[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit vom 11. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9967
18. Wahlperiode 13.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Peter Meiwald, Harald Ebner,
Matthias Gastel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9773 –
Gewässerqualität in Baden-Württemberg
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r :
Sauberes Wasser ist für Menschen eine lebensnotwendige Grundlage. Bei
Wasserverunreinigungen drohen gesundheitliche Schäden. Des Weiteren können sie
zu nachhaltigen Störungen des biologischen Gleichgewichts von Flora und
Fauna sowie des gesamten aquatischen Ökosystems führen. Aus vornehmlich
diesen Gründen sind unsere Gewässer vor Schadstoffeinträgen zu schützen
sowie umfassende Kontrollen zu gewährleisten.
Die Europäische Union hat mit der seit Dezember 2000 gültigen
Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in allen Mitgliedstaaten der EU einheitlich geltende
Umweltziele für den Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer
aufgestellt. Damit wurde die rechtliche Basis dafür geschaffen, wie unser Wasser
auf einem hohen Niveau zu schützen ist. Die WRRL enthält verschiedene Ziele
wie die Vermeidung einer weiteren Verschlechterung
(Verschlechterungsverbot), Verbesserung der aquatischen Ökosysteme hin zu einem guten
ökologischen und chemischen Zustand (Verbesserungsgebot). Als Hauptziel wird
angestrebt, dass Flüsse, Seen, Küstengewässer und Grundwasser nach Möglichkeit
bis 2015 – spätestens bis 2027 – einen guten ökologischen Zustand erreichen.
Weiterhin zielt die WRRL auf die Förderung einer nachhaltigen Wassernutzung
auf der Grundlage eines langfristigen Schutzes der vorhandenen Ressourcen,
die Beendigung oder schrittweise Einstellung von Einleitungen, Emissionen
und Verlusten von prioritären gefährlichen Stoffen in Gewässer, die
Sicherstellung einer schrittweisen Reduzierung der Verschmutzung des Grundwassers
und Verhinderung seiner weiteren Verschmutzung.
In Deutschland befanden sich auch 2015 große Anteile der
Oberflächengewässer noch nicht in einem guten Zustand, auch viele Grundwasserkörper sind mit
Nitrat und Pestiziden belastet. Es besteht die Gefahr, dass durch verschmutztes
Wasser an Land auch die Wasserqualität des Wattenmeeres der Nordsee und
vor allem auch im sensiblen Meeresgebiet Ostsee Schaden nimmt. Im Hinblick
auf die Erreichung des „guten Meereszustands“ gemäß der Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie (MSRL) müssen beide Bereiche aufgrund der jeweiligen
Wechselwirkung zusammen betrachtet werden.
Zustand der Grundwasserkörper in Baden-Württemberg
1. Welche der vollständig oder teilweise auf baden-württembergischem
Territorium befindlichen Grundwasserkörper haben nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit welchen chemischen und mengenmäßigen Zustand (bitte
unter Berücksichtigung der Bundestagsdrucksache 18/5856 einzeln nach
Grundwasserkörper und Zustandskategorien in Prozentanteilen am gesamten
baden-württembergischen Grundwasserkörperbestand aufführen)?
Die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ist Aufgabe der Länder. Diese sind
u. a. für die Bestandsaufnahme der Gewässerqualität verantwortlich. Die dafür
zu Grunde zu legenden Informationen liegen dort vor:
www.wrrl.baden-
wuerttemberg.de.
Die Bewertung der Grundwasserkörper aus dem Jahr 2015 ist für Baden-
Württemberg in den aktualisierten Bewirtschaftungsplänen 2015 bis 2021 dargestellt:
Bewirtschaftungsplan der Flussgebietseinheit Donau: www4.um.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/123831/Bewirtschaftungsplan_Bearbeitungsgebiet_
Donau%202015.pdf?command=downloadContent&filename=
Bewirtschaftungsplan_Bearbeitungsgebiet_Donau%202015.pdf
Bewirtschaftungsplan der Flussgebietseinheit Rhein: www4.um.baden-
wuerttemberg.de/servlet/is/123831/Bewirtschaftungsplan_Bearbeitungsgebiet_
Alpenrhein-Bodensee%202015.pdf?command=downloadContent&filename=
Bewirtschaftungsplan_Bearbeitungsgebiet_Alpenrhein-Bodensee%202015.
pdf
www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/123831/Bewirtschaftungsplan_
Bearbeitungsgebiet_Hochrhein%202015.pdf?command=downloadContent&
filename=Bewirtschaftungsplan_Bearbeitungsgebiet_Hochrhein%202015.
pdf.
www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/123831/Bewirtschaftungsplan_
Bearbeitungsgebiet_Oberrhein%202015.pdf?command=downloadContent&
filename=Bewirtschaftungsplan_Bearbeitungsgebiet_Oberrhein%202015.pdf
www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/123831/Bewirtschaftungsplan_
Bearbeitungsgebiet_Neckar%202015.pdf?command=downloadContent&
filename=Bewirtschaftungsplan_Bearbeitungsgebiet_Neckar%202015.pdf
www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/123831/Anhang_
Bearbeitungsgebiet_Main%202015.pdf?command=downloadContent&
filename=Anhang_Bearbeitungsgebiet_Main%202015.pdf.
Daraus geht hervor, dass zwölf der von Baden-Württemberg bewerteten
Grundwasserkörper (GWK) derzeit in einem schlechten chemischen Zustand sind. Dies
entspricht 9 Prozent der Landesfläche. In Bezug auf den mengenmäßigen Zustand
befindet sich die gesamte Landesfläche in einem guten Zustand. Die folgende
Karte zeigt die Bewertung der Grundwasserkörper in Baden-Württemberg. Die
Nummern geben die Wasserkörperbezeichnung. In anschließender Liste sind die
Namen der Grundwasserkörper aufgeführt, die einen schlechten chemischen
Zustand aufweisen. Die Karten sind in den einzelnen Bewirtschaftungsplänen der
einzelnen Bearbeitungsgebiete der Flussgebiete Rhein und Donau zu finden.
Wasserkörperbezeichnung Wasserkörpername
DE_GB_DEBW_16.2 Rhein-Neckar
DE_GB_DEBW_16.3 Hockenheim-Walldorf-Wiesloch
DE_GB_DEBW_16.4 Bruchsal
DE_GB_DEBW_16.5 Ortenau-Ried
DE_GB_DEBW_16.6 Kaiserstuhl-Breisgau
DE_GB_DEBW_16.8 Markgraefler Land
DE_GB_DEBW_16.9 Fessenheim-Breisach
DE_GB_DEBW_2.3 Oberschwaben-Wasserscheide
DE_GB_DEBW_8.4 Loewensteiner Berge – Neckarbecken
DE_GB_DEBW_8.5 Zabergaeu – Neckarbecken
DE_GB_DEBW_9.2 Tauberland
Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/9967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
DE_GB_DEBW_9.4 Oberes Wutachgebiet
2. Welche der vollständig und teilweise auf baden-württembergischem
Territorium befindlichen Grundwasserkörper überschreiten nach Kenntnis der
Bundesregierung den Schwellenwert von 50 mg/l Nitrat (bitte unter
Berücksichtigung der Bundestagsdrucksache 18/5856 mit Ortsangabe,
Messstellennummer und Messwert angeben)?
