[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
vom 13. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/9976
18. Wahlperiode 14.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch,
Harald Ebner, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/9871 –
Weiterentwicklung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt für das
Halten von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Es werden jeweils
Mindestanforderungen zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, nämlich von Kälbern,
Legehennen, Masthühnern, Schweinen, Kaninchen und Pelztieren definiert. Noch
immer sind nicht alle landwirtschaftlichen Tiere in der TierSchNutztV vertreten.
Allgemeines
1. Hält die Bundesregierung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in
ihrer jetzigen Form für ausreichend, um dem Staatsziel Tierschutz Rechnung
zu tragen?
Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden die unionsrechtlichen
Anforderungen zum Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere, insbesondere
Mindestanforderungen zum Schutz von Kälbern, Legehennen, Schweinen und
Masthühnern umgesetzt. Zusätzlich wurden nationale Anforderungen an die
Haltung von Kaninchen und Pelztieren festgelegt.
Für eine weitere Verbesserung des Tierschutzes ist die Bundesregierung
insbesondere mit den Bundesländern und den Ressortforschungseinrichtungen im
ständigen Dialog. Sich hieraus ergebende neue Erkenntnisse werden insbesondere mit
Blick auf etwaige erforderliche Maßnahmen geprüft. Der Erlass zusätzlicher
nationaler Vorschriften über das Unionsrecht hinaus birgt grundsätzlich das Risiko
von Wettbewerbsverzerrungen und das Risiko der Verlagerung von
Tierschutzproblemen in das Ausland durch Abwanderung der betroffenen
Wirtschaftszweige.
Vor dem Hintergrund des Binnenmarktes setzt sich das Bundesministerium für
Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) daher insbesondere auf EU-Ebene für
den Erlass weiterer unionsrechtlicher Regelungen für mehr Tierschutz und die
Weiterentwicklung des bestehenden Rechts ein. Entsprechende Initiativen sind
bereits gemeinsam mit Dänemark, den Niederlanden und Schweden erfolgt.
2. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung verbindliche Fort- und
Weiterbildungsangebote für am Tier tätige Mitarbeiter in landwirtschaftlichen
Betrieben?
3. Gibt es detaillierte Vorschläge seitens der Bundesregierung, wie oft und auf
welche Art und Weise Mitarbeiter in Tierhaltungsbetrieben Fort- und
Weiterbildungsangebote wahrnehmen müssen, entsprechend beispielsweise der
Fortbildungspflicht bei Tierärzten?
Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Bundesregierung ist der Auffassung, dass das Vorhandensein der
erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten einen Schlüsselfaktor für die Gewährleistung
des Tierschutzes darstellt. Daher legt das Tierschutzrecht entsprechende
Anforderungen fest. Nach den Regelungen des Tierschutzgesetzes muss, wer ein Tier
hält oder betreut, über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und
verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und
Fähigkeiten verfügen. Gemäß Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung hat, wer Nutztiere
hält, sicherzustellen, dass für die Fütterung und Pflege der Tiere ausreichend viele
Personen mit den hierfür erforderlichen Kenntnissen und Fähigkeiten vorhanden
sind. Diese Anforderungen müssen zu jedem Zeitpunkt erfüllt sein, sie umfassen
somit, wenn erforderlich, auch geeignete Fort- und Weiterbildungen.
Für bestimmte Bereiche sind darüber hinaus Befähigungs- oder
Sachkundenachweise Voraussetzungen für die Aufnahme der Tätigkeit, bspw. für den
gewerbsmäßigen Transport oder das gewerbsmäßige Schlachten oder Töten von Tieren
oder das Halten von Masthühnern oder Kaninchen. Es liegt in der Verantwortung
des Betriebsinhabers, einen tierschutzgerechten Umgang mit den Tieren zu
gewährleisten.
Elterntiere von Legehennen
4. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Elterntiere von Legehennen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen,
Bundesland aufschlüsseln)?
Zur Anzahl der Elterntiere von Legehennen haltenden Betriebe in Deutschland
liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Auf der Internetseite des
BMEL ist eine Liste der zum innergemeinschaftlichen Handelsverkehr mit
Geflügel und Bruteiern von Geflügel zugelassenen Betriebe gemäß Richtlinie
2009/158/EG veröffentlicht (s. anl. Link). Hier sind, aufgeschlüsselt nach
Bundesland, u. a. Zuchtbetriebe gelistet, jedoch ohne verpflichtende Angabe der
Geflügelart, (
www.bmel.de/DE/Tier/TierhandelTransport/_Texte/Handelsverkehr
Gefluegel.html).
5. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Legehennen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Zu Haltungssystemen von Elterntieren von Legehennen liegen keine Daten aus
der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden
Elterntiere von Legehennen in Deutschland üblicherweise in Bodenhaltungssystemen
gehalten.
6. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Legehennen
nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
Konkrete Besatzdichten bei Elterntierhaltungen von Legehennen in Deutschland
sind den zuständigen Vollzugsbehörden der Länder bekannt und liegen der
Bundesregierung nicht vor. Es sei darauf hingewiesen, dass Lohmann Tierzucht
empfiehlt, bei Bodenhaltung 6 – 8 Tiere je m2 zu halten (Management guides, nur in
englischer Sprache verfügbar unter
www.ltz.de/de-wAssets/docs/
managementguides/en/PS/LTZ_MG_LB-LSL-PS_EN.pdf).
7. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Eierproduktion nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Zu Haltungssystemen von Hähnen von Elterntierlinien für die Eierproduktion
liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der
Bundesregierung werden die Hähne üblicherweise gemeinsam mit den Hennen in
Bodenhaltungssystemen gehalten.
8. Werden bei den Elterntieren von Legehennen nach Kenntnis der
Bundesregierung Schnabelkürzungen vorgenommen?
Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe
durchführen?
Nach § 6 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes ist u. a. das teilweise Amputieren von
Körperteilen eines Wirbeltieres verboten. Abweichungen von diesem Verbot
können die zuständigen Landesbehörden nur unter bestimmten Voraussetzungen
erlauben. Konkrete Informationen zu Betrieben, in denen Schnabelkürzungen bei
Elterntieren vorgenommen werden, liegen daher den Ländern und nicht dem
BMEL vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Schnäbel von
Elterntieren von Legehennen in Deutschland üblicherweise nicht kupiert.
9. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer
von Elterntieren von Legehennen (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode
und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?
Zur Nutzungs- bzw. Lebensdauer von Elterntieren von Legehennen liegen keine
Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung beträgt
die Nutzungsdauer von Elterntieren etwa 72 bis 80 Lebenswochen und entspricht
in etwa der von Legehennen.
10. Warum ist die Haltung von Legehennen-Elterntieren nicht in der Tier-
SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon?
Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden u. a. die Regelungen der
Richtlinie 1999/74/EG zur Festlegung von Mindestanforderungen zum Schutz
von Legehennen umgesetzt. Die vorgenannte Richtlinie enthält keine
spezifischen Anforderungen an die Haltung von Legehennen-Elterntieren.
11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere
von Legehennen über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
Elterntiere von Masthühnern
12. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Elterntiere von Masthühnern (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen,
Bundesland aufschlüsseln)?
Zur Anzahl der Elterntiere von Masthühnern haltenden Betriebe in Deutschland
liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Im Übrigen wird auf die
Antwort zu Frage 4 verwiesen.
13. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Masthühnern nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Zu Haltungssystemen für Elterntiere von Masthühnern liegen keine Daten aus der
amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Elterntiere
von Masthühnern in Deutschland in Bodenhaltungssystemen gehalten.
14. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Masthühnern
nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
Konkrete Besatzdichten bei Elterntierhaltungen in Deutschland sind den
zuständigen Vollzugsbehörden der Länder bekannt und liegen der Bundesregierung
nicht vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die weiblichen Masthuhn-
Elterntiere in der Aufzuchtphase (ca. 18. bis 20. Lebenswoche) bei einer
Besatzdichte von 7 bis 8 Tieren je m² gehalten. Während der Legephase werden Hennen
und Hähne gemeinsam gehalten (ca. 8 Tiere je m²).
15. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Mast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen
und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Auf die Antworten zu den Fragen 13 und 14 wird verwiesen. Nach Kenntnis der
Bundesregierung werden die männlichen Elterntiere in der Aufzuchtphase
(ca. 18. bis 20. Lebenswoche) bei einer Besatzdichte von 5 bis 6 Tieren je m²
gehalten.
16. Werden bei den Elterntieren von Masthühnern nach Kenntnis der
Bundesregierung Schnabelkürzungen vorgenommen?
Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe
durchführen?
Auf die Antwort zu Frage 8 wird verwiesen. Nach Kenntnis der Bundesregierung
werden in Deutschland Kürzungen der Schnäbel von Elterntieren von
Masthühnern durchgeführt.
17. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer
von Elterntieren von Masthühnern (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode
und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?
Zur Nutzungs- bzw. Lebensdauer von Elterntieren von Masthühnern liegen keine
Daten aus der amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung
werden sowohl Hennen als auch Hähne üblicherweise bis zu einem Alter von 58 bis
65 Lebenswochen genutzt.
18. Warum ist die Haltung von Masthühnern-Elterntieren nicht in der Tier-
SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon?
Mit der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung wurden u. a. die Regelungen der
Richtlinie 2007/43/EG mit Mindestvorschriften zum Schutz von Masthühnern
umgesetzt. Die vorgenannte Richtlinie enthält keine spezifischen Anforderungen
an die Haltung von Masthuhn-Elterntieren.
