[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 12. September 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9624
18. Wahlperiode 14.09.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Menz, Eva Bulling-Schröter,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9488 –
Illegaler Wildtierhandel mit Rhinozeros-Horn und Elfenbein
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
In den letzten Jahren haben die Wilderei sowie der illegale Handel mit
Wildtieren rasant zugenommen. Vor allem Tiere, die durch das Washingtoner
Artenschutzübereinkommen „Convention on International Trade in Endangered
Species of Wild Fauna and Flora“ (CITES) als besonders geschützt gelten, geraten
immer häufiger ins Visier der Wilderer (vgl.
www.wwf.de/themen-projekte/
weitere-artenschutzthemen/wilderei/stoppt-das-mordsgeschaeft/).
Innerhalb weniger Jahre erreichte die Jagd auf afrikanische Elefanten
(Loxodonta africana) sowie Breit- und Spitzmaulnashörner (Diceros bicornis &
Ceratotherium simum) ein neues Niveau. Elfenbein und Rhinozeros-Horn
erzielen auf den Schwarzmärkten Rekordpreise. Der Preis für einen Stoßzahn liegt
derzeit bei etwa 30 000 US-Dollar. Für ein Kilogramm Rhinozeros-Horn sind
es sogar bis zu 65 000 US-Dollar, die vor allem in Asien gezahlt werden (vgl.
www.tagesspiegel.de/weltspiegel/elfenbein-china-koennte-mit-
handelsstoppelefanten-und-nashoerner-retten/11847682.html).
Neben dem Vollzug der EG-Artenschutzverordnung und damit des
Washingtoner Artenschutzübereinkommens erfüllt das Bundesamt für Naturschutz (BfN)
die Aufgabe einer wissenschaftlichen Behörde. Zu den Aufgaben gehört u. a.
auch die naturschutzfachliche Bewertung der Einfuhranträge von CITES-
gelisteten Arten und Produkten.
Die Bestände der afrikanischen Elefanten und der Spitz- und
Breitmaulnashörner sind innerhalb kürzester Zeit stark gesunken. Der IUCN
(Weltnaturschutzunion) zufolge stieg vor allem die Nashornwilderei im Zeitraum von 2009 bis
2015 rapide an. Allein im Jahr 2015 wurden in Afrika 1 338 Nashörner getötet –
etwa 13 waren es dagegen noch im Jahr 2007 (vgl.
www.iucn.org/content/
iucnreports-deepening-rhino-poaching-crisis-africa).
Vor allem mit dem stetig wachsenden Wohlstand in Ländern wie China oder
Thailand steigt die Nachfrage. Auch Deutschland und die Europäischen Union
sind einer der Hauptabnehmer von Wildtieren und deren Produkten sowie
Transitroute für Schmuggel und illegalen Handel. Erst am 20. Mai 2016
wurden auf dem Flughafen Berlin-Schönefeld insgesamt 625 Kilogramm
Elfenbein beschlagnahmt (vgl.
www.rbb-online.de/panorama/beitrag/2016/05/
elfenbeinhandel-625-kilogramm-flughafen-schoenefeld.html).
Vor allem in Subsahara-Afrika finanzieren sich kriminelle Banden und
terroristische Gruppierungen zu großen Teilen aus den Erlösen des illegalen
Wildtierhandels und der Wilderei (vgl. Abschlusserklärung G7-Gipfel 2015, S. 12-13
und
www.spiegel.de/wissenschaft/natur/elefanten-wilderei-in-afrika-elfenbein-
dna-verraet-hotspots-a-1038898.html). Die Folgen wirken in vielen Gebieten
Afrikas destabilisierend und befeuern lokale Konflikte. Der Handel mit
Elfenbein und Rhinozeros-Horn hat somit nicht nur Auswirkungen auf den Bestand
der Arten, sondern gefährdet ebenso die Sicherheit ganzer Regionen.
Viele Staaten, darunter auch die USA, Frankreich und jüngst Kenia, verbrannten
ihre zum Teil riesigen Elfenbein-Lagerbestände im Wert von mehreren
Millionen Euro. Die Bundesregierung unterzeichnete im Februar 2014 bei einer
Konferenz in London die Deklaration zur Vernichtung beschlagnahmter
Wildtierprodukte. Mit der Zerstörung soll verhindert werden, dass zum Beispiel
Elfenbein aus Lagerbeständen wieder auf den Schwarzmarkt und damit zurück in den
Wirtschaftskreislauf gelangen kann. Im Zuge der Elfenbeinverbrennung vom
30. April 2016 in Kenia kündigte die französische Ministerin für Umwelt und
Energie Ségolène Royal an, in Frankreich ein fast vollständiges Verbot des
Binnenhandels für Elfenbein verhängen zu wollen.
