[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
10. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10322
18. Wahlperiode 14.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel,
Sevim Dağdelen, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10142 –
Islamfeindlichkeit und antimuslimische Straftaten im dritten Quartal 2016
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Laut einer Anfang Januar 2015 veröffentlichten Studie der Bertelsmann Stiftung
empfinden 57 Prozent der nichtmuslimischen Bürgerinnen und Bürger „den
Islam“ als Bedrohung. 61 Prozent der Befragten gaben an, der Islam passe nicht
in die westliche Welt, 40 Prozent fühlten sich durch Muslime als Fremde im
eigenen Land, jeder vierte will Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland
verbieten (
www.tagesschau.de/inland/islam-101.html). Auch andere Studien
über gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit wie die im Zweijahresrhythmus
durchgeführte Mitte-Studie der Friedrich-Ebert-Stiftung e. V. verweisen auf
eine tiefsitzende Islam- bzw. Muslimfeindlichkeit in beträchtlichen Teilen der
Bevölkerung (
www.fes-gegen-rechtsextremismus.de/pdf_14/141120presse-
handout.pdf).
Auf islamfeindlichen Internetportalen, wie dem nach eigenen Angaben von
teilweise über 100 000 Besucherinnen und Besuchern am Tag gelesenen Blog
„Politically Incorrect“ (PI), werden insbesondere in den Leserkommentaren
Muslime und Muslimas in fremdenfeindlicher, beleidigender, hasserfüllter und
zum Teil gewaltbefürwortender Weise pauschal erniedrigt und beschimpft. Für
die Pro-Bewegung (Pro NRW, Pro Deutschland) und die NPD dient
islamfeindliche Agitation etwa gegen Moscheeneubauten als ein Mittel, um die so
genannte Mitte der Gesellschaft mit ihrer rechtsextremen Programmatik zu
erreichen.
Im Herbst 2014 entstand in Dresden die Pegida-Bewegung, die sich von ihrem
Namen her explizit gegen die „Islamisierung des Abendlandes“ richtet. An
wöchentlichen Demonstrationen beteiligten sich in Dresden vorübergehend bis
zu 25 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer an den islam- und
fremdenfeindlichen Aufmärschen.
Die in Teilen der Bevölkerung verankerte Islam- und Muslimfeindlichkeit
äußert sich auch in Übergriffen und Anschlägen auf Moscheen in Deutschland, die
von Schändungen mit Schlachtabfällen oder Fäkalien bis hin zu
Brandanschlägen reichen (Bundestagsdrucksache 18/1627).
Wie die Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 18/7498 mitteilte, wurde
Ende 2015 die Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das
Unterthema „Islamfeindlichkeit“ vom zuständigen Fachgremium befürwortet, die
Erweiterung des Themenfeldkatalogs der Politisch Motivierten Kriminalität
(PMK) liegt damit bei der Innenministerkonferenz (IMK).
1. Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der aktuelle Stand und weitere
Zeitplan der Überarbeitung des Themenfeldkataloges beim Oberthema
„Hasskriminalität“ um ein Unterthema „Islamfeindlichkeit“?
Der Erweiterung des Oberthemas „Hasskriminalität“ um das Unterthema
„islamfeindlich“ wurde auf der Innenministerkonferenz vom 14. bis 17. Juni 2016
beschlossen. Mit Wirkung zum 1. Januar 2017 treten die Änderungen in Kraft.
2. Welche islam- bzw. muslimfeindlichen Websites und Gruppierungen
werden nach Kenntnis der Bundesregierung in welchen Bundesländern als
verfassungsfeindlich (auch Verdachtsfälle) eingestuft bzw. von Landesämtern
für Verfassungsschutz überwacht?
Grundsätzlich können einzelne rechtsextremistische Gruppierungen aufgrund
ihrer fremdenfeindlichen Ideologie auch als islam- bzw. muslimfeindlich eingestuft
werden. Zu den rechtsextremistischen Beobachtungsobjekten der einzelnen
Landesbehörden für Verfassungsschutz wird auf die jeweiligen
Verfassungsschutzberichte der Länder verwiesen.
Darüber hinausgehend beobachtet das Land Bayern den Landesverband der Partei
„Die Freiheit“ und den Personenkreis um dessen Vorsitzenden im
Phänomenbereich der verfassungsschutzrelevanten Islamfeindlichkeit außerhalb des
Rechtsextremismus (in Bayern werden entsprechende Bestrebungen diesem gesonderten
Phänomenbereich zugeordnet), weil tatsächliche Anhaltspunkte für
extremistische Bestrebungen und Tätigkeiten vorliegen.
