[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 20. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10110
18. Wahlperiode 24.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Birgit Menz,
Caren Lay, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9716 –
Herdenschutz und die Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes für den
Wolf
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Zahl der sich in Deutschland ansiedelnden Wölfe steigt seit Jahren. Der
Wolf erobert sich immer mehr Regionen und Bundesländer als
Verbreitungsgebiet zurück. Entsprechend wächst das gesellschaftliche Konfliktpotenzial – sei
es durch tatsächliche Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere, sei es durch über
100 Jahre verloren gegangene Erfahrungen beim Zusammenleben mit dem
Wolf. Trotz seines hohen internationalen Schutzstatus wird über die Zukunft
des Wolfes in der Bundesrepublik Deutschland entscheiden, ob es – auch
politisch – gelingt, gesellschaftliche Akzeptanz zu erreichen. Das erfordert nicht nur
Vermittlung von Verhaltensregeln in Wolfsgebieten, deren Notwendigkeit und
Wirksamkeit verstanden werden, sondern auch einen Interessenausgleich mit
Weidetierhalterinnen und Weidetierhaltern sowie der Jägerschaft. Alle
Expertinnen und Experten bestätigten in einem öffentlichen Fachgespräch im
Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft des Deutschen Bundestages am
25. November 2015, dass für einen erfolgreichen Wolfsschutz effektive
Herdenschutzmaßnahmen, möglichst noch vor Eintreffen der ersten Wölfe,
ausschlaggebend ist. Sie unterstützten die Einrichtung eines bundesweiten Herden-
und Wolfsschutz-Kompetenzzentrums. Neben Politikberatung soll das Zentrum
eine bundeseinheitliche Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit entwickeln,
Forschungsvorhaben initiieren, selbst durchführen oder koordinieren sowie
offizielle Informationen zum Thema Wolf für die Bevölkerung, die Medien,
Behörden und insbesondere für Betriebe mit Weidetierhaltung bündeln. Die
Minimierung des Risikos von Übergriffen von Wölfen auf Weidetiere ist ein
wesentlicher Schlüssel für die gesellschaftliche Akzeptanz des Wolfs als heimisches
Wildtier bei der Bevölkerung, nicht nur in den Regionen mit realer Wolfpräsenz
(siehe Antrag der Fraktion DIE LINKE. „Herdenschutz ist Wolfsschutz – Jetzt
ein bundesweites Kompetenzzentrum aufbauen“ auf Bundestagsdrucksache
18/6327 vom 13. Oktober 2015).
Im Februar 2016 wurde durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz,
Bau und Reaktorsicherheit eine „Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes für den Wolf“ (DBBW) eingerichtet, die die zuständigen
Landesbehörden bei Fragen rund um den Wolf beraten und bundesweit Daten zur
Ausbreitung des Wolfes sammeln soll. Nach Ausschreibung wurde diese
Beratungsstelle bei der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung (SGN) angebunden.
Sie kooperiert mit dem LUPUS Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in
Deutschland, dem Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) im
Forschungsverbund Berlin e. V. und dem Senckenberg Forschungsinstitut für
Wildtiergenetik (Standort Gelnhausen). Angesiedelt ist die Stelle im
Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz (SMNG). Zunächst sollen alle
Wolfsnachweise in Deutschland für eine neue Datenbank erfasst werden.
1. Welche Aufgaben und Projekte zum Themenkomplex Herdenschutz/Wolf
werden von den einzelnen beteiligten Forschungseinrichtungen, dem
„LUPUS – Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland“,
dem „Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung Berlin“ (IZW), dem
„Senckenberg Forschungsinstitut für Wildtiergenetik“, Standort Gelnhausen
und dem „Senckenberg Museum für Naturkunde Görlitz“ (SMNG)
bearbeitet (bitte einzeln für die beteiligten Einrichtungen aufführen)?
Die Arbeiten im Aufgabenbereich der Dokumentations- und Beratungsstelle zum
Wolf (DBBW) umfassen die Zusammenstellung und fortlaufende Aktualisierung
der in den Bundesländern gültigen Regelungen zur Schadensprävention und
-kompensation. Zudem werden jährlich alle in den Bundesländern registrierten
Schadensfälle durch Wölfe sowie die dort ergriffenen Präventionsmaßnahmen
und geleisteten Kompensationszahlungen zusammengestellt. Schließlich werden
die Naturschutzbehörden der Bundesländer bei Fragen zum Wolfsmanagement in
Deutschland (u. a. zur Schadensprävention und -kompensation) beraten. Die
vorstehenden Aufgaben werden in dem Konsortium ausschließlich von „LUPUS –
Institut für Wolfsmonitoring und -forschung in Deutschland“ wahrgenommen.
