[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur vom 8. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10260
18. Wahlperiode 09.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Matthias Gastel,
Stephan Kühn (Dresden), weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 18/10136 –
Geplanter Ausbau der Bundesstraße 26n in Verbindung mit B 276
(Großraum Würzburg/Karlstadt/Lohr)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Bundesverkehrswegeplan 2030 (BVWP 2030) findet sich der geplante Bau
einer West- und Nordumgehung Würzburg wieder. Zwei Bundesstraßen sollen
dafür ausgebaut werden: die B 26 als B 26n zwischen der
Autobahnanschlussstelle Schweinfurt/Werneck und Karlstadt (Main) sowie die B 276 als Zubringer
der B 26n. Im Zuge der Vorhaben ist die Umfahrung mehrerer kleinerer und
größerer Orte zwischen den Autobahnen 7 und 3 vorgesehen. Die B 26n mit
ihren Teilprojekten ist im BVWP 2030 dem Vordringlichen Bedarf, die B 276
mit ihren Teilprojekten dem Weiteren Bedarf mit Planungsrecht zugeordnet.
Seitens der Fragesteller wird das prognostizierte Fahrzeugaufkommen
angezweifelt. Aufgrund des Parallelverlaufs zu bestehenden Bundesstraßen ist die
potenzielle Verkehrsverlagerung auf das neue Straßenprojekt begrenzt. Es
wurden darüber hinaus Alternativlösungen, wie eigentlich vorgegeben, durch das
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) nicht
ausreichend durchgeführt.
Außerdem entsteht durch einen Bau der geplanten Trassen eine starke
Beeinträchtigung von Flora-Fauna-Habitat-(FFH-)Schutzgebieten durch starke
Zerschneidung bestehender intakter Lebensräume. Nicht nur wertvolle
Lebensräume für Pflanzen und Tiere würden zerstört, auch der Flächenverbrauch wäre
immens, mit dadurch einhergehenden weiteren Preissteigerungen für
Grundstücke, insbesondere Ackerland. Die im Rahmen des BVWP 2030 dargestellte
raumordnerische Bedeutung sowie städtebauliche Wirkung werden
angezweifelt.
1. a) Welche Planungen liegen dem Gesamtprojekt bezüglich der
Einstufung in den BVWP 2030 zugrunde (bitte geplante Ausbaumerkmale
einzeln für die jeweiligen Planungsabschnitte wiedergeben)?
b) Welche Nutzen-Kosten-Verhältnisse (NKV) wurden für die einzelnen
Abschnitte jeweils berechnet, und welches gilt für das Gesamtprojekt?
c) Wurden einzelne Berechnungen der NKV (Gesamt- bzw. Teilprojekte)
angepasst, wenn ja, wie, aus welchen Gründen, und welche Änderungen
haben sich dadurch für das NKV ergeben?
Wenn nein, warum nicht?
Das Gesamtprojekt B 26n Westumfahrung Würzburg (B026-G044-BY),
bestehend aus dem Teilprojekt 1, B 26n AK Schweinfurt/Werneck (A 7) – Karlstadt
(B026-G044-BY-T01-BY) und dem Teilprojekt 2, B 26n Karlstadt – A 3 (B026-
G044-BY-T02-BY), wurde als zweistreifiges Neubauprojekt mit
abschnittsweisen Überholfahrstreifen und einer Gesamtstreckenlänge von 41,5 km einer
gesamtwirtschaftlichen Bewertung unterzogen. Das Nutzen-Kosten-Verhältnis
beträgt 5,6.
Das Teilprojekt B 276 Zubringer Lohr (B026-G043-BY-T02-BY) ist ein 17 km
langer zweistreifiger Neubau. Der gesamtwirtschaftliche Nachweis für die B 276
Zubringer Lohr erfolgte im Rahmen des Gesamtprojektes B 26n Westumfahrung
Würzburg – mit Zubringer Lohr (B026-G043-BY). Der Bewertung wurden
hierbei die vom obigen zweistreifigen Querschnitt abweichende dreistreifige
Westumfahrung Würzburg (B026-G043-BY-T01-BY) und der zweistreifige Zubringer
Lohr (B026-G043-BY-T02-BY) zugrunde gelegt. Das NKV des Gesamtprojektes
beträgt 3,3 (aufgrund Dreistreifigkeit höhere Kosten, daher niedriges NKV).
2. Aus welchen Gründen erfolgten nach Vorlage des Referentenentwurfs
Änderungen am Projekt, welche Änderungen sind das, und welche
Auswirkungen haben diese Änderungen auf die Gesamtkosten sowie das NKV des
Projekts bzw. der einzelnen Abschnitte?
