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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Bewachung von Seeschiffen

Von ausländischen und deutschen privaten Unternehmen bewaffnet geschützte Seeschiffe unter deutscher Flagge vor Inkrafttreten des Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen, rechtliche Grundlage, aktuell zugelassene Unternehmen, Ausfuhrgenehmigungen von Waffen zum Schutz von Schiffen seit Inkrafttreten des Gesetzes, Information von Bundesbehörden durch die Waffenbehörde Hamburg, möglicher illegaler Erwerb und Weitergabe durch den Antragsteller, Ein- und Ausfuhren, Erfassung im Rüstungsexportbericht, Treffen von Behörden- mit Unternehmensvertretern, beantragte und erteilte Erlaubnisse und Zulassungen, Korruptionsvorbeugung u.a.<br /> (insgesamt 20 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

23.11.2016

Antwortdauer

34 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1010920.10.2016

Bewachung von Seeschiffen

der Abgeordneten Jan van Aken, Frank Tempel, Christine Buchholz, Annette Groth, Heike Hänsel, Andrej Hunko, Ulla Jelpke, Jan Korte, Katrin Kunert, Niema Movassat, Harald Petzold (Havelland), Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am 1. August 2013 trat das Gesetz zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen in Kraft. Seither lizensiert das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Unternehmen für solche Aufgaben.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen20

1

Welche Seeschiffe unter deutscher Flagge von Hapag Lloyd wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor Inkrafttreten des „Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen“ von ausländischen privaten Unternehmen bewaffnet geschützt (bitte unter jeweiliger Angabe der Route, des Datums des Beginns und des Endes der Passage und des Namens sowie des Sitzes des ausländischen Unternehmens)?

2

Welche Seeschiffe unter deutscher Flagge von Hapag Lloyd wurden nach Kenntnis der Bundesregierung vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen von deutschen privaten Unternehmen bewaffnet geschützt (bitte unter jeweiliger Angabe der Route, des Datums des Beginns und des Endes der Passage und ggf. des Namens des Unternehmens)?

3

Auf welcher rechtlichen Grundlage erfolgte vor Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen der bewaffnete Schutz von Seeschiffen unter deutscher Flagge?

4

Wie viele Unternehmen verfügen aktuell über eine Zulassung nach § 31 der Gewerbeordnung (GewO), wann haben sie sie jeweils erhalten, und in welchen Ländern haben sie jeweils ihren Sitz (bitte unter Angabe des Datums der Zulassung)?

5

Trifft es zu, dass kein deutsches Unternehmen, das über eine Zulassung nach § 31 GewO verfügte, vor dem Juni 2014 eine Genehmigung zur Ausfuhr von Waffen zum Schutz von Handelsschiffen unter deutscher Flagge von der Bundesregierung erhalten hat, und falls nein, wann wurden entsprechende Genehmigungen zum Schutz welcher Schiffe (Typ und Name) erteilt?

Falls ja, was war der Grund dafür, dass keine derartigen Genehmigungen erteilt wurden?

6

Trifft es zu, dass kein deutsches Unternehmen, das über eine Zulassung nach § 31 GewO verfügte, vor dem Juni 2014 eine Genehmigung zur Ausfuhr von Waffen zum Schutz von Handelsschiffen unter nichtdeutscher Flagge von der Bundesregierung erhalten hat, und falls nein, wann wurden Genehmigungen zum Schutz welcher Schiffe erteilt?

Falls ja, was war der Grund dafür, dass keine derartigen Genehmigungen erteilt wurden?

7

Welche ausländischen privaten Unternehmen haben seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen (zum Zweck des Schutzes von Schiffen unter deutscher Flagge) beantragt, und wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte unter Angabe des Sitzes und ggf. des Namens des Unternehmens, des Datums des Antrages, der Anzahl und der jeweils genauen Bezeichnung der Waffe und ggf. des Namens des Schiffs, das geschützt werden sollte)?

8

Welche deutschen privaten Unternehmen haben seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung eines Zulassungsverfahrens für Bewachungsunternehmen auf Seeschiffen Genehmigungen zur Ausfuhr von Waffen (zum Zweck des Schutzes von Schiffen unter deutscher Flagge) beantragt, und wie wurden diese Anträge jeweils beschieden (bitte unter Angabe des Namens des Unternehmens, des Datums des Antrages, der Anzahl und der jeweils genauen Bezeichnung der Waffe und ggf. des Namens des Schiffs, das geschützt werden sollte)?