1. Auf welchen Ebenen arbeitet die Bundesregierung mit Herkunfts- und
Abnehmerländern von Elfenbein und Rhinozeros-Horn zusammen (bitte nach
Ländern und Projekten angeben)?
4. Welche Maßnahmen und/oder Kampagnen unterstützt die Bundesregierung
in afrikanischen, von Wilderei betroffenen Gebieten (bitte Projekte
benennen und beschreiben)?
Die Fragen 1 und 4 werden gemeinsam beantwortet.
Die Bundesregierung setzt sich auf unterschiedlichen Ebenen für die Bekämpfung
von Wilderei und dem illegalen Handel mit Wildtierprodukten ein. Dabei wird
das Problem entlang der gesamten illegalen Handelskette von den
Herkunftsländern (v. a. in Afrika) bis zu den Konsumenten (v. a. in Asien) betrachtet:
Auf internationaler Ebene unterstützt die Bundesregierung die
Weiterentwicklung und den konsequenten Vollzug des Washingtoner Artenschutzabkommens
(CITES). Hierbei kommt insbesondere dem Prozess der Nationalen Elfenbein-
Aktionspläne (NIAPs) eine besondere Bedeutung zu, da dieser die Ursachen der
Wildtierkriminalität in besonders betroffenen Staaten wirksam adressiert.
Deutschland setzt sich ferner bei internationalen hochrangigen Konferenzen, wie
dem Gipfel zum Schutz des afrikanischen Elefanten (Botsuana 2013), der
Londoner Konferenz zum illegalen Wildtierhandel (Februar 2014), der Kasane-
Konferenz zum illegalen Wildtierhandel (Botsuana, März 2015) und der
Generalversammlung des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEA; Nairobi 2014
und 2016) aktiv für konkrete Zielvereinbarungen zur Reduzierung der Nachfrage
nach Elfenbein und anderen Wildtierprodukten ein. Gemeinsam mit Gabun hat
Deutschland ferner eine Resolution der Generalversammlung der Vereinten
Nationen zu Wildtierkriminalität initiiert, die am 20. Juli 2015 mit großer Mehrheit
angenommen wurde (A/RES/69/314) und Anstoß für den Bericht über weltweite
Wilderei („World Wildlife Crime Report“) war, den das VN-Büro für Drogen-
und Verbrechensbekämpfung (UNODC) am 24. Mai 2016 vorgestellt hat. Auf
europäischer Ebene unterstützt Deutschland die Implementierung der EU 10-
Jahres Strategie für den Schutz afrikanischer Wildtiere und den Aktionsplan der EU
zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels.
Im Rahmen der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit wird
Wildereibekämpfung regelmäßig in Regierungsverhandlungen thematisiert. Die Bundesregierung
unterstützt z. B. die Finanzierung und die Verbesserung des Managements von
Schutzgebieten, sowie die Ausbildung von Wildhütern. Darüber hinaus fördert
die Bundesregierung Partnerländer in Afrika und Asien dabei, Zollkontrollen zu
verbessern und Wilderer und Schmuggler strafrechtlich zu verfolgen. In
asiatischen Abnehmerländern unterstützt die Bundesregierung zielgruppenspezifische
Öffentlichkeitsarbeit und Initiativen zur Verhaltensänderung von Konsumenten.