2. Wie ist die personelle und finanzielle Ausstattung der beteiligten
Forschungseinrichtungen für die „Dokumentations- und Beratungsstelle des
Bundes für den Wolf“ (DBBW), und wie hoch ist dabei der jeweilige Anteil
an Bundeshaushaltsmitteln?
Die finanzielle Ausstattung der beteiligten Forschungseinrichtungen beträgt
424 808,09 Euro für eine Laufzeit von drei Jahren. Davon erhält die Senckenberg
Gesellschaft für Naturforschung Projektmittel in Höhe von 113 563,59 Euro, das
SMNG 84 966 Euro, LUPUS 191 768,50 Euro und das IZW 34 510 Euro aus
dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben. Der Anteil der Bundesmittel
beträgt 100 Prozent. Diese Angaben beziehen sich auf die gesamte Projektlaufzeit
bis November 2018.
3. Aus welchem Haushaltstitel des Einzelplanes 16 des Bundeshaushaltes wird
das Vorhaben finanziert?
Die DBBW wird als Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bundesamts für
Naturschutz (BfN) mit Mitteln des BMUB aus Kapitel 1604 Titel 544 01 –
Forschung, Untersuchungen und Ähnliches – des Bundeshaushaltes mit einer
Laufzeit von drei Jahren finanziert.
4. Welche Daten zum Wolf sollen von der neu aufzubauenden Datenbank
erfasst werden?
In der Datenbank sollen insbesondere Daten zu Ort, Nachweisart (Sichtung, Haar,
Speichel, Trittsiegel, etc.), Monitoringmethode, Bewertung des Hin- oder
Nachweises, genetischem Nachweis sowie Ergebnisse von Todfundanalysen erfasst
werden.
5. Welche aktuellen Zahlen sind der Bundesregierung aus den einzelnen
Bundesländern zur Verbreitung des Wolfes, zu Verkehrsopfern und ungeklärten
Todesfällen bekannt (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Bezüglich der aktuellen Zahlen zu den Wolfsvorkommen in Deutschland im
Monitoringjahr 2015/2016 wird auf die Pressemitteilung und das
Pressehintergrundpapier des BfN vom 23. September 2016 verwiesen:
www.bfn.de/fileadmin/BfN/presse/2016/Dokumente/_Wolf_Hintergrundpapier_
September2016_final.pdf. Danach wurden 46 Rudel, 15 Paare und vier residente
Einzeltiere im Monitoringjahr 2015/2016 nachgewiesen.
Die aktuellen Daten zur Anzahl der Rudel, der Paare und der residenten
Einzeltiere in den einzelnen Bundesländern und den Todesursachen im Monitoringjahr
2015/2016 können der nachfolgenden Tabelle entnommen werden:
Wolfsvorkommen 2015/2016
Todesursachen (Anzahl pro BL) SN BB ST BY SH NI HE BW
MV TH
Anzahl Rudel/ Paare/
residente Einzeltiere 15/3/1 16/6/1 7/4/- -/-/1 6/2/1
2/-/- -/-/1
natürliche Todesursachen 1 1 0 0 0 1 0 0 0 0
Verkehrsunfälle 1 11 1 1 0 5 1 0 0 1
illegale Tötungen 0 0 1 0 0 0 0 0 0 0
Management 0 0 0 0 0 1 0 0 0 0
unbekannte Todesursachen 2 0 0 0 0 0 0 0 0 0
Durch den hohen wissenschaftlichen Einsatz sind von den mittlerweile etwa 130
registrierten Todesfällen seit dem ersten Auftreten des Wolfes in Deutschland nur
weniger als 1 Prozent ungeklärt.
6. Wie viele Übergriffe durch den Wolf auf Weidetiere sind der
Bundesregierung bis zum heutigen Tag bekannt (bitte nach Tierart, Bundesland, Jahr und
Monat auflisten)?
Die nachfolgenden Tabellen stellen die Verteilung der Nutztierübergriffe durch
den Wolf über die verschiedenen Bundesländer im Zeitraum von 2000 bis 2015
dar.
