[Deutscher Bundestag Drucksache 18/9871
18. Wahlperiode 21.09.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Nicole Maisch, Harald Ebner,
Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Weiterentwicklung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV) gilt für das Halten
von Nutztieren zu Erwerbszwecken. Es werden jeweils Mindestanforderungen
zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren, nämlich von Kälbern,
Legehennen, Masthühnern, Schweinen, Kaninchen und Pelztieren definiert. Noch immer
sind nicht alle landwirtschaftlichen Tiere in der TierSchNutztV vertreten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemeines
1. Hält die Bundesregierung die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung in
ihrer jetzigen Form für ausreichend, um dem Staatsziel Tierschutz Rechnung
zu tragen?
2. Inwiefern unterstützt die Bundesregierung verbindliche Fort- und
Weiterbildungsangebote für am Tier tätige Mitarbeiter in landwirtschaftlichen
Betrieben?
3. Gibt es detaillierte Vorschläge seitens der Bundesregierung, wie oft und auf
welche Art und Weise Mitarbeiter in Tierhaltungsbetrieben Fort- und
Weiterbildungsangebote wahrnehmen müssen, entsprechend beispielsweise der
Fortbildungspflicht bei Tierärzten?
Elterntiere von Legehennen
4. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Elterntiere von Legehennen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen,
Bundesland aufschlüsseln)?
5. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Legehennen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
6. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Legehennen
nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
7. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Eierproduktion nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
8. Werden bei den Elterntieren von Legehennen nach Kenntnis der
Bundesregierung Schnabelkürzungen vorgenommen?
Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe
durchführen?
9. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer
von Elterntieren von Legehennen (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode
und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?
10. Warum ist die Haltung von Legehennen-Elterntieren nicht in der Tier-
SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon?
11. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere
von Legehennen über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?
Elterntiere von Masthühnern
12. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Elterntiere von Masthühnern (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen,
Bundesland aufschlüsseln)?
13. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Masthühnern nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
14. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Masthühnern
nach Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
15. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Mast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach Tierplätzen
und Haltungssystem aufschlüsseln)?
16. Werden bei den Elterntieren von Masthühnern nach Kenntnis der
Bundesregierung Schnabelkürzungen vorgenommen?
Wenn ja, wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die diese Eingriffe
durchführen?
17. Wie lang ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungs-/Lebensdauer
von Elterntieren von Masthühnern (bitte durchschnittliche Nutzungsperiode
und Lebenstage angeben, aufgeschlüsselt nach Geschlecht)?
18. Warum ist die Haltung von Masthühnern-Elterntieren nicht in der Tier-
SchNutztV geregelt, die der Legehennen selbst aber schon?
19. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere
von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?
20. Ist der Bundesregierung die Studie bekannt, die, gefördert durch das
Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit, die gängige restriktive
Fütterungspraxis von Elterntieren der Mastlinien untersucht (Heyn E,
Damme K, Sacher S, Staudt M, Pledl M, Ahrens F, Riel T, Erhard MH.
Vergleichende Untersuchungen zum Verhalten der Elterntiere von
Masthähnchen bei unterschiedlichem Fütterungsmanagement. In: KTBL (Hrsg.):
Aktuelle Arbeiten zur artgemäßen Tierhaltung 2006)?
Wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Forschungsergebnis, dass die Tiere aufgrund ihres genetisch enormen
Masseansatzes restriktiv gefüttert werden, um Verfettung zu verhindern, und dass
durch diese restriktive Fütterung Verhaltensmerkmale außerhalb des
Normalverhaltens auftreten, die auf ein chronisches Hungergefühl schließen
lassen?
21. Ist nach Ansicht der Bundesregierung trotz des Umstandes, dass die
Elterntiere von Masthühnern restriktiv gefüttert werden, § 4 Absatz 1 Satz 1
Nummer 4 TierSchNutztV erfüllt, wonach alle Tiere täglich entsprechend ihrem
Bedarf mit Futter und Wasser in ausreichender Menge und Qualität zu
versorgen sind?
22. Ist nach Einschätzung der Bundesregierung und angesichts der
Forschungsergebnisse (siehe Frage 20), wonach durch die restriktive Fütterung
Verhaltensmerkmale außerhalb des Normalverhaltens auftreten, die auf ein
chronisches Hungergefühl schließen lassen, die vom Europarat im Europäischen
Übereinkommen zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen
Tierhaltungen formulierte Empfehlung erfüllt, dass die Futtermenge nicht so gering
sein darf, dass die Tiere darunter leiden (Anhang II der Zusatzbestimmungen
für Zuchtbetriebe, die Hühner zur Fleischproduktion halten)?
23. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem
Forschungsergebnis, dass die Tiere, sofern sie nicht restriktiv, sondern bedarfsgerecht
gefüttert werden, so stark verfetten, dass dadurch gesundheitliche Schäden
bis hin zu 30 Prozent Verlusten aufgetreten sind?
24. Sieht die Bundesregierung bei der Beurteilung der Elterntiere von
Masthühnern den Tatbestand der Qualzucht erfüllt?
Wenn nein, warum nicht?
Puten
25. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland
aufschlüsseln)?
26. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
Mastputen in Deutschland gehalten (bitte nach Tierplätzen und
Haltungssystem aufschlüsseln)?
27. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Elterntiere von Mastputen (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen,
Bundesland aufschlüsseln)?
