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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Sprengstofflager in Nussdorf (G-SIG: 16012065)

Umfang und Inbetriebnahme des geplanten Lagers bei Vaihingen/Enz, Umweltverträglichkeitsprüfung, Vereinbarkeit mit dem entsprechenden Gesetz, erfolgte Gefahrenabschätzung, Überprüfung durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Infrastrukturkosten für die öffentliche Hand (Verkehrswege, Katastrophenschutz), Gefährdung durch Terrorismus und Kriminalität <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

10.05.2007

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/507920. 04. 2007

Sprengstofflager in Nussdorf

der Abgeordneten Ulrich Maurer, Karin Binder, Heike Hänsel und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Am Rande des Ortes Vaihingen-Nussdorf, in einem natürlichen, bisher unbelastetem Gebiet will eine neu zu gründende Bailer/Dax/Rapp-GmbH ein zentrales Depot für Sprengstoff ansiedeln. Von hier soll ein Vertrieb in ganz Süddeutschland erfolgen. Die Lagerkapazität soll ca. 50 Tonnen betragen, der jährliche Umschlag 600 bis 800 Tonnen. Die in Vaihingen/Enz ansässige Firma Rapp Bohr- und Sprengunternehmen GmbH verfügt in der Familie über das entsprechende Grundstück. Bereits 2004 hat Lothar Rapp ein solches Vorhaben mit Positionierung in Vaihingen-Aurich betrieben, ist aber am Widerstand der Bevölkerung gescheitert. Nun soll in einem überregionalen, privilegierten Baugenehmigungsverfahren die Zustimmung vom Stuttgarter Regierungspräsidium eingeholt werden. Außer dem Eberdinger Gemeinderat, der sich dagegen ausspricht, haben bisher andere anliegende Gemeinden und vor allem die Städte Vaihingen/Enz und Mühlacker keine Stellung bezogen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Kann die Bundesregierung die Pläne zur Errichtung des Sprengstofflagers bestätigen, und falls ja, in welchem Umfang ist die Errichtung geplant, und wann ist die Inbetriebnahme vorgesehen?

2

Ist nach Kenntnis der Bundesregierung für das Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen bzw. auf den Weg gebracht?

3

Wie beurteilt die Bundesregierung die Vereinbarkeit der Projekts mit den im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung festgelegten Anforderungen, u. a. mit Blick darauf, dass sich in 700 m Entfernung eine Quellwasserfassung mit Hochbehälter und auf voller Länge des Zufahrtsweges sich die Hauptleitung der Bodenseewasserversorgung befindet?

4

Ist nach Kenntnis der Bundesregiering für das Projekt eine umfassende Abschätzung der Gefahrenabwehr erfolgt, insbesondere unter dem Aspekt der Freisetzung chemischer Gefahrenstoffe sowie des Unfallrisikos auf den anliegenden Verkehrswegen, und falls ja, wie beurteilt die Bundesregierung diese Abschätzung?

5

Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit der Überprüfung des Projekts befasst?

6

In welchem Umfang wird im Zusammenhang mit dem Lager die öffentliche Hand mit Infrastrukturkosten (Verkehrswege, Katastrophen- und Rettungsschutz) belastet?

7

Wie beurteilt die Bundesregierung durch das Lager entstehende Gefahren terroristischer und krimineller Aktivitäten?

Berlin, den 20. April 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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