[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend vom 19. Oktober 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10097
18. Wahlperiode 21.10.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Jörn Wunderlich, Nicole Gohlke,
Katja Kipping, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/9905 –
Zur sexuellen und geschlechtlichen Vielfalt älterer Menschen
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die jüngst vom Statistischen Bundesamt herausgegebene Publikation „Ältere
Menschen in Deutschland und der EU“ (Wiesbaden, 2016) ist eine interessante
Zusammenstellung, auch im Hinblick auf Geschlechterverhältnisse. Die
Situation von älteren Lesben, Schwulen, Transsexuellen, Transgendern und
Intersexuellen (LSBTTI) bleibt indes nicht berücksichtigt.
Der Interessensverband „Lesben und Alter“ beschreibt: „In der Regel sind die
Interessen von Frauen kaum und von älteren Lesben gar nicht berücksichtigt“
(
www.lesbenundalter.de/verband.html). Auch die Bundesinteressenvertretung
schwuler Senioren e. V. (BISS) konstatiert: „die Angebote der offenen
Altenhilfe als auch die ambulanten und stationären Angebote der Altenpflege sind
weitestgehend nicht oder nicht ausreichend für die Lebenswelten schwuler
Männer sensibilisiert“ (
http://schwuleundalter.de/pflege-und-versorgung). Der
Berliner Senat sieht ebenfalls Defizite in diesem Bereich und schreibt, „dass der
bereits begonnene Prozess der Sensibilisierung der Gesellschaft, der
Einrichtungen der Altenhilfe und ihrer Fachkräfte sowie aller an der Versorgung und
Begleitung älterer und alter Menschen Beteiligter weiterhin befördert wird“ (www.
berlin.de/sen/soziales/themen/seniorinnen-und-senioren/leitlinien-seniorenpolitik/
lsbti).
Vielen älteren LSBTTI ist noch die strafrechtliche Verfolgung schwuler Männer
insbesondere in den 1950er Jahren in beiden deutschen Staaten gegenwärtig.
Bereits die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens konnte einen Karriereknick
oder gar eine Entlassung bedeuten, wenn Arbeitgeber davon erfuhren. Dies hatte
dann eine geringe Einzahlung in die Rentenversicherung und später geringere
Leistungsbezüge zur Folge. Auch wenn sie nicht direkt von strafrechtlicher
Verfolgung betroffen waren, so nahmen sie zur Kenntnis, dass das Recht sich gegen
einige von ihnen richtete. In dieser Personengruppe dürften die heutigen
rechtlichen Möglichkeiten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
kaum bekannt sein.
Die HIV-Infektion ist heute nur noch selten tödlich und der Pflegebedarf für
HIV-Positive ist zum Glück deutlich gesunken. Dies hat jedoch zur Folge, dass
spezielle Angebote der ambulanten und stationären Pflege für HIV-Positive
abgebaut wurden. Dies könnte zur Folge haben, dass Fachkompetenz im Umgang
mit LSBTTI verloren geht, es könnte aber umgekehrt speziell diese
Fachkompetenz genutzt werden.
In den letzten zehn Jahren gab es insbesondere im Bereich der Altenpflege
positive Initiativen und Veränderungen zugunsten von älteren LSBTTI. Es
entstanden Projekte des Zusammenlebens, wie z. B. der 2012 eröffnete „Lebensort
Vielfalt“ in Berlin. Diese Leuchtturmprojekte sind gerade auch deshalb so
notwendig, da das Gros der in den 1950er Jahren sozialisierten Menschen nur eine
geringe Sensibilität gegenüber LSBTTI-Lebensweisen ausbilden konnte.
1. Welche nationalen und internationalen Studien zur Situation von LSBTTI
im Alter sind der Bundesregierung bekannt?
Welchen Forschungsbedarf sieht die Bundesregierung, und was plant sie zu
dem Thema?
Die wesentlichen der Bundesregierung bekannten nationalen und internationalen
Studien zur Situation von lesbischen, schwulen, bisexuellen, transsexuellen,
transgender und intersexuellen Menschen (LSBTTI) im Alter sind in der 1.
Ausgabe des „Informationsdienstes Altersfragen“ 2016 „Anders altern: sexuelle
Vielfalt“ des Deutschen Zentrums für Altersfragen (DZA) genannt; vgl. (
www.dza.
de/fileadmin/dza/pdf/Heft_01_2016_Januar_Februar_2016_kurz.pdf);
insbesondere im Artikel „LSBT*I (k)ein Thema für die Altersforschung – Ausgewählte
Befunde eines Forschungsprojekts“ (Ralf Lottmann und Maria do Mar Castro
Varela, S. 12 ff.). Der Artikel beschreibt den Forschungsstand zur Situation von
lesbischen, schwulen, bi-, trans-* und intersexuellen Senioren und Seniorinnen
(LSBT*I). Gefordert wird ein verbessertes Verständnis für die sozialen,
gesundheitlichen und pflegerischen Bedürfnisse dieser Personengruppen.
