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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Der Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016

Einsatz von OSZE-Beobachtern, diesbzgl. deutsche Beteiligung, Schwerpunkte im Rahmen des OSZE-Vorsitzes, Ausübung der Mandatstätigkeit, Drohneneinsatz, Überprüfungsbesuche gem. Wiener Dokument, bewaffnete Konfliktparteien, Umgang mit Gefangenen, Militärhilfen, Lage der Zivilbevölkerung in den Konfliktregionen, Flüchtlingssituation, Implementierung der Minsker Vereinbarungen, Waffenruhe, Projektförderung im Bereich zivile Krisenprävention und Konfliktbearbeitung, Stand des Amnestiegesetzes<br /> (insgesamt 47 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Auswärtiges Amt

Datum

23.11.2016

Antwortdauer

42 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

BT18/1001012.10.2016

Der Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016

Kleine Anfrage

Volltext (unformatiert)

[Deutscher Bundestag Drucksache 18/10010 18. Wahlperiode 12.10.2016 Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Christine Buchholz, Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Michael Leutert, Stefan Liebich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE. Der Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016 Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Dauer dieses Kalenderjahres den Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) übernommen. Der deutsche Vorsitz fällt in eine Zeit, in der auch als Folge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine die Sicherheitsordnung in Europa nach dem Ende des Kalten Kriegs tief zerrüttet ist. Die OSZE führt bereits seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission (SMM) in der Ukraine durch. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und durch objektive Lageberichte die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw. der modifizierten Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 (Minsk II) als Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen Zentralregierung und den aufständischen Gebieten in der Ostukraine. In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die militärischen Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen verstoßen und sich oft schwere Gefechte geliefert. Die Intensität der Kampfhandlungen blieb dennoch insgesamt deutlich unter dem Niveau der Kämpfe vor dem Beschluss Minsk II. Außer einer fragilen Waffenruhe sind jedoch kaum Fortschritte bei der Umsetzung zu verzeichnen. Es ist bislang nicht gelungen, die bewaffneten Kräfte beider Konfliktparteien entlang der Frontlinie räumlich zu entflechten und die vorgesehene beiderseitige entmilitarisierte Sicherheitszone einzurichten. Ebenso blockieren die Konfliktparteien die Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen. Auf Seiten der Ukraine betrifft dies vor allem die Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die politische Dezentralisierung des Landes, einen Selbstverwaltungsstatus für die abtrünnigen Donbass-Regionen im Rahmen der ukrainischen Verfassung sowie eine Amnestieregelung für ehemalige Aufständische bzw. Kriegsteilnehmer. Die politische Führung in den sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ ist wiederum dazu verpflichtet, Lokalwahlen in den von ihnen kontrollierten Gebieten nach ukrainischem Recht durchzuführen (vgl. www.osce.org/ru/cio/140221?download=true, Download v. 22. September 2016). Die Statusfrage hat sich bei allen ethno-territorialen Konflikten im OSZE-Raum als der am schwierigsten zu lösende Punkt erwiesen. Während die Führungen der weitgehend isolierten De-facto-Separationsgebiete (Donbass, Bergkarabach, Abchasien, Südossetien, Transnistrien, Nordzypern, Kosovo sowie in den 90er Jahren auch Tschetschenien) danach trachten bzw. trachteten, ihren erreichten Status quo zu bewahren bzw. möglichst zu legalisieren, streben bzw. strebten die Führungen der De-jure-Staaten (Ukraine, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Zypern, Serbien, Russische Föderation) dessen Änderung an, um ihre nationale Souveränität und territoriale Integrität wiederherzustellen. Jenseits der Statusfrage ließen und lassen sich mit den Instrumenten ziviler Konfliktbearbeitung jedoch häufig wichtige Teilerfolge erzielen und vor allem die Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken verhindern. Die SMM stellt daher nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein unverzichtbares Instrument dar, um die Konfliktlösung wirksam zu unterstützen bzw. zu überprüfen, ob und inwieweit die Konfliktparteien die Minsk-II-Vereinbarungen implementieren. Die Fraktion DIE LINKE. stellt deshalb in regelmäßigen Zeitabständen Kleine Anfragen an die Bundesregierung zur Bilanz der SMM-Tätigkeit (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/3770, 18/6175). Im zurückliegenden Befragungszeitraum hat sich der Konflikt durch die intensiven Rüstungsanstrengungen der Ukraine und die Professionalisierung der ukrainischen Streitkräfte weiter militarisiert. Die Gesamtstärke der ukrainischen Streitkräfte hat sich seit Beginn des Konflikts auf mindestens 280 000 Armeeangehörige nahezu verdoppelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 