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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Einsatz der Tornado-Flugzeuge im Rahmen von ISAF und OEF (G-SIG: 16012178)

Tätigkeitsfeld der deutschen Tornado-Flugzeuge in Afghanistan in den ersten Monaten: Einsatzgebiete, ISAF Zuständigkeiten, Adressaten für Informationsweitergabe, Funktionen in Kriegsgebieten, Einsatz in Kampfhandlungen, insbesondere bei solchen mit zivilen Todesopfern, Einsatz bei der Drogen- und Terrorismusbekämpfung, Einhaltung des Mandats <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

19.06.2007

Antwortdauer

25 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/551725. 05. 2007

Einsatz der Tornado-Flugzeuge im Rahmen von ISAF und OEF

der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Heike Hänsel, Inge Höger, Dr. Norman Paech und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Seit dem 5. April 2007 sind sechs Tornado-Flugzeuge auf dem deutschen Stützpunkt Mazar-i-Sharif in Afghanistan stationiert. Gemäß dem Bundestagsmandat vom 9. März 2007 haben sie den Auftrag, im Rahmen des ISAF- Mandats einen Beitrag zur Luftaufklärung und Luftüberwachung zu leisten. Damit wurden zum ersten Mal für die Dauer von etwa sechs Monaten Einheiten der Bundeswehr eingesetzt, die sich regelmäßig außerhalb des deutschen Regionalkommando Nord aufhalten und die einen Beitrag zu den Kampfeinsätzen in den anderen Regionen leisten.

Die Entsendung der Tornado-Flugzeuge steht in einem direkten Zusammenhang zum Ausbau der militärischen Präsenz der NATO in Afghanistan im Rahmen der Verantwortungsübernahme auch für die Ostregion, der Zunahme von Kampfeinsätzen von ISAF und der Intensivierung der Zusammenarbeit mit den offiziell unter einem anderen Mandat operierenden OEF-Einheiten.

Um den Eindruck zu vermeiden, dass die Entsendung der Tornado-Flugzeuge die bereits bestehende Grauzone in der Abgrenzung von ISAF und OEF im Bereich Luftoperationen weiter ausbaut, hat die Bundesregierung im Mandat eine Reihe – allerdings äußerst interpretierbare – Einschränkungen aufgenommen: „Der ISAF-Operationsplan sieht eine restriktive Übermittlung von Aufklärungsergebnissen an OEF vor“; „die Übermittlung erfolgt nur, wenn dies zur erfolgreichen Durchführung der ISAF-Operation oder für die Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist“; „die Tornado-Flugzeuge werden nicht zur Luftnahunterstützung eingesetzt“. (Bundestagsdrucksache 16/4298, S. 3) Darüber hinaus sollten eigentlich auch die Bestimmungen aus den anderen ISAF- Mandaten von 2005 und 2006 weiterhin gelten, u. a. das Anti-Terror-Einsätze auch zukünftig ausschließlich von der OEF durchgeführt werden (Bundestagsdrucksache 16/2573) und die Drogenbekämpfung weiterhin bei der afghanischen Regierung liegt und nicht Auftrag der Bundesregierung ist (Bundestagsdrucksache 15/5996, S. 2).

Die derzeitige Eskalation der militärischen Auseinandersetzungen unter z. T. gemeinsamer Beteiligung von ISAF und OEF, die zudem in letzter Zeit auch zu erheblichen Opfern unter der Zivilbevölkerung geführt hat, verstärkt die Notwendigkeit einer Bilanz des Beitrags, den die Tornado-Flugzeuge zu dieser Entwicklung geleistet haben.

Drucksache 16/5517 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen28

1

Für die Planung und Durchführung welcher Operationen von ISAF und OEF wurden die von den deutschen Tornado Flugzeugen gesammelten Informationen verwendet, und über welchen afghanischen Provinzen bzw. in Zuständigkeitsbereich welcher ISAF Regionalkommandos wurden die Tornados wie häufig eingesetzt?

2

Dürfen Tornado-Flugzeuge nach Auffassung der Bundesregierung dazu eingesetzt werden, Bewegungen von mutmaßlichen Terroristen aufzuzeichnen?

3

Wurden die Tornado-Flugzeuge auch eingesetzt, um bei laufenden Kampfhandlungen und Gefechten zwischen OEF- bzw. ISAF-Einheiten und OMF Aufklärungsoperationen über feindliche Truppenstellungen durchzuführen?

Wenn ja, in welchen Regionen?

4

Wurden die eingesetzten Tornados im Rahmen ihrer Aufklärungsoperationen bereits in direkte Kampfhandlungen verwickelt?

5

Wie viele Luftangriffe unter Führung der ISAF wurden zwischen dem 1. Mai und 10. Mai in dem Distrikt Sangin geflogen, und in welchen Dörfern kam es im Verlauf dabei zu Opfern unter der Zivilbevölkerung?

6

Wie viele Einsätze von Tornado-Flugzeugen erfolgten im gleichen Zeitraum über dem Distrikt Sangin?