Darüber hinaus bilden insbesondere die nachfolgenden Monografien und
Aufsätze die Kenntnisgrundlage für das Themenfeld
Bochow, Michael: Ich bin doch schwul und will das immer bleiben. Schwule
im dritten Lebensalter, Edition Waldschlösschen Bd. 6,
Männerschwarmskript-Verlag, Hamburg 2005 (
www.waldschloesschen.org/de/publikationdetail/
ich-bin-doch-schwul-und-will-das-immer-bleiben-schwule-maenner-im-dritten-
lebensalter.html). Die Studie wurde vom Land Niedersachsen finanziert. Viele
der damals herausgearbeiteten Erkenntnisse gelten als bis heute zutreffend.
Braukmann, Stefanie und Schmauch, Ulrike: Lesbische Frauen im Alter – ihre
Lebenssituation und ihre spezifischen Bedürfnisse für ein altengerechtes
Leben, Forschungsberichte des gFFZ Band 3, Frankfurt/Main 2007
Gerlach, Heiko: Anders alt werden: Lesben, Schwule und die Altenhilfe,
Zeitschrift Dr. med. Mabuse, Juli/August 2004, S. 41
Plötz, Kirsten: Lesbische ALTERnativen, Alltagsleben, Erwartungen, Wünsche,
Ulrike Helmer Verlag, Königstein 2006. (
http://die-andere-biografie.de/);
Erforscht wurde die Situation älterer Lesben.
Pro Alter 3/2004 mit Schwerpunktthema Homosexualität im Alter, Kuratorium
Deutsche Altershilfe, Köln 2004 Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und
Sport
(Hrsg.): Anders sein und älter werden – Lesben und Schwule im Alter.
Dokumentation der Fachtagung vom 22./23. November 2002 und Studie „Älter
werden – Ältere Lesben und Schwule in Berlin“, Berlin 2002.
Aus dem Land Berlin ist der Bundesregierung bekannt: Die Landesstelle für
Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung der Senatsverwaltung für Arbeit,
Integration und Frauen Berlin war Kooperationspartnerin im Forschungsprojekt
„Gleichgeschlechtliche Lebensweisen und Selbstbestimmung im Alter –
Milieusensibles und selbstbestimmtes Wohnen im Alter als Beitrag innovativer
kommunaler Altenhilfe?“ (GLESA), das von IFAF Berlin durchgeführt wurde. Das
Forschungsprojekt hat untersucht, welchen Beitrag ein ehrenamtlich initiiertes,
professionell organisiertes und selbstbestimmt konzipiertes Wohn- und
Pflegeprojekt für die kommunale Daseinsvorsorge und für die Sensibilisierung von
Pflegekräften leisten kann. Der Ergebnisbericht ist noch nicht erschienen.
2. Welche Maßnahmen zum Schutz vor Diskriminierung von älteren LSBTTI
unterstützt die Bundesregierung?
Die Bundesregierung unterstützt und fördert vielfältige Maßnahmen zum Abbau
von Benachteiligungen und zur Sensibilisierung von LSBTTI insgesamt. Ältere
LSBTTI werden dabei, sofern es sich nicht um spezifische Projekte z. B. für
Jugendliche handelt, jeweils inkludiert. Ein 70-seitiger Überblick hierzu findet sich
in der Antwort des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Familie und
Jugend (BMFSFJ) vom 24. Juni 2016 auf die Schriftlichen Fragen 36 und 37 des
Abgeordneten Harald Petzold auf Bundestagsdrucksache 18/8999.
3. Durch welche Maßnahmen werden älteren LSBTTI die rechtlichen
Möglichkeiten des AGG vermittelt?
Welchen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung an dieser Stelle?
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat gemäß § 27 Absatz 3 Nummer 1
AGG die Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit zum Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Hinweise dazu finden sich unter
www.antidiskriminierungs-
stelle.de. In der Regel sind ältere LSBTTI als Zielgruppen bei Maßnahmen der
Öffentlichkeitsarbeit für ältere Menschen oder für LSBTTI inkludiert. Im
kommenden Jahr 2017 wird die Antidiskriminierungsstelle des Bundes das
Themenjahr gegen Diskriminierung aufgrund der sexuellen Identität veranstalten. Ziel des
Themenjahres ist es, die Öffentlichkeit für sexuelle Vielfalt zu sensibilisieren und
die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von LSBTTIQ (Q für Queer)
zu stärken. Ältere LSBTTIQ werden dabei berücksichtigt. Sogenannte
Mehrfachdiskriminierungen beispielsweise wegen der sexuellen Identität und des Alters
oder der sexuellen Identität, des Alters und einer Behinderung werden im
Themenjahr besonders berücksichtigt. Schwerpunkte des Themenjahres sind
rechtliche Gleichstellung für gleichgeschlechtliche Paare und Regenbogenfamilien,
Bildung und sexuelle Vielfalt, sexuelle Vielfalt am Arbeitsplatz sowie öffentliches
Leben und sexuelle Vielfalt. Die ADS greift dabei auch auf Kooperationspartner
aus der Zivilgesellschaft zurück. Bereits im Themenjahr 2012 „Im besten Alter.
