[Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom
11. November 2016 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Deutscher Bundestag Drucksache 18/10330
18. Wahlperiode 15.11.2016
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke, Wolfgang Gehrcke,
Frank Tempel, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE.
– Drucksache 18/10159 –
Polizei- und Zolleinsätze im Ausland (Stand: drittes Quartal 2016)
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Auslandseinsätze von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten entwickeln sich
nach Auffassung der Fragesteller immer mehr zu einem Mittel deutscher und
EU-Außenpolitik. Die „Militärdoktrin“ der Europäischen Union, die
Europäische Sicherheitsstrategie, sieht ausdrücklich den kombinierten Einsatz
militärischer und ziviler (d. h. auch polizeilicher) Mittel vor, um „einen besonderen
Mehrwert“ zu erzielen.
Diese Entwicklung ist nach Auffassung der Fragesteller aus mehreren Gründen
besorgniserregend.
So leistet sie der Vermischung von polizeilichen und militärischen
Zuständigkeiten Vorschub. Die Grenzen zwischen Polizei und Militär drohen zu
verschwimmen. Das gilt umso mehr, als gerade bei Einsätzen in Kriegs- und
Krisengebieten, Polizisten immer wieder in lebensbedrohliche Situationen
kommen. Diese dienen dann wiederum als Legitimation für eine Aufrüstung der
Polizei, bis hin zu Überlegungen, schwerbewaffnete Einheiten der Bundespolizei
speziell für Auslandseinsätze aufzustellen.
Hinzu kommt, dass für polizeiliche Auslandseinsätze keinerlei parlamentarische
Zustimmung erforderlich ist. Je nach Rechtsgrundlage ist noch nicht einmal die
Information des Deutschen Bundestages vorgeschrieben. Damit wird ein
wichtiger Bereich der Außenpolitik der parlamentarischen Kontrolle entzogen.
Bedenklich ist dies nach Auffassung der Fragesteller vor allem wegen der gerade
bei Einsätzen in Kriegs- und Krisengebieten stets vorhandenen
Eskalationsgefahr. Bei Einsätzen aufgrund des § 65 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) hat
der Deutsche Bundestag nicht einmal ein verbrieftes Rückholrecht.
Ähnliches gilt für Einsätze von Zollbeamtinnen und Zollbeamten.
Schließlich gewinnen internationale Einsätze innerhalb der EU zunehmend an
Bedeutung. Einsätze ausländischer Polizisten in Deutschland sowie deutscher
Polizisten im (EU-)Ausland auf der Grundlage des Prümer Vertrages oder
bilateraler Abkommen unterliegen ebenfalls keiner parlamentarischen Kontrolle.
V o r b e me r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Kleine Anfrage beinhaltet Fragen, die im Wesentlichen identisch sind mit den
Fragen der Kleinen Anfragen der Fraktion DIE LINKE. vom 1. September 2008
(Bundestagsdrucksache 16/10182), vom 20. November 2008
(Bundestagsdrucksache 16/11009), vom 9. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11341),
vom 22. April 2009 (Bundestagsdrucksache 16/12773), vom 27. Juli 2009
(Bundestagsdrucksache 16/13849), vom 12. November 2009 (Bundestagsdrucksache
17/26) vom 26. Februar 2010 (Bundestagsdrucksache 17/866), vom 3. Juni 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1923), vom 18. August 2010 (Bundestagsdrucksache
17/2769), vom 8. November 2010 (Bundestagsdrucksache 17/3640), vom 9.
Februar 2011 (Bundestagsdrucksache 17/4729), vom 16. Mai 2011
(Bundestagsdrucksache 17/5830), vom 14. Juli 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6598), vom
18. Oktober 2011 (Bundestagsdrucksache 17/7346) vom 26. Januar 2012
(Bundestagsdrucksache 17/8503), vom 20. April 2012 (Bundestagsdrucksache
17/9349), vom 25. Juli 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10384), vom 11.
Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache 17/10966), vom 02. Februar 2013
(Bundestagsdrucksache 17/12309), vom 23. April 2013 (Bundestagsdrucksache 17/13209),
vom 30. Juli 2013 (Bundestagsdrucksache 17/14453) und vom 10. Februar 2014
(Bundestagsdrucksache 18/84).
Zur Vermeidung von Wiederholungen wird insoweit auf die Antworten der
Bundesregierung vom 17. September 2008 (Bundestagsdrucksache 16/10252), vom
8. Dezember 2008 (Bundestagsdrucksache 16/11314), vom 5. Januar 2009
(Bundestagsdrucksache 16/11548), vom 11. Mai 2009 (Bundestagsdrucksache 16/
12968), vom 14. August 2009 (Bundestagsdrucksache 16/13897), vom 27.
November 2009 (Bundestagsdrucksache 17/84), vom 15. März 2010
(Bundestagsdrucksache 17/1006), vom 22. Juni 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2264), vom
3. September 2010 (Bundestagsdrucksache 17/2845), vom 25. November 2010
(Bundestagsdrucksache 17/3931), vom 28. Februar 2011 (Bundestagsdrucksache
17/4939), vom 1. Juni 2011 (Bundestagsdrucksache 17/6034), vom 29. Juli 2011
(Bundestagsdrucksache 17/6710), vom 8. November 2011
(Bundestagsdrucksache 17/7617), vom 15. Februar 2012 (Bundestagsdrucksache 17/8688), vom
8. Mai 2012 (Bundestagsdrucksache 17/9536), vom 10. August 2012
(Bundestagsdrucksache 17/10450), vom 29. Oktober 2012 (Bundestagsdrucksache
17/11251), vom 26. Februar 2013 (Bundestagsdrucksache 17/12469), vom
10. Mai 2013 (Bundestagsdrucksache 13487), vom 14. August 2013
(Bundestagsdrucksache 17/14552) und vom 10. Dezember 2013 (Bundestagsdrucksache
18/154) , vom 27. Februar 2014 (Bundestagsdrucksache 18/676), vom 05. Mai
2014 (Bundestagsdrucksache 18/1321), vom 05. August 2014
(Bundestagsdrucksache 18/2286), vom 27. Oktober 2014 (Bundestagsdrucksache 18/2986), vom
22. Januar 2015 (Bundesdrucksache 18/3979), vom 11. Juni 2015
(Bundestagsdrucksache 18/5146), vom 24. August 2015 (Bundestagsdrucksache 18/5841)
und vom 02. November 2015 (Bundestagsdrucksache 18/6532), vom 26.
Januar 2016 (Bundesdrucksache 18/7502), vom 22. April 2016
(Bundestagsdrucksache 18/8198) sowie 23. August 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9450)
verwiesen. Veränderungen werden ergänzend dargestellt.
1. An welchen Missionen auf Grundlage von § 8 Absatz 1 BPolG sind deutsche
Polizistinnen und Polizisten (bitte nach Bundesländern, Zugehörigkeit zur
Bundespolizei/zum Bundeskriminalamt – BKA aufgliedern) sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte derzeit beteiligt?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind dabei
jeweils eingesetzt?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen sind
sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat die Mission derzeit?
d) Welche Missionen mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen
(bitte die rechtliche Grundlage sowie Mandatsgeber und Missionsträger
angeben, die Mandatsobergrenze nennen sowie den Auftrag der
eingesetzten deutschen Kräfte bezeichnen), und inwiefern hat es
Mandatsänderungen bei den bereits bestehenden Missionen gegeben?
e) Wann wird die Mission voraussichtlich beendet sein?
f) Inwieweit beabsichtigt die Bundesregierung eine Veränderung
hinsichtlich der Art und/oder des Umfangs der deutschen Beteiligung, und bis
wann soll diese umgesetzt sein (bitte ggf. konkrete Angaben machen und
Zahlen zu den einzelnen Missionen/Einsätzen nennen)?
Die Antwort zu den Fragen 1, 1a bis 1f können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Mission Gesamtstärke
Mission Zoll/
Polizei
Kräfte DEU
(Einsatzort)
davon
BPOL
davon
BKA
davon
Zoll
davon
LaPo
zivile
Kräfte
Andere Mandatsende
OSZE SMM
Ukraine
695 (insg.
einschl. Polizei)
1 (Kiew 1) 1 0 0 0 31. März 2017
UNMIK
Kosovo
9 1 (Pristina 1) 1 offen
EUMM
Georgien
56 8 (Gori 3,
Mtskheta 1,
Zugdidi 2)
1 1 6 14. Dezember 2018
UNMIL
Liberia
571 2
(Monrovia 2)
2 31. Dezember 2016
UNMISS
Südsudan
1427 0 15. Dezember 2016
UNAMID
Darfur/
Sudan
3.200 3 (El Fascher
1, Nirtiti 2)
3 30. Juni 2017
UNSCOM
Somalia
16 2
(Mogadishu 2)
1 1 1. März 2017
MINUSTAH
Haiti
2.301 3 (Port au
Prince 3)
2 1 15. April 2017
EUPOL
COPPS
Palästina
24 3
(Westbank 3)
3 30. Juni 2017
EUBAM
Moldau/
Ukraine
69 7 (Odessa 2,
Kotovsk 2,
Chisinau 1,
Kurchuhan 1,
Otaci 1)
7 30. November 2017
EULEX
Kosovo
254 55 (Pristina
26, Mitrovica
25, Prizren 1)
6 1 48 14. Juni 2018
EUCAP
Nestor
3 1 (Hargeisa 1) 1 12. Dezember 2016
MINUSMA
Mali
1269 18 (Bamako
9, Timbuktu
3, Mopti 3)
3 15 30. Juni 2017
EUBAM
Rafah
4 1 (Tel Aviv 1) 1 30. Juni 2017
EUAM
Ukraine
34 6 (Kiew 5,
Kharkiv 1)
2 4 30. November 2017
EUCAP
Sahel Mali
18 1 (Bamako 1) 1 14. Januar 2017
EUBAM
Libyen
8 1 (Tunis/
Tunesien 1)
1 21. August 2017
Die Bundesregierung strebt unter Berücksichtigung personeller Kapazitäten und
finanzieller Spielräume ein stärkeres Engagement Deutschlands bei der
Entsendung von Beamtinnen und Beamten der Polizeien des Bundes und der Länder
sowie der Bundeszollverwaltung in mandatierte Friedensmissionen und bilaterale
Polizeiprojekten an.
2. An welchen Einsätzen auf Grundlage von § 65 Absatz 2 BPolG (ohne
kurzfristige Ausbildungslehrgänge im Sinne nachfolgend aufgeführter Fragen)
sind deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie Zollbeamtinnen und
Zollbeamte im vergangenen Quartal beteiligt gewesen (bitte nach
Bundesländern, Zugehörigkeit zur Bundespolizei/zum BKA aufgliedern)?
a) Wie viele deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie weiteres ziviles
Personal (bitte nach Zugehörigkeit zu Bundesländern, Bundespolizei,
BKA u. a. aufgliedern) sowie Zollbeamtinnen und Zollbeamte sind bzw.
waren dabei jeweils eingesetzt worden?
b) An welchen Orten und in welchen Stäben, Einrichtungen und Stellen
waren bzw. sind sie tätig (bitte jeweils die einzelnen Personalzahlen
angeben)?
c) Welche tatsächliche Gesamtstärke hat der Einsatz derzeit?
d) Welche Einsätze mit deutscher Beteiligung sind neu hinzugekommen,
und inwiefern hat es relevante Änderungen (vor allem Auftrag, Zweck,
Durchführung und Kräfteansatz) bei den bereits bestehenden Einsätzen
gegeben?
Die Antwort zu den Fragen 2, 2a bis 2d können der nachstehenden Tabelle
entnommen werden.
Einsatz Gesamtstärke davon
BPOL
davon
BKA
davon
Zoll
davon
LaPo
davon
Andere
GPPT
AFG
45
Funktionen: Sicherheit, Administration, Stab,
Akademie, Flughafen, Civilian Police
Advisor, Gender Advisor
(Standorte: Kabul, Mazar-e-Sharif)
18 1 0 26 0
Bil.
Projekt
SDA
16
Funktionen:
Projektleitung, Administration,
Trainingsexperten (Standorte: Riad, Damman, Jeddah,
Yanbu, Al Wajh, Al Gurayat)
16 0 0 0 0
Bil.
ProjektTUN
28
Funktionen:
Projektleitung und Vertretung,
Administration, Kurzzeitexperte, zivile lokale
Beschäftigte, (Standorte: Tunis, Tabarka, Djerba,
Monarquia, Qued Zarga)
26 0 0 0 2
Bil.
Projekt
BIH
8
Projektleitung und Trainingsexperten am
Standort
Sarajevo
6 0 0 0 2
Twinning
UKR
2
Projektleitung Twinning am Standort Kiew
1 0 0 0 1
3. Welche Informationen liegen der Bundesregierung bezüglich
sicherheitsrelevanter Vorfälle vor, in die deutsche Polizistinnen und Polizisten sowie
Zollbeamtinnen und Zollbeamte im vergangenen Quartal involviert bzw.
denen sie ausgesetzt waren?
Der Bundesregierung liegen keine Informationen über Vorfälle vor. Darüber
hinaus wird auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache
18/9450 vom 23. August 2016 zu Frage 3 verwiesen.
4. Wie bewertet die Bundesregierung die politische und militärische
Gefährdungslage in den jeweiligen Einsatzgebieten (bitte Veränderungen
darstellen)?
Politische Gefährdungslage
EUBAM (Moldau/Ukraine)
Im Jahr 2016 ist ein deutscher Diplomat Sonderbeauftragter des deutschen OSZE-
Vorsitzes für die Lösung des Transnistrienkonflikts. Die formellen 5+2-
Gespräche zur Lösung des Transnistrienkonflikts stagnierten seit 2012, bis in diesem
Jahr unter deutschem OSZE-Vorsitz dem politischen Prozess mit einem ersten
5+2-Treffen wieder neue Dynamik verliehen werden konnte. Ein Einstieg in die
Substanz der Konfliktlösung im Rahmen der 5+2-Verhandlungen ist weiter
schwer erreichbar. In Chișinău ist seit dem 20. Januar 2016 eine neue Regierung
unter Pavel Filip als Premierminister im Amt. Die zweite Runde der
Präsidentschaftswahlen ist für den 13. November 2016 geplant. Die Bedrohungslage im
Einsatzgebiet wird durch die Bundesregierung weiterhin als „niedrig“
eingeschätzt.
EUAM (Ukraine)
Die Sicherheitslage ist nur im Osten der Ukraine volatil mit militärischen
Vorfällen. Mit den Minsker Vereinbarungen konnte die Eskalationsspirale erstmals
gestoppt werden. Die OSZE, der Europarat, die Europäische Union (EU) und andere
internationale Akteure engagieren sich zur Stabilisierung der Ukraine. Wie der
Konflikt in der Ost-Ukraine gezeigt hat, müssen dazu auch die ukrainischen
Sicherheitsstrukturen grundlegend reformiert werden.
Die zivile GSVP Mission EUAM dient dabei der strategischen Beratung der UKR
Behörden bei der Reform und Restrukturierung des zivilen Sicherheitssektors.
Nach anfänglichem Fokus auf Kiew wird die Mission durch sogenannte
„Regional Outreach Teams“ inzwischen auch außerhalb der Hauptstadt tätig, jedoch
nicht in der Nähe der Konfliktlinien im Donbass.
OSZE SMM Ukraine
Der zum 1. September 2016 bekräftigte Waffenstillstand wird immer wieder
verletzt. Die Sicherheitslage im Osten der Ukraine ist weiterhin volatil. Ein deutscher
Bundespolizist ist im Missionshauptquartier in Kiew eingesetzt.
Sicherheitsbedenken für den Einsatz dort bestehen nicht.
Deutsches bilaterales Polizeiberaterteam (Afghanistan)
Für die Sicherheit im Land sind seit Beginn der Resolute-Support-Mission der
NATO im Januar 2015 die Afghanischen Nationalen Verteidigungs- und
Sicherheitskräften (Afghan National Defense and Security Forces – ANDSF)
verantwortlich.
