[Deutscher Bundestag Drucksache 18/10010
18. Wahlperiode 12.10.2016
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katrin Kunert, Jan van Aken, Christine Buchholz,
Annette Groth, Inge Höger, Andrej Hunko, Michael Leutert, Stefan Liebich,
Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.
Der Konflikt in der Ukraine und die Bilanz der Speziellen Beobachtungsmission
unter dem OSZE-Vorsitz Deutschlands 2016
Die Bundesrepublik Deutschland hat für die Dauer dieses Kalenderjahres den
Vorsitz der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE)
übernommen. Der deutsche Vorsitz fällt in eine Zeit, in der auch als Folge des
bewaffneten Konflikts in der Ukraine die Sicherheitsordnung in Europa nach dem
Ende des Kalten Kriegs tief zerrüttet ist.
Die OSZE führt bereits seit März 2014 eine zivile Special Monitoring Mission
(SMM) in der Ukraine durch. Ihr Einsatzgebiet erstreckt sich über die gesamte
Ukraine mit ausgewählten regionalen Schwerpunkten. Durch die Präsenz von
OSZE-Beobachtungsteams sollen Spannungen in der Bevölkerung verringert und
durch objektive Lageberichte die Sicherheitslage stabilisiert werden. Hinzu
kommt seit Herbst 2014 die Überprüfung der Waffenstillstandsabkommen bzw.
der modifizierten Minsker Vereinbarungen vom 12. Februar 2015 (Minsk II) als
Lösungsrahmen für den bewaffneten Konflikt zwischen der ukrainischen
Zentralregierung und den aufständischen Gebieten in der Ostukraine.
In der Vergangenheit haben die Konfliktparteien wiederholt gegen die
militärischen Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen verstoßen und sich oft
schwere Gefechte geliefert. Die Intensität der Kampfhandlungen blieb dennoch
insgesamt deutlich unter dem Niveau der Kämpfe vor dem Beschluss Minsk II.
Außer einer fragilen Waffenruhe sind jedoch kaum Fortschritte bei der
Umsetzung zu verzeichnen. Es ist bislang nicht gelungen, die bewaffneten Kräfte beider
Konfliktparteien entlang der Frontlinie räumlich zu entflechten und die
vorgesehene beiderseitige entmilitarisierte Sicherheitszone einzurichten. Ebenso
blockieren die Konfliktparteien die Umsetzung des politischen Teils der Minsker
Vereinbarungen. Auf Seiten der Ukraine betrifft dies vor allem die Schaffung von
gesetzlichen Grundlagen für die politische Dezentralisierung des Landes, einen
Selbstverwaltungsstatus für die abtrünnigen Donbass-Regionen im Rahmen der
ukrainischen Verfassung sowie eine Amnestieregelung für ehemalige
Aufständische bzw. Kriegsteilnehmer. Die politische Führung in den sogenannten
„Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ ist wiederum dazu verpflichtet, Lokalwahlen
in den von ihnen kontrollierten Gebieten nach ukrainischem Recht durchzuführen
(vgl.
www.osce.org/ru/cio/140221?download=true, Download v. 22. September
2016).
Die Statusfrage hat sich bei allen ethno-territorialen Konflikten im OSZE-Raum
als der am schwierigsten zu lösende Punkt erwiesen. Während die Führungen der
weitgehend isolierten De-facto-Separationsgebiete (Donbass, Bergkarabach,
Abchasien, Südossetien, Transnistrien, Nordzypern, Kosovo sowie in den 90er
Jahren auch Tschetschenien) danach trachten bzw. trachteten, ihren erreichten Status
quo zu bewahren bzw. möglichst zu legalisieren, streben bzw. strebten die
Führungen der De-jure-Staaten (Ukraine, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, Zypern,
Serbien, Russische Föderation) dessen Änderung an, um ihre nationale
Souveränität und territoriale Integrität wiederherzustellen.