Immer.“ hat die ADS mit dem Netzwerk Anders Altern der Schwulenberatung
Berlin zusammengearbeitet. Für sexuelle Minderheiten bringt das Altern ganz
besondere Herausforderungen mit sich. Ältere homo- und bisexuelle Menschen
fühlen sich oft unsichtbar und erleben Ausgrenzung sowohl durch die
Mehrheitsgesellschaft als auch durch die „Community“. In der Aktionswoche zum
Themenjahr gegen Altersdiskriminierung hat die ADS eine Veranstaltung des Netzwerks
„Anders Altern“ gefördert.
Aus den Ländern liegen darüber hinaus folgende Informationen vor:
Berlin:
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist auch die wesentliche
gesetzliche Handlungsgrundlage der Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen
Diskriminierung (LADS) der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und
Frauen Berlin.
Auf der operativen Ebene gehört es u. a. zu ihren Zielen, Gesellschaft,
Verwaltung und Politik zu allen Diversity- und Diskriminierungsdimensionen zu
informieren und zu sensibilisieren. In diesem Zusammenhang wurden bisher eine
Vielzahl von Broschüren, Expertisen und Faltblätter in unterschiedlichen Formaten
entwickelt und verbreitet. Da Lebensalter, sexuelle Identität sowie Geschlecht zu
den im AGG geschützten Diskriminierungsdimensionen zählen, dienen die
Informationsmaterialien – verschieden eng gefasst – auch der Information älterer
LSBTI über ihre Rechte bei erlebter Diskriminierung. Ein wesentlicher Aspekt
ist hierbei die Mehrfachzugehörigkeit. Die Kampagne „Gleichbehandlung ist ihr
gutes Recht!“ der LADS beinhaltet u. a. Motive mit Bezug zu den Themenfeldern
Alter, sexuelle Identität und Geschlecht im Zusammenhang mit Diskriminierung.
Neben Spots, die im U-Bahn-TV und in Bürgerämtern im Warte-TV gesendet
werden, umfasst die Kampagne Postkartenmotive, Kalender und Plakate. Im
Rahmen der LADS-Akademie bietet die LADS seit 2008 regelmäßig Diversity-
Trainings spezifisch zu Alter, sexueller Identität und Geschlecht an. Das
Antidiskriminierungsprojekt Stand Up, das bei der Schwulenberatung Berlin gGmbH
angesiedelt ist und seit 2008 von der LADS gefördert wird, koordiniert das „Berliner
Netzwerk Lesben, schwule, Transgender für Gleichbehandlung – gegen
Diskriminierung“ und bietet Beratung und Begleitung in Fällen von Diskriminierung
auf Grund der sexuellen Identität bzw. des Geschlechts. Seit 2012 finanziert die
LADS zudem ein spezialisiertes Projekt zur nichtamtlichen, niedrigschwelligen
und barrierefreien individuellen Beratung für Menschen, die wegen des Alters
und/oder Behinderungen und gegebenenfalls zusätzlicher
Diskriminierungsdimensionen Diskriminierung erfahren haben.
4. Welche Initiativen ergreift die Bundesregierung, um Träger der ambulanten
und stationären Alten- und Krankenpflege dahingehend zu unterstützen, dass
Fachkräfte hinreichend für die Situation von LSBTTI sensibilisiert werden?
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um eine kultursensible Pflege auch
hinsichtlich der Diversität von Menschen mit queeren Lebensformen und
Identitäten bereits in der Ausbildung zu vermitteln?
Welche Formen der Fort- und Weiterbildung gibt es zu dem Thema?
Auf die Antwort zu Frage 11 wird verwiesen.
Fort- und Weiterbildungen liegen in der Zuständigkeit der Länder, insofern wird
auf entsprechende Informationen aus den Ländern verwiesen:
Aus dem Land Berlin ist bekannt:
Der Senat von Berlin befördert über die Weiterführung des von der LADS
zuwendungsgeförderten Projektes „Jo weiß Bescheid“ der Schwulenberatung
gGmbH im Rahmen der Initiative „Berlin tritt ein für Selbstbestimmung und
Akzeptanz sexueller Vielfalt“ (ISV) den bereits begonnenen Prozess der
Sensibilisierung von unterschiedlichen Berufsgruppen, der Einrichtungen der Altenhilfe
und ihrer Fachkräfte sowie weiterer, an der Versorgung und Begleitung älterer
und alter Menschen Beteiligter. In diesem Zusammenhang haben die
Mitarbeitenden des Projektes verschiedene Fortbildungen durchgeführt.