Die in Teilen des Landes seither zu beobachtende Verschärfung der
Bedrohungslage bezieht sich auf afghanische administrative Einrichtungen und
Sicherheitsorgane des Landes sowie westliche Staatsangehörige und Truppen, Personal und
Einrichtungen der Vereinten Nationen oder Hilfsorganisationen, da diese die
erklärten Hauptziele der Militanz darstellen.
Die ANDSF kontrollieren zwar weitgehend und weiterhin die urbanen Zentren
und wichtigen Verkehrswege; den regierungsfeindlichen Kräften, vornehmlich
den Taliban, ist es aber gelungen, ihre Bewegungsfreiheit in ihren traditionellen
ländlichen Hochburgen und Rückzugsräume weiter auszubauen.
Die internationale Unterstützung im Sicherheitssektor zielt vor allem auf eine
Verstetigung der Professionalität der ANDSF, die mit dem Ende ISAF im Einsatz
weitgehend auf sich gestellt sind und große Herausforderungen im
Sicherheitsbereich bewältigen müssen.
Projekt Saudi-Arabien
Die politische Lage in Saudi-Arabien ist weiterhin stabil. Die Sicherheitslage im
Südwesten des Landes hat sich im Vergleich zum letzten Quartal aufgrund der
Kampfhandlungen im Grenzgebiet zu Jemen und wiederholten
Raketenbeschusses aus Jemen verschlechtert. Durch den Beschuss mit Kurzstreckenraketen sind
militärische Einrichtungen in der Provinz Najran, Provinz Asir, Provinz Jazan
besonders betroffen. Die Verfügbarkeit von Raketen größerer Reichweite
ermöglichte auch einzelne Angriffe auf andere Orte in Saudi-Arabien.
So schlug am 2. September 2016 eine SCUD Rakete bei Taif unweit von Mekka,
ca. 550 km nördlich der Grenze ein. Eine weitere SCUD schlug am 10. September
2016 in der Provinz Jizan ein. Im Oktober wurden zwei Ausländer durch
Raketenbeschuss verwundet.
Seit der Serie von IS Selbstmordanschlägen am 4. Juli 2016 in Djidda, Qatif und
Medina bei denen insgesamt vier Sicherheitskräfte getötet und mehrere Menschen
verletzt worden waren, hat es keine größeren Vorfälle mehr gegeben. IS und Al
Qaida haben jedoch wiederholt zu weiteren Anschlägen aufgerufen.
UNMIK, EULEX (Kosovo)
Die Lage in der Republik Kosovo ist grundsätzlich ruhig, wenn auch die
demokratischen Institutionen fragil bleiben. Die Opposition hat im März 2016 ihre
Blockade der Arbeit des kosovarischen Parlaments weitgehend aufgegeben und ist
weitgehend zu regelmäßiger Parlamentsarbeit zurückgekehrt. Zurzeit haben die
Abgeordneten der Minderheitenpartei Lista Srpska aus Protest gegen das Trepca-
Privatisierungsgesetz ihre Mitarbeit „eingefroren“. Der kosovarischen Polizei
gelang es durchgängig die Situation auch bei den von der Opposition organisierten
Großdemonstrationen unter Kontrolle zu bringen.
UNMIL (Liberia)
Der Friedensprozess hat seit Einrichtung von UNMIL Fortschritte gemacht. Die
Sicherheitslage hat sich stabilisiert, gleichwohl bleibt LBR ein wirtschaftlich wie
politisch fragiler Staat. Am 9. Juni 2016 wurde Liberia nach mehreren örtlich und
bezüglich der Zahl der Infizierten eng begrenzten Folgeausbrüche erneut für
Ebola-frei deklariert. Das deutsche Personal bei UNMIL war nicht von der
Epidemie betroffen.
Aktuelle Hauptaufgaben von UNMIL sind der Schutz von Zivilpersonen, die
Unterstützung der humanitären Hilfe, die Unterstützung des Reformprozesses der
Justiz- und Sicherheitsinstitutionen, die Förderung und der Schutz der
Menschenrechte und der Schutz des Personals der Vereinten Nationen. Das aktuelle Mandat
läuft gemäß Resolution 2308 (2016) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen
bis zum 31. Dezember 2016.
UNMISS (Südsudan)
Nach der Rückkehr von Rebellenführer Riek Machar nach Dschuba und seiner
Vereidigung als Vize-Präsident brachen am 7. Juli 2016 heftige Kämpfe in der
Hauptstadt aus, die erst am 15. Juli 2016 wieder eingestellt wurden. Riek Machar
wurde durch den neuen Vizepräsidenten Taban Deng Gai ersetzt. Machar
befindet sich seitdem im Exil.
Im August haben die Afrikanische Union (AU) und die Intergovernmental
Authority on Development (IGAD) den Vereinten Nationen eine massive
Verstärkung von UNMISS durch eine regionale Schutztruppe angeboten. Mit Resolution
2304 (2016) des VN-Sicherheitsrats vom 12. August 2016 wurde nicht nur die
angebotene regionale Schutztruppe mit bis zu 4 000 Soldatinnen und Soldaten
mandatiert, sondern auch das UNMISS-Mandat bis zum 15. Dezember 2016
verlängert und die Mandatsobergrenze auf 17 000 Soldatinnen und Soldaten erhöht.
Die Resolution hält an der Umsetzung des Friedensabkommens der
südsudanesischen Konfliktparteien fest und fordert zu dessen Einhaltung auf.
Während des Bürgerkrieges hat sich die humanitäre und Sicherheitslage in
Südsudan deutlich verschärft. Von dem Office for the Coordination of Humanitarian
Affairs (UN OCHA) wird erwartet, dass im Jahr 2016 etwa 6,1 Millionen
Südsudanesen auf humanitäre Hilfe angewiesen sein werden. Ca. 2,5 Millionen
Menschen wurden seit dem Jahr 2013 innerhalb des Landes oder in Nachbarstaaten
vertrieben. Rund 200 000 Binnenflüchtlinge sind in Schutzcamps der Vereinten
Nationen geflüchtet. Zudem hat sich die wirtschaftliche Lage Südsudans in den
letzten Monaten rapide verschlechtert.
Durch die Bundesregierung wurde im Rahmen der polizeilichen Beteiligung an
der Mission UNMISS ein Team von Spezialisten der Polizeien des Bundes und
der Länder zur Analyse sexueller und geschlechtsbezogener Gewalt und
Entwicklung einer Präventionsstrategie entsandt. Die unbewaffneten deutschen
Polizeikräfte wurden wegen der im Juli 2016 in Juba ausgebrochenen Kämpfe bis auf
weiteres abgezogen.
UNAMID (Sudan)
Das Friedensabkommen für Darfur wird weiterhin umgesetzt. Die Sicherheitslage
hat sich beruhigt, bleibt aber angespannt und instabil. Die humanitäre Situation
der Zivilbevölkerung bleibt prekär.
Am Nationalen Dialog zur Beilegung der Konflikte in Sudan, den die Regierung
im Oktober 2014 angestoßen hatte, nahmen die wichtigsten Oppositionsparteien
bis zum offiziellen Abschluss im Oktober 2016 nicht teil. Die von der AU-
Mediation entworfene Roadmap zu Friedensverhandlungen zwischen Regierung und
Opposition wurde am 08. August 2016 auch von Vertretern der
Oppositionsallianz Sudan Call unterschrieben. Auch aus Darfur waren Rebellengruppen
beteiligt, nicht aber die in Jebel Marra aktiven Kämpfer. Die Friedensverhandlungen
stocken derzeit an der Frage des humanitären Zugangs in die Konfliktgebiete.
Der VN-Sicherheitsrat hat am 29. Juni 2016 mit Resolution 2296 (2016) das UN-
AMID-Mandat bis zum 30. Juni 2017 verlängert. Der Schutz der
Zivilbevölkerung und die Sicherung des humanitären Zugangs bleiben die Kernaufgaben der
Mission.
UNSOM, EUCAP Nestor (Somalia)
Somalia befindet sich derzeit in einem Föderalismusprozess, in dem Gliedstaaten
gegründet und eine dezentrale Verwaltung des Landes aufgebaut wird. Die
nächsten Wahlen sollen basierend auf einem Hybrid-Wahlmodell noch vor Jahresende
2016 stattfinden. Die ersten direkten demokratischen Wahlen – „one person, one
vote“ – unterstützt durch eine unabhängige Wahlkommission sind für das Jahr
2020 anvisiert. Seit 2007 leistet die AU Friedensoperation AMISOM (African
Union Mission in Somalia) im Auftrag des VN-Sicherheitsrates einen Beitrag zur
Bekämpfung der radikal-islamistischen Al-Schabaab-Terrorgruppe in
Südsomalia.
UNSOM wurde im Jahr 2013 eingerichtet und ist mandatiert, die Konsolidierung
der politischen, sicherheitspolitischen und rechtsstaatlichen Strukturen Somalias
zu unterstützen. Kernaufgaben sind Beratung, Vermittlung und Unterstützung
beim Friedens- und Aussöhnungsprozess, Beratung zur Friedenskonsolidierung
und beim Staatsaufbau, Unterstützung der somalischen Regierung bei der
Koordinierung der internationalen Geber sowie die Beobachtung der
Menschenrechtslage und diesbezüglicher Kapazitätsaufbau innerhalb der somalischen Regierung.
EUCAP Nestor ist eine nicht-exekutive, zivile EU Mission im Rahmen der
Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP). Das Mandat
endet zum 12. Dezember 2016, eine Verlängerung bis Ende 2018 wird aktuell
vorbereitet. Nach ursprünglich regionalem Auftrag zum Ausbau der maritimen
Sicherheitskapazitäten am Horn von Afrika sind die Missionsaktivitäten seit Ende
2015 ausschließlich auf Somalia konzentriert und das Missionshauptquartier nach
Mogadischu verlagert.
EUPOL COPPS/EUBAM Rafah (Palästinensische Gebiete)
Die im September 2015 begonnene Gewaltwelle ist im April 2016 deutlich
zurückgegangen. Die Anschlagshäufigkeit bewegt sich auf dem Niveau vor
September 2015. Dennoch bleibt die Sicherheitslage weiterhin stark angespannt. Die
seit dem 26. August 2014 geltende unbefristete Waffenruhe für Gaza wird
weitgehend eingehalten. Im Berichtszeitraum kam es zu vereinzeltem
Raketenbeschuss aus Gaza und israelischen Luftanschlägen in Reaktion hierauf. Der
Wiederaufbau kommt nur schleppend voran. Der Grenzübergang Rafah nach Ägypten
bleibt grundsätzlich geschlossen, mit Ausnahme unregelmäßiger, temporärer
Öffnungen.
Innerhalb des Westjordanlandes besteht grundsätzlich Bewegungsfreiheit für
Angehörige der Polizeimission.
Missionsangehörige sind aufgefordert, Orte gewaltsamer Auseinandersetzungen
zwischen Israelis und Palästinensern bzw. zwischen den palästinensischen
Fraktionen zu meiden. Darüber hinausgehende spezifische Risiken bestehen für die
Polizeimission nicht. Für den Gazastreifen gilt weiterhin eine Reisewarnung.
EUMM (Georgien)
Lage und Missionsstärke der EUMM sind unverändert. Die Lage an den
Verwaltungslinien zu Abchasien und Südossetien bleibt angespannt, aber ruhig.
Bei den Genfer Gesprächen zur Beilegung des Konflikts in Georgien wurde im
März 2016 erfolgreich die Wiedererrichtung des Incident Prevention Mechanism
(IPRM) an der Verwaltungslinie zu Abchasien beschlossen. Ein ähnlicher
Mechanismus ist an der Georgien-Südossetien Verwaltungslinie etabliert. Dies
verstärkt die Bemühungen aller Seiten, derzeit pragmatisch Fortschritte bei
Alltagsproblemen und VBM zu finden (grenzüberschreitende medizinische
Notfallversorgung, landwirtschaftliche Schädlingsbekämpfung, Zugang zu Archiven).
MINUSMA, EUCAP Sahel Mali (Mali)
Das Mandat des Sicherheitsrats für die VN-Mission MINUSMA wurde am
29. Juni 2016 durch Resolution 2295 (2016) bis zum 30. Juni 2017 verlängert.
Der Bundestag hat die deutsche Beteiligung mit der Bundeswehr an MINUSMA
mit Beschluss vom 28. Januar 2016 verlängert (bis zum 31. Januar 2017) und auf
bis zu 650 Soldatinnen und Soldaten erweitert. Am 15. Mai bzw. 20. Juni 2015
wurde der innermalische Friedensvertrag von der Regierung und den an den
Verhandlungen beteiligten Rebellengruppen unterzeichnet. Der Friedensvertrag soll
nach der Auffassung der internationalen Vermittler unter Führung von Algerien
einen Schlussstrich unter die Rebellion im Norden Malis ziehen, die 2011
begonnen hatte. Nicht einbezogen waren in die Verhandlungen die terroristisch-
islamistischen Gruppierungen wie AQIM oder al-Mourabitoun, aber auch nicht die als
autochthone, malische Gruppe einstufbare islamistisch-terroristische Ansar
Eddine. Der Friedensvertrag sieht weitreichende Änderungen in der
Staatsverwaltung vor (verstärkte Dezentralisierung und Abgabe von Haushaltsmitteln an
die Regionen und Gemeinden, Schaffung neuer Regionen). Die Sicherheitslage
im Norden Malis bleibt unterdessen weiter fragil. Das malische Militär sowie die
französische Operation „Barkhane“ gehen weiterhin aktiv gegen
islamistischeterroristische Gruppierungen vor, diese führen aber nach wie vor asymmetrische
Angriffe gegen malische und MINUSMA-Streitkräfte sowie gegen die
Zivilbevölkerung durch.
EUBAM Libyen (z. Zt. Tunesien)
Auch das dritte Quartal 2016 war geprägt von dem fortwährenden Bemühen, das
Politische Abkommen vom Dezember 2015 vollständig umzusetzen. Die
Sicherheitslage im Lande bleibt fragmentiert und labil. In Sirte konnte der sogenannte
„Islamische Staat“ (IS) konnte auf wenige Gebäude zurückgedrängt werden. Der
vollständige Verlust territorialer Herrschaft durch den IS in Libyen ist somit
absehbar. Nicht gebannt ist jedoch die landesweite Gefahr, die von IS-Terroristen
ausgeht.
Die Einnahme wichtiger Ölinfrastruktur durch die Miliz LNA (Libyan National
Army) unter ihrem Chef Haftar hat eine Wiederaufnahme von Ölexporten aus
Ölterminals im Sirte-Becken ermöglicht.
MINUSTAH (Haiti)
Hurrikan Matthew hat am 4. Oktober 2016 weite Gebiete im Süd-, aber auch im
Nordwesten Haitis verwüstet. MINUSTAH unterstützt seit dem v. a. mit Nothilfe-
und Aufbauarbeiten. Die internationale Hilfe lief nur langsam an. Es gab zunächst
Probleme bei der Koordinierung durch die nationalen Behörden und der VN,
Fälle von Straßenblockaden und Plünderungen von Hilfslieferungen. Die national
zuständige „Direction de Protection Civile“ wird ihrer Aufgabe inzwischen
besser gerecht und auch die Koordinierung durch die VN (OCHA) verläuft
zufriedenstellend. Allerdings ist die ankommende Hilfe noch nicht ausreichend. Die
weitere Entwicklung der Sicherheitslage wird davon abhängen, wie schnell die
dringend benötigte Hilfe bei allen Betroffenen ankommt.
Militärische Gefährdungslage
Die militärische Bedrohungslage für die Einsatzländer von Polizei und Zoll, in
denen auch die Bundeswehr eingesetzt wird, ist grundsätzlich unverändert zum
zweiten Quartal 2016.
5. Wie viele Verbindungsbeamtinnen und Verbindungsbeamte des BKA halten
sich derzeit in welchen Ländern auf (bitte jeweils die Einsatzländer und
Einsatzorte sowie die zugehörige Zahl von Beamtinnen und Beamten angeben)?
