Durchführung, Kontrolle und tatsächliche Kosten der in den Jahren 2015 und 2016 von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge
der Abgeordneten Sevim Dağdelen, Frank Tempel, Sigrid Hupach, Nicole Gohlke, Dr. André Hahn, Ulla Jelpke, Kerstin Kassner, Katja Kipping, Jan Korte, Katrin Kunert, Norbert Müller (Potsdam), Harald Petzold (Havelland), Kersten Steinke, Azize Tank, Kathrin Vogler, Halina Wawzyniak, Harald Weinberg, Katrin Werner, Birgit Wöllert, Pia Zimmermann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Bereits seit Jahren mangelt es an flächendeckenden und ausreichenden Integrations- und Sprachkursen. Das Angebot an Integrationskursen, in denen Deutsch gelernt werden kann, ist enorm gestiegen und kann doch nicht Schritt halten mit der noch deutlich stärker wachsenden Nachfrage nach diesen Kursen. Zahlen aus dem Bundesministerium des Innern zeigen, dass immer mehr Menschen, die das Recht oder die Pflicht haben, einen Kurs zu besuchen, auf einen Platz warten müssen (www.sueddeutsche.de/politik/migranten-run-auf-deutschkurse-1.3174463).
Das Sprachkursangebot müsste nicht nur ausgebaut und verstetigt, sondern auch qualitativ verbessert werden. Inhaltlich und didaktisch müssten die Kurse stärker auf die unterschiedlichen individuellen Bedarfe, Vorkenntnisse und Bildungsniveaus ausgerichtet werden. Dies betrifft die Kurszusammensetzung, das Lerntempo, die Inhalte und individuell festzusetzende Zielsetzungen (Bundestagsdrucksache 18/9190).
Grundlage für die spontan eingerichteten Einstiegskurse der Bundesagentur für Arbeit (BA) war die mit dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 24. Oktober 2015 eingeführte Regelung des § 421 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III), durch die die BA die Möglichkeit erhalten hatte, die Teilnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive an Sprachkursen zur Erlangung erster Kenntnisse der deutschen Sprache zu fördern. Darunter wurden aber nur Personen aus den Ländern Syrien, Iran, Irak und Eritrea gefasst. Die Eintritte in die Kurse mussten spätestens bis zum 31. Dezember 2015 erfolgen. Die Teilnahme an den Kursen war auf längstens acht Wochen begrenzt. Es konnten bis zu maximal 320 Unterrichtsstunden (8 Wochen x 40 Unterrichtsstunden je Woche) gefördert werden (www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Institutionen/Traeger/Einstiegskurse/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI782320).
Laut einem Bericht der Bundesregierung „Durchführung, Kontrolle und tatsächliche Kosten der 2015/2016 von der Bundesagentur für Arbeit finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge“ (Ausschussdrucksache 18(11)746) sind der BA von den Trägern rund 233 000 Eintritte in die Kurse gemeldet worden. Die Hauptgruppe bildeten dabei Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Syrien mit einem Anteil von knapp 73 Prozent, gefolgt von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern aus dem Irak mit einem Anteil von fast 15 Prozent. Etwas mehr als die Hälfte der Eintritte erfolgte in Maßnahmen in Nordrhein-Westfalen (47 000 Eintritte), Bayern (27 200 Eintritte), Baden-Württemberg (23 050 Eintritte) und Berlin (22 150 Eintritte).
Aus den Mitteln der BA sollten nach Angaben aus dem Sommer bzw. Herbst 2015 130 Mio. Euro für Sprach- und Integrationskurse für nach Deutschland Geflüchtete zur Verfügung gestellt werden (www.mdr.de/fakt/fakt-deutschkurse-fuer-fluechtlinge-100.html). Bis Anfang September 2016 wurden von den Trägern 12 594 Sprachkurse mit 198 638 Teilnehmerinnen und Teilnehmern abgerechnet. Die Ausgaben der BA belaufen sich für die bisher abgerechneten Kurse auf insgesamt knapp 306 Mio. Euro (Ausschussdrucksache 18(11)746).
Einem Medienbericht (ARD-Sendung FAKT vom 6. September 2016) zufolge hat die BA Ausgaben, Auftragsvergabe und Erfolg der aus ihren Mitteln 2015 initiierten Kurse evaluiert. Dieser Evaluationsbericht wird aber der Öffentlichkeit seitens der BA mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis vorenthalten. Kritisiert wird im Rahmen dieses Medienberichts, dass es kaum Qualitätsanforderungen und nur unzureichende Kontrollen gab und dass die Teilnehmerzahlen oft eingebrochen sind (z. B. wegen Umverteilungen im Rahmen des Asylverfahrens, so dass am Ende z. B. nur noch eine Teilnehmerin bzw. ein Teilnehmer anwesend war).
