Export von Brennelementen aus Jülich in die USA und deren Kosten
der Abgeordneten Hubertus Zdebel, Eva Bulling-Schröter, Caren Lay, Birgit Menz, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Planungen, hochradioaktiven Atommüll in Form von Kugel-Brennelementen aus der Arbeitsgemeinschaft Versuchsreaktor (AVR) Jülich bzw. dem Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor (THTR ) des Kernkraftwerks Hamm per Castor in die USA zu exportieren und dort in der militärischen Anlage H-Canyon der Savanah River Site (SRS) wiederaufarbeiten zu lassen, waren bereits mehrfach Gegenstand parlamentarischer Anfragen (u. a. Kleine Anfrage „Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Experimente zur Wiederaufarbeitung in Jülich“ der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/3666). Aufgrund einer Räumungsanordnung durch die zuständige Atomaufsicht in NRW muss der Betreiber ein Konzept vorlegen, das derzeitige Zwischenlager mit 152 Castoren mit hochradioaktiven AVR-Atomkugeln zu räumen.
Gegen diese Pläne hat die „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ bereits im Oktober 2015 die Empfehlung ausgesprochen, vollständig auf Exporte von hochradioaktiven Abfällen zu verzichten, und eine entsprechende gesetzliche Regelung vorgeschlagen (vgl. Bundestagsdrucksache 18/9100, S. 59 ff.).
Nach Informationen der Fragestellenden wird von US-amerikanischer Seite mit Blick auf einen Export dieser Abfälle betont, dass sämtliche Kosten von deutscher Seite zu tragen sind.
Laut Aussagen der für die radioaktiven Abfälle zuständigen Jülicher Entsorgungsgesellschaft für Nuklearanlagen mbH (JEN) im April 2016 im Rahmen eines Nachbarschaftsdialogs (vgl. http://westcastor.blogsport.de/2016/09/26/juelicher-nachbarschaftsdialog-des-fzj/) entspricht der „Technologische Reifegrad (TRL)“ der Atomkugelaufarbeitung derzeit dem Grad 4. Als Voraussetzung für eine Genehmigung zum Export dieser AVR-Abfälle in die USA erwartet US-DOE laut JEN einen TRL von 6.
Die dabei zusätzlich zu erbringenden technologischen Nachweise sind gemäß dem „German Fuel Processing Update to the South Carolina Nuclear Advisory Council“ (vgl. www.admin.sc.gov/files/nac/German%20Fuel%20Processing%20Update.pdf, Folie 12) im Einklang mit den üblichen Definitionen des TRL:
- der Nachweis (Labormaßstab), dass die Atomkugelaufarbeitung nicht nur an unbestrahlten Atomkugeln, sondern auch mit echtem bestrahltem Atommüll aus AVR oder THTR befriedigend funktioniert, und
- Projektierung, Bau und Inbetriebnahme einer Pilotanlage zur Aufarbeitung der Atomkugeln in SRS.
Aus den Zeitplänen (vgl. http://sro.srs.gov/docs/GermanProject/SRNL184.pdf, Kapitel 14, Stand: 2014) geht hervor, dass zur Schaffung dieser beiden Genehmigungsvoraussetzungen mehrere Jahre Arbeit erforderlich seien.
In der Antwort auf die Kleine Anfrage „Atommüllexporte aus Jülich in die USA – Experimente zur Wiederaufarbeitung in Jülich“ auf Bundestagsdrucksache 18/3759 hatte die Bundesregierung mitgeteilt, dass die Forschungszentrum Jülich GmbH (FZJ) am 4. Februar 2013 vier chemisch äquivalente Graphitkugeln an den US-amerikanischen Empfänger Savannah River Nuclear Solutions (SRNS), Aiken, SC, geliefert hat. „Die enthaltenen Kernmaterialmengen lauten auf 4,16 Gramm U-nat sowie 40,8 Gramm Th-nat. Aus diesem Grund handelt es sich nicht um Brennelemente im physikalischen Sinne.“
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand der Arbeiten an der Entwicklung einer Technologie zur Wiederaufarbeitung von Kugelhaufen-Brennelementen in den USA?
Welche Maßnahmen und Schritte sind im Weiteren geplant bzw. vorgesehen?
Bis wann könnte diese Technologie Anwendungsreife erlangt haben?
Welche genauen Beträge sind im Zusammenhang mit dem Projekt „US-Option“ in den Jahren 2014, 2015 und bis heute jeweils für welche Teilprojekte und insgesamt seit Aufnahme des Projekts US-Option ausgegeben worden (bitte in Tabelle auflisten mit der jeweiligen (Teilprojekt-)Bezeichnung und Beträgen)?
Welche Teilprojekte finden derzeit statt, und bis wann sollen diese jeweils abgeschlossen sein?
Bis wann erwartet die Bundesregierung eine Einschätzung darüber, ob ein Transport dieser Brennelemente in die USA zur dortigen Verarbeitung technisch überhaupt möglich sein könnte?
Wie bewertet die Bundesregierung die Empfehlungen der „Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe“ hinsichtlich eines generellen Verbots von Exporten hoch radioaktiver Abfälle?
Wenn sie dies positiv bewertet, teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass ein Export der AVR-Brennelemente in die USA damit nicht mehr in Frage kommt und die entsprechende Zusammenarbeit zwischen den Verantwortlichen in Jülich und den USA umgehend beendet werden muss?
Wenn nein, warum nicht?
Sind inzwischen bestrahlte Atombrennelementkugeln zur Erfüllung von Voraussetzung unter a) gemäß „German Fuel Processing Update to the South Carolina Nuclear Advisory Council“ in die USA gesandt worden, oder ist das in Planung?
Wenn ja, wann sollen diese Transporte etwa stattfinden?
Welche Kosten sind nach Kenntnis der Bundesregierung für dieses Teilprojekt veranschlagt?
Gibt es vertragliche Vereinbarungen zur Planung/Errichtung der in Voraussetzung unter b) des „German Fuel Processing Update to the South Carolina Nuclear Advisory Council“ genannten Pilotanlage zur Atomkugelaufarbeitung, oder wird über eine solche Pilotanlage verhandelt?
Wenn ja, wie sehen sie im Einzelnen aus, und welche Kosten werden für die Planung/Errichtung/Inbetriebnahme der Pilotanlage veranschlagt?
Von welchen Betriebskosten der Pilotanlage (TRL 7) ist auszugehen?
Sollte es im Rahmen der Räumung der AVR-Brennelemente aus Jülich zu einer Einlagerung in Ahaus kommen, kann die Bundesregierung ausschließen, dass diese zu einem späteren Zeitpunkt dennoch in die USA exportiert werden?
Hat es nach Kenntnis der Bundesregierung inzwischen seitens der Verantwortlichen für die AVR-Brennelemente eine Voranfrage bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle mit dem Ziel gegeben, zu prüfen, ob eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit für einen Export der AVR-Brennelemente in die USA besteht, wie es nach unseren Kenntnissen der TÜV NORD AG im April 2015 in einer Bewertung des Detailkonzepts des FZJ vorgeschlagen hat?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
Welche konkreten Schritte oder Maßnahmen zur Vorbereitung des Baus eines neuen Zwischenlagers in Jülich hat es bis heute gegeben?
Welche Gutachten bzw. sonstigen Prüfungen und Planungen waren/sind damit verbunden?
Welche Kosten sind bis heute dabei entstanden?