[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 28. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10181
18. Wahlperiode 02.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Peter Meiwald,
Dr. Valerie Wilms, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9736 –
Ankündigungen der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks – Stand der
Umsetzung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Dr. Barbara Hendricks, Bundesministerin für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit, hat in den vergangenen Jahren eine Vielzahl an Forderungen
aufgestellt und Ankündigungen für Gesetzesänderungen gemacht.
1. Welche konkreten Schritte hat die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
auf nationaler und EU-Ebene zu ihrer Ankündigung „Wir müssen den EU-
Emissionshandel so rasch wie möglich wieder vom Kopf auf die Füße
stellen. Insgesamt müssen zwei Milliarden Emissionszertifikate dauerhaft
aus dem Markt verschwinden“ (siehe
www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.
interview-mit-umweltministerin-hendricks-in-dieser-koalition-drueckt-
keinerden-anderen-an-die-wand-page1.770a2cd3-3ef3-4368-bf65-5724748119b4.
html) unternommen, und aus welchen Gründen scheiterte diese
Ankündigung bisher?
Auf europäischer Ebene haben sich Kommission, Europäisches Parlament und
die Mitgliedstaaten auf eine Reform des EU-Emissionshandels durch die
Einführung einer sogenannten Marktstabilitätsreserve (MSR) geeinigt, die die
Überschüsse im EU-Emissionshandel sukzessive abbauen und später bei Bedarf
wieder Emissionsrechte dem Markt zuführen soll. Die Bundesregierung positionierte
sich bereits sehr früh mit der Forderung nach einer ambitionierten Ausgestaltung,
um die Verhandlungen aktiv mitzugestalten mit dem Ziel, zur Verwirklichung der
europäischen und nationalen Klimaschutzziele das zentrale
Klimaschutzinstrument der EU zu stärken. Dadurch konnte der ursprüngliche
Kommissionsvorschlag deutlich verbessert werden.
In den laufenden Verhandlungen für die Zeit bis 2030 im Europäischen
Emissionshandel wird sich die Bundesregierung für eine Umsetzung und Fortführung
der mit der Einführung der Marktstabilitätsreserve begonnenen Reform und
gegen jede Schwächung des Instrumentes einsetzen. Die Detailpositionierung der
Bundesregierung zur ETS-Reform ist noch nicht abgeschlossen.
2. Wie soll das von der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks anvisierte
Klimaschutzziel mithilfe von „22 Mio. t [CO2-Reduktion] unter besonderer
Berücksichtigung des Stromsektors“ erreicht werden, wonach der
„Bundesminister für Wirtschaft und Energie […] 2015 dazu einen
Regelungsvorschlag vorlegen“ will (siehe
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_
BMU/Download_PDF/Aktionsprogramm_Klimaschutz/aktionsprogramm_
klimaschutz_2020_broschuere_bf.pdf), wobei das im Jahr 2016
verabschiedete Strommarktgesetz lediglich eine Reduktion von 12,5 Mio. t CO2 bis
zum Jahr 2020 vorsieht (siehe
www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/E/
entwurf-eines-gesetzes-zur-weiterentwicklung-des-strommarktes,property=
pdf,bereich=bmwi2012,sprache=de,rwb=true.pdf)?
Der im Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 vereinbarte zusätzliche
Minderungsbeitrag von 22 Mio. t CO2-Äquivalenten unter besonderer Berücksichtigung
des Stromsektors soll durch ein Gesamtpaket aus „Braunkohle-
Sicherheitsbereitschaft“, KWK-Förderung und Zusatzmaßnahmen im Bereich Energieeffizienz
erbracht werden. Insgesamt werden durch die Stilllegung der
Braunkohlekraftwerksblöcke im Umfang von 2,7 GW durch die Schaffung der Braunkohle-
Sicherheitsbereitschaft im Rahmen des Strommarktgesetzes 11-12,5 Mio. t CO2-
Äquivalente im Jahr 2020 zusätzlich eingespart.
Durch die Reform der KWK-Förderung leistet die Kraft-Wärme-Kopplung einen
zusätzlichen Minderungsbeitrag von 4 Mio. t CO2.
