Verbraucherschutz bei Gesundheits-Apps
der Abgeordneten Renate Künast, Dr. Konstantin von Notz, Nicole Maisch, Maria Klein-Schmeink, Luise Amtsberg, Volker Beck (Köln), Katja Keul, Monika Lazar, Irene Mihalic, Özcan Mutlu, Hans-Christian Ströbele und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Laut einer von der Bundesregierung am 25. April 2016 veröffentlichten Studie über „Chancen und Risiken von Gesundheits-Apps – CHARISMHA“ (erstellt vom Peter L. Reichertz Institut für medizinische Informatik) können mobile Technologien in der Medizin die Ausgestaltung moderner und ressourcenschonender Versorgungsangebote unterstützen. Mögliche Anwendungsfelder werden vor allem im Bereich Prävention sowie bei der Versorgung chronisch kranker und älterer Personen gesehen. Auch für die Versorgung im ländlichen Raum werden erheblich Potentiale gesehen.
Die Studie kommt jedoch auch zu dem Ergebnis, dass noch erheblicher Forschungsbedarf in Bezug auf den Nutzennachweis von Gesundheits-Apps für die Verbraucherinnen und Verbraucher besteht.
Darüber hinaus stellte sie u. a. erheblichen Verbesserungsbedarf der Angebote hinsichtlich Transparenz, einheitlicher Qualitäts- und Sicherheitsstandards, Wirksamkeit, Datenschutz, dem geeigneten Einsatz sowie bezüglich der Informationen zu einer qualitätsgesicherten Entwicklung und zum Zulassungsverfahren fest.
Auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit warnte im Jahr 2015 vor den Risiken des zunehmenden Einsatzes von Apps etwa zur Sammlung von Daten zu sportlichen Aktivitäten und den daran ansetzenden Programmen sowohl privater als auch gesetzlicher Krankenkassen. Sie fordert eine Debatte mit dem Ziel möglicher Anhebungen des Schutzstandard für Privatversicherte an die Vorgaben für gesetzlich Versicherte (www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Pressemitteilungen/2015/18_WarnungVorFitnessapps.html).
Gesundheitsdaten sind besonders sensible Verbraucherdaten. Aufgrund der durch die Studie dargelegten möglichen Risiken stellt sich die Frage, welche Maßnahmen die Bundesregierung ergreifen will, um auf eine qualitative Weiterentwicklung des Angebotes an Gesundheits-Apps hinzuwirken.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Mit welchen über die genannte Studie hinausgehenden konkreten Schritten will die Bundesregierung die Entwicklung geeigneter Qualitäts- und Sicherheitsstandards vorantreiben?
Was plant die Bundesregierung konkret, um die Entwicklung von für den Markt der Gesundheits-Apps geeigneten Methoden zum Nachweis des Nutzens von Gesundheits-Apps voranzutreiben?
Wie will die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die in der Studie angemahnte ethische Diskussion zu den Folgen dieser neuen Technologie hinsichtlich Bereichen wie Privatheit, Transparenz, Autonomie und Kontrolle durch ethische Richtlinien zur Entwicklung, Empfehlung und Nutzung von Gesundheits-Apps unterstützt werden und klare Vorgaben entwickelt werden, die festlegen, dass Nichtnutzern keine Nachteile entstehen?
Durch welche konkreten Maßnahmen und bis wann will die Bundesregierung sicherstellen, dass Gesundheits-Apps in Zukunft datenschutzrechtliche Anforderungen einhalten und die Datenschutzerklärung und die Einwilligung für die Verbraucherinnen und Verbraucher in transparenter und verständlicher Weise erfolgen?
Teilt die Bundesregierung die Bewertung der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, wonach privat Versicherte im Hinblick auf den Umgang mit den von Gesundheits-Apps verarbeiteten Informationen und Daten über ihren Gesundheitszustand einen deutlich geringeren Schutz genießen, und wenn ja, welche Maßnahmen beabsichtigt sie zu treffen, um diese Ungleichbehandlung bei der Gewährleistung von Persönlichkeitsrechten zu beenden?
Inwieweit wären Angebote privater Krankenversicherungsunternehmen mit einem laufenden individuellen Gesundheitsmonitoring mittels Apps und darauf aufbauende risikoadjustierte Prämien aus Sicht der Bundesregierung mit dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vereinbar?
Teilt die Bundesregierung die Bedenken der Bundesbeauftragten für den Datenschutz, wonach die Erhebung und Verarbeitung der Fitnessdaten und die Kommunikationswege hin zu den Versicherungen selbst in einer weitgehend ungesicherten IT-Umgebung (private Tablets, Smartphones, Fitness-Armbänder) erfolgt, für die auch die gesetzlichen Krankenkassen datenschutzrechtliche Verantwortung tragen, wenn sie mit entsprechenden Informationen ihrer Versicherten arbeiten wollen (vgl. 25. Tätigkeitsbericht, S. 192, abrufbar unter www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/25TB_13_14.pdf?__blob=publicationFile&v=10), und welche Maßnahmen schlägt die Bundesregierung zur Verbesserung der Sicherheit aller Beteiligten vor?
Wie will die Bundesregierung dafür sorgen, dass es in Zukunft eindeutige Abgrenzungskriterien bezüglich der Definition von Apps, die dem Medizinprodukterecht unterliegen, gibt?
Wie will die Bundesregierung in Zukunft dafür Sorge tragen, dass die Hersteller von Gesundheits- und Medizin-Apps verpflichtet werden, die Zweckbestimmung ihrer Apps klar und deutlich zu definieren und kenntlich zu machen?
Wie will die Bundesregierung, gerade vor dem Hintergrund, dass es sich oftmals um besonders sensible und geschützte Gesundheitsdaten handelt, Verbraucherinnen und Verbraucher in die Lage versetzen, sich der besonderen Sensibilität ihrer Daten, die über Gesundheits-Apps aufgezeichnet werden, bewusst zu werden und sorgsam und zurückhaltend mit der Weitergabe entsprechender Informationen umzugehen (siehe Bundestagsdrucksache 18/9243)?
Mit welchen Projekten bzw. Finanzmitteln unterstützt die Bundesregierung Initiativen zur Entwicklung von Qualitätskriterien von Gesundheits-Apps? Wann werden hierzu Ergebnisse vorliegen?