Projektliste:
Projekttitel / Beschreibung Länder / Region
Überregional
Bekämpfung von Wilderei und illegalem Handel mit Wildtierprodukten in
Afrika und Asien (politikfeldübergreifender Kooperationsfonds, kurz:
Polifonds)
v. a. südl. / östl. Afrika, Zentralafrika
und (Süd-) Ostasien (China, Vietnam)
Sektorvorhaben Umsetzung der Biodiversitätskonvention v. a. Ost-/südl. Afrika (Tansania, Sambia)
Ermittlung von Alter und geografischer Herkunft von Elfenbein des
Afrikanischen Elefanten (Forschungsprojekt) v. a. Afrika
Afrika südlich der Sahara
Nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen; nachhaltige
Entwicklung des Serengeti Ökosystems; nachhaltiges Management des Selous
Wildreservats
Tansania
Unterstützung des grenzüberschreitenden Nationalparks BSB Yamoussa Kamerun / Tschad (COMIFAC)
Umweltstiftung Tri-National de la Sangha (TNS), Finanzierungsfenster
Republik Kamerun (Lobéké-Park) Kongobecken (COMIFAC)
Biodiversitätserhalt und nachhaltige Waldbewirtschaftung; nachhaltiges
Ressourcenmanagement Dem. Republik Kongo
Schutz der Biodiversität durch Bekämpfung von Wilderei und illegalem
Handel mit Wildtieren
Gabun, Kamerun, Kongo, Dem.
Republik Kongo, Zentralafrikanische
Republik
Erhalt der Biodiversität; Programm für ein integriertes nationales
Parkmanagement Namibia
Limpopo-Nationalpark als integraler Bestandteil des transnationalen
Schutzgebietes Great Limpopo Park Mosambik, Südafrika, Simbabwe
Grenzüberschreitende Schutzgebiete „Malawi-Sambia“ Malawi, Sambia
Grenzüberschreitender Schutz und Nutzung natürlicher Ressourcen in der
SADC-Region
Entwicklungsgemeinschaft des
südlichen Afrika (SADC-Region)
Grenzüberschreitendes Schutzgebiet Kavango Zambezi (KAZA) Angola, Botsuana, Namibia, Sambia, Simbabwe
Wildhüterausbildung in der SADC-Region Entwicklungsgemeinschaft des südli-chen Afrika (SADC-Region)
Erhalt und nachhaltiges Management natürlicher Ressourcen;
Investitionsfonds für Nationalparks Madagaskar
Grenzüberschreitendes Schutz- und Managementkonzept des UNESCO
Biosphärenreservats WAP-Region
Westafrika (Burkina Faso, Benin,
Niger)
Unterstützung der Erhaltung der Nationalparke Taï und Comoé Côte d‘Ivoire
Asien
Integriertes Programm zum Schutz von Tigerlebensräumen („Tigerfonds“) Indien, Bhutan, Myanmar, Nepal, Indonesien
Nachhaltige und klimasensible Landnutzung für die wirtschaftliche
Entwicklung in Zentralasien Zentralasien (v. a. Tadschikistan)
2. Führt bzw. unterstützt die Bundesregierung Aufklärungskampagnen in
Zusammenarbeit mit Abnehmerländern, wie beispielsweise China, die zur
Sensibilisierung der Konsumenten beitragen?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Deutschland unterstützt in China und Vietnam Initiativen, um die Nachfrage nach
Wildtierprodukten dauerhaft zu senken. So werden Unternehmer in China durch
gezielte Marketing-kampagnen sensibilisiert, keine illegalen Wildtierprodukte zu
konsumieren und den illegalen Handel zu unterbinden. Eine weitere Initiative
fördert die Verwendung nachhaltiger Materialien für chinesisches Kunsthandwerk.
In Vietnam wurden in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsministerium
Aufklärungskampagnen lanciert, um landesweit über die medizinische
Unwirksamkeit von Pulver aus Rhinozeros-Horn zu informieren. Weitere Kampagnen richten
sich speziell an Zielgruppen, die Nashornpulver als Statussymbol und aufgrund
seiner angeblich stimulierenden Wirkung konsumieren.
3. Welche Rolle spielen nach Kenntnis der Bundesregierung staatliche,
nichtstaatliche und private Akteure bei der Bekämpfung der Wilderei?
An welchen Stellen können Ressourcen gebündelt werden, und wo gehen die
Interessen auseinander?
Staatliche Akteure sind von zentraler Bedeutung bei der Bekämpfung von
Wilderei, da sie politische, rechtliche und soziale Rahmenbedingungen für den Schutz
und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen setzen. Sie sind zuständig
für die Bereitstellung finanzieller Mittel für Naturschutz und
Wildereibekämpfung. Staatliche Akteure spielen zudem eine wichtige Rolle bei der Verbesserung
des Rechtsvollzugs und der Koordinierung zuständiger Behörden wie Polizei,
Militär, Zoll und Justiz.