In Tabelle 1 sind alle GWK markiert, die aufgrund der Grenzwertüberschreitung
von Nitrat (und Chlorid) in einem schlechten chemischen Zustand sind. Elf der
zwölf Grundwasserkörper weisen einen schlechten Zustand wegen zu hoher
Nitratkonzentrationen auf. Ein Grundwasserkörper wurde in einen schlechten
chemischen Zustand auf Grund zu hoher Chloridkonzentrationen eingestuft.
Grundwasserkörperbezogene Messdaten liegen der Bundesregierung nicht vor.
Tabelle 1: Grundwasserkörper mit Zielüberschreitung wegen Nitrat oder Chlorid
Wasserkörperbezeichnung
Wasserkörpername
Zielüberschreitung
Nitat
Zielüberschreitung
Chlorid
DE_GB_DEBW_16.2 Rhein-Neckar X
DE_GB_DEBW_16.3 Hockenheim-Walldorf-Wiesloch X
DE_GB_DEBW_16.4 Bruchsal X
DE_GB_DEBW_16.5 Ortenau-Ried X
DE_GB_DEBW_16.6 Kaiserstuhl-Breisgau X
DE_GB_DEBW_16.8 Markgraefler Land X
DE_GB_DEBW_16.9 Fessenheim-Breisach X
DE_GB_DEBW_2.3 Oberschwaben-Wasserscheide X
DE_GB_DEBW_8.4 Loewensteiner Berge – Neckarbecken X
DE_GB_DEBW_8.5 Zabergaeu – Neckarbecken X
DE_GB_DEBW_9.2 Tauberland X
DE_GB_DEBW_9.4 Oberes Wutachgebiet X
Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des
Landes Baden-Württemberg: vgl. Kapitel 4.2 /Karte 4.7 der aktualisierten BWP
(
www.wrrl.baden-wuerttemberg.de)
3. Welche der vollständig und teilweise auf baden-württembergischem
Territorium befindlichen Grundwasserkörper sind nach Kenntnis der
Bundesregierung mit den in Anlage 7 (zu § 13 Absatz 1) Nummer 5 der
Grundwasserverordnung genannten Stoffen belastet (bitte Stoff, Ort des
Grundwasserkörpers und Umfang der Belastung angeben)?
Keiner der zwölf Grundwasserkörper wurde in einen schlechten chemischen
Zustand auf Grund der in Anlage 7 (zu § 13 Absatz 1) der Grundwasserverordnung
aufgeführten gefährlichen Schadstoffe oder Schadstoffgruppen eingestuft.
4. Wo werden die in der Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte
überschritten (bitte unter Berücksichtigung der Bundestagsdrucksache
18/5856 Messwerte angeben)?
5. Welche 15 Grundwasserkörper sind in Baden-Württemberg nach Kenntnis
der Bundesregierung am höchsten mit Nitrat und Pestiziden belastet (bitte
unter Berücksichtigung der Bundestagsdrucksache 18/5856 mit Ortsangabe
und Messstellennummer)?
6. Bei welchen Grundwasserkörpern in Baden-Württemberg wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die in der
Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte für Biozidprodukte einschließlich
relevanter Stoffwechsel-, Abbau- und Reaktionsprodukte überschritten (bitte
nach Messwert, Ort und Messstellennummer aufschlüsseln)?
7. Bei welchen Grundwasserkörpern in Baden-Württemberg wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung im Jahr 2015 die in der
Grundwasserverordnung festgelegten Schwellenwerte für Arsen, Cadmium, Blei, Ammonium,
Chlorid, Sulfat und die Summe aus Tri- und Tetrachlorethen überschritten
(bitte nach Substanz, Messwert, Ort und Messstellennummer aufschlüsseln)?
Die Fragen 4 bis 7 werden gemeinsam beantwortet.
Die Angabe von grundwasserkörperbezogenen Überschreitungen der
Schwellenwerte würde eine Mittelung der Messwerte über die einzelnen
Grundwasserkörper voraussetzen. Dies ist fachlich nicht vertretbar und wurde dementsprechend
von Baden-Württemberg nicht vorgenommen. Aus diesem Grund können auch
keine Angaben darüber gemacht werden, welche Grundwasserkörper am
höchsten mit Nitrat und PSM belastet sind, bzw. bei welchen Grundwasserkörpern
Schwellenwerte für Biozide oder andere in der Grundwasserverordnung
festgelegten Schwellenwerte am weitesten überschritten werden.
Das Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des Landes Baden-
Württemberg weist zudem auf den Bericht zum
Grundwasserüberwachungsprogramm hin mit detaillierten Ergebnissen an Messstellen des Landesmessnetzes
insbesondere zu Nitrat (www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/241903/
grundwasserueberwachung_ergebnisse_2013.pdf?command=downloadContent&
filename=grundwasserueberwachung_ergebnisse_2013.pdf).
So ist die räumliche Verteilung von Nitrat in den Grundwasserkörpern regional
sehr unterschiedlich, wie folgende Karte aus dem Bericht zum
Grundwasserüberwachungsprogramm (S. 30) zeigt:
Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des
Landes Baden-Württemberg sind dort elf GWK im schlechten Zustand wegen
Nitrat und ein GWK wegen Chlorid.
8. In wie vielen Bewirtschaftungsplänen des ersten Zyklus sind nach Kenntnis
der Bundesregierung Ausnahmen für Grundwasserkörper in Baden-
Württemberg von der Auflage des Erreichens eines guten Gewässerzustands
gewährt worden?
Nach Kenntnis der Bundesregierung gibt es auf Basis der Aktualisierung der
Bewirtschaftungspläne 2015 bis 2021 in Baden-Württemberg keine Ausnahme von
der Erreichung eines guten Zustands von Grundwasserkörpern. Es wurden für alle
zwölf Grundwasserkörper in einem schlechten chemischen Zustand lediglich
Fristverlängerungen bis zur Erreichung des guten Zustands in Anspruch
genommen.
Die farbige Darstellung der Abbildung ist auf Bundestagsdrucksache 18/9967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
9. Wo liegen nach Kenntnis der Bundesregierung diese Grundwasserkörper
(bitte unter Berücksichtigung der Bundestagsdrucksache 18/5856 mit
Ortsangabe und Messstellennummer)?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Betroffen von der Fristverlängerung
sind alle in der Karte und Tabelle aufgeführten Grundwasserkörper.
10. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptursachen für die
Nichteinhaltung eines guten Gewässerzustands der Grundwasserkörper in
Baden-Württemberg?