9

Welche Bundesministerien und nachgeordneten Behörden werden von der Waffenbehörde Hamburg (bzw. von der Freie und Hansestadt Hamburg) über Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 28a des Waffengesetzes (WaffG) von Unternehmen, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis des BAFA gem. § 31 GewO verfügen, informiert, und welche Einzelinformationen werden dabei übermittelt?

10

Für welche Waffen hat die Waffenbehörde Hamburg nach Kenntnis der Bundesregierung Unternehmen, die über eine gewerberechtliche Erlaubnis des BAFA gem. § 31 GewO verfügen, zum Zweck der Bewachung von Seeschiffen Genehmigungen erteilt (bitte unter Angabe des Zeitpunktes der jeweiligen Genehmigung, der jeweiligen Anzahl der Waffen, des Sitzes und ggf. des Namens des Unternehmens)?

11

Besteht aus Sicht der Bundesregierung die Gefahr, dass Waffen, für die von der Waffenbehörde Hamburg eine Erlaubnis nach § 28a WaffG zum Zweck der Bewachung von Seeschiffen erteilt worden ist, vom antragstellenden Unternehmen zuvor illegal erworben worden sind, und falls nein, warum, und wie schließt die Bundesregierung dies aus?

12

Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung Waffen, für die von der Waffenbehörde Hamburg eine Erlaubnis nach § 28a WaffG zum Zweck der Bewachung von Seeschiffen erteilt worden ist, vom Antragsteller nach Erteilung der Erlaubnis veräußert bzw. weitergegeben?

13

Welche Waffen, für die von der Waffenbehörde Hamburg eine Erlaubnis nach § 28a WaffG zum Zweck der Bewachung von Seeschiffen erteilt worden ist, wurden zu welchem Zeitpunkt nach Deutschland eingeführt, und welche zu welchem Zeitpunkt ausgeführt?

14

Wird die Ausfuhr solcher Waffen (siehe Frage 13) im Rüstungsexportbericht der Bundesregierung erfasst, und falls ja, in welcher Form, und falls nein, warum nicht?

15

Vertreter welcher Bundesministerien und nachgeordneten Behörden trafen seit dem Jahr 2010 Vertreter der folgenden Unternehmen (bitte unter Angabe des Datums der Treffen, des Orts und des Zwecks):

a) PGI – Protection Group International Ltd.,

b) Protection and Intelligence Group Ltd.,

c) PDGI Ltd.,

d) Protection Vessels International Ltd.,

e) Olton Ltd.,

f) PGI – Intelligence Ltd.,

g) Protection and Defence Group International Ltd.,

h) PGI – Trustees Ltd.,

i) PDGI Trustees Ltd.,

j) PGI Strontium Ltd.,

k) Strontium Red Ltd.,

l) PGI Logistics Ltd.,

m) Protection Services Inc. Ltd.,

n) JT International Partnership Ltd.,

o) Frontier Risks Group Ltd.,

p) PGI Training Ltd.,

q) MARSEC International Solutions Ltd.,

r) MB Holdings Company LLC,

s) United Engineering Services LLC?

16

Welche der in der Frage 15 genannten Unternehmen verfügen oder verfügten über eine gewerberechtliche Erlaubnis gemäß § 31 GewO?

17

Welche der in der Frage 15 genannten Unternehmen haben nach Kenntnis der Bundesregierung eine Erlaubnis nach § 28a WaffG zum Zweck der Bewachung von Seeschiffen bei der Waffenbehörde Hamburg beantragt, wie wurde der Antrag jeweils beschieden (bitte unter Angabe der exakten Bezeichnung der Waffe, der jeweiligen Anzahl sowie des Datums der Erlaubniserteilung)?

18

Warum erkennt die Bundesregierung bei der Zulassung von Unternehmen gemäß § 31 GewO durch das BAFA eine „Korruptionsgefährdung in diesem Bereich“ (vgl. Bundestagsdrucksache 18/5456), und in welchen anderen Arbeitsbereichen des BAFA wird weiterhin eine „Zweitprüfung von Unterlagen“ vorgenommen, um Korruption vorzubeugen?

19

Gab es in den vergangenen Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung Ermittlungen gegen Mitarbeiter des BAFA oder anderer Behörden im Zusammenhang mit der Bewachung von Schiffen unter deutscher Flagge wegen Vorteilsnahme, Korruption o. Ä. (bitte unter Angabe des Datums der Kenntnisnahme, des Beginns der Ermittlungen sowie ihres Ergebnisses – Anklageerhebung, Einstellung)?

20

Wurden in den vergangenen Jahren Mitarbeiter des BAFA oder anderer Behörden in diesem Zusammenhang (zeitweise) freigestellt, versetzt und/oder entlassen?

Berlin, den 20. Oktober 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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