[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 21. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10414
18. Wahlperiode 23.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken,
Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10010 –
Der Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission
unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Dauer dieses Kalenderjahres den
Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
übernommen. Der deutsche Vorsitz fällt in eine Zeit, in der auch als Folge des
bewaffneten Konflikts in der Ukraine die Sicherheitsordnung in Europa nach
dem Ende des Kalten Kriegs tief zerrüttet ist.
Die OSZE führt bereits seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission
(SMM) in der Ukraine durch. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte
Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von
OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert
und durch objektive Lageberichte die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu
kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw.
der modifizierten Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 (Minsk II) als
Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen
Zentralregierung und den aufständischen Gebieten in der Ostukraine.
In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die
militärischen Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen verstoßen und sich oft
schwere Gefechte geliefert. Die Intensität der Kampfhandlungen blieb dennoch
insgesamt deutlich unter dem Niveau der Kämpfe vor dem Beschluss Minsk II.
Außer einer fragilen Waffenruhe sind jedoch kaum Fortschritte bei der
Umsetzung zu verzeichnen. Es ist bislang nicht gelungen, die bewaffneten Kräfte
beider Konfliktparteien entlang der Frontlinie räumlich zu entflechten und die
vorgesehene beiderseitige entmilitarisierte Sicherheitszone einzurichten. Ebenso
blockieren die Konfliktparteien die Umsetzung des politischen Teils der
Minsker Vereinbarungen. Auf Seiten der Ukraine betrifft dies vor allem die
Schaffung von gesetzlichen Grundlagen für die politische Dezentralisierung des
Landes, einen Selbstverwaltungsstatus für die abtrünnigen Donbass-Regionen im
Rahmen der ukrainischen Verfassung sowie eine Amnestieregelung für
ehemalige Aufständische bzw. Kriegsteilnehmer. Die politische Führung in den
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ ist wiederum dazu
verpflichtet, Lokalwahlen in den von ihnen kontrollierten Gebieten nach ukrainischem
Recht durchzuführen (vgl.
www.osce.org/ru/cio/140221?download=true,
Download v. 22. September 2016).
Die Statusfrage hat sich bei allen ethno-territorialen Konflikten im OSZE-Raum
als der am schwierigsten zu lösende Punkt erwiesen. Während die Führungen
der weitgehend isolierten De-facto-Separationsgebiete (Donbass,
Bergkarabach, Abchasien, Südossetien, Transnistrien, Nordzypern, Kosovo sowie in den
90er Jahren auch Tschetschenien) danach trachten bzw. trachteten, ihren
erreichten Status quo zu bewahren bzw. möglichst zu legalisieren, streben bzw.
strebten die Führungen der De-jure-Staaten (Ukraine, Aserbaidschan, Georgien,
Moldau, Zypern, Serbien, Russische Föderation) dessen Änderung an, um ihre
nationale Souveränität und territoriale Integrität wiederherzustellen.
Jenseits der Statusfrage ließen und lassen sich mit den Instrumenten ziviler
Konfliktbearbeitung jedoch häufig wichtige Teilerfolge erzielen und vor allem die
Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken verhindern. Die SMM stellt daher
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein unverzichtbares
Instrument dar, um die Konfliktlösung wirksam zu unterstützen bzw. zu überprüfen,
ob und inwieweit die Konfliktparteien die Minsk-II-Vereinbarungen
implementieren. Die Fraktion DIE LINKE. stellt deshalb in regelmäßigen Zeitabständen
Kleine Anfragen an die Bundesregierung zur Bilanz der SMM-Tätigkeit (vgl.
Bundestagsdrucksachen 18/3770, 18/6175).
Im zurückliegenden Befragungszeitraum hat sich der Konflikt durch die
intensiven Rüstungsanstrengungen der Ukraine und die Professionalisierung der
ukrainischen Streitkräfte weiter militarisiert. Die Gesamtstärke der ukrainischen
Streitkräfte hat sich seit Beginn des Konflikts auf mindestens 280 000
Armeeangehörige nahezu verdoppelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 18a
auf Bundestagsdrucksache 18/6543). Bis auf den „Rechten Sektor“ wurden
zwischenzeitlich alle paramilitärischen Formationen in die geschaffene ukrainische
Nationalgarde integriert (vgl.
www.zeit.de/2015/33/rechter-sektor-
ukraineprivatarmee/seite-2, Download v. 22. September 2016). Die paramilitärischen
Formationen in den abtrünnigen Donbass-Regionen erhalten nach Angaben der
Bundesregierung personelle, materielle und finanzielle Unterstützung aus
Russland und sollen laut ukrainischen Angaben über rund 33 000 prorussische
Kämpfer und 9 000 reguläre russische Soldaten verfügen (vgl. Antwort zu
Frage 18c auf Bundestagsdrucksache 18/6543).
Die Bundesregierung hat die Konfliktbewältigung in der Ukraine zu einem ihrer
prioritären Arbeitsvorhaben für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands
erklärt. Hierfür sollen die Bereitstellung von Personal für die SMM, der
innerukrainische Dialog durch Projekte von ODIHR (Büro für Demokratische
Institutionen und Menschenrechte) und des OSZE-Projektkoordinators sowie
Aktivitäten zur Minen- und Kampfmittelräumung gefördert werden (vgl.
Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder
herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016,
www.auswaertiges-
amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-
Programm.pdf, S. 3, Download v. 22. September 2016).
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und sein
französischer Amtskollege, Jean-Marc Ayrault, haben sich bei ihren jüngsten
Gesprächen mit der ukrainischen Regierung am 14./15. September 2016 für eine
sofortige Waffenruhe eingesetzt, die die prorussischen Aufständischen zuvor
angeboten hatten (vgl.
www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-warum-der-
ukrainedas-ja-zum-waffenstillstand-so-schwer-faellt-1.3163817, Download v. 22.
September 2016). Angesichts dessen besteht zumindest die Aussicht, dass sich das
Umfeld für die weitere Implementierung der Minsker Vereinbarungen
möglicherweise verbessern könnte.
1. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden
Einsatzgebieten teil:
a) Kiew und Kharkiv,
b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,
c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,
d) Odessa und Cherson und
e) den sonstigen Einsatzstandorten?
Die Fragen 1a bis 1e werden zusammenfassend beantwortet.
In der OSZE-Sonderbeobachtermission in der Ukraine (SMM) sind derzeit
696 Beobachterinnen und Beobachter im Einsatz (Stand: 1. Oktober 2016).
Davon werden 594 in den Regionen Donezk und Luhansk eingesetzt. Die Zuweisung
der Beobachterinnen und Beobachter zu den einzelnen Einsatzgebieten und
Aufgabenbereichen obliegt der Missionsleitung und kann kurzfristig dem aktuellen
Bedarf angepasst werden.
2. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland
nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den
folgenden Einsatzgebieten teil:
a) Kiew und Kharkiv,
b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,
c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,
d) Odessa und Cherson und
e) den sonstigen Einsatzstandorten?
Die Fragen 2a bis 2e werden zusammengefasst beantwortet.
Deutschland hat insgesamt 37 Expertinnen und Experten zur SMM sekundiert.
Davon sind gegenwärtig 32 als Beobachterinnen und Beobachter in den
nachfolgend genannten Gebieten im Einsatz. Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
Standort Anzahl dt. Beobachter (Stand: 31. Oktober 2016)
Kiew 2
Lwiw 1
Donezk 17
Luhansk 12
3. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
Beobachterinnen und Beobachter mit militärischer Expertise in die Arbeit der
zivilen SMM einbezogen?
Die SMM hat aufgrund ihres Aufgabenprofils Bedarf an Beobachterinnern und
Beobachtern mit Expertise in verschiedenen Fachgebieten. Zu den zentralen
Aufgaben der SMM gehört gegenwärtig die Überwachung des Waffenstillstands, des
Abzugs von Waffen und der Entflechtung. Die SMM hat hierfür Personal mit
einschlägigen Fachkenntnissen eingestellt, darunter verfügt gegenwärtig
ungefähr ein Viertel über militärische Vorerfahrung. Zudem werden regelmäßig
Fortbildungen durchgeführt, beispielsweise Schulungen zur Erkennung bestimmter
Waffensysteme, damit die zur Überwachung der Lage in den Konfliktgebieten
eingesetzten Beobachterinnen und Beobachter ihre Aufgaben erfüllen können.
4. Welche aktuelle Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die
ukrainische Regierung bezüglich einer möglichen Ergänzung der zivilen SMM
um bewaffnetes Personal bzw. Polizeikräfte, und mit welchem Ergebnis hat
hierüber ggf. bereits ein Verständigungsprozess innerhalb der OSZE bzw.
innerhalb der trilateralen Kontaktgruppe zwischen der Ukraine, Russland
und der OSZE oder auch im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine,
Russland, Frankreich, Deutschland) stattgefunden (bitte erläutern)?
Im Kreis der 57 OSZE-Teilnehmerstaaten finden Konsultationen über einen
möglichen Beitrag der OSZE zur Unterstützung der Sicherheit bei der Durchführung
der Lokalwahlen in bestimmten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk
gemäß den Minsker Vereinbarungen statt. Eine Änderung des Charakters der SMM
als zivile Beobachtermission ist dabei nicht im Gespräch. Eine Verständigung
über die konkrete Form eines möglichen OSZE-Beitrags steht noch aus. Die
ukrainische Regierung spricht sich in diesem Zusammenhang für die Entsendung
einer internationalen Polizeimission aus.