18a auf Bundestagsdrucksache 18/6543). Bis auf den „Rechten Sektor“ wurden zwischenzeitlich alle paramilitärischen Formationen in die geschaffene ukrainische Nationalgarde integriert (vgl. www.zeit.de/2015/33/rechter-sektor-ukraine-privatarmee/ seite-2, Download v. 22. September 2016). Die paramilitärischen Formationen in den abtrünnigen Donbass-Regionen erhalten nach Angaben der Bundesregierung personelle, materielle und finanzielle Unterstützung aus Russland und sollen laut ukrainischen Angaben über rund 33 000 prorussische Kämpfer und 9 000 reguläre russische Soldaten verfügen (vgl. Antwort zu Frage 18c auf Bundestagsdrucksache 18/6543). Die Bundesregierung hat die Konfliktbewältigung in der Ukraine zu einem ihrer prioritären Arbeitsvorhaben für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands erklärt. Hierfür sollen die Bereitstellung von Personal für die SMM, der innerukrainische Dialog durch Projekte von ODIHR (Büro für Demokratische Institutionen und Menschenrechte) und des OSZE-Projektkoordinators sowie Aktivitäten zur Minen- und Kampfmittelräumung gefördert werden (vgl. Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/ contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 22. September 2016). Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und sein französischer Amtskollege, Jean-Marc Ayrault, haben sich bei ihren jüngsten Gesprächen mit der ukrainischen Regierung am 14./15. September 2016 für eine sofortige Waffenruhe eingesetzt, die die prorussischen Aufständischen zuvor angeboten hatten (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-warum-der- ukrainedas-ja-zum-waffenstillstand-so-schwer-faellt-1.3163817, Download v. 22. September 2016). Angesichts dessen besteht zumindest die Aussicht, dass sich das Umfeld für die weitere Implementierung der Minsker Vereinbarungen möglicherweise verbessern könnte. Wir fragen die Bundesregierung: 1. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden Einsatzgebieten teil: a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson und e) den sonstigen Einsatzstandorten? 2. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden Einsatzgebieten teil: a) Kiew und Kharkiv, b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi, c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk, d) Odessa und Cherson und e) den sonstigen Einsatzstandorten? 3. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell Beobachterinnen und Beobachter mit militärischer Expertise in die Arbeit der zivilen SMM einbezogen? 4. Welche aktuelle Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainische Regierung bezüglich einer möglichen Ergänzung der zivilen SMM um bewaffnetes Personal bzw. Polizeikräfte, und mit welchem Ergebnis hat hierüber ggf. bereits ein Verständigungsprozess innerhalb der OSZE bzw. innerhalb der trilateralen Kontaktgruppe zwischen der Ukraine, Russland und der OSZE oder auch im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine, Russland, Frankreich, Deutschland) stattgefunden (bitte erläutern)? 5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang im Zusammenhang mit der angekündigten „Sekundierung von Personal an die SMM“ als Schwerpunktvorhaben für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands im Bereich der Konfliktbearbeitung in der Ukraine ergriffen (vgl. Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www. auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/ 160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 23. September 2016), und inwieweit hält die Bundesregierung derzeit eine weitere Anhebung der Mandatsobergrenze auf wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter für erforderlich, damit die SMM ihrem Untersuchungsauftrag vollumfänglich nachkommen kann? 6. In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZE- Beobachter der SMM von wem nach Kenntnis der Bundesregierung im bisherigen Zeitraum des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands an der Ausübung ihrer Mandatstätigkeit oder am Zugang zu ihren Einsatzstandorten gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb des Einsatzgebietes eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte detailliert erläutern)? 7. Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, in wie vielen Fällen wurden die Aufklärungsdrohnen ggf. von wem angegriffen, und welche wesentlichen Erkenntnisse konnten durch ihren Einsatz gewonnen werden (bitte erläutern)? 8. Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands nach dem Wiener Dokument über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) insgesamt auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmern hat sich die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt? 9. Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen Untersuchungsschwerpunkte der in der Ukraine bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands durchgeführten VSBM nach dem Wiener Dokument, an denen ggf. auch deutsche Teilnehmer beteiligt waren, und welche konkreten Ergebnisse konnten dabei gewonnen werden (bitte erläutern)? 10. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der Bundesregierung gegenwärtig die regulären Streitkräfte der Ukraine, und wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach jeweiligen Teilstreitkräften auflisten)? 