Mögliche Beschlagnahmung von Vermögen der Deutschen Bahn AG zur Entschädigung von NS-Opfern in Italien
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Eva Bulling-Schröter, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Katrin Kunert, Birgit Menz, Harald Petzold (Havelland), Dr. Petra Sitte, Dr. Kirsten Tackmann, Halina Wawzyniak, Hubertus Zdebel und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Oberlandesgericht Florenz hat in einer Entscheidung vom 18. August 2016 (Sentenza n. 1334) entschieden, den Klageantrag der Bundesregierung zur Aufhebung des Exequatururteils n. 1696/2008 zurückzuweisen, mit dem die Zwangsvollstreckung in das Vermögen der Deutschen Bahn AG zur Entschädigung von NS-Opfern betrieben wird. In dem Verfahren ging es um die Opfer des SS-Massakers von Distomo. In der griechischen Ortschaft hatte die SS am 10. Juni 1944 218 Einwohner ermordet. Den Überlebenden bzw. Angehörigen hatten griechische Gerichte Entschädigung in Höhe von rund 37,5 Millionen D-Mark zugesprochen. Weil die Bundesregierung diese Urteile nicht anerkennt und den Opfern jegliche Entschädigung verweigert, begehren diese nun in Italien die Vollstreckung ihrer Ansprüche. Dazu hatten sie beantragt, dass deutsches Staatsvermögen beschlagnahmt wird.
Auch die Deutsche Bahn AG hatte sich vor dem Oberlandesgericht Florenz dem Wiederaufnahmeantrag der Bundesregierung gegen die mögliche Heranziehung ihres Vermögens angeschlossen. Dieser Antrag wurde zurückgewiesen, so dass nunmehr nach Angaben des Rechtsanwalts der Klägerinnen und Kläger, Dr. Joachim Lau, gegenüber den Fragestellerinnen und Fragestellern, die Vollstreckung gegen das Bahnvermögen fortgesetzt werden kann.
Der Internationale Gerichtshof hat zwar auf Antrag der Bundesregierung am 3. Februar 2012 Urteile der italienischen Justiz, die Deutschland zu Entschädigungszahlungen verpflichtet hatten, als Verstoß gegen die sog. Staatenimmunität bezeichnet, das italienische Verfassungsgericht hat aber in seiner Entscheidung n. 238 aus dem Jahr 2014 klargestellt, dass die Staatenimmunität nicht im Falle von schweren Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gilt. Es hat vielmehr dem verfassungsmäßig geschützten Recht der Opfer auf gerichtliche Überprüfung ihrer Rechte Geltung verschafft.
Nach Auffassung der Fragestellerinnen und Fragesteller sollte das neue Urteil des Oberlandesgerichts Florenz der Bundesregierung Anlass sein, die Entschädigungsrechte der Opfer endlich zu erfüllen. Es ist unwürdig, den Überlebenden und Verwandten dieses Massakers einen jahrzehntelangen Rechtsstreit zuzumuten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Welches sind aus Sicht der Bundesregierung die wichtigsten Bestandteile des vorgenannten Urteils, und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Inwiefern war die Bundesregierung an dem Verfahren selbst beteiligt (nicht nur im juristischen Sinn)?
Inwiefern stand die Bundesregierung diesbezüglich mit der Deutschen Bahn AG in Kontakt?
a) Inwiefern hat sie diese bei der Prozessstrategie unterstützt?
b) Was war die Position der Deutschen Bahn AG?
c) Welche Schlussfolgerungen zieht die Deutsche Bahn AG nach Kenntnis der Bundesregierung aus dem Urteil?
d) Ist beabsichtigt, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen?
Treffen Informationen der Fragestellerinnen und Fragesteller zu, dass gegenwärtig bereits Vermögen der Deutschen Bahn AG beschlagnahmt ist, und wenn ja, um welche Summe geht es dabei?
Beabsichtigt die Bundesregierung Schritte zu unternehmen, um der Verwertung des Bahnvermögens zur Entschädigung von NS-Opfern entgegenzutreten, und wenn ja, welche?
Hat die Deutsche Bahn AG oder die Bundesregierung mit der italienischen Bahn Erörterungen angestellt, wie im Falle einer Vollstreckung ihres Vermögens weiter verfahren werden soll, und wenn ja, welcher Art waren diese? Inwiefern werden solche Erörterungen noch angestrebt?
Hat sich die Bundesregierung mit der italienischen Regierung in Verbindung gesetzt, um über die Konsequenzen des Urteils zu beraten, und wenn ja, inwiefern ist dabei eine Einigung über das weitere Vorgehen erzielt worden?
Hat es seit Beantwortung der Kleinen Anfrage „Entschädigung der NS-Opfer in Italien“ der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 18/7852) weitere Verbalnoten der deutschen oder italienischen Seite bezüglich der Urteilspraxis der italienischen Justiz oder in Zusammenhang mit der Entschädigungsthematik gegeben, und wenn ja, was war jeweils deren Inhalt?
Inwiefern hat sich die auf Bundestagsdrucksache 18/7852 angesprochene Erwägung der Bundesregierung, ggf. erneut vor dem Internationalen Gerichtshof gegen die italienischen Urteile zugunsten der NS-Opfer vorzugehen, seither konkretisiert?
Hat die Bundesregierung bereits eine juristische Überprüfung der Klagemöglichkeiten vorgenommen oder beauftragt (bitte ggf. präzisieren)?
Hat die Bundesregierung den Bericht des interfraktionellen Ausschusses des griechischen Parlaments zur Geltendmachung der Forderungen aus deutschen Verbindlichkeiten zur Kenntnis genommen oder offiziell aus Griechenland zugestellt bekommen, und wenn ja, welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?
Ist die Bundesregierung bereit, dem Deutschen Bundestag eine vollständige Übersicht aller Liegenschaften, Immobilien und sonstigen Vermögenswerte zukommen zu lassen, über die Deutschland in Italien verfügt, und wenn nein, warum nicht?