Hierzu wird die Förderung von KWK-Anlagen angehoben. Mit im Fokus der
Förderung steht hierbei die Umrüstung bestehender, auf der Verbrennung von Kohle
basierender KWK-Anlagen auf Erdgas und Neubauvorhaben von mit Erdgas
befeuerten KWK-Anlagen. Gleichzeitig wird der Betrieb von Bestandsanlagen der
öffentlichen Versorgung, sofern diese mit Erdgas betrieben werden, ebenfalls
über einen begrenzten Zeitraum gefördert. Kohlebasierte Anlagen sind von der
Förderung generell ausgeschlossen. Aufgrund des derzeit noch laufenden
Notifizierungsverfahrens stehen die genannten Fördermaßnahmen noch unter dem
Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission.
Die verbleibenden 5,5 Mio. t CO2-Äquivalente Einsparung werden durch
zusätzliche Effizienzmaßnahmen im Gebäudebereich, in den Kommunen, in der
Industrie sowie im Eisenbahnverkehr erbracht.
Mit dem am 1. August 2016 gestarteten Förderprogramm zur „Förderung der
Heizungsoptimierung durch hocheffiziente Pumpen und dem hydraulischen
Abgleich“ sollen bis zum Jahr 2020 jährlich der Austausch von bis zu 2 Mio.
hocheffizienter Pumpen in Gebäuden und die zusätzliche Optimierung des Betriebs
von bis zu 200 000 Heizungsanlagen gefördert werden. Damit verbunden sollen
rund 1,8 Mio. t CO2-Äquivalente bis zum Jahr 2020 eingespart werden. Weitere
0,7 Mio. t CO2-Äquivalente der ursprünglich für den Gebäudebereich
vorgesehenen Minderung sollen über Maßnahmen im Industriebereich im Rahmen des
novellierten Programms zur Förderung von Querschnittstechnologien erbracht
werden.
Der Beitrag der Industrie als Anteil der „Weiteren Maßnahmen, insbesondere im
Stromsektor“ soll, den genannten Beschlüssen nach, 1 Mio. t CO2-Äquivalente
an zusätzlicher Emissionsminderung erbringen. Es ist vorgesehen, die bereits
existierende „Offensive Abwärmenutzung“ als zentrale Maßnahme zu einer
neuen, umfassenden Initiative zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme
auszubauen.
Ein zusätzlicher Bestandteil ist die Förderung von Energieeffizienz- und
Klimaschutzmaßnahmen im kommunalen Bereich. Hiermit soll insgesamt ein
zusätzlicher Minderungsbeitrag in Höhe von insgesamt 1 Mio. t CO2-Äquivalente
erbracht werden.
Mit der vorgesehenen Maßnahme zur Erhöhung der Energieeffizienz im
Eisenbahnverkehr soll nach Planung insgesamt 1 Mio. t CO2-Äquivalente an
zusätzlicher Einsparung erbracht werden.
3. Welche „Zahlen“ will die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks im
Rahmen der Ressortverhandlungen zum Klimaschutzplan 2050 von der Union
„einfordern“ (siehe Spiegel-Interview Ausgabe 38/2016)?
Der Hausentwurf des BMUB für den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung
ist derzeit Gegenstand der Ressortabstimmung. Zu möglichen konkreten Inhalten
des Klimaschutzplans kann daher derzeit noch nicht Stellung genommen werden.
4. Welche Mitglieder soll die Kommission zum Kohleausstieg angehören, und
wie sieht das konkrete „[o]rganisieren […] zusammen mit dem
Bundeswirtschaftsministerium“ aus (siehe Spiegel-Interview Ausgabe 38/2016)?
Wird sich die Bundesregierung auf den von der Bundesministerin
Dr. Barbara Hendricks anvisierten Kohleausstieg in „20 bis 25 Jahren ohne
Strukturbrüche“ (siehe
www.welt.de/wirtschaft/energie/article149313864/
Hendricks-plant-Kohle-Aus-schon-zehn-Jahre-frueher.html) einigen, und
falls nein, warum nicht, und auf welche Jahreszahl dann?
Der Hausentwurf des BMUB für den Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung
ist derzeit Gegenstand der Ressortabstimmung. Zu möglichen konkreten Inhalten
des Klimaschutzplans kann daher derzeit noch nicht Stellung genommen werden.