Ebenso werden die Gruppierungen „PEGIDA-München“, „PEGIDA Nürnberg“,
„NüGIDA“ und „PEGIDA Franken“ als extremistische Gruppierungen
beobachtet, bei denen die Verantwortlichen in unterschiedlicher Zusammensetzung aus
dem rechtsextremistischen Spektrum wie auch aus dem Bereich der
verfassungsschutz-relevanten Islamfeindlichkeit stammen.
3. Welche und wie viele islam- bzw. muslimfeindlichen Aufmärsche
einschließlich Proteste gegen eine angeblich drohende Islamisierung Europas
oder den Bau von Moscheen in Deutschland fanden nach Kenntnis der
Bundesregierung im dritten Quartal 2016 statt (bitte Datum, Ort, Teilnehmerzahl,
Anlass bzw. Thema und Veranstalter angeben)?
Der Bundesregierung sind für das dritte Quartal 2016 folgende Kundgebungen
rechtsextremistischer Organisationen mit dezidiert islamfeindlichem Motto im
Sinne der Anfrage bekannt geworden:
Datum Land Ort Veranstalter Zuordnung Motto TN
05.07.2016 TH Eisenach NPD-LV Thüringen NPD/JN „Nein zu Halal und
Islamisierung –
Eisenach bleibt
deutsch“
25
23.07.2016 BY Würzburg NPD-LV Bayern NPD/JN „Einwanderung ist
tödlich – Der Islam
gehört nicht zu
Deutschland“
20
20.08.2016 ST Magdeburg „DIE RECHTE“-KV
Magdeburg/ Jerichower
Land
„DIE
RECHTE“
„Gehört der Islam
zu Deutschland?“
30
* TN: Teilnehmer
Darüber hinaus sind der Bundesregierung die nachfolgenden Kundgebungen
gegen eine vermeintliche Islamisierung Deutschlands im dritten Quartal 2016
bekannt geworden, bei denen eine rechtsextremistische bzw.
verfassungsschutzrelevante islamfeindliche Einflussnahme bzw. Steuerung in unterschiedlicher
Ausprägung erkennbar war. Bezüglich der Gruppierungen „PEGIDA München“ und
„PEGIDA Nürnberg“ wird auf die Antwort zu Frage 2 hingewiesen.
Datum Land Ort Name TN
04.07.2016 BE Berlin BÄRGIDA 65
07.07.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg 40
08.07.2016 TH Greiz THÜGIDA 30
11.07.2016 BE Berlin BÄRGIDA 70
18.07.2016 BE Berlin BÄRGIDA 80
18.07.2016 BY München PEGIDA München 120
20.07.2016 TH Jena THÜGIDA 20
25.07.2016 BE Berlin BÄRGIDA 70
25.07.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 120
27.07.2016 TH Triptis THÜGIDA 30
28.07.2016 BY Nürnberg PEGIDA Nürnberg 70
01.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
01.08.2016 BY München PEGIDA München 140
01.08.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 65
08.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
08.08.2016 BY München PEGIDA München 80
15.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
17.08.2016 TH Jena THÜGIDA 180
22.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75
22.08.2016 BY München PEGIDA München 70
29.08.2016 BE Berlin BÄRGIDA 75
29.08.2016 BY München PEGIDA München 60
05.09.2016 BE Berlin BÄRGIDA 90
05.09.2016 BY München PEGIDA München 95
05.09.2016 NW Duisburg PEGIDA NRW 245
12.09.2016 BE Berlin BÄRGIDA 70
Datum Land Ort Name TN
12.09.2016 BY München PEGIDA München 90
19.09.2016 BE Berlin BÄRGIDA 60
19.09.2016 BY München PEGIDA München 85
22.09.2016 BY Fürth PEGIDA Nürnberg 50
26.09.2016 BE Berlin BÄRGIDA 50
26.09.2016 BY München PEGIDA München 70
* TN: Teilnehmer
4. Wie viele Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige
islamische Einrichtungen in Deutschland gab es nach Kenntnis der
Bundesregierung im dritten Quartal 2016 (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der
Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Art des Anschlags und
Schadenshöhe, Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der
Tatverdächtigen auflisten)?