Das Bundeskriminalamt (BKA) hat aktuell (Stand: 30. September 2016) 62
Verbindungsbeamte (VB) an 50 Standorten in 48 Staaten ins Ausland entsandt.
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Land Ort Anzahl
BKA-VB
Afghanistan Kabul 2 Marokko Rabat 1
Ägypten Kairo 1 Mexiko Mexiko-City 1
Albanien Tirana 1 Niederlande Den Haag 1
Algerien Algier 1 Österreich Wien 1
Argentinien Buenos Aires 1 Pakistan Islamabad 1
Brasilien Brasilia 1 Panama Panama-Stadt 1
Brasilien Sao Paulo 1 Nigeria Lagos 1
Bulgarien Sofia 1 Peru Lima 1
China Peking 2 Polen Warschau 1
Dominikanische
Republik
Santo Domingo 1 Portugal Lissabon 1
Frankreich Paris 2 Rumänien Bukarest 2
Ghana Accra 1 Russische
Föderation
Moskau 2
Griechenland Athen 1 Saudi Arabien Riad 1
Großbritannien London 2 Schweden Stockholm 1
Indien Neu Delhi 1 Serbien Belgrad 1
Indonesien Jakarta 1 Spanien Madrid 2
Italien Rom 2 Südafrika Pretoria 1
Jordanien Amman 1 Thailand Bangkok 2
Kasachstan Astana 1 Tunesien Tunis 1
Kenia Nairobi 2 Tschechische
Republik
Prag 1
Kolumbien Bogotá 2 Türkei Istanbul 1
Kosovo Pristina 1 Türkei Ankara 1
Kroatien Zagreb 1 Ukraine Kiew 1
Lettland Riga 1 USA Washington 2
Libanon Beirut 1 Ver. Arabische
Emirate
Abu Dhabi 1
Im deutschen Verbindungsbüro bei Europol (Den Haag/Niederlande) sind aktuell
fünf Verbindungsbeamte (VB) des BKA eingesetzt. Darüber hinaus sind dort je
ein VB der Bundespolizei, des Zolls, der Landespolizei Schleswig-Holstein, der
Landespolizei Hessen sowie ein Vertreter der Landespolizei Nordrhein-
Westfalen tätig, die im Rahmen ihrer Tätigkeit zum BKA abgeordnet sind.
Ergänzend ist ein VB des BKA zur Joint Cybercrime Taskforce (J-CAT) zu
Europol entsandt.
6. Wie viele deutsche Polizeibeamte werden derzeit im Ausland als
a) Dokumentenberater,
Dokumenten- und Visumberater
Mit Stand 30. September 2016 waren 44 Dokumenten- und Visumberater der
Bundespolizei an 28 Standorten in 21 Ländern gemäß nachfolgender Übersicht
im Einsatz.
Land Einsatzort Anzahl
Ägypten Kairo 3
Äthiopien Addis Abeba 1
Algerien Algier 1
China Kanton/Guangzhou 1
China Peking 2
China Shanghai 2
Ghana Accra 1
Indien Chennai 1
Indien Mumbai 1
Indien Neu Delhi 2
Iran Teheran 2
Jordanien Amman 2
Katar Doha 1
Kosovo Pristina 1
Libanon Beirut 1
Malaysia Kuala Lumpur 1
Nigeria Lagos 3
Pakistan Islamabad 0
Russland Moskau 3
Russland Sankt Petersburg 1
Sri Lanka Colombo 1
Südafrika Pretoria 3
Thailand Bangkok 1
Türkei Ankara 1
Türkei Istanbul 3
Ukraine Kiew 1
Vereinigte
Arabische Emirate Dubai 2
Vietnam Hanoi 1
V.A.E. Abu Dhabi 1
b) Sicherheitsbeamte,
Sicherheitsberater und -beamte
Mit Stand 30. September 2016 waren 22 Sicherheitsberater der Bundespolizei zur
Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim Schutz deutscher
Auslandsvertretungen gemäß nachfolgender Übersicht im Einsatz:
Land/Ort Anzahl Land/Ort Anzahl
Afghanistan, Kabul 1 Türkei, Ankara 1
Kenia, Nairobi 1 Äthiopien, Addis Abeba 1
USA, New York 1 Indonesien, Jakarta 1
Indien, Neu Delhi 1 Pakistan, Islamabad 1
Afghanistan, Masar-e-Sharif 1 Guatemala, Guatemala 1
Saudi Arabien, Riad 1 Ägypten, Kairo 1
Russland, Moskau 1 Iran, Teheran 1
Venezuela, Caracas 1 Ghana, Accra 1
China, Peking 1 Kolumbien, Bogotá 1
Irak, Bagdad 2 Libanon, Beirut 1
Mali, Bamako 1
Ferner setzte die Bundespolizei zur Unterstützung des Auswärtigen Amtes beim
Schutz deutscher Auslandsvertretungen 257 Polizeibeamte als Sicherheitsbeamte
(inkl. Personenschutz) an folgenden deutschen Auslandsvertretungen ein
(Stand: 30. September 2016):
Afghanistan Kabul Israel Tel Aviv Saudi-Arabien Riad
Afghanistan Mazar-e- Sharif Italien Rom Senegal Dakar
Ägypten Kairo Burundi Bujumbura Serbien Belgrad
Albanien Tirana Jordanien Amman
Äthiopien Addis Abeba Niger Niamey Spanien Madrid
Algerien Algier Kasachstan Almaty Sri Lanka Colombo
Armenien Eriwan Kasachstan Astana Sudan Khartum
Aserbaidschan Baku Kenia Nairobi Tadschikistan Duschanbe
Kirgisistan Bischkek Thailand Bangkok
Bangladesch Dhaka Kongo, DR Kinshasa Tschad N'Djamena
Belarus Minsk Kosovo Pristina Tschechische
Republik
Prag
Belgien (EU) Brüssel Bahrain Manama Tunesien Tunis
Belgien (NATO) Brüssel Kuba Havanna Türkei Ankara
Istanbul
Izmir
Bosnien und
Herzegowina
Sarajewo Kuwait Kuwait Ukraine Kiew
Brasilien Sao Paulo Libanon Beirut Ungarn Budapest
Bulgarien Sofia Mali Bamako USA Washington
(VN)
New York (GK)
Burkina Faso Ouagadougou Marokko Rabat Usbekistan Taschkent
China Peking Mauretanien Nouakchott Vietnam Hanoi
Côte d’Ivoire Abidjan Mazedonien Skopje
Frankreich Paris Moldau Chișinău Burundi Bujumbura
Georgien Tiflis Niger Niamey
Griechenland Athen Nigeria Abuja
Lagos
Großbritannien London Nord-Korea, DV Pjöngjang
Indien New Delhi Pakistan Islamabad
Karachi
Indonesien Jakarta Palästinensische
Gebiete
Ramallah
Irak Bagdad
Erbil
Polen Warschau
Iran Teheran Russland Moskau
Kaliningrad
St.
Petersburg
c) Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte,
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte
Mit Stand 30. September 2016 waren 24 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte
der Bundespolizei sowie 4 Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte als temporäre
Verstärkungen im Ausland gemäß Übersicht eingesetzt.
Land Anzahl Land Anzahl
Spanien 1 Bosnien-Herzegowina 1
Frankreich 2 Ungarn 1
Marokko 1 Albanien 1
Tunesien 2 Serbien 1
Italien 2 Rumänien 1
Ukraine 1 Bulgarien 1
Kroatien 1 Griechenland 2
Tschechische Republik 1 Türkei 2
Polen 1 Russland 1
Litauen 1 China 1
Libanon (zgl. Polizeiberater) 1 Indien 1
Ägypten 1
Zusätzlich haben Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte Nebenakkreditierungen
in folgenden 10 Ländern: Malta, Slowakei, Lettland, Estland, Österreich,
Slowenien, Republik Moldau, Montenegro, Albanien, ejR Mazedonien.
d) Unterstützungskräfte sowie Berater in Fragen der Grenzsicherheit
eingesetzt (bitte jeweils, d. h. zu jedem Unterpunkt, Einsatzland und
Einsatzort sowie die Zahl der eingesetzten Polizeibeamten nennen und angeben, ob
sie vom BKA, der Bundespolizei oder einer Länderpolizei gestellt werden)?
Mit Stand 30. September 2016 waren insgesamt acht Beamte als
Unterstützungskräfte (Grenzpolizeiliche Unterstützungsbeamte Ausland – GUA) auf Grundlage
bilateraler Vereinbarungen bzw. Berater eingesetzt.
Land Ort PVB Einsatzart
Griechenland Flughafen Thessaloniki 1 Bilateral
Griechenland Flughafen Athen 2 Bilateral
Griechenland Seehafen Igoumenitsa 1 Bilateral
Griechenland Seehafen Patras 1 Bilateral
Italien Flughäfen Bergamo und Mailand
(je -1-)
2 Bilateral
Italien Seehafen Bari 1 Bilateral
Zu den im Rahmen von FRONTEX eingesetzten GUA wird auf die Antworten
zu den Fragen 7e und 7g verwiesen.
e) In welche der durch Verordnung (EG) Nr. 377/2004 zur Schaffung eines
Netzes von Verbindungsbeamten für Einwanderungsfragen geschaffenen
örtlichen oder regionalen Kooperationsnetze der Verbindungsbeamten
der EU-Staaten für Einwanderungsfragen sind die in der Frage 6c und 6d
genannten Kräfte eingebunden?
Grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte der Bundespolizei in Drittstaaten nehmen
an den sog. ILO-Netzwerken (International Liaison Officer) gemäß Verordnung
(EG) 377/2004 in den Staaten China, Kosovo, Russland, Serbien, Bosnien-
Herzegowina, Moldau, Albanien, ejR Mazedonien, Montenegro, Marokko, Ukraine,
Tunesien und Türkei teil.
7. Wie viele deutsche Polizeibeamte wurden im vergangenen Quartal im
Rahmen der „Europäischen Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen“ (FRONTEX)
a) als Dokumentenberater im Rahmen welcher Operationen und an welchen
Standorten,
Es erfolgten keine Einsätze von Dokumentenberatern für FRONTEX.
b) als Mitarbeiter in der Warschauer Zentrale (bitte mit der jeweiligen
Funktion auflisten),
Funktion Anzahl
Head of Operations Division 1
Situation Centre 1
Training Unit 1
Return Operations Sector 1
Pooled Resources 1
c) die im Rahmen von Operationen Gerätschaften aus dem FRONTEX-
Ausrüstungspool (technical equipment pool) bedienen (bitte mit
Einsatzstandorten und jeweiligem Tätigkeitsprofil angeben),
Die seit März 2016 eingesetzten zwei Kontroll- und Streifenboote der
Bundespolizei mit 20 Beamten Besatzung wurden den griechischen Behörden weiterhin für
die Überwachung der Seegrenze vor der Insel Samos im Rahmen des
gemeinsamen FRONTEX-Einsatzes EPN Poseidon 2016 den griechischen Behörden zur
Verfügung gestellt.
Im September 2016 wurden der bulgarischen Grenzbehörde zwei
Streifenfahrzeuge mit vier Polizeibeamten zur Überwachung der bulgarisch-türkischen
Landaußengrenze im Gebiet des Ortes Svilengrad im Rahmen des gemeinsamen
FRONTEX-Einsatzes JO Flexible Operational Activities 2016 zur Verfügung
gestellt.
d) die im Einsatzstaat für Maßnahmen zum screening (Identitätsfeststellung
etc.) von Personen eingesetzt werden, die ohne erforderliche
Einreiseoder Aufenthaltspapiere aufgegriffen wurden,
Im dritten Quartal 2016 wurden insgesamt zehn deutsche Polizeibeamte als
„Screener“ eingesetzt.
e) als Mitglieder der „europäischen Grenzschutzteams“ im Rahmen von
gemeinsamen Aktionen, Pilotprojekten oder für Soforteinsätze zu
Grenzsicherungszwecken (bitte einzeln aufführen),
Für die Europäische Agentur für die operative Zusammenarbeit an den
Außengrenzen (FRONTEX) waren im dritten Quartal 2016 in der Spitze 103 Beamte
zeitgleich entsandt. Davon waren 40 Beamte Angehörige der Polizeien der
Länder und zwei Beamte der Bundeszollverwaltung (BZV).
Die Angehörigen der BZV waren auf Chios im Einsatz. Die Beamtinnen und
Beamten der Polizeien der Länder waren in den fünf Registrierzentren in
Griechenland (Lesbos, Samos, Chios, Leros und Kos) sowie in Italien (Lampedusa,
Pozallo, Messina, Syracruse, Taranto und Trapani) eingesetzt.
Maßnahme Anzahl
FRONTEX Joint Operation Triton 9
FRONTEX EPN Poseidon Sea 81
FOA South EAST OA 6
FP Landborder 5
FP Airborder 2
f) im Rahmen gemeinsamer Rückführungsmaßnahmen unter der
Koordination von FRONTEX (bitte mit dem jeweiligen Zielstaat der Maßnahme,
teilnehmenden EU-Staaten, Gesamtkosten und Kosten, die auf deutscher
Seite entstanden sind, auflisten),
Nr. Datum Zielstaaten Teilnehmende
EU-Staaten
Eingesetzte
Polizeivollzugsbeamte
1 5.7.2016 Albanien Belgien, Island 0
2 12.7.2016 Albanien Polen 27
3 13.7.2016 Kosovo Österreich 18
4 19.7.2016 Albanien Frankreich, Niederlande 27
5 26.7.2016 Armenien Niederlande 34
6 2.8.2016 Kosovo Ungarn 20
7 2.8.2016 Russische Föderation Bulgarien, Österreich 19
8 17.8.2016 Albanien Finnland 35
9 18.8.2016 Kosovo Österreich 24
10 24.8.2016 Albanien Frankreich, Luxemburg 29
11 26.8.2016 ejR Mazedonien/
Bosnien Herzegowina
Ungarn 26
12 7.9.2016 Albanien Niederlande 22
13 7.9.2016 Ghana Schweiz 23
14 13.9.2016 ejR Mazedonien Österreich 21
15 14.9.2016 Kosovo Österreich, Ungarn 20
16 20.9.2016 Serbien Schweden 33
17 22.9.2016 Nigeria Schweden, Ungarn,
Schweiz, Slowakei,
Griechenland, Österreich
10
18 27.9.2016 Georgien Schweiz, Griechenland 0
19 28.9.2016 Albanien Frankreich 0
20 29.9.2016 Pakistan Griechenland, Ungarn 23
21 29.9.2016 Albanien Schweden, Island 16
Statistische Aufstellungen zu den Gesamtkosten und dem deutschen
Kostenanteil der eingesetzten deutschen Polizeibeamten werden nicht geführt.
g) im Rahmen weiterer FRONTEX-Maßnahmen (bitte Einsatzorte und
jeweilige Tätigkeit angeben),
eingesetzt, und wie viele Erkenntnismeldungen oder sonstige Mitteilungen
zu besonderen Ereignissen gab es von Seiten der deutschen Kräfte an das
Bundespolizeipräsidium, und was war jeweils Inhalt dieser Meldungen?