5. Was hat die Bundesregierung konkret an Schritten seit der Ankündigung
von der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks unternommen, dass
„zukünftig immer von den neuen EU-Regeln Gebrauch [gemacht wird] […], die
die Gentechnikfreiheit in Deutschland garantieren können“ (siehe www.
sueddeutsche.de/wirtschaft/umweltministerin-hendricks-will-
gentechnikfreies-deutschland-1.2300535)?
Die neue EU-Opt-out Richtlinie 2015/412 ist am 2. April 2015 in Kraft getreten.
Mit der Richtlinie wird den Mitgliedstaaten durch zwei Phasen die Möglichkeit
gegeben, den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen auf ihrem
Territorium zu untersagen.
Das federführende Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat am
5. Oktober 2016 einen geänderten Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes
zur Umsetzung der Opt-out Richtlinie in deutsches Recht vorgelegt. Alle Ressorts
haben der Versendung dieses Entwurfes an die Länder und Verbände zugestimmt.
Der Entwurf ist mittlerweile auch über die Homepage des BMEL abrufbar
(
www.bmel.de/DE/Landwirtschaft/Pflanzenbau/Gentechnik/_Texte/NatRegelung
Anbauverbote.html). Nach Abschluss der Länder- und Verbändeanhörung ist die
Befassung des Kabinetts vorgesehen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat Anfang Oktober
2015 für acht Anträge zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen die
Übergangsfrist für die Phase 1 der Opt-out-Richtlinie erfolgreich genutzt. Zwei
Anträge wurden mittlerweile zurückgezogen. Für die übrigen sechs gentechnisch
veränderten Pflanzen ist ein Anbau in Deutschland damit nicht möglich.
6. Aus welchen Gründen konnte sich die Bundesministerin Dr. Barbara
Hendricks bei den Abgasmessungen (RDE-Gesetzgebung – RDE: Real
Driving Emissions) mit den Konformitätsfaktoren 1,6 und dann 1,2 nicht
durchsetzen, nachdem sie diese als „Riesenfortschritt“ (siehe www.
sueddeutsche.de/wirtschaft/vorschlag-aus-dem-umweltministerium-
neunpunkte-fuer-bessere-luft-in-staedten-und-ballungszentren-1.2690702)
bezeichnete?
Ausgehend von der Höhe der heutigen NOX-Emissionen von Diesel-Pkw werden
mit den RDE-Vorgaben deutliche Emissionsminderungen erreicht werden. Die
Bundesregierung hatte sich im Laufe der Verhandlungen für einen
Konformitätsfaktor von 1,4 in der zweiten Stufe eingesetzt, für den sich von Seiten der anderen
Mitgliedstaaten aber keine Mehrheit fand. Die Europäische Kommission soll
darüber hinaus gemäß der Vorgaben des RDE-Beschlusses vom 28. Oktober 2015
die angemessene Höhe des endgültigen Konformitätsfaktors jährlich mit Blick
auf den technischen Fortschritt, insbesondere bei der Messtechnik, überprüfen.
7. Welche konkreten Maßnahmen (bitte einzeln aufschlüsseln) hat die
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks unternommen, um die
Prüfbedingungen und unabhängigen Kontrollen bei der Fahrzeug-
Typengenehmigung infolge des Diesel-Abgasskandals zu verbessern (siehe www.
sueddeutsche.de/wirtschaft/vorschlag-aus-dem-umweltministerium-
neunpunkte-fuer-bessere-luft-in-staedten-und-ballungszentren-1.2690702),
und woran scheiterten weitere Maßnahmen bisher?
Die Arbeiten zu den von Bundesministerin Hendricks geforderten
Verbesserungen der Prüfungsbedingungen und unabhängigen Kontrollen erfolgen im Rahmen
der laufenden EU-Rechtssetzungsvorhaben zu RDE sowie zu einer neuen
Verordnung zur Genehmigung und Marktüberwachung von Kraftfahrzeugen
(Rahmen-Verordnung), mit der die bestehende Richtlinie 2007/46/EG ersetzt werden
kann. Die Bundesregierung setzt sich im Rahmen der Arbeiten für eine weitere
Verbesserung der EU-seitigen Vorgaben ein.