28. In welchen Haltungssystemen werden die Elterntiere von Mastputen nach
Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
29. Welches Platzangebot steht den weiblichen Elterntieren von Mastputen nach
Kenntnis der Bundesregierung zur Verfügung?
30. In welchen Haltungssystemen werden die Hähne der Elterntierlinien für die
Putenmast nach Kenntnis der Bundesregierung gehalten (bitte nach
Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
31. Warum ist die Haltung von Puten nicht in der TierSchNutztV geregelt?
32. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung der Elterntiere
von Masthühnern über die allgemeinen Regeln der TierSchNutztV hinaus
(insbesondere die §§ 3 und 4) zu regeln?
Wenn nein, warum nicht?
33. Wie findet nach Kenntnis der Bundesregierung die Fortpflanzung in der
modernen Putenzucht statt?
34. Ist der Bundesregierung bekannt, dass Puten standardmäßig künstlich
befruchtet werden, da aufgrund der enormen Körpermasse kein natürlicher
Besamungsvorgang möglich ist?
Wie steht die Bundesregierung zu der künstlichen Befruchtung in
Elternputenbeständen?
35. Sieht die Bundesregierung den Tatbestand der Qualzucht erfüllt, wenn eine
Tierart durch einseitige Zuchtausrichtung nicht mehr zur natürlichen
Fortpflanzung in der Lage ist?
Wenn nein, warum nicht?
Enten
36. Wie viele Betriebe in Deutschland halten nach Kenntnis der
Bundesregierung Enten (bitte nach Entenbrüterei, Entenaufzucht und Entenmast sowie
hier je nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)?
37. In welchen Haltungssystemen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
die Enten in der Mast sowie deren Elterntiere in Deutschland gehalten (bitte
nach Tierplätzen und Haltungssystem aufschlüsseln)?
Welches Platzangebot steht diesen zur Verfügung?
38. Warum ist die Haltung von Enten nicht in der TierSchNutztV geregelt?
39. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die Haltung von Enten und
deren Elterntieren in der TierSchNutztV zur regeln?
Wenn nein, warum nicht?
40. Welcher Anteil der entenhaltenden Betriebe gewährt den Enten nach
Kenntnis der Bundesregierung Zugang zu zusätzlichem Wasserangebot, das den
Empfehlungen des Ständigen Ausschusses des Europäischen
Übereinkommens zum Schutz von Tieren in landwirtschaftlichen Tierhaltungen von 1999
genügt?
41. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl und der Anteil
der Enten sowie der entenhaltenden Betriebe, die Zugang zu offenen
Wasserflächen (z. B. Flachbecken) haben?
42. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass die Haltung von Enten ohne
Zugang zu Wasser den Ansprüchen einer artgerechten Haltungsform
entspricht?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, warum nicht?
Rinder
43. Wie werden Milchkühe nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland
gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland aufschlüsseln)?
44. Wie viele Milchviehbetriebe praktizieren nach Kenntnis der
Bundesregierung Weidehaltung (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland
aufschlüsseln)?
45. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Milchkühen in die Tier-
SchNutztV aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
46. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Nutzungsdauer (der
Merzungen) von Milchkühen in den letzten fünf Jahren entwickelt (bitte
Angabe in Monaten und nach Rasse, Betriebsgröße, Bundesland aufschlüsseln)?
47. Was sind nach Kenntnis der Bundesregierung die fünf häufigsten
Abgangsursachen bei Milchkühen?
48. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung der Marktpreis für Kälber
(Holstein-Friesian) in den letzten fünf Jahren entwickelt?
49. Hat die Bundesregierung vor, die Haltung von Mastbullen in die Tier-
SchNutztV aufzunehmen?
Wenn nein, warum nicht?
50. Wie werden Bullen nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland zur
Mast gehalten (bitte nach Betriebsanzahl, Tierplätzen, Bundesland
aufschlüsseln)?
51. Wie bewertet die Bundesregierung die Haltung von Mastbullen auf
Vollspaltenböden aus verhaltensethologischer Sicht?
52. Welche Kenntnis über Schlachtbefunde bei Mastbullen liegt der
Bundesregierung vor?
Sauen
53. Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass das Halten von Sauen in
Kastenständen verhaltens- und tiergerecht ist?
54. Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit, die TierSchNutztV
anzupassen und dabei insbesondere die in Dänemark geltende Regelung zu
berücksichtigen, wonach die Sauen sich mindestens zu 80 Prozent ihrer Lebenszeit
frei bewegen können?
Wenn nein, warum nicht?
55. Ist die Bundesregierung der Meinung, dass eine Übergangsfrist von 20
Jahren für Änderungen bestehender Verordnungen eine zumutbare Anforderung
an Tierhalter ist, um den gesellschaftlichen Ansprüchen nach mehr Tierwohl
gerecht zu werden?
56. Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus vorliegenden
Fachgutachten (insbesondere die der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit und des Kuratoriums für Technik und Bauwesen in der
Landwirtschaft), die zu dem Ergebnis kommen, dass die Haltung von Sauen in
Kastenständen über einen längeren Zeitraum im herkömmlichen System
nicht verhaltens- und tiergerecht ist?
57. Wird das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft ein
Konzeptpapier erarbeiten, das vollumfänglich prüft und analysiert, welche
Anpassungsprozesse notwendig sind, wie sie durchgeführt und durch Förderung
begleitet werden können?
Wenn ja, wird ein solches Konzept noch innerhalb dieser Legislaturperiode
veröffentlicht werden?
Berlin, den 21. September 2016
Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
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Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
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ISSN 0722-8333]