5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang im
Zusammenhang mit der angekündigten „Sekundierung von Personal an die SMM“
als Schwerpunktvorhaben für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands
im Bereich der Konfliktbearbeitung in der Ukraine ergriffen (vgl.
Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder
herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www.
auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/
160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 23. September 2016), und
inwieweit hält die Bundesregierung derzeit eine weitere Anhebung der
Mandatsobergrenze auf wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter
für erforderlich, damit die SMM ihrem Untersuchungsauftrag
vollumfänglich nachkommen kann?
Das Auswärtige Amt hat gegenwärtig 32 Beobachterinnen und Beobachter zur
SMM sekundiert. Derzeit sind neun weitere Bewerber aus Deutschland für
Positionen als Beobachterinnen und Beobachter nominiert und durchlaufen das
Auswahlverfahren für eine Tätigkeit in der Mission. Darüber hinaus hat das
Auswärtige Amt fünf weitere Expertinnen und Experten sekundiert, um die SMM bei der
Deckung ihres Bedarfs an Fachkenntnissen in bestimmten Aufgabengebieten zu
unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise Experten für Berichtswesen oder
Minderheitenrechte. Um das besondere Anforderungsprofil der SMM erfüllen zu
können, wurden dabei auch gezielt potenzielle Bewerberinnen und Bewerber
außerhalb des bestehenden Expertenpools des Zentrums für internationale
Friedenseinsätze angesprochen, beispielsweise durch entsprechende öffentliche
Bewerbungsaufrufe oder im Rahmen von Informationsvorträgen auf Messen und
ähnlichen Veranstaltungen. Die SMM beabsichtigt die Fortführung eines graduellen
Aufwuchses der Anzahl an Beobachterinnen und Beobachter an die
Mandatsobergrenze. Da die Mandatsobergrenze bislang nicht ausgeschöpft ist, ist aus Sicht
der Bundesregierung eine weitere Anhebung gegenwärtig nicht erforderlich.
6. In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZE-
Beobachter der SMM von wem nach Kenntnis der Bundesregierung im
bisherigen Zeitraum des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands an der
Ausübung ihrer Mandatstätigkeit oder am Zugang zu ihren
Einsatzstandorten gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb des Einsatzgebietes
eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw.
von bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte detailliert
erläutern)?
Die SMM hat vom 1. Januar bis zum 25. Oktober 2016 über insgesamt
1 338 Fälle von Einschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit oder anderen
Beschränkungen ihrer Tätigkeit berichtet. 326 dieser Fälle ereigneten sich in
regierungskontrolliertem Gebiet, 964 Fälle in den gegenwärtig nicht von der
Regierung kontrollierten Gebieten. In 48 Fällen, beispielsweise bei der Störung von
SMM-Aufklärungsmitteln, war eine eindeutige Zuordnung nicht möglich. Die
SMM hat am 23. August 2016 einen thematischen Bericht zu Einschränkungen
ihrer Bewegungsfreiheit und sonstigen Behinderungen für das erste
Halbjahr 2016 veröffentlicht, in dem verschiedene Arten von Vorfällen detailliert
geschildert werden. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden die
Beobachterinnen und Beobachter im Zeitraum des deutschen OSZE-Vorsitzes nicht in
Kampfhandlungen verwickelt. Vom 1. Januar bis zum 25. Oktober 2016 verzeichnete
die SMM in insgesamt 18 Fällen verschiedene Arten von Beschuss in der näheren
Umgebung von SMM-Beobachterinnen und Beobachtern. Die Mission
veröffentlicht auf ihrer Webseite anlassbezogen Einzelberichte (sogenannte spot reports)
zu derartigen Vorfällen.
7. Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, in wie vielen Fällen
wurden die Aufklärungsdrohnen ggf. von wem angegriffen, und welche
wesentlichen Erkenntnisse konnten durch ihren Einsatz gewonnen werden
(bitte erläutern)?
Gegenwärtig setzt die SMM sieben Aufklärungsdrohnen geringer Reichweite ein
(Stand: 25. Oktober 2016). Aufklärungsdrohnen mittlerer Reichweite befinden
sich in der Anschaffung. Sämtliche Aufklärungsflüge werden aktuell in den
Regionen Donezk und Luhansk, sowohl in regierungskontrollierten als auch in
nicht-regierungskontrollierten Gebieten, durchgeführt. Vom 1. Januar bis zum
25. Oktober 2016 hat die SMM insgesamt elf Fälle festgestellt, in denen
Aufklärungsdrohnen unter Beschuss bewaffneter Kräfte gerieten, mehrheitlich über
nicht von der Regierung kontrollierten Gebieten. Nach Angaben der SMM
konnten Aufklärungsdrohnen wiederholt die Präsenz schwerer Waffensysteme, wie
beispielsweise Kampfpanzer, Artilleriestellungen oder
Mehrfachraketenwerfersysteme, innerhalb der Sicherheitszone beobachten. Zudem werden
Aufklärungsdrohnen im Umfeld der Entflechtungszonen eingesetzt, zu denen die SMM
bislang keinen ungehinderten Zugang hat.
8. Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang während des diesjährigen
OSZE-Vorsitzes Deutschlands nach dem Wiener Dokument über vertrauens-
und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) insgesamt auf dem
Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmern hat sich
die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt?
Während des diesjährigen deutschen OSZE-Vorsitzes haben nach Kenntnis der
Bundesregierung mit Stand Ende Oktober 2016 die OSZE-Teilnehmerstaaten
nach Kapitel IX des Wiener Dokuments über vertrauens- und sicherheitsbildende
Maßnahmen (VSBM) insgesamt vier Überprüfungsbesuche (Überprüfung der
über einen Truppenteil/eine Truppenformation im Informationsaustausch
gemeldeten Angaben) und elf Inspektionen (Verifikation ankündigungspflichtiger
militärischer Aktivitäten in einem bezeichneten Gebiet) auf dem Hoheitsgebiet der
Ukraine durchgeführt. Die Bundesrepublik Deutschland war an diesen
Verifikationsmaßnahmen nicht beteiligt.
9. Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen
Untersuchungsschwerpunkte der in der Ukraine bislang während des
diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands durchgeführten VSBM nach dem Wiener
Dokument, an denen ggf. auch deutsche Teilnehmer beteiligt waren, und
welche konkreten Ergebnisse konnten dabei gewonnen werden (bitte
erläutern)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden bei den nach Kapitel IX des Wiener
Dokuments in der Ukraine durchgeführten Überprüfungsbesuchen die Angaben
im aktuellen ukrainischen Informationsaustausch bestätigt. Bei den Inspektionen
nach Kapitel IX auf dem Hoheitsgebiet der Ukraine konnten keine
ankündigungspflichtigen militärischen Aktivitäten der ukrainischen Streitkräfte im
Inspektionsgebiet festgestellt werden.
Zu den im Rahmen des Kapitels X des Wiener Dokuments zwischen der Ukraine
und anderen OSZE-Teilnehmerstaaten bilateral vereinbarten zusätzlichen
vertrauens- und sicherheitsbildenden Maßnahmen (VSBM) liegen der
Bundesregierung keine Ergebnisse vor; die Bundesrepublik Deutschland war an diesen VSBM
nicht beteiligt und hat auch keine eigenen VSBM nach Kapitel X in der Ukraine
durchgeführt (Stand: Ende Oktober 2016).
10. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die regulären Streitkräfte der Ukraine, und
wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach jeweiligen
Teilstreitkräften auflisten)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Überzeugung
gelangt, dass die Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Entsprechend
ist der Beitrag als Verschlusssache gemäß der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums des Innern zum materiellen und
organisatorischen Schutz von Verschlusssachen (§ 3 der VS-Anweisung – VSA) mit dem
Grad „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft und wird separat übermittelt.
11. Über wie viele Angehörige und welche Bewaffnung verfügt aktuell nach
Kenntnis der Bundesregierung die 2014 wieder geschaffene Nationalgarde,
die formal dem ukrainischen Innenministerium unterstellt ist, und in
welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die
Angehörigen von früheren paramilitärischen Freiwilligenbataillonen nach ihrer
Integration in die ukrainische Nationalgarde weiterhin an militärischen
Kampfhandlungen mit den prorussischen aufständischen Gruppen in der Ostukraine
beteiligt gewesen (bitte erläutern)?
Die Nationalgarde nimmt sowohl militärische als auch polizeiliche Aufgaben
wahr. Diese sind insbesondere auf die Stabilität der inneren Lage in der Ukraine
ausgerichtet. Die Nationalgarde mit etwa 49 000 Personen besteht aus einer
Hauptabteilung, sechs Territorialkommandos, zehn Brigaden, 16 Regimentern
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.
Die Antwort ist im Parlamentssekretariat des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort von Berechtigten eingesehen werden.
und 20 Bataillonen. Sie sollen über etwa 100 gepanzerte Fahrzeuge verfügen. Die
Personalstärke setzt sich aus 38 400 Soldaten, 2 800 Zivilangestellten und
7 800 Grundwehrdienstleistenden zusammen. Zur zweiten Teilfrage liegen der
Bundesregierung keine gesicherten Erkenntnisse vor.