a) Wie viele Schändungen von Moscheen, Moscheevereinen und sonstigen
islamischen Einrichtungen durch Farbschmierereien, Fäkalien,
Schlachtabfälle etc. sind der Bundesregierung für das dritte Quartal 2016 bekannt
geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen der Moschee und ihrer
möglichen Dachorganisation, Art der Schändung und Schadenshöhe,
Phänomenbereich, Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen
auflisten)?
b) Wie viele Bombendrohungen gegen Moscheen, Moscheevereine und
sonstige islamische Einrichtungen sind der Bundesregierung im dritten
Quartal 2016 bekannt geworden (bitte einzeln nach Ort, Datum, Namen
der Moschee und ihrer möglichen Dachorganisation, Phänomenbereich,
Ober- und Unterthema und Anzahl der Tatverdächtigen auflisten)?
Die Fragen 4 bis 4b werden zusammen beantwortet.
„Anschläge auf Moscheen, Moscheevereine oder sonstige islamische
Einrichtungen“ stellen ebenso wie die „Schändung von Moscheen“ kein eigenständiges
Delikt dar; vielmehr werden durch einen Anschlag bzw. eine Schändung – je nach
den Umständen des konkreten Einzelfalles – unterschiedliche Straftatbestände
verwirklicht.
Im Rahmen der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) werden alle in Tateinheit
oder natürlicher Handlungseinheit begangenen Taten ausschließlich zahlenmäßig
und nur bei dem Straftatbestand gezählt, der die höchste Strafandrohung aufweist.
Demzufolge lassen sich aus der PKS solche Straftaten systembedingt nicht
herausfiltern. Hingegen erfolgt im Rahmen des Kriminalpolizeilichen
Meldedienstes – Politisch Motivierte Kriminalität (KPMD-PMK) eine Kategorisierung der
Taten nach Themenfeldern. Zudem hat das Bundeskriminalamt in seiner
Zentraldatei LAPOS (Lage – Abbildung politisch motivierte Straftaten) Angriffsziele
katalogisiert, die bei der dortigen statistischen Erfassung nach Bewertung des von
den Ländern zu jeder Tat mitgeteilten Kurzsachverhaltes eingegeben werden. Die
nachfolgende, in chronologischer Reihenfolge erstellte Übersicht gibt Auskunft
zu den für das dritte Quartal 2016 erfassten politisch motivierten Straftaten mit
dem Angriffsziel „Religionsstätte/ Moschee“. Dabei ist zu beachten, dass jede Tat
einem Oberthema zugeordnet wird, die Zuordnung zu einem Unterthema erfolgt
nur dann, wenn ein solches relevant ist. Sofern in der Tabelle einem Oberthema
keine (in Klammern angeführten) Unterthemen zugeordnet werden, erfolgte
keine diesbezügliche Erfassung.
Der BKA-interne LAPOS-Begriff für das Angriffsziel „Religionsstätte/Moschee“
gilt nur für Moscheen selbst. Sonstige Stätten der Religionsausübung,
Moscheevereine oder islamische Einrichtungen sind nicht enthalten.
lfd.
Nr.
Datum Ort Land Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK
links
PMK
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
1 01.07.16 Lahr/
Schwarzwald
BW
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
2 05.07.16 Dormagen NW Störung der
Religionsausübung § 167
StGB
X Hasskriminalität
(Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
3 10.07.16 Erfurt TH
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Ausländer-/
Asylthematik (gegen
Asylbewerber/
Flüchtlinge)
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich)
0
4 15.07.16 Salzgitter NI Verwenden v.
Kennzeichen
verfassungswidriger Org.
§ 86a StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung /
Propaganda)
0
5 23.07.16 Baar-
Ebenhausen
BY
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Hasskriminalität
(Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
6 31.07.16 Konz RP
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
0
lfd.
Nr.