Die Hauptursachen für die nicht Einhaltung des guten chemischen Zustands sind
Belastungen durch Nitrat.
11. Geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die bestehenden
Maßnahmen im nächsten Bewirtschaftungszyklus eine Verbesserung der
Grundwasserkörper in Baden-Württemberg entsprechend dem Verbesserungsgebot der
WRRL erreicht werden kann?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass Baden-Württemberg geeignete
Maßnahmen ergriffen hat, um den Zustand der Grundwasserkörper zu verbessern. Die
bisher in der Verantwortung Baden-Württembergs liegenden ergänzenden
Maßnahmen werden aber alleine nicht ausreichen, um den guten Zustand zu erreichen.
Eine novellierte Düngeverordnung wird nach Verabschiedung auch zur
Zielerreichung der WRRL einen Beitrag leisten, wenn diese stringent umgesetzt und
kontrolliert wird. Auf Grund langer Verweilzeiten des Grundwassers werden
Maßnahmen jedoch nur langsam wirksam, so dass eine Verbesserung der Situation
über einen längeren Zeitraum zu erwarten ist.
12. Bei welchen der Grundwasserkörper ist nach Kenntnis der Bundesregierung
eine Verbesserung der Zustandsklasse zu erwarten (bitte jeweiligen
Grundwasserkörper angeben)?
Der Grundwasserzustand wird nur in zwei Klassen gegliedert. Das Grundwasser
ist entweder in einem guten oder in einem schlechten Zustand. Die
Bundesregierung geht davon aus, dass sich der Zustand der Grundwasserkörper in Baden-
Württemberg, die sich gegenwärtig noch in einem schlechten Zustand befinden,
in den nächsten Jahren verbessert. Da jedoch in allen Grundwasserkörpern die
Verweilzeit des Grundwassers sehr lang ist, kann es viele Jahre dauern, bis der
gute Zustand wieder erreicht wird. Aus diesem Grund ist für alle Grundwasser im
schlechten Zustand eine Fristverlängerung in Anspruch genommen worden.
13. Welche der vollständig oder teilweise auf baden-württembergischem
Territorium befindlichen Grundwasserkörper sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in einem besseren chemischen und mengenmäßigen Zustand als vor
zehn Jahren (bitte Veränderung und jeweiligen Grundwasserkörper
angeben)?
Nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen hat sich der Zustand
der Grundwasserkörper in Baden-Württemberg in den letzten Jahren wesentlich
verändert. Aus der WRRL-Bewertung heraus ist kein direkter Vergleich auf zehn
Jahre möglich, da die erste Bewertung hierüber erst 2009 erfolgt ist. Ein
Vergleich der Bewertungsergebnisse 2015 zu 2009 zeigt, dass von den ehemals 23
als gefährdet eingestuften Grundwasserkörpern zwölf im Jahr 2015 den guten
Zustand erreichen. Das bedeutet, dass sich elf Grundwasserkörper innerhalb dieses
Zeitraumes verbessert haben. In der Karte zu Frage 1 sind diese Wasserkörper
nummeriert und hellgrün eingefärbt. Die Anzahl der Grundwasserkörper im
schlechten mengenmäßigen Zustand ist unverändert bei 0 geblieben.
Nach Angaben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft des
Landes Baden-Württemberg handelt es sich dabei um folgende
Grundwasserkörper, die auf Grund von Nitrat in 2009 und 2015 in einen schlechten chemischen
Zustand eingestuft wurden (aus: Bericht zum
Grundwasserüberwachungsprogramm 2014):
14. Inwieweit hat sich der Zustand der einzelnen Grundwasserkörper
verschlechtert oder verbessert (bitte nicht nur die Veränderung der
Zustandsklasse, sondern möglichst auch die absolute Verschlechterung innerhalb
einer Zustandsklasse angeben)?
Auf die Antwort zu Frage 13 wird verwiesen. Detaillierte Angaben über
Veränderungen des Grundwasserzustands innerhalb der Zustandsklassen liegen der
Bundesregierung nicht vor.
Zustand der Oberflächengewässer in Baden-Württemberg
15. Wie viele Ausnahmen sind in Baden-Württemberg nach Kenntnis der
Bundesregierung für welche Oberflächenwasserkörper von der Auflage des
Erreichens eines guten Gewässerzustands gewährt worden?
Die farbige Darstellung der Tabelle ist auf Bundestagsdrucksache 18/9967 auf der Internetseite des Deutschen Bundestages abrufbar.
Die wesentlichen Gewässerbelastungen in den zwei Flussgebietseinheiten mit
baden-württembergischen Anteilen sind insgesamt sehr weitreichend, vielfach
historisch bedingt und nur gemeinsam mit allen Beteiligten zu reduzieren. Die
Zielabweichungen sind so groß und die notwendigen Verbesserungsmaßnahmen
derart umfangreich, dass die Bewirtschaftungs-ziele nur schrittweise über mehrere
Bewirtschaftungszeiträume hinweg erreicht werden können.
Das Wasserhaushaltsgesetz (§§ 29, 30, 31) bzw. die EU-WRRL (Artikel 4) sehen
für den Fall, dass der gute Zustand nicht bis 2015 bzw. 2021 erreicht werden kann,
die Möglichkeit vor, Fristverlängerungen, abweichende Bewirtschaftungsziele
und Ausnahmen in Anspruch zu nehmen. In Tabelle 2 ist die Anzahl der
Oberflächenwasserkörper in Baden-Württemberg angeführt, für die in der zweiten
Bewirtschaftungsplanphase Fristverlängerungen in Anspruch genommen werden.
Es ist zwischen der Fristverlängerung aufgrund der Verfehlung des guten
ökologischen Zustands und der Verfehlung des guten chemischen Zustands zu
unterscheiden.
Für diejenigen Oberflächenwasserkörper, die sich im guten ökologischen Zustand
befinden bzw. ein gutes ökologisches Potenzial besitzen, werden keine
Fristverlängerungen in Anspruch genommen. Für alle weiteren Wasserkörper sind
Fristverlängerungen begründet durch die beiden Tatbestände der technischen
Durchführbarkeit sowie der natürlichen Gegebenheiten vorgesehen.
Fristverlängerungen aufgrund des Verfehlens des guten chemischen Zustands
werden für alle Wasserkörper mit einem chemischen Zustand „nicht gut“ in
Anspruch genommen und fast ausschließlich mit der technischen Durchführbarkeit
begründet. Aufgrund der flächendeckend ermittelten Überschreitung der
Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Biota trifft dies nicht nur in Baden-
Württemberg sondern grundsätzlich bundesweit zu.