In Ergänzung zur Antwort zu Frage 7e nachfolgend zusätzlich die Auflistung der
konkreten Einsatzorte und Tätigkeiten:
Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil
Albanien Murriquan CP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Bulgarien Katolina FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Bulgarien Kapitan Andreevo FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Bulgarien Svilengrad FOA South East OA 4 Grenzüberwachung
Finnland Salla FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Finnland Vaalimaa FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Ungarn Tompa FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Ungarn Röszke FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Kroatien Bajakovo FP Land 2016 2 Grenzkontrolle
Kroatien Karasovici FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Kroatien Tovarnik FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Rumänien Moravita FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Frankreich Paris FP Air (EM 2016) 3 Grenzkontrolle
Niederlande Amsterdam FP Air 2016 1 Grenzkontrolle
Österreich Wien FP Air 2016 1 Grenzkontrolle
Italien Lampedusa EPN Triton 2016 min. 1 max. 4
Grenzkontrolle/
Registrierung
Italien Pozallo EPN Triton 2016 min.1 max.3
Grenzkontrolle/
Registrierung
Italien Taranto EPN Triton 2016 min. 1 max. 4
Grenzkontrolle/
Registrierung
Italien Trapani EPN Triton 2016 min. 2 max.5
Grenzkontrolle/
Registrierung
Italien Syracuse EPN Triton 2016 4 Grenzkontrolle/ Registrierung
Griechenland Kipi FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Griechenland Kastanies FP Land 2016 1 Grenzkontrolle
Griechenland Lesbos EPN Poseidon 2016 min.14
max.35
Grenzüberwachung
Grenzkontrolle
Registrierung
Rückführung
Griechenland Samos EPN Poseidon 2016 min. 26
max. 36
Grenzüberwachung
Grenzkontrolle
Registrierung
Griechenland Kos EPN Poseidon 2016 min.1
max.4
Grenzkontrolle
Registrierung
Land Ort Maßnahme PVB Anzahl Einsatzart/Profil
Griechenland Chios EPN Poseidon 2016 min.11
max.26
Grenzkontrolle
Registrierung
Rückführung
Griechenland Leros EPN Poseidon 2016 min.1
max.3
Grenzkontrolle
Registrierung
Griechenland Athen/Piräus EPN Poseidon 2016 2 Unterstützung Frontex
Koordinierung
Seestreifen
Griechenland LO zur NATO EPN Poseidon 1 Unterstützung Frontex
Koordinierung
Seestreifen
Stand: 30. September 2016
Die GUA der Bundespolizei wirken im Rahmen ihres Einsatzes an der
Bearbeitung von grenzpolizeilichen Sachverhalten der Behörden im jeweiligen Gastland
beratend mit. Sie erstellen dabei anlass- und einzelfallbezogene
Erkenntnismitteilungen.
Im Zeitraum vom 1. Juli 2016 bis zum 30. September 2016 sind insgesamt 337
Erkenntnismitteilungen/-anfragen erfolgt.
Diese enthalten Informationen zu einem Delikt bzw. einer Deliktskategorie, eine
kurze Schilderung zum Sachverhalt sowie eine Information zur Nationalität bzw.
zu Reisedokument/Fahrerlaubnis von überprüften Personen.
Im Einzelnen erfolgten 333 Erkenntnismitteilungen im Zusammenhang mit
nachfolgenden Delikten bzw. Anlässen:
107 Fälle Schleusungskriminalität/ Urkundendelikte - Verhinderung
unerlaubter Einreise
56 Fälle Urkundendelikte - Ausweismissbrauch
31 Fälle Kfz-Kriminalität
6 Fälle Identitätsfeststellung (Hotspot Griechenland, Verdacht IS-
Zugehörigkeit)
12 Fälle Betäubungsmittel- und Eigentumskriminalität, Verstoß
Waffengesetz, Verdacht Geldwäsche
2 Fälle Verdacht Missbrauch Aufenthaltsrecht/Sozialbetrug
15 Fälle Verdacht unerlaubter Aufenthalt/Scheinehe
24 Fälle Verdacht Reise in Verfolgerstaat
2 Fälle Verdacht unerlaubte Arbeitsaufnahme
19 Fälle Verdacht Asylantragstellung/angestrebter Daueraufenthalt/
Zurückweisung
46 Fälle Personen- und Sachfahndungstreffer
13 Fälle Sonstiges (Abgabe Grenzübertrittsbescheinigung, Ausreise in
DEU registrierter Antragsteller an Schengenaußengrenze)
Zusätzlich wurden 4 Erkenntnisanfragen bearbeitet.
8. Welche Gerätschaften sind von Seiten deutscher Polizei- bzw. sonstigen
Behörden oder staatlichen Einrichtungen im zurückliegenden Quartal dem
FRONTEX-Ausrüstungspool zur Verfügung gestellt worden, und inwiefern
ist dieses benutzt worden (bitte nutzende Einheiten, Ort, Zeitraum und
Anlass bzw. Gegenstand der Nutzung angeben)?
Bundeskriminalamt
Das BKA hat im zurückliegenden Quartal dem FRONTEX-Ausrüstungspool
keine Gerätschaften zur Verfügung gestellt.
Bundespolizei
Die Bundespolizei stellt Frontex im Technical Equipment Pool weiterhin
folgende Einsatzmittel zur Verfügung:
1 mobilen Herzschlagdetektor
3 Einsatzhubschrauber
1 Einsatzschiff
2 Kontroll- und Streifenboote
10 Wärmebildkameras
2 Einsatzfahrzeuge
Die 2 Kontroll- und Streifenboote werden mit Besatzung der Bundespolizei von
der griechischen Grenzbehörde im Seegebiet der Insel Samos seit März 2016 bis
auf weiteres im Rahmen der Frontex EPN Poseidon 2016 zur Wahrnehmung von
Überwachungsfahrten und Rettungsmaßnahmen eingesetzt.
Die 2 Streifenfahrzeuge werden mit 4 Beamten der Bundespolizei von der
bulgarischen Grenzbehörde im Einsatzraum Svilengrad seit September 2016 bis
voraussichtlich Dezember 2016 im Rahmen der Frontex JO Flexible Operational
Activities 2016 zur Wahrnehmung von Grenzüberwachungsfahrten eingesetzt.
9. An welchen weiteren internationalen Einsätzen, auf der Grundlage des
Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler Abkommen (ausgenommen
die sogenannte Nacheile) haben deutsche Polizisten – soweit die
Bundesregierung Kenntnis davon hat – im vergangenen Quartal teilgenommen?
Bundeskriminalamt
Im vergangenen Quartal haben keine Bediensteten des BKA an internationalen
Einsätzen auf Grundlage des Prümer Vertrages oder entsprechender bilateraler
Abkommen teilgenommen.
Bundespolizei
I. UEFA EURO 2016
Aus Anlass der UEFA EURO 2016 in Frankreich hat die Bundespolizei auf
Ersuchen der Republik Frankreich auf der Grundlage des Prümer Beschlusses
(Artikel 19 ff.) die Republik Frankreich bei ihrer Einsatzbewältigung im Zeitraum
vom 5. Juni bis 10. Juli 2016 unterstützt. Darüber hinaus wird auf die Antwort
der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE.
auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen.
II. gemischte Zugstreifen
Auf der Grundlage der „Einsatzregelung für die gemischten deutsch-
französischen Streifen im grenzüberschreitenden Eisenbahnverkehr“ (alt:
Absichtserklärung DEU-FRA) wurden auch im Berichtszeitraum gemeinsame Streifen auf
vereinbarten Strecken, z. B. den Bahnstrecken Stuttgart – Paris, Frankfurt/Main –
Paris und Aachen – Lüttich durchgeführt.
a) Wann und wo fanden diese Einsätze jeweils statt (bitte angeben, in
welchen Einheiten bzw. in welchen Stäben bzw. Dienststellen usw. die
deutschen Polizeikräfte eingesetzt waren)?
I. UEFA EURO 2016
Die Zentrale Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) war mit einer Delegation von
szenekundigen Beamten verschiedener Länderpolizeien über den gesamten
Zeitraum der UEFA EURO 2016 insbesondere an Spielorten der deutschen
Nationalmannschaft in Frankreich eingesetzt.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom
23. August 2016 verwiesen.
II. gemischte Zugstreifen
Gemischte Zugstreifen finden entsprechend konkreter bilateraler Absprachen
mindestens einmal monatlich statt.
III. grenzpolizeiliche Maßnahmen
Werden täglich, wöchentlich oder monatlich auf Grundlage bilateraler
Polizeiverträge oder des Prümer Vertrages im jeweiligen Grenzgebiet zu den
Nachbarstaaten Schweiz, Frankreich, Dänemark, Niederlande, Belgien, Österreich, Polen
und Tschechien sowie in Ungarn und Italien durchgeführt.
Darüber hinaus werden auf vereinbarten Bahnstrecken, z. B. Aachen – Lüttich
und Kaiserslautern – Paris gemeinsame Streifen durchgeführt.
Weiterhin finden täglich Einsätze im Rahmen der trinationalen Zugstreifen
gemeinsam mit Österreich und Ungarn sowie gemeinsam mit Österreich und Italien
nach einem zwischen den beteiligten Polizeibehörden abgestimmten Streifenplan
in relevanten Zugverbindungen auf ungarischem bzw. italienischem
Hoheitsgebiet statt.
Die im Direktionsbereich Bad Bramstedt auf Grund der angespannten
Migrationslage im ersten Quartal 2016 einseitig durch Dänemark ausgesetzten
gemeinsamen Streifen wurden im zweiten Quartal wieder aufgenommen und fortgeführt.
Neben den gemeinsamen Streifen mit den tschechischen und polnischen
Behörden hat die Bundespolizeidirektion Pirna die tschechische Polizei anlässlich des
Rockfestivals „Let it Roll“ in Milovice am 30. und 31. Juli 2016 unterstützt.
b) Was waren Anlass und Zweck der Einsätze?
I. UEFA EURO 2016
Die Delegation der ZIS unterstützte die französischen Behörden bei der
Durchführung polizeilicher Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Spiele
mit deutscher Beteiligung, ohne hoheitlich tätig zu werden.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom
23. August 2016 verwiesen.
II. gemischte Zugstreifen
Gemeinsame Zugstreifen zielen auf die Erhöhung der Bahnsicherheit und die
Verbesserung des Sicherheitsgefühls der Reisenden im grenzüberschreitenden
Eisenbahnverkehr sowie die Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität ab.
III. grenzpolizeiliche Maßnahmen
Die Zusammenarbeit der Bundespolizei in Form gemeinsamer Streifen zielt auf
die Eindämmung des Migrationsdrucks im Binnengrenzraum, auf die
Erkenntnisgewinnung über international agierende Schleuserorganisationen sowie auf die
Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität.
Des Weiteren sind trinationale Zugstreifen ein Instrument zur Gewinnung von
Aufklärungserkenntnissen hinsichtlich illegaler Binnenmigration.
Der Einsatz zum Rockfestival „Let it Roll“ der Bundespolizeidirektion Pirna
erfolgte in erster Linie, um die Kommunikation zwischen der tschechischen Polizei
und den deutschen Festivalteilnehmern zu verbessern.
c) Wie viele deutsche Polizisten waren daran beteiligt (bitte Herkunft nach
Länderpolizeien, Bundespolizei und BKA angeben)?
I. UEFA EURO 2016
Die Delegation der ZIS bestand für den Zeitraum der WM bis 20. Juli 2016 aus
acht, bis zum Ende des Turniers aus 12 Einsatzkräften.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom
23. August 2016 verwiesen.
II. gemischte Zugstreifen
Die Einsatzregelung für die gemischten deutsch-französischen Zugstreifen sieht
streckenbezogen eine lageabhängige Bestreifung mindestens einmal monatlich
sowie täglich vor.
Dabei bestehen die Teams aus mindestens zwei deutschen
Polizeivollzugsbeamten (PVB).
III. grenzpolizeiliche Maßnahmen
gemeinsamen Maßnahmen zu den Nachbarstaaten:
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum Anzahl ausl. Kräfte Anzahl DEU Kräfte Kosten
Italien Zugstreife trilaterale Streife
DEU-AUT-ITA)
täglich insgesamt 138
Streifen, je Streife zwei
italienische und ein
österreichischer Beamter
je Streife 2 Beamte
der Bundespolizei,
vereinzelte
Beteiligung von Beamten
des Freistaat Bayern
Tschechien Streife bilateral variabel 18 gemeinsame
Streifen(BPOLD M), 45
gemeinsame Streifen
durch die BPOLD PIR,
je Streife ein bis zwei
tschechische Beamte
je Streife 1-2 Beamte
der BPOL
Ungarn Zugstreife trilateral (DEU-
AUT-UNG)
alle zwei
Wochen
für 7Tage
(insgesamt
51 Tage)
je Streife 2 ungarische
Beamte und 1
österreichischer Beamter
je Streife ein
Beamter der BPOL
Polen gemeinsame
Streife
bilateral
Deutsch-
polnischer
Polizeivertrag vom 15. Mai
2014
täglich 367 gemeinsame
Streifen durch BPOLD
Berlin und 329
gemeinsame Streifen
durch die BPOLD PIR
und 217 gemeinsame
Streifen der BPOLD
BBS mit je 1-2
polnischen Beamten
je Streife ein bis
zwei Beamte der
BPOL
Frankreich gemeinsame
Streife
bilateral variabel 181 Streifen der
BPOD S und 130
gemeinsame Streifen der
BPOD KO mit je ein
bis zwei französischen
Beamten
je Streife ein bis
zwei Beamte der
BPOL
Schweiz gemeinsame
Streife
bilateral variabel 356 Streifen mit je ein
bis zwei
schweizerischen Beamten
je Streife ein bis
zwei Beamte der
BPOL
Dänemark gemeinsame
Streife
bilateral variabel 18 Streifen mit je ein
bis zwei dänischen
Beamten
je Streife ein bis
zwei Beamte der
BPOL und des
Landes Schleswig-
Holstein
Niederlande gemeinsame
Streife
bilateral variabel 61 gemeinsame
Streifen der BPOLD STA
mit je einem Beamten
der niederländischen
Polizei
je Streife ein
Beamter der BPOL
Belgien gemeinsame
Streife
bilateral variabel 3 Streifen mit je einem
Beamten der
niederländischen Polizei
je Streife ein
Beamter der BPOL
Mit Luxemburg erfolgten keine gemeinsamen Maßnahmen. Die bilateralen und
trilateralen Streifen setzen sich in der Regel aus einem Beamten der
Bundespolizei und ggf. einem Beamten der Landespolizei zusammen.
d) Von wem ging das Ersuchen aus?
I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen
Die Anforderung der deutschen Delegation der ZIS erfolgte durch das
französische Innenministerium.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom
23. August 2016 verwiesen.
III. grenzpolizeiliche Maßnahmen
Die Maßnahmen wurden in gegenseitiger Abstimmung im Rahmen geltender
Polizeiabkommen, von Verträgen oder bestehenden Zusammenarbeitskonzeptionen
etc. regelmäßig oder anlassbezogen durchgeführt.
Die Begleitung der Fernschnellzüge (UEFA EURO 2016) erfolgte auf Ersuchen
der französischen Behörden als gemeinsame Streifen.
Die Initiative zu den gemeinsamen Zugstreifen mit DEU-AUT-ITA und DEU-
AUT-HUN (trilaterale Streifen) ging jeweils von deutscher Seite aus.
Die Unterstützung der tschechischen Polizei während des Rockfestivals erfolgte
auf Ersuchen der tschechischen Behörden.
e) Inwiefern haben die deutschen Polizisten von ihrer Befugnis zur
Anwendung unmittelbaren Zwangs Gebrauch gemacht?
I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen
Zu polizeilichen Handlungen der Delegation der ZIS wird auf die Antwort der
Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf
Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 verwiesen.
Die eingesetzten Beamten der BPOL haben auf französischem Hoheitsgebiet
keinen unmittelbaren Zwang angewendet.
III. grenzpolizeiliche Maßnahmen
Maßnahmen von Notwehr/Nothilfe/des unmittelbaren Zwanges im Rahmen der
gemeinsamen Streifen mit dem Nachbarstaat sind nicht bekannt bzw. eine
explizite statistische Erfassung hierzu findet nicht statt.
f) Welche Einsatzmittel und Fahrzeuge aus deutschen Beständen wurden
jeweils mitgeführt?
I. UEFA EURO 2016 und II. gemischte Zugstreifen
Über die eingesetzten Führungs- und Einsatzmittel der ZIS liegen dem
Bundesinnenministerium keine konkreten Informationen vor.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen
Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom
23. August 2016 verwiesen.
III. grenzpolizeiliche Maßnahmen
Auf die Antwort der Bundesregierung zu Frage 9 der Kleinen Anfrage der
Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/9450 vom 23. August 2016 wird
verwiesen.
10. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte haben
deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im vergangenen Quartal
durchgeführt, bzw. an welchen waren sie beteiligt (bitte sowohl bereits
abgeschlossene als auch aktuell stattfindende sowie fortgesetzte Maßnahmen
angeben)?
a) Wie lauten die Bezeichnungen der Maßnahmen, und wo fanden bzw.
finden sie statt?
b) Was sind die Ziele der Maßnahmen, und über welchen Zeitraum
erstrecken sie sich?
c) Wie vielen und welchen ausländischen Sicherheitskräften wurde bzw.
wird welche Art der Ausbildung gewährt?
d) Worin bestanden bzw. bestehen die Aufgaben und Tätigkeiten der
deutschen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, und in welchen Stäben,
Einrichtungen und sonstigen Stellen waren bzw. sind sie vertreten?
e) Wie viele deutsche Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte waren jeweils
an den Maßnahmen beteiligt (bitte für die einzelnen Maßnahmen
detailliert ausweisen)?
f) Welche Kosten entstanden bzw. entstehen der Bundesrepublik
Deutschland für die Ausbildungsmaßnahmen, und aus welchen Haushaltstiteln
wurden diese bestritten?
Bundeskriminalamt
Die im vergangenen Quartal umgesetzten Maßnahmen der polizeilichen
Aufbauhilfe sind in der nachfolgenden Übersicht wiedergegeben (Stand: 30. September
2016).
Es wird darauf hingewiesen, dass das BKA polizeiliche Aufbauhilfe nahezu
ausschließlich vor Ort und empfängergerecht ausrichtet.
Eine Ausnahme bilden Informationsaustausche oder Hospitationen, bei denen
Arbeitsweisen und Techniken der polizeilichen Sachbearbeitung beim BKA und/
oder einer Landespolizei vermittelt bzw. Fachgespräche geführt werden.
In der Regel setzten ein bis zwei, im Ausnahmefall drei Experten die Maßnahmen
der polizeilichen Aufbauhilfe im Ausland um. Im Falle von Arbeitsbesuchen in
Deutschland variiert die Anzahl der Ansprechpartner in Abhängigkeit von den
unterschiedlichen Gesprächsthemen.
Vereinzelt konnten Maßnahmen bislang nicht abschließend abgerechnet werden;
darüber hinaus sind bei EU-finanzierten Projekten nicht immer verbindliche
Aussagen zu den Einzelausgaben möglich. Im Übrigen entstehen bei EU-finanzierten
Maßnahmen keine Kosten im Sinne der Anfrage.
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kosten
Algerien Arbeits-besuch
Organisation und
Management von
kriminaltechnischen Laboren
Durchgeführt 07.09.2016 09.09.2016 0610 687 07 3.472,74 €
Angola Arbeits-besuch Hospitation Cybercrime
Durchgeführt 18.07.2016 25.07.2016 0610 687 07 600,00 €
Äthiopien Arbeits-besuch
Überarbeitung des
Lehrplans der Polizeischule –
Besuch bei der DHPOL
(Maßnahme im Rahmen
des OAF II-Projekts)
Durchgeführt 25.09.2016 27.09.2016 0501 687 34 5.130,60 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda
Arbeitsbesuch
Entsendung eines
Langzeitberaters (Maßnahme
im Rahmen des OAF II-
Projekts)
In
Umsetzung 26.09.2016 02.12.2016 0501 687 34 5.000,00 €
Belize,
El Salvador,
Guatemala,
Honduras,
Mexiko,
Nicaragua
Multinationaler
Lehrgang
Ermittlungen bei
Geiselnahmen
und Entführungen
In
Umsetzung 26.09.2016 07.10.2016 0610 687 07 40.000,00 €
Benin Arbeits-besuch
Bürgernahe Polizei
(Community Policing)
Durchgeführt 19.09.2016 23.09.2016 Selbstzahler 0,00 €
Ghana,
Nigeria
Multinationaler
Lehrgang
Terrorismusbekämpfung In Umset-zung 28.09.2016 06.10.2016 0610 687 07 15.000,00 €
Jordanien Lehrgang
Kernelemente
Polizeilichen
Führungsmanagements im Krisenfall
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Durchgeführt 19.07.2016 21.07.2016 0501 687 23 23.963,49 €
Kenia Arbeits-besuch
Teilprojekt 6 -
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule
Unterprojekt Entwicklung
einer Lehrveranstaltung
zum Thema „criminal
research“
(kriminalistisch/kriminologische
Forschung/Auswertung) -
Erhebung
(Maßnahme im Rahmen
des OAF II-Projekts)
Durchgeführt 27.06.2016 01.07.2016 0501 687 34 935,46 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kosten
Kenia Arbeits-besuch
Teilprojekt 6 –
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule
Unterprojekt Entwicklung
einer Lehrveranstaltung
zum Thema „criminal
research“ (kriminalistisch /
kriminologische
Forschung/Auswertung)
(Maßnahme im Rahmen
des OAF II-Projekts)
Durchgeführt 29.08.2016 02.09.2016 0501 687 34 3.000,00 €
Kenia,
Uganda
Arbeitsbesuch
Besuch der Leiter der
Kriminalpolizeien aus Kenia
und Uganda im BKA
(Maßnahme im Rahmen
des OAF II-Projekts)
Durchgeführt 11.07.2016 15.07.2016 0610 687 07 549,52 €
Mexiko Lehrgang Diensthundeführer- ausbildung
In
Umsetzung 01.08.2016 26.11.2016 0610 687 07 5.355,53 €
Pakistan Arbeits-besuch
Schulung an
kriminaltechnischen Geräten im
Rahmen des EU-Grant
„Fight against trafficking
from/to Afghanistan with
the ECO Member States“
Durchgeführt 30.08.3016 01.09.2016 0610 687 07 2.528,45 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Lehrgang
Workshop
Konflikttraining
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Durchgeführt 15.07.2016 20.07.2016 0501 687 23 5.360,38 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Arbeitsbesuch
Projektkoordinierung
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Durchgeführt 26.08.2016 31.08.2016 0501 687 23 6.405,40 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Lehrgang
Tatortarbeit
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Durchgeführt 16.09.2016 30.09.2016 0501 687 23 6.573,47 €
Peru Lehrgang
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und -methoden
(Maßnahme im Rahmen
des Peru EU-Projekts)
Durchgeführt 11.07.2016 22.07.2016 0624 532 04 0,00 €
Peru Arbeits-besuch
Technische Assistenz –
Risikoanalyse
(Maßnahme im Rahmen
des Peru EU-Projekts)
Durchgeführt 08.08.2016 19.08.2016 0624 532 04 0,00 €
Peru Arbeits-besuch
Studienbesuch zum
Themenbereich
Rauschgiftbekämpfung
(Maßnahme im Rahmen
des Peru EU-Projekts)
Durchgeführt 17.09.2016 25.09.2016
0624 532 04/
0624 687 01 800,00 €
Land Maß-nahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kosten
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 6 –
Changemanagement
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule
(Maßnahme im Rahmen
des OAF II-Projekts)
Durchgeführt 10.07.2016 20.07.2016 0501 687 34 20.000,00 €
Tansania Lehrgang Terrorismusbekämpfung Durchge-führt 13.07.2016 21.07.2016 0610 687 07 19.513,36 €
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 2 –
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und -methoden
(Mentoring)
(Maßnahme im Rahmen
des OAF II-Projekts)
Durchgeführt 08.08.2016 12.08.2016 0501 687 34 3.949,78 €
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 1 –
Tatortarbeit bei
Kapitaldelikten
(Maßnahme im Rahmen
des OAF II-Projekts)
Durchgeführt 05.09.2016 09.09.2016 0610 687 07 6.100,03 €
Tunesien Lehrgang
Verkehrsunfallaufnahme
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Durchgeführt 18.07.2016 22.07.2016 6002 687 03 3.833,10 €
Tunesien Lehrgang
Operative Analyse
(Maßnahme im Rahmen
des AAH-P)
Durchgeführt 23.08.2016 31.08.2016 6002 687 03 3.500,00 €
Uganda Lehrgang
Teilprojekt 6 –
Überarbeitung Lehrplan
Polizeischule
Ausbildung der Trainer,
Lehrproben
(Maßnahme im Rahmen
des OAF II-Projekts)
Durchgeführt 01.09.2016 17.09.2016 0501 687 34 5.431,45 €
Ukraine Lehrgang
Sprachkurs - Fortsetzung
der 2015 begonnenen
Sprachausbildung deutsch
für Beamte der
Sicherheitsbehörden
In
Umsetzung 02.12.2015 24.11.2016 0610 687 07 1.026,00 €
Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten
In der nachfolgenden Übersicht sind die Teilnehmer der Stipendiatenausbildung
im dritten und vierten Quartal 2016 aufgeführt. Da die Ausbildung im vierten
Quartal 2016 fortgeführt wird, sei auf die Antwort zu Frage 11 entsprechend
verwiesen.
Die Stipendiaten aus dem Kosovo und der Mongolei (in der Tabelle kursiv
gekennzeichnet) nehmen aufgrund bereits vorhandener Deutsch-Sprachkenntnisse
nicht am Vorbereitungsmodul der Stipendiatenausbildung (Sprachausbildung) im
Jahr 2016 teil, sondern werden erst zum Basismodul Anfang 2017 zu der Gruppe
stoßen.
Land Bezeichnung Ort Status Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Albanien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 €
Benin
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Kolumbien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Ecuador
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Indonesien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Jordanien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 €
Kosovo
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland Geplant 0624 687 01
Libanon
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Moldau
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 €
Montenegro
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
Mongolei
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland Geplant 0624 687 01
Nigeria
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0501 687 23 19.000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland Beendet 04.07.2016 26.09.2016 0501 687 23 3747,12 €
Serbien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0610 687 07 19.000,00 €
Tunesien
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 6002 687 03 19.000,00 €
Usbekistan
Vorbereitungsmodul
Stipendiaten
Deutschland In Um-setzung 04.07.2016 21.12.2016 0624 687 01 19.000,00 €
EU-Projekt mit Beteiligung des BKA (Innenhilfe):
Aus der Tabelle geht die Bezeichnung der Maßnahmen, die Ziele und über
welchen Zeitraum die Maßnahmen laufen, hervor. Die Maßnahmen finden
wechselseitig in den EU-Mitgliedstaaten (EU-MS) statt. Aufgaben und Tätigkeiten sind
Beratung und Ausbildung. Die Anzahl an deutschen Polizeibeamtinnen und -
beamten liegt je nach Maßnahme zwischen zwei bis zehn. Die Kosten wurden bis
zu 90 Prozent von der Europäischen Kommission GD Home getragen – der
restliche Betrag wurde von Deutschland (oder Partner eines EU-MS) finanziert.
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISEC 2011 ca. 11.000,- € HOME/2011/ISEC/AG/4000002504
Development of analytical methods for sensitive detection and
identification of organic gunshot residues (OGSR) based on liquid
chromatography-mass spectrometry (LC-MS) for routine casework
01.01.2013 - 31.07.2016
ISEC 2012 ca. 1.000,- € Home/2012/ISEC/AG/400004382
Cyber-OC - Scope and manifestations in selected EU-member states
01.04.2014 - 31.07.2016
ISEC 2013 ca. 25.000,- € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005005
International Specialist Law Enforcement (ISLE)
02.06.2014 - 21.10.2016
ISEC 2013 ca. 8.000,- € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005018
Development and Distribution of the European Vehicle Identification
Database (EuFID)
01.10.2014 - 30.09.2016
ISEC 2013 ca. 39.500,- € HOME/2013/ISEC/FP/C1/4000005027
Strengthening and sustainable establishment of the European Network
of National Fugitive Active Search Teams (ENFAST)
01.01.2015 - 31.12.2016
ISEC 2013 ca. 16.000,- € JUST/2013/ISEC/DRUGS/AG/ISEC/4000006421
SPICE-Profiling: Assessment of the origin, supply chain and market
development of NPS by forensic analysis of the composition and of
the chemical, metabolic and isotopic signatures (SPICE)
01.04.2015 - 31.03.2017
ISEC 2013 ca. 34.000,- € HOME/2013/ISEC/MO/ENFSI/4000005962
ENFSI – Arbeitsgruppen/forensische Datenbanken
01.01.2015 - 31.12.2016
ISF-zentral 2014 ca. 30.000,-€ HOME/2014/ISFP/AG/ENFS/4000007822
Towards the development of Pan-European databases in forensic
science – TDPEDFS (ENFSI)
01.01.2016 - 31.12.2017
ISF-zentral 2014 ca. 140.000,-€ HOME/2014/ISFP/AG/RADX/400007532
Countering Propaganda by Narration Towards Anti-Radical Awarness
(CONTRA)
01.03.2016 - 28.02.2018
ISF-zentral 2015 ca. 10.000,- € EMPACT/01/OAP.2015/CCA/01/rev1/01
OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA)
09.05.2015 - 08.05.2016
Förderprogramm Ausgaben
(HH-Titel 53202)
Bezeichnung
ISF-dezentral
2015
ca. 16.000,- € IK25-5793-2015-01
Politisch motivierte Kriminalität im Lichte aktueller Migrationsströme
– eine länderübergreifende Situationsbeschreibung und Entwicklung
praktischer Präventionsmaßnahmen (PolMigra)
01.07.2016 - 30.06.2018
ISF-zentral 2015 0,00 € HOME/2015/ISFB/AG/VISA/0001
Development of the next generation uniform format EU visa sticker
(NEVIS)
01.02.2016 - 31.07.2016
ISF-zentral 2016 ca. 1.000,- € EMPACT/01/OAP.2016/CCA
OAP Cybercrime Cyber Attacks (CCA)
15.04.2016 - 31.12.2016
ISF-dezentral
2016
0,00 € IK25-5793-2016-09 - Projekt Prinz - Bekämpfung der international
organisierten Eigentumskriminalität
01.09.2016 - 31.08.2019
Bundespolizei
Land Bezeichnung Art der
Ausbildung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher
PVB
Kosten
Afghanistan Luftsicherheit
Partnerschaftsmaßnahme
Grund- und
Multiplikatorenschulung
27.06.-
27.07.2016
Kabul
AFG
Nationalpolizei
ca. 40
2 Noch nicht
abgerechnet
0501
Afghanistan Grenzkontrolle
Partnerschaftsmaßnahme
Grund- und
Multiplikatorenschulung
29.09.-
23.10.2016
Kabul
AFG
Nationalpolizei
40
1 Noch nicht
abgerechnet
0501
Afghanistan Grenz-/
Luftsicherheitskontrolle
Kombi-
Aufbaukurs für
Multiplikatoren
01.09.-
30.09.2016
Mazar-e-
Sharif
AFG
Nationalpolizei
30
2 Noch nicht
abgerechnet
0501
Afghanistan Dokumenten- /
Urkunden-
sicherheit
Besuch CID/MOI
in Deutschland
18.07.-
22.07.2016
Deutschland
CID / MOI 5 2 12138,10
0501
Saudi
Arabien
Grenzschutz
Schulung
Grenzschutz
Grundlehrgang
Lehr- und
Methodenkompetenz
02.08.-
12.08.2016
Lübeck
SDA
Border Guard
30
1 150,00
0601
Land Bezeichnung Art der
Ausbildung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher
PVB
Kosten
Ukraine Grenzschutz
Schulung
Grenzschutz
Grenzüberwachung (Land)
Grenzpolizeiliche
Maßnahmen
Im Streifendienst
24.-
29.07.2016
Grenze zu
SLO/HUN
UKR
Grenzdienst
15
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Ukraine Grenzkontrolle
Dokumenten-/
Urkunden-
sicherheit
Einweisung in
den
Aufgabenbereich der
Verhinderung der
Unerlaubten Einreise
auf dem Luftweg
(AG VERDI)
19.09.-
23.09.2016
Hannover
UKR
Grenzdienst
5
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Ukraine Hospitation 1-tägige
Hospitation einer
Angehörigen des SBGS
im BPOLP
14.09.2016
Potsdam
UKR
Grenzdienst
1
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Ukraine Dokumenten-
und
Urkundenprüfung
Schulung im
Bereich des
Kriminaltechnischen
Dienstes unter
Nutzung eines
Urkundenlabors mit
Schwerpunkt
Dokumenten- und
Urkundenprüfung
19.09.-
23.09.2016
Kiew
UKR
Grenzdienst
4
1 Noch nicht
abgerechnet
0601
Serbien Grenzschutz
DEU-FRA
Zusammenarbeit
(Prüfung franz.