Nichtregierungsorganisationen (NRO) spielen eine wichtige Rolle bei der
Umsetzung von konkreten Maßnahmen, da sie häufig über langjährige Erfahrung und
über lokales Expertenwissen verfügen. NRO und lokale Vereinigungen sind
wichtige Ansprechpartner für die Einbeziehung der lokalen Bevölkerung.
Außerdem erfüllen NRO eine Kontrollfunktion gegenüber Regierungen und der
internationalen Gemeinschaft.
Privatwirtschaftliche Unternehmen, v. a. aus dem Tourismussektor in Afrika,
haben oft ein Interesse an der Bekämpfung von Wilderei, da Wildtiere touristische
Hauptattraktionen sind. Darüber hinaus sind Transport- und Logistikunternehmen
wichtige Partner für eine bessere Kontrolle des illegalen Handels. In asiatischen
Abnehmerländern engagieren sich Unternehmen u. a. bei Kampagnen gegen den
Konsum illegaler Wildtierprodukte. Zunehmend engagieren sich auch
internationale private Stiftungen für die Bekämpfung von Wilderei.
Eine Bündelung von Ressourcen ist an verschiedenen Stellen sinnvoll. So kann
die Wildereiabwehr in den großflächigen Schutzgebieten Afrikas durch ein enges
Zusammenwirken staatlicher und privater Wildhüter, der Polizei sowie der
lokalen Bevölkerung und Nicht-Regierungsorganisationen erheblich verbessert
werden. Bei der Kontrolle des illegalen Handels mit Wildtierprodukten bedarf es des
Zusammenspiels von Vollzugsbehörden wie Zoll, Polizei und Justiz.
Grenzüberschreitende Ermittlungen und ein regelmäßiger Austausch von Informationen
können zu einem effektiveren Rechtsvollzug beitragen.
Interessenskonflikte kann es beispielsweise geben, wenn der Schutz von
Naturräumen und Wildtieren wirtschaftlichen Interessen oder traditionellen
Nutzungsrechten gegenüber steht.
5. Hat die Bundesregierung Kenntnis, welche terroristischen Gruppierungen sich
in Afrika maßgeblich durch den illegalen Wildtierhandel und der Wilderei
finanzieren?
Wenn ja, welche (bitte aufzählen, Land/Region)?
Die Bundesregierung beobachtet mit Sorge mögliche Verbindungen zwischen
dem illegalen Wildtierhandel und der Finanzierung von Terrorgruppen in Afrika.
Diesbezüglich hat der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen in seiner
Präsidentiellen Erklärung vom 11. Juni 2015 Besorgnis über die Verbindung zwischen
illegalem Wildtierhandel und der Finanzierung bewaffneter Gruppen, einschließlich
der Lord’s Resistance Army, geäußert. Eigene Erkenntnisse liegen der
Bundesregierung nicht vor.
6. Wird die Bundesregierung eine Übernahme des afrikanischen Elefanten von
Anhang II in Anhang I auf der nächsten CITES-Vertragsstaatenkonferenz
am 24. September 2016 in Johannesburg unterstützen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
In Bezug auf den afrikanischen Elefanten wird die Bundesregierung sich bei der
17. Vertragsstaatenkonferenz des Washingtoner Artenschutzübereinkommens
(17. CITES VSK) vorrangig damit befassen, wie die Wilderei dieser Tiere und
der illegale Elfenbeinhandel deutlich reduziert werden können. Die bestehenden
Elfenbein-Aktionspläne haben bereits zu gewissen Verbesserungen geführt.
Deutschland wird sich für eine verstärkte Kontrolle ihrer Umsetzung durch die
betroffenen Parteien und notfalls auch für Handelssanktionen einsetzen.
Die Bundesregierung bedauert, dass der Konferenz kein Paket von Vorschlägen
vorgelegt worden ist, das von allen afrikanischen Arealstaaten gemeinsam
mitgetragen wird. Vielmehr konkurriert der Antrag zur Aufnahme des afrikanischen
Elefanten in Anhang I CITES mit Anträgen zur Streichung von
Handelsbeschränkungen für Elefantenpopulationen, die in Anhang II eingestuft sind. Die letzteren
Anträge würden eine Wiederaufnahme des kommerziellen Elfenbeinhandels
erlauben, darum werden diese von der Bundesregierung abgelehnt.
