Umverteilung von Flüchtlingen innerhalb der Europäischen Union
der Abgeordneten Luise Amtsberg, Claudia Roth (Augsburg), Volker Beck (Köln), Manuel Sarrazin, Omid Nouripour, Dr. Franziska Brantner, Katja Keul, Dr. Konstantin von Notz, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Angesichts der hohen Zahlen von in der EU Schutz suchenden Menschen hat die Europäische Kommission im Mai 2015 einen zeitlich befristeten Verteilungsmechanismus für Personen eingeführt, die eindeutig internationalen Schutz in der EU benötigen; insgesamt sollen im Laufe von zwei Jahren 160 000 Menschen aus Griechenland und Italien auf andere EU-Mitgliedstaaten verteilt werden. Der Europäische Rat hat den Umverteilungsvorschlag der Kommission im September 2015, also mittlerweile vor einem Jahr, mehrheitlich beschlossen.
Die Umverteilung soll entsprechend einem von der Kommission vorgestellten Schlüssel zur gerechten Verteilung erfolgen. Dieser Schlüssel bemisst die Aufnahmekapazitäten der Mitgliedstaaten durch folgende Kriterien: Bevölkerungsgröße (40 Prozent), Bruttoinlandsprodukt (40 Prozent), durchschnittliche Zahl der eingegangenen Asylanträge der letzten vier Jahre (10 Prozent) sowie die Arbeitslosenquote (10 Prozent). Danach entfallen auf Deutschland 27 485 Personen.
Zur zügigen Umsetzung des Übergangsmechanismus sollten alle Mitgliedstaaten eine nationale Kontaktstelle benennen, die helfen soll, die für den jeweiligen Aufnahmestaat passenden Schutzsuchenden entsprechend ihren jeweiligen Sprachkenntnissen und Qualifikationen sowie sozialen, familiären oder kulturellen Bindungen zu identifizieren.
Die letzte vorliegende Bestandsaufnahme der Kommission über die Umsetzung dieser beschlossenen Maßnahmen vom 28. September 2016 (http://ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/european-agenda-migration/press-material/docs/state_of_play_-_relocation_en.pdf) offenbart, dass die Umverteilung bisher nur sehr schleppend vorangekommen ist. Von den anvisierten 160 000 wurden demnach erst 15 131 Plätze von den Mitgliedstaaten zugesagt, tatsächlich umverteilt wurden erst 1 258 Menschen aus Italien und 4 563 aus Griechenland.
Die Bundeskanzlerin hat anlässlich des Treffens „Migration entlang der Balkanroute“ in Wien am 24. September 2016 erklärt: „Was die Frage der Beteiligung Deutschlands an dem Umsiedlungsmechanismus anbelangt, also an dem Relocation-Mechanismus, so haben wir Italien in der Tat gesagt, dass wir uns mit mehreren Hundert pro Monat an dieser legalen Umsiedlung beteiligen. Ein ähnliches Angebot haben wir auch Griechenland gemacht“ (Mitschrift Pressekonferenz; www.bundeskanzlerin.de).
Der EU-Kommissar für Migration, Inneres und Bürgerschaft, Dimitris Avramopoulos, hat anlässlich des Erscheinens eines Fortschrittsberichts der Kommission am 28. September 2016 erneut die Relevanz des Gelingens der Umverteilung betont.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen32
Wie viele Aufnahmezusagen und gegenüber welchen Mitgliedstaaten wurden bisher bis einschließlich September 2016 von der Bundesregierung gemacht?
Wie viele Schutzsuchende wurden bisher bis September 2016 tatsächlich aus Griechenland bzw. Italien in die Bundesrepublik Deutschland umverteilt (bitte nach Staatsangehörigkeit aufschlüsseln)?
Wie erklärt die Bundesregierung die Zahl der bisher von der Bundesrepublik Deutschland zugesagten Plätze sowie die noch geringere Zahl der bisher tatsächlich im Rahmen der Umverteilung aufgenommenen Schutzsuchenden?
Ist es zutreffend, dass die Bundesregierung die zugesagten Aufnahmen erst dann realisiert, wenn die anderen Mitgliedstaaten ihre Zusagen erfüllen?
Wie viele Menschen haben bis einschließlich September 2016 eine Umverteilungszusage nach Deutschland erhalten, aber befinden sich noch auf die Umverteilung wartend in Griechenland oder Italien (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Aus welchen Herkunftsländern kommen die Personen, die bis einschließlich September 2016 eine Umverteilungszusage erhalten haben, und wie viele Minderjährige befinden sich unter ihnen (bitte nach Altersgruppen und Herkunftsländern aufschlüsseln)?
Wie viel Zeit vergeht durchschnittlich zwischen der Aufnahmezusage und der tatsächlichen Weiterreise?
In welchen Einrichtungen sind diese auf die Umverteilung wartenden Personen untergebracht?
Wie bewertet die Bundesregierung mit Blick auf menschenrechtliche Standards die Qualität der jeweiligen Unterbringungen? Welche Maßnahmen unternimmt bzw. unterstützt die Bundesregierung, um dort die Achtung der Menschenrechte dieser Personen sicherzustellen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Unterbringung und Versorgung von minderjährigen Schutzsuchenden, und wie bewertet sie diese? Welche Maßnahmen unternimmt bzw. unterstützt die Bundesregierung, um die Achtung der Menschenrechte der minderjährigen Schutzsuchenden sicherzustellen?
Hat sich die Bundesregierung Kenntnis über die Gesamtdauer des Aufenthaltes in den jeweiligen griechischen und italienischen Aufnahmeeinrichtungen verschafft (wenn ja, bitte nach einzelnen Einrichtungen aufschlüsseln)?
