Umsetzung des Grundsatzes „Neu für Alt“ bei Exporten von Kleinwaffen
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Monika Knoche, Dr. Diether Dehm, Wolfgang Gehrcke, Dr. Norman Paech, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit 2003 betont die Bundesregierung, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für die Ausfuhr von Kleinwaffen der Grundsatz „Alt für Neu“ angewendet wird. Danach sollen Lieferverträge so ausgestaltet werden, dass der Empfänger Waffen, die er aufgrund der Neulieferung aussondert, nicht weiterverkauft, sondern vernichtet. Außerdem soll der Exporteur in neuen Lieferverträgen den Abnehmer in einem Drittland nach Möglichkeit darauf verpflichten, im Fall einer späteren Außerdienststellung die gelieferten Waffen zu vernichten. Bislang hat die Bundesregierung keine Informationen über die Umsetzung dieser Vorgabe in der Praxis veröffentlicht. Laut den Angaben im Rüstungsexportbericht 2005 (Bundestagsdrucksache 16/3730, S. 26 bis 28) wurde z. B. der Export von mehr als 5 000 Maschinenpistolen an sonstige Drittstaaten genehmigt. Inwieweit die Bundesregierung hierbei allerdings ihrer Selbstverpflichtung gerecht geworden ist, den Grundsatz „Neu für Alt“ anzuwenden, bleibt unklar.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen20
Bei wie vielen Rüstungsexportgeschäften für Kleinwaffen konnte die „Neu für Alt“-Regelung angewendet werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Empfängergruppe EU, NATO, „NATO-gleichgestellt“ und „sonstige Drittstaaten")?
In wie vielen Fällen haben nach Kenntnis der Bundesregierung die exportierenden Unternehmen in ihren Lieferverträgen die Verpflichtung aufgenommen, dass Altwaffen, die aufgrund der Lieferung außer Dienst gestellt werden, vernichtet werden (bitte aufgeschlüsselt nach Jahren und Empfängerland)?
Wie viele Kleinwaffen wurden von der Bundeswehr seit 2003 an andere Staaten abgegeben (bitte unter Angabe der Kleinwaffentypen)?
Bei welchen dieser Exporte von Bundeswehrwaffen wurde der Grundsatz „Neu für Alt“ angewendet?
Bei welchen dieser Exporte von Bundeswehrwaffen wurde der Grundsatz „Neu für Alt“ nicht angewendet und mit welcher Begründung?
Wie viele Kleinwaffen wurden bislang aufgrund der „Neu für Alt“-Regelung aus dem Verkehr gezogen?
Wie viele Kleinwaffen welcher Typen wurden bzw. sollen im Zuge der Lieferung von G36-Gewehren nach Griechenland und Lettland zerstört werden?
Welche Instrumente hat die Bundesregierung, die Zerstörung von Kleinwaffen aufgrund der „Neu für Alt“-Regelung zu verifizieren?
Gewährt die Bundesregierung den beteiligten Unternehmen und Streitkräften finanzielle Hilfen bei der Entsorgung der alten Kleinwaffenbestände im Rahmen des „Neu für Alt“-Programms?
Nach welchen Kriterien entscheidet die Bundesregierung, ob bei einem geplanten Kleinwaffenexportgeschäft das Prinzip „Neu für Alt“ angewendet werden soll, und wann und wie wird diese Entscheidung dem Exporteur und dem Empfänger mitgeteilt?
In wie vielen Fällen hat die Bundesregierung einem Kleinwaffenexportgeschäft die Genehmigung versagt, weil weder der deutsche Lieferant noch der Abnehmer der Kleinwaffen die Einhaltung des Grundsatzes „Neu für Alt“ gewährleisten konnten?
Gilt das Prinzip „Neu für Alt“ für die Genehmigung von Kleinwaffenexporten in alle Staaten?
Wenn nicht, warum nicht?
Welche Probleme bei der Umsetzung des Prinzips „Neu für Alt“ sind bislang aufgetaucht, und wie plant die Bundesregierung, diese Probleme zu beseitigen?
Gilt das Prinzip „Neu für Alt“ auch für die genehmigungs- und zustimmungspflichtigen Rüstungsexportgeschäfte von deutschen Kleinwaffen, die in Lizenz in anderen Staaten produziert werden?
Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Gilt das Prinzip „Neu für Alt“ auch für die Genehmigung der Lieferung von Bestandteilen von Kleinwaffen?
Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Plant die Bundesregierung im nächsten Rüstungsexportbericht detailliertere Angaben zur Anwendung des Prinzips „Neu für Alt“ zu machen?
Wenn ja, wann?
Wenn nicht, warum nicht?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass das Prinzip „Neu für Alt“ auch auf den Munitionsbereich Anwendung finden sollte?
Wenn ja, wie sieht der derzeitige Planungsstand zur Gewährleistung der Umsetzung aus?
Wenn nicht, mit welcher Begründung?
In welchen Staaten wurden seit 2000 nach Kenntnis der Bundesregierung deutsche Kleinwaffen in Lizenz gebaut (bitte jeweils unter Angabe der lizenzierten Waffentypen)?
Aus welchen Staaten wurden nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2000 deutsche Kleinwaffen, inklusive in Lizenz produzierter Kleinwaffen, in welche anderen Staaten exportiert (bitte nach Jahren aufgeschlüsselt)?
Für wie viele so genannter Reexportgeschäfte mit deutschen Kleinwaffen bzw. von in Lizenz produzierten deutschen Kleinwaffen hat die Bundesregierung seit 2000 eine Genehmigung erteilt (bitte aufgeschlüsselt nach Empfängerstaaten)?