Datum Ort Land Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK
links
PMK
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
7 09.08.16 Rotenburg
(Wümme)
NI
Gemeinschädliche
Sachbeschädigung
§ 304 StGB
X Befreiungsbewegungen/
Internationale
Solidarität (PKK/
Kurden /TUR) Innen-
und Sicherheitspolitik
(Betätigungsverbote)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
8 12.08.16 Ahrensburg SH
Gemeinschädliche
Sachbeschädigung
§ 304 StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
0
9 12.08.16 Erfurt TH
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Hasskriminalität
(Religion)
0
10 13.08.16 Glückstadt SH
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
11 23.08.16 Schwäbisch
Hall
BW Öffentliche
Aufforderung
zu Straftaten
§ 111 StGB
X Ausländer-/
Asylthematik (gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge)
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen den Staat, seine
Einrichtungen und
Symbole, gegen links,
gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten) Politischer
Kalender (Judenpogrom
("Reichskristallnacht"))
0
12 23.08.16 Leipzig SN Öffentliche
Aufforderung
zu Straftaten
§ 111 StGB
X Ausländer-/
Asylthematik
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen den Staat, seine
Einrichtungen und
Symbole, gegen links)
1
lfd.
Nr.
Datum Ort Land Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK
links
PMK
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
13 24.08.16 Frankfurt
am Main
HE Öffentliche
Aufforderung
zu Straftaten
§ 111 StGB
X Ausländer-/
Asylthematik
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich)
0
14 24.08.16 Einbeck NI Öffentliche
Aufforderung
zu Straftaten
§ 111 StGB
X Ausländer-/
Asylthematik
(Unterbringung von
Asylbewerbern, gegen
Asylbewerber/
Flüchtlinge)
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
15 24.08.16 Hoya NI Öffentliche
Aufforderung
zu Straftaten
§ 111 StGB
X Ausländer-/
Asylthematik
(Unterbringung von
Asylbewerbern, gegen
Asylbewerber/Flüchtlinge)
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
16 26.08.16 Parchim MV
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Ausländer-/
Asylthematik
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
17 04.09.16 Zwickau SN
Gemeinschädliche
Sachbeschädigung
§ 304 StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
18 05.09.16 Eberswalde BB
Volksverhetzung § 130
StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Rassismus, Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen sonstige
politische Gegner)
1
lfd.
Nr.
Datum Ort Land Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK
links
PMK
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
19 08.09.16 Eberswalde BB Öffentliche
Aufforderung
zu Straftaten
§ 111 StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Rassismus)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen sonstige
politische Gegner)
0
20 08.09.16 Eberswalde BB Öffentliche
Aufforderung
zu Straftaten
§ 111 StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Rassismus)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen sonstige
politische Gegner)
0
21 11.09.16 Höxter NW Schwere
Brandstiftung
§ 306a StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Rassismus)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
22 11.09.16 Zwickau SN
Gemeinschädliche
Sachbeschädigung
§ 304 StGB
X Hasskriminalität
(Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
23 16.09.16 Essen NW Beschimpfung
von
Religionsgesellschaften
§ 166 StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung /
Propaganda)
0
lfd.
Nr.
Datum Ort Land Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechtsnorm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV*
PMK-
rechts
PMK
links
PMK
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
24 25.09.16 Schwäbisch
Gmünd
BW Verwenden v.
Kennzeichen
verfassungswidriger Org.
§ 86a StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion) Innen- und
Sicherheitspolitik
(Polizei)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen den Staat,
seine Einrichtungen
und Symbole, gegen
religiöse Gemeinden,
deren Einrichtungen
und Repräsentanten)
Nationalsozialismus/
Sozialdarwinismus
(Verherrlichung /
Propaganda)
0
25 26.09.16 Dresden SN Herbeiführen
einer
Sprengstoffexplosion
§ 308 StGB
X Hasskriminalität
(Religion) Islamismus/
Fundamentalismus
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
Politischer Kalender
(Tag der Deutschen
Einheit)
0
26 27.09.16 Annaberg-
Buchholz
SN Öffentliche
Aufforderung
zu Straftaten
§ 111 StGB
X Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
* TV: Tatverdächtige
5. Wie viele mutmaßlich antimuslimisch oder islamfeindlich motivierte
Straftaten außer Übergriffen auf Moscheen, Moscheevereine und sonstige
islamische Einrichtungen wurden im dritten Quartal 2016 nach Kenntnis der
Bundesregierung bundesweit verübt (bitte nach Anzahl, Art und Motivation der
Straftat und Bundesländer aufschlüsseln)?
6. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung im dritten
Quartal 2016 bei Überfällen mit mutmaßlich antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation oder mit vermuteter antimuslimischer oder
islamfeindlicher Motivation
a) leicht verletzt,
b) schwer verletzt bzw.
c) getötet
(bitte nach Bundesländern und Motivation der Straftat aufschlüsseln)?