Hielt die Bundesregierung die Praxis der geschlossenen Unterbringung von Schutzsuchenden über mehrere Monate und unabhängig von der physischen Verfassung oder dem Alter im so genannten Hotspot Moria für verhältnismäßig? Wenn nein, hat sie ihre Bedenken gegenüber den zuständigen Behörden, Bundesministerien oder politisch Verantwortlichen geäußert?
Wer ist in Deutschland für die Koordinierung und Steuerung des Umverteilungsprozesses zuständig?
Wie viele Beamte welcher Behörden arbeiten in der Nationalen Kontaktstelle sowie als Verbindungsbeamte für die Durchführung des Verteilmechanismus (bitte nach Ländern und genauem Einsatzort aufschlüsseln)?
Wie gestaltet sich das Verfahren der Umverteilung konkret (bitte das genaue Verfahren und die Aufgaben der beteiligten staatlichen und nichtstaatlichen Akteure vom ersten Kontakt im europäischen Mitgliedstaat bis zur Ankunft in Deutschland beschreiben)?
Welche organisatorischen Zwischenschritte sind im Falle einer konkreten, personenbezogenen Aufnahmezusage nötig, bis die zur Umverteilung bestimmte Person dann tatsächlich die Weiterreise nach Deutschland antreten kann, und wie lange dauert diese Zwischenphase im Durchschnitt?
Wie reisen die Personen tatsächlich in Deutschland ein? Handelt es sich um Einzelreisen oder um Sammelcharter?
Wer trägt die Reisekosten, die durch die Umverteilung anfallen?
Nach welchem Mechanismus bzw. Verteilungsschlüssel werden Flüchtlinge aus dem Umverteilungsprogramm in Deutschland auf die Bundesländer verteilt?
Nach welchen Kriterien wird Flüchtlingen die Zusage für die Aufnahme in das deutsche Umverteilungsprogramm gegeben?
Wie wird die Maßgabe der Kommission, dass Sprachkenntnisse und Qualifikationen sowie soziale, familiäre und kulturelle Bindungen der Schutzsuchenden und ihre entsprechenden Präferenzen bei der Umverteilung berücksichtigt werden sollen, umgesetzt? Was spricht dagegen, diese Bindungen und Präferenzen – für den Fall, dass die Bundesregierung nicht dieser Auffassung ist – stärker bzw. verbindlicher in den Entscheidungsprozess einzubinden?
Spielen darüber hinaus andere Kriterien, wie beispielsweise Geschlecht oder Religionszugehörigkeit, eine Rolle, und wenn ja, welche?
Handelt es sich bei den aufgenommenen Menschen im Wesentlichen um Familienangehörige von in Deutschland lebenden Flüchtlingen, bzw. wirkt sich eine familiäre Bindung nach Deutschland positiv auf die Erteilung einer Aufnahmezusage aus?
Welchen Einfluss auf die Erteilung einer Zusage zur Umverteilung nach Deutschland hat es, wenn man besonders schutzbedürftig ist (so zum Beispiel unbegleitete minderjährige Flüchtlinge), besonders für das Umverteilungsprogramm?
Unterscheiden sich die Kriterien für eine Aufnahme in den Mitgliedstaaten voneinander? Wenn ja, inwiefern (bitte einzeln aufschlüsseln)?
Findet im Zuge des Umverteilungsverfahrens in Griechenland bzw. in Italien auch eine Identitätsüberprüfung und Sicherheitsprüfung statt, und wenn ja, mithilfe welcher Methoden erfolgen solche Überprüfungen, und wie lange dauern diese im Schnitt?
Findet im Zuge des Umverteilungsverfahrens in Griechenland bzw. in Italien auch eine Sicherheitsüberprüfung der zur Umverteilung vorgesehenen Person statt, und wenn ja, durch wen? Inwiefern sind hier auch bundesdeutsche Sicherheitsbehörden miteinbezogen? Wie lange dauert diese Sicherheitsüberprüfung im Durchschnitt?
Welche konkreten Defizite sieht die Bundesregierung in der derzeitigen Praxis der Umverteilung? Was für Maßnahmen sind notwendig, um die zugesagte Umverteilung zügig voranzutreiben?
Beabsichtigt die Bundesregierung, die bisherige Praxis der Umverteilung zu ändern, um die von der Bundeskanzlerin angekündigte Umsiedlung von mehreren Hundert Schutzsuchenden aus Italien und aus Griechenland pro Monat umzusetzen, und wenn ja, in welcher Weise?
Welches Ziel formuliert die Bundesregierung für das verbleibende Jahr bzw. wie viele Menschen möchte die Bundesregierung bis Ende des Jahres 2016 aus den Mittelmeeranrainern nach Deutschland umgesiedelt haben?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Kommission, dass, „wenn die Mitgliedstaaten ihre Bemühungen verstärken, es mit den verbesserten Kapazitäten des griechischen Asyldienstes vor allem möglich sein [sollte], die etwa 30 000 Kandidaten in Griechenland, die für eine Umverteilung in Betracht kommen, innerhalb des nächsten Jahres umzuverteilen“, und wenn ja, worauf stützt sich diese Annahme?
Im Rahmen des EU-Türkei-Abkommens wurde angekündigt, dass 54 000 der 72 000 versprochenen Resettlement-Plätze für Flüchtlinge in der Türkei vom Kontingent der vereinbarten 160 000 Umverteilungsplätze umgeschichtet werden würden. Soll diese Ankündigung umgesetzt werden, oder wurde sie in der Zwischenzeit revidiert? Bedeutet das im ersteren Fall, dass von den versprochenen 160 000 Umsiedlungen aus Italien und Griechenland letztlich nur 106 000 umgesetzt werden sollen?