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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Die Beteiligung Deutschlands am sogenannten Treaty-Prozess der Vereinten Nationen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen von internationalen Unternehmen

Verhandlungen des UN-Menschenrechtsrats zur Erstellung eines verbindlichen Instruments zur Regelung menschenrechtlicher Verantwortlichkeit von Unternehmen, Positionierung, Erstellung eines Aktionsplans auf nationaler Ebene, Einhaltung der Menschenrechte durch deutsche und europäische Unternehmen, Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen, Gewährleistung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten in Handels- und Investitionsabkommen<br /> (insgesamt 18 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

27.10.2016

Antwortdauer

45 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/962912.09.2016

Die Beteiligung Deutschlands am sogenannten Treaty-Prozess der Vereinten Nationen in Bezug auf Menschenrechtsverletzungen von internationalen Unternehmen

der Abgeordneten Inge Höger, Wolfgang Gehrcke, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Katrin Kunert, Niema Movassat, Dr. Alexander S. Neu, Michael Schlecht, Katrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die internationale Wirtschafts- und Finanzpolitik erlebt derzeit eine neue Welle von Deregulierungs- und Liberalisierungsbemühungen. Im Zentrum stehen dabei die Verhandlungen über diverse Handels- und Investitionsabkommen, allen voran die Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP), die Transpazifische Partnerschaft (TPP), das Trade in Services Agreement (TiSA) und das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Kanada (CETA). Eine wesentliche Intention dieser Abkommen ist es, die Marktzugänge für transnational agierende Unternehmen weltweit zu vergrößern und die Rechte ausländischer Investoren zu stärken.

Im Schatten dieser Verhandlungen hat in den letzten Jahren auch die internationale Debatte über die ökologische, soziale und menschenrechtliche Verantwortung der Wirtschaft an Dynamik gewonnen. Grund dafür war nicht zuletzt die wachsende öffentliche Kritik an transnationalen Konzernen (Transnational Corporations, TNCs) und Banken wegen Umweltvergehen und Betrügereien (z. B. Manipulation der Abgaswerte durch Volkswagen), Missachtung grundlegender Arbeits- und Menschenrechtsstandards (z. B. bei der Textilproduktion in Bangladesch oder in der chinesischen IT-Fabrikation), massiven Bestechungsvorwürfen bis hin zur Kritik an Steuervermeidungspraktiken von Konzernen.

Deutsche transnational agierende Unternehmen (TNC) stehen dabei Unternehmen aus anderen Ländern aus Sicht der Fragesteller in nichts nach (www.tagesspiegel.de/politik/deutsche-unternehmen-im-ausland-spitzenrang-beimenschenrechtsverletzungen/11733036.html). Im August 2001 wurden für eine Kaffeeplantage des Hamburger Konzerns Neumann rund 4 000 Kleinbauern und ihre Familien in Uganda von ihrem Land durch die ugandische Armee gewaltsam vertrieben. Die vertriebenen Farmer klagen seit dem Jahr 2002 in Uganda gegen das Tochterunternehmen des deutschen Kaffeekonzerns (www.fian.de/themen/hunger/interview-mit-gertrud-falk/). Im Norden des Sudan wurden im Jahr 2008 mehr als 4 700 Familien bei der Errichtung der Merowe-Talsperre zwangsweise vertrieben, da ihre Dörfer geflutet wurden. Betroffene versuchen bis heute, das an der Planung beteiligte Ingenieurbüro Lahmeyer International aus Bad Vilbel zur Rechenschaft zu ziehen (vgl. www.ecchr.eu/de/unsere-themen/wirtschaft-undmenschenrechte/lahmeyer.html). Im September 2012 starben im pakistanischen Karachi 260 Menschen beim Brand einer Textilfabrik, die vor allem für den Discounter KiK produzierte. Vier Betroffene des Brandes haben im März 2015 beim Landgericht Dortmund Klage auf Schadensersatz gegen KiK eingereicht (vgl. www.ecchr.eu/de/unsere-themen/wirtschaft-und-menschenrechte/arbeitsbedingungen-in-suedasien/pakistan-kik.html). Am 30. August 2016 gewährte das Landgericht Dortmund den pakistanischen Klägern Prozesskostenhilfe für ein Klageverfahren.

Bislang setzen Politik und Wirtschaft auf nationaler und internationaler Ebene fast ausschließlich auf freiwillige Initiativen. Eine besondere Rolle spielen dabei die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, die die Vereinten Nationen im Juni 2011 verabschiedet haben. Auch diese Leitprinzipien blieben zunächst unverbindlich und riefen Unternehmen lediglich dazu auf, „gebührende Sorgfalt“ walten zu lassen. Angesichts der Schwächen der bisherigen Instrumentarien machen sich inzwischen zahlreiche Regierungen, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und auch eine wachsende Zahl von Wirtschaftsvertreterinnen und Wirtschaftsvertretern für rechtsverbindliche Unternehmensregeln für TNCs stark, zum Beispiel erließ die französische Regierung im Jahr 2014 ein Gesetz für Sorgfaltspflichten von Unternehmen (www.novethic.fr/isr-et-rse/actualite-de-la-rse/isr-rse/projet-sur-le-devoir-de-vigilance-des-entreprises-deuxieme-round-143147.html) und England erließ 2015 ein Gesetz gegen moderne Arbeitssklaverei (www.legislation.gov.uk/ ukpga/2015/30/section/54/enacted).