2002:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 33 0 0 0 0 33 2
Summe 33 0 0 0 0 33 2
2003:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 0 0 0 0 0 0 0
Summe 0 0 0 0 0 0 0
2004:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 3 0 0 0 0 3 2
Summe 3 0 0 0 0 3 2
2005:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 0 0 0 0 1* 1 1
Summe 0 0 0 0 1 1 1
* = Hund (getöteter Jagdterrier, der zuvor Wolf gestellt hat)
2006:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 33 0 0 7 0 40 12
BB 0 0 0 0 0
0
Summe 33 0 0 7 0 40 12
2007:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 67 3 0 2 0 72 16
BB 4 0 0 0 0 4 3
MV 24 0 0 0 0 24 6
NI 0 0 0 0 0 0 0
Summe 95 3 0 2 0 100 25
2008:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 67 3 0 0 0 60 17
BB 71 2 0 0 0 73 10
MV 41 0 0 0 0 41 4
NI 7 0 0 0 0 7 1
ST 1 0 0 0 0 1 1
HE 28 0 0 0 0 28 5
Summe 215 5 0 0 0 210 38
2009:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 22 0 0 0 0 22 10
BB 34 1 0 1 0 36 12
MV 19 0 0 0 0 19 1
NI 1 0 0 0 0 1 1
ST 1 0 0 0 0 1 1
HE 48 1 0 0 0 49 20
NRW 1 0 0 0 0 1 1
Summe 126 2 0 1 0 129 46
2010:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 16 0 0 0 0 16 11
BB 61 0 2 23 0 86 15
MV 0 0 0 0 0 0 0
NI 0 0 0 0 0 0 0
ST 2 0 0 0 0 2 1
HE 6 1 1 0 0 8 7
NRW 0 0 0 0 0 0 0
BY 28 0 0 0 0 28 9
Summe 113 1 3 23 0 140 43
2011:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 83 3 1 1 0 88 37
BB 87 1 1 13 0 102 25
MV 18 1 0 5 0 24 2
NI 0 0 0 0 0 0 0
ST 33 0 1 0 0 34 4
HE 0 0 0 0 0 0 0
NRW 0 0 0 0 0 0 0
BY 0 0 0 0 0 0 0
Summe 221 5 3 19 0 248 68
2012:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 50 0 0 2 0 52 21
BB 50 0 2 17
69 21
MV 19 0 0 0 0 0 2
NI 30 0 0 0 0 30 7
ST 4 0 0 1 0 5 3
HE 0 0 0 0 0 0 0
NRW 0 0 0 0 0 0 0
BY 0 0 0 0 0 0 0
Summe 153 0 2 20 0 156 54
2013:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 56 0 0 0 0 56 21
BB 42 0 0 2
44 16
MV 9 0 0 0 0 9 2
NI 45 0 0 18 0 63 16
ST 22 0 3 7 0 32 10
HE 0 0 0 0 0 0 0
NRW 0 0 0 0 0 0 0
BY 0 0 0 0 0 0 0
SH 15 0 0 0 0 15 11
Summe 189 0 3 27 0 219 76
2014:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 89 0 4 0 0 93 48
BB 51 0 5 3 1* 60 25
MV 43 0 0 3 0 46 9
NI 90 0 5 8 0 103 27
ST 56 0 1 9 0 66 9
HE 0 0 0 0 0 0 0
NRW 2 0 0 0 0 2 1
BY 0 0 0 0 0 0 0
SH 3 0 4 0 0 7 6
TH 0 0 0 0 0 0 0
Summe 334 0 19 23 0 377 125
* = verletzter Herdenschutzhund (Wolf nicht auszuschließen)
2015:
Land Schafe Ziegen Rinder
Gatterwild
sonstiges Anz. Tiere
gesamt
Anz. Übergriffe
gesamt
SN 139 1 0 28 0 168 56
BB 74 0 3 19 1* 96 30
MV 47 1 1 0 1* 50 13
NI 185 4 7 39 0 235 64
ST 58 0 3 8 1* 70 24
HE 0 0 0 0 0 0 0
NRW 0 0 0 0 0 0 0
BY 6 0 0 0 0 6 2
SH 84 0 0 0 0 84 8
TH 2 0 1 0 0 3 2
RLP 1 0 1 0 0 2 0**
Summe 596 6 16 94 0 714 199
* = verletztes Fohlen. Wolf nicht auszuschließen (BB, MV), bzw. Wolf
nachgewiesen (ST)
** = wurde entschädigt, aber kein sicherer Hinweis auf Wolf
Risse von Nutztieren durch wildernde Hunde sind in der Tabelle nicht erfasst. Zur
Entwicklung der Wolfspopulation wird auf die Antwort der Bundesregierung auf
die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf
Bundestagsdrucksache 18/4870 „Entwicklung der Wolfspopulation in Deutschland“ Bezug
genommen.