Zu den ergriffenen Maßnahmen des Landes Berlin gehören auch die Prüfungen
der Heimaufsicht nach dem Wohnteilhabegesetz (WTG) in Pflegeeinrichtungen
und Pflege-Wohngemeinschaften. Dabei fragte die hierfür zuständige
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, ob und inwieweit nach § 11 Absatz 2 Satz 2
Nummer 1 i. V. m. § 1 Satz 2 Nummer 3 WTG Leistungserbringer die Wahrung
der kulturellen, religiösen, geschlechtlichen und sexuellen Identität und
Selbstbestimmung in ihre Konzeption der Leistungserbringung aufgenommen haben und
sich deren Umsetzung an diesen Zielen ausrichtet. Entsprechende Prüffragen sind
in den Fragenkatalogen der zum 1. Juli 2012 eingeführten WTG-Prüfrichtlinien
enthalten und werden von der Heimaufsicht im Rahmen von Regelprüfungen
gestellt. Bei anlassbezogenen Prüfungen infolge von Beschwerden zu Fragen der
sexuellen Identität geht die Heimaufsicht gezielt der Beschwerde nach und prüft
die beanstandeten Sachverhalte individuell ab.
Diversity ist ein wichtiger Bestandteil in der Berliner Gesundheits-, Kranken- und
Altenpflege. Diversity ist in den Rahmenlehrplänen der Ausbildung in der
Altenpflege curricular verankert.
In der Altenpflegeausbildung wird ebenfalls ein verpflichtendes Modul zur
„Unterstützung alter Menschen bei der Lebensgestaltung“ in den theoretischen
Unterricht eingebunden (siehe Anlage 1 (zu § 1 Absatz 1) AltPflAPrV). Im
Ausbildungsziel, welches in § 3 Absatz 1 Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege
(KrPflG) niedergeschrieben ist, ist festgelegt, dass die unterschiedlichen Pflege-
und Lebenssituationen sowie Lebensphasen und die Selbständigkeit und
Selbstbestimmung der zu pflegenden Menschen zu berücksichtigen sind. Explizit wird
demnach darauf geachtet, dass der Umgang mit der Vielfalt der
Lebenssituationen und -phasen der Menschen in die Ausbildung Eingang findet und eine
handlungsleitende Maxime darstellt. Seit 2005 erfolgten zudem durch die
Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales u. a. folgende Schritte zur Integration von
sexueller Vielfalt in die Ausbildung:
In die Berliner Handreichung zur Ausbildung in der Altenpflege wurde das
Thema „Sexualität im Alter“ aufgenommen.
In einzelnen Einrichtungen und bei Trägern der Altenpflege wurden
Fortbildungsmaßnahmen zur Sensibilisierung für die besonderen Belange und
Lebenssituationen von Lesben, Schwulen, Bisexuellen und transgeschlechtlichen
Menschen im Alter durchgeführt.
Im Rahmen der Umsetzung der ISV hat der Landespflegeausschuss die
Zielsetzung unterstützt und seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, entsprechende
Fortbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen durchzuführen. Dazu zählt auch
die Verankerung der Grundsätze der Gleichbehandlung und
Nichtdiskriminierung – bezogen auf die im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
genannten Merkmale – ebenso wie des Rechts auf sexuelle Selbstbestimmung und
eines Diversity-Leitbildes in den Rahmenverträgen, Leitbildern und Konzepten
der Träger und Einrichtungen der Seniorenarbeit und Pflege.
Aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern ist bekannt:
Die Arbeit mit älteren lesbisch-schwulen Menschen nimmt bei den in
Mecklenburg-Vorpommern ansässigen lesbisch-schwulen Vereinen eine besondere
Stellung ein.
Je nach Möglichkeit und dem persönlichen Engagement einzelner älterer
Menschen wurden Angebote geschaffen, um den spezifischen Interessen Älterer
gerecht zu werden. Der Verein rat+ tat e. V. in Rostock hat die Arbeit mit Älteren
am weitesten entwickelt.
Ausgehend von der Fachkonferenz des Sozialministeriums und des LSVD-LV
MV „Gaymeinsam“ e. V. im Jahre 2012 und einer thematischen Klausurtagung
des Landesverbandes 2013 hat sich dort die Gruppe „Jahresringe“ im Verein rat
+ tat e. V. gegründet. Ein fester Gesprächskreis hat sich inzwischen gebildet, dem
es ein Bedürfnis ist, Erfahrungen auszutauschen und sie betreffende Themen wie
z. B. Fragen der Bewältigung des täglichen Lebens, Altersvorsorge, Fragen nach
einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Pflege zu diskutieren. Im
Einzelfall geht es auch um konkrete Hilfe besonders im Krankheitsfall. Ebenso
werden gemeinsame kulturelle Erlebnisse außerhalb der monatlichen Treffen
organisiert.