Die Federführung für die Typengenehmigung liegt im Zuständigkeitsbereich des
BMVI.
8. Aus welchen Gründen konnte sich die Bundesministerin Dr. Barbara
Hendricks nicht mit ihrer Forderung nach einer verpflichtenden Quote für
Elektrofahrzeuge durchsetzen (siehe
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/
vorschlag-aus-dem-umweltministerium-neun-punkte-fuer-bessere-luft-
instaedten-und-ballungszentren-1.2690702)?
Die Bundesregierung hat sich statt auf eine Quote auf eine Förderung der
Elektromobilität durch eine von Bund und Automobilindustrie hälftig
finanzierten Kaufprämie geeinigt. Dies ist ein bedeutender Schritt zur Unterstützung des
Markthochlaufs der Elektromobilität.
9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesministerin Dr. Barbara
Hendricks zu ihrer Ankündigung der Anhebung der Dieselsteuer (siehe
www.zeit.de/mobilitaet/2016-02/barbara-hendricks-strafabgabe-autos-
spritumwelt) unternommen, und wann ist mit einer Gesetzesänderung zu
rechnen?
Eine Erhöhung der Energiesteuer für Dieselkraftstoffe wurde in dem in der
Fragestellung zitierten Artikel als mögliche Maßnahme zur Finanzierung von
Kaufprämien für Elektrofahrzeuge genannt. Die Bundesregierung hat entschieden, die
Kaufprämie, die hälftig von Bund und Automobilindustrie finanziert wird, nicht
über Steuererhöhungen zu finanzieren.
10. Welche Maßnahmen hat die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks bzgl.
der Deckelung des Biosprit-Anteils von fünf Prozent (siehe ihre Aussagen
im taz Interview
www.taz.de/Bundesumweltministerin-ueber-ihre-Plaene/
!5047652/) unternommen, und aus welchen Gründen ist diesbezüglich bisher
nichts passiert?
Diese Thematik ist im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/1513
des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. September 2015 zur
Änderung der Richtlinie 98/70/EG über die Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen
und zur Änderung der Richtlinie 2009/28/EG zur Förderung der Nutzung von
Energie aus erneuerbaren Quellen zu regeln. Eine entsprechende nationale
Regelung ist bis zum September 2017 zu schaffen. Ein diesbezüglicher
Referentenentwurf des BMUB befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung sowie in der
Anhörung der Länder und Verbände.
11. Aus welchen Gründen konnte sich die Bundesministerin Dr. Barbara
Hendricks mit der von ihr geforderten neuen Plakette für die Beschränkung
des Autoverkehrs nicht durchsetzen (siehe
www.auto-motor-und-sport.de/
news/bundesumweltministerin-barbara-hendricks-interview-2016-111943
46.html)?
Die Umweltministerinnen, -minister und -senatoren der Länder haben auf der
Sonderumweltkonferenz „Automobile Abgasemissionen minimieren,
Luftreinhaltepolitik konsequent weiterentwickeln, Verantwortung für den Umweltschutz
ernst nehmen“ am 7. April 2016 die Bundesregierung gebeten, die Verordnung
zur Kennzeichnung der Kraftfahrzeuge mit geringem Beitrag zur
Schadstoffbelastung (35. BImSchV) fortzuschreiben. Eine solche Regelung würde den
Kommunen die Möglichkeit eröffnen, Umweltzonen fortzuschreiben. Nach dieser
klaren Positionierung durch die Umweltministerinnen und Umweltminister der
Länder hat die Verkehrsministerkonferenz am 7. Oktober 2016 eine Fortentwicklung
der 35. BImSchV als nicht entscheidungsreif angesehen. Eine abgestimmte
Position der Bundesregierung liegt bisher nicht vor.
12. Aus welchen Gründen konnte die Bundesministerin Dr. Barbara
Hendricks nicht die geforderten 2 Milliarden Euro für den sozialen
Wohnungsbau durchsetzen (siehe
www.wiwo.de/politik/deutschland/
sozialerwohnungsbau-bauministerin-hendricks-will-zwei-milliarden-euro-pro-jahr/
12855912.html)?
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks hat sich sehr erfolgreich für eine
deutliche Erhöhung der Kompensationszahlungen an die Länder wegen der
Beendigung der Finanzhilfen des Bundes zur sozialen Wohnraumförderung eingesetzt.