7. Wer erhebt die Daten für die Datenbank der DBBW, wie wird die
Datenerhebung finanziert, und wie wird ihre Richtigkeit/Plausibilität gesichert
(Experten-Stellungnahmen zum Öffentlichen Fachgespräch
„Herdenschutz – Der Wolf im Spannungsfeld von Land- und Forstwirtschaft und der
Jagd“ vom 25. November 2015)?
Die Daten werden in den jeweiligen Bundesländern auf Basis der einvernehmlich
beschlossenen Monitoringstandards erhoben. Diese Standards wurden erstmals
2009 als BfN-Skript veröffentlicht und 2015 aktualisiert. Die Daten werden von
den staatlichen Stellen in die Datenbank eingepflegt. Bei Zweifelsfällen kann die
DBBW direkt um eine fachliche Einschätzung gebeten werden. Auf dem
jährlichen Treffen der im Monitoring von Wolf, Bär und Luchs erfahrenen Personen
werden unter Leitung des BfN die Daten auf Richtigkeit und Plausibilität geprüft
und das Ergebnis des bundesweiten Monitorings pro Monitoringjahr festgehalten.
8. Welche Empfehlungen der Expertinnen und Experten (vgl. Protokoll
Fachgespräch Wolf) wurden vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) in das
Konzept für die DBBW aufgenommen, und wie finden sich diese in den
Aufgabenstellungen wieder?
Die Konzeption und die Inhalte der DBBW wurden in Abstimmung mit den
Bundesländern festgelegt und sind Grundlage des Forschungs- und
Entwicklungsvorhabens. Die Schwerpunkte liegen bei der Zusammenstellung von aus Bundessicht
erforderlichen Informationen zum Wolfsvorkommen und -management, zur
Öffentlichkeits- und Aufklärungsarbeit sowie in der Beratung der Länder
insbesondere in Bezug auf auffällige Wölfe. Die DBBW deckt auch Fragen zum
Herdenschutz (z. B. durch Zusammenstellung der Länderausgaben, Übersicht über
Präventionsmaßnahmen) ab. Darüber hinaus sind einige Nutzerverbände Mitglied
der projektbegleitenden Arbeitsgruppe.
9. Ist die Erarbeitung eines bundesweiten Wolfsmanagementplanes, wie von
Experten empfohlen, durch das DBBW geplant?
Wenn ja, bis wann soll dieser erstellt werden?
Wenn nein, warum nicht?
Mit dem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben „Grundlagen für
Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf“ wurde 2009
ein Rahmenplan für das Management des Wolfs vom Bund vorgelegt. Auf dieser
Grundlage haben die Bundesländer ihre Managementpläne erstellt und weite
Teile aus dem Rahmenplan aufgenommen und umgesetzt. Inzwischen liegen von
allen Flächen-Bundesländern Managementpläne vor. Der Vollzug des
Artenschutzes liegt in der Verantwortung der Bundesländer; insofern sind
Managementpläne auf Landesebene sachgerecht. Die Koordinierung und der Austausch
zu notwendigen Maßnahmen finden im Rahmen regelmäßiger Bund-Länder-
Treffen zum Thema statt.
10. Wird die Bundesregierung die Methoden des Monitorings bundesweit
angleichen, um Vergleichbarkeit der Daten zu erreichen?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Erfassungsmethoden zum Wolf und die Bewertung von Hin- und Nachweisen
werden in Deutschland bereits einheitlich nach den Monitoringstandards
(BfN-Skripten 251, 413) angewandt. Auf Frage 7 wird Bezug genommen.
Darüber hinaus gibt es auch gemeinsam mit Polen verabschiedete
Monitoringmethoden (BfN-Skripten 398).
11. Wie ist die Agrarressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung
und Landwirtschaft in diese Aufgaben eingebunden?
Die Agrarressortforschung des Bundesministeriums für Ernährung und
Landwirtschaft ist in die Aufgaben der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes
für den Wolf oder der dort beteiligten Forschungseinrichtungen nicht
eingebunden.