Die Gruppe hat sich zum Ziel gesetzt, auch in Alten- und Pflegeheimen das
Personal für besondere Lebensweisen und -wünsche von lesbisch und schwulen
Heimbewohnern zu sensibilisieren. Dementsprechend wurden bereits einzelne
Heime aufgesucht und auf die Hilfe und Unterstützung der „Jahresringe“
verwiesen. Die Gruppe wird inzwischen auch vom Seniorenbeirat der Hansestadt
Rostock in die Arbeit mit einbezogen. Mitglieder der Jahresringe sind aktiv in der
„Arbeitsgruppe Gesundheit, Soziales und Wohnen im Alter“ des Seniorenbeirates
vertreten.
Aus dem Land Rheinland-Pfalz ist bekannt:
Queernet Rheinland-Pfalz e. V. hat im vergangenen Jahr einen Fachtag „Alter und
Gesundheit“ (Flyer unter:
www.queernet-rlp.de/wp-content/uploads/Queernet_
Alter_und_Gesundheit.pdf) ausgerichtet.
Auch im Rahmen der im Jahr 2013 durchgeführten Online-Studie „Rheinland-
Pfalz unterm Regenbogen – Lebenssituation von Lesben, Schwulen, Bisexuellen,
Transsexuellen, Transgender und Intersexuellen in Rheinland-Pfalz“ äußerten
sich 501 Personen mit privatem und/oder beruflichen Lebensmittelpunkt in
Rheinland-Pfalz zu verschiedenen Fragestellungen bezüglich ihrer Erfahrungen
in verschiedenen Lebensbereichen im Zusammenhang mit ihrer sexuellen
Orientierung bzw. geschlechtlichen Identität (Link:
https://mffjiv.rlp.de/fileadmin/
mifkjf/Online-Studie_LSBTTI_Langfassung.pdf).
Unter anderem wurden die Teilnehmenden an der nicht repräsentativen Umfrage
gebeten, Altenhilfeeinrichtungen zu beurteilen und ihre Vorstellungen dazu zu
äußern, wie diese Einrichtungen in Bezug auf ihren Umgang mit LSBTTI
beschaffen sein sollten.
Die Teilnehmenden wurden des Weiteren gefragt, ob sie ausreichend Angebote
fänden, um ihre Bedürfnisse nach psychosozialer Versorgung, Freizeitgestaltung
und sozialen Beziehungen mit ihnen ähnlichen Personen zu erfüllen.
5. Sind der Bundesregierung Fälle von Ablehnung der Betreuung oder Pflege
von LSBTTI aus religiösen Gründen bekannt?
Welche Formen der Diskriminierung von LSBTTI in der medizinischen und
pflegerischen Versorgung sind der Bundesregierung zudem bekannt?
Der Bundesregierung sind weder Fälle von Ablehnung der Betreuung oder Pflege
von LSBTTI aus religiösen Gründen bekannt noch Formen von Diskriminierung
in der medizinischen und pflegerischen Versorgung. In der GKV erhält jeder
Versicherte die Leistungen, die er benötigt – unabhängig von Alter, Geschlecht oder
sexueller Orientierung.
Die unabhängige Antidiskriminierungsstelle des Bundes teilte mit, dass keine
Fälle von Ablehnung der Betreuung oder Pflege von LSBTTI aus religiösen
Gründen an sie herangetragen wurden.
6. Inwiefern sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Novellierung des
AGG, da kirchliche Träger von Einrichtungen oder Diensten durch die
konfessionellen Ausnahmeregelungen im AGG jederzeit das Recht hätten,
LSBTTI- Mitarbeiterinnen und -Mitarbeiter zu entlassen?
Das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, auf das § 9 AGG Bezug nimmt, ist
durch Artikel 140 des Grundgesetzes (GG) i. V. m. Artikel 137 Absatz 3 der
Weimarer Reichsverfassung (WRV) unmittelbar verfassungsrechtlich garantiert. Die
für die Begründung und Gestaltung von Dienstverhältnissen maßgebliche
Garantie enthält Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung. „Jede
Religionsgemeinschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten selbständig
innerhalb der Schranken der für alle geltenden Gesetze. Sie verleiht ihre Ämter ohne
Mitwirkung des Staates oder der bürgerlichen Gemeinde.“ Es ist danach
ausschließlich Sache der Kirche zu bestimmen, welche Ämter in ihr bestehen, welche
Anforderungen an die Person des Amtsinhabers zu stellen sind und welche Rechte
und Pflichten mit dem Amt verbunden sind.
