Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde der Pilotausschreibungen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen
der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Ab 2017 wird die Förderhöhe für Photovoltaik- und Windenergieanlagen ab einer installierten Leistung von 750 Kilowatt und für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von 150 Kilowatt nicht mehr gesetzlich festgelegt, sondern durch Ausschreibungen ermittelt (§ 2 Absatz 3 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes – EEG 2017).
Um Erfahrungen mit dem neuen Förderinstrument zu sammeln, hat die Bundesregierung bis Dezember 2017 Pilotausschreibungen für PV-Freiflächenanlagen (PV – Photovoltaik) vorgesehen. Diese Pilotausschreibungen werden durch die am 12. Februar 2015 in Kraft getretene Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) geregelt. Anhand der Erfahrungen aus den Pilotausschreibungen sollte entschieden werden, ob und in welcher Ausgestaltung auch andere erneuerbare Energieträger auf das Ausschreibungsmodell umgestellt werden. Obwohl die Pilotausschreibungen noch nicht bis zur letzten Runde abgeschlossen waren, wurden durch den Beschluss des EEG 2017 Ausschreibungen für Photovoltaik- und Windenergieanlagen ab einer installierten Leistung von 750 Kilowatt und für Biomasseanlagen ab einer installierten Leistung von 150 Kilowatt eingeführt.
Im Rahmen der Umstellung auf Ausschreibungen soll laut Gesetz die Akteursvielfalt bei der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien erhalten bleiben (§ 2 Absatz 3 EEG 2017), d. h. Energiegenossenschaften, Bürgerprojekte und andere kleine Akteure sollen angemessen im weiteren Ausschreibungsverfahren berücksichtigt werden. Die fünfte Ausschreibungsrunde endete am 1. August 2016.
Wir fragen die Bundesregierung:
Allgemeine Fragen zu Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Gebotsabgabe
Fragen28
Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden eingereicht?
Wie hoch ist der jeweilige abgegebene gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts – GbRs –, offene Handelsgesellschaften – OHGs –, Gesellschaften mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaften – GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eingetragenen Genossenschaften – eGs –, und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?
Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen abgegeben, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?
Wie viele Bieter haben mehrere Gebote abgegeben, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen?
Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV?
Wie hoch ist der jeweilige abgegebene Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV?
Wie hoch ist der niedrigste und der höchste Wert, der geboten wurde?
Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Werte, die geboten wurden?
Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)?
Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähige Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die ein oder mehrere Gebote abgegeben haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)?
Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: < 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. Euro) sind?
Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: < 10 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro) sind?
Wie viele Bieter, die geboten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind?
Wie viele Bieter, die geboten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen?
Wie viele Gebote und welches gesamte Gebotsmengenvolumen (in kW) wurden bezuschlagt?
Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte gesamte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenanteile auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?
Wie viele Gebotsmengen wurden aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen bezuschlagt, und wie verteilen sich diese Gebotsmengenzahlen auf die jeweiligen Größensegmente bis 500 kW, bis 1 000 kW, bis 2 000 kW, bis 5 000 kW und bis 10 000 kW?
Wie viele Bieter haben mehrere Gebote bezuschlagt bekommen, und wie hoch ist der jeweilige Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen?
Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW) aufgeschlüsselt nach der Flächenkategorie der geplanten Freiflächenanlage gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 6 Buchstabe a bis c FFAV?
Wie hoch ist der jeweilige bezuschlagte Gebotsmengenanteil (in kW ohne Nachkommastellen) von natürlichen Personen, GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, anderen rechtsfähigen Personengesellschaften, Vereinen, Stiftungen, eGs und anderen juristischen Personen aufgeschlüsselt nach dem Planungsstand gemäß § 6 Absatz 4 Nummer 1 Buchstabe a bis c FFAV?
Wie hoch ist der niedrigste und der höchste Gebotswert, der einen Zuschlag bekommen hat?
Wie hoch ist der Durchschnittswert aller Gebotswerte, die einen Zuschlag bekommen haben?
Wie viele rechtsfähige Personengesellschaften und juristische Personen besitzen insgesamt mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)?
Wie viele GbRs, OHGs, GmbH & Co. KGs, andere rechtsfähige Personengesellschaften, Vereine, Stiftungen, eGs und andere juristische Personen besitzen jeweils mindestens 25 Prozent der Stimmrechte oder des Kapitals an Bietern, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben (siehe § 6 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe d FFAV)?
Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinunternehmen (Hauptmerkmale: < 50 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 10 Mio. Euro) sind?
Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie ein Kleinstunternehmen (Hauptmerkmale: < 10 Mitarbeiter und Umsatz oder Bilanzsumme ≤ 2 Mio. Euro) sind?
Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, haben angekreuzt, dass sie weder ein Kleinunternehmen noch ein Kleinstunternehmen sind?
Wie viele Bieter, die einen oder mehrere Zuschläge erhalten haben, sind bereit, an einer späteren Evaluierung des Ausschreibungsverfahrens teilzunehmen?