Ansiedlung eines großflächigen Warenhauses im Naturschutzgroßprojekt LIK.Nord
der Abgeordneten Markus Tressel, Christian Kühn (Tübingen), Peter Meiwald, Annalena Baerbock, Bärbel Höhn, Sylvia Kotting-Uhl, Oliver Krischer, Steffi Lemke, Dr. Julia Verlinden und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die „Landschaft der Industriekultur Nord“ (kurz LIK.Nord) ist ein Naturschutzgroßvorhaben einer neuen Generation, das nicht mehr überwiegend natur- und kulturlandschaftstypische Qualitäten, sondern in hohem Maß auch urbane und industrielle Komponenten aufweist. Seit 2012 liegt der Entwicklungsplan dieses Leuchtturmprojektes für die Region zwischen Neunkirchen und Illingen vor, deren Landschaft über viele Jahre durch die Bergbau- und Eisenindustrie geprägt wurde. Das Vakuum, das nach dem Rückzug der Industrie entstand, hat die Natur längst gefüllt. Mitglieder des Zweckverbands LIK.Nord sind die Städte Friedrichsthal und Neunkirchen sowie die Gemeinden Illingen, Merchweiler, Quierschied, Schiffweiler, der Landkreis Neunkirchen und die Industriekultur Saar GmbH. Zu den Partnern zählt u. a. auch das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. An der Finanzierung sind sowohl der Bund als auch das Land beteiligt.
Die Globus SB-Warenhaus Holding GmbH & Co. KG beabsichtigt die Errichtung eines SB-Warenhauses auf dem LIK.Nord-Gebiet Betzenhölle in Neunkirchen (www.saarbruecker-zeitung.de/saarland/stwendel/nohfelden/neunkirchen/Kreis-Neunkirchen-Buergermeister-und-Oberbuergermeister-Naturschutz-Raumplanung-Staedte-Warenhaeuser-Wirtschaftlicher-Markt;art446821,5698833). Die Fläche von 5 Hektar liegt im Kerngebiet des Naturschutzgeländes, das insgesamt 2 500 Hektar umfasst. Auf ihr soll eine Verkaufsfläche von 11 000 Quadratmetern entstehen, obwohl dort viele nach dem Bundesnaturschutzgesetz geschützte Biotope zu finden sind (vgl. Landtag des Saarlandes, Landtagsdrucksache 15/1963, S. 1).
Am 20. September 2016 fiel eine Vorentscheidung durch den Zweckverband (www.sr.de/sr/home/nachrichten/politik_wirtschaft/lik_nord_naturschutzzweckverband_entscheidung100.html). Dabei befürworteten 19 Mitglieder ein Raumordnungsverfahren, neun Mitglieder stimmten dagegen. Bevor ein Raumordnungsverfahren eingeleitet wird, muss jedoch zunächst eine Erklärung durch das Bundesamt für Naturschutz und durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit abgegeben werden, ob ihrerseits der Einleitung eines Raumordnungsverfahrens zugestimmt werden kann und unter welchen Bedingungen bei einer raumordnerisch ermittelten Zulässigkeit des Vorhabens einer Entlassung der betroffenen Grundfläche aus dem Kerngebiet zugestimmt wird.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die Mitglieder des Zweckverbandes und das Land sich in einer Verwaltungsvereinbarung darauf verständigt haben, dass keine Bebauung auf den Kerngebieten von LIK.Nord stattfinden werde?
Trifft es zu, dass die Verwaltungsvereinbarung eine Bedingung des Bundes für die Gewährung der Finanzierung war?
Wie hoch war die Beteiligung des Bundes an der Finanzierung von LIK.Nord seit 2012 (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
Welche Unterlagen zur Prüfung einer geplanten Ausgliederung von Flächen aus dem LIK.Nord müssen beim Bundesamt für Naturschutz eingereicht werden, und welche der eingereichten Gutachten werden auf ihren Inhalt nochmal überprüft?
Welche geschützten Biotope wären nach Kenntnis der Bundesregierung durch den Bau des Globus-Marktes betroffen?
Welche vertraglichen Vereinbarungen müssen seitens des Bundesamtes für Naturschutz und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) bei einer Entscheidung bezüglich der Ausgliederung von Flächen aus dem LIK.Nord berücksichtigt werden?
Hat es Gespräche zwischen dem Bundesamt für Naturschutz oder dem BMUB und dem saarländischen Umweltminister oder Umweltstaatssekretär zu diesem Thema gegeben?
Falls ja, wann, mit welchen Teilnehmern und mit welchen konkreten Inhalten?
Welche weiteren Möglichkeiten bestünden nach Kenntnis der Bundesregierung für den Zweckverband LIK.Nord zur Realisierung der Ansiedlung des Globus-Marktes im Fall eines ablehnenden Bescheides durch das Bundesamt für Naturschutz und das BMUB?
Welche Konsequenzen würden damit einhergehen?
Inwieweit kommt bei einer Ausgliederung von Flächen aus dem LIK.Nord eine Rückforderung von Fördergeldern durch das Bundesamt für Naturschutz oder das BMUB in Betracht?
Wenn ja, in welcher Höhe?