Jenseits der Statusfrage ließen und lassen sich mit den Instrumenten ziviler
Konfliktbearbeitung jedoch häufig wichtige Teilerfolge erzielen und vor allem die
Entstehung von neuen Eskalationsdynamiken verhindern. Die SMM stellt daher
nach Ansicht der Fragestellerinnen und Fragesteller ein unverzichtbares
Instrument dar, um die Konfliktlösung wirksam zu unterstützen bzw. zu überprüfen, ob
und inwieweit die Konfliktparteien die Minsk-II-Vereinbarungen
implementieren. Die Fraktion DIE LINKE. stellt deshalb in regelmäßigen Zeitabständen
Kleine Anfragen an die Bundesregierung zur Bilanz der SMM-Tätigkeit (vgl.
Bundestagsdrucksachen 18/3770, 18/6175).
Im zurückliegenden Befragungszeitraum hat sich der Konflikt durch die
intensiven Rüstungsanstrengungen der Ukraine und die Professionalisierung der
ukrainischen Streitkräfte weiter militarisiert. Die Gesamtstärke der ukrainischen
Streitkräfte hat sich seit Beginn des Konflikts auf mindestens 280 000
Armeeangehörige nahezu verdoppelt (vgl. Antwort der Bundesregierung zu Frage 18a auf
Bundestagsdrucksache 18/6543). Bis auf den „Rechten Sektor“ wurden
zwischenzeitlich alle paramilitärischen Formationen in die geschaffene ukrainische
Nationalgarde integriert (vgl.
www.zeit.de/2015/33/rechter-sektor-ukraine-privatarmee/
seite-2, Download v. 22. September 2016). Die paramilitärischen Formationen in
den abtrünnigen Donbass-Regionen erhalten nach Angaben der Bundesregierung
personelle, materielle und finanzielle Unterstützung aus Russland und sollen laut
ukrainischen Angaben über rund 33 000 prorussische Kämpfer und 9 000
reguläre russische Soldaten verfügen (vgl. Antwort zu Frage 18c auf
Bundestagsdrucksache 18/6543).
Die Bundesregierung hat die Konfliktbewältigung in der Ukraine zu einem ihrer
prioritären Arbeitsvorhaben für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands
erklärt. Hierfür sollen die Bereitstellung von Personal für die SMM, der
innerukrainische Dialog durch Projekte von ODIHR (Büro für Demokratische Institutionen
und Menschenrechte) und des OSZE-Projektkoordinators sowie Aktivitäten zur
Minen- und Kampfmittelräumung gefördert werden (vgl. Auswärtiges Amt (Hrsg.):
„Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder herstellen“, Schwerpunkte
des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016,
www.auswaertiges-amt.de/cae/servlet/
contentblob/723184/publicationFile/212400/160104-DEU-Programm.pdf, S. 3,
Download v. 22. September 2016).
Der Bundesminister des Auswärtigen, Dr. Frank-Walter Steinmeier, und sein
französischer Amtskollege, Jean-Marc Ayrault, haben sich bei ihren jüngsten
Gesprächen mit der ukrainischen Regierung am 14./15. September 2016 für eine
sofortige Waffenruhe eingesetzt, die die prorussischen Aufständischen zuvor
angeboten hatten (vgl.
www.sueddeutsche.de/politik/ukraine-warum-der-
ukrainedas-ja-zum-waffenstillstand-so-schwer-faellt-1.3163817, Download v. 22.
September 2016). Angesichts dessen besteht zumindest die Aussicht, dass sich das
Umfeld für die weitere Implementierung der Minsker Vereinbarungen
möglicherweise verbessern könnte.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter nehmen nach
Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den folgenden
Einsatzgebieten teil:
a) Kiew und Kharkiv,
b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,
c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,
d) Odessa und Cherson und
e) den sonstigen Einsatzstandorten?
2. Wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter aus Deutschland
nehmen nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell an der SMM in den
folgenden Einsatzgebieten teil:
a) Kiew und Kharkiv,
b) Iwano-Frankiwsk, Lwiw und Tscherniwizi,
c) Dnipropetrowsk, Donezk und Luhansk,
d) Odessa und Cherson und
e) den sonstigen Einsatzstandorten?
3. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
Beobachterinnen und Beobachter mit militärischer Expertise in die Arbeit der
zivilen SMM einbezogen?
