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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Auswirkungen des EU-Einheitspatents und Ratifizierung des Übereinkommens zum Europäischen Patentgericht

Auswirkungen des Brexit auf den Prozess der Ratifizierung des Übereinkommens über ein Einheitliches Patentgericht; Entwicklung hinsichtlich Patentanmeldung und Patenterteilung, Anzahl valider Patente in den EU-Staaten nach Inkrafttreten des EU-Einheitspatents sowie Patentanmeldungen aus Drittstaaten; "Überpatentierung" im Bereich der Pflanzen- und Tierzüchtung, Prüfung von Patentansprüchen, Missbrauch von Patentrechten, Patentverletzungsverfahren, Verfahrenskosten auf möglichen Ebenen der Patenterteilung (Deutsches Patent- und Markenamt, EPA und Europäisches Patentgericht), Zugang von Unternehmen und Organisationen mit beschränkten finanziellen Ressourcen zum EU-Patentgericht; Kompetenzen des EuGH<br /> (insgesamt 16 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

Datum

13.10.2016

Antwortdauer

22 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/977421.09.2016

Auswirkungen des EU-Einheitspatents und Ratifizierung des Übereinkommens zum Europäischen Patentgericht

der Abgeordneten Harald Ebner, Renate Künast, Nicole Maisch, Friedrich Ostendorff und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das EU-Einheitspatent hat die Zielsetzung eines supranationalen Patentschutzes in 26 Staaten Europas. Das Übereinkommen zum Europäischen Patentgericht steht noch zur Ratifikation durch die EU-Mitgliedstaaten an. Durch das Ausscheiden Großbritanniens aus der EU könnte es hier zu Verzögerungen kommen, da einer der Sitze des EU-Patentgerichts in London sein sollte und Großbritannien zu den obligatorischen Mitgliedsländern des EU-Einheitspatents gehört (vgl. www.handelsblatt.com/my/politik/international/brexit-referendum/brexit-news/ brexit-gefaehrdet-prestigeprojekt-europaeisches-patentgericht-steht-vor- demaus/13838604.html sowie www.juve.de/nachrichten/namenundnachrichten/ 2016/04/brexit-letzte-grosse-huerde-fuer-das-neue-europaeische-patentsystem).

Das EU-Einheitspatent beinhaltet einige gravierende Änderungen gegenüber der bisherigen Situation. So sollen die vom Europäischen Patentamt (EPA) für die EU erteilten Patente anders als bislang unmittelbare Gültigkeit in allen teilnehmenden Staaten erlangen. Bisher sind unterschiedliche Regelungen für die nationale Validierung bzw. den Widerruf von Patenten in Kraft, die durch das EPA erteilt wurden (vgl. http://documents.epo.org/projects/babylon/eponot.nsf/0/05b 84848cbcf7338c1257833003c2531/$FILE/patent_litigation_in_europe_2013_ en.pdf).

Die Prüfung von Patenten im Rahmen der nationalen Validierung hat bislang dazu geführt, dass etwa vom EPA erteilte Patente im Bereich Saatgut nicht von allen europäischen Ländern anerkannt wurden. Angesichts der unmittelbaren Geltung von Einheitspatenten ist daher damit zu rechnen, dass die Anzahl der erteilten Patente in einigen EU-Staaten stark ansteigen wird.

Aufgrund der damit verbundenen steigenden Gefahr von unbeabsichtigten Patentverletzungen könnte sich diese Entwicklung nach Auffassung der Fragesteller als Innovationsbremse erweisen und die Wissenschafts- und Forschungsfreiheit beeinträchtigen. Dies gilt insbesondere für den sensiblen Bereich der Züchtung von Pflanzen und Tieren bzw. die Saatgutproduktion, wo ein freier Zugang zu genetischen Ressourcen essentielle Voraussetzung für Züchtungserfolge und damit für die Sicherung von Ernährungssouveränität und Welternährung darstellt (www.bundestag.de/blob/425346/f9b3f847f43613d1314e357991315803/ bericht-von-christoph-then-data.pdf).