Seite)
Grenzpolizeiliche
Maßnahmen im
Streifendienst
(Identitätsüberprüfung,
Fahndungsmaßnahmen,
Kontrollstellen, etc.)
12.09.-
16.09.2016
Serbien
SRB
Grenzpolizei
15
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Land Bezeichnung Art der
Ausbildung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher
PVB
Kosten
Serbien Grenzschutz
DEU-FRA
Zusammenarbeit
(Prüfung franz.
Seite)
Grenzpolizeiliche
Maßnahmen im
Streifendienst
(Identitätsüberprüfung,
Fahndungsmaßnahmen,
Kontrollstellen, etc.)
05.09.-
09.09.2016
SRB
Grenzpolizei
15
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
ejR
Mazedonien
Luftsicherheit Luftsicherheit für
Kontroll- und
Streifenbeamte
26.09.-
30.09.2016
Skopje
MKD
Grenzpolizei
10
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Ägypten Grenzkontrolle Grenzkontrolle
für
Führungskräfte mit
Fortbildungsaufgaben
26.09.-
29.09.2016
Frankfurt
Ägyptische
Grenzpolizei
2
1 Noch nicht
abgerechnet
0601
Ägypten Luftsicherheit Evaluierung von
Zusammenarbeitsfeldern im
Bereich der
Luftsicherheit
(Fact-Finding) am
internationalen
Flughafen Kairo
19.09.-
23.09.2016
Kairo
Ägyptische
Grenzpolizei
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Libanon Grenzkontrolle Lehrgang
Fachkraft Polizeiliche
Identitätsprüfung
20.09.-
28.09.2016
Beirut
LBN
General Security
10
2 Noch nicht
abgerechnet
0510
Palästina Aus- und
Fortbildung
Implementierung
einer Abteilung
für „Interne
Fortbildung“
innerhalb der Palestina
Guard Unit
und
Entwicklung
einer
„Jahresplanung Interne
Fortbildung PGU“
18.07.-
22.07.2016
Lübeck
Palästinensische
Zivilpolizei
Noch nicht
abgerechnet
0510
Land Bezeichnung Art der
Ausbildung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher
PVB
Kosten
Palästina Aus- und
Fortbildung
Sprachkurs für
ehemalige
Stipendiaten zur
Aufrechterhaltung der
DEU
Sprachkompetenz
31.08.-
05.10.2016
Palästinensische
Zivilpolizei
Noch nicht
abgerechnet
0510
Marokko Grenzkontrolle
/Luftsicherheit
Grenzkontrolle/
Luftsicherheit
22.08.-
26.08.2016
Frankfurt
MAR-
Grenzpolizei
1
1 Noch nicht
abgerechnet
0601
Marokko Auswertung
und Analyse
Polizeiliche
Auswertung und
Analyse
20.09.-
23.09.
2016
Potsdam
MAR-
Grenzpolizei
4
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Marokko Luftsicherheit
Luftsicherheitskontrolle
26.09.-
30.09.
2016
Stuttgart
MAR-
Grenzpolizei
4
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Albanien Grenzpolizei Maßnahmen der
Kriminalitätsbekämpfung im
Bereich der
grenzpolizeilichen
maritimen Aufgaben
19.09.-
23.09.2016
Durres
ALB-
Grenzpolizei 10
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Bosnien Grenzpolizei/ -
kontrolle
Lehrgang zur
polizeilichen
Nutzung von
Wärmebildtechnik
05.09.-
09.09.2016
Sarajevo
BIH
Grenzpolizei 15
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Montenegro Dokumenten-
und
Urkundensicherheit
Lehrgang
Urkundenfachkraft
(Flughafen
Podgorica-Tivat und
Flughafen
Köln/Bonn)
12.09.-
16.09.2016
Tivat
MNE-
Grenzpolizei
10
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Moldau Grenzkontrolle Grundlehrgang
Polizeiliche
Identitätsprüfung
26.09.-
30.09.2016
Chisinau
MDA-
Grenzpolizei
15
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Moldau Aus- und
Fortbildung
Leiterin der Aus-
und Fortbildung
der moldauischen
Grenzpolizei
Akademie bei der
BPOLAK
12.09.-
15.09.2016
Lübeck
MDA-
Grenzpolizei
4
2 Noch nicht
abgerechnet
0601
Stand: 30. September 2016
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum Anzahl
ausl.
Teilnehmer.
Anzahl
DEU
Teilnehmer
Kosten
Kroatien ABH Entwicklung und
Umsetzung von
Präventionsarbeit
in einem
Polizeipräsidium
05.09.-
08.09.2016
5 1.584,79 €
Kroatien ABH Einsatzhospitation
von kroatischen
Führungskräften
07.09.-
12.09.2016
5 3.490,00 €
11. Welche Ausbildungsmaßnahmen für ausländische Sicherheitskräfte sind für
die nächste Zukunft geplant, welche Kosten werden dem Bund dafür
entstehen, und aus welchen Haushaltstiteln sollen diese bestritten werden (bitte
nach dem Schema der Fragen 10a bis 10f beantworten)?
Bundeskriminalamt
Die in Planung befindlichen Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe des BKA
sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt (Stand: 30. September 2016).
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Ägypten Arbeits- besuch
Sicherheitsfahrtraining -(Vorabreise) Geplant 13.11.2016 15.11.2016 0610 687 07 5.000,00 €
Ägypten Arbeits- besuch
Internationales
Sprengstoffsymposium des BKA in
Magdeburg
Geplant 28.11.2016 02.12.2016 0610 687 07 2.500,00 €
Ägypten Arbeits- besuch
Workshop zu
terroristischen
Internetseiten
Geplant 13.12.2016 15.12.2016 0610 687 07 5.000,00 €
Algerien Lehrgang
Verhandlungstechniken für
Zugriffseinheiten
Geplant 17.10.2016 21.10.2016 0610 687 07 5.000,00 €
Algerien Arbeits- besuch
Informationsaustausch -Islamistischer
Terrorismus
Geplant 01.11.2016 25.11.2016 0610 687 07 3.000,00 €
Argentinien Arbeits- besuch
Informationsaustausch -Synthetische
Drogen
Geplant 20.11.2016 27.11.2016 0624 687 01 14.000,00 €
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien,
Moldau,
Ukraine,
Weißrussland
Multinationaler
Lehrgang
Bekämpfung des
Cybercrime
(Maßnahme im
Rahmen des EuroEast
Police Projektes
Comp.2)
Geplant 21.11.2016 22.11.2016 0624 532 04/ 0624 687 01 0,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Armenien,
Aserbaidschan,
Georgien,
Moldau,
Ukraine,
Weißrussland
Multinationaler
Lehrgang
Führungslehre/
Management
(Maßnahme im
Rahmen des EuroEast
Police Projektes
Comp.2)
Geplant 24.11.2016 25.11.2016 0624 532 04/ 0624 687 01 0,00 €
Aserbaidschan
Arbeitsbesuch
Häusliche Gewalt
(Maßnahme im
Rahmen des EuroEast
Police Projektes
Comp.1)
Geplant 12.12.2016 16.12.2016 0624 532 04/ 0624 687 01 0,00 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda
Arbeitsbesuch
Entsendung eines
Langzeitberaters
(Maßnahme im
Rahmen des OAF II-
Projekts)
In
Umsetzung 26.09.2016 02.12.2016 0501 687 34 5.000,00 €
Belize,
El Salvador,
Guatemala,
Honduras,
Mexiko,
Nicaragua
Multinationaler
Lehrgang
Ermittlungen bei
Geiselnahmen
und Entführungen
In
Umsetzung 26.09.2016 07.10.2016 0610 687 07 40.000,00 €
Ghana,
Nigeria
Multinationaler
Lehrgang
Terrorismusbekämpfung
In
Umsetzung 28.09.2016 06.10.2016 0610 687 07 15.000,00 €
Jordanien Arbeits- besuch
Expertenaustausch
Auswertung Internet
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 23.10.2016 27.10.2016 0501 687 23 14.900,00 €
Jordanien Arbeits- besuch
Expertenaustausch
Werkzeugspuren,
Sicherung und
Auswertung
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 31.10.2016 04.11.2016 0501 687 23 14.300,00 €
Jordanien Arbeits- besuch
Projektkoordinierung
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 01.11.2016 04.11.2017 0501 687 23 5.400,00 €
Jordanien
Multinationaler
Lehrgang
Bekämpfung Kfz-
Kriminalität
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 27.11.2016 01.12.2016 0501 687 23 10.500,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Kenia Arbeits- besuch
Teilprojekt 6 -
Überarbeitung
Lehrplan
Polizeischule
Unterprojekt
Entwicklung eines
„Evaluationskonzeptes“
für die vermittelten
Lehrinhalte am DCI -
Entwicklung
(Maßnahme im
Rahmen des OAF II-
Projekts)
Geplant 24.10.2016 28.10.2016 0501 687 34 3.000,00 €
Kenia Arbeits- besuch
Teilprojekt 6 -
Überarbeitung
Lehrplan
Polizeischule
Unterprojekt
Entwicklung eines
„Evaluationskonzeptes“
für die vermittelten
Lehrinhalte am DCI -
Umsetzung
(Maßnahme im
Rahmen des OAF II-
Projekts)
Geplant 07.11.2016 11.11.2016 0501 687 34 7.000,00 €
Kenia Lehrgang
Teilprojekt 6 -
Überarbeitung
Lehrplan Polizeischule
Train the Trainer
Seminar zu Standard
Operation Procedure
(SOP)
(Maßnahme im
Rahmen des OAF II-
Projekts)
Geplant 01.11.2016 30.11.2016 0501 687 34 7.000,00 €
Marokko Arbeits- besuch
Internationales
Sprengstoffsymposium des BKA in
Magdeburg
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 28.11.2016 02.12.2016 0501 687 23 4.000,00 €
Mexiko Lehrgang Diensthundeführer-ausbildung
In
Umsetzung 01.08.2016 26.11.2016 0610 687 07 5.355,53 €
Montenegro Lehrgang Verdeckte Ermittlun-gen Geplant 14.11.2016 18.11.2016 0624 532 04 0,00 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Nigeria Lehrgang
Polizeiliche
Ermittlungstaktiken und -
methoden
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 14.11.2016 18.11.2016 0501 687 23 16.400,00 €
Nigeria Arbeits- besuch
Projektkoordinierung
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 01.10.2016 31.12.2016 0501 687 23 5.400,00 €
Nigeria Arbeits- besuch
Sondierungsreise
Aufbau
Forensiklabor
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 27.11.2016 02.12.2016 0501 687 23 5.400,00 €
Nigeria Arbeits- besuch
Teilnahme am
Treffen der ETUTU
Gruppe in
Birmingham
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 06.10.2016 07.10.2016 0501 687 23 2.600,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Arbeitsbesuch
Schnittstellenberatung Community
Policing - 3. Phase
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 04.11.2016 18.11.2016 0501 687 23 18.450,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Arbeitsbesuch
Kriminalstatistik
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 04.11.2016 11.11.2016 0501 687 23 5.000,00 €
Peru Arbeits- besuch
Technische Assistenz
Schiffs- und
Containerkontrollen
(Maßnahme im
Rahmen des Peru EU-
Projekts)
Geplant 10.10.2016 21.10.2016 0624 532 04 0,00 €
Ruanda
Multinationaler
Lehrgang
Teilprojekt 3 -
Multiplikatorenausbildung
Bekämpfung
Rauschgift-Kriminalität
(Maßnahme im
Rahmen des OAF II-
Projekts)
Geplant 10.10.2016 14.10.2016 0610 687 07 15.000,00 €
Russische
Föderation
Arbeitsbesuch
Konsultationen
Politisch motivierte
Kriminalität
(Fortführung)
Geplant 28.11.2016 02.12.2016 0624 687 01 6.000,00 €
Tansania Lehrgang
Teilprojekt 2 -
Polizeiliche
Ermittlungsmethoden
Mentoring
Geplant 21.10.2016 28.10.2016 0501 687 34 12.000 €
Land Maßnahme Bezeichnung Status Beginn Ende HH-Titel Kalkulation
Tunesien Lehrgang
BAO-Training für
Führungskräfte:
International Critical
Incident
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
In
Umsetzung 23.10.2016 29.10.2016 6002 687 03 26.900,00 €
Tunesien Lehrgang
Verhandlungen bei
Entführungen
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
In
Umsetzung 09.10.2016 15.10.2016 6002 687 03 18.500,00 €
Tunesien Arbeitsbe-such
Internationales
Sprengstoffsymposium des BKA in
Magdeburg
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
Geplant 28.11.2016 02.12.2016 6002 687 03 3.500,00 €
Ukraine Arbeits- besuch
Hospitation
Cybercrime
(Fortführung)
In
Umsetzung
26.09.2016
10.10.2016
24.10.2016
07.10.2016
21.10.2016
04.11.2016
0610 687 07 4.000,00 €
Ukraine Lehrgang
Sprachkurs -
Fortsetzung der 2015
begonnenen
Sprachausbildung deutsch für
Beamte der
Sicherheitsbehörden
In
Umsetzung 02.12.2015 24.11.2016 0610 687 07 1.026,00 €
Polizeiliche Aufbauhilfe Stipendiaten
Hinsichtlich der begünstigten Empfängerstaaten wird auf die Antwort zu Frage
10 verwiesen, da der Durchführungszeitraum des Vorbereitungsmoduls in das
dritte und vierte Quartal 2016 fällt.
Darüber hinaus berichtet das BKA zu nachfolgenden internationalen Aktivitäten:
Im Rahmen des EU-finanzierten Projektes „EU Law Enforcement Support for the
fight against Drugs in Peru“ sind für das laufende Jahr 2016 insgesamt acht
Ausbildungsvorhaben in den Häfen Perus vorgesehen.
Ziel der EU ist es, die peruanische Regierung bei der Umsetzung der „Nationalen
Strategie zur Drogenkontrolle 2014 bis 2017“ zu unterstützen. Diese erstreckt
sich einerseits auf klassische Bereiche der Entwicklungshilfe, wie z. B.
Nachfragereduzierung, Verhinderung des Kokaanbaus und die Entwicklung
wirtschaftlicher Alternativen und andererseits auf Verbesserungen im Bereich Prävention
und Strafverfolgung des Drogenschmuggels und der damit im Zusammenhang
stehenden Kriminalitätsphänomene. Für den letztgenannten Bereich sieht die EU
eine Unterstützung durch das o. a. Kapazitätsbildungsprojekt vor. Insgesamt sind
hierfür sechs Millionen Euro für den Zeitraum 2014 bis 2017 vorgesehen.
Das Engagement der Behörden der Mitgliedstaaten und der Zielbehörden in Peru
soll sich auf die vier Bereiche „Maritime Sicherheit“, „Luftfracht“,
„Informationssammlung und -auswertung“ und „Ermittlungen“ erstrecken. Mit dem
Projektengagement werden - neben der Stärkung der zuständigen peruanischen
Behörden im Kampf gegen den Schmuggel von Kokain - folgende spezifische Ziele
verfolgt:
• Stärkung der Kontrollen und Verhinderung des Drogenschmuggels mit
kommerziellen und nicht-kommerziellen Luftfahrzeugen
• Stärkung der Kapazitäten zur Verhinderung des Drogenschmuggels durch
maritime Kontrollen an den wichtigsten internationalen peruanischen Häfen und
maritimen Anlagen
• Stärkung der Fähigkeiten im Bereich Informationssammlung und -auswertung
• Stärkung der peruanischen Behörden bei der Ermittlung und Strafverfolgung
von Kriminalität mit Bezug zum Drogenschmuggel.
