Herdenschutz und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf
der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz, Caren Lay, Eva Bulling-Schröter, Kerstin Kassner, Ralph Lenkert und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl der sich in Deutschland ansiedelnden Wölfe steigt seit Jahren. Der Wolf erobert sich immer mehr Regionen und Bundesländer als Verbreitungsgebiet zurück. Entsprechend wächst das gesellschaftliche Konfliktpotenzial – sei es durch tatsächliche Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere, sei es durch über 100 Jahre verlorengangene Erfahrungen beim Zusammenleben mit dem Wolf. Trotz seines hohen internationalen Schutzstatus wird über die Zukunft des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland entscheiden, ob es – auch politisch – gelingt, gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Das erfordert nicht nur Vermittlung von Verhaltensregeln in Wolfsgebieten, deren Notwendigkeit und Wirksamkeit verstanden werden, sondern auch einen Interessenausgleich mit Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern sowie der Jägerschaft. Alle Expertinnen und Experten bestätigten in einem öffentlichen Fachgespräch im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am 25. November 2015, dass für einen erfolgreichen Wolfsschutz effektive Herdenschutzmaßnahmen, möglichst noch vor Eintreffen der ersten Wölfe, ausschlaggebend ist. Sie unterstützten die Einrichtung eines bundesweiten Herden- und Wolfsschutz-Kompetenzzentrums. Neben Politikberatung soll das Zentrum eine bundeseinheitliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit entwickeln, Forschungsvorhaben initiieren, selbst durchführen oder koordinieren sowie offizielle Informationen zum Thema Wolf für die Bevölkerung, die Medien, Behörden und insbesondere für Betriebe mit Weidetierhaltung bündeln. Die Minimierung des Risikos von Übergriffen von Wölfen auf Weidetiere ist ein wesentlicher Schlüssel für die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfs als heimisches Wildtier bei der Bevölkerung, nicht nur in den Regionen mit realer Wolfspräsenz (siehe Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz ist Wolfsschutz – Jetzt ein bundesweites Kompetenzzentrum aufbauen“ auf Bundestagsdrucksache 18/6327 vom 13. Oktober 2015).
Im Februar 2016 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit eine „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ (DBBW) eingerichtet, die die zuständigen Landesbehörden bei Fragen rund um den Wolf beraten und bundesweit Daten zur Ausbreitung des Wolfes sammeln soll. Nach Ausschreibung wurde diese Beratungsstelle bei der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) angebunden. Sie kooperiert mit dem LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland, dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im Forschungsverbund Berlin e. V. und dem Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik (Standort Gelnhausen). Angesiedelt ist die Stelle im Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG). Zunächst sollen alle Wolfsnachweise in Deutschland für eine neue Datenbank erfasst werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen28
Welche Aufgaben und Projekte zum Themenkomplex Herdenschutz/Wolf werden von den einzelnen beteiligten Forschungseinrichtungen, dem „LUPUS – Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland“, dem „Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin“ (IZW), dem „Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik“, Standort Gelnhausen und dem „Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz“ (SMNG) bearbeitet (bitte einzeln für die beteiligten Einrichtungen aufführen)?
Wie ist die personelle und finanzielle Ausstattung der beteiligten Forschungseinrichtungen für die „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den Wolf“ (DBBW), und wie hoch ist dabei der jeweilige Anteil an Bundeshaushaltsmitteln?
Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplanes 16 des Bundeshaushaltes wird das Vorhaben finanziert?
Welche Daten zum Wolf sollen von der neu aufzubauenden Datenbank erfasst werden?
Welche aktuellen Zahlen sind der Bundesregierung aus den einzelnen Bundesländern zur Verbreitung des Wolfes, zu Verkehrsopfern und ungeklärten Todesfällen bekannt (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Übergriffe durch den Wolf auf Weidetiere sind der Bundesregierung bis zum heutigen Tag bekannt (bitte nach Tierart, Bundesland, Jahr und Monat auflisten)?
Wer erhebt die Daten für die Datenbank der DBBW, wie wird die Datenerhebung finanziert, und wie wird ihre Richtigkeit/Plausibilität gesichert (Experten-Stellungnahmen zum Öffentlichen Fachgespräch „Herdenschutz – Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft und der Jagd“ vom 25. November 2015)?
Welche Empfehlungen der Expertinnen und Experten (vgl. Protokoll Fachgespräch Wolf) wurden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in das Konzept für die DBBW aufgenommen, und wie finden sich diese in den Aufgabenstellungen wieder?
Ist die Erarbeitung eines bundesweiten Wolfsmanagementplanes, wie von Experten empfohlen, durch das DBBW geplant?
