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Kleine AnfrageWahlperiode 18Beantwortet

Umsetzung der Bestandteile der "Aachener Erklärung" zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit

Kooperationsvereinbarung der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie von NRW, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zur Bekämpfung grenzüberschreitender Eigentumskriminalität, insb. des Wohnungseinbruchdiebstahls: Einzelmaßnahmen, Verknüpfung zum "Vertrag von Prüm", Einbindung von BKA und Bundespolizei, Durchführung regelmäßiger Sicherheitskonferenzen, Pilotprojekt in Bayern und Baden-Württemberg, Sicherheitsforschung im Bereich Vorhersagesoftware ("Predictive Policing"), diesbzgl. Zusammenarbeit mit Frankreich, Datenquellen für die algorithmusgestützte Kriminalitätsvorhersage, Zugang von Sicherheitsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation, Behandlung auf EU-Ebene<br /> (insgesamt 17 Einzelfragen)

Fraktion

DIE LINKE

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.12.2016

Antwortdauer

20 Tage

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 18/1032611.11.2016

Umsetzung der Bestandteile der „Aachener Erklärung“ zur grenzüberschreitenden Polizeizusammenarbeit

der Abgeordneten Andrej Hunko, Annette Groth, Ulla Jelpke, Jan Korte, Alexander Ulrich, Kathrin Vogler und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Innenminister der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben die Vertiefung ihrer grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gegen „Eigentumskriminalität und Wohnungseinbruchdiebstahl“ beschlossen (Mitteilungen des Bundesministeriums des Innern sowie der Bundespolizei vom 31. Oktober 2016). Laut dem Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, agierten organisierte Banden europaweit, weshalb sie national und auf europäischer Ebene bekämpft werden müssten. Die Gefahr, Opfer eines Wohnungseinbruchdiebstahls zu werden, sei „für die Bürgerinnen und Bürger die größte Bedrohung ihres persönlichen Sicherheitsgefühls“ nach der „Terrorismusgefahr“. Eine „Aachener Erklärung“ benennt deshalb acht „konkrete Maßnahmenpakete“ zur Verfolgung von sogenannten „reisenden Tätergruppen“. Sie bestimmen Maßnahmen für „gemeinsame operative Aktivitäten“ und „Auswerte- und Analyseprojekte“. Unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden soll zudem die „enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren“ angestrebt werden. Darüber hinaus will das Bundesinnenministerium zur „Erarbeitung von Ermittlungsansätzen gegen die Täterstrukturen reisender Täter“ die internationale Ermittlungsarbeit mit der Polizeiagentur Europol, anderen EU-Mitgliedstaaten sowie Herkunftsstaaten der Täterinnen und Täter nutzen. Zu den „konkrete[n] Bestandteile[n]“der „Aachener Erklärung“ zählt das Bundesinnenministerium:

  • Ein intensivierter und kontinuierlicher Informationsaustausch;
  • gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte sowie operative Aktivitäten;
  • unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden, streben die Polizeibehörden eine enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren an;
  • die Initiierung und Umsetzung grenzüberschreitender Präventionsaktivitäten sowie der Austausch von ‚Best-practice-Konzeptionen‘, um den Einbau von Sicherheitstechnik sowie ein sicherheitsbewusstes Verhalten des Einzelnen zu fördern;
  • durch den koordinierten Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden sollen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung reduziert und das Investieren inkriminierter Gelder in legale Handels- und Unternehmensstrukturen sowie deren Nutzung für kriminelle Zwecke erschwert werden (sogenannter ‚Administrative Ansatz‘);
  • durch eine gemeinsame Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung, wie z. B. zu Predictive Policing, sollen u. a. neue Präventions- und Bekämpfungskonzepte entwickelt werden.“

Die „Aachener Erklärung“ ergänzt laut den Mitteilungen die durch die Justiz- und Innenminister der EU am 13. Oktober 2016 beschlossenen „Schlussfolgerungen des Rates zu organisierten Wohnungseinbrüchen“. Nähere Angaben zur „Aachener Erklärung“ sind indes nicht bekannt.