12. Welche Projekte zum Themenkomplex Herdenschutz/Wolf werden durch
die Agrarressortforschung realisiert bzw. wurden durch sie initiiert (bitte
einzeln mit Auftraggeber, Finanzquelle, Personal und Laufzeit aufführen)?
Projekte zum Themenkomplex Herdenschutz/Wolf sind bislang von der
Agrarressortforschung weder initiiert noch realisiert worden.
13. Wie will die Bundesregierung die Aufnahme des Themas Wolf in die
Bildungsarbeit inklusive Schulen aufnehmen, und an welche inhaltlichen
Schwerpunkte wird dabei gedacht (vgl. WD 5 – 3000-034/16)?
Die Bildungsarbeit fällt in die Zuständigkeit der Länder. Die Länder können
Bildungsangebote für die Bevölkerung festlegen, die die Akzeptanz für den Wolf
erhöhen sollen.
14. Welche Forschungsvorhaben werden derzeit durch die Bundesregierung für
die Entwicklung eines effizienten Herdenschutzes im Rahmen des
Wolfsmanagements gefördert, und mit welchen Maßnahmen wird die
Bundesregierung den Herdenschutz bundeseinheitlich entwickeln?
Maßnahmen zum Herdenschutz müssen auf Länderebene organisiert und
ergriffen werden. Daher gab und gibt es auf Länderebene zahlreiche Projekte zu diesem
Thema.
Den sichersten Herdenschutz bietet die Kombination von Elektrozäunen und
Herdenschutzhunden (vgl. Bericht des BMUB zum Status und zum Management des
Wolfes in Deutschland (2015), S. 50;
www.bmub.bund.de/P4340/). In
Deutschland gibt es in allen Bundesländern mit etablierten Wolfsvorkommen staatliche
Zuschüsse für den Herdenschutz von Nutztieren. Positive Erfahrungen mit
effizienten Herdenschutzmaßnahmen sind aus einigen Bundesländern dokumentiert
und werden von Behördenmitarbeitern empfohlen. Außerdem gibt es
Arbeitsgruppen zum Herdenschutz auf Länderebene. Diese stehen auch deutschlandweit
miteinander in Verbindung, um ihre Erfahrungen auszutauschen. Im November
2016 findet das zweite nationale Treffen statt. Mehrere Vertreter der
Länderarbeitsgruppen sind zudem Mitglied in der europäischen „Carnivore Damage
Prevention Working Group“ und stehen somit im Erfahrungsaustausch mit anderen
europäischen Herdenschutzexperten.
15. Welches Konzept hat die Bundesregierung aufgrund welcher Erkenntnisse
im Umgang mit „Problemwölfen“?
Gibt es dazu bereits eine bundeseinheitliche Definition?
Wenn ja, wer hat diese erarbeitet?
Wenn nein, warum nicht?
Im Rahmen des Forschungs- und Entwicklungsvorhabens „Grundlagen für
Managementkonzepte für die Rückkehr von Großraubtieren – Rahmenplan Wolf“
wurde im Auftrag des BfN der Bericht zur „Bewertung von Problemindividuen
bei Bär, Wolf und Luchs und Empfehlungen zum Umgang“ erarbeitet und 2010
den Naturschutzbehörden von Bund und Ländern zur Verfügung gestellt.
Mehrere Bundesländer haben diese Ausführungen in ihren Wolfs-Managementplänen
übernommen. Darauf aufbauend und mit den aktuellen Erfahrungen des
Wolfsmanagements in Deutschland werden diese Empfehlungen zum Umgang mit
auffälligen Wölfen durch die DBBW im Auftrag des BfN überarbeitet und ergänzt.
Zum Ende des Jahres sollen die Empfehlungen veröffentlicht werden. Hinweise
zum Umgang mit „Problemwölfen“ (auffällige Wölfe) gibt es auch im Bericht
des BMUB zum Status und zum Management des Wolfes in Deutschland (2015),
S. 66 (
www.bmub.bund.de/P4340/).
16. Wer analysiert die Ursachen von Fällen, in denen Wölfe sich abweichend
von allgemeinen Erfahrungen gegenüber Mensch und Tier verhalten, und
welche Schlussfolgerungen wurden bisher wie und von wem gezogen bzw.
umgesetzt?