Es ist ihr gelungen, die Mittel von 518 Mio. Euro im Jahr 2015 auf nunmehr
geplante 1,518 Mrd. Euro für die Jahre 2017 und 2018 nahezu zu verdreifachen.
Zusammen mit der bereits ab 2016 erfolgten Erhöhung der Mittel um jährlich
500 Mio. Euro werden die Länder vom Jahr 2016 bis zum Jahr 2018 damit
insgesamt 2,5 Mrd. Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau erhalten. Darüber
hinaus sollen die Mittel für die Städtebauförderung ab 2017 auf rund 1 Mrd. Euro
jährlich aufgestockt werden. Das ist eine weitere deutliche Stärkung des
integrierten Ansatzes von Wohnungs- und Stadtentwicklungspolitik.
13. Welche konkreten Schritte hat die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
zu ihrer Ankündigung der Strategie zur Minderung reaktiver
Stickstoffverbindungen in Wasser, Luft und Boden (siehe
www.bmub.bund.de/presse/
pressemitteilungen/pm/artikel/hendricks-wir-brauchen-fuer-die-
minderungder-stickstoffemissionen-eine-uebergreifende-strategie/) bisher
unternommen, und was plant sie noch bis zum Ende der Legislaturperiode?
Die Bundesumweltministerin arbeitet an der systematischen und integrierten
Behandlung der Stickstoffproblematik. Obwohl das Problem seit langem bekannt
ist, wurde in früheren Legislaturperioden dazu kein sektorenübergreifender
Ansatz verfolgt. Die Stickstoffproblematik ist gekennzeichnet durch hohe
Komplexität und eine Vielzahl beteiligter Akteure. Aufgrund des breiten Spektrums an
betroffenen Bereichen ist zu ihrer Lösung eine umfassende Herangehensweise
erforderlich. Von Juni bis September 2016 hat das BMUB vier Dialogforen
durchgeführt und dadurch verschiedensten Verbänden, Interessenvertretungen
sowie Vertretern von Kommunen und Ländern die Gelegenheit gegeben, ihre
Problemsicht und ihre Lösungsvorschläge darzustellen. Die zentralen Ergebnisse
der vier Dialogforen sind auf den Internetseiten des BMUB dokumentiert
(
www.bmub.bund.de/themen/strategien-bilanzen-gesetze/nachhaltige-entwicklung/
stickstoffstrategie/).
Das BMUB wird seine Arbeiten auf der Basis der bisherigen Gespräche und
Dialogforen fortführen.
14. Welche konkreten Schritte hat die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
zur Änderung des Grundgesetzes für die Gemeinschaftsaufgabe sozialer
Wohnungsbau (siehe
www.taz.de/!5331035/) bisher unternommen, und
wann ist konkret mit einer Grundgesetzesänderung zu rechnen, bzw. woran
scheiterte bisher die Änderung?
Als eine Möglichkeit, um den bekannten Herausforderungen auf den
Wohnungsmärkten gerecht zu werden, hat Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks ihre
Überlegungen, dem Bund für die Zeit nach 2019 wieder eine aktive Rolle bei der
sozialen Wohnraumförderung einzuräumen, vorgestellt. Sie hat mit Schreiben
vom 22. September 2016 die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der
Länder um Unterstützung für ihr Anliegen gebeten. Die Meinungsbildung zu
diesen Überlegungen innerhalb der Bundesregierung steht noch aus.
15. Welche konkreten Schritte hat die Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
unternommen, um die in der Naturschutzoffensive 2020 genannten
Maßnahmen (siehe
www.bmub.bund.de/presse/pressemitteilungen/pm/artikel/
umweltministerin-hendricks-startet-naturschutz-offensive/) umzusetzen, und
was plant sie davon noch bis zum Ende der Legislatur?