19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere
von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
20. Ist der Bundesregierung die Studie bekannt, die, gefördert durch das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, die gängige restriktive
Fütterungspraxis von Elterntieren der Mastlinien untersucht (Heyn E,
Damme K, Sacher S, Staudt M, Pledl M, Ahrens F, Riel T, Erhard MH.
Vergleichende Untersuchungen zum Verhalten der Elterntiere von
Masthähnchen bei unterschiedlichem Fütterungsmanagement. In: KTBL (Hrsg.):
Aktuelle Arbeiten zur artgemäßen Tierhaltung 2006)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Forschungsergebnis, dass die Tiere aufgrund ihres genetisch enormen
Masseansatzes restriktiv gefüttert werden, um Verfettung zu verhindern, und
dass durch diese restriktive Fütterung Verhaltensmerkmale außerhalb des
Normalverhaltens auftreten, die auf ein chronisches Hungergefühl schließen
lassen?
21. Ist nach Ansicht der Bundesregierung trotz des Umstandes, dass die
Elterntiere von Masthühnern restriktiv gefüttert werden, § 4 Absatz 1 Satz 1
Nummer 4 TierSchNutztV erfüllt, wonach alle Tiere täglich entsprechend ihrem
Bedarf mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität zu
versorgen sind?
22. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung und angesichts der
Forschungsergebnisse (siehe Frage 20), wonach durch die restriktive Fütterung
Verhaltensmerkmale außerhalb des Normalverhaltens auftreten, die auf ein
chronisches Hungergefühl schließen lassen, die vom Europarat im Europäischen
Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen
Tierhaltungen formulierte Empfehlung erfüllt, dass die Futtermenge nicht so gering
sein darf, dass die Tiere darunter leiden (Anhang II der Zusatzbestimmungen
für Zuchtbetriebe, die Hühner zur Fleischproduktion halten)?
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Forschungsergebnis, dass die Tiere, sofern sie nicht restriktiv, sondern bedarfsgerecht
gefüttert werden, so stark verfetten, dass dadurch gesundheitliche Schäden
bis hin zu 30 Prozent Verlusten aufgetreten sind?
Die Fragen 20 bis 23 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Thematik ist bekannt, es liegen hierzu zahlreiche wissenschaftliche Studien
vor. Ad libitum gefütterte Mastelterntiere zeigen deutlich reduzierte
Legeleistungen, verminderte Eiqualitäten bzw. Spermaqualitäten, aber auch stark erhöhte
Mortalitätsraten. Bei der restriktiven Fütterung wird die Nährstoffaufnahme an
den aktuellen Bedarf der Tiere für Erhaltung, Wachstum und Legeleistung
angepasst. Die Vermeidung der negativen Folgen der restriktiven Fütterung (z. B.
Verhaltensauffälligkeiten, Stereotypien oder Frustrationsreaktionen) ist Gegenstand
von Studien aus jüngerer Zeit. So gibt es Hinweise oder Empfehlungen, wie die
negativen Folgen einer restriktiven Fütterung reduziert werden können, z. B.
durch das zusätzliche Angebot von Futter mit sehr hohem unverdaulichem
Faseranteil, das in der Einstreu verteilt wird, oder die Verteilung von Getreidekörnern
oder Pellets in der Einstreu.
24. Sieht die Bundesregierung bei der Beurteilung der Elterntiere von
Masthühnern den Tatbestand der Qualzucht erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?
§ 11 b des Tierschutzgesetzes legt die Merkmale einer verbotenen Qualzüchtung
fest. Die Entscheidung, ob ein Fall von Qualzucht im Sinne des § 11 b des
Tierschutzgesetzes vorliegt, ist im jeweiligen Einzelfall von den für den Vollzug des
Tierschutzgesetzes nach Landesrecht zuständigen Behörden zu treffen.
Puten
25. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland
aufschlüsseln)?
Die derzeit aktuellsten Zahlen zur Haltung von Truthühnern stammen aus der
Agrarstrukturerhebung 2013 (s. nachfolgende tabellarische Übersicht). Dabei
wurde die Anzahl der gehaltenen Tiere, nicht jedoch die der Tierplätze erhoben.
Übersicht: Betriebe mit Haltung von Truthühnern 2013
Land Zahl der Betriebe (in 1.000)
Zahl der gehaltenen Truthühner1)
(in 1.000)
BW 0,2 1.001,8
BY /2) 812,2
BE 0,0 0,0
BB 0,1 1.382,6
HB 0,0 0,0
HH 0,0 0,0
HE /2) 105,7
MV 0,1 589,8
NI 0,5 6.424,1
NW 0,2 1.536,9
RP .3) .3)
SL 0,0 0,1
SN 0,1 195,9
ST 0,1 962,7
SH /2) 57,4
TH 0,0 163,2
D insg. 1,9 13.255,7
1) Einschl. Küken. 2) Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher. 3) Zahlenwert
unbekannt oder geheim zu halten.