Tabelle 2: Fristverlängerungen gemäß § 29 WHG bzw. Artikel 4 Absatz 4
EU-WRRL für Oberflächenwasserkörper (OWK)
Ökologischer Zustand /
Ökologisches Potential
Chemischer Zustand
Fristverlängerung
von 2016-2021
2. Fristverlängerung
von 2022-2027
Fristverlängerung
von 2016-2021
Fristverlängerung
von 2022-2027
Fließgewässer (n=159) 74 83 - 159
Stehende Gewässer
(n=26) 2 1 - 26
(Quelle:
www.wasserblick.net/servlet/is/148547/)
16. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Hauptursachen für die
Nichteinhaltung eines guten Gewässerzustands bei den
Oberflächenwasserkörpern?
Die Gründe für die Zielverfehlung der Oberflächengewässer in Baden-
Württemberg im Bereich der Ökologie sind überwiegend in den strukturellen Defiziten
und der fehlenden Durchgängigkeit der Gewässer sowie Belastungen mit Nähr-
und Schadstoffen (Wasserqualität) zu suchen. Eine intakte Gewässerflora und
-fauna benötigt neben einem strukturreichen Gewässer nahezu anthropogen
gering beeinflusste Nährstoffverhältnisse, sonst greifen hydromorphologische
Verbesserungen an den Gewässern auf Dauer nicht. Erhöhte Nährstoff- und
Schadstoffkonzentrationen können eine Wiederansiedelung ursprünglicher
Artenzusammensetzungen erschweren oder sogar verhindern.
Die Handlungsschwerpunkte in Baden-Württemberg beziehen sich im zweiten
Bewirtschaftungszeitraum von 2016 bis 2021 wie auch bereits im ersten
Bewirtschaftungszeitraum von 2009 bis 2015 auf die Reduzierung der Belastungen aus
diffusen Quellen und Punktquellen sowie auf die Wiederherstellung und
Verbesserung der Durchgängigkeit und der Hydromorphologie.
Hinsichtlich des chemischen Zustands ist die Belastung mit ubiquitären Stoffen
als Hauptursachen für das Verfehlen des guten chemischen Zustandes zu nennen.
17. Welche zehn Seen sind nach Kenntnis der Bundesregierung in Baden-
Württemberg am höchsten mit Nitrat, Ammonium, Chlorid, Eisen, Phosphat,
Mangan, Sulfat und Pestiziden belastet?
Wo werden dabei vorhandene Grenzwerte überschritten?
Das Umweltbundesamt erhält von den Bundesländern innerhalb einer
Verwaltungsvereinbarung die Gewässerzustandsdaten des Überblicksmessnetzes. Dieses
ist konzentriert auf größere Flüsse und Seen und enthält aus Baden-Württemberg
eine Messstelle für den Bodensee.
Für das aktuelle Bezugsjahr (2014) liegen dem Umweltbundesamt zu den
angefragten Stoffen folgende Daten vom Bodensee vor:
2014
Ammonium-N Chlorid Eisen Gesamtphosphat-P Mangan Sulfat
Bodensee 0,003 mg/l 6,29 mg/l 9,2 µg/l 0,018 mg/l 1,7 µg/l 32,3 mg/l
Weitergehende Information des Landes Baden-Württemberg sind unter www4.
um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/121980/ verfügbar.
Die in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) genannten Grenzwerte für
Nitrat und bestimmte Pestizide und Orientierungswerte des guten ökologischen
Zustands von allgemein chemisch-physikalischen Parametern wurden nicht
überschritten. Zum Stellenwert von allgemein chemisch-physikalischen Parametern
wird auf die Antwort zu Frage 21 verwiesen.
18. Welche zehn Fließgewässer sind nach Kenntnis der Bundesregierung in ihrer
Gesamtheit in Baden-Württemberg am höchsten mit Nitrat, Ammonium,
Phosphat, Chlorid, Sulfat und Pestiziden belastet (bitte mit Daten zu den
einzelnen Messstellen in den Flüssen inklusive deren genauer geografischer
Positionierung auflisten)?
Dem Umweltbundesamt werden jährlich Daten für 24 repräsentative Messstellen
des Landes Baden-Württemberg übermittelt. Die Messstellen gehören zum
Überblicksüberwachungsmessnetz. Dieses Messnetz wurde für die Umsetzung der
EG-Wasserrahmenrichtlinie eingerichtet. Es handelt sich um Messstellen an
großen und mittelgroßen Fließgewässern. In kleinen Fließgewässern können höhere
Konzentrationen auftreten.
Für das aktuelle Bezugsjahr (2015) liegen dem Umweltbundesamt zu den
angefragten Stoffen folgende Daten dieser Fließgewässermessstellen in Baden-
Württemberg vor (Jahresmittelwerte in mg/l nach Größe absteigend sortiert):
Nitrat-N in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2015)
Tauber Wertheim 6,10
Jagst Jagstfeld 4,56
Neckar Kirchentellinsfurt 4,34
Neckar Poppenweiler 4,30
Neckar Besigheim 4,27
Neckar Starzach-Börstingen 4,25
Neckar Poppenweiler 4,24
Neckar Kochendorf/Neckar 4,21
Neckar Deizisau 4,14
Donau Ulm-Wiblingen 4,03
Ammonium-N in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2015)
Neckar Deizisau 0,086
Neckar Poppenweiler 0,082
Neckar Besigheim 0,077
Neckar Kochendorf/Neckar 0,072
Enz Besigheim 0,059
Jagst Jagstfeld 0,056
Neckar Mannheim/Neckar 0,054
Neckar Starzach-Börstingen 0,053
Kocher Kochendorf/Kocher 0,041
Donau Ulm-Wiblingen 0,041
Gesamt-Phosphor in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2015)
Tauber Wertheim 0,178
Neckar Mannheim/Neckar 0,173
Enz Besigheim 0,162
Kocher Kochendorf/Kocher 0,159
Neckar Kochendorf/Neckar 0,123
Neckar Poppenweiler 0,119
Jagst Jagstfeld 0,117
Neckar Besigheim 0,112
Neckar Deizisau 0,107
Neckar Kirchentellinsfurt 0,102
Chlorid in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2015)
Neckar Poppenweiler 67,0
Neckar Besigheim 64,9
Neckar Kochendorf/Neckar 62,7
Neckar Mannheim/Neckar 58,8
Neckar Deizisau 53,2
Enz Besigheim 49,3
Neckar Starzach-Börstingen 48,6
Neckar Kirchentellinsfurt 47,0
Tauber Wertheim 46,9
Kocher Kochendorf/Kocher 46,0
Sulfat in mg/l
Gewässer Messstelle Mittelwert (2015)
Kocher Kochendorf/Kocher 201
Tauber Wertheim 177
Jagst Jagstfeld 152
Neckar Kirchentellinsfurt 149
Neckar Starzach-Börstingen 140
Neckar Besigheim 124
Neckar Mannheim/Neckar 116,
Neckar Poppenweiler 115
Neckar Kochendorf/Neckar 111
Neckar Deizisau 99
Zur Stoffgruppe der Pestizide gehören Biozide und Pflanzenschutzmittel. Über
Detailinformationen zu Funden verfügt das Ministerium für Umwelt, Klima und
Energiewirtschaft Baden-Württemberg.