Mit der ergänzenden Aufnahme des Zubringers Lohr B 276 (B026-G043-BY-
T02-BY) in den BVWP 2030 folgt die Bundesregierung dem im Zuge der
Öffentlichkeitsbeteiligung zum BVWP vorgetragenen Wunsch der Bayerischen
Staatsregierung.
3. Welche Hauptbegründung/-en für das Gesamtprojekt bzw. für die jeweiligen
Teilprojekte besteht/bestehen seitens der Bundesregierung?
Mit der B 26n soll die derzeit ungenügende Anbindung des Raumes nördlich und
westlich von Würzburg an die Autobahnen A 3 und A 7 und – durch die
Konzentration der Verkehre auf diese neue Verbindung – eine erhebliche Entlastung
bisher genutzter Straßenzüge und Ortsdurchfahrten ermöglicht werden.
4. Für wie viele Fahrzeuge sind im Planfall 2030 nach Kenntnissen der
Bundesregierung dreistreifige Abschnitte vorgesehen?
Für die B 26n wurde für den Planfall 2030 eine künftige mittlere
Verkehrsbelastung von 10 000 Kfz/24h prognostiziert.
5. Welche Entlastungswirkung soll vom Bauabschnitt der B 276 ausgehen, mit
welcher dann theoretisch bestehenden Entlastungswirkung für eine B 26n?
Der Zubringer Lohr wird in Weiterführung die aus dem Westen über
Frammersbach, Partenstein nach Lohr a. Main führende Bundesstraße 276 an die B 26n
anschließen und damit eine leistungsstarke Verbindung im Landkreis Main-Spessart
sein, um die dortigen Zentren wie Lohr am Main und Gemünden bedarfsgerecht
an das Fernstraßennetz anzubinden.
6. a) Welche Alternativenprüfungen wurden im Zuge des Gesamtprojekts
durchgeführt, mit welchem jeweiligen Ergebnis?
b) Mit welcher jeweiligen Begründung wurden diese jeweiligen
Alternativen im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-2030-Projekts nicht
weiterverfolgt?
c) Welche Alternativen wurden im Zuge der weiteren Prüfung des BVWP-
2030-Projekts weiterverfolgt?
Bei Straßenprojekten erfolgte eine vorhabenbezogene Alternativenprüfung vor
der Projektanmeldung durch die Länder. Insbesondere bei Umweltkonflikten war
darzustellen, ob Alternativplanungen, insbesondere der Ausbau bestehender
Strecken statt eines Neubaus, erwogen worden sind, und warum eine solche Lösung
ggf. nicht angemeldet wurde. Soweit es sinnvoll war, sollte auch auf
Verkehrsträgeralternativen eingegangen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im
BVWP nur realistische Alternativen (vgl. § 19b UVPG) zu prüfen waren.
Unrealistische Varianten oder Projektalternativen, deren Realisierung
unverhältnismäßig aufwendig wäre, können bei der Alternativenprüfung dagegen außer Betracht
bleiben.
Ausgangspunkt für die Linienplanung der B 26n bildeten die bereits im Rahmen
der Machbarkeitsstudie entwickelten grundsätzlichen Lösungsansätze zur
Trassenführung innerhalb von zwei Hauptkorridoren (Hauptkorridor Mitte mit einem
Zubringer Lohr und ein Südkorridor kombiniert mit einem Nordkorridor). Im
Vorfeld der Raumordnung erfolgte die Überprüfung von weiteren Lösungen
hinsichtlich verbesserter, verkehrlicher Erschließung sowie der Möglichkeiten
Aufwand und Eingriff in die Landschaftsräume zu vermindern.
Die Regierung von Unterfranken hat am 15. Dezember 2011 das
Raumordnungsverfahren mit einer positiven landesplanerischen Beurteilung einschließlich eines
Prüfauftrags abgeschlossen. Mit dem Prüfauftrag wurde der Vorhabenträger
aufgefordert, zu untersuchen, ob die bisher zweibahnig-vierstreifig geplante B 26n
auch mit einem reduzierten zwei- oder dreistreifigem Querschnitt die
wesentlichen verkehrlichen Ziele erreichen und so auch in den Bedarfsplan für die
Bundesfernstraßen aufgenommen werden kann. Daher waren zur Bewertung im
Rahmen der Aufstellung des neuen BVWP für die B 26n verschiedene Lösungen
angemeldet, die im gleichen Trassenkorridor verlaufen, aber alternativen
Verkehrskonzepten entsprechen.
