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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Reaktion der Bundesregierung auf den Berufsbildungsbericht 2007 (G-SIG: 16012083)

Zielstellung im Verhältnis zur Forderung des Bundesverfassungsgerichtes nach auswahlfähigem Ausbildungsplatzangebot sowie zum konkreten Ausbildungsstellenmarkt, Beschreibung der Zielstellung (qualitative Kriterien, Übergangsangebote und kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen, Erwerbsmöglichkeiten eines anerkannten Berufsabschlusses, Einstiegsqualifizierungen im Rahmen des Ausbildungspaktes), Anspruch auf dreijährigen Berufsabschluss, Externenprüfung und Modellversuche nach Berufsbildungsgesetz; Modellversuche: Zuständigkeit im BMBF, finanzielle Ausstattung, Kompensation der eingestellten BLK-Modellversuche <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

14.05.2007

Antwortdauer

17 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT16/518727.04.2007

Reaktion der Bundesregierung auf den Berufsbildungsbericht 2007

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 16/5187 16. Wahlperiode 27. 04. 2007 Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Hirsch, Dr. Petra Sitte, Volker Schneider (Saarbrücken) und der Fraktion DIE LINKE. Reaktion der Bundesregierung auf den Berufsbildungsbericht 2007 Das Bundeskabinett hat am Mittwoch, dem 18. April 2007, den Berufsbildungsbericht 2007 beschlossen. In dem Beschluss heißt es unter anderem: „Die Bundesregierung bekräftigt ihr Ziel, dass jeder ausbildungsfähige und ausbildungswillige Jugendliche ein Ausbildungsangebot erhalten soll.“ Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes muss das Angebot an Ausbildungsplätzen um 12,5 Prozent größer sein, als die Anzahl der Jugendlichen, die einen Ausbildungsplatz suchen. Nur so könne gewährleistet werden, dass nicht nur ausreichend Stellen, sondern auch ein „auswahlfähiges“ Angebot vorliegen, auf das jeder junge Mensch in diesem Land ein Recht hat. Der Beschluss der Bundesregierung steht im Widerspruch zu diesem Urteil. Darüber hinaus wird in dem Beschluss ignoriert, dass selbst diese unzureichende Zielsetzung in den letzten Jahren immer wieder nicht erfüllt wurde. So blieben im vergangenen Jahr rund 160 000 Jugendliche ohne ein qualifiziertes Ausbildungsangebot. Die „Ausbildungsangebote“, die die Bundesregierung ihnen unterbreitet und auf die sie in ihrem Beschluss Bezug nimmt, sind in den meisten Fällen lediglich Überbrückungsmaßnahmen und Warteschleifen. Qualitative Aspekte bleiben außen vor. Anstatt Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu gewährleisten, wird auf diese Weise lediglich die Statistik aufgebessert. Wir fragen die Bundesregierung: 1. a) Aus welchen Gründen ist die Bundesregierung nicht bereit, sich auf das Ziel eines auswahlfähigen Angebotes an Ausbildungsplätzen in der Definition des Bundesverfassungsgerichtes zu verständigen? b) Wie bewertet die Bundesregierung die Unzulänglichkeit ihrer Zielstellung im Verhältnis zur Forderung des Bundesverfassungsgerichtes? 2. Wie bewertet die Bundesregierung die Forderung nach einem Rechtsanspruch auf Ausbildung? 3. Wie bewertet die Bundesregierung den Widerspruch zwischen ihrer Zielstellung und der konkreten Erfahrung auf dem Ausbildungsstellenmarkt, wonach nicht einmal dieses unzureichende Ziel erreicht wird, da 160 000 Bewerberinnen und Bewerber im letzten Jahr ohne ein konkretes Ausbildungsangebot blieben? Drucksache 16/5187 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode4. a) In welcher Form müssen bei den in der Zielstellung der Bundesregierung genannten „Ausbildungsangeboten“ qualitative Kriterien erfüllt sein? b) Hält die Bundesregierung kurzfristige Qualifizierungsmaßnahmen oder Übergangsangebote für „Ausbildungsangebote“ im Sinne ihrer Zielstellung (bitte mit Begründung)? c) Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, dass ein qualitativ hochwertiges Ausbildungsangebot unter anderem voraussetzt, dass Jugendliche damit die Möglichkeit zum Erwerb eines anerkannten Berufsabschlusses haben müssen? 5. a) Umfassen die in der Zielstellung der Bundesregierung genannten „Ausbildungsangebote“ auch die im Rahmen des Ausbildungspaktes vereinbarten Einstiegsqualifizierungen (bitte mit Begründung)? b) In welcher Art und Weise hat die Bundesregierung im Rahmen der Erhöhung der Zahl der Einstiegsqualifizierungen beim Ausbildungspakt auch qualitative Veränderungen vorgenommen, die unter anderem durch den Bundesrechnungshof angemahnt wurden? 6. Wie positioniert sich die Bundesregierung zu der Forderung nach einem generellen Anspruch auf Fortsetzung einer zweijährigen Ausbildung bis hin zu einem dreijährigen Berufsabschluss anstatt für die Fortsetzung wie bisher überdurchschnittliche Leistungen des Auszubildenden vorauszusetzen? 7. Hält die Bundesregierung eine verbesserte Anrechnung von Prüfungsteilen einer zweijährigen Ausbildung bei der Fortsetzung der Ausbildung für erforderlich? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche konkreten Vorschläge wird sie dazu unterbreiten? 8. Hält die Bundesregierung die Erleichterung der Zulassung zur Externenprüfung nach § 45 BBiG für wünschenswert? Falls nein, warum nicht? Falls ja, welche konkreten Vorschläge wird sie dazu unterbreiten? 9. a) Welche neuen Modellversuche nach § 90 Abs. 3 Punkt 1d BBiG hat die Bundesregierung in dieser Legislatur auf den Weg gebracht? b) Wie bewertet die Bundesregierung grundsätzlich die im BBiG festgelegte Möglichkeit zu Modellversuchen für die Fortentwicklung der beruflichen Bildung? c) Welche Abteilung bzw. welche Abteilungen sind im BMBF federführend für das Instrument der Modellversuche im Bereich der beruflichen Bildung verantwortlich? d) Wie sind Modellversuche im Bereich der beruflichen Bildung finanziell ausgestattet, und wie hat sich die finanzielle Ausstattung seit 2002 entwickelt? e) Durch welche Instrumente und Vorhaben wird die Bundesregierung die inzwischen eingestellten BLK-Modellversuchsreihen im Bereich der beruflichen Bildung kompensieren? Berlin, den 26. April 2007 Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und FraktionGesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44 ISSN 0722-8333]

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