Gemäß WRRL und OGewV erfolgt keine Betrachtung einzelner Fließgewässer.
Die Bezugsgröße für die Überwachung, Bewertung und Planung sind
Wasserkörper. Informationen dazu sind den Hintergrunddokumenten unter folgendem Link
zu entnehmen: www4.um.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/121980/.
19. Inwieweit geht die Bundesregierung davon aus, dass durch die bestehenden
Maßnahmen innerhalb des zweiten Bewirtschaftungszyklus eine deutliche
Verbesserung der Oberflächenwasserkörper in Baden-Württemberg erreicht
werden kann?
Die Bundesregierung geht davon aus, dass die Maßnahmenprogramme des
zweiten Bewirtschaftungszyklus zu Verbesserungen der Gewässerqualität führen.
Dabei ist die Zeitspanne zur naturnahen Ausprägung und Wiederbesiedlung der
Gewässer zu beachten, die je nach Situation Jahre betragen kann, nachdem
Belastungen, z. B. der Gewässermorphologie behoben wurden.
Gemäß den Bewirtschaftungsplänen zum Zweiten Zyklus 2015 – 2021 (siehe
www.wasserblick.net/servlet/is/148547/) erfüllt die Mehrheit der baden-
württembergischen Oberflächengewässer derzeit nicht die Ziele der EU-WRRL.
Dabei ist zudem zu berücksichtigen, dass die Maßnahmen oft erst zeitverzögert
wirken und bei der Größe der Wasserkörper die Wirkung vereinzelter Maßnahmen
hinter den Belastungen zurücktritt. Neben den strukturellen Defiziten ist auch die
Belastung mit Nährstoffen in den Oberflächengewässern im Verlauf des ersten
Bewirtschaftungszeitraums stärker in den Fokus gerückt. Anthropogen
beeinflusste Nährstoffverhältnisse in den Gewässern können die Wirkung
hydromorphologischer Maßnahmen verringern.
Bei der chemischen Bewertung ist im ersten Bewirtschaftungszeitraum durch die
Umsetzung der Richtlinie 2008/105/EG und deren Novellierung 2013 (Richtlinie
2013/39/EU) in die Oberflächengewässerverordnung (OGewV) sehr viel
Bewegung in die Gruppe der zu untersuchenden Stoffe und die geltenden
Umweltqualitätsnormen gekommen. Die Bewertungsgrundlagen haben sich zwischenzeitlich
grundlegend geändert und sind teilweise deutlich verschärft worden. Gerade die
Umsetzung der Umweltqualitätsnorm für Quecksilber in Biota führt zu einer
flächendeckenden Überschreitung der Umweltqualitätsnorm in allen Gewässern
(vgl. Antwort zu Frage 16).
20. Wie stellt sich der Reduktionsbedarf an Stickstoff hinsichtlich der
badenwürttembergischen Fließgewässer nach Kenntnis der Bundesregierung dar?
Die Bewirtschaftungsziele für Fließgewässer sind in den meisten Bundesländern
durch Stickstoffeinträge allein in der Regel nicht gefährdet. Vielmehr prägt das
Eutrophierungsproblem der Küstengewässer den Handlungsbedarf zur
Reduzierung der Stickstoffkonzentrationen in den Wasserkörpern des Binnenlandes.
Insofern sind die Meeresschutzziele ausschlaggebend.
Für den Jahresmittelwert von Gesamtstickstoff wurde in § 14 der
Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 23. Juni 2016 ein Bewirtschaftungsziel für die
in die Nordsee fließenden Flüsse von 2,8 mg N / L festgelegt. Im Rhein wird
dieses Ziel erreicht.
An der N-Belastung des Rheins und der Donau sind weitere Bundesländer und
Nachbarstaaten beteiligt. Im Gegensatz zur Nordsee erfolgte bisher keine
Festlegung von Bewirtschaftungszielen durch die IKSD für die in das Schwarze Meer
fließenden Flüsse.
21. Inwiefern wirkt sich die dokumentierte, nicht gute ökologisch orientierte
Wasserqualität nach Kenntnis der Bundesregierung auf die Artenvielfalt in
Seen und Flüssen aus?
Welche weiteren Auswirkungen auf die Umwelt sind festzustellen und
zukünftig zu erwarten?
Der gute ökologische Zustand der Oberflächengewässer misst sich an der Vielfalt
der vorhandenen Pflanzen- und Tierarten und der strukturellen und funktionellen
Zusammensetzung der Lebensgemeinschaft im Gewässer. Die
Oberflächenwasserkörper werden entsprechend der Anforderungen der EG-WRRL anhand der
Lebensgemeinschaften von vier biologischen Qualitätskomponenten (Fische,
Makrophyten und Phytobenthos, Phytoplankton sowie benthische wirbellose
Fauna) in Bezug auf ihr Vorkommen und die Häufigkeit ihres Vorkommens
bewertet und der festgestellte ökologische Zustand in eine der fünf Zustandsklassen
von sehr gut bis schlecht eingestuft. Die Bewertung erfolgt nach dem Ergebnis
der schlechtesten biologischen Komponente (sogenanntes worst-case-Prinzip).
Bei der Bewertung der biologischen Qualitätskomponenten werden die
hydromorphologischen und die allgemeinen physikalisch-chemischen
Qualitätskomponenten unterstützend herangezogen. Zu den allgemeinen physikalisch-
chemischen Qualitätskomponenten gehören die Nährstoff- und Temperaturverhältnisse,
der Sauerstoffhaushalt, der Salzgehalt, der Versauerungszustand und die
Sichttiefe. Diese sind in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) für jeden
Gewässertyp geregelt. Sie ergänzen und unterstützen die Interpretation der
Ergebnisse für die biologischen Qualitätskomponenten. Werden die Werte nicht
eingehalten, ist das ein Hinweis auf Belastungen und ökologisch wirksame Defizite.
Nicht ausreichend gute Lebensräume, mangelhafte Durchgängigkeit, nicht
ausreichend gute allgemeine Bedingungen – wie Nährstoff- oder Salzbelastungen,
Sauerstoffdefizit oder Wärmebelastungen und Überschreitungen von
Schadstoffgrenzwerten können verhindern, dass sich die typspezifische
Artenzusammensetzung von Gewässern einstellt und die Artenvielfalt aller Gewässerorganismen
verringert wird. Die Beziehungen sind aber komplex und im Einzelfall nur schwer
beschreibbar.
Zum Beispiel beeinflussen erhöhte Nährstoffangebote die natürlichen
Artenzusammensetzungen in Oberflächengewässern, da Arten, die nährstoffarme
Verhältnisse benötigen, von nähr-stofftoleranten Arten verdrängt werden. Während
in Binnengewässern vor allem Phosphor zu Problemen führt, sind die
Algenblüten an den Küsten unter anderem ein Ergebnis zu hoher Stickstoffeinträge.