Bislang wurden nur sehr wenige Fälle neugieriger oder auffälliger Wölfe
beobachtet. Auf die Antwort zu Frage 15 und den dort erwähnten Berichten wird
Bezug genommen. Die Ursachen werden im Einzelfall zunächst von lokalen
Wolfsexperten analysiert. Ein entsprechender Verfahrensvorschlag zum Monitoring
und zur Dokumentation von vom Normalfall abweichenden Verhaltensweisen
beinhalten die in der Antwort zu Frage 15 dargelegten bundesweiten Empfehlungen
zum Umgang mit auffälligen Wölfen. Diese enthalten auch eine Hilfestellung für
die Einschätzung verschiedener Wolfsverhaltensweisen in Bezug auf die
Gefährlichkeit für den Menschen. Die aus der Situationsbewertung heraus abzuleitenden
Maßnahmen müssen durch die Länderbehörden festgelegt und umgesetzt werden.
Die DBBW unterstützt die Länder bei Bedarf bei der Bewertung der Auffälligkeit
einzelner Individuen.
17. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung zu Übergriffen von Hunden auf
Weidetiere, und wie werden diese von wem erfasst, analysiert und bewertet?
Wildernde Hunde attackieren Nutztiere. Eine systematische Erfassung von
Hundeübergriffen in den Bundesländern ist der Bundesregierung nicht bekannt. In
einzelnen Fällen konnten in den Bundesländern Übergriffe auf Weidetiere, die
zunächst dem Wolf zugesprochen wurden, durch genetische Analysen eindeutig
Hunden zugeordnet werden. Die Bundesländer prüfen überwiegend im Rahmen
der Erstattung von Schadensersatz, ob Nutztiere durch einen Wolf oder wildernde
Hunde zu Schaden gekommen sind.
18. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Haltung von
Kreuzungstieren aus der (willentlichen oder unwillentlichen) Verpaarung von
Hunden mit Wölfen und ihre Relevanz für den Herdenschutz?
Wer erfasst, analysiert und bewertet diese?
Der Bundesregierung sind Erhebungen zur Haltung von Kreuzungstieren nicht
bekannt. Es ist nicht anzunehmen, dass solche Kreuzungstiere einen Beitrag für
den Herdenschutz leisten könnten.
19. Wird die Bundesregierung die rechtlichen Vorgaben in der Tierschutz-
Hundeverordnung (TierSchHuV) so präzisieren, dass Herdenschutzhunde für die
Zeit des Bewachens einer Herde von den Bestimmungen des § 4 Absatz 1
Nummer 1 TierSchHuV ausgenommen sind, soweit dies aus
tierschutzrechtlicher Sicht zulässig ist und wie das die Amtschef- und
Agrarministerkonferenz vom 13. bis 15. April 2016 gefordert hat?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Die Vorgaben der Tierschutz-Hundeverordnung, durch die eine
tierschutzgerechte Hundehaltung sichergestellt werden soll, gelten auch für
Herdenschutzhunde. Die Frage, ob für Herdenschutzhunde Ausnahmen von den
Anforderungen der Tierschutz-Hundeverordnung fachlich erforderlich sind, wurde mit den
Ländern erörtert. Bei der Amtschef- und Agrarministerkonferenz vom 13. bis
15. April 2016 wurde kein Beschluss dahingehend gefasst, für
Herdenschutzhunde Ausnahmen von den Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung zu
fordern.
20. Hält die Bundesregierung einen bundesweit einheitlichen Herdenschutz für
notwendig?
Wenn ja, wie, und bis wann will sie diesen entwickeln und implementieren?
Wenn nein, warum nicht?
Empfehlungen zu den standardmäßig zu treffenden Herdenschutzmaßnahmen
liegen vor. Im Bericht des Bundes zum Status und zum Management des Wolfes
(2015) (
www.bmub.bund.de/P4340/) ist auf Seite 51 tabellarisch aufgeführt,
welche Schutzmaßnahmen für Nutztierhalter aufgrund internationaler und nationaler
Erfahrungen empfohlen werden.
Die Länder sind im Übrigen auch für die Anpassung und Weiterentwicklung von
standardmäßig zu treffenden Nutztierschutzmaßnahmen zuständig.
Es ist auch Aufgabe der DBBW, die in den Bundesländern gültigen Regelungen
zur Schadensprävention und -kompensation in einem Kompendium
zusammenzustellen und fortlaufend zu aktualisieren. Darüber hinaus wird kein Bedarf auf
Bundesebene gesehen.