Bei den vier- und dreistreifigen Neubauvarianten erfolgte eine Unterscheidung
durch die Berücksichtigung eines Zubringers nach Lohr am Main bzw. den
Verzicht auf einen Zubringer. Bei der zweistreifigen Neubauvariante sind
abschnittsweise Überholfahrstreifen (ÜFS) vorgesehen.
Die einzelnen Projektlösungen der Westumfahrung Würzburg sind mit folgenden
Parametern (Länge, Kosten) hinterlegt:
Vierstreifig: 49 km, 486 Mio. Euro
Vierstreifig mit Zubringer Lohr: 66 km, 520 Mio. Euro
Dreistreifig: 49 km, 244,5 Mio. Euro
Dreistreifig mit Zubringer Lohr: 66 km, 278,5 Mio. Euro
Zweistreifig (mit ÜFS): 41,5 km, 172 Mio. Euro.
Im Rahmen der BVWP-Bewertung hat sich herausgestellt, dass mit allen
Varianten die verkehrlichen Ziele erreicht werden können, so dass letztendlich die
wirtschaftlichste und umweltverträglichste Lösung, die zweistreifige Neubauvariante
des BVWP 2030 weiterverfolgt wurde.
Da der Zubringer Lohr ein untrennbarer Bestandteil der B 26n zwischen der A 7
(AK Schweinfurt/Werneck) und der A 3 westlich von Würzburg ist, wurde er im
BVWP 2030 entsprechend dem Projekt B 26n in die Dringlichkeit WB*
aufgenommen.
7. Wie hoch ist der Anteil des Quell- und Zielverkehrs im Bereich der
B 26n/B 276 heute, und wie wird sich dies nach Berechnungen der
Verkehrsprognose im Jahr 2030 darstellen?
Für den Kreuzungsbereich der B 26n/ B 276 wird im Planfall eine
Prognosebelastung von 5 000 bis 6 000 Kfz/Werktag vorhergesagt (Quelle:
Verkehrsbelastungen Planfall aus dem Projektdossier B026-G043-BY).
8. Wie viel Fläche wird nach jetzigem Planungsstand im Zuge der B 26n sowie
der B 276 versiegelt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt
ausweisen)?
9. Wie viel Fläche wird für Ausgleichs- und Erstzmaßnahmen sowie zur
Erstaufforstung benötigt (bitte insgesamt sowie für die Teilprojekte getrennt
ausweisen)?
10. Wie hoch ist die Gesamtflächeninanspruchnahme (Erwerb und
Beschränkung sowie öffentliche Fläche, bitte sowohl insgesamt als auch für B 26n
und B 276 getrennt aufführen)?
11. Mit welchen Kosten rechnet die Bundesregierung für den Kauf der
Baufläche inklusive Baufeld (B 26n, B 276) (bitte nach Planungsabschnitten
aufschlüsseln sowie durchschnittliche Kosten pro Quadratmeter angeben)?
Die Fragen 8 bis 11 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der BVWP ist ein Planungsinstrument, mit dem der Rahmen der anstehenden
Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur des Bundes abgesteckt wird. So ist es
Ziel des BVWP festzustellen, ob für ein erwogenes Projekt grundsätzlich Bedarf
besteht. Dafür wurden der voraussichtliche Nutzen und Kosten sowie die
Raumwirksamkeit, die städtebaulichen Effekte und die mit dem Projekt verbundenen
Umweltauswirkungen abgewogen. Im BVWP werden aber noch keine konkreten
Festlegungen zum Projekt selbst getroffen, die jeweiligen Effekte jedoch
einschließlich des voraussichtlichen Flächenbedarfs abgeschätzt. Die konkreten
Effekte werden Gegenstand anschließender Planungs- und Verwaltungsverfahren
sein.
Bei der Projekteinstufung wurde die Flächeninanspruchnahme wie folgt
abgeschätzt:
B 26n 168,6 Hektar
B 276 47,8 Hektar
Gesamt 216,4 Hektar.
Die Flächeninanspruchnahme ist aber abhängig vom tatsächlichen Trassenverlauf
sowie der Länge und Lage der Überholfahrstreifen. Diese stehen noch nicht fest,
da sie sich erst im Rahmen der konkreten Ausführungsplanung verfestigen
werden. Die Flächen-inanspruchnahme sowie weitere Projektdaten sind über das
Projektinformationssystem (PRINS) abrufbar.
12. Mit welchen genauen Kosten sind die Grunderwerbskosten in das NKV zum
BVWP 2030 eingerechnet worden (bitte Preisstand angeben)?