Auf zwischenstaatlicher Ebene haben 85 Länder auf Initiative Ecuadors im September 2013 im Menschenrechtsrat gefordert, endlich ein rechtsverbindliches Instrument zu schaffen, das ermöglicht, Unternehmen für Menschenrechtsvergehen zur Verantwortung zu ziehen. Ecuador, die Afrikanische Gruppe, die Arabische Gruppe, Pakistan, Sri Lanka, Kirgistan, Kuba, Nicaragua, Bolivien, Venezuela und Peru schlossen sich dieser Forderung an. Im Juni 2014 setzte der Menschenrechtsrat eine Arbeitsgruppe ein, die bis zum Jahr 2017 einen Vorschlag für ein solches Rechtsinstrument formulieren soll (open-ended intergovernmental working group – OEIWG – on transnational corporations and other business enterprises with respect to human rights, www.ohchr.org/EN/HRBodies/ HRC/WGTransCorp/Pages/IGWGOnTNC.aspx). Damit besteht die historische Chance, dass die Vereinten Nationen erstmals einen Menschenrechtsvertrag zum Schutz gegen die Vergehen und Verbrechen von transnationalen Konzernen und anderen Unternehmen schließen.

In einer Stellungnahme bezeichnete der US-Vertreter die Einsetzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe als eine Bedrohung für die UN-Leitprinzipien und kündigte an, die USA würden sich nicht daran beteiligen. Die Europäische Union teilte diese Haltung. Die Mitglieder der Europäischen Union im Menschenrechtsrat stimmten als Block gegen die Einsetzung der zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe.

Vom 24. bis 28. Oktober 2016 wird die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe zum zweiten Mal in Genf tagen. Bis zur dritten Tagung im Jahr 2017 soll der erste Entwurf eines verbindlichen Rechtsinstruments vorliegen. Die Bundesregierung hat sich bislang nicht an den Diskussionen der Arbeitsgruppe des Menschenrechtsrates beteiligt. Nach Ansicht von Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen hatten ihr demonstratives Fernbleiben und die Verweigerung der Gesprächsbereitschaft gegenüber den Mitgliedern der Arbeitsgruppe negative Signalwirkung und schadeten ihrer politischen Glaubwürdigkeit in anderen Prozessen, insbesondere der Erarbeitung eines nationalen Aktionsplanes zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien in Deutschland.

Wir fragen die Bundesregierung:

I. Ablehnung des sogenannten Treaty-Prozesses

1. Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Verhandlungen zu einem sogenannten Treaty im Rahmen der OEIWG?

2. Sieht die Bundesregierung eine Bedrohung für die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch ein international verbindliches Abkommen?

Wenn ja, warum?

3. Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der bisherigen Nichtbeteiligung Deutschlands an der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten Arbeitsgruppe und der selbstgewählten Schwerpunktsetzung für die Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat 2016 bis 2018, den Rat nicht nur als Impulsgeber für neue Menschenrechtsstandards und Wahrer für alle Menschenrechtsvereinbarungen zu sehen, sondern auch in der Umsetzung von Menschenrechtsstandards zu stärken?

II. Weitere Begleitung des sogenannten Treaty-Prozesses

4. Wird die Bundesregierung an der zweiten Sitzung der OEIWG teilnehmen und damit die Bedeutung der Arbeit des Menschenrechtsrats entsprechend ihrer Mitgliedschaft stärken?

Wenn nein, warum nicht?

5. Wie steht die Bundesregierung zu der Aufforderung durch das Europäische Parlament vom Dezember 2015, sich an der Debatte für ein rechtsverbindliches internationales Instrument zu Unternehmen und Menschenrechten zu beteiligen?

6. Wird bzw. wie wird sich die Bundesregierung für eine Beteiligung der Europäischen Union an der zweiten Sitzung der OEIWG einsetzen?

7. Worin sieht die Bundesregierung mögliche Vorteile eines international verbindlichen Instruments für Wirtschaft und Menschenrechte gegenüber einem Nationalen Aktionsplan?

8. Worin sieht die Bundesregierung mögliche Nachteile eines international verbindlichen Instruments für Wirtschaft und Menschenrechte gegenüber einem Nationalen Aktionsplan?

III. Unternehmen und Menschenrechte allgemein

9. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aus Sicht der Fragesteller offensichtlichen Schwächen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte?

10. Wie bewertet die Bundesregierung die oben genannte Entwicklung hin zu unverbindlichen Vereinbarungen in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten durch deutsche Unternehmen seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene?