Im BMUB wird an der Umsetzung der 40 Maßnahmen der Naturschutz-Offensive
2020 intensiv gearbeitet. Beispiele für Fortschritte sind Initiativen des BMUB
zu den Themen „Wildnis“ und „Aktionsplan Schutzgebiete“ in der
Umweltministerkonferenz (UMK) und der Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Naturschutz
(LANA) sowie Vorhaben zur Erarbeitung von Biodiversitätskriterien für die
öffentliche Beschaffung und zum Biodiversitätsmonitoring in Deutschland. Für
die Naturschutz-Offensive 2020 ist auch das Vierte Gesetz zur Änderung des
GAK-Gesetzes von Bedeutung, das die nachhaltige Leistungsfähigkeit ländlicher
Gebiete zum Ziel hat, deren integraler Bestandteil eine umwelt- und
ressourcenschonende Land- und Forstwirtschaft ist. Über die bisherigen Möglichkeiten
hinaus können zukünftig Maßnahmen des Vertragsnaturschutzes und der
Landschaftspflege, die gleichzeitig auch der Verbesserung der Agrarstruktur dienen,
gefördert werden. Das Thema „Agrarpolitik und biologische Vielfalt“ wird mit
vielen Akteuren in Staat und Gesellschaft diskutiert. Zum „Blauen Band“ ist für
Ende 2016 der Kabinettbeschluss geplant. Im weiteren Verlauf der
Legislaturperiode sollen u. a. die Novellierung der Düngeverordnung abgeschlossen und die
AWZ-Schutzgebietsverordnungen verabschiedet werden. Darüber hinaus plant
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks, die Umsetzung des Biotopverbundes
durch eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes voranzutreiben.
16. Wie und bis wann soll das von der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
propagierte Ziel der Abschaffung der Agrarsubventionen in ihrer
bisherigen Form und öffentliche Gelder nur noch für öffentliche Leistungen
im Agrarsektor umgesetzt werden (siehe
www.deutschlandfunk.de/
naturschutzoffensive-2020-hendricks-will-agrarsubventionen.697.de.html?
dram:article_id=333913)?
Grundlegende Änderungen in der Finanzierungsstruktur der Gemeinsamen
Agrarpolitik sind erst im nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen der EU (MFR) ab
2021 erreichbar. Die Bundesregierung wird ihre Position für die Verhandlungen
über den nächsten MFR rechtzeitig festlegen. BMUB wird sich dabei innerhalb
der Bundesregierung für eine stärkere Berücksichtigung des Prinzips öffentliche
Gelder für öffentliche Leistungen wie den Schutz von Natur, Umwelt und Klima
einsetzen.
17. Mit welchen konkreten Maßnahmen setzt sich die Bundesministerin
Dr. Barbara Hendricks dafür ein, dass umgehend weniger Glyphosat in
Deutschland eingesetzt wird, da es nach ihren Worten „keine
vernachlässigbare Exposition“ gibt (siehe
www.bmub.bund.de/presse/reden/detailansicht/
artikel/statement-von-dr-barbara-hendricks-zur-wiederzulassung-
vonglyphosat/)?
Die Bundesregierung hat sich bei den Abstimmungen auf EU-Ebene zur
Verlängerung für die Genehmigung des Wirkstoffes Glyphosat der Stimme enthalten.
Die Europäische Kommission hat die Genehmigung des Wirkstoffs um sechs
Monate nach dem Datum des Eingangs der Stellungnahme des Ausschusses für
Risikobeurteilungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) bei der
Kommission oder bis zum 31. Dezember 2017 verlängert, je nachdem, welcher
Zeitpunkt der frühere ist. Die ECHA wird sich mit der Frage der rechtsverbindlichen
Einstufung von Glyphosat befassen.
Bis wann werden die von der Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks
angekündigten nutzungsfreien Zonen in Meeres- und
Küstennaturschutzgebieten umgesetzt sein (siehe
www.bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/
Pools/Broschueren/naturschutz-offensive_2020_broschuere_bf.pdf)?
Das BMUB setzt sich dafür ein, in der Umweltministerkonferenz (UMK) einen
entsprechenden Beschluss von Bund und Ländern herbeizuführen, der auf die
Ausweisung weiterer nutzungsfreier Flächen in den Nationalparken (NLP) und
Biosphärenreservaten (BR) an Nord- und Ostsee zielt.