Die Fragen 5 und 6 werden aufgrund ihres Sachzusammenhanges gemeinsam
beantwortet.
Wie in der Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 5 und 6 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer
Rassismus im Jahr 2014“ auf Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015
ausgeführt, ist eine differenzierte Ausweisung von islamfeindlichen Straftaten im
Rahmen des KPMD-PMK derzeit noch nicht möglich. Im Hinblick auf die
Einführung eines entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu Frage 1
verwiesen.
7. Welcher materielle Schaden entstand nach Kenntnis der Bundesregierung
bei mutmaßlich antimuslimischen und islamfeindlichen Straftaten im dritten
Quartal 2016 (bitte nach Schadenshöhe, Art der Motivation und
Bundesländern aufschlüsseln)?
Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
8. Wie viele Tatverdächtige wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten
Quartal 2016 festgenommen (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation
der Straftaten aufschlüsseln)?
Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE
LINKE. „Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus im Jahr 2014“ auf
Bundestagsdrucksache 18/4269 vom 10. März 2015 wird verwiesen. Im Hinblick
auf die Einführung eines entsprechenden Unterthemas wird auf die Antwort zu
Frage 1 verwiesen.
9. Wie viele Ermittlungsverfahren wurden nach Kenntnis der Bundesregierung
wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im
dritten Quartal 2016 eingeleitet (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation
der Straftaten aufschlüsseln)?
10. In wie vielen Fällen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung die
Ermittlungen wegen mutmaßlich antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten
im dritten Quartal 2016 eingestellt (bitte nach Bundesländern, Art und
Motivation der Straftaten aufschlüsseln)?
11. Wie viele Personen wurden nach Kenntnis der Bundesregierung wegen
antimuslimischer und islamfeindlicher Straftaten im dritten Quartal 2016 zu
welchen Strafen verurteilt (bitte nach Bundesländern, Art und Motivation
der Straftaten aufschlüsseln)?
Die Fragen 9 bis 11 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) hat im dritten Quartal
2016 kein Ermittlungsverfahren wegen mutmaßlich antimuslimischer und
islamfeindlicher Straftaten eingeleitet.
Zur grundsätzlichen Vorgehensweise des GBA bei der Prüfung seiner
Zuständigkeit in den genannten Fällen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den
Fragen 9 bis 11 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. vom 23.
November 2015 auf Bundestagsdrucksache 18/6762 verwiesen.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
12. Welche gezielten bundesweiten Operationen der Polizei hat es nach
Kenntnis der Bundesregierung wegen überregionaler antimuslimischer und
islamfeindlicher Straftaten mit welchem Ergebnis gegeben?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen im Sinne der Fragestellung vor.
13. Welche Nachmeldungen zu den Fragen 3 bis 12 auf Bundestagsdrucksache
18/8290 gibt es bezüglich des zweiten Quartals 2016?
Unter Bezugnahme auf die Ausführungen in der Antwort zu Frage 4 wurden der
Bundesregierung die nachfolgenden Delikte bekannt:
lfd
Nr Datum Ort Land
Straftat /
Sachverhalt
(verletzte
Strafrechts
norm)
Phänomenbereich Tatmotivation
TV* PMK-
rechts
PMK
links
PMK-
Ausl.
PMK-
sonst.
Oberthema
(Unterthema)
1 30.04.16
Hückelhoven
NW
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
0
2 17.05.16 Fulda HE Beleidigung
§ 185 StGB
X Hasskriminalität
(Religion)
0
3 17.06.16
Nordhausen
TH
Sachbeschädigung § 303
StGB
X Konfrontation/Politische
Einstellung (gegen
religiöse Gemeinden,
deren Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
4 22.06.16
Frickenhausen
BW
Volksverhetzung § 130
StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
1
5 22.06.16
Dortmund
NW Bedrohung
§ 241 StGB
X Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
Konfrontation/
Politische Einstellung
(gegen religiöse
Gemeinden, deren
Einrichtungen und
Repräsentanten)
0
Die folgende Straftat wurde zwischenzeitlich als nicht politisch motiviert
nachbewertet, da der Tatverdächtige schuldunfähig ist.
14.06.16 Osna- brück NI
Gemeinschädliche Sachbeschädigung
§ 304 StGB X
Hasskriminalität
(Fremdenfeindlich,
Religion)
1
* TV: Tatverdächtig
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]