Wenn ja, bis wann soll dieser erstellt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung die Methoden des Monitorings bundesweit angleichen, um Vergleichbarkeit der Daten zu erreichen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie ist die Agrarressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in diese Aufgaben eingebunden?
Welche Projekte zum Themenkomplex Herdenschutz/Wolf werden durch die Agrarressortforschung realisiert bzw. wurden durch sie initiiert (bitte einzeln mit Auftraggeber, Finanzquelle, Personal und Laufzeit aufführen)?
Wie will die Bundesregierung die Aufnahme des Themas Wolf in die Bildungsarbeit inklusive Schulen aufnehmen, und an welche inhaltlichen Schwerpunkte wird dabei gedacht (vgl. WD 5 – 3000-034/16)?
Welche Forschungsvorhaben werden derzeit durch die Bundesregierung für die Entwicklung eines effizienten Herdenschutzes im Rahmen des Wolfsmanagements gefördert, und mit welchen Maßnahmen wird die Bundesregierung den Herdenschutz bundeseinheitlich entwickeln?
Welches Konzept hat die Bundesregierung aufgrund welcher Erkenntnisse im Umgang mit „Problemwölfen“?
Gibt es dazu bereits eine bundeseinheitliche Definition?
Wenn ja, wer hat diese erarbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Wer analysiert die Ursachen von Fällen, in denen Wölfe sich abweichend von allgemeinen Erfahrungen gegenüber Mensch und Tier verhalten, und welche Schlussfolgerungen wurden bisher wie und von wem gezogen bzw. umgesetzt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen von Hunden auf Weidetiere, und wie werden diese von wem erfasst, analysiert und bewertet?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haltung von Kreuzungstieren aus der (willentlichen oder unwillentlichen) Verpaarung von Hunden mit Wölfen und ihre Relevanz für den Herdenschutz?
Wer erfasst, analysiert und bewertet diese?
Wird die Bundesregierung die rechtlichen Vorgaben in der Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV) so präzisieren, dass Herdenschutzhunde für die Zeit des Bewachens einer Herde von den Bestimmungen des § 4 Absatz 1 Nummer 1 TierSchHuV ausgenommen sind, soweit dies aus tierschutzrechtlicher Sicht zulässig ist und wie das die Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 13. bis 15. April 2016 gefordert hat?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung einen bundesweit einheitlichen Herdenschutz für notwendig?
Wenn ja, wie, und bis wann will sie diesen entwickeln und implementieren?
Wenn nein, warum nicht?
Beabsichtigt die Bundesregierung, den Herdenschutz in das Konzept des DBBW zu integrieren, oder wird für den bundeseinheitlichen Herdenschutz aus Zuständigkeitsgründen ein eigenständiges Kompetenzzentrum eingerichtet, das mit dem DBBW in enger Abstimmung kooperiert?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht, und wer müsste diese Aufgabe übernehmen (bitte begründen)?
Hat die Bundesregierung Forschungsprojekte zum Verhalten zuwandernder Wölfe, insbesondere hinsichtlich des Risikoverhaltens gegenüber Menschen und Weidetieren, beauftragt?
Wenn ja, an welche wissenschaftlichen Einrichtungen, mit welchem Budget, und für welchen Zeitraum?
Wenn nein, warum nicht?
Wird die Bundesregierung zur Sicherung der Qualität der Herdenschutzhunde und ihrer Vermittlung an Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter und deren Schulung in dem Herdenschutz-Kompetenz-Zentrum Zucht- und Ausbildungskriterien für Herdenschutzhunde staatlich vorgeben und koordinieren, wie es in der Schweiz bereits üblich ist und in Deutschland die Arbeitsgemeinschaft (AG) Herdeschutzhunde e. V. derzeit ehrenamtlich realisiert?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird die Bundesregierung die AG Herdenschutzhunde e. V. bei der Einrichtung eines Herdenschutz-Kompetenzzentrums integrieren?
Bis wann wird die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen zur Unterstützung des Herdenschutzes in der Weidetierhaltung einführen?
Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie erfolgreich der Wolf seine biologischen Funktionen im Ökosystem Wald seit seiner Rückkehr wahrnimmt?
Welche konkreten Unterstützungsleistungen (regulativ, finanziell) sind nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, um Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter bei der Nutzung von Herdenschutzhunden spürbar zu entlasten, und in wessen Verantwortung müssen diese jeweils geregelt werden?
Auf welchen konkreten Wegen werden Erfahrungen aus den einzelnen Regionen und Bundesländern analysiert, ausgetauscht und bewertet, bzw. wie und wer zieht daraus Schlussfolgerungen, und wie werden diese umgesetzt?