Aktueller Stand der Umsetzung des Strommarktgesetzes
der Abgeordneten Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Dr. Julia Verlinden, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Auf Grundlage des Grün- und Weißbuches „Ein Strommarkt für die Energiewende“ von Oktober 2014 und Juli 2015 hat die Bundesregierung im Sommer 2016 das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Strommarktes“ verabschiedet. Nach Auffassung der Fragesteller bleiben jedoch wesentliche Herausforderungen zur Zukunft des Strommarktes unbeantwortet.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen14
Geht die Bundesregierung weiterhin von Gesamtkosten für die Sicherheitsbereitschaft von Braunkohlekraftwerken von 230 Mio. Euro pro Jahr über sieben Jahre aus, was zu einem Anstieg der Netzentgelte von 0,05 Cent pro Kilowattstunde führt (siehe Bundestagsdrucksache 18/6832), und falls nein, von welchen aktualisierten Zahlen geht sie stattdessen aus?
Von welchen Entwicklungen der Großhandelspreise infolge des Strommarktgesetzes im Allgemeinen und der Kohlereserve im Besonderen geht die Bundesregierung aus, und welche Berechnungen und/oder Studien hat sie diesbezüglich herangezogen?
Welche Form von Strommarktdesigns (zentraler oder dezentraler Kapazitätsmarkt, ökologischer Flexibilitätsmarkt/fokussierter Kapazitätsmarkt bzw. strategischer Reserve) werden nach Informationen der Bundesregierung in den anderen EU-Mitgliedstaaten diskutiert bzw. umgesetzt (bitte einzeln auflisten)?
Auf welchen konkreten Berechnungen und/oder Studien stützt die Bundesregierung ihre Aussage, dass die „Weiterentwicklung des Strommarktes und Einführung einer Kapazitätsreserve […] gegenüber jeglicher Form (auch eines ökologischen Flexibilitätsmarktes bzw. anderen Teil-Kapazitätsmärkten „mit geringeren Kosten und Kostenrisiken verbunden“ ist (siehe Aussagen im Strommarktgesetz, abrufbar unter www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-des-strommarktes, property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf)?
Liegen der Bundesregierung mittlerweile genauere Angaben als „Der Kostenkorridor ist […] nur grob abschätzbar“ (siehe www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklungdes-strommarktes,property=pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf) zu den Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher im Rahmen der Kapazitätsreserve und Netzentgelte vor, und falls ja, von welcher Höhe geht sie mittlerweile aus, falls nein, wann werden welche vorliegen?
Mit welchen Akteuren der Energiewirtschaft und der Bundesregierung gab es seit dem 1. Juli 2015 bis zum Ende der Beratungen innerhalb der Bundesregierung zum Thema Strommarktgesetz und Kohlereserve Gespräche (bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis, Thema und Ergebnis)?
Welche Gespräche zur Kapazitätsreserve gab es zwischen der Bundesregierung und den Energielieferanten seit Inkrafttreten des Gesetzes (bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis)?
Welche Gespräche gab es bisher zwischen der Bundesregierung und jenen Kohlekraftwerksbetreibern, die für die Kohlereserve vorgesehen sind (siehe einzelne Blöcke in § 13g des Strommarktgesetzes und bitte unter Angabe von Datum, Teilnehmerkreis und Ergebnis)?
Welche weiteren Gespräche zwischen der Bundesregierung und den Kohlekraftwerksbetreibern im Hinblick auf die Kohlereserve und zur anvisierten Kontrahierung von 2,7 Gigawatt sind noch vorgesehen, und wann werden diese Gespräche voraussichtlich abgeschlossen sein?
Gab es Änderungen durch die Gespräche mit den Kraftwerksbetreibern beim Zeitplan oder Kraftwerksblöcken in Hinblick auf § 13g des Strommarktgesetzes, und falls ja, welche?
Von welchen Summen für die einzelnen Kraftwerksblöcke bei der Kohlereserve geht die Bundesregierung aus (bitte einzeln nach Block und Jahr aufschlüsseln)?
Wie sieht der weitere Zeitplan zur Einrichtung der nationalen Informationsplattform sowie der Einrichtung eines zentralen Marktstammdatenregisters aus, und welchen Stand hat die entsprechende Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie?
Welchen Verfahrensstand hat die Verordnung auf Grundlage der in § 13h im Strommarktgesetz erteilten Verordnungsermächtigung zur Kapazitätsreserve, und mit welchen Akteuren der Gesellschaft wurde/wird diese Verordnung abgestimmt (bitte einzeln auflisten)?
Plant die Bundesregierung innerhalb dieser Legislaturperiode weitere Gesetzesvorhaben zur Umsetzung der (restlichen) Empfehlungen aus dem Weißbuch „Ein Strommarkt für die Energiewende“ über die bereits verabschiedeten hinaus, und wenn ja, wann genau, und mit welchem Inhalt?