Quelle: Statistisches Bundesamt
26. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Mastputen in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und
Haltungssystem aufschlüsseln)?
Zu Haltungssystemen von Mastputen liegen keine Daten aus der amtlichen
Statistik vor. Mastputen werden nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
in Bodenhaltungssystemen gehalten, dabei überwiegend in Offenställen mit
natürlicher Wind- bzw. Schwerkraftlüftung, zunehmend auch in geschlossenen,
zwangsbelüfteten Ställen.
27. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Elterntiere von Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen,
Bundesland aufschlüsseln)?
Zur Anzahl der Elterntiere von Mastputen haltenden Betriebe in Deutschland
liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik vor. Im Übrigen wird auf die Antwort
zu Frage 4 verwiesen.
28. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Mastputen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Zu Haltungssystemen für Mastputen-Elterntiere liegen keine Daten aus der
amtlichen Statistik vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden weibliche und
männliche Elterntiere von Mastputen in Deutschland während der Aufzucht
üblicherweise in Bodenhaltungssystemen in geschlossenen, zwangsgelüfteten Ställen
gehalten, während der Legephase erfolgt die Haltung ebenfalls in
Bodenhaltungssystemen, entweder in Offenställen oder in geschlossenen, zwangsgelüfteten
Ställen. Sowohl in der Aufzucht als auch in der Produktionsphase werden Hennen
und Hähne getrennt gehalten.
29. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Mastputen nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
Nach dem Leitfaden Elterntierhaltung Geflügel, Elterntiere Puten der QS Qualität
und Sicherheit GmbH muss der Tierhalter mit der Planung des Platzangebotes
sicherstellen, dass bei Putenhennen 52 kg Lebendgewicht pro m² nutzbarer
Stallgrundfläche und bei Putenhähnen 58 kg Lebendgewicht pro m² nutzbarer
Stallgrundfläche nicht überschritten werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung
werden in der Praxis deutlich geringere Besatzdichten angestrebt, um die Anzahl
der Hennen pro Nest geringer zu halten und ein vermehrtes Auftreten von
Bodeneiern zu vermeiden.
30. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Putenmast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Auf die Antwort zu Frage 28 wird verwiesen. Während der Legephase werden
die Hähne üblicherweise innerhalb der Bodenhaltung in Gruppen von 20 bis
25 Tieren gehalten.
31. Warum ist die Haltung von Puten nicht in der TierSchNutztV geregelt?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
32. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere
von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 19 bzw. Frage 1 wird verwiesen.
33. Wie findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Fortpflanzung in der
modernen Putenzucht statt?
34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Puten standardmäßig künstlich
befruchtet werden, da aufgrund der enormen Körpermasse kein natürlicher
Besamungsvorgang möglich ist?
Wie steht die Bundesregierung zu der künstlichen Befruchtung in
Elternputenbeständen?
Die Fragen 33 und 34 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Nach Kenntnis der Bundesregierung stellt die künstliche Befruchtung das
Standardverfahren in der Elterntierhaltung von Puten dar. Gründe hierfür sind die
Reduzierung von Verletzungen der Hennen beim Fortpflanzungsakt, aber auch die
Reduktion der für die Fortpflanzung benötigten Anzahl an Hähnen und die
Kontrollmöglichkeit der Spermaqualität. Je gewonnenem Ejakulat können durch
Verdünnung des Spermas 10 bis 16 Hennen befruchtet werden.
35. Sieht die Bundesregierung den Tatbestand der Qualzucht erfüllt, wenn eine
Tierart durch einseitige Zuchtausrichtung nicht mehr zur natürlichen
Fortpflanzung in der Lage ist?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 24 wird verwiesen.
Enten
36. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Enten (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast sowie
hier je nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)?
Die derzeit aktuellsten Zahlen zur Haltung von Enten stammen aus der
Agrarstrukturerhebung 2013 (s. nachfolgende tabellarische Übersicht). Dabei wurde
die Anzahl der gehaltenen Tiere, nicht jedoch die der Tierplätze erhoben.
Getrennte Angaben zu Entenbrütereibetrieben, Entenaufzuchtbetrieben und
Entenmastbetrieben sowie den dort gehaltenen Tieren bzw. vorhandenen Tierplätzen
liegen nicht vor.