Insbesondere das Vorliegen von mehrerer Belastungsarten gleichzeitig an einem
Gewässer kann aufgrund von additiven, synergistischen aber auch
antagonistischen Wirkungen dieser Belastungen auf die Lebensgemeinschaften zur
Erhöhung der Komplexität führen, was Prognosen bzgl. der Zielerreichung erschwert.
22. In welchem Umfang ging nach Kenntnis der Bundesregierung die
Versauerung der Gewässer in Baden-Württemberg zurück, und auf welche
Maßnahmen führt die Bundesregierung diese Entwicklung zurück?
Die Versauerung von Binnengewässern kann natürliche Ursachen (geologisch
bedingt) und anthropogene Ursachen haben. Bei anthropogen bedingter
Gewässerversauerung dominieren in den Binnengewässern der Bundesrepublik zwei
Hauptursachen: säurebildendende Luftschadstoffe wie u. a. Schwefel- und
Stickstoffeinträge sowie grundwasserbedingte Versauerung von
Oberflächengewässern als Folge des Bergbaus.
Die Überwachung der Versauerungstendenzen dieser Gewässer erfolgt in der
Bundesrepublik Deutschland seit vielen Jahren u. a. im Rahmen der UN ECE
Luftreinhaltekonvention. Hierbei erfolgt auch eine kontinuierliche Erfassung der
Versauerungstendenzen an Binnengewässer. Aufgrund der deutlichen
Verringerung der Schwefel- und Stickstoffeinträge aus der Luft in den letzten 30 Jahren
ist die immense Versauerung basenarmer Gewässer z. B. des Schwarzwaldes, des
Odenwaldes, des Erzgebirges, des Harzes, des Thüringer Waldes oder des
Bayrischen Waldes erheblich zurück gegangen. Detaillierte Informationen bzgl. des
Rückgangs der Versauerung in der Gewässern Baden-Württembergs finden sich
unter: www4.lubw.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/62828/.
Alle im Rahmen der EU-WRRL in Baden-Württemberg im Hinblick auf die
Versauerung überwachten Messstellen (insbes. schwach gepufferte Gewässer des
Schwarzwaldes und des Odenwaldes) erreichen bei der biologischen
Qualitätskomponente Makrozoobenthos gegenwärtig die Zustandsklasse sehr gut bzw. gut.
An sehr kleinen Gewässeroberläufen außerhalb des WRRL-Gewässernetzes
können jedoch durchaus auch heute noch Versauerungserscheinungen beobachtet
werden.
23. Was müsste nach Ansicht der Bundesregierung passieren, und welche
Maßnahmen plant die Bundesregierung, damit die europäische
Wasserrahmenrichtlinie eingehalten wird und keine Ausnahmegenehmigungen mehr
beantragt werden müssen?
Ausnahmemöglichkeiten sind integraler Bestandteil der WRRL-Bewirtschaftung
und dienen dem Ausgleich zwischen Nutzung und Schutzbedürfnis. Generell
wird in Deutschland angestrebt, mit den Fristverlängerungen die Ziele zu
erreichen, und von der Möglichkeit der Zielabsenkung nur in Einzelfällen Gebrauch
zu machen.
Eine Vielzahl von einzelnen Faktoren spielt bei der Beeinflussung des
Gewässerzustandes eine Rolle. Einige Gewässerbeeinträchtigungen wie die
Nitratbelastungen des Grundwassers oder die ubiquitäre Belastung der Gewässer mit
Quecksilber lassen sich im Rahmen eines Bewirtschaftungsplans nicht vollständig
beseitigen, so dass in Zukunft auch von den Möglichkeiten der Fristverlängerung
Gebrauch gemacht werden muss und ggf. weitere Bewirtschaftungszyklen zur
Erreichung des guten Zustands erforderlich sind. In Einzelfällen ist auch die
Festlegung weniger strenger Umweltziel unumgänglich. Ein Verzicht auf die
Ausnahmemöglichkeiten der Wasserrahmenrichtlinie ist nach derzeitigem Kenntnisstand
nicht realistisch.
24. Sind nach Ansicht der Bundesregierung in Baden-Württemberg mehr
Grundwasserkörper und Oberflächengewässer in einem besseren
ökologischen Zustand als vor zehn Jahren?
Der ökologische Zustand gemäß EG-WRRL wird nur für Oberflächengewässer
ermittelt. Für das Grundwasser erfolgt gemäß EG-WRRL keine Bewertung des
ökologischen Zustands.
Ein direkter Vergleich der Bewertungsergebnisse des ökologischen Zustands des
ersten Bewirtschaftungszeitraums 2009 bis 2015 mit denen des zweiten
Bewirtschaftungszeitraums 2015 bis 2021 ist für die die baden-württembergischen
Oberflächengewässer nicht möglich, da in Baden-Württemberg 2009 die
Einzelbewertungen der biologischen Qualitätselemente nicht zu einer Gesamtbewertung des
ökologischen Zustands zusammengeführt wurden.
Bei allen Versuchen einer Gegenüberstellung der ökologischen Bewertung der
Binnengewässer ist darüber hinaus zu beachten, dass zwischenzeitlich
bundesländerübergreifend Veränderungen in der Methodik insbesondere zur Bewertung des
ökologischen Potenzials eingeführt wurden. 2009 wurden auch die erheblich
veränderten und künstlichen Fließgewässer noch mit den Verfahren zur Bewertung
des ökologischen Zustands bewertet.
In Bezug auf den chemischen Zustand der Oberflächengewässer ist ein Vergleich
zwischen den Bewertungsergebnissen von 2009 und 2015 nicht sinnvoll möglich,
da sich die Bewertungsgrundlagen grundlegend geändert haben. Die Bewertung
des chemischen Zustands erfolgte vor 2009 durch die damals gesetzlich
geregelten europäischen Umweltqualitätsnormen. Nach Vorlage des
Bewirtschaftungsplanes 2009 wurde die Richtlinie über prioritäre Stoffe und Umweltnormen im
Wasserbereich 2008/105/EG durch die Oberflächengewässerverordnung (OGewV,
2011) in nationales Recht umgesetzt. Das Monitoring in Baden-Württemberg
wurde entsprechend umgestellt und die Bewertung für die Aktualisierung des
Bewirtschaftungsplanes vorbereitet. Durch die mit der Richtlinie 2013/39/EU im
August 2013 erfolgte Novellierung der Richtlinie 2008/105/EG und deren
Umsetzung in der Oberflächengewässerverordnung (OGewV) vom 23. Juni 2016
sind kürzlich die Grundlagen für die Bewertung des chemischen Zustands
nochmals neu geregelt worden.
Insbesondere durch die ubiquitäre Grundbelastung durch Quecksilber in Biota
sind alle Oberflächengewässer in einem nicht guten chemischen Zustand.
Insgesamt verfehlt die Mehrzahl der Oberflächenwasserkörper auch im zweiten
Bewirtschaftungsplan die ökologischen Bewirtschaftungsziele.