Der deutsche Schwerpunkt liegt bei der Unterstützung der maritimen
Sicherheitskomponente. Hinsichtlich der im dritten Quartal 2016 durchgeführten und im
vierten Quartal 2016 geplanten Maßnahmen im Rahmen des Projektes wird auf
die Antwort zu den Fragen 10 und 11 verwiesen.
Seit Januar 2014 befindet sich das EU-Projekt „EuroEast Police“ (Eastern
Partnership Police Cooperation Program) zugunsten der Länder der Östlichen
Partnerschaft Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau, der Ukraine und
Weißrussland mit einer Projektlaufzeit von 48 Monaten und einem Budget von
5 Mio. Euro in Umsetzung. Weißrussland nimmt im Gegensatz zu den weiteren
begünstigten Staaten ausschließlich an Maßnahmen der Komponente 2 teil,
welche sich auch mit der internationalen Zusammenarbeit der Staaten der Östlichen
Partnerschaft befasst.
Deutschland beteiligt sich hierbei als Partner in einem Konsortium, gemeinsam
mit den EU-Mitgliedstaaten Finnland, Frankreich, Litauen, Polen, Schweden
sowie dem International Centre for Migration Policy Development (ICMPD). Das
polnische Innenministerium leitet das Konsortium.
Nach erfolgten Bedarfserhebungsreisen in die begünstigten Länder wurden
gemeinsam Maßnahmenpläne zur Definition der während der Projektlaufzeit
umzusetzenden Aktivitäten erarbeitet. Deutschland hat zusammen mit Aserbaidschan
hierbei einen Plan mit derzeit 18 Einzelmaßnahmen umzusetzen bis März 2018,
erstellt. Zudem wird Deutschland die Organisation von insgesamt zwölf
Projektmaßnahmen zu den Themen „Polizeimanagement und -führung“, „Ethik und
Korruptionsbekämpfung“ sowie „Cybercrime“ für alle begünstigten Staaten des
Projekts wahrnehmen.
Hinsichtlich der im dritten Quartal 2016 durchgeführten und im vierten Quartal
2016 geplanten Maßnahmen im Rahmen des Projektes wird auf die Antwort zu
den Fragen 10 und 11 verwiesen.
Das BKA hat sich darüber hinaus zusammen mit Frankreich und Slowenien
erfolgreich auf das EU-geförderte Twinning Projekt „Fight against organised crime
(Human trafficking, drugs trafficking, illicit arms trafficking, financial
investigation)“ zugunsten Serbiens beworben. Das Projekt zielt auf die Stärkung der
Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden (Polizeidirektorat und
Staatsanwaltschaft) bei der Ermittlung und Verfolgung der organisierten Kriminalität sowie
der Stärkung forensischer Kompetenzen ab. Der Projektstart wird voraussichtlich
im vierten Quartal 2016 mit einer Laufzeit von 18 Monaten sein.
Das Ausbildungs- und Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für
ausländische Polizeikräfte (AAH-P) wird vom Auswärtigen Amt (AA) gemeinsam
mit dem Bundesministerium des Innern (BMI) über vier Jahre in fünf
Partnerländern (Jordanien, Marokko, Nigeria, Palästinensische Autonomiegebiete und
Tunesien) implementiert. Hierfür stellt das AA für den Zeitraum 2017 bis 2020 ein
Budget von 19,5 Mio. Euro sowie für vorbereitende Maßnahmen im Jahr 2016
ein Budget in Höhe von 6 Mio. Euro zur Verfügung. Angelehnt ist das AAH-P
an das Ausstattungshilfeprogramm der Bundesregierung für ausländische
Streitkräfte (AH-P), welches seit mehr als vierzig Jahren besteht. Grundlage des AAH-
P ist ein im Jahr 2014 zwischen AA, BMI, BKA und Bundespolizei konsentiertes
Konzept.
Angestrebt wird die Schaffung einer funktionsfähigen, rechtsstaatlich
verankerten Polizei als wesentliche Komponente der Verbesserung der inneren Sicherheit
und Reform des Sicherheitssektors in fragilen und Transformationsstaaten. Das
AAH-P knüpft als Ergänzung des Konzeptes und der Maßnahmen der
polizeilichen Aufbauhilfe des BKA am bestehenden Engagement des BKA in den fünf
Staaten an, ermöglicht eine Fortsetzung und - durch den vierjährigen
Programmzeitraum - eine weitere Verstetigung und Nachhaltigkeit von geplanten
Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe. Zugleich kann auf bereits bestehende
Kooperationsstrukturen zurückgegriffen werden.
Das AAH-P legt den Schwerpunkt auf die Ausbildungshilfe; Ausstattungshilfe
soll primär ausbildungsbegleitend und ergänzend geleistet werden. Die im Jahr
2016 für die Staaten Jordanien, Marokko, Nigeria, Palästinensischen
Autonomiegebiete und Tunesien geplanten Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe
werden insoweit vollumfassend aus dem Titel des AA finanziert.
Bundespolizei
Die für das vierte Quartal 2016 geplanten Maßnahmen der Bundespolizei
befinden sich in der Umsetzung.
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land Art der
Maßnahme
Bezeichnung der
Maßnahme
Zeitraum Anzahl
ausl.
Tlnm.
Anzahl
DEU
Tlnm.
Kosten
Kroatien ABH Entwicklung und Umsetzung
der Präventionsarbeit in einem
Polizeipräsidium
17.10.-
24.10.2016
6 9.298,50 €
Kroatien ABH Einsatz- und
Übungsevaluation für Führungskräfte der
Polizei und der
Polizeiakademie
20.10.-
26.10.2016
1
4
13.045,98 €
Kroatien ABH Trainings-/
Fortbildungsveranstal-tung für Ausbilder in der
Bereitschaftspolizei
24.10.-
28.10.2016
9 7.858,77 €
Kroatien ABH Einsatzhospitation , OSZE-
Außenministerkonferenz
48./49. KW 5 8.000,00 €
Kroatien ABH Seminar interkulturelle
Kompetenz
24.10.-
28.10.2016
4 3 8.835,50 €
Kroatien ABH Arbeitstagung für
hauptamtliche Mitarbeiter in der
Prävention der Polizei
28.11.-
02.12.2016
3 5.000,00 €
Moldau ABH Seminar zur Steuerung von
polizeilichen Maßnahmen und
Projekten mit
Bürgerbeteiligung
07.11.-
10.11.2016
6 6.097,36 €
Moldau ABH Seminar Entwicklung und
Förderung der Kriminalprävention
17.-
20.12.2016
3.000,00 €
Serbien ABH Seminar interkulturelle
Kompetenz
3 3 2.000,00 €
Serbien ABH Arbeitstagung für
hauptamtliche Mitarbeiter in der
Präventionsabteilung der Polizei
28.11.-
02.12.2016
3 2.000,00 €
Weitere Maßnahmen
Land Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher
PVB
Schweiz
Fortbildungsveranstaltung
Ausbildung zum „Fliegenden
Einsatzleiter“ beim Grenzwachtkorps in CHE
19. - 30.09.2016
CHE 12
Tschechien
Expertentreffen
DEU - CZE Besprechung zur
Rückführungspraxis
11.08.2016
CZE
5
Tschechien
Expertentreffen
Tagung der Unterarbeitsgruppe „Recht“ der
Regionalen Sächsisch - Tschechischen
Arbeitsgruppe
31.08.2016
CZE
7 8
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
Seminar „Gemeinsame Einsatzformen“ in
Zelezna Ruda/CZ
05. - 07.09.2016
CZE
10 15
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
DEU - CZE Fortbildung „Gemeinsame
Einsatzformen“
20. - 22.09.2016
CZE
4
Tschechien Fortbildungsveranstaltung
Lehrgang für Angehörige Gemeinsamer Streifen
19. - 23.09.2016
CZE
8 9
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
Hospitation zur Sprachfortbildung bei der Cz-
Polizeischule
19. - 30.09.2016
CZE
1
Tschechien
Fortbildungsveranstaltung
Gemeinsame Fortbildung/Übung zur Verhütung
und Ahndung extremistischer Erscheinungen bei
Großveranstaltungen
26. - 28.09.2016
CZE
55
Ungarn
Österreich
Fortbildungsveranstaltung
slowakisch Sprachkurs zugunsten der
ungarischen Polizei
04.05. -
13.07.2016
HUN
10 HUN
2 AUT
12
Niederlande Fortbildungsveranstaltung
Vorstellung der High Risk Unit der KMAR
07. - 08.09.2016
NLD
4
Polen
Hospitation
Unterstützung polnische Polizei anlässlich 31.
Weltjugendtag
26. - 31.07.2016
POL
2
Land Art der Ausbildung/
Bezeichnung
Zeitraum/
Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Schweiz Ausbildung zum „Fliegenden Einsatzleiter“
beim Grenzwachtkorps
19. - 30.
September
2016 in
Sion
(CHE)
0 12
Frankreich Feierlichkeiten zum 10-jährigen Bestehen der
deutsch-französischen Bahnstreife im Bereich
der BPOLD S
6. Oktober
2016
Gemeinsames
Zentrum Kehl
50 Beamte
aus
Frankreich und
Deutschland
Tschechien Fortbildungsveranstaltung Grenzschutz, DEU -
CZE Seminar der Urkundenfachkräfte in DEU
7. - 9.
September
2016 in
Jöhstadt
5 7
Tschechien Fortbildungsveranstaltung, Polizeitraining mit
der Polizei der Tschechischen Republik in CZE
19. - 23.
September
2016 in
Ostrov
8
Lettland BSRBCC / ATA II - Meeting
(Fortbildung)
27. - 29.9.
2016 in
Riga
1
Lettland Seminar BSRBCC 27. - 29.9.
2016 in
Riga
1
12. In welchem Rahmen sind außerdem noch deutsche Polizistinnen und
Polizisten bzw. Zollbeamtinnen und -beamte im Ausland eingesetzt, und welche
Tätigkeiten verrichten sie dort (bitte nach Einsatzländern und Einsatzorten
sowie Zugehörigkeit zu Bundesländern, BKA und Bundespolizei
aufgliedern)?
Zoll
Im Rahmen multilateraler Institutionen, z. B. der Europäischen Union, der OSZE,
der Vereinten Nationen und den daraus resultierenden Vereinbarungen (z. B.
Partnerschafts- und Kooperationsabkommen) sowie auf Grundlage einer
bilateralen Zusammenarbeit finden in Form von
Verwaltungszusammenarbeitsprojekten (z. B. Twinning), kleineren Projekten (z. B. TAIEX) oder Einzelmaßnahmen
auch Auslandseinsätze von deutschen Zollbeamtinnen und -beamten statt. Diese
dienen ausschließlich dem Aufbau von zollfachlichen Verwaltungskapazitäten in
den begünstigten Ländern. Zudem sind 17 Zollverbindungsbeamte in Ländern
eingesetzt, mit denen eine enge zollfachliche Zusammenarbeit besteht oder
angestrebt wird.
Bundeskriminalamt
Im Februar 2016 wurde im Auftrag des BMI erstmals ein Beamter des BKA an
die Deutsche Vertretung in Ramallah (Palästinensische Autonomiegebiete/
Westjordanland) abgeordnet, um den bilateralen deutschen Polizeiaufbau in den
Palästinensischen Autonomiegebieten zu unterstützen. Die Wahrnehmung der
Tätigkeit ist zunächst auf ein Jahr befristet.
Vom 26. September 2016 bis 2. Dezember 2016 befindet sich ein Beamter des
BKA als Langzeitberater für das Projekt „Polizeiaufbau Ostafrika II“ in Kenia.
Die Maßnahmen der polizeilichen Aufbauhilfe, welche im Rahmen des Projektes
zugunsten der Staaten Äthiopien, Kenia, Ruanda, Tansania, und Uganda
umgesetzt werden, sind in der Auflistung zu den Fragen 10, 11 und 13 enthalten.
Bundespolizei
Die Bundespolizei beteiligt sich seit dem 27. Oktober 2014 am
Polizeikooperationszentrum Thörl-Maglern. Derzeit sind vier Polizeivollzugsbeamte der
Bundespolizei als Verbindungsbeamte mit dem Austausch, der Analyse und der
Steuerung von Informationen zwischen den Sicherheitsbehörden im Grenzgebiet von
Deutschland, Italien, Österreich und Slowenien befasst.
Darüber hinaus sind in Kabul, Mazar-e-Sharif und Bagdad
Personenschutzkommandos sowie in Beirut ein Personenschutzberater eingesetzt.
Außerdem hat die Bundespolizei an der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik
Deutschland bei den Vereinten Nationen in New York sowie bei der
Europäischen Union in Brüssel jeweils einen Polizeibeamten im Einsatz. Diese sind für
fachliche Beratung sowie Informationssteuerung und -gewinnung verantwortlich.
Seit dem 15. Oktober 2014 ist ein Polizeibeamter eines Bundeslandes als
Polizeiberater am Kofi Annan International Peacekeeping Training Center (KAIPTC) in
Accra/Ghana eingesetzt.
Ferner ist jeweils ein Bundespolizist beim Zivilen Planungs- und
Durchführungsstab und der Direktion Krisenbewältigung und Planung des Europäischen
Auswärtigen Dienstes in Brüssel als sogenannter Nationaler Experte eingesetzt.
Weitere Entsendungen:
Land Art der Ausbildung/Bezeichnung
Zeitraum/Ort
Anzahl/ausl.
Sicherheitskräfte
Anzahl
deutscher
PVB
Polen Unterstützung Polnischer Grenzschutz im Rahmen
gemeinsamer Streifen anlässlich vorübergehender
Wiedereinführung von Grenzkontrollen zum
NATO-Gipfel in Warschau (8.-9. Juli 2016).
4. Juli bis 9.
Juli 2016
4 4
Polen Durchführung gemeinsamer Trio-Streifen
(Bundespolizei/Polnischer Grenzschutz/Polnische Polizei)
anlässlich der Musikveranstaltung „Haltestelle
Woodstock“. Einsatzschwerpunkt Bahnhof
Kostrzyn stationär und Durchführung grenz-
überschreitender Zug-begleitungen zur Ab-sicherung
des Bahnverkehrs
14. Juli bis 17.
Juli 2016
Kostrzyn
2 2
Polen Unterstützung Polnischer Grenzschutz im Rahmen
gemeinsamer Streifen anlässlich vorübergehender
Wiedereinführung von Grenzkontrollen zum 31.
Weltjugendtag einschließlich Papstbesuch (26.-31.
Juli 2016).
18. Juli bis 2.
August 2016
(Verkehrsverbindung - E
30
und E 36)
4 4
Polen Unterstützung der polnischen Polizei durch 1-PVB-
BPOL / 1-PVB LapoBB bei der Sprachmittlung/bei
Kontakten mit deutschen Pilgern. Der Einsatz fand
in Uniform ohne Waffen und Exekutiv-befugnisse
statt.
26. Juli bis 31.
Juli 2016
2
Polen Arbeitstreffen der Koordinatoren der Erprobung
„Gemeinsame Deutsch-Polnische Dienststellen“.
Beide Seiten stimmten den durch die deutsche
Seite erstellten Halbjahresbericht für das 1.
Halbjahr 2016 sowie den Entwurf einer Konzeption zur
Einrichtung gemeinsamer deutsch-polnischer
Dienststellen final ab.
19. September
2016
Świecko
6 7
Polen Abstimmung zur Erstellung des halbjährlich zu
erstellenden deutsch-polnischen Lagebildes für die
gesamte deutsch-polnische Grenze
1 x monlich
Świecko
2 2
Land Bezeichnung/Funktion Zeitraum
Palästinensische
Autonomiegebiete
1 Polizeiberater (zusätzliche Verwendung als
Course Director in der Palästinensischen
Akademie in Jericho)
seit Januar 2015 ein Beamter des
Bundeskriminalamtes für die Bundespolizei
(Maßnahme dauert an)
Libanon 1 Polizeiberater zgl. Verbindungsbeamter
(siehe Antwort zu Frage 6c)
seit Januar 2013 (Maßnahme dauert an)
Niederlande EUROPOL
1 Verbindungsbeamter (über BKA abgeordnet
an EUROPOL)
2 Nationale Experten
seit 01.11.2014
Maßnahme dauert an
a) seit 01.02.2014 Maßnahme dauert an
b) seit 01.06.2015 Maßnahme dauert an
USA Migrations- und grenzpolizeilicher Berater der
Bundespolizei in den USA, deutsches
Generalkonsulat New York
Maßnahme dauert an
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Im Verantwortungsbereich des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder
sind derzeit keine Polizistinnen und Polizisten im Ausland eingesetzt.