Übersicht: Betriebe mit Haltung von Enten 2013
Land Zahl der Betriebe (in 1.000)
Zahl der gehaltenen Enten1)
(in 1.000)
BW 0,5 38,0
BY 1,8 151,9
BE 0,0 0,1
BB 0,3 807,8
HB 0,0 0,0
HH 0,0 0,0
HE 0,4 /2)
MV 0,1 43,5
NI 0,8 1.206,1
NW 0,5 205,7
RP .3) .3)
SL 0,0 0,1
SN 0,3 44,8
ST 0,2 244,3
SH 0,3 3,4
TH 0,2 5,4
D insg. 5,7 2.759,7
1) Einschl. Küken. 2) Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher. 3) Zahlenwert
unbekannt oder geheim zu halten.
Quelle: Statistisches Bundesamt
37. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
die Enten in der Mast sowie deren Elterntiere in Deutschland gehalten (bitte
nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Welches Platzangebot steht diesen zur Verfügung?
Zu Haltungssystemen von Enten liegen keine Daten aus der amtlichen Statistik
vor. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Enten üblicherweise in
Bodenhaltungssystemen in geschlossenen, zwangsgelüfteten Ställen oder in
Offenställen auf planbefestigten Böden mit Einstreu gehalten. In einigen Bundesländern
wurden zwischen den obersten Landesbehörden und der betroffenen Wirtschaft
spezifische Vereinbarungen zur Entenhaltung abgeschlossen.
So darf bspw. nach der Vereinbarung des Niedersächsischen Ministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und der Niedersächsischen
Geflügelwirtschaft über die Weiterentwicklung der Mindestanforderungen an die
Haltung von Pekingmastenten aus dem Jahr 2015 in jeder Phase der Aufzucht und
der Mast eine Besatzdichte von 20 kg je m² nutzbarer Fläche nicht überschritten
werden. Die gleiche Anforderung stellt auch die QS Qualität und Sicherheit
GmbH. Entsprechend sind in der Aufzuchtphase Besatzdichten von bis zu 13
Tieren je m² nutzbarer Stallfläche üblich. In der Mastphase bis zur Schlachtung wird
eine maximale Besatzdichte von 5,5 Tieren je m² (< 20 kg/m²) vorgegeben.
38. Warum ist die Haltung von Enten nicht in der TierSchNutztV geregelt?
39. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung von Enten und
deren Elterntieren in der TierSchNutztV zur regeln?
Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 38 und 39 werden wegen des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
40. Welcher Anteil der entenhaltenden Betriebe gewährt den Enten nach
Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den
Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen
Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von
1999 genügt?
41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Enten sowie der entenhaltenden Betriebe, die Zugang zu offenen
Wasserflächen (z. B. Flachbecken) haben?
Die Fragen 40 und 41 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Haltung von Enten zu landwirtschaftlichen Zwecken unterliegt in
Deutschland den Vorgaben des Tierschutzgesetzes und den allgemeinen Anforderungen
der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung. Für die Überwachung der
Einhaltung der tierschutzrechtlichen Vorgaben sind die Behörden der Länder zuständig.
Diese haben bei der Beurteilung der Bestände auch die jeweiligen
Europaratsempfehlungen zu berücksichtigen.
Detaillierte Informationen zu den Haltungssystemen liegen der Bundesregierung
nicht vor.
42. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Haltung von Enten ohne
Zugang zu Wasser den Ansprüchen einer artgerechten Haltungsform
entspricht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Nach den Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen
Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen in Bezug
auf Moschusenten, Hybriden von Moschusenten und Pekingenten sowie
Pekingenten ist bei der Haltung von Enten ein Zugang zu Badewasser notwendig, damit
die Wasservögel ihre biologischen Erfordernisse erfüllen können. Wo ein solcher
Zugang nicht möglich ist, sind die Tiere mit Wasservorrichtungen in
ausreichender Zahl zu versorgen, so dass das Wasser den Kopf bedeckt und mit dem
Schnabel so aufgenommen werden kann, dass sich die Enten Wasser über den Kopf
schütten können.
Bei der Beurteilung von Entenhaltungen haben die zuständigen Länderbehörden
diese o. g. Empfehlungen zu beachten.
Rinder
43. Wie werden Milchkühe nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Haltungsverfahren bei Milchkühen wurden zum bislang letzten Mal im
Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 erhoben (s. nachfolgende tabellarische
Übersicht).