7. Welchen Schutz vor Diskriminierung sollen ältere Menschen mit
transsexueller, intersexueller oder transgender Identität in Einrichtungen der
Altenpflege erhalten, und wie können dazu praktikable Konzepte erarbeitet,
umgesetzt und evaluiert werden?
Maßstab für die Umsetzung würdevoller Pflege ist die 2006 vom BMFSFJ
gemeinsam mit dem BMG herausgegebene Charta der Rechte hilfe- und
pflegebedürftiger Menschen (sog. „Pflege-Charta“). Die acht Artikel dieses Rechte-
Kataloges beschreiben ganz konkret das Recht auf Selbstbestimmung, auf körperliche
und seelische Unversehrtheit, auf Privatheit, auf bedarfsgerechte Pflege, auf
umfassende Informationen, auf Teilhabe am sozialen Leben, auf ein Leben
entsprechend der eigenen Kultur, Weltanschauung und Religion sowie auf ein Sterben
in Würde. Unter anderem hat danach jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch
das Recht auf eine an seinem persönlichen Bedarf ausgerichtete,
gesundheitsfördernde und qualifizierte Pflege, Betreuung und Behandlung sowie auf
Wertschätzung, Austausch mit anderen Menschen und Teilhabe am gesellschaftlichen
Leben.
Die „Pflege‐Charta“ ist heute allgemein als Qualitätsrahmen für die pflegerische
Versorgung in Deutschland anerkannt. Die Bundesregierung erachtet eine
kontinuierliche Aufklärungsarbeit für erforderlich, um die weitere Verbreitung und
Umsetzung der Pflege‐Charta zu befördern.
8. Welche Projekte für ältere LSBTTI (z. B. Seniorenheime, Teilhabeprojekte)
sind der Bundesregierung bekannt, und welche werden durch Mittel des
Bundes oder der Länder gefördert (bitte nach Bundesländern, Förderhöhe,
Förderdauer, geförderten Projekten sowie in Jahresscheiben seit 1990
aufschlüsseln)?
Das BMFSFJ fördert die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS)
mit 170 790 Euro, für den Zeitraum: 1. August 2015 bis 31. Dezember 2017
(2015 = 49 817 Euro, 2016 = 70 973 Euro, 2017 = 50 000 Euro) und den
Dachverband Lesben & Alter mit 171 565 Euro für den Zeitraum: 1. Juli 2015
bis 31. Dezember 2017 (2015 = 51 276 Euro, 2016 = 70 289 Euro, 2017 =
50 000 Euro), sowie den Verein Rad u. Tat – RuT e. V. für Tagungen zu Lesben
und Alter in 2006/2007 mit 27 338 m Euro, in den Zeiträumen 1. Juli 2006 bis
31. Dezember 2006 und 18. Mai 2007 bis 31. Dezember 2007 (2006
= 10 206 Euro und 2007 = 17 132 Euro).
Es kann darüber hinaus auf das Projekt GLEPA (Gleichgeschlechtliche
Lebensweisen und Pflege im Alter) bei der Alice-Salomon-Hochschule in Berlin,
Projektlaufzeit: 1. Juli 2015 bis 30. Juni 2017) hingewiesen werden.
GLEPA will die Situation und die Bedarfe von LSBT*I anhand von Interviews
mit pflegebedürftigen Seniorinnen und Expertinnen beschreiben. Am Beispiel
von sexueller und geschlechtlicher Identität soll so die Berücksichtigung von
Biografie, Vielfalt und Individualität in der Pflege diskutiert werden. Die Förderung
erfolgt auf Landesebene.
Aus dem Land Niedersachsen ist folgendes bekannt:
Eine Selbsthilfegruppe älterer schwuler Männer trifft sich monatlich unter dem
Namen „40+“ seit den achtziger Jahren in den Räumen der Ökumenischen
Arbeitsgruppe Homosexuelle und Kirche (HuK) e. V. in Hannover. Die
Bildungsangebote sind selbst organisiert und werden durch den Verein Niedersächsischer
Bildungsinitiativen e. V. (VNB) finanziell unterstützt.
Das Seniorenservicebüro der Landeshauptstadt bietet ein vierteljährliches Treffen
für ältere Lesben und Schwule sowie transidente Menschen an. Beide Angebote
werden auch im Wegweiser der Landeshauptstadt (LHH) kurz dargestellt.