In die Nutzen-Kosten-Analyse zum BVWP 2030 sind die nachfolgend vom
Freistaat Bayern gemeldeten Grunderwerbskosten mit Preisstand 1. Januar 2014
eingerechnet worden.
Projektdefinitionen:
B 26n Westumfahrung Würzburg (B026-G044-BY)
zweistreifiger Neubau mit abschnittsweisen Überholfahrstreifen in den
Abschnitten
B 26n AK Schweinfurt/Werneck (A 7) – Karlstadt und
B 26n Karlstadt – A 3.
B 26n Westumfahrung Würzburg – mit Zubringer Lohr (dreistreifig) (B026-
G043-BY)
dreistreifiger Neubau in den Abschnitten
B 26n AK Schweinfurt/Werneck (A 7) – Karlstadt und
B 26n Karlstadt – A 3 sowie
zweistreifiger Neubau B 276 Zubringer Lohr.
Projekt Grunderwerbskosten
B 26n Westumfahrung Würzburg (B026-G044-BY)
B 26n AK Schweinfurt/Werneck (A 7) – Karlstadt
B 26n Karlstadt – A 3
5,4 Mio. €
7,9 Mio. €
12,9 Mio.€
B 26+n Westumfahrung Würzburg – mit Zubringer
Lohr (dreistreifig) (B026-G043-BY)
dreisteifiger Neubau
zweistreifiger Neubau B 276 Zubringer Lohr
27,0 Mio. €
4,4 Mio. €
31,4 Mio. €
Für die Bewertung wurden bewertungsrelevante Kosten auf den maßgebenden
Preisstand 2012 umgerechnet.
13. Welche Steigerung der Grundstückspreise entlang der geplanten Trassen
(B 26n, B 276) hat die Bundesregierung in den letzten Jahren seit 2010
jeweils beobachtet, von welchen Kostensteigerungen geht sie für die
folgenden Jahre bis 2025 jeweils aus, und welchen Anteil haben die
Grundstückskosten an den aktuellen gesamten Projektplanungskosten?
14. Von welchen Gesamtkosten geht die Bundesregierung aktuell für das
Gesamtprojekt (B 26n, B 276) sowie für die Teilabschnitte jeweils aus?
15. Wie berechnet die Bundesregierung die veranschlagten Gesamtkosten für die
Neubauvorhaben B 26n und B 276 (bitte nach Kostenkomponenten und
Teilabschnitten aufschlüsseln und die jeweilige Kostenhöhe angeben)?
Die Fragen 13 bis 15 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Projektkosten wurden von der Bayerischen Straßenbauverwaltung ermittelt
und mit der Maßnahmenanmeldung im Rahmen der BVWP-Aufstellung
vorgelegt. Nach einer Plausibilisierungsprüfung der Anmeldedaten durch das BMVI
wurde das Projekt mithilfe externer Gutachter einer fachlichen und
gesamtwirtschaftlichen Maßnahmenbewertung unterzogen.
Die Kosten für das Gesamtprojekt (inkl. Zubringer Lohr) betragen 206,0 Mio.
Euro. Die Grunderwerbskosten betragen 17,3 Mio. Euro. Im Zuge der
gesamtwirtschaftlichen Bewertung wurde der Preisstand 2012 angewandt. Die
Grunderwerbskosten haben einen Anteil von 8,4 Prozent an den Kosten des
Gesamtprojekts.
Für die einzelnen Teilabschnitte wurden die Kosten wie folgt ermittelt:
B 26n AK Schweinfurt/Werneck (A 7) – Karlstadt (Kosten: 63,5 Mio. Euro)
Kosten [Mio. Euro]
Grunderwerb 5,4
Baustelleneinrichtung/baubegl. Maßnahmen 0,9
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen 0,5
Erdbau 11,7
Oberbau 10,1
Brücken 29,1
Tunnel 0,0
Wände 0,0
sonstige Ingenieurbauwerke 0,0
Naturschutz und Landschaftspflege 1,8
Ausstattung 2,2
Sonstige Besondere Anlagen 1,8
Neubaukosten 63,5
davon Kosten für 7 Knotenpunkte 2,5
B 26n Karlstadt – A 3 (Kosten: 108,5 Mio. Euro)
Kosten [Mio. Euro]
Grunderwerb 7,5
Baustelleneinrichtung/baubegl. Maßnahmen 1,3
Verkehrssicherung an Arbeitsstellen 0,8
Erdbau 16,2
Oberbau 15,0
Brücken 35,7
Tunnel 24,0
Wände 0,0
sonstige Ingenieurbauwerke 0,0
Naturschutz und Landschaftspflege 2,5
Ausstattung 3,0
Sonstige Besondere Anlagen 2,5
Neubaukosten 108,5
davon Kosten für 8 Knotenpunkte 3,0
B 276 Zubringer Lohr (Kosten: 34,0 Mio. Euro)
Kosten [Mio. Euro]
Grunderwerb 4,4
Untergrund, Unterbau und Entwässerung 8,0
Oberbau 8,8
Brücken 9,2
Stützwände 0,0
Tunnel 0,0
Sonstige Bauwerk 0,0
Ausstattung 2,6
Sonstige Besondere Anlagen 1,0
Neubaukosten 34,0
davon Kosten für 6 Knotenpunkte 1,0
16. In welchen Planungsstadien befinden sich die einzelnen Abschnitte der
Vorhaben B 26n und B 276, ab wann rechnet die Bundesregierung jeweils mit
Planfeststellungsbeschlüssen, und für welchen jeweiligen Zeitpunkt sieht sie
einen jeweiligen Baubeginn der Abschnitte vor?