Übersicht: Haltungsverfahren bei landwirtschaftlichen Betrieben mit Milchkühen 2010
Land
Anbindestall
Gülle
Anbindestall
Festmist
Laufstall
Gülle
Laufstall
Festmist
Andere
Haltungsverfahren
Insgesamt
Anzahl der Betriebe mit Haltungsplätzen für Milchkühe (in 1.000)
BW 4,5 4,0 4,1 1,4 /1) 11,9
BY 22,6 11,7 12,4 2,9 /1) 43,4
BE - .2) .2) .2) .2) 0,0
BB 0,0 0,1 0,4 0,4 0,1 0,7
HB 0,0 0,0 0,0 0,0 - 0,1
HH - 0,0 0,0 0,0 /1) 0,0
HE 0,8 1,9 1,4 0,9 /1) 4,2
MV /1) 0,1 0,5 0,4 0,1 0,9
NI 3,5 3,1 7,9 2,8 /1) 13,9
NW 1,8 3,0 4,2 2,5 /1) 9,4
RP 0,5 0,9 1,1 0,5 /1) 2,6
SL 0,0 0,1 0,1 0,1 - 0,3
SN 0,1 0,5 0,6 0,4 /1) 1,2
ST 0,0 0,1 0,4 0,4 /1) 0,6
SH 0,5 0,9 3,9 0,8 /1) 5,2
TH 0,0 0,2 0,3 0,2 /1) 0,6
D insg. 34,4 26,7 37,3 13,8 1,4 94,9
Anzahl der Haltungsplätze3) (in 1.000)
BW 96,7 54,6 236,8 23,5 /1) 412,1
BY 562,1 157,7 639,0 42,5 /1) 1.407,2
BE - .2) .2) .2) .2) 0,1
BB 2,1 3,8 121,3 68,0 3,6 198,8
HB 0,1 .2) .2) 0,4 - 3,9
HH - 0,2 0,8 .2) .2) 1,2
HE 19,8 33,9 100,1 18,8 1,3 173,9
MV /1) .2) 152,5 51,1 6,0 213,9
NI 95,2 61,7 637,6 61,3 /1) 860,2
NW 46,0 55,0 293,4 48,3 /1) 444,2
RP 17,1 18,2 85,8 11,3 /1) 132,5
SL 0,5 2,3 10,5 1,9 - 15,2
SN 4,0 11,8 167,5 39,9 /1) 223,6
ST 2,9 2,6 100,9 47,2 6,7 160,3
SH 18,5 27,2 343,1 20,0 /1) 410,1
TH 2,3 4,0 85,6 28,0 0,2 120,1
D insg. 867,8 437,2 2.977,9 462,4 32,1 4.777,4
1) Keine Angabe, da Zahlenwert nicht sicher. 2) Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten. 3) Anzahl der
Haltungsplätze entspricht der durchschnittlichen Anzahl von Tieren, die tierartgerecht in den zum Zeitpunkt der Befragung
vorhandenen Stallgebäuden gehalten werden konnten.
Quelle: Statistisches Bundesamt
Aufgrund der strukturellen Entwicklung dürfte sich der Anteil der in Laufställen
gehaltenen Kühe seit 2010 deutlich erhöht haben.
44. Wie viele Milchviehbetriebe praktizieren nach Kenntnis der
Bundesregierung Weidehaltung (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland
aufschlüsseln)?
Die Weidehaltung von Milchkühen wurde im Rahmen der
Landwirtschaftszählung 2010 zum bislang letzten Mal erhoben (Weidehaltung im Kalenderjahr
2009).
Übersicht: Weidehaltung von Milchkühen im Kalenderjahr 2009
Land
Betriebe mit Milchkühen (in 1.000) Milchkühe (in 1.000)
Insgesamt1) darunter mit Weidehaltung2) Insgesamt1) darunter mit Weidegang2)
BW 11,1 4,0 358,2 102,0
BY 41,6 8,2 1.253,4 200,3
BE 0,0 .3) 0,1 .3)
BB 0,7 0,3 160,8 24,6
HB 0,1 0,1 3,6 .3)
HH 0,0 0,0 1,1 1,1
HE 4,0 2,3 154,4 73,9
MV 0,8 0,5 172,4 59,3
NI 13,4 10,3 783,0 536,7
NW 8,4 7,1 392,4 323,0
RP 2,5 1,7 117,3 72,5
SL 0,3 0,2 14,3 9,6
SN 1,1 0,6 186,8 27,3
ST 0,6 0,3 123,7 21,5
SH 5,0 4,5 369,4 285,5
TH 0,6 0,3 111,5 14,7
D insg. 90,2 40,3 4.202,2 1.754,8
1) Haltung von Milchkühen zum Stichtag 1. März 2010. 2) Weidehaltung im Kalenderjahr 2009. 3) Zahlenwert
unbekannt oder geheim zu halten.
Quelle: Statistisches Bundesamt
45. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Milchkühen in die Tier-
SchNutztV aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungsdauer (der
Merzungen) von Milchkühen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte
Angabe in Monaten und nach Rasse, Betriebsgröße, Bundesland
aufschlüsseln)?
47. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten
Abgangsursachen bei Milchkühen?