11. Über wie viele Angehörige und welche Bewaffnung verfügt aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die 2014 wieder geschaffene Nationalgarde, die formal dem ukrainischen Innenministerium unterstellt ist, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Angehörigen von früheren paramilitärischen Freiwilligenbataillonen nach ihrer Integration in die ukrainische Nationalgarde weiterhin an militärischen Kampfhandlungen mit den prorussischen aufständischen Gruppen in der Ostukraine beteiligt gewesen (bitte erläutern)? 12. In welchem Umfang erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die Angehörigen der ukrainischen Nationalgarde eine militärische Ausbildung bzw. militärisches Training durch die ukrainischen Streitkräfte (vgl. www.faz.net/ aktuell/politik/ausland/europa/krise-in-der-ukraine-vaterlandsverteidiger- gesucht-12852828.html, Download v. 26. September.2016)? 13. In welchem Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Streitkräfte seit dem Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine bzw. ggf. auch die ukrainische Nationalgarde im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe (MAH) von Deutschland unterstützt (bitte unter Angabe der hierfür verausgabten Kosten erläutern)? 14. In welchem Umfang haben die Vereinigten Staaten von Amerika nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl. Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/6543, www.tagesanzeiger. ch/ausland/europa/usmilitaer-bildet-kiews-spezialkraefte-aus/story/28636215, Download v. 26. September 2016; bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? 15. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche anderen NATO-Mitglieder bislang seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte pro Jahr, nach NATO-Mitglied, Stückzahl und Waffensystem auflisten)? 16. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche Nichtmitgliedstaaten der NATO bislang seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte pro Jahr, nach Staat, Stückzahl und Waffensystem auflisten)? 17. Über wie viele Kämpfer und welche Bewaffnung verfügt aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung der bislang nicht in die ukrainische Nationalgarde integrierte „Rechte Sektor“, und welche aktuellen Erkenntnisse hat die Bundesregierung über den mutmaßlichen Einsatz von ausländischen Söldnern, die auf Seite des „Rechten Sektors“ die prorussischen aufständischen Gruppen in der Ostukraine mit bekämpfen (vgl. www.nzz.ch/international/europa/ die-nationalistischen-kinder-der-revolution-ld.3678, Download v. 26. September 2016; bitte erläutern)? 18. Über wie viele Kämpfer und welche konventionellen Waffensysteme verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die prorussischen paramilitärischen Gruppen in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und in welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auch reguläre Soldaten der russischen Streitkräfte ggf. unter den Hoheitszeichen der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ bzw. unter fehlendem Hoheitszeichen daran beteiligt (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache 18/6543)? 19. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation bislang während des diesjährige OSZE-Vorsitzes Deutschlands Waffensysteme in die abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für dortige aufständische paramilitärische Gruppen geleistet (vgl. Antwort zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte nach Stückzahl und Waffensystem auflisten)? 20. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation aktuell an ihrer Westgrenze zur Ukraine militärische Truppenverbände konzentriert und schwere Waffensysteme disloziert (bitte nach Truppenstärke und Stückzahl je Waffensystem auflisten)? 21. Welche Kenntnisse – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – hat die Bundesregierung über die Förderung des Aufbaus von quasistaatlichen Strukturen und eines professionellen Sicherheitsapparats in den sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ durch hochrangige Vertreter bzw. Behörden des international nicht anerkannten De-facto-Regimes in Transnistrien, insbesondere durch den von 1992 bis 2012 amtierenden Defacto-Minister für „Staatssicherheit“, Wladimir Antjufejew (vgl. Sabine Fischer (Hrsg.): „Nicht eingefroren! Die ungelösten Konflikte um Transnistrien, Abchasien, Südossetien und Berg-Karabach im Lichte der Krise um die Ukraine“, Stiftung für Wissenschaft und Politik, Berlin, Juli 2016, S. 39; bitte erläutern)? 22. Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und ggf. auch Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden aktuell von wem nach Kenntnis der Bundesregierung immer noch gesetzeswidrig festgehalten, und wie viele Gefangene haben die Konfliktparteien ggf. bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands untereinander ausgetauscht? 