Aus der Kommune München ist bekannt,
die kommunale Förderung einer stationären Altenhilfe für LGBT mit
49 000 Euro für die Jahre 2014 bis 2017,
ein städtisches Förderprogramm zur Verbesserung der Situation in der
ambulanten Pflege in München und eine Schulungsreihe, in der beim Thema
„kultursensible Pflege“ auch das LGBT-Thema vermittelt wird,
die kommunale Förderung der Beratungsstelle „rosaAlter“ für ältere Lesben,
Schwule und Transgender 84 645 Euro dauerhaft Seit 03/2008 ohne
Befristung.
Aus dem Land Berlin ist bekannt:
die Förderung des Projektes Netzwerk Anders Altern, Träger: Schwulenberatung
gGmbH 2016: rd. 65 000 Euro, jeweils für ein Haushaltsjahr (2005 bis 2009:
Kofinanzierung DKLB-Förderung: 2005: 4 000 Euro, 2006: 4 000 Euro, 2007:
4 000 Euro, 2008: 4 000 Euro, 2009: 29 000 Euro; 2010 bis 2016:
Fehlbedarfsfinanzierung nach LHO: 2010 bis 2013 je 60 000 Euro; 2014 bis 2016 je
65 000 Euro).
Für die Zielgruppe intersexuelle Menschen / Menschen mit angeborenen
Variationen der körperlichen Geschlechtsmerkmale sind keine entsprechenden Projekte
bekannt.
9. Sind der Bundesregierung Einrichtungen bekannt, die einen speziellen Fokus
auf die Bedürfnisse von LSBTTI legen, und welche Konzepte werden dort
umgesetzt?
Pflegebedürftige können nach dem Pflegeversicherungsrecht frei zwischen den
zugelassenen Einrichtungen und Diensten wählen. Träger haben die Möglichkeit,
ambulante und stationäre Pflegeinrichtungen mit besonderen Angeboten und
entsprechenden Pflege- und Betreuungskonzepten zu betreiben.
Alle nach dem Pflegeversicherungsrecht zugelassenen stationären und
ambulanten Einrichtungen haben grundsätzlich sicherzustellen, dass Inhalt und
Organisation eine humane und aktivierende Pflege unter Achtung der Menschenwürde
gewährleisten. Die Belange geschlechtsspezifischer Unterschiede sind durch den
Wortlaut des Elften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI – Soziale
Pflegeversicherung) insbesondere durch die Regelungen in den §§ 1, 2 und 11 ausreichend
berücksichtigt. Danach haben die Wünsche der Pflegebedürftigen nach
gleichgeschlechtlicher Pflege, ob in der ambulanten oder stationären Pflege, nach
Möglichkeit Berücksichtigung zu finden, dies gilt ebenso für Bedürfnisse nach einer
kultursensiblen Pflege (vgl. § 1 Absatz 5 SGB XI). In § 2 SGB XI wurde auch
ausdrücklich verankert, dass den Pflegebedürftigen so zu helfen ist, dass sie trotz
ihres Hilfebedarfs ein möglichst selbständiges und selbstbestimmtes Leben
führen können, das der Würde des Menschen entspricht. Nach den Erhebungen von
TNS Infratest Sozialforschung aus dem Jahr 2011 im Abschlussbericht zur Studie
„Wirkungen des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes“ ist davon auszugehen, dass
beispielsweise dem Wunsch nach gleichgeschlechtlicher Pflege in der Regel ganz
(90 Prozent) oder doch weitgehend (sechs Prozent) entsprochen wird (s. dort
Seite 42 f.).
Aus dem Land Berlin sind folgende Einrichtungen bekannt:
„Lebensort Vielfalt“ der Schwulenberatung gGmbH, siehe www.
schwulenberatungberlin.de/lebensort-vielfalt,
Cura Domo als Pflegedienst der Demenz-Wohngemeinschaft des Lebensort
Vielfalt, siehe
www.curadomo.com/pflegedienst-curadomo-pflege-
betreutewohngemeinschaft-berlin-demenz-wg/lebensort-vielfalt-charlottenburg.html,
Ambulante Pflegestation „Netzwerk für ambulante Pflege“, spezialisiert auf
Pflege von Schwulen und Lesben im Alter, siehe
www.netzwerk-ambulante-
pflege.de/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=60&
Itemid=66.
Aus dem Land Niedersachsen ist bekannt:
Die „Akademie Waldschlösschen“ ist eine vom Land Niedersachsen anerkannte
Heimvolkshochschule. Sie ist eine bundesweit anerkannte Einrichtung der
Erwachsenenbildung von/für LSBT*I Menschen. Die Seminare umfassen auch den
Schwerpunkt ältere LSBT*I Menschen, wie die vom BMFSFJ finanzierten
Vernetzungstreffen der Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren (BISS e. V.).
Die niedersächsischen Aidshilfen beschäftigen sich mit dem Thema „Älter
werden“ insbesondere unter dem Gesichtspunkt „Ältere HIV positive MSM“. Dazu
findet Anfang November ein Workshop in Zusammenarbeit mit der Deutschen
Aidshilfe statt.
