter III Anwendung (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Polizeibehörde, Bundesland, Phänomenbereich auflisten)?

2

In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 11 unter IV Anwendung (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Verfassungsschutzbehörde, beteiligte Staatsanwaltschaft, beteiligte Polizei, Straftatvorwurf des Ermittlungsverfahrens, das angehalten wurde, Dauer der Unterbrechung der Ermittlungstätigkeit, Grund der Intervention der Verfassungsschutzbehörden auflisten)?

3

In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 14 unter IV Anwendung (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Geheimdienstbehörde, beteiligte Polizei, beteiligte Staatsanwaltschaft, Grund der Intervention der Geheimdienstbehörde, Folge aus dieser Intervention auflisten)?

4

In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 15 Absatz 1 Anwendung (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Geheimdienstbehörde, beteiligte Polizeibehörde, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren, Art des Verfahrensbeteiligten auflisten)?

5

In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 15 Absatz 2 Anwendung (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligte Geheimdienstbehörde, beteiligte Polizeibehörde, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren, Art der Ermittlungsmaßnahme, zu der zugezogen wurde, auflisten)?

6

In wie vielen und welchen Fällen nach 1990 fand § 15 Absatz 3 Anwendung (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligter Geheimdienstbehörde, beteiligter Polizeibehörde, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren und Art des Dokuments bzw. Protokolls, das weitergegeben wurde, auflisten)?

7

In wie vielen und welchen Fällen haben ausländische Nachrichtendienste direkt Belange gegenüber deutschen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden unter Berufung auf die Zusammenarbeitsrichtlinie angezeigt und/ oder durchgesetzt (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligtem Nachrichtendienst, beteiligter Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren und Art der Ermittlungsmaßnahme auflisten)?

8

In wie vielen und welchen Fällen haben ausländische Nachrichtendienste vermittelt über Dritte Belange gegenüber deutschen Ermittlungs- und Strafverfolgungsbehörden unter Berufung auf die Zusammenarbeitsrichtlinie angezeigt und/ oder durchgesetzt (bitte nach Zahl, Jahr, beteiligtem Nachrichtendienst, beteiligter Ermittlungs- oder Strafverfolgungsbehörde, Strafvorwurf im Ermittlungsverfahren und Art der Ermittlungsmaßnahme auflisten)?

Berlin, den 15. August 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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