4. Welche aktuelle Position vertritt nach Kenntnis der Bundesregierung die
ukrainische Regierung bezüglich einer möglichen Ergänzung der zivilen SMM
um bewaffnetes Personal bzw. Polizeikräfte, und mit welchem Ergebnis hat
hierüber ggf. bereits ein Verständigungsprozess innerhalb der OSZE bzw.
innerhalb der trilateralen Kontaktgruppe zwischen der Ukraine, Russland
und der OSZE oder auch im Rahmen des „Normandie-Formats“ (Ukraine,
Russland, Frankreich, Deutschland) stattgefunden (bitte erläutern)?
5. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bislang im
Zusammenhang mit der angekündigten „Sekundierung von Personal an die SMM“
als Schwerpunktvorhaben für den diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands
im Bereich der Konfliktbearbeitung in der Ukraine ergriffen (vgl.
Auswärtiges Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder
herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www.
auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/
160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 23. September 2016), und
inwieweit hält die Bundesregierung derzeit eine weitere Anhebung der
Mandatsobergrenze auf wie viele OSZE-Beobachterinnen und OSZE-Beobachter
für erforderlich, damit die SMM ihrem Untersuchungsauftrag
vollumfänglich nachkommen kann?
6. In wie vielen Fällen wurden die zivilen OSZE-Beobachterinnen und OSZE-
Beobachter der SMM von wem nach Kenntnis der Bundesregierung im
bisherigen Zeitraum des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands an der
Ausübung ihrer Mandatstätigkeit oder am Zugang zu ihren Einsatzstandorten
gehindert, in ihrer Bewegungsfreiheit innerhalb des Einsatzgebietes
eingeschränkt oder in Kampfhandlungen der Konfliktparteien verwickelt bzw. von
bewaffneten Kräften unter Beschuss genommen (bitte detailliert erläutern)?
7. Wie viele Aufklärungsdrohnen werden nach Kenntnis der Bundesregierung
derzeit in welchen Einsatzgebieten der SMM eingesetzt, in wie vielen Fällen
wurden die Aufklärungsdrohnen ggf. von wem angegriffen, und welche
wesentlichen Erkenntnisse konnten durch ihren Einsatz gewonnen werden (bitte
erläutern)?
8. Wie viele Überprüfungs- und Inspektionsbesuche wurden darüber hinaus
nach Kenntnis der Bundesregierung bislang während des diesjährigen
OSZE-Vorsitzes Deutschlands nach dem Wiener Dokument über vertrauens-
und sicherheitsbildende Maßnahmen (VSBM) insgesamt auf dem
Hoheitsgebiet der Ukraine durchgeführt, und mit wie vielen Teilnehmern hat sich
die Bundesrepublik Deutschland daran beteiligt?
9. Worin bestanden nach Kenntnis der Bundesregierung die wesentlichen
Untersuchungsschwerpunkte der in der Ukraine bislang während des
diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands durchgeführten VSBM nach dem Wiener
Dokument, an denen ggf. auch deutsche Teilnehmer beteiligt waren, und
welche konkreten Ergebnisse konnten dabei gewonnen werden (bitte
erläutern)?
10. Über welche konventionellen Waffensysteme verfügen nach Kenntnis der
Bundesregierung gegenwärtig die regulären Streitkräfte der Ukraine, und
wie sieht ihre aktuelle Truppenstärke aus (bitte nach jeweiligen
Teilstreitkräften auflisten)?
11. Über wie viele Angehörige und welche Bewaffnung verfügt aktuell nach
Kenntnis der Bundesregierung die 2014 wieder geschaffene Nationalgarde,
die formal dem ukrainischen Innenministerium unterstellt ist, und in
welchem Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. die Angehörigen
von früheren paramilitärischen Freiwilligenbataillonen nach ihrer Integration
in die ukrainische Nationalgarde weiterhin an militärischen
Kampfhandlungen mit den prorussischen aufständischen Gruppen in der Ostukraine
beteiligt gewesen (bitte erläutern)?
12. In welchem Umfang erhalten nach Kenntnis der Bundesregierung die
Angehörigen der ukrainischen Nationalgarde eine militärische Ausbildung bzw.
militärisches Training durch die ukrainischen Streitkräfte (vgl.
www.faz.net/
aktuell/politik/ausland/europa/krise-in-der-ukraine-vaterlandsverteidiger-
gesucht-12852828.html, Download v. 26. September.2016)?