Innerhalb des Landesverbandes ist insbesondere die „Lazaruslegion e. V. –
Christliche AIDS-Beratungsstelle“ für ältere HIV Positive MSM zuständig.
Das Seniorenservicebüro der Stadt Hannover erhält für dieses Jahr eine
finanzielle Förderung aus Mitteln des Landes Niedersachsen. Darüber hinaus sind
einzelne kommunale Projekte bekannt.
10. Inwieweit fördert die Bundesregierung Projekte und Initiativen, die
bedarfsgerechte Wohnmöglichkeiten für ältere LSBTTI ermöglichen?
Die Bundesregierung fördert bundesweit einzelne, gemeinschaftliche
Wohnprojekte. Diese unterstützen das generationenübergreifende, selbstbestimmte und
selbstständige Leben im Alter. Hier liegt der Hauptaspekt der Förderung.
Toleranz und gegenseitiger Respekt der unterschiedlichen Bewohnerinnen und
Bewohner gegenüber ihren Mitmenschen sind dabei zentrale Faktoren für das
Gelingen solcher Projekte. So konnten in zahlreichen Wohnprojekten inklusive
Lebens- und Wohnbedingungen geschaffen werden, die damit auch älteren LSBTTI
zugutekommen.
Berücksichtigung fand das Thema auch bei dem vom BMFSFJ 2015
ausgeschriebenen Programm „Gemeinschaftlich wohnen, selbstbestimmt leben“. So sind die
in Planung befindlichen Projekte Lebensort Vielfalt II der Schwulenberatung
Berlin und Inklusive Regenbogen der „Rad und Tat Berlin gGmbH“ – vorbehaltlich
der Verfügbarkeit entsprechender Mittel – in den erweiterten Kreis der
grundsätzlich förderfähigen Projekte aufgenommen worden. Unabhängig hiervon ist eine
darüber hinausgehende, vor allem regelmäßige Ausrichtung der Förderung allein
auf Fragen der sexuellen Orientierung der Bewohnerinnen und Bewohner in
vielen Fällen schwer mit dem Selbstverständnis der Projekte als autonome und
selbstverwaltete Initiativen mit einer hohen Bedeutung von Persönlichkeits- und
Datenschutzrechten in Einklang zu bringen.
11. Welche Bemühungen werden unternommen, um das Thema der
kultursensiblen Pflege auch im Hinblick auf die Sensibilisierung für
gleichgeschlechtliche Lebensweisen und unterschiedliche sexuelle Identitäten in ein
bundesweites Curriculum für die Alten- und Krankenpflege als
Querschnittsthema aufzunehmen?
Welche Rolle wird das Thema der kultursensiblen Pflege in der
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zum Pflegeberufereformgesetz einnehmen?
Kennzeichen der Langzeitpflege ist ihre Ausgestaltung als „Beziehungspflege“.
Grundlage dafür ist insbesondere auch die Biographiearbeit.
Der Blick auf den einzelnen pflegebedürftigen Menschen in seiner konkreten
Situation ist dementsprechend zentraler Bestandteil der Ausbildung in der
Altenpflege. Die Umsetzung erfolgt durch das Altenpflegegesetz des Bundes und die
dazu ergangene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, während die weitere
Ausgestaltung und die Durchführung den Ländern obliegen. Die Ausbildungs-
und Prüfungsverordnung benennt das Thema „Sexualität im Alter“ als
Unterrichtsinhalt, ohne jedoch weiter nach sexuellen Orientierungen zu differenzieren.
Die Krankenpflege ist auf die Wiedererlangung, Verbesserung, Erhaltung und
Förderung der physischen und psychischen Gesundheit der zu pflegenden
Menschen auszurichten. Die Umsetzung erfolgt durch das Krankenpflegegesetz des
Bundes und die dazu ergangene Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, die
weitere Ausgestaltung und die Durchführung obliegen auch hier den Ländern. Durch
den Unterricht sind die Schülerinnen und Schüler zu befähigen, in ihrem
Pflegehandeln das Selbstbestimmungsrecht der zu pflegenden Personen zu
berücksichtigen, das Pflegehandeln personenbezogen auszurichten und dabei unter anderem
interkulturelle Aspekte sowie ethische Grundfragen und die jeweilige
Lebenssituation zu beachten.
Im Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der Pflegeberufe wird die
kultursensible Pflege in allen Lebensphasen und -situationen der zu pflegenden
Menschen unter Berücksichtigung auch der sexuellen Orientierung bereits als
Ausbildungsziel benannt. In der auf Grundlage des Gesetzes zu erlassenden
Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sollen die Ausbildungsziele weiter ausgeführt
werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Fachkommission soll Empfehlungen
für die weitere Umsetzung erarbeiten.
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ISSN 0722-8333]