12. In welchem Umfang erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Angehörigen der ukrainischen Nationalgarde eine militärische Ausbildung bzw.
militärisches Training durch die ukrainischen Streitkräfte (vgl.
www.faz.net/
aktuell/politik/ausland/europa/krise-in-der-ukraine-vaterlandsverteidiger-
gesucht-12852828.html, Download v. 26. September 2016)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 11 verwiesen. Die ukrainische Nationalgarde
entlastet die ukrainischen Streitkräfte und Grenztruppen. Eine abschließende
Aufgabenabgrenzung zu den Streitkräften hat noch nicht stattgefunden. Zu einer
möglichen gemeinsamen Ausbildung liegen der Bundesregierung keine
Erkenntnisse vor.
13. In welchem Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Streitkräfte seit dem Beginn
des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine bzw. ggf. auch die ukrainische
Nationalgarde im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe (MAH) von
Deutschland unterstützt (bitte unter Angabe der hierfür verausgabten Kosten
erläutern)?
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung zu der Auffassung gelangt,
dass eine Beantwortung der Frage nicht offen erfolgen kann. Die erbetenen
Auskünfte betreffen die Zusammenarbeit mit einem anderen Staat, von dessen
Einverständnis zur Veröffentlichung nicht selbstverständlich ausgegangen werden
kann. Das Bekanntwerden dieser Informationen kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein, entsprechend ist der Beitrag als
Verschlusssache gemäß der Verschlusssachenanweisung mit dem Grad „VS-
Vertraulich“ eingestuft. Es wird insoweit auf die in der Geheimschutzstelle des
Deutschen Bundestages hinterlegte Antwort verwiesen.
14. In welchem Umfang haben die Vereinigten Staaten von Amerika nach Kenntnis
der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen –
bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands
Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die
ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl.
Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/6543,
www.tagesanzeiger.
ch/ausland/europa/usmilitaer-bildet-kiews-spezialkraefte-aus/story/28636215,
Download v. 26. September 2016; bitte nach Stückzahl und Waffensystem
auflisten)?
Im Rahmen der Modernisierung und Reform der ukrainischen Streitkräfte leistet
die US-Regierung seit Jahren finanzielle und personelle
Ausbildungsunterstützung. Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt die US-Regierung die
Ukraine zudem mit nicht letalen Ausrüstungsgegenständen und Transportmitteln.
Forderungen aus Teilen des US-Kongresses nach einer US-Unterstützung mit
defensiven, letalen Waffensystemen erteilte die US-Regierung mehrfach eine
Absage.
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
15. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch
aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche anderen NATO-Mitglieder
bislang seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine
Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die
ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte
pro Jahr, nach NATO-Mitglied, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung unterstützt Kanada die Ukraine durch
Militärausbilder in der Ukraine und Ausbildung in Kanada. Zudem wurde ein neues
Feldlazarett zur Verfügung gestellt. Großbritannien hat 75 Militärberater zur
Ausbildung in grundlegenden infanteristischen Fähigkeiten und bei der
Verwundetenversorgung in die Ukraine entsandt. Frankreich bildet ukrainische Soldaten
im Bereich der Kampfmittelabwehr aus. Litauen bietet Ausbildungsplätze an der
litauischen Militärakademie an und unterstützt das ukrainische Militär bei der
Reform der Grundausbildung. Zudem engagiert sich Litauen in gemeinsamen
Übungen zu Cyber Security und bei der Rehabilitierung von verwundeten ukrainischen
Soldaten. Nach vorliegenden Informationen werden derartige
Unterstützungsleistungen über bilaterale Vereinbarungen geleistet.
16. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch
aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche Nichtmitgliedstaaten der NATO
bislang seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine
Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die
ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte
pro Jahr, nach Staat, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.
17. Über wie viele Kämpfer und welche Bewaffnung verfügt aktuell nach
Kenntnis der Bundesregierung der bislang nicht in die ukrainische Nationalgarde
integrierte „Rechte Sektor“, und welche aktuellen Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über den mutmaßlichen Einsatz von ausländischen Söldnern,
die auf Seite des „Rechten Sektors“ die prorussischen aufständischen
Gruppen in der Ostukraine mit bekämpfen (vgl.
www.nzz.ch/international/europa/
die-nationalistischen-kinder-der-revolution-ld.3678, Download v. 26.
September 2016; bitte erläutern)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine über die Medienberichterstattung
hinausgehenden Erkenntnisse vor.
18. Über wie viele Kämpfer und welche konventionellen Waffensysteme
verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die prorussischen
paramilitärischen Gruppen in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und in welchem
Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auch reguläre
Soldaten der russischen Streitkräfte ggf. unter den Hoheitszeichen der
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ bzw. unter fehlendem
Hoheitszeichen daran beteiligt (vgl. Antwort zu Frage 24 auf
Bundestagsdrucksache 18/6543)?
19. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus
nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation bislang
während des diesjährige OSZE-Vorsitzes Deutschlands Waffensysteme in die
abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe
für dortige aufständische paramilitärische Gruppen geleistet (vgl. Antwort
zu Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte nach Stückzahl und
Waffensystem auflisten)?
20. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus
nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation aktuell an ihrer
Westgrenze zur Ukraine militärische Truppenverbände konzentriert und
schwere Waffensysteme disloziert (bitte nach Truppenstärke und Stückzahl
je Waffensystem auflisten)?
21. Welche Kenntnisse – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – hat
die Bundesregierung über die Förderung des Aufbaus von quasistaatlichen
Strukturen und eines professionellen Sicherheitsapparats in den sogenannten
„Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ durch hochrangige Vertreter bzw.
Behörden des international nicht anerkannten De-facto-Regimes in
Transnistrien, insbesondere durch den von 1992 bis 2012 amtierenden
Defacto-Minister für „Staatssicherheit“, Wladimir Antjufejew (vgl. Sabine
Fischer (Hrsg.): „Nicht eingefroren! Die ungelösten Konflikte um
Transnistrien, Abchasien, Südossetien und Berg-Karabach im Lichte der Krise um
die Ukraine“, Stiftung für Wissenschaft und Politik, Berlin, Juli 2016, S. 39;
bitte erläutern)?
Die Beantwortung der Fragen 18 bis 21 kann aus Gründen des Staatswohls nicht
offen erfolgen. Arbeitsmethoden und Vorgehensweisen der Nachrichtendienste
des Bundes sind im Hinblick auf die künftige Erfüllung des gesetzlichen Auftrags
aus § 1 Absatz 2 BNDG besonders schutzwürdig. Ebenso schutzbedürftig sind
Einzelheiten zu der nachrichtendienstlichen Erkenntnislage. Eine
Veröffentlichung von Einzelheiten betreffend solche Erkenntnisse würde zu einer
wesentlichen Schwächung der dem BND zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur
Informationsgewinnung führen und ließe Rückschlüsse auf die
Aufklärungsschwerpunkte zu. Dies würde für die Auftragserfüllung des Bundesnachrichtendienstes
erhebliche Nachteile zur Folge haben. Sie kann für die Interessen der
Bundesrepublik Deutschland schädlich sein. Diese Informationen werden daher gemäß
Verschlusssachenanweisung mit dem VS-Grad „VS – Vertraulich“ eingestuft und
gesondert übermittelt.
22. Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und ggf. auch
Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden aktuell von wem nach Kenntnis der
Bundesregierung immer noch gesetzeswidrig festgehalten, und wie viele
Gefangene haben die Konfliktparteien ggf. bislang während des diesjährigen
OSZE-Vorsitzes Deutschlands untereinander ausgetauscht?
Die genaue Zahl der Gefangenen (militärisch wie zivil) ist der Bundesregierung
nicht bekannt. Die Zahl der ausgetauschten Gefangenen im Jahr 2016 beläuft sich
bislang auf ungefähr 50 Personen.
23. Welche Kenntnisse – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – hat
die Bundesregierung über mutmaßliche Geheimgefängnisse des
ukrainischen Sicherheitsdienstes SBU in Kharkiv, Isjum, Kramatorsk und
Mariupol, in denen Beschuldigte ohne offizielle Anklage und ohne offizielles
Verfahren inhaftiert sein sollen (vgl.
www.neues-deutschland.de/artikel/1025563.
es-war-eine-schlimme-zeit.html, Download v. 26. September 2016; bitte
erläutern)?
Der Bundesregierung sind hierzu Berichte aus der Presse und von
Menschenrechtsorganisationen bekannt. Zudem hat der Hochkommissar der Vereinten
Nationen für Menschenrechte diese Frage in Berichten zur Menschenrechtslage in
Das Auswärtige Amt hat die Antwort als „VS – Vertraulich“ eingestuft.
Die Antwort ist in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages hinterlegt und kann dort nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung eingesehen werden.
der Ukraine thematisiert und von den ukrainischen Behörden Aufklärung hierüber
gefordert.
24. In welchem Umfang haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland bei
ihren militärischen Kampfhandlungen weiterhin gegen die Genfer
Konventionen des humanitären Völkerrechts, insbesondere in Bezug auf den Schutz
der Zivilbevölkerung, den Beschuss von Wohngebieten und die Zerstörung
von zivilen Infrastrukturen (Wasserversorgung, Krankenhäuser, Schulen
etc.), verstoßen, und wie hat die Bundesregierung im Rahmen des OSZE-
Vorsitzes Deutschlands hierauf reagiert (vgl. Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)?