11. Wie hat sich das Verhalten der deutschen Wirtschaft seit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nach Ansicht der Bundesregierung entwickelt (bitte mit Begründung)?

12. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene?

13. Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten Betroffener von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland auf Zugang zu „Abhilfe“ (gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen nach den UN-Leitprinzipien)?

14. Wie wird die Bundesregierung in Handels- und Investitionsabkommen wie CETA und TTIP die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gewährleisten?

15. Wie will die Bundesregierung angesichts der oben genannten Beteiligung deutscher Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen sicherstellen, dass deutsche Unternehmen zukünftig menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im In- und Ausland einhalten?

16. Wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Unternehmen aller europäischen Länder Menschenrechtsstandards in Zukunft verbindlich einhalten?

17. Wie möchte die Bundesregierung mit der verzögerten Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte das Ziel einer globalen Gleichbehandlung unterstützen, das die Einhaltung von Menschenrechtsstandards weltweit gewährleistet und Unternehmen, die eine Vorreiterrolle einnehmen, im internationalen Wettbewerb nicht schlechter stellt?

18. Wie will die Bundesregierung transnational agierende Unternehmen zukünftig für Menschenrechtsverletzungen verlässlich zur Rechenschaft ziehen?

Fragen18

1

Wie bewertet die Bundesregierung die bisherigen Verhandlungen zu einem sogenannten Treaty im Rahmen der OEIWG?

2

Sieht die Bundesregierung eine Bedrohung für die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte durch ein international verbindliches Abkommen?

Wenn ja, warum?

3

Wie erklärt die Bundesregierung den Widerspruch zwischen der bisherigen Nichtbeteiligung Deutschlands an der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten Arbeitsgruppe und der selbstgewählten Schwerpunktsetzung für die Mitgliedschaft im UN-Menschenrechtsrat 2016 bis 2018, den Rat nicht nur als Impulsgeber für neue Menschenrechtsstandards und Wahrer für alle Menschenrechtsvereinbarungen zu sehen, sondern auch in der Umsetzung von Menschenrechtsstandards zu stärken?

4

Wird die Bundesregierung an der zweiten Sitzung der OEIWG teilnehmen und damit die Bedeutung der Arbeit des Menschenrechtsrats entsprechend ihrer Mitgliedschaft stärken?

Wenn nein, warum nicht?

5

Wie steht die Bundesregierung zu der Aufforderung durch das Europäische Parlament vom Dezember 2015, sich an der Debatte für ein rechtsverbindliches internationales Instrument zu Unternehmen und Menschenrechten zu beteiligen?

6

Wird bzw. wie wird sich die Bundesregierung für eine Beteiligung der Europäischen Union an der zweiten Sitzung der OEIWG einsetzen?

7

Worin sieht die Bundesregierung mögliche Vorteile eines international verbindlichen Instruments für Wirtschaft und Menschenrechte gegenüber einem Nationalen Aktionsplan?

8

Worin sieht die Bundesregierung mögliche Nachteile eines international verbindlichen Instruments für Wirtschaft und Menschenrechte gegenüber einem Nationalen Aktionsplan?

9

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den aus Sicht der Fragesteller offensichtlichen Schwächen der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte?

10

Wie bewertet die Bundesregierung die oben genannte Entwicklung hin zu unverbindlichen Vereinbarungen in Bezug auf die Einhaltung von Menschenrechten durch deutsche Unternehmen seit der Verabschiedung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte auf nationaler und internationaler Ebene?

11

Wie hat sich das Verhalten der deutschen Wirtschaft seit den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte nach Ansicht der Bundesregierung entwickelt (bitte mit Begründung)?

12

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten der straf- und zivilrechtlichen Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen deutscher Unternehmen auf nationaler und internationaler Ebene?

13

Wie bewertet die Bundesregierung die Möglichkeiten Betroffener von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland auf Zugang zu „Abhilfe“ (gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen nach den UN-Leitprinzipien)?

14

Wie wird die Bundesregierung in Handels- und Investitionsabkommen wie CETA und TTIP die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht gewährleisten?

15

Wie will die Bundesregierung angesichts der oben genannten Beteiligung deutscher Unternehmen an Menschenrechtsverletzungen sicherstellen, dass deutsche Unternehmen zukünftig menschenrechtliche Sorgfaltspflichten im In- und Ausland einhalten?

16

Wie wird sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass Unternehmen aller europäischen Länder Menschenrechtsstandards in Zukunft verbindlich einhalten?

17

Wie möchte die Bundesregierung mit der verzögerten Erarbeitung eines Nationalen Aktionsplans Wirtschaft und Menschenrechte das Ziel einer globalen Gleichbehandlung unterstützen, das die Einhaltung von Menschenrechtsstandards weltweit gewährleistet und Unternehmen, die eine Vorreiterrolle einnehmen, im internationalen Wettbewerb nicht schlechter stellt?

18

Wie will die Bundesregierung transnational agierende Unternehmen zukünftig für Menschenrechtsverletzungen verlässlich zur Rechenschaft ziehen?

Berlin, den 12. September 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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