Evaluierungen der NLP und BR an Nord- und Ostsee (NLP und BR
Niedersächsisches Wattenmeer, NLP und BR Hamburgisches Wattenmeer, NLP und BR
Schleswig-Holsteinisches Wattenmeer, NLP Vorpommersche Boddenlandschaft,
NLP Jasmund und BR Südost-Rügen), ergaben, dass der Anteil nutzungsfreier
Flächen noch nicht die erforderlichen Größen aufweist. Derzeit wird eine weitere
vom Bund geförderte Nationalparkerhebung durchgeführt, die den aktuellen
Stand der nutzungsfreien Kernzonen ermittelt. Aufbauend auf den Ergebnissen
dieser Erhebung wird der Bund mit den vier betroffenen Ländern Niedersachsen,
Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern in Gespräche
eintreten.
18. Bis wann werden Programme zum Waldnaturschutz vorliegen (siehe www.
bmub.bund.de/fileadmin/Daten_BMU/Pools/Broschueren/naturschutz-
offensive_2020_broschuere_bf.pdf)?
Konzeption und Angebot von Waldnaturschutzprogrammen fällt in die
Zuständigkeit der Länder. Durch das 2016 beschlossene Vierte Gesetz zur Änderung des
GAK-Gesetzes wird die Umsetzung von Naturschutzanliegen innerhalb der
Agrarstrukturförderung weiter gestärkt. Es ist geplant, das Förderspektrum der
Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) zu überarbeiten, um
so die Länder bei der Finanzierung von Naturschutzanliegen auch im Wald zu
unterstützen.
19. Wann wird das im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD
festgeschriebene Importverbot von Wildfängen in Kraft treten, und was hat die
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks diesbezüglich bisher unternommen
bzw. woran ist ein solches Verbot bisher gescheitert?
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks setzt sich dafür ein, dass die EU künftig
Importe von Arten verbietet, deren Export nach dem Recht ihres Herkunftslandes
verboten ist. Die 17. CITES Vertragsstaatenkonferenz (24. September 2016 bis
4. Oktober 2016, Johannesburg, Südafrika) hat auf Initiative der Bundesregierung
die Unterschutzstellung bestimmter besonders gefährdeter Arten in die höchste
Schutzkategorie von CITES beschlossen, so dass diese nicht mehr kommerziell
gehandelt werden dürfen. Bei dieser Konferenz wurde auf deutsche Initiative hin
empfohlen, dass die Herkunftsländer von Tierarten, die in hohem Maß in die EU
importiert werden, diese Arten zumindest in Anhang III CITES aufnehmen
lassen, damit die anderen CITES-Vertragsparteien sie bei der Ausfuhrkontrolle
unterstützen können und so ein Mindestschutz im internationalen Handel
gewährleistet ist. Die Bundesregierung hat ferner bei der 17. CITES
Vertragsstaatenkonferenz durchgesetzt, dass auf internationaler Ebene die Aus- und Einfuhr von
Jagdtrophäen davon abhängig gemacht wird, dass die Jagd die freilebenden
Populationen der jeweiligen Arten nicht schädigt.
Das BMEL hat ein Vorhaben zur Ermittlung der Haltung von und den Handel mit
wilden exotischen Tieren auf den Weg gebracht. Auf Basis dieser Studie wird die
Bundesregierung prüfen, ob bereits bestehende gesetzliche Anforderungen an den
Handel mit und die Haltung von exotischen Tieren und Wildtieren verbessert
werden müssen, z. B. durch eine Verordnung mit spezifischen Anforderungen an die
Haltung aus Tierschutzgründen, wegen Invasivität oder Giftigkeit oder etwa
aufgrund anderer Gefahren.
Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks setzt sich für wirksame Strategien zur
Reduzierung der Nachfrage nach gefährdeten Arten ein.
20. In welcher Form wird die Bundesregierung bis zum Ende der
Legislaturperiode die von Bundesministerin Dr. Barbara Hendricks angekündigten neuen
Steuerungsmöglichkeiten für Stallbaugenehmigungen (siehe
www.topagrar.
com/news/Home-top-News-4351647.html) umsetzen?
Derzeit wird im Rahmen der Frühkoordinierung abgestimmt, ob der vom BMUB
dem Kanzleramt vorgelegte Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung geht. Ein
Entwurf des BMUB zur Änderung der TA Luft befindet sich in der
Ressortabstimmung: derzeit findet die Anhörung der Länder und Verbände statt.
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