Die Bundesregierung kann keine Aussage dazu treffen, in welchem konkreten
Umfang die Konfliktparteien seit Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch
Deutschland möglicherweise gegen die Regeln des humanitären Völkerrechts
verstoßen haben. Eine dafür nötige umfassende Einzelfallprüfung ist der
Bundesregierung nicht möglich. Der Bundesregierung liegen jedoch auch weiterhin
öffentliche Berichte internationaler Organisationen sowie Meldungen des
Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) vor, die Hinweise auf mögliche
Verstöße enthalten. Hierzu zählt beispielsweise der aktuelle Bericht zur
Menschenrechtslage in der Ukraine des VN-Hochkommissars für Menschenrechte. Die
SMM hat im Rahmen ihres Mandats regelmäßig einzelne Vorfälle untersucht und
ihre Beobachtungen in ihren Tagesberichten geschildert. Zudem wurden
wiederholt einzelne Vorfälle im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe thematisiert.
Die Bundesregierung setzt sich in diesem Zusammenhang mit Nachdruck für die
volle Einhaltung des Waffenstillstands ein.
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den mutmaßlichen Einsatz
von schweren Artilleriesystemen durch die ukrainischen Streitkräfte im
Zeitraum seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes Deutschlands, die laut
den Minsk-II-Vereinbarungen von der Front abgezogen werden sollten, und
an welchen Abschnitten der Frontlinie kamen diese schweren
Artilleriesysteme zum Einsatz (
www.neues-deutschland.de/artikel/1023313.ukraine-
militaerparade-zur-unabhaengigkeit.html, Download v. 26. September 2016)?
Die SMM ist mit der Überwachung des Waffenstillstands und des Abzugs
Minskgeregelter Waffen befasst. Sie berichtet täglich über durch SMM-Beobachter und
SMM-Aufklärungsmittel registrierte Waffenstillstandsverletzungen
einschließlich von Explosionen, die zum Teil als Einsatz von Artillerie gewertet werden.
Dies umfasst auch Übungstätigkeiten abseits der Kontaktlinie. Ferner werden
beiderseits der Kontaktlinie regelmäßig Krater beobachtet, die nach Bewertung der
SMM auf den Einschlag von Artilleriegeschossen und Artillerieraketen
zurückzuführen sind. Eine gesicherte Zuordnung einzelner
Waffenstillstandsverletzungen zu einer Konfliktpartei ist dabei auf Grundlage der Berichte in den meisten
Fällen nicht möglich. Zudem erfasst die SMM abhängig von unter anderem
konkreter Dislozierung und Zugangsbeschränkungen nur einen Ausschnitt aller
Waffenstillstandsverletzungen. Das Gesamtbild legt jedoch nahe, dass von allen
Seiten Artilleriesysteme eingesetzt werden.
Der Schwerpunkt der von der SMM als Einsatz von Artillerie gewerteten Fälle
liegt in den Bereichen Awdijiwka, Jassynuwata, Horliwka, Donezk,
Kominternowe, Stanyzja Luhanska, Switlodarsk und im Bereich ostwärts von Mariupol,
vereinzelt unter anderem auch im Bereich Debalzewe, Kalynowe,
Werchnjoschyrokiwske (ehemals Oktjabr), Oleniwka, Pawlopil, Perwomajsk, Sajzewe.
26. An welchen Abschnitten der Frontlinie ist es nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß den Minsk-II-Vereinbarungen bislang gelungen, die
bewaffneten Kräfte beider Konfliktparteien räumlich zu entflechten und die
schweren Waffensysteme abzuziehen?
In den Pilotentflechtungszonen Solote und Petriwske hat die SMM
Abzugsbewegungen von Truppen und Militärgerät beobachtet. In der Pilotentflechtungszone
Stanyzja Luhanska wurden Vorbereitungen für eine Entflechtung beobachtet, der
Beginn steht noch aus. Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 25 und 27
verwiesen.
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine in der Trilateralen
Kontaktgruppe vor kurzem erzielte Verständigung, eine
Truppenentflechtung der Konfliktparteien an drei Pilotstandorten der Kontaktlinie
durchzuführen, und welche Vereinbarungen wurden hierzu im Hinblick auf
mögliche Überprüfungsmechanismen durch Beobachter der SMM getroffen (bitte
erläutern)?
Am 21. September 2016 wurde in der Trilateralen Kontaktgruppe ein
Rahmenabkommen über die Entflechtung von Truppen und Militärgerät beschlossen. Der
Text des Abkommens ist auf der Webseite der OSZE einsehbar (
www.osce.org/).
Zugleich wurde in diesem Rahmen die Durchführung der Entflechtung in drei
Pilotzonen, namentlich Stanyzja Luhanska, Solote und Petriwske, vereinbart. Das
Rahmenabkommen sieht vor, dass die SMM die Einhaltung des Waffenstillstands
in den Entflechtungszonen und den Abzug von Truppen und Militärgerät
überwacht. Hierfür verpflichtet das Abkommen die ukrainischen Streitkräfte und die
bewaffneten Formationen bestimmter Gebiete der Regionen Donezk und
Luhansk, der SMM die erforderlichen Informationen über die Einheiten vor Ort
mitzuteilen, Minen und Munitionsrückstände zu räumen oder zu umzäunen und
sicheren Zugang zu gewährleisten. Das Joint Centre for Control and Coordination
soll die Gewährleistung des ungehinderten Zugangs der SMM und der Sicherheit
des SMM-Personals unterstützen.
28. In welchem Umfang und in welchen Regionen konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch
Deutschland in dem Konfliktgebiet humanitäre Minenräumungen fortgeführt
werden, und welche eigenen Aktivitäten hat die Bundesregierung bislang
unternommen, um die in ihrem Arbeitsprogramm für den diesjährigen OSZE-
Vorsitz angekündigte weitere Minen- und Kampfmittelräumung zu fördern (vgl.
vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/6543, Auswärtiges
Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder
herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www.
auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/
160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 26. September 2016)?
Die Bundesregierung fördert bereits seit 2015 Projekte im Bereich der
humanitären Minen- und Kampfmittelräumung in der Ukraine. So setzt die OSZE seit 2015
ein mit einer Million Euro gefördertes Projekt zur Ertüchtigung des
Katastrophendienstes der Ukraine (Ausbildungsmaßnahmen, Beschaffung von Ausrüstung)
um. Im Jahr 2016 wurden zwei weitere Projekte (Minengefahrenaufklärung mit
UNICEF und Minen- und Kampfmittelräumung mit der
Nichtregierungsorganisation HALO) in Höhe von insgesamt etwa 1 Mio. Euro gefördert. Abhängig von
der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel ist beabsichtigt, beide Projekte
2017 fortzuführen. Die von Deutschland geförderten Räumarbeiten werden
bislang nur außerhalb der Sicherheitszone für schwere Waffen in den von der
ukrainischen Regierung kontrollierten Teilen der Oblaste Donezk und Luhansk
durchgeführt. Des Weiteren fördert Deutschland Maßnahmen des Geneva International
Centre for Humanitarian Demining (GICHD) zum Aufbau lokaler ukrainischer
Kapazitäten im Minenräumsektor und zur Schulung von SMM-Angehörigen im
Umgang mit explosiven Kampfmittelresten und Minen.
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftliche und
soziale Situation der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen
im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt,
insbesondere im Hinblick auf
a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,
b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden
Mindesteinkommen,
e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten
und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen?
Die Fragen 29a bis 29e werden zusammen beantwortet. Die seit Juli 2015
bestehenden massiven Beschränkungen des Zugangs für internationale
Hilfsorganisationen zu den nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten der
Ostukrainehaben sich nur partiell und in vielen Fällen nur zeitweise verbessert.
Die weiterhin von den „de facto-Behörden“ verlangte „Registrierung“ von
Hilfsorganisationen wird nach wie vor nicht oder nur temporär erteilt.
Grundnahrungsmittel sind nach Feststellungen von UNHCR in den genannten
Gebieten generell verfügbar, jedoch von schlechterer Qualität und teurer als im
Rest der Ukraine. Gemäß einer Erhebung des Welternährungsprogramms vom
Juli 2016 liegen die Lebensmittelpreise in den Gebieten ungefähr 25 Prozent über
dem nationalen Durchschnitt. Die Wasserversorgung ist gebietsweise aufgrund
beschädigter Versorgungs- und Aufbereitungseinrichtungen weiterhin fragil.
UNICEF schätzt, dass beiderseits der Kontaktlinie etwa 1,3 Millionen Menschen
latent von unzureichender Trinkwasserversorgung betroffen sind.
Die Gesundheitsversorgung für die insgesamt etwa 3,1 Millionen, vom Konflikt
in der Ostukraine betroffenen, hilfsbedürftigen Menschen beiderseits der
Kontaktlinie ist nach Erkenntnissen der Weltgesundheitsorganisation weiterhin
angespannt. Besonders prekär erscheint die Lage weiterhin in den nicht von der
Regierung kontrollierten Gebieten, in denen die Aktivitäten der humanitären
Organisationen durch anhaltende Zugangsrestriktionen der „de facto-Behörden“
weiterhin ver- oder behindert werden. Besonders defizitär ist dort nach Angaben von
Hilfsorganisationen die Versorgung von Krebs-, Tuberkulose-, HIV-, Hepatitis-
und Diabetes-Patienten. Ferner gibt es Berichte über fortbestehende
Versorgungsmängel bei medizinischen Basisprodukten (Impfstoffe, Insulin und
Anästhetika). Die Weltgesundheitsorganisation konnte im Juli 2016 mit dem bisher
größten Konvoi seit Beginn der Krise insgesamt 58 Tonnen Medikamente und
medizinische Hilfsgüter in die nicht regierungskontrollierten Gebiete (Gebiet
Luhansk) verbringen.