13. In welchem Umfang und mit welchen konkreten Maßnahmen wurden nach
Kenntnis der Bundesregierung die ukrainischen Streitkräfte seit dem Beginn
des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine bzw. ggf. auch die ukrainische
Nationalgarde im Rahmen der militärischen Ausbildungshilfe (MAH) von
Deutschland unterstützt (bitte unter Angabe der hierfür verausgabten Kosten
erläutern)?
14. In welchem Umfang haben die Vereinigten Staaten von Amerika nach Kenntnis
der Bundesregierung – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen –
bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands
Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die
ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (vgl.
Antwort zu Frage 20 auf Bundestagsdrucksache 18/6543,
www.tagesanzeiger.
ch/ausland/europa/usmilitaer-bildet-kiews-spezialkraefte-aus/story/28636215,
Download v. 26. September 2016; bitte nach Stückzahl und Waffensystem
auflisten)?
15. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch
aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche anderen NATO-Mitglieder
bislang seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine
Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die
ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte
pro Jahr, nach NATO-Mitglied, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
16. In welchem Umfang haben nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch
aus nachrichtendienstlichen Quellen – welche Nichtmitgliedstaaten der NATO
bislang seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine
Waffensysteme an die Ukraine geliefert und/oder militärische Ausbildungshilfe für die
ukrainischen Streitkräfte bzw. die ukrainische Nationalgarde geleistet (bitte
pro Jahr, nach Staat, Stückzahl und Waffensystem auflisten)?
17. Über wie viele Kämpfer und welche Bewaffnung verfügt aktuell nach
Kenntnis der Bundesregierung der bislang nicht in die ukrainische Nationalgarde
integrierte „Rechte Sektor“, und welche aktuellen Erkenntnisse hat die
Bundesregierung über den mutmaßlichen Einsatz von ausländischen Söldnern,
die auf Seite des „Rechten Sektors“ die prorussischen aufständischen
Gruppen in der Ostukraine mit bekämpfen (vgl.
www.nzz.ch/international/europa/
die-nationalistischen-kinder-der-revolution-ld.3678, Download v. 26.
September 2016; bitte erläutern)?
18. Über wie viele Kämpfer und welche konventionellen Waffensysteme
verfügen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung die prorussischen
paramilitärischen Gruppen in den abtrünnigen Donbass-Regionen, und in welchem
Umfang sind nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit auch reguläre
Soldaten der russischen Streitkräfte ggf. unter den Hoheitszeichen der
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ bzw. unter fehlendem
Hoheitszeichen daran beteiligt (vgl. Antwort zu Frage 24 auf Bundestagsdrucksache
18/6543)?
19. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus
nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation bislang während
des diesjährige OSZE-Vorsitzes Deutschlands Waffensysteme in die
abtrünnigen Donbass-Regionen geliefert bzw. militärische Ausbildungshilfe für
dortige aufständische paramilitärische Gruppen geleistet (vgl. Antwort zu
Frage 23 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte nach Stückzahl und
Waffensystem auflisten)?
20. In welchem Umfang hat nach Kenntnis der Bundesregierung – ggf. auch aus
nachrichtendienstlichen Quellen – die Russische Föderation aktuell an ihrer
Westgrenze zur Ukraine militärische Truppenverbände konzentriert und
schwere Waffensysteme disloziert (bitte nach Truppenstärke und Stückzahl
je Waffensystem auflisten)?
21. Welche Kenntnisse – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – hat die
Bundesregierung über die Förderung des Aufbaus von quasistaatlichen
Strukturen und eines professionellen Sicherheitsapparats in den sogenannten
„Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ durch hochrangige Vertreter bzw.
Behörden des international nicht anerkannten De-facto-Regimes in
Transnistrien, insbesondere durch den von 1992 bis 2012 amtierenden
Defacto-Minister für „Staatssicherheit“, Wladimir Antjufejew (vgl. Sabine
Fischer (Hrsg.): „Nicht eingefroren! Die ungelösten Konflikte um
Transnistrien, Abchasien, Südossetien und Berg-Karabach im Lichte der Krise um
die Ukraine“, Stiftung für Wissenschaft und Politik, Berlin, Juli 2016, S. 39;
bitte erläutern)?