Die Fragen 46 und 47 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Zur Nutzungsdauer von Milchkühen liegen keine Daten aus der amtlichen
Statistik vor.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Arbeitsgemeinschaft Deutscher
Rinderzüchter e. V. (ADR) jährlich Daten zur Rinderproduktion veröffentlicht. So sind in der
Broschüre „Rinderproduktion in Deutschland 2015“ u. a. auch Zahlen zur
Nutzungsdauer und zu den Abgangsgründen bei Milchkühen enthalten (vgl.
Tab. 4.13 und 4.14 der vorgenannten Broschüre). Hiernach sind die häufigsten
Abgangsursachen bei Milchkühen Unfruchtbarkeit, Eutererkrankungen, Klauen-
und Gliedmaßenprobleme, Stoffwechselstörungen sowie geringe Leistung.
48. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktpreis für Kälber
(Holstein-Friesian) in den letzten fünf Jahren entwickelt?
Die nachfolgende Übersicht enthält das gewogene jährliche Mittel der
Abgabepreise der Erzeuger für Nutzkälber der Rasse Holstein in den vergangenen fünf
Jahren.
Übersicht: Erzeugerpreise1) für Kälber der Rasse Holstein
2011 2012 2013 2014 2015
Nutzkälber, Holstein, männlich 104,86 103,53 76,69 60,14 76,71
Nutzkälber, Holstein, weiblich 34,29 29,83 27,13 26,60 24,79
1) ohne Mwst., €/Stück.
Quelle: AMI
49. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Mastbullen in die Tier-
SchNutztV aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.
50. Wie werden Bullen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur
Mast gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland
aufschlüsseln)?
Im Rahmen der Landwirtschaftszählung 2010 wurden die Haltungsverfahren
lediglich bei Milchkühen sowie für die Gruppe der übrigen Rinder insgesamt
ermittelt. In der letztgenannten Gruppe wurden Kälber und Jungrinder, männliche
Rinder sowie andere Kühe als Milchkühe zusammengefasst. Informationen zu
den Haltungsverfahren bei Mastbullen lassen sich aus diesen Zahlen nicht
ableiten.
51. Wie bewertet die Bundesregierung die Haltung von Mastbullen auf
Vollspaltenböden aus verhaltensethologischer Sicht?
Die Haltung von Mastbullen auf Vollspaltenböden bei meist geringem
Platzangebot ist aus verhaltensbiologischer bzw. ethologischer Sicht problematisch. Ein
harter Boden beeinflusst insbesondere das Liegeverhalten. So sind auf
Betonspaltenboden die Häufigkeiten des Auf- und Abliegens reduziert mit der Folge
längerer Liegeperioden. Bei Haltungen auf Betonspaltenböden treten vermehrt
durch Tritte verursachte Schwanzspitzenschäden auf. Durch das Angebot von
weichen Unterlagen wie Einstreu oder Gummimatten können die vorgenannten
Probleme deutlich verringert werden.
52. Welche Kenntnis über Schlachtbefunde bei Mastbullen liegt der
Bundesregierung vor?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über spezifische
Schlachtbefunde bei Mastbullen vor.
Sauen
53. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Halten von Sauen in
Kastenständen verhaltens- und tiergerecht ist?
Die Haltung von Sauen in Kastenständen reduziert insbesondere die Möglichkeit
zu Sozialkontakten und das Bewegungsverhalten der betroffenen Tiere auf ein
Minimum. Aus diesem Grund sind Jungsauen und Sauen im Zeitraum von über
vier Wochen nach dem Decken bis eine Woche vor dem voraussichtlichen
Abferkeltermin in der Gruppe zu halten. Die Gruppenhaltung ist aus Tierschutzsicht
der Haltung in Kastenständen grundsätzlich vorzuziehen. Auch aus diesem Grund
bietet die Bundesregierung verschiedene Instrumente zur Unterstützung und
Förderung von Haltungsverfahren an, die den Sauen freie Bewegung und Kontakte
zu Artgenossen in den verschiedenen Haltungsbereichen ermöglichen.
So fördert das BMEL beispielsweise die folgenden Forschungsvorhaben im
Bereich der Sauenhaltung:
Verbundprojekt: Entwicklung und Prüfung von innovativen
Freilaufabferkelbuchten unter den Aspekten von Verhalten, Gesundheit, Leistungen der Tiere
sowie Arbeits- und Betriebswirtschaft (Laufzeit: 27. Mai 2015 – 14. Mai 2018),
Verbundprojekt: Einfluss verschiedener Abferkel- und Aufzuchtsysteme auf
Tierwohl, Tiergesundheit und Wirtschaftlichkeit in der Schweinehaltung – ein
interdisziplinärer Ansatz (Inno-Pig) (Laufzeit: 13. Juli 2015 – 2. August 2018),
Verbundprojekt: Vorbereitung der Markteinführung der Aufruffütterung für
Sauen (Laufzeit: 1. Juli 2015 – 30. Juni 2017),
FreeSow – Integration ethologischer und funktioneller Merkmale in
Zuchtprogramme für die Sau von morgen (Laufzeit: 1. Juni 2016 – 31. Mai 2019),
Verbundprojekt SauWohl-Optimierte-Fütterung: Ad libitum-Flüssigfütterung
tragender Sauen in Gruppenhaltung unter Berücksichtigung automatisierter
BodyConditionScore-Bewertung (BCS) und Rückenspeckdicken-Bewertung
zur tierindividuellen Regelung der Energieaufnahme mittels Sortierschleuse
(Laufzeit: 1. April 2015 – 31. März 2018).