Der Antrag von zwölf afrikanischen Ländern und Sri Lankas zur Aufnahme aller
Populationen des afrikanischen Elefanten in Anhang I erfüllt nicht die dazu
bestehenden Kriterien. Er wird darum nicht unterstützt.
Eine Einstufung der afrikanischen Elefanten in Anhang I würde – wegen des
bereits bestehenden vollständigen Handelsverbots – nicht nur keinen zusätzlichen
Schutz bedeuten, sondern diesen ggf. sogar verringern. Alle Arealstaaten können
bei einer neuen Listung in Anhang I einen nationalen Vorbehalt geltend machen
und damit die Handelsbeschränkungen für ihr Land außer Kraft setzen.
7. Welche Ressorts sind federführend an der Bekämpfung der Wilderei und des
illegalen Wildtierhandels beteiligt, und wie ist deren Zusammenarbeit
ausgestaltet?
Die Ursachen für Wilderei und die Strukturen im internationalen Handel mit
illegalen Wildtierprodukten sind sehr komplex. Entsprechend spielen viele
Themenbereiche eine Rolle bei Gegenmaßnahmen. In Deutschland bestehen
Zuständigkeiten vor allem beim Bundeministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB), dem Bundesministerium für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), dem Auswärtigen Amt (AA), dem
Bundesministerium für Finanzen (BMF) und dem Bundesinnenministerium (BMI).
Um die Synergien bei diesem wichtigen Thema zu verstärken, Ressourcen zu
bündeln und die strategische Zusammenarbeit mit und zwischen relevanten
Naturschutzverbänden sowie weiteren Institutionen (Gesellschaft für Internationale
Zusammenarbeit (GIZ), Bundesamt für Naturschutz (BfN)) zu intensivieren,
wurde im Rahmen des Politikfeld-übergreifenden Kooperationsfonds im BMZ
(Polifonds) eine regelmäßige erweiterte Ressortrunde etabliert.
8. Nach welchen Kriterien bewertet das BfN Anträge zur Einfuhr von CITES-
gelisteten Arten und Produkten, und in welchem Umfang wurden in den
Jahren 2007 bis 2015 Genehmigungen ausgesprochen (bitte Arten und Anzahl
und gegebenenfalls Verwendung angeben)?
Ob Anträge zur Einfuhr von Exemplaren der nach CITES gelisteten Arten
genehmigt werden können, richtet sich nach den Vorgaben und Kriterien von Artikel 4
der Verordnung (EG) Nr. 338/97. Für die Einfuhr von Jagdtrophäen sind ferner
relevant Artikel 7 und Artikel 57 der Verordnung (EG) Nr. 865/2006.
Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) hat im Zeitraum 2007 bis 2015 insgesamt
67 061 Einfuhrgenehmigungen mit 234 404 Positionen und 6 209
unterschiedlichen Arten erteilt.
Darüber hinaus wurden 7 270 Vorgänge mit 9 219 Positionen und 185
unterschiedlichen Arten bearbeitet, die mit Einfuhrmeldungen oder als Abfertigungen
zum persönlichen Gebrauch eingeführt worden sind. Auf Grund der hohen
Anzahl an Vorgängen und unterschiedlichen Arten ist eine Gesamtdarstellung nicht
möglich.
Das BfN hat auf seiner Website
www.bfn.de/0305_wa_jahr.html summierte
Jahresstatistiken von 1996 bis 2014 zum Download eingestellt. Jede dieser
Statistiken hat einen Umfang von mehr als 200 Seiten und stellt ein Abbild des
genehmigten Handels zu einem bestimmten Abfragetag dar.
In der UNEP WCMC „CITES Trade Database“ (
http://trade.cites.org) stehen alle
Handelsdaten von 1976 bis 2015 recherchierbar zur Verfügung.
9. Auf welchen Ebenen und mit welchen Maßnahmen setzt sich die
Bundesregierung derzeit dafür ein, den internationalen Handel mit Elfenbein und
Rhinozeros-Horn zu beenden?