22. Wie viele militärische Gefangene (Kombattanten) und ggf. auch
Zivilpersonen (Nichtkombattanten) werden aktuell von wem nach Kenntnis der
Bundesregierung immer noch gesetzeswidrig festgehalten, und wie viele
Gefangene haben die Konfliktparteien ggf. bislang während des diesjährigen
OSZE-Vorsitzes Deutschlands untereinander ausgetauscht?
23. Welche Kenntnisse – ggf. auch aus nachrichtendienstlichen Quellen – hat die
Bundesregierung über mutmaßliche Geheimgefängnisse des ukrainischen
Sicherheitsdienstes SBU in Kharkiv, Isjum, Kramatorsk und Mariupol, in
denen Beschuldigte ohne offizielle Anklage und ohne offizielles Verfahren
inhaftiert sein sollen (vgl.
www.neues-deutschland.de/artikel/1025563.es-war-
eine-schlimme-zeit.html, Download v. 26. September 2016; bitte erläutern)?
24. In welchem Umfang haben die Konfliktparteien nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch Deutschland bei
ihren militärischen Kampfhandlungen weiterhin gegen die Genfer
Konventionen des humanitären Völkerrechts, insbesondere in Bezug auf den Schutz
der Zivilbevölkerung, den Beschuss von Wohngebieten und die Zerstörung
von zivilen Infrastrukturen (Wasserversorgung, Krankenhäuser, Schulen
etc.), verstoßen, und wie hat die Bundesregierung im Rahmen des OSZE-
Vorsitzes Deutschlands hierauf reagiert (vgl. Antwort zu Frage 27 auf
Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)?
25. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über den mutmaßlichen Einsatz
von schweren Artilleriesystemen durch die ukrainischen Streitkräfte im
Zeitraum seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes Deutschlands, die laut
den Minsk-II-Vereinbarungen von der Front abgezogen werden sollten, und
an welchen Abschnitten der Frontlinie kamen diese schweren
Artilleriesysteme zum Einsatz (
www.neues-deutschland.de/artikel/1023313.ukraine-
militaerparade-zur-unabhaengigkeit.html, Download v. 26. September 2016)?
26. An welchen Abschnitten der Frontlinie ist es nach Kenntnis der
Bundesregierung gemäß den Minsk-II-Vereinbarungen bislang gelungen, die
bewaffneten Kräfte beider Konfliktparteien räumlich zu entflechten und die
schweren Waffensysteme abzuziehen?
27. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über eine in der Trilateralen
Kontaktgruppe vor kurzem erzielte Verständigung, eine
Truppenentflechtung der Konfliktparteien an drei Pilotstandorten der Kontaktlinie
durchzuführen, und welche Vereinbarungen wurden hierzu im Hinblick auf mögliche
Überprüfungsmechanismen durch Beobachter der SMM getroffen (bitte
erläutern)?
28. In welchem Umfang und in welchen Regionen konnten nach Kenntnis der
Bundesregierung seit der Übernahme des OSZE-Vorsitzes durch
Deutschland in dem Konfliktgebiet humanitäre Minenräumungen fortgeführt
werden, und welche eigenen Aktivitäten hat die Bundesregierung bislang
unternommen, um die in ihrem Arbeitsprogramm für den diesjährigen OSZE-
Vorsitz angekündigte weitere Minen- und Kampfmittelräumung zu fördern (vgl.
vgl. Antwort zu Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 18/6543, Auswärtiges
Amt (Hrsg.): „Dialog erneuern, Vertrauen aufbauen, Sicherheit wieder
herstellen“, Schwerpunkte des deutschen OSZE-Vorsitzes 2016, www.
auswaertiges-amt.de/cae/servlet/contentblob/723184/publicationFile/212400/
160104-DEU-Programm.pdf, S. 3, Download v. 26. September 2016)?
29. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die wirtschaftliche und
soziale Situation der Zivilbevölkerung in den abtrünnigen Donbass-Regionen
im zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt,
insbesondere im Hinblick auf
a) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,
b) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
c) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
d) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden
Mindesteinkommen,
e) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten
und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen?
30. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem
Konfliktgebiet in die Russische Föderation geflohenen Zivilistinnen und
Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden
Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im
Hinblick auf
a) den Zugang zu einem legalen Aufenthaltstitel bzw. die Anerkennung als
Flüchtling,
b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,
c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden
Mindesteinkommen,
f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten
und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen?
31. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem
Konfliktgebiet in andere Landesteile der Ukraine geflohenen Zivilistinnen und
Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im
zurückliegenden Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im
Hinblick auf
a) die Registrierung bzw. Anerkennung als Binnenflüchtling,
b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,
c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden
Mindesteinkommen,
f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten
und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen?
32. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der aus dem
Konfliktgebiet in die Nachbarrepublik Polen geflohenen Zivilistinnen und
Zivilisten sowie ihre wirtschaftliche und soziale Situation im zurückliegenden
Befragungszeitraum (seit November 2015) entwickelt, insbesondere im
Hinblick auf
a) den Zugang zu einem legalen Aufenthaltstitel bzw. die Anerkennung als
Flüchtling,
b) die Versorgung mit bewohnbaren und bezahlbaren Unterkünften,
c) die Versorgung mit Lebensmitteln und Trinkwasser,
d) den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen und sanitärer Infrastruktur,
e) den Zugang zu Sozialleistungen bzw. Existenz sichernden
Mindesteinkommen,
f) den Zugang zu Bildungsmöglichkeiten, Berufsausbildungsmöglichkeiten
und die Anerkennung von Bildungs- und Berufsabschlüssen?
33. Welche aktuellen Umsetzungsfortschritte gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung beim Minsker Maßnahmenpaket in Bezug auf die volle
Wiederaufnahme von sozialen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen der
Ukraine und den abtrünnigen Donbass-Regionen, und in welchen Bereichen
wird ggf. die weitere Umsetzung von welcher Konfliktpartei blockiert oder
erschwert (vgl. Antwort zu Frage 42 auf Bundestagsdrucksache 18/6543;
bitte erläutern)?
34. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit
der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation der Roma-
Minderheit, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche geschlechtsspezifische
Benachteiligung von Roma-Frauen, in der Ukraine gewinnen (bitte erläutern)?
35. In welcher Weise und mit welchem Ergebnis hat die Bundesregierung den
diesjährigen OSZE-Vorsitz Deutschlands bislang dazu genutzt, um der von
ODIHR erhobenen Forderung nach Implementierung des „Aktionsplans zur
Verbesserung der Lage der Roma und Sinti im OSZE-Gebiet“ in Bezug auf
die Ukraine Nachdruck zu verleihen (vgl. Office for Democratic Institutions
and Human Rights (Hrsg.): „Situation Assessment Report on Roma in
Ukraine and the Impact oft he Current Crisis“, Warsaw, August 2014; bitte
erläutern)?
36. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit
der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von religiösen und
anderen ethnischen Minderheiten in der Ukraine gewinnen, wobei die
Fragesteller in Bezug auf Letztere die Selbstzuordnung von sozialen
Menschengruppen anhand gemeinsamer Identitätsmerkmale verstehen und das
Abstammungsprinzip wegen seines unwissenschaftlichen bzw. völkischen
Charakters ablehnen (bitte erläutern)?
37. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit
der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von weiteren
gesellschaftlichen Minderheiten, wie insbesondere von LGBT (Lesbian, Gay,
Bisexual and Transgender) in der Ukraine gewinnen (bitte erläutern)?
38. Welche Kenntnisse konnte die Bundesregierung aus der bisherigen Tätigkeit
der SMM bzw. von ODIHR über die aktuelle Situation von ethnischen,
religiösen und anderen gesellschaftlichen Minderheiten (z. B. LGBT) in den
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ gewinnen (bitte
erläutern)?
39. Welche aktuellen Kenntnisse hat die Bundesregierung darüber, ob bzw. in
welchem Umfang die mit der Unterstützung des Außenministers Dr. Frank-
Walter Steinmeier ausgehandelte Waffenruhe seit ihrem Inkrafttreten am
15. September 2016 von den Konfliktparteien tatsächlich eingehalten wird,
und an welchen Abschnitten der Frontlinie ist dies ggf. bislang nicht der Fall
(bitte erläutern)?
40. Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die prorussischen
Aufständischen aus den abtrünnigen Donbass-Regionen die Waffenruhe im
Vorfeld der ukrainischen Seite einseitig angeboten haben, und durch wen hat die
Bundesregierung zu welchem Zeitpunkt Kenntnis über das Angebot der
einseitigen Waffenruhe erlangt (bitte erläutern)?
41. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über zivilgesellschaftliche
Basisbewegungen und Initiativen in der Ukraine, den abtrünnigen Donbass-
Regionen und der Russischen Föderation, die für die friedliche Lösung des
Ukraine-Konflikts und den Gedanken der Völkerverständigung eintreten, und
welche diesbezüglichen Projekte werden im Bereich der zivilen
Krisenprävention und zivilen Konfliktbearbeitung von der Bundesregierung aktuell
gefördert bzw. sind aktuell beantragt (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und
Fördervolumen auflisten)?
42. Welche Projekte werden darüber hinaus nach Kenntnis der Bundesregierung
in Bezug auf die Ukraine von der Europäischen Union zum Beispiel im
Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik/Östlichen Partnerschaft aktuell
gefördert bzw. sind aktuell beantragt, um den innerukrainischen Dialog und
die zivile Konfliktbearbeitung innerhalb der ukrainischen Gesellschaft zu
unterstützen (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und Fördervolumen
auflisten)?
43. Mit welchen aktuellen Projekten wird nach Kenntnis der Bundesregierung
der innerukrainische Dialog durch ODIHR bzw. durch den für die Ukraine
zuständigen OSZE-Projektkoordinator gefördert, und welche weiteren
Projekte sind ggf. bereits beantragt (bitte nach Projekt/Initiative, Laufzeit und
Fördervolumen auflisten)?
44. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Inkraftsetzung des vom ukrainischen Parlament (Werchowna Rada) bereits
beschlossenen Amnestiegesetzes, für welchen Personenkreis soll die
Amnestieregelung gelten, und welcher Personenkreis soll ggf. davon
ausgeschlossen bleiben (vgl. Antwort zu Frage 40 auf Bundestagsdrucksache 18/6543;
bitte erläutern)?
45. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Umsetzung des politischen Teils der Minsker Vereinbarungen in Bezug auf
einen verfassungsmäßig garantierten Selbstverwaltungsstatus für die
abtrünnigen Donbass-Regionen innerhalb der territorialen Integrität der Ukraine
sowie bei der politischen Dezentralisierung des Landes, und welche Initiativen
hat die Bundesregierung bislang während des diesjährigen OSZE-Vorsitzes
Deutschlands ergriffen, um die einvernehmliche Lösung der Statusfrage in
den Verhandlungen der Arbeitsgruppen der Trilateralen Kontaktgruppe der
Ukraine, Russlands und der OSZE zu unterstützen, an der auch Vertreter der
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ beteiligt sind (vgl.
Antworten zu den Fragen 36, 37 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte
erläutern)?
46. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand bei der
Durchführung von Lokalwahlen in den derzeit nicht von der ukrainischen
Regierung kontrollierten Gebieten gemäß dem Lokalwahlgesetz vom 14. Juli
2015, und welche Initiativen hat die Bundesregierung bislang während des
diesjährigen OSZE-Vorsitzes Deutschlands ergriffen, um die im politischen
Teil der Minsker Vereinbarungen festgelegte Durchführung von
Lokalwahlen nach ukrainischem Recht in den abtrünnigen Donbass-Regionen in den
Verhandlungen der Arbeitsgruppe Politik der Trilateralen Kontaktgruppe der
Ukraine, Russlands und der OSZE zu unterstützen, an der auch Vertreter der
sogenannten „Volksrepubliken Donezk und Luhansk“ beteiligt sind (vgl.
Antwort zu Frage 41 auf Bundestagsdrucksache 18/6543; bitte erläutern)?
47. Welche weiteren Initiativen zur Konfliktbewältigung in der Ukraine sind von
der Bundesregierung in der verbleibenden Zeit des diesjährigen OSZE-
Vorsitzes Deutschlands noch zu erwarten (bitte erläutern)?
Berlin, den 11. Oktober 2016
Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion
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