In der Onlineausgabe der „WAZ“ zitiert die Funke Mediengruppe am 30. Oktober 2016 aus der Erklärung, diese solle „den Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdruck auf Straftäter […] erhöhen“ und ihnen den Rückzug in Ruheräume erschweren. Im November 2016 sollten erste gemeinsame Kontrollen stattfinden, Unterstützung erfolge durch die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt. Geplant seien außerdem Präventionsmaßnahmen sowie „regelmäßige Sicherheitskonferenzen“. Ein ähnliches Pilotprojekt laufe bereits in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg, um den Informationsfluss mit Polizeistellen „in ganz Europa“ zu beschleunigen. Im Artikel nennt die Zeitung als Transportweg das verschlüsselte Europol-Netzwerk SIENA, die dort transportierten Inhalte enthielten „Fingerabdrücke, Fotos, Telefonnummern, Führerschein, Meldedaten, Reisebewegungen der Täter sowie ihrer Begleitpersonen“.

Die „WAZ“ berichtet auch, dass Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg und Hessen bereits in einem ähnlichen Acht-Punkte-Plan kooperierten. Im Fokus stünden „Reise- und Fluchtwege, Absatzmärkte und Bandenstrukturen der Täter“ sowie der Abgleich von Spuren. Die drei Länderpolizeien arbeiten demnach auch bezüglich der Entwicklung von Vorhersagesoftware („Predictive Policing“) zusammen. Ähnliche Pläne hatte der Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vor einem Jahr im Anschluss an ein informelles Ministertreffen einiger EU-Staaten mitgeteilt. Laut dem Bundesinnenminister soll die Europäische Kommission ein entsprechendes Forschungsprojekt auflegen (Pressekonferenz zum G6-Innenministertreffen am 2. November 2015). Mit Blick auf Frankreich erklärte Dr. Thomas de Maizière, andere Länder verfügten im Bereich der „Predictive Analytics“ über „mehr Erfahrung als wir“. Die Anstrengungen der Regierungen Deutschlands und Frankreichs zur europaweiten Verbreitung von Software zur Vorhersage von Einbruchsdiebstahl mündeten schließlich in das EU-Ratsdokument 6876/16, das an alle Mitgliedstaaten verteilt wurde. Im Fokus stehen abermals „reisende Tätergruppen“ („Mobile Organised Crime Groups“). Das Dokument enthält eine Reihe von Maßnahmen, die unter anderem im Rahmen des EU-Programms „Internal Security“ (ISEC) finanziell gefördert werden sollen. Außer mit Strafverfolgungsbehörden in Westbalkan-Ländern sollen die Mitgliedstaaten auch enger mit Georgien, Moldawien und der Ukraine zusammenarbeiten. Hierzu gehört der Informationsaustausch unter Einbeziehung der Polizeiagentur Europol. Zur Bekämpfung der „Wanderkriminalität“ hat Europol ein Projekt „Mobile (itinerant) OC Groups“ (MOCG) gestartet. Das Bundeskriminalamt beobachtet das Thema „Kriminalitätsvorhersage“ unter anderem zur Frage, „welche offenen Quellen als Grundlage für derartige Vorhersagen dienen können“ (Bundestagsdrucksache 18/5599).

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen17

1

Welche einzelnen Maßnahmen für „gemeinsame operative Aktivitäten“ und „Auswerte- und Analyseprojekte“ befinden sich nach Kenntnis der Bundesregierung im Rahmen der „Aachener Erklärung“ zu den Bestandteilen b) intensivierter und kontinuierlicher Informationsaustausch; b) gemeinsame Auswerte- und Analyseprojekte sowie operative Aktivitäten; c) enge Kooperation für die Durchführung paralleler Ermittlungen oder gemeinsamer Ermittlungsverfahren an unter Leitung und in Absprache mit den zuständigen Justizbehörden; d) Initiierung und Umsetzung grenzüberschreitender Präventionsaktivitäten; e) Austausch von „Best-practice-Konzeptionen“, um den Einbau von Sicherheitstechnik sowie ein sicherheitsbewusstes Verhalten des Einzelnen zu fördern; f) koordinierter Informationsaustausch zwischen Strafverfolgungs- und Verwaltungsbehörden zur Reduzierung von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung; g) Verhinderung des Investierens inkriminierter Gelder in legale Handels- und Unternehmensstrukturen sowie deren Nutzung für kriminelle Zwecke; h) gemeinsame Beteiligung an nationalen und internationalen Projekten der Sicherheitsforschung „wie z. B. zu Predictive Policing“ in der Diskussion, der Planung oder der Durchführung?

