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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland

Wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit stillgelegte KWK-Anlagen, seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wegen fehlender beihilferechtlicher Genehmigung der EU-Kommission nicht in Betrieb genommene Anlagen, wirtschaftlicher Schaden und Firmenaufgaben, voraussichtliche Veröffentlichung der Genehmigungsentscheidung, erreichbare CO2-Emissionsreduktionen, Beschleunigung des Kohle- und Gasausstiegs durch Anreize zum Brennstoffwechsel, Sicherstellung von Klimaneutralität, Ausschreibungsmodalitäten, Teilnahme-, Durchführungs- und Zuschlagsbedingungen, Umsetzung und Ziele der Experimentierklausel, Berücksichtigung "energiewirtschaftlicher Belange", Anhörungen im Gesetzgebungsverfahren, weitere Förderinstrumente und angestrebte Marktanteile im Strom- und Wärmesektor<br /> (insgesamt 26 Einzelfragen)

Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Datum

23.11.2016

Antwortdauer

33 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1012921.10.2016

Zukunft der Kraft-Wärme-Kopplung in Deutschland

der Abgeordneten Dr. Julia Verlinden, Oliver Krischer, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Christian Kühn (Tübingen), Steffi Lemke, Peter Meiwald, Matthias Gastel und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mit erheblicher zeitlicher Verzögerung gegenüber ihren ursprünglichen Plänen hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2016 ein neues Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG 2016) in Kraft gesetzt, das die Förderung dieser energieeffizienten Erzeugungstechnologie für Strom und Wärme neu regeln soll. Doch durch den im Regierungsentwurf eingefügten Genehmigungsvorbehalt seitens der Europäischen Kommission konnte bis heute keine Förderzusage auf Basis des aktuellen KWKG erteilt werden. Damit hat sich die ohnehin schon lang andauernde Phase der Unsicherheit für Unternehmen und Investoren, die den Neubau oder die Modernisierung von KWK-Anlagen planen, weiter fortgesetzt. Auch Betreiber bestehender KWK-Anlagen auf Erdgasbasis warten weiter auf die zugesagte Unterstützung.

Nun will die Bundesregierung noch im gleichen Jahr des Inkrafttretens des neuen KWKG-2016 bereits eine erste Gesetzesnovelle hierzu auf den Weg bringen, um für das Anlagensegment von 1 bis 50 Megawatt Leistung Ausschreibungsverfahren für die Zuschlagsvergabe einzuführen. Der dazu vorliegende Gesetzentwurf verweist zu wesentlichen Details der Ausschreibungen allerdings auf eine Verordnung, deren Veröffentlichung nicht genauer terminiert ist. Damit wird die fehlende Planungssicherheit fortgeschrieben. Diese wirkt sich nicht nur auf die KWK-Branche in hohem Maße negativ aus, sondern auch auf den gesamten Energiedienstleistungsmarkt, und das, obwohl die Bundesregierung vielfach betont hat, die Rahmenbedingungen für Energiedienstleistungen verbessern zu wollen.

Darüber hinaus soll diese Novelle noch um eine sogenannte Experimentierklausel ergänzt werden. Diese soll per Ermächtigung des BMWi die Außerkraftsetzung weiter Teile von EnWG, KWKG 2016 und EEG 2017 einzelfallbezogen ermöglichen.

KWK spart bereits heute Energie ein und kann mit der schrittweisen Umstellung auf Brennstoffe auf Basis erneuerbarer Energien auch in einem vollständig erneuerbaren Energiesystem wichtige Systemfunktionen übernehmen. Das Vorgehen der Bundesregierung missachtet die Bedeutung der energieeffizienten KWK-Technologie für die Energiewende jedoch. Es konterkariert zudem die eigenen Ausbauziele für KWK: Die Bundesregierung hatte in ihrem Aktionsprogramm Klimaschutz explizit eine zusätzliche CO2-Minderung durch KWK in Höhe von 4 Millionen Tonnen bis zum Jahr 2020 eingeplant (vgl. Bundestagsdrucksache 18/6419, S. 2).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen26

1

Wie viele KWK-Anlagen sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Laufe des Jahres 2015 und im ersten Halbjahr 2016 wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit vorübergehend oder dauerhaft stillgelegt worden (bitte nach Betreiber, Leistung, Brennstoff sowie Zeitpunkt und Dauer der Stilllegung aufschlüsseln), und wie viele Arbeitsplätze waren davon durch Abbau, Kurzarbeit oder sonstige Einschränkungen betroffen?