25. Welche Auswirkungen des Klimawandels auf Wassermenge, veränderte
Hoch- und Niedrigwasserphasen u. Ä. sind nach Kenntnis der
Bundesregierung in den Gewässern von Baden-Württemberg zu beobachten und zu
erwarten, und welche Auswirkungen haben diese auf die Artenvielfalt?
Baden-Württemberg ist ein wasserreiches Land. Die Flusseinzugsgebiete großer
Flüsse, wie Rhein, Neckar und Donau liegen in Baden-Württemberg. Auch der
Bodensee mit 536 km³ befindet sich dort. Hinzu kommen etwa 4 500 stehende
Gewässer.
Die Auswirkungen auf den Wasserhaushalt können nur über die Kopplung von
Klimamodellen mit Wasserhaushaltsmodellen bestimmt werden. Baden-
Württemberg beteiligt sich daher am Forschungsverbund KLIWA – Klimaänderung
und Wasserwirtschaft (
www.kliwa.de). Folgende mögliche Auswirkungen auf
einzelne Wasserhaushaltskomponenten sind in Baden-Württemberg bereits
bekannt:
a) Hochwasser
In Baden-Württemberg hat sich das Auftreten von Hochwasser seit den 1970er
Jahren erhöht. Eine weitere Zunahme in Dauer und Auftretenswahrscheinlichkeit
von Hochwasser wird in naher Zukunft als sehr wahrscheinlich angesehen. Am
Neckar wird mit einer Erhöhung der mittleren monatlichen Hochwasserabflüsse
um etwa 39 Prozent im Winterhalbjahr und im Sommer um ca. 1 Prozent
gerechnet. Im Moment werden kaum Veränderungen für große Hochwasser (HQ 100)
an Gewässern erwartet, deren Abflussregime durch die Schneeschmelze
beeinflusst werden (z. B. Hochrhein, Oberrhein). Größere Veränderungen werden an
Flüssen erwartet, deren Abflussregime von Niederschlägen geprägt werden (z. B.
Neckar). So wird im südlichen Schwarzwald und in den Oberläufen von Neckar
und Donau eine Zunahme des HQ 100 – Abflusses von etwa 25 Prozent erwartet.
In den anderen Landesteilen sind es hingegen nur 15 Prozent. In Baden-
Württemberg wird bei der Planung von Hochwasserschutzmaßnahmen daher bereits mit
dem Lastfall Klimawandel und verschiedenen Klimaänderungsfaktoren
gearbeitet.
b) Niedrigwasser
Für die nahe Zukunft wird in Baden-Württemberg davon ausgegangen, dass die
Niedrigwasserabflüsse im Sommer deutlich abnehmen (minus 10 Prozent bis
20 Prozent). In einigen Regionen liegen die erwarteten Abnahmen zwischen
13 Prozent und 14 Prozent, hiervon sind insbesondere der Oberlauf des Neckars
und die östlichen Neckarzuflüsse betroffen. Insgesamt wird die jährliche
Niedrigwasserperiode vermutlich einen Monat früher beginnen und die Dauer von
Niedrigwasserperioden soll sich großräumig verlängern. Im Südwesten und Südosten
Baden-Württembergs sollen im September die größten Abnahmen der
monatlichen Niedrigwasserabflüsse auftreten, im Oktober soll dies bei den Zuflüssen des
Hochrhein, im Oberlauf des Neckars und in den nördlichen Zuflüssen der Donau
der Fall sein. In allen weiteren Flusseinzugsgebieten Baden-Württembergs
werden die deutlichsten Abnahmen der monatlichen Niedrigwasserabflüsse im
November erwartet. Bisher sind Niedrigwasservorhersagen an etwa 100 Pegeln in
Baden-Württemberg möglich sowie Temperaturmodelle für den Rhein und den
Neckar vorhanden.
c) Gewässerökologie
Durch den Klimawandel ist mit Veränderungen der aquatischen Lebensräume
und Lebensgemeinschaften zu rechnen. Grundsätzlich können ein geringer
Durchfluss, eine geringere Wassermenge und höhere Temperaturen im Gewässer
vielfältige Wirkungen auf die aquatische Lebensgemeinschaft haben. Ist in den
Sommermonaten auch die Wassertemperatur erhöht, zieht dies auch eine
niedrigere Sauerstoffkonzentration nach sich. Das bedeutet Stress für die im Wasser
lebenden Tiere, z. B. Fische. Weiterhin können durch die niedrigen Wasserstände
besondere Lebensräume, z. B. Laichplätze in den Auen nicht mehr erreichbar
sein. Auch der Lebensraum für kälteliebende Fische, wie Forellen, wird sich
vermutlich einschränken. Eine veränderte Fließgeschwindigkeit hat Auswirkungen
auf das Sohllückensystem am Grund eines Flusses. Hier kann es einerseits zu
einer verstärkten Sedimentation kommen, was wiederum den Rückzugsraum vieler
Insekten einschränkt. Anderseits können häufige Hochwasserereignisse durch
Kiesumlagerungen neue Lebensräume schaffen, allerdings mit dem Risiko, dass
durch Hochwasser weitere Feinsedimente und ggf. auch Schadstoffe aus der
Fläche ins Gewässer eingetragen werden. Die Anpassungskapazität eines Gewässers
gegenüber Extremereignissen verbessert sich mit höherer Vielfalt der
Lebensräume.
Wahrscheinlich gleichen sich für Phytoplankton und Makrophyten die positiven
und negativen Wirkungen des Klimawandels aus. Höhere Temperaturen und
erhöhte Nährstoffeinträge begünstigen das Pflanzenwachstum. Allerdings könnte
sich die Anfälligkeit bestimmter Arten gegenüber Krankheiten und Parasiten
durch die Konkurrenz mit nicht heimischen Arten erhöhen.
d) Starkniederschläge
Wenn Häufigkeit und Intensität von Starkniederschlägen zunehmen, ist mit einem
häufigeren Überlaufen der Kanalisation zu rechnen. Dies führt zum Eintrag von
Nähr- und Schadstoffen in Oberflächengewässer. Dies ist insbesondere dann von
Bedeutung, wenn sich die Empfindlichkeit der Gewässer durch häufigere
Niedrigwasser erhöht.
e) Grundwasserneubildung
Niederschläge und Temperatur beeinflussen die Grundwasserneubildung.
Sommerliche Trockenperioden verringern die Grundwasserneubildung.
Berechnungen in Baden-Württemberg haben ergeben, dass künftig vermehrt Trockenzeiten
auftreten können, bei denen der Wassergehalt im Boden unter einen kritischen
Wert von 30 Prozent sinkt. Allerdings würden sich erhöhte Winterniederschläge
sehr positiv auf die Grundwasserneubildung auswirken, da die jährliche
Grundwasserneubildung überwiegend im Winterhalbjahr stattfindet.
Trinkwassergewinnung in Baden-Württemberg
26. Welche Auswirkungen können nicht gute chemische Wasserqualitäten auf
die Trinkwassergewinnung haben?