13. Welche materiellen Ausstattungshilfen sind ausländischen
Sicherheitsbehörden in diesem Jahr bislang geliefert sowie zum gegenwärtigen Zeitpunkt
zugesagt, aber noch nicht geliefert worden (bitte konkreten Empfänger,
jeweilige Ausstattung und deren Wert angeben)?
Die im Jahr 2016 bisher durchgeführten sowie weiterhin geplanten Maßnahmen
der polizeilichen Ausstattungshilfen des Bundeskriminalamt, der Bundespolizei
und des Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder sind in den
nachstehenden Tabellen aufgelistet:
Bundeskriminalamt
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Albanien Zwei Kraftfahr-zeuge
Generaldirektion
der Albanischen
Staatspolizei
01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 53.000,00 €
Albanien
Informationstechnik in Form
von Computern
Generaldirektion
der Albanischen
Staatspolizei
01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 10.000,00 €
Äthiopien,
Kenia,
Ruanda,
Tansania,
Uganda
Forensische
Lichtquelle,
Tatortmaterial
(Teilprojekt 9 –
Maßnahme im
Rahmen des OAF II-
Projekts)
National Police
Service Kenya,
Tansania Police
Force,
Uganda Police
Force,
Ethiopian Federal
Police, Rwanda
National Police
01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 6.654,57 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Ghana Drug-Wipe-Test
Ghana Police
Service (GPS)/
Criminal Investigation
Department
(CID)/ Drug Unit
01.10.2016 31.10.2016 0610 687 07 2.972,50 €
Jordanien
Ausstattung
eines Lehrsaales
mit Mobiliar und
Technik
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Special Branch
(SB),
Ausbildungsakademie
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 25.900,00 €
Jordanien
Fadenzähler,
Teleskopspiegel,
Warnwesten
(lehrgangsbegleitende
Ausstattungshilfe)
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Criminal
Investigation
Department sowie
Interpol
01.04.2016 30.09.2016 0501 687 23 1.278,77 €
Jordanien
Fernlenkmanipulator, Kfz,
Wasserdisruptor
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Innenministerium,
Explosive
Handling Unit
01.08.2016 31.12.2016 0624 687 01 295.000,00 €
Kambodscha
APC, Drucker,
Kameras mit
Teleobjektiv,
digitale
Videokamera
Commissariat
General,
Department of Anti-
Human trafficking &
Juvenile
Protection
01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 9.500,00 €
Kenia
Teilprojekt 7
Ausstattung
Lehrsäle und
Bibliothek -
Verbesserung der
Unterrichtsgestaltung an der
Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-Projekts)
National Police
Service Kenya,
DCI Training
School
14.11.2016 18.11.2016 0501 687 34 45.580,00 €
Kolumbien
Einsatzfahrzeuge,
Ferngläser,
Kameras
Direction
Nationale Anti
Narcoticos
01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 50.000,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Marokko
Software zur
Operativen
Analyse
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN (Direction
Générale de la
Sûreté Nationale)
und GR
(Gendarmerie Royale)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 80.100,00 €
Marokko
Kfz
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN (Direction
Générale de la
Sûreté Nationale)
14.09.2016 31.12.2016 0624 687 01 370.000,00 €
Nigeria
Ausstattung mit
Mobiliar und
Klimaanlage
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
National Agency
for the
Prohibition of Traffic in
Persons or other
Related Matters
(NAPTIP)
01.10.2016 31.12.2016 0501 687 23 25.000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Tatorttaschen
(lehrgangsbegleitende
Ausstattungshilfe)
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei
(Palestinian Civil
Police – PCP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 17.391,47 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Unabhängige
Stromversorgung
für IT-Bereich
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei
(Palestinian Civil
Police – PCP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 15.875,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Verlängerung
der AFIS-
Garantie
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei
(Palestinian Civil
Police – PCP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 50.000,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Unabhängige
Stromversorgung
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei
(Palestinian Civil
Police – PCP)
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 23 1.500,00 €
Palästinensische
Autonomiegebiete
Taschenlampen
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Palästinensische
Zivilpolizei
(Palestinian Civil
Police - PCP –
ANA)
01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 15.000,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Serbien
Referenzmaterial
KT
(Maßnahme im
Rahmen des
Twinning-
Projektes „Fight
against organised
crime“)
Innenministerium
Serbien 01.01.2016 31.12.2016 EU/BMI 16.000,00 €
Serbien Observations-technik
Innenministerium
Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 3.152,50 €
Serbien
Informationstechnik (Vier
Kameras)
Innenministerium
Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 6.405,02 €
Serbien
Informationstechnik
(Laptops)
Innenministerium
Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 743,84 €
Serbien Sechs Kraftfahr-zeuge
Innenministerium
Serbien 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 80.854,18 €
Serbien
Informationstechnik (Drei
PC)
Staatsanwaltschaft Belgrad 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 2.827,98 €
Somalia
Informationstechnik in Form
von Laptops
Somalia Police
Force CID 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 20.000,00 €
Somaliland
Informationstechnik in Form
von Laptops
Somaliland Police
Force CID 01.01.2016 31.12.2016 0624 687 01 20.000,00 €
Tansania
Teilprojekt 7
Ausstattung
Lehrsäle und
Bibliothek -
Verbesserung der
Unterrichtsgestaltung an der
Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-Projekts)
Tansania Police
Force, Dar Es
Salaam Police
Academy
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 34 44.963,56 €
Tansania
Ausstattung
Lehrsäle u.
Bibliothek
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-Projekts)
Tansania Police
Force, Police
Training School
Moshi
01.01.2016 31.12.2016 0501 687 34 17.500,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Tunesien
Ausstattung
Polizeischule:
Einrichtung von
vier Lehrsälen
mit Mobiliar und
Standardtechnik
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale,
Schule Carthage-
Salambo
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 54.000,00 €
Tunesien
Ausstattung
Polizeischule mit
Schultafeln,
Notebooks,
Beamern und LED-
Fernsehern
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Garde Nationale,
Schule Bir
Bouregba
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 10.188,90 €
Tunesien
Tatorttaschen
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale,
Police
scientifique et technique
(Kriminaltechnik)
23.05.2016 27.05.2016 6002 687 03 16.600,00 €
Tunesien
Umbau und
Ausstattung eines
Lehrsaales
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Garde Nationale,
Schule Qued
Zarga
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 45.000,00 €
Tunesien
Ausstattung
eines
Konferenzsaales mit
Mobiliar,
Klimaanlage, Ausstattung
einer
Einsatzzentrale
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Garde Nationale,
Spezialeinheit in
Bir Bouregba
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 29.907,69 €
Tunesien
Digitalkameras
für Tatortarbeit
nach
Sprengstoffdelikten
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Police Nationale
und Garde
Nationale
(Spezialeinheiten
USGN/BAT)
01.01.2016 25.08.2016 6002 687 03 6.330,13 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Tunesien
Acht AFIS-
Terminals
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN, Police
Nationale,
Police
scientifique et technique
(Kriminaltechnik)
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 159.600,00 €
Tunesien
Evofinder,
Mikroskope
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN, Police
Nationale,
Police
scientifique et technique
(Kriminaltechnik)
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 220.000,00 €
Tunesien
Materialien zur
Verkehrsunfallaufnahme,
Personenkontrolle,
Durchsuchung
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
DGSN,
Garde Nationale,
Schule Bir
Bouregba
01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 23.433,13 €
Tunesien
IT-Ausstattung,
Arbeitsplatzrechner, Laptops,
Tabletts
(Maßnahme im
Rahmen des
AAH-P)
Tunesisches
Innenministerium 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 15.000,00 €
Tunesien
Zündmaschinen
für
Wasserdisruptoren
(Maßnahme im
Rahmen des AAH-P)
USGN 01.01.2016 31.12.2016 6002 687 03 9.000,00 €
Uganda
Teilprojekt 7
Ausstattung
Lehrsäle und
Bibliothek -
Verbesserung der
Unterrichtsgestaltung an der
Polizeischule
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-Projekts)
Uganda Police
Force -
Polizeischule Kabalye in
Masindi
01.01.2015 31.12.2016 0501 687 34 58.310,00 €
Land Bezeichnung Empfänger Beginn Ende Finanzierung Kalkulation
Uganda
Ausstattung
Lehrsäle u.
Bibliothek -
Ausstattung des
neu gegründeten
Police Staff
College (vgl.
DHPol)
(Maßnahme im
Rahmen des
OAF II-Projekts)
Uganda Police
Force 01.01.2016 31.12.2016 0610 687 07 50.000,00 €
Ukraine Gefrierschrank
Innenministerium,
Abteilung
Kriminaltechnik
04.12.2015 31.12.2016 0610 687 07 11.305,00 €
Ukraine UV-Box
Innenministerium,
Abteilung
Kriminaltechnik
04.12.2015 30.09.2016 0610 687 07 3.214,00 €
Ukraine
Informationstechnik in Form
von Prozessoren,
Mainboard,
Speichermedien,
Netzteil,
Notebooks)
Innenministerium,
Abteilung zu
Bekämpfung der
Cybercrime
01.08.2016 31.12.2016 0610 687 07 18.000,00 €
Bundespolizei
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Serbien SRB Grenzpolizei 4 Geländefahrzeuge (Dacia Duster)
58.800
0610
Palästina Palästinensische Zivilpolizei 1 Multifunktionsdrucker 1065,12
0610
Libanon LBN General Security Dokumenten-Box HD
32.645
0501
Projekt TUN:
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Krankentransportwagen
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca.150.000,00
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 9 Wärmebildgeräte
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
319.050,00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 motorisierte Schlauchboote (riged inflatable boat)
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 405.230,00
Kap.6002
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische Nationalgarde 41 Nachtsichtgeräte
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
270.659.00
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 26 Quads
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 260.000,00
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Lichtmastanhänger
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
39.375,58
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde Grundausstattung Lage- / Einsatzzentrale
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
8.396.68
0501
Tunesien Tunesische Nationalgarde 800 Hesco Schutzkörbe
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 339.200
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Containerbasierte Räumlichkeiten für Fortbildung
und Lage-/Einsatzzentrale
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 145.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 30 Nachtsichtgeräte
In der 1. Q wurden 80 im Wert von ca. 529.440
benannt. Neu, statt 80 sind ca. 30 im Wert von ca.,
200.000 € vorgesehen.
Ca. 200.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Die in der 1. Q genannte Werkstattausstattung ist
für 2016 nicht mehr vorgesehen.
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Werkstattausstattung für IuK-Gerät/Führungs-und
Einsatzmittel
Die in der 1. Q genannte Werkstattausstattung für
IUK ist nicht mehr vorgesehen.
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Funk-/IT-Netz
Die in der 1. Q genannte Ertüchtigung Funk/IT ist
zurzeit nicht mehr für 2016 geplant.
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Signalpistolen/Signalmittel
Die in der 1. Q genannte Ausstattung mit
Signalpistolen/ Signalmittel ist nicht mehr vorgesehen.
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 2 Durchsuchungsspiegel
2 Durchsuchungsspiegel wurden bereits in der 1. Q
genannt. Neu, statt 2 sind 68 im Wert von ca.
12.800 € vorgesehen.
Ca. 12.800
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Power Moon Sets
2 Sets wurden bereits in der 1. Q und 2 weitere in
der 2. Q genannt.
Ca. 28.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Nagelgurt / Stop Stick Sets
2 Nagelgurte wurden bereits in der 1. Q und 2
weitere in der 2. Q genannt.
Ca. 4.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 46 Notstromaggregate
2 Notstromaggregate wurden bereits in der 1. Q und
10 weitere in der 2. Q genannt. Neu, statt 12 sind 46
im Wert von ca. 350.000 € vorgesehen
Ca. 350.000
Kap.6002
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische Nationalgarde 450 Betten/Matratzen/Bettzeug/Spinde
216 Sets wurden bereits in der 1. Q und 234 weitere
in der 2. Q genannt.
Ca. 157.500
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 450 Stühle
216 Stühle wurden bereits in der 1. Q genannt und
234 weitere in der 2. Q genannt 216. Neu, statt
11.700 € sind 26.500 € vorgesehen.
Ca. 26.500
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 125 Tische
72 Tische wurden bereits in der 1. Q und 78 weitere
in der 2. Q genannt. Neu, statt 150 sind 125 im
Wert von 14.000 € vorgesehen.
Ca. 14.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 23 Küchen/Gaskochstellen
21 Küchen wurden bereits in der 1. Q und 2 weitere
in der 2. Q genannt. Neu, statt 57.500 € sind
131.500 € vorgesehen.
Ca. 131.500
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ausstattung Lehrklassen
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 15.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Die in der 1. Q genannte Werkstattausstattung ist
für 2016 nicht mehr vorgesehen.
Ca. 5.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Trainerausstattung
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
26.683,45
Kap.6002
Tunesien Tunesische Grenzpolizei 200 Dokumentenprüfgeräte
Die in der 1. Q genannte Ausstattung mit
Dokumentenprüfgeräten ist nicht mehr vorgesehen.
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Fortbildungs-/
Übernachtungseinrichtung
Wurde bereits in der 1. Q benannt.
Ca. 60.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Die in der 1. und 2. Q genannte Ertüchtigung ist für
2016 nicht mehr vorgesehen.
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 1080 Hesco Schutzkörbe
Wurde bereits in der 2. Q benannt.
Ca. 457.920
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 20 VW T 6
Wurde bereits in der 2. Q benannt.
Ca. 620.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Die in der 2. Q genannte Ausstattung Toyota Hilux
ist nicht mehr vorgesehen.
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 37 Nissan Navara
Statt der in der 2. Q genannten Anzahl von 4 Kfz
sind 37 Nissan Navara vorgesehen.
Ca. 992.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 4 Lichtmastanhänger
Wurde bereits in der 2. Q benannt.
Ca. 100.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 200 Taschenlampen
Statt der in der 2. Q genannten Anzahl von 450 für
ca. 18.000 € sind 200 vorgesehen.
Ca. 9.000
Kap.6002
Land Empfänger Ausstattung Kosten
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Übernachtungseinrichtung
Wurde bereits in der 2. Q benannt.
Ca. 35.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Übernachtungseinrichtung Ca. 30.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde Ertüchtigung Gemeinschaftseinrichtung Ca. 21.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 300 Einsatzstiefel Ca. 27.000
Kap.6002
Tunesien Tunesische Nationalgarde 250 Einsatzhandschuhe Ca. 12.000
Kap.6002
Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder
Land Art der Maßnahme Bezeichnung der Maßnahme Zeitraum Kosten
Kroatien ASH Fahrräder für bürgernahe
polizeiliche Einsätze
07/16 6.074,40 €
Kroatien ASH Körperschutzausstattung 07/16 64.799,60 €
Kroatien ASH Präventionsmedien 12/16 15.000,00 €
Moldau ASH Präventionsfahrzeug 12/16 59.000,00 €
Moldau ASH Ausstattung einer Beratungsstelle
für einsatzbedingte „post traumatic
stress syndrom“
13.000,00 €
Serbien ASH IT für ein polizeiliches
Präventionszentrum
10.000,00 €
Satz: Satzweiss.com Print, Web, Software GmbH, Mainzer Straße 116, 66121 Saarbrücken,
www.satzweiss.com
Druck: Printsystem GmbH, Schafwäsche 1-3, 71296 Heimsheim,
www.printsystem.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.de
ISSN 0722-8333]