2

In welcher Relation stehen diese Zahlen nach Kenntnis der Bundesregierung zum aktuellen Gesamtbestand an KWK-Anlagen (bitte nach Betreiber, Leistung, Brennstoff aufschlüsseln)?

3

Welche über die bisher erfolgten Abschaltungen von KWK-Anlagen hinaus geplanten vorübergehenden oder dauerhaften Stilllegungen sind der Bundesregierung bekannt (bitte nach Betreiber, Leistung, Brennstoff sowie Zeitpunkt und Dauer der Stilllegung aufschlüsseln)?

4

Wie viele neue oder modernisierte KWK-Anlagen konnten nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten des KWKG 2016 wegen der fehlenden beihilferechtlichen Genehmigung des Gesetzes nicht in Betrieb genommen werden, bzw. wie viele geplante KWK-Anlagen wurden aufgrund der Verzögerungen wieder verworfen?

5

Wie hoch schätzt die Bundesregierung den für Hersteller und Betreiber von KWK-Anlagen durch die Verzögerungen im Gesetzgebungs- und Genehmigungsverfahren entstandenen wirtschaftlichen Schaden ein, und wie viele Firmenaufgaben sind in diesem Zusammenhang zu verzeichnen?

6

Welche Termine haben Vertreter der Bundesregierung im Zusammenhang mit der beihilferechtlichen Genehmigung des KWKG2016 wahrgenommen, um auf eine Entscheidung der Europäischen Kommission hinzuwirken (bitte Schriftwechsel, Treffen, Teilnehmer und Ergebnis auflisten)?

7

Bis wann rechnet die Bundesregierung mit der verbindlichen Veröffentlichung der beihilferechtlichen Genehmigung für das KWKG 2016 durch die Europäische Kommission?

8

Wie will die Bundesregierung die in ihrem Aktionsprogramm Klimaschutz fest eingeplante Einsparung von zusätzlichen 4 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 durch den Ausbau der KWK angesichts der entstandenen Verzögerungen noch erreichen?

9

Will die Bundesregierung die eingeplante Reduktion der CO2-Emissionen um zusätzliche 4 Millionen Tonnen durch andere Instrumente als den Ausbau der KWK abdecken?

Wenn ja, durch welche?

Wenn nein, warum nicht?

10

Will die Bundesregierung die Anreize für den Brennstoffwechsel bestehender Anlagen hin zu erneuerbaren Energien oder zur stärkeren Nutzung industrieller Abwärme erhöhen, um den Ausstieg aus der Nutzung von Kohle und Gas zu beschleunigen?

Wenn ja, mit welchen Mittel, und wenn nein, warum nicht?

11

Mit welchen Instrumenten will die Bundesregierung langfristig sicherstellen, dass KWK-Anlagen Strom und Wärme vollständig klimaneutral erzeugen?

12

Plant die Bundesregierung angesichts der bisherigen Verzögerungen bei der KWK-Förderung eine Ausweitung des Förderzeitraums oder die Erhöhung der Fördersummen, um den entstandenen Rückstand aufzuholen?

13

Hält die Bundesregierung die bisher vorgesehene Ausschreibungsmenge im Segment von 1 bis 50 MW in Höhe von 200 MW elektrisch dennoch für ausreichend, oder wird sie die Ausschreibungsmenge erhöhen?