Zu den Themen Unterkünfte, Bildung und Sozialleistungen wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 29 auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/6543 vom 30. Oktober 2015 verwiesen;
neuere Erkenntnisse liegen der Bundesregierung nicht vor.
30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem
Konfliktgebiet in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und
Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden
Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im
Hinblick auf
a) den Zugang zu einem legalen Aufenthaltstitel bzw. die Anerkennung als
Flüchtling,
Nach offiziellen russischen Angaben (Stand: 31. Dezember 2015) haben im Jahr
2015 293 ukrainische Staatsangehörige einen dauerhaften Flüchtlingsstatus und
weitere 148 849 Ukrainer ein zeitlich befristetes Asyl beantragt. Davon wurde
84 Personen ein dauerhafter Flüchtlingsstatus und weiteren 148 379 Personen ein
zeitlich befristetes Asyl zuerkannt. Damit lebten zum Stichtag 31. Dezember
2015 566 Ukrainer mit dauerhaftem und 459 503 Ukrainer mit zeitlich
befristetem Asylstatus in der Russischen Föderation.
Die Mehrheit der in Russland lebenden Ukrainer hat entweder ein vorläufiges
Aufenthaltsrecht, das auch das Recht auf eine Arbeitserlaubnis beinhaltet, oder
eine Migrationskarte, die für drei Monate gültig ist und verlängert werden kann.
Sie können auch unter das Programm zur sogenannten „Rückkehr von
Landsleuten“ fallen.
Mit der Überführung des Föderalen Migrationsdienstes der Russischen
Föderation in das Innenministerium der Russischen Föderation im April 2016 werden
keine nach Ländern aufgeschlüsselte Informationen über Ein- und Ausreisen und
zur Anerkennung eines Flüchtlingsstatus mehr veröffentlicht.
b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,
Es liegen keine offiziellen Angaben darüber vor, wie viele Flüchtlinge
gegenwärtig in staatlichen Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind. Asylbewerber
haben ein Recht auf Übergangswohnungen und erhalten dafür derzeit einen unbaren
staatlichen Zuschuss in Höhe von 550 Rubel pro Tag.
c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
Die Grundversorgung der Flüchtlinge mit Lebensmitteln erfolgt kostenfrei. Der
unbare Versorgungssatz beträgt derzeit 250 Rubel pro Tag. Der Zugang zu
Trinkwasser ist grundsätzlich gegeben.
d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
Medizinische Minimalversorgung ist auch für Flüchtlinge grundsätzlich
kostenfrei. In der Praxis müssen Bedürftige für Medikamente, Hilfsmittel und andere
medizinische Leistungen oftmals selbst aufkommen. Entgeltliche medizinische
Versorgung ist bei Abschluss einer Krankenversicherung auch für Flüchtlinge
möglich.
e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden
Mindesteinkommen,
Es besteht das gesetzliche Recht auf freie Arbeitsbeschaffung, jedoch herrscht
unter den Flüchtlingen ein hohes Maß an Arbeitslosigkeit. Einen Mindestlohn
gibt es nicht.
f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten
und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen?
Nur schulpflichtige, offiziell registrierte Flüchtlingskinder mit gültiger
Aufenthaltsgenehmigung haben gegenwärtig den gleichen Zugang zu
Bildungsmöglichkeiten wie russische Bürger.
31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem
Konfliktgebiet in andere Landesteile der Ukraine geflohenen Zivilistinnen und
Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im
zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im
Hinblick auf
a) die Registrierung bzw. Anerkennung als Binnenflüchtling,
Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration waren zum 5.
September 2016 insgesamt etwa 1,709 Millionen Personen (einschließlich der von
der Krim geflohenen Menschen) als Binnenflüchtlinge beim ukrainischen
Sozialministerium registriert. Die Zahl umfasst auch eine unbekannte Zahl von
Personen, die die nicht von der ukrainischen Regierung kontrollierten Gebiete nur
temporär zur Entgegennahme von Sozialleistungen und Renten verlassen.
b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,
Die weitaus meisten Binnenflüchtlinge sind inzwischen privat (Mietwohnungen,
Verwandte, Freunde) untergebracht. In ungefähr 270 Sammelunterkünften
(Ferienheime, Ferienlager, Hotels) wohnen nach Angaben von UNHCR (Stand:
Oktober 2016) noch an die 10 000 Binnenflüchtlinge.
c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
Insgesamt hat sich die Versorgung der Bevölkerung (nicht nur Binnenflüchtlinge)
in der Konfliktzone mit Nahrungsmitteln nach Feststellungen des
Welternährungsprogramms verbessert: Der Anteil der mangelhaft Versorgten fiel von
13 Prozent auf 3 Prozent und der Anteil derjenigen mit Zugang zu einer
akzeptablen Nahrungsmittelversorgung stieg von 67 Prozent auf 81 Prozent.
Die Grundversorgung der Binnenflüchtlinge mit Lebensmitteln kann als
sichergestellt gelten. Für besonders Hilfsbedürftige unter den konfliktbetroffenen
Bevölkerungsgruppen ist die fortgesetzte Hilfsleistung auch bei der
Lebensmittelversorgung durch humanitäre Organisationen allerdings weiterhin erforderlich.
Die Wasserversorgung bleibt in von der Regierung kontrollierten Gebieten nahe
der Kontaktlinie fragil, in manchen Fällen konnte die Versorgung mit
Trinkwasser-Tankwagen notdürftig aufrechterhalten werden. Betroffen sind davon aber
alle Bewohner des betroffenen Gebietes, nicht nur Binnenflüchtlinge. UNICEF
schätzt, dass beiderseits der Kontaktlinie etwa 1,3 Millionen Menschen von
unzureichender Trinkwasserversorgung betroffen sind.
d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
Ungefähr 120 Gesundheitseinrichtungen sollen auf beiden Seiten der
Kontaktlinie im Rahmen der Auseinandersetzungen beschädigt oder zerstört worden sein.
Die Überlastung der noch operativen staatlichen Gesundheitseinrichtungen in den
Gebieten nahe der Kontaktlinie, in denen die meisten Binnenflüchtlinge Zuflucht
gefunden haben, stellt die Behörden weiterhin vor große Herausforderungen. Das
betrifft besonders kleinere Städte und Gemeinden, wo die medizinische
Versorgung insgesamt (nicht nur für Binnenflüchtlinge) mangelhaft ist. Maßnahmen von
Hilfsorganisationen im Gesundheits- und Hygienebereich und im Bereich der
medizinischen Prävention sind daher weiterhin von besonderer Wichtigkeit.
e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden
Mindesteinkommen,
Seit Februar 2016 wird die Bezugsberechtigung von Sozial- und
Pensionsleistungen für Binnenflüchtlinge in den Gebieten Luhansk, Donezk, Charkiw, Dnipro
und Saporishshja durch das ukrainische Sozialministerium überprüft. Im Rahmen
der noch andauernden Überprüfung, die auch eine Überprüfung des tatsächlichen
Wohnsitzes der Binnenflüchtlinge beinhaltet, wurden die Zahlungen von
Sozialleistungen für etwa 500 000 Personen zunächst ausgesetzt. Die Wiederaufnahme
von Zahlungen erfolgt (bei positiver Feststellung der Bezugsberechtigung)
sukzessive, aber nur schleppend, da die mit der Überprüfung befassten örtlichen
Sozialämter damit vor allem personell überlastet sind. Zum Stichtag 1. August 2016
haben noch an die 300 000 Binnenvertriebene auf die Feststellung der
Berechtigung zum Weiterbezug von Sozialleistungen gewartet.
f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten
und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen?
Die ukrainischen Bildungseinrichtungen bemühen sich in den meisten Fällen
erfolgreich, den Zugang von Binnenflüchtlingen zu Schul- und
Bildungseinrichtungen am jeweiligen Standort sicherzustellen. Zu diesem Ergebnis kommt eine von
UNICEF beauftragte Studie im Mai 2016. Das „Education Cluster“ der
Hilfsorganisationen, dem auch UNICEF angehört, kümmert sich auch um die
Wiederherrichtung von im Konflikt beschädigten Schulen und Kindergärten,
Ausstattung von Bildungseinrichtungen und Aus- und Fortbildung von Lehrpersonal.
32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem
Konfliktgebiet in die Nachbarrepublik Polen geflohenen Zivilistinnen und
Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden
Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im
Hinblick auf
a) den Zugang zu einem legalen Aufenthaltstitel bzw. die Anerkennung als
Flüchtling,
b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,
c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden
Mindesteinkommen,
f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten
und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen?
Die Fragen 32a bis 32f werden gemeinsam beantwortet.
Nach Angaben der polnischen Ausländerbehörde (Stand: 3. November 2016)
bilden Ukrainer mit etwa 84 000 die größte Ausländergruppe in Polen. 69 Prozent
davon (57 960) verfügen über einen befristeten und ein Viertel (21 000) über
einen unbefristeten Aufenthaltstitel sowie an die 3 000 Personen über eine
langfristige Aufenthaltsberechtigung im EU-Gebiet. Ein Flüchtlingsstatus, subsidiärer
Schutz, eine Duldung oder eine Sonderaufenthaltsgenehmigung aus humanitären
Gründen wurde Ukrainern durch die Ausländerbehörde seit Beginn des Jahres
2016 in 37 Fällen gewährt. Insgesamt leben in Polen zurzeit ungefähr 300
Ukrainer mit einem derartigen Sonderstatus.