21. Beabsichtigt die Bundesregierung, den Herdenschutz in das Konzept des
DBBW zu integrieren, oder wird für den bundeseinheitlichen Herdenschutz
aus Zuständigkeitsgründen ein eigenständiges Kompetenzzentrum
eingerichtet, das mit dem DBBW in enger Abstimmung kooperiert?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht, und wer müsste diese Aufgabe übernehmen (bitte
begründen)?
Für den Herdenschutz gibt es bereits eine Vielzahl von Empfehlungen und
Erfahrungen aus der Praxis. Diese Aufgabe liegt im Kompetenzbereich der
Bundesländer. Es gibt keine Planungen, den Herdenschutz über die in der Antwort zu
Frage 1 genannten Beiträge in das Konzept der DBBW stärker zu integrieren oder
ein eigenständiges Herdenschutzzentrum zu gründen.
22. Hat die Bundesregierung Forschungsprojekte zum Verhalten zuwandernder
Wölfe, insbesondere hinsichtlich des Risikoverhaltens gegenüber Menschen
und Weidetieren, beauftragt?
Wenn ja, an welche wissenschaftlichen Einrichtungen, mit welchem Budget,
und für welchen Zeitraum?
Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung hat keine konkreten Forschungsprojekte zu den genannten
Themen. Zum Herdenschutz wird auf die Antworten zu den Fragen 8, 15 und 16
Bezug genommen. Zu auffälligen Wölfen wird auf die Antwort zu Frage 15
Bezug genommen.
23. Wird die Bundesregierung zur Sicherung der Qualität der
Herdenschutzhunde und ihrer Vermittlung an Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter
und deren Schulung in dem Herdenschutz-Kompetenz-Zentrum Zucht- und
Ausbildungskriterien für Herdenschutzhunde staatlich vorgeben und
koordinieren, wie es in der Schweiz bereits üblich ist und in Deutschland die
Arbeitsgemeinschaft (AG) Herdeschutzhunde e. V. derzeit ehrenamtlich
realisiert?
Wenn ja, bis wann?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
24. Wie wird die Bundesregierung die AG Herdenschutzhunde e. V. bei der
Einrichtung eines Herdenschutz-Kompetenzzentrums integrieren?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
25. Bis wann wird die Bundesregierung bundeseinheitliche Regelungen zur
Unterstützung des Herdenschutzes in der Weidetierhaltung einführen?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
26. Welche Kenntnis hat die Bundesregierung darüber, wie erfolgreich der Wolf
seine biologischen Funktionen im Ökosystem Wald seit seiner Rückkehr
wahrnimmt?
Der Wolf ist in Deutschland noch in Ausbreitung begriffen und die Ermittlung
eines mengenmäßigen Einflusses des Wolfes auf die Bestände von heimischen
Huftierarten vor dem Hintergrund der derzeitigen Populationsgröße und -
verteilung daher verfrüht.
In einer Studie wurde bislang bereits gezeigt, dass wilde Huftiere in Deutschland
bis zu 97 Prozent der Wolfsnahrung ausmachen (Wagner et al. 2012). Zudem ist
bekannt, dass Wölfe Tiere jagen, die sie am leichtesten erbeuten können. Dies
sind neben alten, kranken und schwachen Individuen vor allem Jungtiere.
27. Welche konkreten Unterstützungsleistungen (regulativ, finanziell) sind nach
Auffassung der Bundesregierung notwendig, um Weidetierhalterinnen und
Weidetierhalter bei der Nutzung von Herdenschutzhunden spürbar zu
entlasten, und in wessen Verantwortung müssen diese jeweils geregelt werden?
Auf die Antwort zu Frage 20 wird verwiesen.
28. Auf welchen konkreten Wegen werden Erfahrungen aus den einzelnen
Regionen und Bundesländern analysiert, ausgetauscht und bewertet, bzw. wie
und wer zieht daraus Schlussfolgerungen, und wie werden diese umgesetzt?
Im Rahmen eines allgemeinen Informationsaustauschs und in spezifischen
Arbeitskreisen wird die Thematik des Herdenschutzes mit Länderreferenten und
Verbänden erörtert. Die Bundesländer sind für den Herdenschutz und dessen
Weiterentwicklung zuständig.
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ISSN 0722-8333]