23. Welche Kenntnisse – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – hat die Bundesregierung über mutmaßliche Geheimgefängnisse des ukrainischen Sicherheitsdienstes SBU in Kharkiv, Isjum, Kramatorsk und Mariupol, in denen Beschuldigte ohne offizielle Anklage und ohne offizielles Verfahren inhaftiert sein sollen (vgl. www.neues-deutschland.de/artikel/1025563.es-war- eine-schlimme-zeit.html, Download v. 26. September 2016; bitte erläutern)? 24. In welchem Umfang haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland bei ihren militärischen Kampfhandlungen weiterhin gegen die Genfer Konventionen des humanitären Völkerrechts, insbesondere in Bezug auf den Schutz der Zivilbevölkerung, den Beschuss von Wohngebieten und die Zerstörung von zivilen Infrastrukturen (Wasserversorgung, Krankenhäuser, Schulen etc.), verstoßen, und wie hat die Bundesregierung im Rahmen des OSZE- Vorsitzes Deutschlands hierauf reagiert (vgl. Antwort zu Frage 27 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? 25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den mutmaßlichen Einsatz von schweren Artilleriesystemen durch die ukrainischen Streitkräfte im Zeitraum seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes Deutschlands, die laut den Minsk-II-Vereinbarungen von der Front abgezogen werden sollten, und an welchen Abschnitten der Frontlinie kamen diese schweren Artilleriesysteme zum Einsatz (www.neues-deutschland.de/artikel/1023313.ukraine- militaerparade-zur-unabhaengigkeit.html, Download v. 26. September 2016)? 26. An welchen Abschnitten der Frontlinie ist es nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß den Minsk-II-Vereinbarungen bislang gelungen, die bewaffneten Kräfte beider Konfliktparteien räumlich zu entflechten und die schweren Waffensysteme abzuziehen? 27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine in der Trilateralen Kontaktgruppe vor kurzem erzielte Verständigung, eine Truppenentflechtung der Konfliktparteien an drei Pilotstandorten der Kontaktlinie durchzuführen, und welche Vereinbarungen wurden hierzu im Hinblick auf mögliche Überprüfungsmechanismen durch Beobachter der SMM getroffen (bitte erläutern)? 28. In welchem Umfang und in welchen Regionen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland in dem Konfliktgebiet humanitäre Minenräumungen fortgeführt werden, und welche eigenen Aktivitäten hat die Bundesregierung bislang unternommen, um die in ihrem Arbeitsprogramm für den diesjährigen OSZE- Vorsitz angekündigte weitere Minen- und Kampfmittelräumung zu fördern (vgl. vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/6543, Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www. auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/ 160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 26. September 2016)? 29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftliche und soziale Situation der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im Hinblick auf a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden Mindesteinkommen, e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen? 30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im Hinblick auf a) den Zugang zu einem legalen Aufenthaltstitel bzw. die Anerkennung als Flüchtling, b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden Mindesteinkommen, f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen? 31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in andere Landesteile der Ukraine geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im Hinblick auf a) die Registrierung bzw. Anerkennung als Binnenflüchtling, b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden Mindesteinkommen, f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen? 32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem Konfliktgebiet in die Nachbarrepublik Polen geflohenen Zivilistinnen und Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im Hinblick auf a) den Zugang zu einem legalen Aufenthaltstitel bzw. die Anerkennung als Flüchtling, b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften, c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser, d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur, e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden Mindesteinkommen, f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen? 33. Welche aktuellen Umsetzungsfortschritte gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung beim Minsker Maßnahmenpaket in Bezug auf die volle Wiederaufnahme von sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der Ukraine und den abtrünnigen Donbass-Regionen, und in welchen Bereichen wird ggf. die weitere Umsetzung von welcher Konfliktpartei blockiert oder erschwert (vgl. Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? 34. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation der Roma- Minderheit, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche geschlechtsspezifische Benachteiligung von Roma-Frauen, in der Ukraine gewinnen (bitte erläutern)? 35. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands bislang dazu genutzt, um der von ODIHR erhobenen Forderung nach Implementierung des „Aktionsplans zur Verbesserung der Lage der Roma und Sinti im OSZE-Gebiet“ in Bezug auf die Ukraine Nachdruck zu verleihen (vgl. Office for Democratic Institutions and Human Rights (Hrsg.): „Situation Assessment Report on Roma in Ukraine and the Impact oft he Current Crisis“, Warsaw, August 2014; bitte erläutern)? 36. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von religiösen und anderen ethnischen Minderheiten in der Ukraine gewinnen, wobei die Fragesteller in Bezug auf Letztere die Selbstzuordnung von sozialen Menschengruppen anhand gemeinsamer Identitätsmerkmale verstehen und das Abstammungsprinzip wegen seines unwissenschaftlichen bzw. völkischen Charakters ablehnen (bitte erläutern)? 37. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von weiteren gesellschaftlichen Minderheiten, wie insbesondere von LGBT (Lesbian, Gay, Bisexual and Transgender) in der Ukraine gewinnen (bitte erläutern)? 38. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von ethnischen, religiösen und anderen gesellschaftlichen Minderheiten (z. B. LGBT) in den sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ gewinnen (bitte erläutern)? 39. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. in welchem Umfang die mit der Unterstützung des Außenministers Dr. Frank- Walter Steinmeier ausgehandelte Waffenruhe seit ihrem Inkrafttreten am 15. September 2016 von den Konfliktparteien tatsächlich eingehalten wird, und an welchen Abschnitten der Frontlinie ist dies ggf. bislang nicht der Fall (bitte erläutern)? 40. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die prorussischen Aufständischen aus den abtrünnigen Donbass-Regionen die Waffenruhe im Vorfeld der ukrainischen Seite einseitig angeboten haben, und durch wen hat die Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt Kenntnis über das Angebot der einseitigen Waffenruhe erlangt (bitte erläutern)? 41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über zivilgesellschaftliche Basisbewegungen und Initiativen in der Ukraine, den abtrünnigen Donbass- Regionen und der Russischen Föderation, die für die friedliche Lösung des Ukraine-Konflikts und den Gedanken der Völkerverständigung eintreten, und welche diesbezüglichen Projekte werden im Bereich der zivilen Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung von der Bundesregierung aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? 42. Welche Projekte werden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung in Bezug auf die Ukraine von der Europäischen Union zum Beispiel im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik/Östlichen Partnerschaft aktuell gefördert bzw. sind aktuell beantragt, um den innerukrainischen Dialog und die zivile Konfliktbearbeitung innerhalb der ukrainischen Gesellschaft zu unterstützen (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? 43. Mit welchen aktuellen Projekten wird nach Kenntnis der Bundesregierung der innerukrainische Dialog durch ODIHR bzw. durch den für die Ukraine zuständigen OSZE-Projektkoordinator gefördert, und welche weiteren Projekte sind ggf. bereits beantragt (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen auflisten)? 44. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Inkraftsetzung des vom ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) bereits beschlossenen Amnestiegesetzes, für welchen Personenkreis soll die Amnestieregelung gelten, und welcher Personenkreis soll ggf. davon ausgeschlossen bleiben (vgl. Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? 45. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen in Bezug auf einen verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsstatus für die abtrünnigen Donbass-Regionen innerhalb der territorialen Integrität der Ukraine sowie bei der politischen Dezentralisierung des Landes, und welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ergriffen, um die einvernehmliche Lösung der Statusfrage in den Verhandlungen der Arbeitsgruppen der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE zu unterstützen, an der auch Vertreter der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ beteiligt sind (vgl. Antworten zu den Fragen 36, 37 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? 46. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der Durchführung von Lokalwahlen in den derzeit nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten gemäß dem Lokalwahlgesetz vom 14. Juli 2015, und welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ergriffen, um die im politischen Teil der Minsker Vereinbarungen festgelegte Durchführung von Lokalwahlen nach ukrainischem Recht in den abtrünnigen Donbass-Regionen in den Verhandlungen der Arbeitsgruppe Politik der Trilateralen Kontaktgruppe der Ukraine, Russlands und der OSZE zu unterstützen, an der auch Vertreter der sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ beteiligt sind (vgl. Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)? 47. Welche weiteren Initiativen zur Konfliktbewältigung in der Ukraine sind von der Bundesregierung in der verbleibenden Zeit des diesjährigen OSZE- Vorsitzes Deutschlands noch zu erwarten (bitte erläutern)? Berlin, den 11. Oktober 2016 Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken, www.satzweiss.com Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim, www.printsystem.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.betrifft-gesetze.de ISSN 0722-8333]

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