Asylbewerber erhalten während der Prüfung ihres Antrags folgende Geld- und
Sachleistungen: Unterkunft und Verpflegung in dafür vorgesehenen öffentlichen
Einrichtungen, freier Zugang zur Gesundheitsversorgung (wie für polnische
Staatsangehörige), Erstattung von Fahrtkosten (im Zusammenhang mit dem
Asylverfahren), Orientierungs- und Sprachkurse, einen einmaligen Zuschuss für
Kleidung und Schuhe, einen monatlichen Zuschuss für Kauf von Hygieneartikeln
sowie ein monatliches Taschengeld.
Nach positivem Abschluss des Verfahrens (auch subsidiärer Schutz oder
Duldung) erhalten Asylbewerber: 1 260 polnische Zloty monatlich für
Alleinstehende, plus 70 Prozent dieses Betrages pro Kopf (zweiköpfige Familie), plus
60 Prozent dieses Betrages pro Kopf (dreiköpfige Familie), plus 50 Prozent diese
Betrages pro Kopf (vierköpfige Familie). Dieser Anspruch besteht die ersten
sechs Monate nach Asylgewährung, danach können die genannten Beträge in
verminderter Höhe (90 Prozent) für weitere sechs Monate bezogen werden.
Anschließend besteht nur noch der auch für polnische Staatsangehörige geltende
Anspruch auf Sozialhilfe. Gesundheitsleistungen können im Rahmen der auch für
Polen geltenden Voraussetzungen des Versichertenstatus zur
Krankenversicherung (zum Beispiel Studium, Erwerbstätigkeit) in Anspruch genommen werden.
Zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der 37 Personen, deren Antrag auf
Gewährung des Flüchtlingsstatus in Polen positiv beschieden wurde (humanitärer
Aufenthalt, ergänzender Schutz, Flüchtlingsstatus oder Duldung) liegen der
Bundesregierung keine weiteren Erkenntnisse vor.
33. Welche aktuellen Umsetzungsfortschritte gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung beim Minsker Maßnahmenpaket in Bezug auf die volle
Wiederaufnahme von sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der
Ukraine und den abtrünnigen Donbass-Regionen, und in welchen Bereichen
wird ggf. die weitere Umsetzung von welcher Konfliktpartei blockiert oder
erschwert (vgl. Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 18/6543;
bitte erläutern)?
Gemäß dem Minsker Maßnahmenpaket vom 12. Februar 2015 sind die Parteien
aufgerufen, die Modalitäten für eine volle Wiederaufnahme der sozialen und
wirtschaftlichen Beziehungen festzulegen. In der Arbeitsgruppe Wirtschaft der
Trilateralen Kontaktgruppe wird regelmäßig an der Umsetzung dieser Vorgabe
gearbeitet. Ergebnisse wurden erreicht in der Wiederinstandsetzung von
Eisenbahnlinien zu Kohletransporten, in der Instandsetzung von Stromnetzen, der
Gewährleistung einer besseren Wasserversorgung, der Auszahlung von Pensionen und
Sozialleistungen sowie der Reintegration von Eisenbahnarbeitern in die neu
geschaffene Eisenbahngesellschaft.
34. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit
der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation der Roma-
Minderheit, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche geschlechtsspezifische
Benachteiligung von Roma-Frauen, in der Ukraine gewinnen (bitte erläutern)?
Zu den zentralen Aufgaben der SMM gehört gegenwärtig die Überwachung des
Waffenstillstands, des Abzugs von Waffen und der Entflechtung. Die Mission
berichtet daneben in großer thematischer Breite auch regelmäßig über ihre
Beobachtungen politischer Ereignisse und der Situation der Bevölkerung in ihren
Einsatzgebieten. So schildert die SMM beispielsweise in ihrem Tagesbericht vom
9. Januar 2015 ihre Gespräche mit Einwohnern eines von zahlreichen Roma-
Familien bewohnten Bezirks von Slowjansk. Über ihre Tagesberichterstattung
hinaus hat die SMM eine Reihe von einschlägigen thematischen Berichten
veröffentlicht, die auf der Webseite der Mission abgerufen werden können.
Das OSZE-Büro für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR)
hat im Jahr 2014 einen umfassenden Situationsbericht zur Lage der Roma in der
Ukraine vorgelegt. ODIHR konstatierte darin eine Reihe von bestehenden
Problemen, vor allem weit verbreitete Diskriminierung gegenüber Roma,
Benachteiligung im Bildungs- und Arbeitsbereich, schlechte und ungesicherte
Wohnverhältnisse sowie Missbrauch von Amtsgewalt der Polizei gegenüber dieser
Minderheit. Roma-Frauen sind in all diesen Bereichen von Mehrfachdiskriminierung
und Benachteiligung betroffen. Konkret hat ODIHR in diesem Bericht der
ukrainischen Regierung die Bildung einer interministeriellen Kommission zur
Überarbeitung der 2013 verabschiedeten Roma-Strategie, auch unter besonderer
Berücksichtigung der Lage von Roma-Frauen, vorgeschlagen. Zudem wurde
gefordert, Benachteiligungen von binnenvertriebenen Roma aus der Ostukraine bei
Verteilung von humanitärer Hilfe zu beseitigen.
35. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den
diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands bislang dazu genutzt, um der von
ODIHR erhobenen Forderung nach Implementierung des „Aktionsplans zur
Verbesserung der Lage der Roma und Sinti im OSZE-Gebiet“ in Bezug auf
die Ukraine Nachdruck zu verleihen (vgl. Office for Democratic Institutions
and Human Rights (Hrsg.): „Situation Assessment Report on Roma in
Ukraine and the Impact oft he Current Crisis“, Warsaw, August 2014; bitte
erläutern)?
Im Rahmen des deutschen OSZE-Vorsitzes unterstützt die Bundesregierung die
Arbeit von ODIHR zur Verbesserung der Lage der Roma in der Ukraine. Die
ukrainische Regierung hat Ende 2015 den Beschluss zur Etablierung einer
interministeriellen Kommission zur Überarbeitung ihrer Roma Strategie gefasst.
Bislang hat diese Kommission ihre Arbeit noch nicht aufgenommen. ODIHR steht
mit den ukrainischen Behörden in ständigem Kontakt und hat auch Unterstützung
für die Arbeit der Kommission, sobald diese ihre Arbeit aufnimmt, angeboten.
36. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit
der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von religiösen und
anderen ethnischen Minderheiten in der Ukraine gewinnen, wobei die
Fragesteller in Bezug auf Letztere die Selbstzuordnung von sozialen
Menschengruppen anhand gemeinsamer Identitätsmerkmale verstehen und das
Abstammungsprinzip wegen seines unwissenschaftlichen bzw. völkischen
Charakters ablehnen (bitte erläutern)?
Es wird auf die Antwort zu Frage 34 verwiesen. Zu den einschlägigen
thematischen Berichten zu dieser Frage zählen der Bericht über die Lage
Binnenvertriebener in der Ukraine vom Juli 2016, der insbesondere auf die Lage
binnenvertriebener Krimtataren eingeht, der Bericht vom 19. Juni 2015 zur Reisefreiheit über
die administrative Grenze zwischen der Krim und der Festlandukraine, der auch
auf die Problematik der Staatsangehörigkeit eingeht, sowie der Bericht vom
30. März 2015 über die Auswirkungen der Krise auf die westlichen Regionen der
Ukraine.
Innerhalb der unabhängigen OSZE-Institutionen liegt die Zuständigkeit für
nationale Minderheiten – mit Ausnahme der bei ODIHR verorteten Zuständigkeit für
Roma und Sinti – beim Hohen Kommissar für nationale Minderheiten (HKNM).
Ein gemeinsam von ODIHR und HKNM im September 2015 veröffentlichter
Bericht zur Menschenrechtslage auf der Krim hat eine deutliche Verschlechterung
von Minderheiten auf der Krim festgestellt. Die damalige Hohe Kommissarin,
Astrid Thors, konstatierte, dass “seit der Annexion der Krim Krimtataren und
ukrainische Gemeinschaften Ziel von erhöhtem Druck sind und erhöhter Kontrolle
bei der friedlichen Ausübung ihrer Kultur und Äußerung ihrer politischen
Meinung unterliegen“.
37. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit
der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von weiteren
gesellschaftlichen Minderheiten, wie insbesondere von LGBT (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender) in der Ukraine gewinnen (bitte erläutern)?
Der menschenrechtliche Verpflichtungskatalog der OSZE enthält keine
Bestimmungen unmittelbar zu LSBTTI-Personengruppen (Lesbisch, Schwul, Bisexuell,
Transsexuell, Transgender, Intersexuell). Entsprechend ist ODIHR hier nur
mittelbar, im Rahmen seiner allgemeinen Arbeit zu Toleranz und Nicht-
Diskriminierung, oder bei seiner Arbeit mit zivilgesellschaftlichen Akteuren tätig. So erhält
ODIHR beispielsweise in seinem jährlichen Bericht zu Hasskriminalität auch
durch ukrainische zivilgesellschaftliche Akteure gemeldete Zwischenfälle gegen
LSBTTI-Personen in der Ukraine.
Zu Erkenntnissen aus der Tätigkeit der SMM wird auf die Antwort zu Frage 34
verwiesen. In ihrem Tagesbericht vom 8. Juni 2015 berichtet die SMM
beispielsweise von ihren Beobachtungen und Gesprächen im Zuge eines von LSBTTI-
Aktivistinnen und- Aktivisten organisierten „Gleichberechtigungsmarsches“ am
6. Juni 2015 im Kiewer Stadtteil Obolon. In ihrem Tagesbericht vom 16. März
2016 schildert sie Kontakte mit den Organisatoren eines
„Gleichberechtigungsfestivals“ in Lwiw.
38. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit
der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von ethnischen,
religiösen und anderen gesellschaftlichen Minderheiten (z. B. LGBT) in den
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ gewinnen (bitte
erläutern)?
ODIHR führt im Rahmen der Arbeitsteilung mit den Vereinten Nationen keine
eigene Beobachtung der Menschenrechtslage in den nicht von der ukrainischen
Regierung kontrollierten Gebieten der Regionen Donezk und Luhansk durch.
Beim Versuch, mit Blick auf Beobachtung eventueller Lokalwahlen eine
Bestandsaufnahme der Sicherheitslage in den nicht regierungskontrollierten
Gebieten durchzuführen, wurde ODIHR im Sommer 2015 dort der Zugang verweigert.
Zu Erkenntnissen aus der Tätigkeit der SMM wird auf die Antwort zu Frage 34
verwiesen. Die SMM unterliegt insbesondere in den nicht von der Regierung
kontrollierten Gebieten nach wie vor erheblichen Einschränkungen ihrer
Bewegungsfreiheit, die sich auch auf ihre Möglichkeiten zur Beobachtung der Lage der
Bevölkerung dort auswirken. Neben Beobachtungen vor Ort beruhen ihre
Erkenntnisse daher auch auf Kontakten in anderen Teilen der Ukraine. In ihrem
Tagesbericht vom 9. Oktober 2015 berichtet die SMM beispielsweise aus einem
Gespräch in Lwiw mit einem Binnenflüchtling aus den gegenwärtig nicht von der
ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten, der über die Lage der LSBTTI-
Gemeinde dort und in Lwiw berichtet.
39. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. in
welchem Umfang die mit der Unterstützung des Außenministers Dr. Frank-
Walter Steinmeier ausgehandelte Waffenruhe seit ihrem Inkrafttreten am
15. September 2016 von den Konfliktparteien tatsächlich eingehalten wird,
und an welchen Abschnitten der Frontlinie ist dies ggf. bislang nicht der Fall
(bitte erläutern)?
Die SMM hat im September 2016 einen deutlichen Rückgang der
Waffenstillstandsverletzungen einschließlich des Einsatzes schwerer Waffen registriert.
Inzwischen ist die Anzahl der seitens der SMM registrierten
Waffenstillstandsverletzungen wieder angestiegen. Die Beobachtungen beziehen sich im Schwerpunkt
auf die Bereiche Awdijiwka, Jassynuwata, Donezk, Horliwka, Switlodarsk,
Schyrokyne, ferner wurden Waffenstillstandsverletzungen unter anderem aus den
Bereichen Stanyzja Luhanska, Kadiwka, Krymske, Sokilny, Pikusy (ehemals
Kominternowe) und Sachanka gemeldet.
40. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die prorussischen
Aufständischen aus den abtrünnigen Donbass-Regionen die Waffenruhe im
Vorfeld der ukrainischen Seite einseitig angeboten haben, und durch wen hat die
Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt Kenntnis über das Angebot der
einseitigen Waffenruhe erlangt (bitte erläutern)?
In der Sitzung der Trilateralen Kontaktgruppe vom 26. August 2016 haben
sich die Seiten auf einen neuen Anlauf zur Einhaltung des Waffenstillstands
verständigt. Im Vorfeld der Reise von Bundesminister des Auswärtigen,
Dr. Frank-Walter Steinmeier, und des französischen Außenministers Jean-Marc
Ayrault in die Ukraine erklärten Vertreter der nicht regierungskontrollierten
Gebiete der Regionen Donezk und Luhansk – nach entsprechenden Signalen
aus Moskau – öffentlich ihre Bereitschaft zur Einhaltung des Waffenstillstands
zum 15. September 2016. Im Gespräch mit dem deutschen und dem
französischen Außenminister hat der Präsident der Ukraine, Petro Poroschenko, daraufhin
die bereits zum 1. September 2016 erklärte Bereitschaft der Ukraine zur
Einhaltung des Waffenstillstands nochmals bekräftigt.
41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über zivilgesellschaftliche
Basisbewegungen und Initiativen in der Ukraine, den abtrünnigen Donbass-
Regionen und der Russischen Föderation, die für die friedliche Lösung des
Ukraine-Konflikts und den Gedanken der Völkerverständigung eintreten, und
welche diesbezüglichen Projekte werden im Bereich der zivilen
Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung von der Bundesregierung aktuell
gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit
und Fördervolumen auflisten)?
Die Bundesregierung unterhält sowohl in der Ukraine wie auch in Russland enge
Kontakte zu zivilgesellschaftlichen Institutionen. Darunter befinden sich auch
Organisationen, die sich mit dem Konflikt in der Ostukraine und seiner
friedlichen Beilegung befassen.
Das Auswärtige Amt fördert 2016 im Rahmen seiner Haushaltstitel für
friedenserhaltende Maßnahmen und Demokratisierungshilfe folgende Projekte:
Projektträger Inhalt der Maßnahme
Förderbetrag
in Euro
Laufzeit
HdWM (Hochschule
der Wirtschaft für
Management Mannheim)
Stabilisierung und Professionalisierung
der Energiewirtschaft der Ukraine,
Qualifizierung von Führungsnachwuchskräften
79.348,- 01.03.2016 –
31.12.2016
HdWM (Hochschule
der Wirtschaft für
Management Mannheim)
Stabilisierung und Professionalisierung
der Kommunalverwaltung der Ukraine,
Qualifizierung von Führungsnachwuchskräften
117.019,- 01.03.2016 –
31.12.2016
MitOst Dialogue for Change: Stärkung der
zivilgesellschaftlichen Akteure in der Ukraine
auf lokaler und landesweiter Ebene und
Vernetzung mit europäischen Partnern.
816.070,- 01.01.2016 –
31.03.2018
Democracy Reporting
International
Demokratisierungsförderung, Stärkung der
Zivilgesellschaft, Dezentralisierung, Wahlen
176.803,56 01.05.2016 –
30.04.2018
Europäischer
Austausch gGmbH, Berlin
Stärkung der Zivilgesellschaft, Förderung
regionaler zivilgesellschaftliche Initiativen
im Osten und Süden der Ukraine
197.813,- 01.10.2014 –
30.09.2016
IEP (Institut für
Europäische Politik, Bonn)
Capacity Building EU-
Assoziierungsabkommen Ukraine
529.611,- 12.05.2015 –
30.04.2017
MPS (Max Planck
Stiftung)
Engagement gegen Diskriminierung 159.589,- 01.01.2016 –
31.12.2016
Büro für
Organisationsberatung und
Evaluierung
Gute Regierungsführung, Beratung des
ukrainischen Außenministeriums,
Selbstorganisation, Bürgernähe, Transparenz
27.000,- 01.01.2016 –
31.07.2016
IRZ (Deutsche Stiftung
für internationale
rechtliche Zusammenarbeit
e. V.), Bonn
Rechtsstaatsförderung, Unterstützung
Verfassungs- u. Verwaltungsreform,
Korruptionsbekämpfung, Gewaltenteilung,
Menschenrechte, unabhängige u.
qualifizierte Justiz und Anwaltschaft
854.892,36 01.01.2016 –
31.12.2016
EAB (Europäische
Akademie Berlin e. V.)
gute Regierungsführung in der Ukraine,
AGREE (Akademie für gute
Regierungsführung und Empowerment in Europa),
Qualifizierungsmaßnahmen
1.621.059,99 01.03.2016 –
31.12.2016
DGAP Politikberatung, Handlungsspielräume
deutscher und europäischer Russlandpolitik
139.000,- 01.01.2016-
31.12.2016
Deutsch-Russischer
Austausch
Kriegsfolgen gemeinsam überwinden 850.530,46 15.08.2016 –
15.10.2018
OWEN – Mobile
Akademie für
Geschlechterdemokratie
und Friedensförderung
Women for Peace in the Donbas 290.156,18 29.07.2016 –
31.12.2017
EED (European
Endowment for Democracy)
Stärkung des demokratischen Wandels
in der Ukraine
132.375,03 01.12.2015-
31.05.2016
Europäischer Austausch Stärkung zivilgesellschaftlicher
Wahlbeobachtung in Europa.
498.879.- 01.03.2016-
01.03.2018
42. Welche Projekte werden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung
in Bezug auf die Ukraine von der Europäischen Union zum Beispiel im
Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik/Östlichen Partnerschaft aktuell
gefördert bzw. sind aktuell beantragt, um den innerukrainischen Dialog und
die zivile Konfliktbearbeitung innerhalb der ukrainischen Gesellschaft zu
unterstützen (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen
auflisten)?
Die EU hat Gelder zur Verfügung gestellt und mehrere Initiativen ergriffen, um
dringende Bedürfnisse der vom Konflikt betroffenen Bevölkerung in der
Ostukraine zu bedienen sowie eine friedliche Beilegung des Konflikts und die
Bewältigung der Konfliktfolgen zu unterstützen. Dazu werden verschiedene
Instrumente herangezogen: humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (ECHO),
das Europäische Nachbarschaftsinstrument (ENI) und das Instrument für
Stabilität und Frieden (IcSP). Die Projekte werden durch eine Vielzahl lokaler und
internationaler Nichtregierungsorganisationen, internationaler Organisationen und
Lokalverwaltungen durchgeführt. Beispielsweise gehören hierzu folgende
Maßnahmen: humanitäre Notfallhilfe (ECHO, 66 Mio. Euro seit 2014), Unterstützung
der SMM (25 Mio. Euro Direktunterstützung, Überlassung von 20
sondergeschützten Fahrzeugen, Übernahme von Personalkosten in Höhe von fünf Mio.