In ihrem Bericht (Ausschussdrucksache 18(11)746) hält die Bundesregierung die Kritik an der Umsetzung der Einstiegskurse an der einen oder anderen Stelle für nachvollziehbar, rechtfertigt aber Unregelmäßigkeiten mit der damaligen Sondersituation und den besonderen Rahmenbedingungen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen19
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die BA eine interne Evaluierung der von ihr finanzierten Einstiegskurse vorgenommen hat?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass die BA die Veröffentlichung des internen Evaluationsberichtes, sofern ein solcher vorliegt, mit Verweis auf das Geschäftsgeheimnis unter Verschluss hält (ARD-Sendung FAKT vom 6. September 2016)?
Inwieweit wird sich die Bundesregierung dafür einsetzen, dass dieser interne Bericht der Öffentlichkeit oder zumindest den Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Verfügung gestellt wird?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Kernaussagen des internen Prüfberichts (bitte im Einzelnen die Kernaussagen auflisten und aus Sicht der Bundesregierung bewerten)?
Inwieweit trifft es nach Kenntnis der Bundesregierung zu, dass es einen Prüfbericht des Bundesrechnungshofes zum internen Prüfbericht der BA bzw. zu den von der BA geförderten Sprachkursen gibt?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung von den Kernaussagen des Prüfberichts des Bundesrechnungshofes zum internen Prüfbericht der BA bzw. von den von der BA finanzierten Deutschkurse für Flüchtlinge (bitte im Einzelnen die Kernaussagen auflisten und aus Sicht der Bundesregierung bewerten), und welche Schlussfolgerungen zieht sie hieraus?
Inwieweit teilt die Bundesregierung die Auffassung der Fragesteller, dass die Integration von Flüchtlingen im Allgemeinen und die Finanzierung der Sprachkurse eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und daher nicht von den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung, sondern mit den Mitteln des Bundeshaushaltes zu finanzieren ist?
Wie viele Träger haben nach Kenntnis der Bundesregierung wie viele Einstiegskurse für wie viele Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive durchgeführt?
Wie viele Träger, die nach Kenntnis der Bundesregierung Einstiegskurse für Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive durchgeführt haben, wurden von der BA mit welchem Ergebnis geprüft (bitte auflisten)?
Welche Träger sind nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweit die 20 wichtigsten/größten Anbieter/Nutznießer der Einstiegskurs-Maßnahmen?
Was ist der letzte Stand der tatsächlich ausgegebenen und der noch zu erwartenden Kosten für die Einstiegskurse der BA, und wie bewertet die Bundesregierung die Kosten-Nutzen-Bilanz dieser Kurse?
Wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in seiner Unterrichtung auf Ausschussdrucksache 18(11)746 der auch nach seiner Auffassung zum Teil nachvollziehbaren Kritik an den Einstiegskursen entgegenhält, diese seien vor dem Hintergrund der „Lücke bis zum Ausbau des Angebots an Integrationskursen und Kursen zur berufsbezogenen Sprachförderung“ zu sehen, warum hat sich die Bundesregierung dann nicht früher um einen Ausbau des Angebots von Integrationskursen bemüht, etwa durch eine Anhebung der seit vielen Jahren viel zu niedrigen Honorare für Lehrkräfte in Integrationskursen (dies ist erst Mitte des Jahres 2016 erfolgt)?
Warum wurden mit großer Öffentlichkeitswirkung weitere gesetzliche Verpflichtungen zur Integrationskursteilnahme geschaffen, obwohl die vorhandenen Integrationskursangebote nicht einmal dem aktuellen Bedarf entsprechen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die gegenwärtige Trägerpauschale ausreichend ist, um Honorare für Lehrkräfte in Höhe von mindestens 35 Euro pro Unterrichtseinheit zahlen zu können, und auf welche Annahmen und Berechnungen stützt sie sich dabei (welchen Anteil macht die Entlohnung der Lehrkräfte im durchschnittlichen Kostenkalkül der Träger aus, wie stark müssen die Kurse besucht sein, damit ein Träger sich bei einer Mindesthonorierung in Höhe von 35 Euro pro Unterrichtseinheit finanzieren kann usw.)?
Wie ist der Stand der Erarbeitung des dem Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages bis Mitte Oktober 2016 zugesagten Berichts der BA zu den Einstiegskursen?
Wie sind die aktuellen Angaben zum Integrationskursbesuch für das laufende Jahr 2016 (bitte Angaben zu Zulassungen, neuen Teilnehmenden, Abfluss von Haushaltsmitteln usw. zum letzten verfügbaren Stand machen und Vergleichswerte des Wortjahres nennen)?
Wie viele Asylsuchende und Geduldete (bitte differenzieren, auch wichtigste Herkunftsländer) haben zum aktuellsten Stand im Jahr 2016 eine Zulassung zum Integrationskurs erhalten bzw. den Kurs tatsächlich begonnen?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Erfahrungen und Auswirkungen der Anhebung der Mindesthonorargrenze auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit, beispielsweise auf die Zahl der (aktiven) Lehrkräfte, und welche Kenntnisse hat die Bundesregierung dazu, in welchem Umfang die Mindesthonorargrenze von den Trägern eingehalten wird?
Wie ist derzeit die durchschnittliche Kursgröße, wie war diese Ende des Jahres 2015 (bitte auch nach unterschiedlichen Kurstypen differenzieren)?