14

Wird die Bundesregierung die Ausschreibungen brennstoffspezifisch ausgestalten und dabei wie bisher im KWKG 2016 geplant die Förderung von KWK auf Kohlebasis ausschließen, oder will sie die Ausschreibungen technologieoffen ausgestalten?

15

Was hält die Bundesregierung dem Argument entgegen, dass durch die Einführung von Ausschreibungsverfahren für KWK-Anlagen in dem Segment von 1 bis 50 MW weitere Hemmnisse (höherer administrativer Aufwand, geringere finanzielle Planungssicherheit) für den Ausbau der KWK entstehen, bzw. wie will sie diese Hindernisse reduzieren?

16

Bis wann wird die Bundesregierung die genauen Bedingungen für Teilnahme und Durchführung an den Ausschreibungen definieren, und wann will sie die entsprechende Durchführungsverordnung verabschieden?

17

Zu Gunsten bzw. zu Lasten welcher Unternehmen will die Bundesregierung von der Verordnungsermächtigung zur Umsetzung einer Experimentierklausel für das Programm „Schaufenster intelligente Energie – Digitale Agenda für die Energiewende“ (SINTEG) zukünftig Gebrauch machen, und welche Ziele im Sinne der Energiewende verfolgt die Bundesregierung mit der Experimentierklausel?

18

Was meint die Bundesregierung mit „energiewirtschaftlichen Belangen“ im Zusammenhang mit dem nach § 14 Absatz 2 Satz 3 KWKG-E geplanten Einschub „soweit energiewirtschaftlich oder mess- und eichrechtliche Belange nicht entgegenstehen“?

19

Ist nach Auffassung der Bundesregierung ein Zuschlag für die Förderung von Wärmenetzen und -speichern noch erforderlich, wenn die Anlage ohne Zuschlag verlustfrei, aber auch ohne Gewinn arbeiten würde, bzw. in welcher Höhe darf eine Eigenkapitalrendite bei den Projekten eingerechnet werden (vgl. § 20 Absatz 1, § 24 Absatz 1 KWKG-E)?

20

Bis wann soll nach den Vorstellungen der Bundesregierung die parlamentarische Beratung der ersten Novelle des KWKG 2016 abgeschlossen sein und wann soll das Gesetz voraussichtlich in Kraft treten?

21

Welche Rückmeldefristen hält die Bundesregierung für schriftliche Anhörungen von Ländern und Verbänden in Gesetzgebungsverfahren für angemessen, und sieht die Bundesregierung diese Fristen im Falle des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung sowie der Ergänzung einer Verordnungsermächtigungen im EnWG, EEG und KWKG (Experimentierklausel) als gewahrt an?

22

Hält die Bundesregierung an ihrem bisherigen Vorhaben fest, die Betreiber von KWK-Anlagen bei der Förderung von Mieterstrommodellen schlechter zu stellen als die Betreiber von Photovoltaikanlagen, und falls ja, mit welcher Begründung?

23

Mit welchen steuerlichen, energiewirtschaftlichen oder sonstigen Instrumenten will die Bundesregierung den Ausbau der KWK jenseits des aktuellen KWKG fördern?

24

Welche Instrumente will die Bundesregierung nutzen, um den Anteil der Wärme aus KWK-Anlagen am Wärmemarkt zu steigern?

25

In welchem Jahr rechnet die Bundesregierung unter Berücksichtigung der bisherigen Verzögerungen bei der KWK-Förderung und der Entwicklung des übrigen Kraftwerkparks mit dem Erreichen der im KWKG vom 1. Januar 2016 festgeschriebenen Ausbauziele von 110 bzw. 120 Terawattstunden Stromproduktion?

26

Welche Rolle soll nach Auffassung der Bundesregierung langfristig die Nutzung der KWK im Energiesystem spielen, und welche Marktanteile im Strom- und im Wärmesektor strebt die Bundesregierung in den Jahren 2020, 2030, 2040 und 2050 an?

Berlin, den 18. Oktober 2016

Katrin Göring-Eckardt, Dr. Anton Hofreiter und Fraktion

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