Euro geplant), Unterstützung der Wahlen und von vertrauensbildenden
Maßnahmen (7,3 Mio. Euro), Unterstützung für Binnenflüchtlinge und für die vom
Konflikt besonders betroffene Bevölkerung (6,7 Mio. Euro), Wiederaufbau sozialer
Infrastruktur (19 Mio. Euro für lokale Verwaltungen und NGOs), Medien (2,2 Mio.
Euro), Menschenrechte (3,2 Mio. Euro) und Minenräumen (3,3 Mio. Euro).
Zur Unterstützung ukrainischer Reformmaßnahmen insgesamt, unter anderem in
den Bereichen Entwicklung des Staatsaufbaus, Reform der öffentlichen
Verwaltung, Unterstützung der Zivilgesellschaft, Wirtschaftsförderung und Reformen
zur Dezentralisierung, hat die EU für die Jahre 2014 bis 2017 Mittel aus dem
Europäischen Nachbarschaftsinstrument (ENI) in Höhe von 1 Mrd. Euro
eingeplant.
43. Mit welchen aktuellen Projekten wird nach Kenntnis der Bundesregierung
der innerukrainische Dialog durch ODIHR bzw. durch den für die Ukraine
zuständigen OSZE-Projektkoordinator gefördert, und welche weiteren
Projekte sind ggf. bereits beantragt (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und
Fördervolumen auflisten)?
Der OSZE-Projektkoordinator in der Ukraine betreibt seit 2015 ein
umfangreiches Projekt zur Förderung des innerukrainischen Dialogs. Das Projekt für
Reformen und sozialen Zusammenhalt in der Ukraine läuft bis April 2018 mit einem
Budget in Höhe von 667 650 Euro. Die Bundesregierung fördert das Projekt 2016
wie bereits 2015 mit 150 000 Euro. In diesem Rahmen organisiert der
Projektkoordinator Dialogforen zwischen konfliktbetroffenen Gemeinschaften und der
ukrainischen Regierung, Plattformen für den Austausch zwischen Parlament und
Zivilgesellschaft in Kiew ebenso wie thematische Dialoge zwischen
verschiedenen Regionen für Binnenvertriebene, Frauenorganisationen, Jugend,
Unternehmen und nationale Minderheiten. Der Projektkoordinator arbeitet vor Ort
insbesondere mit der SMM und ODIHR sowie internationalen Partnern zusammen.
Das ODIHR hat eine Kooperationsvereinbarung mit der ukrainischen
Menschenrechtsbeauftragten abgeschlossen und unterstützt in diesem Rahmen eine Reihe
von Aktivitäten, darunter auch zivilgesellschaftliche Projekte zu
Dialoginitiativen. Im Rahmen eines Projekts zur Stärkung von Dialog zwischen der
Zivilgesellschaft und relevanten Regierungsvertretern zu Fragen der menschlichen
Dimension unterstützt ODIHR Veranstaltungen in verschiedenen Regionen der
Ukraine.
44. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Inkraftsetzung des vom ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) bereits
beschlossenen Amnestiegesetzes, für welchen Personenkreis soll die
Amnestieregelung gelten, und welcher Personenkreis soll ggf. davon
ausgeschlossen bleiben (vgl. Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/6543;
bitte erläutern)?
Das ukrainische Parlament hat im September 2014 ein entsprechendes
Amnestiegesetz verabschiedet, es ist allerdings noch nicht in Kraft getreten. Der
Gesetzesentwurf sieht Straffreiheit für Personen vor, die im Zeitraum vom 22. Februar
2014 bis zum Tag des Inkrafttretens dieses Gesetzes im Konfliktgebiet der
Verwaltungsgebiete Donezk und Luhansk Taten nach den Tatbestandsmerkmalen des
Strafgesetzbuchs der Ukraine verübt haben, Mitglieder bewaffneter Verbände
waren oder an der Tätigkeit selbsternannter Behörden in den
Verwaltungsgebieten Donezk und Luhansk teilgenommen haben. Die Straffreiheit gilt nicht für
Personen, die Schwerverbrechen begangen haben, die am Abschuss des Flugzeuges
MH17 am 17. Juli 2014 beteiligt waren oder die Untersuchung des Absturzes
gestört haben.
45. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen in Bezug auf
einen verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsstatus für die
abtrünnigen Donbass-Regionen innerhalb der territorialen Integrität der Ukraine
sowie bei der politischen Dezentralisierung des Landes, und welche Initiativen
hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands ergriffen, um die einvernehmliche Lösung der Statusfrage in
den Verhandlungen der Arbeitsgruppen der Trilateralen Kontaktgruppe der
Ukraine, Russlands und der OSZE zu unterstützen, an der auch Vertreter der
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ beteiligt sind (vgl.
Antworten zu den Fragen 36, 37 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte
erläutern)?
Das Minsker Maßnahmenpaket vom Februar 2015 sieht eine Verfassungsreform
zur Dezentralisierung sowie Rechtsvorschriften über den Sonderstatus für die
gesonderten Gebiete vor. Ein entsprechendes Gesetz über das Sonderverfahren für
die lokale Selbstverwaltung ist nach Verabschiedung durch das Parlament 2014
in Kraft getreten, die Wirksamkeit der materiellen Bestimmungen wurde jedoch
durch Parlamentsbeschluss vom 17. März 2015 bis zur Erfüllung verschiedener
Voraussetzungen, darunter der Abhaltung von freien Wahlen in den Gebieten,
suspendiert.
Zur Verfassungsreform hinsichtlich der Dezentralisierung wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 36 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/6543 vom 30. Oktober 2015 verwiesen. Die zweite
Lesung der Verfassungsreform hat bislang nicht stattgefunden.
Die Bundesregierung arbeitet mit der französischen Regierung im sogenannten
Normandie-Format an einer Umsetzung der Minsker Vereinbarungen mit der
Ukraine und Russland. 2016 wurden insbesondere die Bemühungen um die Lösung
der politischen Fragen innerhalb des Minsker Maßnahmenpakets wie der
Abhaltung von Sonderlokalwahlen in den Gebieten sowie die Vereinbarung einer
sogenannten Sonderstatusregelung im Normandie-Format weiter intensiviert. So
waren diese Fragen auch ein Thema beim Gipfel der Staats- und Regierungschefs
der Normandie-Staaten am 19. Oktober 2016 in Berlin. Die Bemühungen
innerhalb des Normandie-Formats erfolgen dabei in enger Abstimmung mit den
Arbeitsgruppen der Trilateralen Kontaktgruppe in Minsk.
46. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Durchführung von Lokalwahlen in den derzeit nicht von der ukrainischen
Regierung kontrollierten Gebieten gemäß dem Lokalwahlgesetz vom 14. Juli
2015, und welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang während des
diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ergriffen, um die im politischen
Teil der Minsker Vereinbarungen festgelegte Durchführung von
Lokalwahlen nach ukrainischem Recht in den abtrünnigen Donbass-Regionen in den
Verhandlungen der Arbeitsgruppe Politik der Trilateralen Kontaktgruppe der
Ukraine, Russlands und der OSZE zu unterstützen, an der auch Vertreter der
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ beteiligt sind (vgl.
Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)?
Insbesondere in den letzten Monaten haben auch im Normandie-Format intensive
Gespräche über die Durchführung von Sonderlokalwahlen in den nicht von der
ukrainischen Regierung kontrollierten Gebieten in der Ostukraine stattgefunden.
Die Bundesregierung setzt sich gemeinsam mit Frankreich mit Nachdruck für
eine baldige Einigung über ein zwischen allen Seiten vereinbartes
Sonderlokalwahlgesetz und eine anschließende Verabschiedung durch das ukrainische
Parlament ein. Auch hier werden die Bemühungen im Normandie-Format eng mit der
Trilateralen Kontaktgruppe abgestimmt.
47. Welche weiteren Initiativen zur Konfliktbewältigung in der Ukraine sind von
der Bundesregierung in der verbleibenden Zeit des diesjährigen OSZE-
Vorsitzes Deutschlands noch zu erwarten (bitte erläutern)?
Die Bundesregierung wird gemeinsam mit ihren französischen Partnern auch
weiterhin im Rahmen des Normandie-Formats mit Nachdruck für Fortschritte bei der
Umsetzung der Minsker Vereinbarungen eintreten. Beim Gipfel der Staats- und
Regierungschefs der Normandie-Staaten vom 19. Oktober 2016 wurde
vereinbart, dass sich die Außenminister zu einer Bestandsaufnahme hinsichtlich der
Umsetzung der beim Gipfel vereinbarten Schritte treffen. Darüber hinaus wird
die Krise in und um die Ukraine absehbar ein zentrales Thema beim OSZE-
Ministerrat am 8./9. Dezember 2016 in Hamburg sein. Im Rahmen des deutschen
OSZE-Vorsitzes wird die Bundesregierung zudem weiterhin die Arbeit der
Trilateralen Kontaktgruppe und der SMM intensiv unterstützen.
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ISSN 0722-8333]