7

Haben die deutschen Tornado-Flugzeuge im Vorfeld oder während des Angriffs auf das Dorf Sarwan Kala am 7./8. Mai 2007, bei dem eine noch ungeklärte Anzahl von Zivilisten getötet wurden, sowie für die Kämpfe im Distrikt Sangin Aufklärungsflüge über das Dorf und diese Region durchgeführt und Informationen an ISAF oder OEF geliefert?

8

Sind die deutschen Tornado-Flugzeuge im Vorfeld oder während des Angriffs auf das Dorf Sarwan Kala am 7./8. Mai in räumlicher Nähe (Umkreis 20 km) zum Dorf gewesen?

9

Wie viele zivile Opfer forderten die Kampfhandlungen unter Beteiligung von ISAF und OEF-Einheiten im Distrikt Shindand der Provinz Herat seit dem 25. April 2007?

10

Haben deutsche Tornados zwischen dem 25. April und dem 8. Mai Aufklärungsflüge im Distrikt Shindand der Provinz Herat unternommen?

11

Überfliegen die Tornados bei ihren grenznahen Aufklärungsflügen auch pakistanisches Hoheitsgebiet?

Wenn ja, liegt in jedem Fall eine Zustimmung der pakistanischen Behörden vor?

12

Wie viele Aufklärungsflüge haben die Tornado-Flugzeuge seit dem 5. April absolviert?

13

Welche Gebiete Afghanistans wurden bei Tornado-Einsätzen bislang aufgeklärt (bitte aufgeschlüsselt nach Regionen/Provinzen oder Regionalkommandos)?

14

Wie hat sich die Gesamtzahl der Aufklärungsflüge im Rahmen der ISAF- Mission seit August 2006 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Monaten)?

15

Welchen Beitrag leisten die Tornado-Flugzeuge zur Aufklärung über Drogenanbau und Drogenhandel?

16

Wie werden die Aufnahmen von Mohnanbauflächen ausgewertet, und an wen werden diese Informationen weitergegeben?

17

Welchen Beitrag leisten die Tornado-Flugzeuge im Rahmen der Terrorismusbekämpfung?

18

Trifft die Äußerung von General Craddock, dem US-Befehlshaber für Europa, zu, dass zu den Aufklärungszielen auch die Fahndung nach einzelnen Personen und das Erstellen einer Terrain-Übersicht in Bezug auf den Mohnanbau und Lastwagenkonvois gehört („DER SPIEGEL“, Nr. 19/07, S. 109)?

19

Wenn ja, wie ist dies vereinbar mit der Festlegung der Bundesregierung, dass die deutschen ISAF Einheiten, und damit auch die Tornado- Flugzeuge, sich nicht an der Terrorismusbekämpfung beteiligen?

20

Wie wird die Einbindung der afghanischen Regierung in die Verwertung der durch die Tornado-Flugzeuge gesammelten Aufklärungsergebnisse gewährleistet?

21

Wann müsste nach Auffassung der Bundesregierung innerhalb der NATO spätestens die Planung beginnen für die Aufrechterhaltung eigenständiger ISAF-Aufklärungskapazitäten nach dem 31. Oktober 2007?

22

Wird dieser Termin nach Einschätzung der Bundesregierung eingehalten werden können, und worauf stützt sich diese Einschätzung?

23

Welchen Spielraum hat der Fliegerische Vorgesetzte am Stationierungsort der Tornados, den vom ISAF-Kommando erteilten Aufklärungsauftrag abzuändern oder nur teilweise zu erfüllen?

24

In wie vielen Fällen hat der Fliegerische Vorgesetzte am Stationierungsort den von ISAF erteilten Aufklärungsauftrag geändert oder abgelehnt, da er nicht vereinbar mit dem Bundestagsmandat war?

25

Können die Tornado-Flugzeuge auch direkt im Auftrag eines Regionalkommandos eingesetzt werden, und wenn ja, unter welchen Bedingungen und mit welchen Einschränkungen?

26

Haben die Besatzungen der Tornado-Flugzeuge bei ihren Aufklärungsflügen in Afghanistan bislang von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, per Funk während des Fluges militärisch relevante Informationen an die Bodenstation mündlich weiterzugeben?

Wenn ja, wie oft und in welchen Fällen?

27

Gab es schon Fälle, in denen eine Übermittlung von Aufklärungsergebnissen der Tornado-Flugzeuge via dem ISAF-Kommando an OEF erfolgte, und wenn ja, in welchen Fällen erfolgte die Übermittlung von Daten?

28

Falls die Bundesregierung aufgrund der ISAF-Kommandostrukturen keine Kenntnis über die Weitergabe oder nicht Weitergabe von Aufklärungsergebnissen an OEF hat, wie gewährleistet die Bundesregierung die Einhaltung der Mandatsbestimmung, dass eine Übermittlung nur dann erfolgt, wenn sie zur erfolgreichen Durchführung der ISAF-Operation oder für die Sicherheit von ISAF-Kräften erforderlich ist?

Berlin, den 24. Mai 2007

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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