Um den internationalen Handel mit Elfenbein und Nashornhorn, der maßgeblich
zur weltweiten Eskalation der Wildereiproblematik beigetragen hat, gezielt zu
beeinflussen, wurde die GIZ im Rahmen des Polifonds (vgl. Antwort zu Frage 7)
mit der Umsetzung der Einzelmaßnahme „Bekämpfung von Wilderei und
illegalem Handel mit Wildtierprodukten (Elfenbein, Nashorn-Horn) in Afrika und
Asien“ durch BMZ, in Zusammenarbeit mit BMUB, beauftragt. Die
Einzelmaßnahme betrachtet das Wildereiproblem entlang der gesamten illegalen
Handelskette von den afrikanischen Herkunftsländern bis zu den vornehmlich asiatischen
Zielländern. Sie verfolgt ein gleichzeitiges Einwirken auf Angebot und Nachfrage
und verbindet kurzfristig notwendige Interventionen mit langfristig angelegten
Entwicklungsmaßnahmen. Die Umsetzung der konkreten Aktivitäten in den
Partnerländern und Regionen erfolgt vorwiegend mit staatlichen und nicht-staatlichen
Durchführungspartnern vor Ort und in enger Kooperation mit relevanten
Projekten und Programmen der deutschen Entwicklungszusammenarbeit sowie mit
regionalen Organisationen (z. B. SADC).
Das BMUB und BMZ haben zur Umsetzung der Einzelmaßnahme
Wildereibekämpfung bisher insgesamt neun Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der
innovative Charakter dieses Vorhabens bei einer gleichzeitig hohen Wirksamkeit
aufgrund des integrativen und grenzüberschreitenden Ansatzes, haben
international zu einer hohen Beachtung und Wertschätzung dieses deutschen Engagements
geführt.
Es wird ferner auf die Antworten zu den Fragen 1 und 2 verwiesen.
10. Wie groß ist die Menge der in Deutschland beschlagnahmten
Wildtierprodukte?
Das BfN berichtet regelmäßig im Rahmen der international über das
Übereinkommen CITES festgelegten Berichtspflichten zu Beschlagnahmen und
Einziehungen. Diese sind in Englisch derzeit noch verfügbar unter
https://cites.
org/eng/resources/reports/biennial.php, dort im Konkreten unter Attachment 3,
wobei sich der Schwerpunkt auf die von Bundesbehörden, wie Zoll und BfN,
vorgenommenen Aktivitäten beschränkt. Informationen seitens der
Landesbehörden werden, soweit verfügbar, ebenfalls berichtet. Eine Übersicht über die letzten
Jahre ist der Website des BfN unter
www.bfn.de/0305_stat_bund.html zu
entnehmen.
11. Wie groß ist die Menge des in Deutschland beschlagnahmten Elfenbeins und
Rhinozeros-Horns?
Zum Teil kann auf die in der Antwort zu Frage 10 angegebene Website des BfN
verwiesen werden. Aufgrund eines international unter CITES geforderten
Berichts zu in Deutschland gelagertem illegalen Elefanten-Elfenbein wurden bis
Ende 2014 durch das BfN Daten der Landes- und Bundesbehörden recherchiert.
Der Anfang 2015 erstellte Bericht stellte fest, dass schätzungsweise ca. 919 kg an
Elfenbein-Stoßzähnen beschlagnahmt und eingezogen worden sind. Darüber
hinaus wurden zwischen 1996 und 2014 ca. 7 500 Elfenbein-Schnitzereien vom Zoll
eingezogen. Aktuelle, noch nicht abgeschlossene Ermittlungen in 2016 haben zur
Beschlagnahme von 625 kg Elfenbein-Kleinteilen geführt. Seit 1996 wurden
insgesamt 8 Rhinozeros-Hörner bei der versuchten Ausfuhr vom Zoll eingezogen;
Strafverfahren wurden durchgeführt.
12. Wie hoch sind die Kosten für die Lagerung der beschlagnahmten
Wildtierprodukte jährlich?
Der Bundesregierung liegen keine Daten zu den Kosten der Lagerung vor.
13. Wie viel beschlagnahmtes Elfenbein und Elfenbeinprodukte werden derzeit
in der Bundesrepublik Deutschland gelagert?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen.
14. In wie vielen verschiedenen Lagerstätten ist die gesamte beschlagnahmte
Ware untergebracht?
Die Lagerung erfolgt nicht zentral, sondern bei den jeweils zuständigen Landes-
und Bundesbehörden. Deren Zahl ist nicht bekannt.
Eingezogenes Elfenbein wird in Deutschland auch im Rahmen von
Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Artenschutzes und zu den Folgen der Wilderei und des
illegalen Wildtierhandels verwendet. Diese Verwendung erhöht die Anzahl der
Aufenthaltsstätten dieser Ware.
