Entwicklung der Zahl per Haftbefehl gesuchter Neonazis bis Herbst 2016
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Frank Tempel, Dr. André Hahn, Kerstin Kassner, Katrin Kunert, Petra Pau, Martina Renner, Halina Wawzyniak, Jörn Wunderlich, und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Zahl von Neonazis, die per Haftbefehl gesucht werden, steigt seit Jahren kontinuierlich an. Mit Stichtag 22. März 2016 lagen 576 Haftbefehle zu 441 Personen vor, das sind 110 Haftbefehle bzw. 69 Personen mehr als noch ein halbes Jahr davor (vgl. Bundestagsdrucksachen 18/8796 und 18/7211). Von den 441 Neonazis wurden 79 wegen eines spezifischen politisch motivierten Deliktes gesucht, 93 wegen eines Gewaltdeliktes.
Aus Sicht der Fragesteller ist nicht nur der absolute Anstieg der Zahlen besorgniserregend, sondern auch die Tatsache, dass ein Viertel der Haftbefehle aus den Jahren 2014 oder früher stammt. Das bedeutet, jeder vierte Gesuchte entzieht sich seit zwei Jahren oder länger seiner Festnahme. Dies kann ein Zeichen dafür sein, dass die gesuchten Neonazis gezielt untergetaucht sind.
Die Fragesteller haben vor diesem Hintergrund kein Verständnis dafür, dass die Bundesregierung die Frage, ob es einen organisierten neonazistischen Untergrund gibt, in den die Gesuchten abtauchen können, nicht beantwortet. Stattdessen verweist sie lediglich auf eine jeweils notwendige „Betrachtung des Einzelfalls“. Dabei sollte es eigentlich möglich sein, darüber hinausgehende Angaben oder Einschätzungen wiederzugeben. Schließlich gibt es im Gemeinsamen Extremismus- und Terrorabwehrzentrum rechts (GETZ-R) gemeinsame Erörterungen zwischen Bundes- und Landesbehörden.
Die Fragesteller bitten darum, die Antwort auf die Kleine Anfrage nach Auswertung der dafür notwendigen Zahlenwerte zu übermitteln und sind insoweit mit einer Verlängerung der Antwortfrist einverstanden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen22
Gegen wie viele Neonazis lagen zum Zeitpunkt der letzten Erfassung (bitte Datum angeben) wie viele nicht vollstreckte Haftbefehle vor?
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines PMK-Deliktes vor (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
a)
Gegen wie viele Personen lagen Haftbefehle wegen eines Gewaltdeliktes vor, und bei wie vielen Personen handelte es sich um ein Gewaltdelikt aus dem PMK-Bereich (Mehrfachnennungen bitte angeben)?
b)
Wie untergliedern sich die Haftbefehle in solche zur Sicherung des Strafverfahrens, zur Strafvollstreckung und zur Durchführung asyl- oder aufenthaltsrechtlicher Bestimmungen?
c)
Welche Delikte lagen den Haftbefehlen im Einzelnen zugrunde (bitte vollständig auflisten und dabei jeweils den Sachverhalt bzw. Tathergang kurz schildern und anmerken, ob das Delikt als PMK und/oder als Gewaltdelikt geführt wird)?
d)
Wie viele Fälle werden nach Priorität I (Terrorismusdelikte), Priorität II (Gewaltdelikte) und Priorität III (sonstige) bewertet?
In welchen Jahren sind die aktuellen Haftbefehle jeweils ausgestellt worden (dabei bitte Anzahl der gesuchten Personen nennen und zusätzlich angeben, ob der Haftbefehl wegen eines PMK-Deliktes, eines Gewaltdeliktes bzw. eines PMK-Gewaltdeliktes ausgestellt wurde und ob die jeweilige Person in polizeilichen oder geheimdienstlichen Informationssystemen als gewaltbereit eingestuft ist)?
Wie viele Fälle, bei denen der Haftbefehl seit mehr als einem halben Jahr nicht vollstreckt worden ist, wurden in diesem Jahr einer besonderen Betrachtung unterzogen?
Wie viel Zeit wurde auf den Sitzungen der AG Personenpotenziale im GETZ-R mit diesen Einzelfallbesprechungen verwendet?
a)
Inwiefern kann die Bundesregierung Angaben zum konkreten Nutzen dieser besonderen Betrachtungen machen?
b)
Welches Ergebnis erbrachten die von der AG Personenpotenziale angestellten Erörterungen, „inwiefern sich die betroffenen Personen möglicherweise gezielt der Vollstreckung eines Haftbefehls entziehen und welche konkreten Handlungsoptionen bestehen, dies zu verhindern“ (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 4 und 5 auf Bundestagsdrucksache 18/8796)?
In wie vielen „Einzelfällen“ hielt mindestens eine an den Sitzungen der AG beteiligte Person es für möglich, dass sich die gesuchten Neonazis gezielt der Festnahme entziehen, und inwiefern war dies Konsens innerhalb der AG?
a)
Welche Schlussfolgerungen wurden aufgrund der diesbezüglich angestellten Erörterungen gezogen?
b)
Inwiefern wurden im Rahmen der „Einzelfallbetrachtungen Zusammenhänge oder Strukturen identifiziert“, welcher Art waren diese, welche gemeinsamen Handlungsoptionen wurden daraus abgeleitet, und inwiefern wurde die Bildung von bislang unerkannten Täterstrukturen erkannt oder unterbunden?
c)
In welchen einschlägigen Datenbanken deutscher Sicherheitsbehörden sind jeweils wie viele der mit offenem Haftbefehl gesuchten Neonazis gespeichert (bitte auch die hierbei gespeicherten personengebundenen Hinweise angeben)?
Wie viele jener Neonazis, die wegen eines Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
a)
Wie viele jener Neonazis, die wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht werden, sind in der Gewalttäterdatei „rechts“ erfasst?
b)
An welche Behörden von EU- und Drittstaaten bzw. internationale Agenturen (bitte genau aufschlüsseln) wurden Datensätze über wie viele gesuchte Personen weitergegeben?
c)
Wie viele der gesuchten Personen werden mit europäischem bzw. internationalem Haftbefehl gesucht?
d)
Wie viele der gesuchten Personen sind im SIS ausgeschrieben?
e)
Wie erklärt es sich, dass mit Stand vom 22. März 2016 lediglich 10 der gesuchten Personen in der Gewalttäterdatei „rechts“ gespeichert waren, obwohl bei 93 Personen dem Haftbefehl ein Gewaltdelikt zugrunde lag und 12 Personen wegen eines politisch motivierten Gewaltdeliktes gesucht worden waren (vgl. die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1c und 6 auf Bundestagsdrucksache 18/8796)?
Welche weiteren Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus der Entwicklung der Zahl mit Haftbefehl gesuchter Neonazis und der Beschäftigung der Sicherheitsbehörden mit der Problematik?