Außerdem fördert das BMEL im Rahmen der „Modell und
Demonstrationsvorhaben Tierschutz“ den Transfer von Forschungsergebnissen in die
landwirtschaftliche Praxis. So werden u. a. landwirtschaftliche Demonstrationsbetriebe mit
Nutztierhaltung gefördert, die über den gesetzlichen Standard hinausgehende
Maßnahmen durchführen und in einem bundesweiten Netzwerk vernetzt werden.
Im Bereich der Sauenhaltung wurde bislang ein Netzwerk aus
Demonstrationsbetrieben zum Thema „Gruppenhaltung säugender Sauen“ gebildet. Ein weiteres
Netzwerk zum Thema „Alternativen zur Kastenstandhaltung im Deckzentrum“
ist derzeit in Vorbereitung.
54. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die TierSchNutztV
anzupassen und dabei insbesondere die in Dänemark geltende Regelung zu
berücksichtigen, wonach die Sauen sich mindestens zu 80 Prozent ihrer Lebenszeit
frei bewegen können?
Wenn nein, warum nicht?
Das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes des Landes Sachsen-Anhalt vom
24. November 2015 hat die Diskussion um den Kastenstand im Deckzentrum
auch in Deutschland intensiviert. Dieser Diskussion stellt sich die
Bundesregierung. Am Ende dieser Diskussion, die mit allen betroffenen Kreisen und auf der
Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse zu führen sein wird, muss eine
Folgenabschätzung in Bezug auf die mögliche Optionen stehen. Die Entscheidung über
eine Neuregelung der Kastenstandhaltung im Deckzentrum wird dann gemeinsam
im Lichte der Ergebnisse dieser Folgenabschätzung zu treffen sein.
55. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine Übergangsfrist von 20
Jahren für Änderungen bestehender Verordnungen eine zumutbare Anforderung
an Tierhalter ist, um den gesellschaftlichen Ansprüchen nach mehr Tierwohl
gerecht zu werden?
Ein Umbau herkömmlicher Haltungssysteme mit Kastenständen im Deckzentrum
zur Gruppenhaltung erfordert deutlich mehr Platz, d. h. mehr umbauten
Stallraum. Noch mehr Platz wird für die Umstellung von Kastenständen zur freien
Abferkelung im Abferkelbereich benötigt. Hinzu kommt, dass in vielen Fällen
ein Umbau erschwert ist, da die Infrastruktur der Stallgebäude (u. a. Anordnung
von Güllekanälen, Leitungen für Futterversorgung) und die Geometrie der
bestehenden Ställe ungeeignet sind.
Aus diesem Grund sind Übergangsfristen notwendig, um vor dem Hintergrund
der verfassungsrechtlich geschützten Belange der Tierhalter den betroffenen
Adressaten bei einer Änderung der Rechtsvorschriften ausreichend Zeit
einzuräumen, um sich auf die neue Situation einzustellen. Die Länge einer
Übergangsfrist richtet sich im Einzelnen nach den jeweiligen Voraussetzungen,
Auswirkungen und Bedingungen, die mit der Umstellung tatsächlich verbunden
sind.
56. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus vorliegenden
Fachgutachten (insbesondere die der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der
Landwirtschaft), die zu dem Ergebnis kommen, dass die Haltung von Sauen in
Kastenständen über einen längeren Zeitraum im herkömmlichen System
nicht verhaltens- und tiergerecht ist?
Es wird auf die Antwort zu Frage 53 verwiesen.
57. Wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein
Konzeptpapier erarbeiten, das vollumfänglich prüft und analysiert, welche
Anpassungsprozesse notwendig sind, wie sie durchgeführt und durch Förderung
begleitet werden können?
Wenn ja, wird ein solches Konzept noch innerhalb dieser Legislaturperiode
veröffentlicht werden?
In Bezug auf die Kastenstandhaltung von Sauen wird auf die Antwort zu Frage 54
verwiesen. Die diesbezügliche Erstellung eines Konzeptpapiers ist aus den
vorgenannten Gründen aus Sicht der Bundesregierung nicht erforderlich.
Im Hinblick auf die Nutztierhaltung wird auf den Grünbuchprozess des
Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft verwiesen.
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ISSN 0722-8333]