Grundsätzlich können chemische Stoffe, insbesondere, wenn sie eine Gefährdung
der menschlichen Gesundheit befürchten lassen, dazu führen, dass Maßnahmen
in der Trinkwassergewinnung und -aufbereitung erforderlich werden, die meist
mit Mehrkosten einhergehen. Die Auswirkungen auf die Trinkwasserqualität sind
aber von den Bedingungen im Einzelfall abhängig und entsprechend
ortsspezifisch zu prüfen. Im Gesamtbild für Deutschland sind Auswirkungen auf die
Qualität des gelieferten Trinkwassers sehr selten zu erwarten. Der Unternehmer und
der sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage dürfen Wasser, das den
Anforderungen der Trinkwasserverordnung nicht entspricht, nicht als Trinkwasser
abgeben und anderen nicht zur Verfügung stellen. Sofern also das Rohwasser den
Qualitätsanforderungen der Trinkwasserverordnung nicht unmittelbar entspricht,
ist das Wasser vor Abgabe entsprechend aufzubereiten. Art und Umfang dieser
Aufbereitungsmaßnahmen sind von der Qualität des gewonnenen Rohwassers
abhängig. Für eine gute Qualität des Trinkwassers sorgen die Prozesse der
Trinkwassergewinnung (meist aus Grundwasser und wo nicht, dann unter
Einbeziehung von Bodenpassage oder Uferfiltration) und/oder der
Trinkwasseraufbereitung, die Verunreinigungen sehr wirksam entfernen. Alternativ müssen die
Wasserversorger auf unbelastete Rohwasservorkommen ausweichen bzw. Wasser
verschiedener Güte verschneiden. Generell können Verunreinigungen wegen des
dargestellten Zusatzaufwands zu einer (bislang meist nur geringfügigen)
Erhöhung der Aufbereitungskosten und somit der Wasserpreise führen.
Für Baden-Württemberg ist eine konkrete Gefährdung zum jetzigen Zeitpunkt
nicht zu befürchten, da der Großteil der Trinkwasserförderung im Allgemeinen
nicht im obersten Grundwasserstockwerk erfolgt. Dieses Stockwerk steht jedoch
zu Recht im Fokus des WRRL-Monitorings, da zum einen von hier mögliche
Beeinträchtigungen von Oberflächengewässern und Land-Ökosystemen ausgehen
und zum anderen die Belastungen der oberen Grundwasserleiter langfristig auch
zu einem Konzentrationsanstieg in tieferen Grundwasserleitern führen können.
Bei der Trinkwassergewinnung aus Oberflächenwasser wird im Allgemeinen ein
sehr hoher technischer Aufwand in der Wasseraufbereitung betrieben, bevor das
Wasser im einwandfreien Zustand sicher als Trinkwasser abgegeben wird.
27. Welche Auswirkungen können nicht gute ökologische Wasserqualitäten auf
die Trinkwassergewinnung haben?
Sofern die Überschreitung bei Oberflächengewässern auf
Umweltqualitätsnormen beruht, die aus ökotoxikologischen Gründen unter den Werten der
Trinkwasserverordnung liegen, hat dies keine unmittelbaren Auswirkungen auf die
Trinkwassergewinnung.
Nicht gute ökologische Wasserqualitäten können die Trinkwassergewinnung
erschweren, wenn dadurch Schadstoffe ins Trinkwasser gelangen, die dann
entweder zu einem höheren Aufwand in der Trinkwasseraufbereitung führen oder aber
dazu, dass Brunnen aufgegeben und durch andere ersetzt werden müssen. Dies
gilt zum einen für chemische Stoffe, die durch menschliche Aktivitäten ins
Grundwasser gelangen. Ferner können hohe Nitratkonzentrationen langfristig zur
Mobilisierung von unerwünschten geogenen Stoffen führen. Ggf. kann die
Eutrophierung eines Oberflächengewässers im Falle seiner Trinkwassernutzung den
Aufbereitungsaufwand erhöhen.
Das Trinkwasser wird in Baden-Württemberg zu 70 Prozent aus Grundwasser
gewonnen, zu 30 Prozent aus dem Oberflächengewässer und hier mit einem hohen
Anteil aus dem Bodensee. Konkrete Auswirkungen der ökologischen
Wasserqualität auf das Trinkwasser sind nicht weiter bekannt.
28. Von wie vielen und welchen Wasserversorgern in Baden-Württemberg ist
der Bundesregierung bekannt, dass sie ihr Wasser verschneiden müssen, um
die Qualitätsvorgaben für Trinkwasser zu erreichen?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Ein Bundesland ist nicht
verpflichtet, darüber zu informieren.
29. Welche konkreten Erkenntnisse bezüglich der Auswirkungen der in
Anhang 2 der Grundwasserverordnung genannten Substanzen auf die
Trinkwasserqualität liegen der Bundesregierung vor?
Auf die Antwort zu Frage 26 wird verwiesen. Einzelheiten über Auswirkungen
der im Anhang 2 der Grundwasserverordnung genannten Substanzen auf die
Trinkwasserqualität für Baden-Württemberg liegen der Bundesregierung nicht
vor.
30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Anzahl der
Entnahmestellen für Trinkwasser in Baden-Württemberg in den vergangenen zehn
Jahren entwickelt, die sich zur Trinkwassergewinnung eignen, ohne dass es der
Beimischung von Wasser aus anderen Trinkwasserentnahmestellen bedarf?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Ein Bundesland ist nicht
verpflichtet, hierüber zu informieren.
31. Wie viele Entnahmestellen für Trinkwasser in Baden-Württemberg mussten
in den letzten zehn Jahren geschlossen werden, und aus welchem Grund
geschah dies?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Angaben vor. Ein Bundesland ist nicht
verpflichtet, hierüber zu informieren.
32. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der
Auswirkungen des Vorfindens sogenannter nichtrelevanter Metabolite im Rohwasser
auf die Trinkwasseraufbereitung vor?
In der Trinkwasserverordnung sind keine Grenzwerte für trinkwasserrechtlich
nicht relevante Metabolite festgelegt. Es liegt keine Monitoringverpflichtung vor.
Der Bundesregierung liegen keine umfassenden Kenntnisse bezüglich der
Auswirkungen im Sinne des EU-Pflanzenschutzrechts nicht relevanter Metabolite im
Rohwasser auf die Trinkwasseraufbereitung vor.
Allerdings werden bestimmte, im Sinne des EU-Pflanzenschutzrechts nicht
relevante Metabolite seitens einiger Bundesländer als unerwünschte Kontaminante
und somit auch trinkwasserrechtlich als relevant eingestuft.
Die Bundesregierung tritt bei der aktuell diskutierten Überarbeitung der EG-
Trinkwasserrechtlinie für eine Klärung der trinkwasserrechtlichen Regelung für
nicht relevante Metaboliten ein.
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ISSN 0722-8333]