15. Wie viele laufende Verfahren gibt es derzeit wegen illegalen Wildtierhandels
und -schmuggels in Deutschland, und wie viele davon wegen illegalen
Handels mit Elfenbein und Rhinozeros-Horn?
Diese Ermittlungsverfahren werden sowohl vom Zoll als auch von den
Polizeibehörden der Bundesländer geführt. Die Verfahren werden nicht zentral registriert.
Daher liegen der Bundesregierung keine entsprechenden Daten vor.
16. Gibt es Erkenntnisse darüber, ob auch in deutschen Museen Einbrüche
verübt und Teile von ausgestellten Nashörnern gestohlen wurden?
Wenn ja, in welchen Museen und in welchem Wert (bitte aufzählen)?
Mit dem Beginn der zunehmenden Wilderei auf Nashörner wegen des hohen
Wertes ihrer Hörner in 2010 haben auch kriminelle Gruppen in der EU diese
Objekte als Einkommensquelle entdeckt. In der Folge, insbesondere in 2011, waren
sowohl private Eigentümer als auch Museen in Deutschland, z. B. in Bamberg,
Bonn, Dedelstorf, Erfurt, Hamburg, Kiel und Münster, verstärkt von Einbrüchen
und Diebstählen von Nashorn-Horn betroffen. Ein umfassender Überblick über
die betroffenen Museen und gestohlenen Werte liegt der Bundesregierung nicht
vor. Bis zum März 2012 wurden bei Europol 50 Fälle von Diebstahl
(einschließlich zehn Fällen von versuchtem Diebstahl) in 13 Mitgliedstaaten gemeldet, bei
denen insgesamt 60 Exemplare gestohlen wurden (s. Mitteilung der Kommission
2016/C 15/02 vom 16. Januar 2016). Sieben der beteiligten Täter wurden im April
2016 von einem Gericht in Großbritannien zu mehrjährigen Gefängnisstrafen
verurteilt.
Seit 2012 sind der Bundesregierung keine weiteren Diebstähle in Deutschland
bekannt geworden.
17. Wird die Bundesregierung dem Vorbild Frankreichs folgen und ebenfalls ein
vollständiges Verbot des Binnenhandels mit Elfenbein einführen?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Vermarktung von Elfenbein ist in der Europäischen Union verboten.
Dieses Verbot hat wenige Ausnahmen, insbesondere für Elfenbein, das vor dem
strengen Schutz des afrikanischen Elefanten rechtmäßig eingeführt wurde.
Deutschland ist kein Zielland des illegalen Elfenbeinhandels, zusätzliche
Beschränkungen im Inland werden keinen Effekt auf den illegalen Elfenbeinhandel
haben, der sich auf Afrika und Asien konzentriert. Die Bundesregierung nimmt
im Übrigen Bezug auf ihre Antwort zu Frage 4 der Kleinen Anfrage „Kampf
gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von Elefanten und
Nashörnern“ auf Bundestagsdrucksache 18/1243.
Der Aktionsplan der EU zur Bekämpfung des illegalen Artenhandels sieht weitere
Beschränkungen des Elfenbeinhandels innerhalb und aus der EU vor. Die
Beratungen dazu werden nach Einschätzung der Bundesregierung nach der 17. CITES
VSK aufgenommen.
18. Wann und in welcher Form plant die Bundesregierung die Zerstörung der
hiesigen Lagerbestände?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Bundesregierung nimmt Bezug auf ihre Antwort zu Frage 1 der Kleinen
Anfrage „Kampf gegen Wilderei geschützter Arten und insbesondere Schutz von
Elefanten und Nashörnern“ auf Bundestagsdrucksache 18/1243.
19. Wird sich die Bundesregierung auf EU-Ebene für eine Zerstörung der
Lagerbestände in anderen Mitgliedstaaten einsetzen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
Nein. Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass die Vertragsparteien von
CITES selbst entscheiden sollten, ob sie Elfenbeinlagerbestände zerstören
wollen. Dies ist die Auffassung auch aller anderen Mitgliedstaaten der Union. Die
Bundesregierung hat keinen Anlass zur Annahme, dass etwaige
Elfenbeinlagerbestände in Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Verbindung stehen mit
der Wilderei beim afrikanischen Elefanten, und deren Zerstörung ein national
oder international sichtbares Zeichen gegen die Wildtierkriminalität setzen
könnte.
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