Bei drei von vier deutschen Gerichtsentscheidungen in Nichtigkeitsverfahren werden Patente teilweise oder vollständig für ungültig erklärt. Diese hohe Quote macht deutlich, dass die mangelhafte Prüfung von Patentansprüchen kein Einzelfall ist und missbräuchliche Patentansprüche bereits heute eine wirtschaftliche Belastung für betroffene Betriebe darstellen (vgl. www.daserste.de/information/ wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/eu-patentrecht100.html). Gleichzeitig befürchten Experten wie der Patentanwalt Ingve Stjerna, dass die Gebühren und weitere Verfahrenskosten im Zusammenhang mit dem EU-Einheitspatent bzw. dem Europäischen Patentgericht in einigen Fällen deutlich höher ausfallen als der bisherige finanzielle Aufwand (vgl. Zitat unter www.daserste.de/information/ wirtschaft-boerse/plusminus/sendung/eu-patentrecht100.html). Dies würde auch eine hohe Hürde (etwa durch hohe Gebühren, Anwaltskosten etc.) für Einsprüche gegen Patenterteilungen bzw. Verfahren zur Erreichung eines Widerrufs von ungerechtfertigt erteilten Patenten bedeuten. Hohe Kosten könnten es für kleine und mittlere Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen, Akteure aus der Wissenschaft sowie einige kleinere Mitgliedsländer der EU faktisch sehr erschweren oder gar unmöglich machen, Zugang zum Gericht zu erlangen und Patenterteilungsentscheidungen überprüfen zu lassen. Wenn gegen ungerechtfertigte Patentansprüche faktisch kaum noch vorgegangen werden kann, wird nach Auffassung der Fragesteller missbräuchlichen Patentansprüchen Vorschub geleistet, was sowohl zu Lasten der betroffenen Unternehmen als auch zu Lasten von Innovationsdynamik und Gemeinwohl geht.

Eine hohe Konzentration von Patenten in bestimmten Forschungsbereichen („Überpatentierung“) hätte zur Folge, dass Lizenzkosten, Patentstreitigkeiten und damit verbundene Rechtsunsicherheiten massiv zunehmen und so Innovationen eher behindert als gefördert werden. Hier besteht die Gefahr, dass solche volkswirtschaftlichen Auswirkungen bzw. Kosten von Patenten deren Nutzen überwiegen, wenn ein Missbrauch dieses Instruments nicht verhindert wird (vgl. www. bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/G/gutachten-des-wissenschaftlichen- beiratspatentschutz-und-innovation,property=pdf,bereich=bmwi,sprache=de,rwb=true. pdf).

Problematisch ist auch eine Zunahme der Aktivitäten sogenannter „Patent-Trolle“, die Patentansprüche bei Unternehmensinsolvenzen aufkaufen und sich auf die juristische Verfolgung von möglichen Patentverletzungen spezialisieren (vergleichbar der Strategie sogenannter Abmahnanwälte), ohne die entsprechenden Patente zur Herstellung eigener Produkte zu nutzen. Dies verschärft bereits bestehende negative Effekte, die sich etwa aus der wachsenden Zahl von Patenten auf konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere ergeben und so insbesondere im Bereich der Pflanzenzüchtung das Züchterprivileg untergraben, welches bislang den Open-Source-Charakter des Sortenschutz-Systems sicherstellt.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen16

1

Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung auf den Ratifizierungsprozess des Übereinkommens für ein Europäisches Patentgericht (Unified Patent Court, UPC) durch den Brexit-Prozess bzw. die Entscheidung Großbritanniens, die Europäische Union zu verlassen, und mit welchen Verzögerungen für den Ratifizierungsprozess rechnet die Bundesregierung als Folge des Brexit?

2

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den aktuellen Stand und weiteren Zeitplan der Ratifizierung der Einrichtung des Europäischen Patentgerichts sowohl auf EU-Ebene als auch in Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten, und wann rechnet die Bundesregierung mit einem Abschluss der Ratifizierungsphase durch die nationalen Parlamente?