Für die B 26n wurde bereits im Dezember 2011 das Raumordnungsverfahren
abgeschlossen. Im Ergebnis entspricht die vorgelegte Planung der B 26n mit ihren
Zubringern unter Berücksichtigung von Maßgaben den Erfordernissen der
Raumordnung einschließlich der Belange des Umweltschutzes. Der nächste Schritt ist
die Linienbestimmung. Der Zeitpunkt für Planfeststellungsbeschlüsse oder einen
Baubeginn einzelner Abschnitte ist derzeit nicht absehbar, da bei Bestätigung der
Einstufung des Projekts in den neuen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen
durch den Deutschen Bundestag der konkrete Planungsprozess erst beginnen
würde.
17. Welche Auswirkungen hatte die als „hoch“ eingestufte Umweltbetroffenheit
des Vorhabens B 26n auf die Dringlichkeitseinstufung des Projekts in den
Vordringlichen Bedarf im Rahmen der Aufstellung des BVWP 2030?
18. Aus welchen Gründen wurde das Vorhaben B 26n bezüglich der
Umweltbetroffenheit als „hoch“ eingestuft?
19. Welche Auswirkungen sind mit der Einstufung der Umweltbetroffenheit als
„hoch“ im weiteren Planungsverfahren konkret im Zuge der B 26n sowie der
B 276 verbunden?
Die Fragen 17, 18 und 19 werden wegen ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Dringlichkeitseinstufung erfolgte aufgrund der hohen Entlastungwirkung
vieler Ortsdurchfahrten im Großraum Würzburg, der Anbindung des Raumes an
das Fernstraßennetz sowie eines günstigen Nutzen-Kosten-Verhältnisses.
Die umwelt- bzw. naturschutzfachliche Stellungnahme ist dem Projektdossier zu
entnehmen.
Mit Aufnahme der Planungen für die B 26 und der B 276 durch die
Straßenbauverwaltung des Freistaates Bayern sind nach dem Gesetz über die
Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Auswirkungen auf die Umwelt zu ermitteln, zu
beschreiben und zu bewerten. Damit ist die frühzeitige Überprüfung und
Bewältigung möglicher Umweltauswirkungen im Planungs- und Entscheidungsprozess
auf der Grundlage aktueller Umweltdaten gewährleistet. Die Öffentlichkeit wird
über das Vorhaben unterrichtet und muss zu den Umweltauswirkungen angehört
werden.
Bei der Entwurfsbearbeitung wird das Projekt in allen Bestandteilen, wie z. B.
Dämmen, Einschnitten, Brücken, Stützmauern, Durchlässen,
Entwässerungseinrichtungen, Lärmschutzeinrichtungen usw. so durchgeplant, dass schädliche
Umweltwirkungen möglichst vermieden und unvermeidbare
Umweltbeeinträchtigungen kompensiert werden.
Im Rahmen der Planfeststellung wird dann geprüft, ob das Vorhaben den
europäischen und nationalen umweltgesetzlichen Anforderungen genügt. Dabei sind die
Ergebnisse der UVP zu berücksichtigen.
20. Welche Gespräche mit welchen bayerischen Amts- und Mandatsträgern
haben bezüglich des Vorhabens B 26n/B 276 zwischen dem BMVI seit
Bearbeitung des BVWP 2030 stattgefunden (bitte nach Datum, Personen und
Inhalt tabellarisch aufschlüsseln)?
Bezüglich dieses Straßenbauvorhabens haben wiederholt Gespräche mit
Mandatsträgern und Vertretern der Region stattgefunden.
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ISSN 0722-8333]