2

An welche womöglich bereits vorhandenen Konzepte wird im Rahmen der „Aachener Erklärung“ hinsichtlich der neuen „Präventions- und Bekämpfungskonzepte“ angeknüpft?

3

Welche einzelnen Beiträge werden dabei von den Innenministerien der Niederlande, Belgiens, Deutschlands sowie der Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen erbracht?

4

Auf welche Weise sollen die Bestandteile der „Aachener Erklärung“ an die Zusammenarbeit im „Vetrag von Prüm“ anknüpfen?

5

Wann sollen die von der „WAZ“ berichteten Maßnahmen zur Erhöhung des „Kontroll-, Fahndungs- und Ermittlungsdruck[s]“ stattfinden?

6

Auf welche Weise werden die Maßnahmen von der Bundespolizei und vom Bundeskriminalamt unterstützt?

7

Wann und wo sollen die „regelmäßige[n] Sicherheitskonferenzen“ abgehalten werden, und welche Abteilungen der Ministerien nehmen daran teil?

8

Inwiefern ist geplant, einen wechselnden Vorsitz für die künftige Zusammenarbeit zu bestimmen, nach welchem Verfahren wird dieser bestimmt, und wer hat diesen derzeit inne?

9

Was ist der Bundesregierung über ein Pilotprojekt in den Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg bekannt, das den Informationsfluss mit Polizeistellen „in ganz Europa“ beschleunigen soll und dabei als Transportweg das verschlüsselte Europol-Netzwerk SIENA nutzt?

10

In welchem Zusammenhang werden die dort transportierten Inhalte „Fingerabdrücke, Fotos, Telefonnummern, Führerschein, Meldedaten, Reisebewegungen der Täter sowie ihrer Begleitpersonen“ erhoben, und auf welcher Rechtsgrundlage werden diese verarbeitet?

11

Inwiefern sieht die „Aachener Erklärung“ auch die Zusammenarbeit bei der Entwicklung, Erprobung oder Evaluierung von Vorhersagesoftware vor („Predictive Policing“)?

12

Inwiefern wird der im Rahmen eines informellen Treffens vorgetragene Vorschlag des Bundesinnenministers weiterverfolgt, die Europäische Kommission zur Auflage eines Forschungsprojekts zu „Predictive Policing“ zu bewegen (Pressekonferenz zum G6-Innenministertreffen am 2. November 2015)?

13

Auf welche Weise arbeiten die Behörden des Bundesinnenministeriums derzeit mit Behörden oder Organisationen in Frankreich im Bereich „Predictive Policing“ oder „Predictive Analytics“ zusammen?

14

Auf welche Weise werden die Behörden des Bundesinnenministeriums das EU-Ratsdokument 6876/16 im Bereich von „Predictive Policing“ oder „Predictive Analytics“ umsetzen, das Maßnahmen gegen „reisende Tätergruppen“ („Mobile Organised Crime Groups“) bestimmt?

15

Welche Ergebnisse zeitigte die Beobachtung des Bundeskriminalamts zum Thema „Kriminalitätsvorhersage“, die sich unter anderem der Frage widmete, „welche offenen Quellen als Grundlage für derartige Vorhersagen dienen können“ (Bundestagsdrucksache 18/5599)?

Welche offenen oder polizeilichen Datenquellen sind aus Sicht der Bundesregierung für die Nutzung im Bereich der algorithmusgestützten „Kriminalitätsvorhersage“ geeignet?

Unter welchen Umständen wäre es aus Sicht der Bundesregierung möglich, auch die automatische Nummernschilderkennung in die algorithmusgestützte „Kriminalitätsvorhersage“ einzubeziehen?

16

Welche Schreiben mit Vorschlägen oder Forderungen zur Entwicklung von Methoden zur digitalen Vorhersage von Gefahren hat das Bundesinnenministerium mit welchen Partnern an die Europäische Kommission oder den Rat gerichtet, und welchen Inhalt haben diese?

17

Auf welchen Treffen des Rates oder der Kommission soll das Thema des Zugangs von Sicherheitsbehörden zu verschlüsselter Kommunikation nach Kenntnis der Bundesregierung in den Jahren 2016 und 2017 behandelt werden?

Berlin, den 11. November 2016

Dr. Sahra Wagenknecht, Dr. Dietmar Bartsch und Fraktion

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