3

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die zu erwartende Entwicklung der Patentanmeldungs- und Patenterteilungszahlen in den nächsten Jahren?

4

Inwieweit sind der Bundesregierung Prognosen und Folgenabschätzungen bekannt hinsichtlich der Entwicklung der Zahl valider Patente in anderen EU-Ländern, insbesondere in Süd- und Osteuropa, zu rechnen nach Inkrafttreten des sogenannten EU-Einheitspatents bzw. nach Abschluss des Ratifizierungsprozesses für das Europäische Patentgericht (bitte begründen)?

5

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, inwieweit in den nächsten Jahren eine deutliche Zunahme von Patentanmeldungen aus Drittstaaten, insbesondere China und den USA, zu erwarten sind?

6

Wie sieht und bewertet die Bundesregierung die Sorge vor einer möglichen „Überpatentierung“ insbesondere in sensiblen Bereichen wie der Pflanzen- und Tierzüchtung?

7

Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus einer möglichen Zunahme von „Überpatentierungen“ hinsichtlich der Auswirkungen auf die Rechtssicherheit von Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung, insbesondere im Bereich der Landwirtschaft und Lebenswissenschaften?

8

Welche Ansätze erachtet die Bundesregierung als geeignet, um eine verbesserte Prüfung von Patentansprüchen sicherzustellen und damit die Erteilung ungerechtfertigter Patente sowie die daraus resultierende hohe Quote an erfolgreichen Nichtigkeitsverfahren zu verringern?

9

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über eine Zunahme der Aktivitäten von sogenannten „Patent-Trollen“, und welche Auswirkungen auf diesen Bereich erwartet die Bundesregierung durch die Einführung des Einheitspatents?

10

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung zur Entwicklung von Fallzahlen und Schadensersatzsummen durch Patentverletzungsverfahren in den letzten fünf Jahren?

11

Welche Informationen hat die Bundesregierung zu Umfang und Höhe der geplanten Gebühren zur Durchführung eines Anfechtungsverfahrens für Patente beim Patentgerichtshof?

12

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, welche Kosten bzw. Gebühren für die Mandatierung eines am Patentgerichtshof zugelassenen Patentanwalts in Einspruchs- bzw. Widerrufsverfahren gegen Patenterteilungen zu erwarten sind?

13

Welche ungefähren durchschnittlichen Gesamtkosten bzw. Kostenunterschiede (einschließlich Anwaltskosten und Kostenrisiken im Fall einer Niederlage) sind bei Einspruchs- bzw. Anfechtungsverfahren gegen Patenterteilungen auf den zukünftig möglichen Ebenen der Patenterteilung (Deutsches Patent- und Markenamt, EPA und Europäisches Patentgericht) jeweils zu erwarten (bitte tabellarisch auflisten)?

14

Wie hoch werden die Kostenunterschiede zwischen den jetzigen Patentanfechtungsverfahren auf nationaler Ebene in den Ländern der Visegrad-Gruppe im Vergleich zu solchen Verfahren vor dem Europäischen Patentgerichtshof ausfallen?

15

Welche Maßnahmen sind laut Kenntnis der Bundesregierung vorgesehen, um sicherzustellen, dass auch kleine und mittlere Unternehmen, Nichtregierungsorganisationen und kleine EU-Mitgliedstaaten mit beschränkten finanziellen Ressourcen in der Praxis Zugang zum Einheitspatentgerichtshof haben, um Einsprüche gegen Patenterteilungen erheben zu können?

16

Inwieweit hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach Kenntnis der Bundesregierung die Kompetenz, Entscheidungen des Europäischen Patentgerichts bzw. die Vereinbarkeit von erteilten Patenten mit anderen Bereichen des EU-Rechts zu überprüfen und bei Unvereinbarkeit Patente für nichtig zu erklären? Hält die Bundesregierung die bestehenden Kompetenzen des EuGH zur Überprüfung für ausreichend (bitte begründen)?

Berlin, den 21. September 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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